Bankengesetz (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). Änderung
(26.027)- Redetext
- RedetextHannes Germann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Das sind diese 4 Milliarden, die ich erwähnt habe, die den Kohl offenbar nicht fett machen. Natürlich sind 4 Milliarden viel Geld. Das ist aber der Unterschied zwischen der Variante von Kollege Hegglin und jener des Bundesrates. Und ich sage Ihnen einfach Folgendes: Ob das harte Eigenkapital letztlich 90 Milliarden oder 94 Milliarden Franken ausmacht, ist für mich irrelevant. Wir haben das letzte Mal von 100, 200 oder 300 Milliarden gesprochen, die von der CS abgeflossen sind. Das sind grosse Beträge! Da machen 4 Milliarden doch gar nichts aus. Herr Rieder hat es ja mit seinem Beispiel auch gezeigt: Allein die Busse, die er als Beispiel gebracht hat, war ja höher als diese 4 Milliarden. Da machen wir uns einfach Illusionen.
Ich bin mir dessen völlig bewusst: Wer geschäftet, trägt Risiken, und wer in den USA geschäftet, trägt Superrisiken. Das wissen aber auch die Verantwortlichen der UBS. Frau Gmür-Schönenberger, wenn Sie das, was ich Ihnen vorgeschlagen habe, für den Steuerzahler niet- und nagelfest machen wollen, stimmen Sie meinem Änderungsantrag bei Artikel 10b zu. Dort geht es um Massnahmen im Bereich der Organisationen. Ich verlange dort, dass systemrelevante Banken verpflichtet sind, ausländische Beteiligungen, die der Offenlegungspflicht nach Basler Mindeststandards unterliegen, direkt ihrer Konzernobergesellschaft anzugliedern sind. Dann haben Sie nicht mehr den direkten Durchgriff auf das Stammhaus, das uns Steuerzahlenden gefährdet.
Im Übrigen möchte ich der guten Ordnung halber festhalten, dass 2008 für die Eidgenossenschaft kein Schaden entstanden ist. Die Gefahr ging ja von den USA aus, die Massnahmen haben geholfen, und der Bund hat am Schluss einen satten Gewinn einstreichen können. Das war gut so. Dieses Mal gilt es auch - so oder so -, die Arbeit zu würdigen, die geleistet worden ist. Alle Beteiligten haben immerhin einen grossen Schaden von der Schweiz ferngehalten. Auch wenn in diesem Fall vielleicht kein Gewinn erzielt wurde, ergab sich für die Steuerzahler auch kein Verlust. Zu einem Verlust wäre es aber dann gekommen, wenn sich die Eidgenossenschaft als unfähig erwiesen hätte, eine Lösung für das CS-Problem zu finden, und eine solche haben wir zum Glück gefunden.
Jetzt können Sie weiter streiten. Wir haben uns auf jeden Fall sehr seriös damit befasst. Man kann die Systeme gegeneinander ausmehren. Ich bleibe bei der Mehrheit, kann Ihnen sonst aber beliebt machen, dem Antrag der Minderheit bei den Massnahmen im Bereich der Organisationen unter Artikel 10b zuzustimmen. Dieser wäre für die UBS auch schmerzhaft, das müsste man noch ausdiskutieren, denn das kam in der Kommission etwas zu kurz. Entschuldigung für diesen Ausblick, aber ich kann es dann am nächsten Mittwoch umso kürzer machen.
- RedetextPeter Hegglin(Die Mitte)Schweiz
Ich möchte nochmals auf Kollegen Germann replizieren, der gesagt hat, dass die Regelung der Mehrheit eine Verschärfung der heutigen Bestimmungen sei. Das kann man auf den ersten Blick so sehen, da die Deckung mit hartem Kernkapital von 45 auf 50 Prozent angehoben würde, aber diese Betrachtung reicht nicht. Laut dem SIF würde die Lösung der Mehrheit rechnerisch dazu führen, dass die UBS einen harten Kernkapitalüberschuss von 10 Milliarden Franken hätte - 10 Milliarden mehr, als sie gemäss Antrag der Mehrheit halten müsste.
Ich gehe davon aus, dass die UBS heute diesen Überschuss bewusst hält, weil sie auch sieht, dass ein hohes Kernkapital für Investoren von Interesse ist. Das heisst aber nicht, dass sie nicht in ein, zwei oder in fünf Jahren dazu übergeht, diesen Überschuss an ihre Investoren auszuschütten oder für Bankenzukäufe zu verwenden, die sie mit weniger hartem Eigenkapital hinterlegen muss. Da bin ich voll beim Bundesrat: Wie Sie wissen, kommen die meisten Krisen vom grössten Bankenplatz, den USA. Wenn man dort entsprechende Institutionen kauft und mit wenig hartem Eigenkapital unterlegen muss, ist das sehr risikohaft.
Vielleicht noch eine Zahl: Die UBS hält heute am meisten AT1-Anleihen, in der Grössenordnung von 23 Milliarden Franken. Das ist die höchste Summe aller Banken. Mit der neuen Regelung der Mehrheit könnte diese Summe auf 37 Milliarden Franken ansteigen. Das sind nicht meine Zahlen, sondern die, die das SIF berechnet hat.
Zum Schluss noch ein Punkt zur Wettbewerbsfähigkeit des Bankenplatzes, die bereits mehrfach angesprochen wurde: Die Lösung der Minderheit I, meiner Minderheit, ist vergleichbar mit den Anforderungen des Bankenplatzes Grossbritannien - nicht in der Ausgestaltung der Strukturen der Banken, aber in der Anforderung bei hartem Eigenkapital. Die Variante des Bundesrates liegt etwas über der Anforderung in Grossbritannien. Das wollte ich noch in die Überlegungen einbringen.
- RedetextAndrea Gmür-Schönenberger(Die Mitte)Schweiz
Erlauben Sie mir, mich zum Schluss ganz kurz als Vertreterin der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dieses Landes zu Wort zu melden.
Als Steuerzahlerin erinnere ich mich gut ans Jahr 2008; damals musste die UBS gerettet werden. Auch die UBS war schon eine Belastung für unser Land, eine sehr grosse sogar. Diesmal haben wir bei der Credit Suisse gesehen, was passiert, wenn eine Grossbank zu grosse Risiken eingehen kann, wenn das Vertrauen komplett verloren geht und am Ende der Staat einspringen muss.
Zweimal ist es gut ausgegangen, ein drittes Mal darf sich die Geschichte nicht wiederholen. Künftig muss klar sein: Wer Risiken eingeht, muss genügend eigenes Kapital zur Verfügung haben. Die Frau und der Mann auf der Strasse, sie wollen keine weiteren Bankenrettungsaktionen mehr. Sie erwarten klar, dass ihre Steuern nicht wieder dafür eingesetzt werden müssen, eine Grossbank zu retten. 90 Prozent Eigenkapital, das ist ein Kompromiss zwischen 50 und 100 Prozent. Das bedeutet ganz klar mehr Sicherheit für unser Land und weniger Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sie werden Ihnen dankbar dafür sein.
- Redetext
- RedetextBeat Rieder(Die Mitte)Schweiz
Solch lange Debatten haben ein gemeinsames psychologisches Merkmal: Die Redner sprechen immer schneller und schneller, die Leute hören aber immer weniger aufmerksam zu. Ich versuche aber, etwas Neues in die Diskussion einzubringen.
Ich fasse eine ganz kleine Fussnote zusammen, Fussnote 34, die Sie auf Seite 20 der Botschaft nachlesen können. Der Bundesrat schreibt, eine ausländische Tochtergesellschaft mit 5 Milliarden Dollar Eigenkapital muss eine vom Regulator, z. B. von der Fed in den USA, ausgesprochene einmalige Busse von 8 Milliarden Dollar bezahlen. Diese kann das nicht allein tragen, also wird das Stammhaus die vollen 8 Milliarden Dollar nachschiessen müssen, obwohl die Beteiligung nur mit 5 Milliarden in den Büchern steht und eine hundertprozentige Eigenkapitaldeckung vorhanden ist. Der Bundesrat hält dazu ausdrücklich fest: "Die Verluste, die dem Stammhaus aus einer Tochtergesellschaft entstehen können, sind daher nicht auf maximal 100 Prozent des Beteiligungswerts begrenzt." Damit sind sämtliche der hier beantragten Lösungen an und für sich untauglich, um eine akute Liquiditäts- und Bankenkrise zu lösen.
Die Schweiz muss nicht etwas versuchen, was das Ausland bereits probiert hat. Herr Kollege Maillard hat Island erwähnt. Island musste im Jahre 2008 drei Banken retten, Glitnir, Kaupthing und Landsbanki. Es hat diese Banken übernommen, verstaatlicht und abgewickelt und im Anschluss daran ein Gesetz zur Krisenbewältigung erlassen, das etwas der Temporary Public Ownership (TPO) ähnelt.
Es spielt gar keine Rolle, ob Sie heute 100, 90 oder 50 Prozent beschliessen. All diese Zahlen beziehen sich nur auf den Buchwert der Beteiligung am Ausgangspunkt; keine schützt das Stammhaus, das Mutterhaus, vor einer Busse des Regulators im Ausland oder vor einer Klage von Gläubigern über den Buchwert hinaus, ohne die Eigenkapitalunterlegung zu berücksichtigen. Diese werden sich überhaupt nicht darum kümmern, ob die Schweiz nun eine Fifty-fifty-Lösung, eine 90-Prozent-Lösung oder eine 100-Prozent-Lösung aufgesetzt hat. Der Bundesrat schreibt es in seiner Botschaft selbst schwarz auf weiss. Wir streiten hier eigentlich über eine Kommastelle in einer Gleichung, die das eigentliche Problem gar nicht löst. Glauben Sie ernsthaft, eine Prozentzahl auf einer Bilanz bewahrt uns vor einer höheren Busse der Fed, wenn die UBS-Tochter in den USA gravierende Mängel aufweist? Das tut sie selbstverständlich nicht. Die Fed ist dafür bekannt, dass sie keine Rücksicht nimmt. Sie erteilt auch amerikanischen Banken regelmässig Bussen in Milliardenhöhe. 16 bis 20 Milliarden Dollar, das ist ungefähr die Grössenordnung der Bussen, die die Fed in den USA den Banken erteilt.
Akzeptieren wir doch endlich, dass das eigentliche Sicherheitsnetz woanders liegen muss! Damit komme ich zum letzten Punkt. Die eigentliche Lösung liegt in einem Trennbankensystem oder, wenn Sie das zu Recht ablehnen, in einer Krisengesetzgebung wie in Staaten mit global systemrelevanten Banken (G-SIB). Die Krisengesetzgebung ist überall genau gleich, da können Sie in die UK schauen, in die USA oder nach Europa. Es gibt nur eine mögliche Lösung, eine TPO, welche dem Bundesrat und der Notenbank unseres Landes die Möglichkeit gibt, im Ereignisfall einzugreifen. Kein anderes Mittel wird Ihnen helfen, weil Bankenkrisen leider die unangenehme Eigenschaft haben, dass sie erstens überraschend kommen und zweitens sowohl das Management als auch die Aufsichtsbehörden komplett versagen. Das ist in der Vergangenheit so gewesen und wird auch in Zukunft so sein. Deshalb habe ich eigentlich keine Probleme damit, dass uns die WAK-S drei verschiedene Lösungen auf den Tisch legt und uns über die Eigenkapitalvorschriften belehrt. Das kann sie viel besser als wir.
Ich habe ein Problem mit der Prioritätensetzung der WAK-S. Wieso wurde der PLB von der Traktandenliste der Herbstsession 2026 gestrichen? Wieso gehen wir nicht die Probleme an, die wir sofort lösen können und für die es wahrscheinlich eine Einigung zwischen beiden Räten geben könnte? Wieso verzögern wir, wieso weigern wir uns, die einfachen Sachen zu lösen, die es im Ausland bereits gibt, und verbeissen uns stattdessen in eine Auseinandersetzung darüber, ob es 100, 90 oder 50 Prozent sein sollen? Das ist mein grosses Problem, und ich hoffe, dass die WAK-S diese Diskussion heute zum Anlass nimmt, uns bereits im Dezember Lösungen zu präsentieren, welche sehr schnell in beiden Räten verabschiedet werden können. Sonst wird diese Regulation nicht bereit sein, wenn die UBS in eine Krise gerät, und dann werden Sie vielleicht wie bei der Swissair ein ausländisches Unternehmen bzw. eine ausländische Grossbank anfragen, ob sie die UBS übernimmt. Ich bitte die WAK-S wirklich, hier andere Prioritäten zu setzen. Das ist mein einziger Wunsch, der Rest wird sich dann zeigen. Ich glaube, die Eigenmittelverordnung wird nicht entscheidend sein für die Lösung einer Bankenkrise.
- RedetextBenjamin Mühlemann(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich möchte bewusst kurz, wirklich kurz, bei einer grundsätzlichen Frage beginnen. Der Kollege Ständerat Caroni hat richtigerweise einen Versuchsballon gestartet. Ich hätte mir aus staatspolitischen Gründen und ordnungspolitischen Gründen durchaus vorstellen können, gar nicht auf diese Vorlage einzutreten - nicht, weil ich den Handlungsbedarf bestreiten würde, im Gegenteil: Die Eigenmittelanforderungen müssen gegenüber heute substanziell steigen. Aber ich habe Mühe, ich habe wirklich Mühe mit der Vorstellung, dass wir als Gesetzgeber immer tiefer in die regulatorische Detailkalibrierung einsteigen. Die Debatte - nicht nur heute, sondern auch in den letzten paar Wochen - zeigt eindrücklich, dass es tatsächlich ein ungünstiges Vorgehen ist.
Für mich ist eine klare Aufgabenteilung immer überzeugend: Das Parlament setzt gewisse Ziele und Leitplanken, und der Bundesrat nimmt die technisch-regulatorische Kalibrierung innerhalb dieser Leitplanken vor und übernimmt auch die politische Verantwortung. Gerade in einem hochkomplexen Bereich, der auch international abgestimmt werden muss und sich mit den Rahmenbedingungen weiterentwickelt, spricht ordnungspolitisch einiges dafür, nicht jede Prozentzahl ins Gesetz zu schreiben und nicht jeden Mechanismus auf Gesetzesstufe festzuschreiben.
Nun hat sich der Bundesrat bei dieser Massnahme wegen ihrer Bedeutung bewusst für eine gesetzliche Regelung entschieden, und Ständerat Caroni hat beim Rückzug seines Nichteintretensantrags vom unbändigen Willen dieses Rates gesprochen, diese Frage selber zu entscheiden. Ja, diesen unbändigen Willen gilt es zu respektieren, deshalb sind wir jetzt mittendrin in dieser Detailkalibrierung und übernehmen diese Verantwortung.
Für mich sind dabei zwei Ziele zentral. Die Schweiz braucht stabile Banken. Gerät eine systemrelevante Bank in Schieflage, dürfen nicht die Steuerzahlenden für die Risiken geradestehen. Gleichzeitig braucht die Schweiz einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz. Ja, dieser Finanzplatz, der schafft höchst wertvolle Arbeitsplätze, der stellt insbesondere für unsere Unternehmen und für die KMU den Zugang zu attraktiver Finanzierung sicher. Also der Finanzplatz sichert Wohlstand in unserem Land. Diese beiden Ziele unter einen Hut zu bringen, das scheint nun beinahe die Quadratur des Kreises zu sein. Zusätzliche Sicherheit gibt es nicht gratis, Wettbewerbsfähigkeit umgekehrt kann aber auch kein Argument dafür sein, Risiken beim Staat abzuladen. Irgendwann kommt deshalb der Punkt, an dem man nicht mehr jeden Zielkonflikt auflösen kann und ja, die Entscheidung ist sicher unangenehm.
Die Kommission hat dafür sehr viel Vorarbeit geleistet, das gilt es ausdrücklich anzuerkennen und zu würdigen. Die Kommission hat breit Anhörungen gemacht, wobei die Einschätzungen teilweise weit auseinandergingen, offenbar diametral auseinandergingen. Nun bezeichnet die Kommissionsmehrheit die 50-50-Prozent-Variante als Kompromiss zwischen den sehr unterschiedlichen Positionen. Persönlich muss ich Ihnen sagen, dass 50 zu 50 Prozent nicht einfach ein Kompromiss zwischen dem heutigen Regime und der Bundesratsvariante oder anderen Prozentzahlen ist. Die Variante der Kommissionsmehrheit ist ein regulatorisch anderes, ein neues Modell, denn die Mehrheit baut rund um die AT1-Anleihen diese zusätzliche Architektur mit Rückkäufen, die eingeschränkt werden, mit Coupon- und Dividendenzahlungen, die gestoppt werden, mit Aktienrückkaufsprogrammen, die ausgesetzt werden und mit Triggern, die dann auch noch greifen.
Es wird teilweise so argumentiert, als sei damit die technisch absolut überzeugendste Lösung gefunden, aber so eindeutig ist die Lage nun wirklich nicht. Wir alle haben unzählige Experten angehört - auch solche, die nicht in der Kommission waren - und Expertenmeinungen gelesen, die aus den unterschiedlichsten Richtungen argumentierten. Niemand, meine ich, niemand hat einen allgemein anerkannten Nachweis erbracht, dass ausgerechnet diese neue 50-50-Konstruktion das regulatorische Optimum darstellt. Damit bleibt sie auch ein Stück weit - und Sie erlauben mir diesen Begriff - ein regulatorisches Experiment.
Gerade nach den Erfahrungen mit einer systemrelevanten Bank sollte man deshalb zumindest sehr genau hinschauen, wenn eine neue und komplexe AT1-Architektur das tragende Teil einer Lösung sein soll. Nochmals: Ich will damit nicht sagen, dass der Einsatz von AT1-Anleihen nicht verbessert werden kann, aber die Verbesserung eines Instruments ist noch nicht der Beweis dafür, dass genau diese Konstruktion am Schluss die belastbarste Lösung darstellt.
Beim Konzept der Minderheit I (Hegglin Peter) ist der Ansatz wesentlich unmittelbarer. Der Schwerpunkt bei dem Konzept liegt sehr klar auf dem harten Kernkapital. Die Minderheit Hegglin Peter begründet dies damit, dass sie die Verlustabsorptionsfähigkeit der AT1-Anleihen in einer Krise skeptischer beurteilt. In der neuen Konstruktion sieht die Minderheit Hegglin Peter zusätzliche Rechtsunsicherheit.
Man darf die Argumentation der Minderheit Hegglin Peter selbstverständlich auch negieren mit dem Argument, das komme dann schon gut, wenn es wieder "chlöpft und tätscht". Was ich aber nicht gelten lasse, ist die Aussage, die vorhin gemacht wurde: Ob die Bundesratsvariante oder die Variante der Minderheit Hegglin Peter, das spiele ja keine so grosse Rolle. Die Ersparnis für die systemrelevante Bank betrage ja nur 4 Milliarden Franken, sei also quasi irrelevant. Erklären Sie mal den Leuten da draussen, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, dass plus oder minus 4 Milliarden Schweizerfranken keine Rolle spielen. Ich finde das sehr dicke Post. Wenn wir im Bundeshaus beginnen, 4 Milliarden Franken als praktisch irrelevant abzutun, dann darf sich hier drin niemand über schwindendes Vertrauen wundern.
Für mich ist aber noch etwas anderes wichtig: Ein Kompromiss muss nicht mathematisch in der Mitte liegen, ein Kompromiss muss den materiellen Zielkonflikt auch materiell beantworten. 50-50, das klingt so schön ausgewogen. Aber einfach zwei unterschiedliche Kapitalqualitäten je zur Hälfte einzusetzen, macht die Konstruktion ja nicht automatisch ausgewogen. Entscheidend sollte vielmehr sein, dass eine Regulierung robust und nachvollziehbar sowie regulatorisch möglichst einfach ist.
Das Wort "einfach" führt mich zu meinem Ausgangspunkt zurück: Genau deshalb schreibt der Gesetzgeber in der Regel nicht jede regulatorische Feinabstimmung ins Gesetz. Detailkalibrierung auf Gesetzesstufe ist anspruchsvoll, und je genauer wir heute Prozentwerte und eben auch Mechanismen festschreiben, desto wichtiger wird die Frage, wie gut sie unter veränderten Marktbedingungen noch passen. Wenn dieser Rat die Zahlen nun aber selbst auf Gesetzesstufe festlegen will, spricht jedenfalls vieles dafür, eine möglichst klare und nachvollziehbare Konstruktion zu wählen und die Abhängigkeit von zusätzlichen Mechanismen gering zu halten.
Der Vorschlag der Minderheit Hegglin Peter ist dabei sicher keine bequeme Lösung, das bin ich mir sehr bewusst. Er bedeutet eine sehr deutliche Verschärfung gegenüber heute, er nimmt die Forderung nach höherer Verlusttragfähigkeit ernst, und er lässt gegenüber der 100-Prozent-Lösung des Bundesrates dennoch einen Abstand. Diesen Abstand kleinzureden, ist einfach nicht korrekt. Soweit ich weiss, wurden in der Kommission auch weitere denkbare Zwischenwerte diskutiert, das eine oder andere ist öffentlich dokumentiert. Es liegt aber kein Minderheitsantrag für andere Zwischenwerte vor, deshalb ist die Ausgangslage klar. Wir müssen uns mit den Anträgen auseinandersetzen, die tatsächlich vorliegen.
Ich empfehle Ihnen, die Minderheit I (Hegglin Peter) zu unterstützen.
- RedetextJakob Stark(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Erlauben Sie mir, vier Punkte in zwei Minuten abzuhandeln:
1. Für mich ist ganz wichtig: Ich bin sehr froh, dass wir heute entscheiden. Dreieinhalb Jahre nach dem Untergang der CS ist es ganz wichtig, dass entschieden wird. Ich würde so weit gehen zu sagen: Vielleicht kommt es nicht einmal so darauf an, was wir entscheiden, aber wir müssen vorwärts machen. Die Bevölkerung erwartet das, aber auch der Finanzplatz. Unsicherheit ist immer schlecht.
2. Es ist für mich sehr wichtig, dass dieser Konflikt der Institutionen, zwischen Bundesrat und UBS, bald entschieden und entschärft wird. Solche öffentlich ausgetragenen Konflikte beschädigen den Ruf unserer Institutionen und Organisationen. Das schadet allen.
3. Werden wir doch etwas lockerer. Wir haben die Swissness, wir haben ein Selbstbewusstsein, unser Finanzplatz ist stark. Wir wollen ihn auch stärken. Wir sehen die Probleme im Zusammenhang mit der relativen Kleinheit der Schweiz. Aber wir dürfen auch locker bleiben. Es geht heute nicht um Sein oder Nichtsein dieses Finanzplatzes. Bleiben Sie etwas locker und positiv.
4. Jetzt möchte ich auf das Votum von Herrn Hegglin zurückkommen. Er hat mich überzeugt, er war Mitglied der FinDel, er hat das alles mitgemacht. Er hat auch gesagt, er anerkenne die grosse Leistung der UBS. Wir anerkennen auch heute noch die grosse Leistung der UBS. Das ist ganz wichtig. Er bringt den Vorschlag mit den 90 Prozent. Immerhin ist dieser Vorschlag offenbar im United Kingdom, in Grossbritannien, mehr oder weniger die Praxis. Er ist gegenüber dem Entwurf des Bundesrates immerhin 4 Milliarden Franken weniger schwer. Für mich sind 4 Milliarden Franken immer noch einiges. Herr Bischof hat meiner Meinung nach gut ausgeführt, dass diese AT1-Bedingungen, die jetzt ins Gesetz geschrieben wurden, gut gemeint sind, aber wahrscheinlich eben mehr verunsichern. Deshalb vierter Punkt: Stimmen Sie der Minderheit I (Hegglin Peter) zu.
- RedetextHeidi Z'graggen(Die Mitte)Schweiz
Ich möchte wieder einen Schritt zurück machen in die dramatischen Tage, als die Credit Suisse unterging. Für die Schweiz und den Schweizer Finanzplatz war das mehr als ein volkswirtschaftlicher Schaden. Es war ein gigantischer Reputationsschaden für unser Land. Es war eine Schande, was da passierte. Innerhalb von wenigen Tagen musste von unseren Behörden unter der Führung von Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter alles unternommen werden, damit eine internationale Finanzkrise verhindert werden konnte. Das darf nie mehr passieren, wir müssen die Lehren daraus ziehen! Das war das Credo, das war der Ruf vor vier Jahren. Das muss auch heute das Ziel sein; gerade heute.
Ich war Mitglied der PUK. Wir haben über Monate die Verantwortlichen angehört: Bundesrat, SNB, Finma, Bankenvertreterinnen, Bankenvertreter, Expertinnen und Experten. Die PUK hat die damalige Lösung, die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, als angemessen beurteilt, und wir haben anerkannt, dass die Behörden - noch einmal: unter Ihrer Leitung, Frau Bundesrätin - eine internationale Finanz- und Wirtschaftskrise haben abwenden können. Die PUK sagte aber auch, das Too-big-to-fail-Instrumentarium müsse so ausgestaltet werden, dass so etwas möglichst verhindert werden kann. Vergessen wir nicht, 2023 waren grosse staatliche Garantien und Liquiditätshilfen nötig. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gingen in die Pflicht; sie mussten in die Pflicht gehen.
Ich anerkenne die unternehmerische Leistung der UBS, auch mit der Integration der Credit Suisse, das verdient Anerkennung. Aber heute haben wir eine andere Situation. Es gibt keine zweite Schweizer Grossbank, die die UBS übernehmen könnte.
Was sollten wir also aus dem Untergang der Credit Suisse lernen? Am Anfang stand, das wurde heute auch bereits gesagt, das jahrelange Missmanagement und ein schwindendes Vertrauen in die Bank. Die PUK hat aber auch Schwächen der damaligen Too-big-to-fail-Regulierung festgestellt und insbesondere die zögerliche Weiterentwicklung der Regeln, also das Nichtanpassen an die internationalen Standards, kritisiert. Nach der Krise von 2008 hat man dies, nachdem man die gleichen Worte gebraucht und gesagt hat, das dürfe nicht mehr passieren, abgeschwächt - und heute stehen wir wieder hier.
Was passierte bei der Credit Suisse? Es kam zu einem Vertrauensverlust. Das Entscheidende für eine Bank, das Entscheidende für einen Finanzplatz ist Vertrauen; nicht Kompromisse - Vertrauen. Eine starke Kapitalbasis schafft Vertrauen. Als das Vertrauen in die Credit Suisse verschwand, setzte ein enormer Liquiditätsabfluss ein. Das hat auch damit zu tun, die Präsidentin der PUK hat es gesagt, dass die Kapitalbasis zu schwach war. Die CS-Krise hat demonstriert, dass heute nur schon Gerüchte über Nacht Kapitalabzüge in Milliardenhöhe verursachen können. Das hat mit der Digitalisierung zu tun. Es war ein digitaler Bank Run entstanden, innerhalb von kürzester Zeit. Die härteste Währung einer Bank ist das Vertrauen, und Vertrauen braucht Substanz - und Substanz einer systemrelevanten Bank ist hartes Eigenkapital.
Natürlich wollen wir alle, dass die UBS in der Schweiz bleibt und erfolgreich ist - selbstverständlich. Sie muss aber so stark kapitalisiert sein, dass die Märkte auch in einer Krise Vertrauen in die Widerstandsfähigkeit der Bank und des schweizerischen Finanzplatzes haben. Wir müssen nicht die nächste Rettung perfektionieren, aber wir müssen die Wahrscheinlichkeit einer Rettung reduzieren. Dafür ist eine höhere Eigenkapitalquote der richtige Weg, um die Robustheit der Bilanz der UBS zu erhöhen und das Risiko für die Steuerzahler zu minimieren.
Eine dickere Eigenkapitaldecke, wie sie von Herrn Hegglin oder auch vom Bundesrat beantragt wird, ist doch überhaupt kein Nachteil - im Gegenteil. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal bei der Vermarktung: UBS - die stärkste Bank der Welt. Eine starke UBS ist eine sehr stark kapitalisierte UBS. Das ist die beste Versicherung, und damit ist sie Teil eines stolzen Finanzplatzes.
- RedetextPirmin Schwander(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Seit Beginn der Debatte überlege ich mir immer wieder, ob ich mich in einer Ständeratssitzung oder allenfalls in einer Verwaltungsratssitzung der UBS befinde.
Ich habe zwei Vorbemerkungen: Erstens erlebe auch ich ein Déjà-vu. Ich war bei der Revision 2011 im Parlament sehr engagiert; dabei ist mir etwas aufgefallen, das ich nachträglich nachgelesen habe. Verschiedene Experten hatten uns damals versichert, dass die von uns auf Antrag des Bundesrates und der Experten gewählte Lösung alle Risiken der Zukunft - wortwörtlich "alle Risiken der Zukunft" - abdecken würde. Fast alle Anträge aus dem Parlament und aus der Praxis wurden von den damaligen Experten als nicht praxistauglich erklärt und teilweise belächelt. Das ist mir im Gedächtnis geblieben, und ich habe es nachgelesen. Nun kommen z. T. dieselben Experten wieder und wollen uns sagen, was zu tun ist, obwohl sie in den letzten zehn Jahren nichts gesehen haben. Diese Experten laufen bei mir auf.
Zur zweiten Vorbemerkung: Ich sehe angesichts der kommenden Pakete eigentlich keine Lösung. Ich möchte weder eine "Lex UBS" noch eine "Lex Ermotti" noch eine andere "Lex XY". Es geht mir darum, den Finanzplatz Schweiz zu stärken. Betrachte ich diese Vorlage zusammen mit den noch kommenden, komme ich klar zum Ergebnis, dass wir die Kredite für die Bürgerinnen und Bürger verteuern und die Kreditklemme verstärken, während die eigentlichen Risiken einer Bank nach wie vor bestehen. Aber es ist ja nicht Aufgabe des Staates, diese abzusichern.
Ich möchte mein Votum stark abkürzen, darum komme ich zu meinen Schlussbemerkungen und nehme Bezug auf die Ausführungen von Kollege Wicki zur Frage der Verantwortung sowie von Kollege Jositsch, dass alles mit dem Management steht und fällt. Warum sitzen wir hier? Weil ein paar wenige Manager - ich betone: ein paar wenige Manager, nicht die Banken, nicht der Finanzplatz - Grenzen, Respekt und Anstand total verloren hatten. Darum sitzen wir jetzt wieder hier. Ich komme sehr schnell zum Schluss, ich möchte nicht alles repetieren. Solange wir es nach wie vor zulassen, dass arrogante und untaugliche Manager in ihrer Blindheit über Jahre hinweg compliance-widrige Geschäftsmodelle unterhalten können und bei einer Schieflage haftungsrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden und wir es zulassen, dass sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden, lösen wir das Problem überhaupt nie. In der Vergangenheit war es so, dass bei einer Krise niemand haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Ich spreche hier nicht von strafrechtlichen Gegebenheiten, sondern vom Haftungsrecht. Wenn dieses Damoklesschwert über den Managern schwebte, wäre dies ein Instrument, das jeden Manager dazu bringen würde, sich zu überlegen, welches Geschäftsmodell er künftig verfolgen will oder nicht.
Es ist aber nicht unsere Aufgabe, den Banken das Geschäftsmodell vorzuschreiben. Das ist nicht unsere Aufgabe. Wir müssen die internationalen Rahmenbedingungen stärken. Meines Erachtens schwächen die heutige und die künftigen Vorlagen die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes.
Ich werde dem Antrag der Mehrheit zustimmen, das ist klar - doch ist dies für mich nicht unbedingt die Lösung für die Zukunft.
- RedetextDaniel Jositsch(Parteilos)Schweiz
Ich erlaube mir, kurz das Wort zu diesem Thema zu ergreifen, zwar als Nicht-WAK-Mitglied, aber als ehemaliges PUK-Mitglied und vor allem als Vertreter des Kantons Zürich, also der Heimat des grössten Finanzplatzes der Schweiz.
Ich teile die Sorge von Herrn Schmid. Ich könnte zwar mit einem Umzug der UBS in den Kanton Graubünden leben, das wäre immerhin noch eine Möglichkeit für die Schweiz, aber ich befürchte, dass der Kanton Graubünden im Moment nicht zuoberst auf der Liste steht. Ich glaube, da sind wir gleicher Meinung; das wäre für uns alle ein Problem. Jetzt gebe ich noch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des Kaufmännischen Verbandes, also desjenigen Angestelltenverbandes, der meines Wissens in der Schweiz am meisten Bankangestellte vertritt.
Der Bankenplatz ist als Arbeitgeber von zentraler Bedeutung. Der Zürcher Finanzsektor stellt über 100 000 Arbeitsplätze und damit 10 Prozent der Arbeitsplätze in der Region Zürich zur Verfügung, darunter sind 3500 Ausbildungsplätze. Die UBS, über die wir heute sprechen, ist die drittgrösste Arbeitgeberin unseres Landes, und allein die UBS bildet 1300 Lehrlinge aus. Sie sehen also: Die UBS ist nicht nur für den Kanton Zürich, sondern für die ganze Schweiz als Arbeitgeberin ganz zentral, und zwar auch als Steuerzahlerin - sowohl direkt als auch indirekt über ihre Angestellten. Deshalb steht für mich zunächst einmal die Frage im Vordergrund, wie man auf der einen Seite die UBS stärken und auf der anderen Seite natürlich die Interessen unseres Landes schützen kann und wie man das in Einklang bringt. Da überzeugt mich ganz klar der Antrag der Mehrheit der WAK-S. Warum, aus welchen Überlegungen?
Auf der einen Seite - es wurde von den Mitgliedern der WAK dargelegt, insbesondere vom Vertreter der Mehrheit - handelt es sich beim Vorschlag der WAK um eine ausgewogene Stärkung der Eigenmittel. Die AT1-Instrumente wurden dabei verbessert. Auf der anderen Seite wird das Management stärker in die Pflicht genommen, was für mich als Vertreter der Bankangestellten wichtig ist. Die verantwortlichen Manager sind gehalten, im Fall einer Bankenkrise die Konsequenzen zu tragen. Eine Krise schlägt sich unmittelbar auf ihr Vergütungssystem nieder und führt im Extremfall dazu, dass die Boni nicht nur gekürzt werden, sondern geradezu entfallen. Dass sich das oberste Management noch Boni auszahlen kann, wenn eine Bank strauchelt, ist ein Punkt, der die Öffentlichkeit immer wieder bewegt hat. Für die Angestellten ist ebenfalls wichtig, dass ein dauerhafter Sozialplan vorliegen muss; damit werden die Arbeitsplätze besser geschützt.
Vielleicht noch ein Wort zur Ausgewogenheit: Wir haben ja jetzt verschiedentlich gehört, dass es auf der einen Seite um den Schutz des Landes und der Interessen der öffentlichen Hand geht. Da würde man sagen: möglichst viel Eigenkapital. Auf der anderen Seite geht es um die Wettbewerbsfähigkeit der UBS, also: möglichst wenig Eigenkapital. Hier muss man einen Kompromiss finden. Ich glaube, aus Sicht der PUK damals sind für mich vor allem zwei Erkenntnisse geblieben. Erstens: Sie können regulieren, wie Sie wollen, aber gegen ein schlechtes Management ist kein Kraut gewachsen. Schlechtes Management, und Sie haben ein Problem; gutes Management, und die Wahrscheinlichkeit ist wesentlich kleiner, dass Sie ein Problem haben.
Zweitens: Für die Aufsicht über den Finanzmarkt ist die Finanzmarktaufsicht zuständig, und diese hat bei der CS-Krise mit dem sogenannten regulatorischen Filter den entscheidenden Fehler gemacht. Wir sprechen jetzt darüber, das Eigenkapital zu erhöhen. Ich würde jedoch sagen, dass die Krise um die CS nicht oder zumindest nicht in dieser Form entstanden wäre, wenn die Finma die Eigenkapitalvorschriften, die heute gelten bzw. damals gegolten haben, durchgesetzt hätte. Insofern kommt es mir ein bisschen vor, wie wenn Sie einen Feuermelder mit Plastik abdecken und dann, wenn es brennt, sagen, es brauche mehr Feuermelder. Nein, Sie müssen den Feuermelder, den Sie schon haben, einsetzen. Dies vor Augen habend, müssen wir uns die Frage stellen, ob wir das Risiko eingehen wollen, die noch verbleibende international tätige, systemrelevante Bank im Wettbewerb zu schwächen. Da muss die Antwort, glaube ich, Nein sein. Mir kommt der Vorschlag des Bundesrates etwa so vor, wie wenn Sie sagen, dass ein Ersatzrad für ein Auto nicht genügt. Sie sagen sich, Sie könnten ja mit zwei, drei oder vier Rädern eine Panne haben, also nehmen Sie vier Ersatzräder mit. Das ist hervorragend, aber Sie werden den Kofferraum nicht mehr benutzen können, um irgendetwas zu transportieren. Insofern müssen wir, glaube ich, eine ausgewogene Lösung haben.
Es wurde auch schon angetönt: Es gibt keine Garantie, dass wir nicht irgendwann wieder eine Bankenkrise haben werden. Sie können hier so viele Vorschriften machen, wie Sie wollen, wir sind nicht zu 100 Prozent davor gefeit. Aber was ich Ihnen sagen kann, ist: Wenn wir keine Grossbank wie die UBS mehr haben, dann haben wir mit 100-prozentiger Sicherheit eine Krise. Denn die UBS ist ein wesentlicher Faktor des Finanzmarktes, der wiederum massgebend für die Wirtschaft nicht nur des Kantons Zürich, sondern des ganzen Landes ist.
Darum bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit der WAK-S zu unterstützen.
- RedetextIsabelle Chassot(Die Mitte)Schweiz
Beaucoup de choses ont déjà été dites dans les débats de ce matin et la CEP a été mentionnée à plusieurs reprises en rappelant ses constatations et ses propositions, parfois cependant de manière partielle. J'ai écouté attentivement les différentes interventions et j'ai été frappée par une chose : d'aucuns semblent avoir oublié pourquoi le Parlement avait jugé nécessaire d'instaurer une CEP, la première depuis presque 30 ans. Notre collègue Bischof ne l'a, lui, pas oublié en rappelant que le mot-clé avait été "nie wieder". Oui, le mot-clé était "jamais plus". Il fallait en effet impérativement - et c'était la mission de la CEP - tirer les enseignements de la gestion de la crise de Credit Suisse, d'autant qu'il s'agissait déjà de la deuxième fois que l'État avait dû intervenir pour empêcher l'assainissement ou la liquidation d'une banque d'importance systémique et que la Suisse ne comptait désormais plus qu'une seule banque d'importance systémique mondiale, une G-SIB.
Sans reprendre tout le débat que nous avons tenu dans cette enceinte sur le rapport et les conclusions de la CEP, qui a débouché il y a moins de 18 mois sur l'approbation de l'ensemble de ses propositions, qu'elles soient sous forme de recommandations, de motions ou de postulats, il m'importe de rappeler quelques points saillants du rapport de la CEP en lien avec le thème qui nous occupe ce matin, celui des fonds propres dont doit disposer une banque d'importance systémique mondiale. Il faut le répéter une nouvelle fois, la crise de Credit Suisse qui a conduit à la fusion avec UBS est due au comportement de Credit Suisse sur les marchés, à une culture du risque insuffisante, marquée par une gestion des risques lacunaire, surtout dans le domaine de la banque d'investissement, et à la gouvernance de la direction. En automne 2022, la conjonction de ces facteurs a causé une perte de confiance inexorable sur les marchés, qui a débouché sur la crise aiguë de mars 2023. Ce n'est que grâce aux importants travaux des autorités sous la conduite de la cheffe du Département fédéral des finances qu'une crise financière mondiale a pu être évitée.
Cela étant, la CEP a identifié dans son rapport des améliorations à apporter au niveau de l'exécution et au niveau législatif suite à l'examen minutieux des événements et des aspects pertinents ayant conduit à la crise et observés depuis 2015, année de parution du premier rapport d'évaluation du Conseil fédéral relatif aux banques systémiques. Comme indiqué, je m'en tiendrai aux conclusions en lien avec la question des fonds propres qui nous occupent ce matin. Quelles étaient ces conclusions ?
La première - et je tiens à le rappeler, cela n'a pas été indiqué - est la suivante : les autorités avaient certes mis en avant au moment de la résolution de la crise que dans le cas de Credit Suisse, il s'agissait d'une crise de liquidités et d'une crise de confiance, mais selon la CEP, et en particulier l'expert mandaté, le professeur Birchler, il s'agissait également d'une crise de capital qui a été aussi en partie masquée par le filtre régulatoire. Je ne reviendrai pas sur l'histoire du filtre régulatoire pour ne pas vous emmener trop loin dans ces discussions. À partir de là, la CEP avait émis deux recommandations et une motion. Dans sa première recommandation, la CEP invitait le Conseil fédéral à tenir compte de manière appropriée, lors de la future conception de la réglementation "too big, too fail", des dépendances internationales des SIB, ainsi que de la taille comparativement importante de la G-SIB suisse restante. Il convenait, selon la commission, d'accorder davantage de poids aux intérêts de la stabilité financière et de l'économie dans son ensemble, ainsi qu'aux prises de position communes des organes responsables de la stabilité financière, à savoir le Conseil fédéral, son administration, mais également la Finma et la Banque nationale suisse. Dans sa recommandation 4, elle priait le Conseil fédéral d'examiner si la qualité et la quantité des fonds propres des SIB étaient, conformément aux exigences actuelles, suffisamment protégés pour garantir la solidité des SIB. Elle lui suggérait notamment de revoir les prescriptions actuelles en matière de fonds propres des participations étrangères.
Vous allez me demander pourquoi des recommandations et pourquoi pas une motion pour ce train de mesures ? Tout simplement parce qu'au moment où nous avons adopté les recommandations, nous connaissions déjà le rapport du Conseil fédéral du 20 avril 2024 sur le train de mesures. Passer par une motion n'avait dès lors plus de sens ; c'est la raison pour laquelle c'est la forme de la recommandation qui a été choisie à ce moment-là.
À la lecture du message qui nous est soumis ce matin, on peut et on doit conclure que le Conseil fédéral a donné suite à ces deux recommandations après une analyse approfondie des variantes possibles qui toutes figurent dans le message. En prévoyant, et cela avec le soutien de la BNS et de la Finma, que les banques systémiques devront couvrir au moyen de fonds propres de base dure l'intégralité des participations qu'elles détiennent dans des filiales étrangères, le Conseil fédéral tire en effet les enseignements de la crise de Credit Suisse avec l'objectif, et il l'annonce, de renforcer la stabilité de la place financière suisse et de réduire les dommages que pourraient subir les contribuables.
La majorité de la commission est d'avis que cette proposition limiterait trop fortement la compétitivité d'UBS et nuirait ainsi à l'économie. Elle propose que les emprunts AT1 doivent pouvoir être pris en compte à hauteur de 50 pour cent au maximum.
Sa proposition n'est à mon avis pas convaincante, et ce pour plusieurs motifs. Tout d'abord, mesurer la compétitivité demande un examen comparé des conditions-cadres au niveau international. Or, deux différences sont manifestes. Premièrement, le bilan de l'UBS est aujourd'hui un multiple par rapport au PIB suisse, alors que ceux de ses concurrentes sont des fractions par rapport au PIB du pays concerné. Cela montre un risque différent à prendre en compte pour la collectivité publique. Deuxièmement, contrairement à ses concurrentes américaines, UBS n'est pas tenue de gérer ses activités de banque d'investissement au sein d'une entité juridique distincte. Elle n'est pas non plus obligée, comme l'exige par exemple le Royaume-Uni, de regrouper les fonctions d'importance systémique au sein d'UBS Switzerland AG, une société-soeur distincte de la maison-mère. Quant à l'argument que la proposition du Conseil fédéral nuirait à l'économie, il y a lieu, à mon sens, de se demander si cela ne coûterait pas plus cher à la place financière, à l'économie et à la société, si la G-SIB restante devait recourir à une aide de l'État en cas de réalisation d'un scénario de risque et si une réglementation plus stricte ne permettrait pas au contraire de réduire le volume de l'aide de l'État en cas de crise. Or, c'est bien le contribuable que le Conseil fédéral entend protéger en priorité avec sa proposition en réduisant la probabilité d'une procédure de liquidation.
Faut-il rappeler le chiffre de 259 milliards mis à disposition entre le 16 et le 19 mars 2023 par la Confédération et la BNS à Credit Suisse et UBS, dont environ 170 milliards ont été effectivement versés ? Combien faudrait-il pour UBS en cas de crise majeure ? La question a été posée : qui en porterait la responsabilité ? J'aimerais plutôt poser la question : qui en subirait les conséquences ?
Dernier motif qui ne convainc pas : avec sa proposition de pouvoir prendre en compte les AT1 jusqu'à concurrence de 50 pour cent, la majorité engagerait la Suisse dans une voie un peu particulière et risquée à l'échelle internationale, en tout cas pour l'instant. Le système a plusieurs niveaux prévu comporte en effet un "swiss finish" et donnera lieu à des interprétations erronées. L'acceptation par les investisseurs, en particulier étrangers, paraît pour le moins discutable et les risques juridiques seraient considérablement accrus. Dans un arrêt, qui a été mentionné, rendu le 1er octobre 2025, le Tribunal administratif fédéral a annulé la décision de la Finma du 19 mars 2023, ordonnant l'amortissement des obligations AT1 d'un montant de 16 milliards de francs suisses. Selon le tribunal, la décision d'amortir les titres était illégale. Il reste toutefois à attendre l'appréciation du Tribunal fédéral. On peut certes espérer, et j'en fais partie, qu'il corrigera cette décision que j'estime erronée. Toutefois, et c'est vrai qu'on ne peut pas directement en tirer une conséquence, ces litiges montrent que l'amortissement ou la conversion d'obligations AT1 n'est pas une question anodine, mais qu'elle soulève de nombreuses incertitudes. Tant que les risques juridiques liés à cette question ne seront pas réglés - il est important qu'ils puissent aussi l'être à l'échelle international -, la solution proposée pourrait se révéler un boomerang, et l'inscription en détails du mécanisme dans la loi, un risque important que le Conseil fédéral doive avoir recours au droit de nécessité si ce mécanisme ne devait pas fonctionner.
Permettez-moi encore deux remarques générales. L'une relative au fait que le Parlement soit appelé à se prononcer sur cette question, qui relève jusqu'à ce jour de la compétence du Conseil fédéral, et l'autre relative à un déjà-vu, ou déjà-lu.
Première remarque, le règlement de la question des fonds propres relève jusqu'à maintenant de la compétence du Conseil fédéral. Il aurait donc pu déjà régler dans l'ordonnance sur les fonds propres les exigences qui s'appliquent aux banques d'importance systémique ayant des filiales à l'étranger. C'est d'ailleurs ce qu'il avait annoncé dans son rapport du 20 avril 2024 consécutif à la crise de Credit Suisse. Juste avant la session de printemps 2025 et le débat sur le rapport de la CEP, il avait cependant annoncé vouloir régler cette question dans la loi sur les banques, transférant ainsi cette compétence au Parlement, étant donné son importance. Nul doute que cette décision explique les nombreuses sollicitations dont nous avons été l'objet depuis.
Et à propos de sollicitations - c'est ma deuxième remarque -, pour ne pas utiliser le mot "lobbying", dont nous avons été l'objet ces derniers mois, ce n'est pas là une réalité nouvelle lorsqu'il est question de régulation bancaire. Nous avons eu l'occasion, dans le rapport de la CEP, d'examiner les évolutions politiques et d'analyser de manière circonstanciée le développement de la législation "too big to fail" entre 2015 et 2022, en intégrant les interventions tant parlementaires que bancaires dans l'analyse, ainsi que le poids pris par le Parlement dans l'affaiblissement de la position de la FINMA, ce qui a aussi été une partie des difficultés que nous avons racontées, expliquées, dans le rapport de la CEP.
Si je regarde l'historique de la réglementation bancaire relative au traitement des participations, je dois bien dire que les similitudes avec la situation actuelle me troublent beaucoup. Je vous invite à ne pas vous laisser détourner de notre tâche. La population attend de nous que nous prenions les bonnes orientations après avoir tiré les enseignements de la crise du Credit Suisse. Le moment est venu pour le Parlement de décider. La question des fonds propres est essentielle. Certes, et cela a aussi été dit, ils ne constituent pas la panacée. Ils n'éviteront peut-être pas une autre crise due à un autre motif. Mais ils sont déterminants, tout de même, pour accroître la marge de manoeuvre en cas de crise éventuelle.
Le projet dont nous discutons ce matin constitue, à mon sens, un pas important en direction d'une place financière suisse stable qui, en fin de compte, bénéficie à tous : nous, la banque, la place financière, les collectivités publiques. Mais cela ne fonctionnera que si tous tirent à la même corde et que la législation tient compte de manière appropriée de la nouvelle situation, à savoir une réalité comprenant une seule G-SIB. Je soutiens donc une solution qui augmente sensiblement les exigences en matière de fonds propres pour les participations détenues dans les filiales étrangères. Je pourrais cependant soutenir la proposition de la minorité I (Hegglin Peter) qui constitue, à mon sens, un très bon compromis.
- Redetext
- RedetextMartin Schmid(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Im Unterschied zu Kollege Maillard, der die UBS jetzt hart kritisiert hat, habe ich schon ein gewisses Verständnis dafür, dass sich die UBS für die Beibehaltung der geltenden Regeln eingesetzt hat. Schliesslich hatte die UBS im Interesse der Öffentlichkeit und vielleicht - das kann Frau Bundesrätin dann noch erklären - auch auf Aufforderung des Bundesrates mitgeholfen und die CS in einer ganz schwierigen Phase übernommen. Dafür, dass man sich später, nach gelungener Rettung sofort gegen eine Verschärfung der Regeln wehrt, habe ich ein gewisses Verständnis, weil man vielleicht auch im Vertrauen darauf gehandelt hatte, dass die Regeln gleichbleiben.
Letztlich haben Sie jedoch recht: Das ist für unsere Politik nicht massgebend, weil wir verantwortlich sind. Herr Kollege Maillard, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen, als Sie gesagt haben, auch mit den neuen AT1-Anleihen gebe es Risiken. Herr Kollege Bischof hat das ebenfalls gesagt. Ja, ich glaube auch, dass es eine weitere Bankenkrise geben wird. In der jahrhundertealten Geschichte des Bankwesens hat es immer wieder Bankenkrisen gegeben. Wir müssen uns darauf ausrichten, dass es auch in Zukunft wieder eine Bankenkrise geben wird. Niemand kann hier schlüssig behaupten, dass Bankenkrisen in Zukunft ausgeschlossen seien. Da stimme ich Ihnen sogar zu.
Ich werde auch sagen: Ja, wir sollten Regeln für die Abwicklung bestimmen. Heute haben wir jedoch nicht die Regeln zur Bankenabwicklung auf dem Tisch. Wir haben nur darüber zu entscheiden, ob die ausländischen Töchter eines Bankenkonzerns mit hartem Kapital oder, gemäss dem Antrag der Mehrheit, mit AT1-Anleihen unterlegt werden sollen. Wenn wir das andere Thema vor Augen hätten, hätten wir hier eine Gesamtschau zu diskutieren. Kapital ist ein Teil davon.
Die Finma hat eine Rolle als Aufsichtsbehörde. Vielleicht müssen wir auch die bestehenden Abwicklungsregeln ändern, die aus Sicht des Bundesrates nicht genügend waren bzw. zu einem schlechten Ergebnis geführt haben. Aber darüber beraten wir heute nicht. Heute ist nur ein Teilbereich Thema bei uns - einfach, damit wir die Dimension der Diskussion im Blick haben. Heute geht es nur darum, wie wir die ausländischen Töchter mit Kapital unterlegen. Ich glaube, dass sich die Präsidentin der PUK "Geschäftsführung der Behörden - CS-Notfusion" ebenfalls noch zu Wort melden wird.
Das Kapital ist ein Teil, aber auch die Liquidität gehört dazu, wie Herr Kollege Hegglin gesagt hat; die WAK-S hat einen entsprechenden Auftrag erteilt. Zu den Anträgen kommen wir noch. Wir nehmen keine Gesamtschau vor. Insoweit stimme ich Ihnen in diesem Bereich zu.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit möchte ich hier aber einhaken. Wie Frau Kollegin Herzog gesagt hat, wird das AT1-Konzept kritisiert, indem gesagt wird, dieses biete nicht so viel Sicherheit wie CET1, also wie das harte Kernkapital. Das mag vielleicht stimmen. Den Vergleich mit den alten AT1-Anleihen, über die das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, finde ich jedoch falsch. Damals entschieden die Instanzen, die AT1-Anleihen zu triggern. Bevor die Aktionäre das Geld verloren hatten, wurde das Kapital der Fremdkapitalgeber in Eigenkapital umgewandelt. Ob das geschickt war oder nicht, will ich nicht bewerten. Daraus haben wir die entsprechende Konsequenz gezogen, damit das nicht mehr passiert. Ich glaube, dass der Bundesrat und die Finma korrekt gehandelt haben, denn das stand in den Emissionsprospekten. Ich hoffe, dass das Bundesgericht das bestätigen wird, denn damit wäre klar, dass man korrekt gehandelt hat; so würde Rechtssicherheit bestehen.
Nichtsdestotrotz haben Sie recht: Man muss das Instrument weiterentwickeln. Wir haben versucht, uns dabei an den internationalen Regeln zu orientieren. Sie, Herr Maillard, sagen, da gebe es Trigger usw., ohne ins Technische zu gehen. Ich weise Sie darauf hin, dass es diese auch bei den Bail-ins gibt; bei den AT1-Anleihen machen wir das jetzt ebenfalls. Daher müssten Sie das gesamte Konzept der internationalen Bankenfinanzierung ändern, wenn Sie glauben, es funktioniere nicht. Das sind internationale Regeln.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass sich die Kommission Mühe gegeben hat, effektive Lösungsansätze zu erarbeiten. Es wurde gesagt, das Modell der Mehrheit sei ein Brandbeschleuniger. Ich glaube das nicht. Warum? Die AT1-Anleihen, die die Kommissionsmehrheit vorsieht, sind mit einem Verzicht auf Boni verknüpft: Ab dem Moment, in dem die AT1-Anleihen in Anspruch genommen werden, dürfen in der betroffenen Bank keine variablen Vergütungen mehr ausbezahlt werden. Wissen Sie, wo das wirkt? Das wirkt bei der Konzernleitung, im Verwaltungsrat und bei den Entscheidungsträgern. Dort muss es auch wirken. Der Entwurf des Bundesrates hingegen hat darauf keine Auswirkungen. Wir als Kommissionsmehrheit möchten, dass bei den Entscheidungsträgern etwas passiert. Gleichzeitig werden die Dividendenauszahlungen gestoppt. Ich wiederhole es: Die Dividendenauszahlungen werden gestoppt. Und die Bank hat ein Vorratskapital geschaffen. Die Aktionäre - alle diese Unternehmen sind börsenkotiert - werden sich zweimal überlegen, ob sie in diesem Moment nicht eine Kapitalerhöhung machen sollen, was die Bank stärkt, denn ansonsten werden diese Anleihen in Eigenkapital umgewandelt. Das ist das System.
Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass es noch ein paar weitere Stufen gibt. Aber in der Abwägung zwischen einem überlebensfähigen Finanzplatz, einer günstigen Finanzierung für unsere KMU-Wirtschaft, dem Schutz des Steuerzahlers und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bin ich überzeugt, dass es ein Kompromiss, eine Verbesserung ist. Ich stimme aus Überzeugung diesem Konzept zu, weil ich glaube, dass es das richtige ist.
Wenn die UBS aufgrund der hohen Steuerzahlen ihren Sitz verlegen will, dann würde ich den Kanton Graubünden empfehlen; man ist dann zwar noch immer in der Schweiz, aber wir hätten eigentlich schon immer gerne so viele Steuergelder gehabt; das vielleicht nur als Nebenbemerkung. Ich hoffe nicht, dass die UBS die Schweiz verlassen wird. Für mich wäre das ein grosser Verlust.
Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.
- RedetextPierre-Yves Maillard(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
J'aimerais vous inviter à sortir un peu de ce débat technique. Quand j'entends nos discussions, je suis très impressionné par l'étendue des connaissances sur les types de capitaux que nous avons tous acquises pendant les derniers mois. Manifestement, le travail de formation accélérée d'UBS a porté ses fruits et nous sommes tous devenus experts dans les différents types de capitaux qui peuvent permettre à une banque de fonctionner.
Ironie mise à part, si je vous invite à faire un peu de politique, c'est parce que, quand même, ce dossier des grandes banques privées a occupé l'histoire de notre pays de manière assez singulière. Deux fois au cours de notre histoire contemporaine récente, l'État a dû venir au secours de nos grandes banques privées en s'appuyant sur le droit d'urgence.
Aucune base constitutionnelle, aucune base légale ; c'est sur la base de ce droit dit de nécessité, comme en temps de guerre, que le Conseil fédéral a dû en urgence solliciter des capitaux colossaux, que ce soit auprès de la Banque nationale ou auprès du Parlement, pour garantir des grandes banques privées qui étaient les symboles mêmes de l'économie libérale de notre pays. Ces deux événements ont changé l'ordre juridique de notre pays.
À partir du moment où l'État a montré par un acte qu'il sauvait ses banques, il a créé un état de fait qui a créé le statut "too big to fail". Tout à coup, nous avions des entreprises privées qui ne pouvaient plus faire faillite puisque l'État les avait sauvées deux fois, ce qui a amené ensuite la législation sur la régulation de ces banques "too big to fail" pour essayer d'imposer quand même quelques conditions afin d'éviter que ce risque survienne.
Nous avons couvert ce risque. Nous avons couvert ce risque qui s'était réalisé, mais sans aucune contrepartie. Aucune participation au capital, à part pour une courte durée avec l'UBS, il y a bientôt vingt ans ; mais aucune participation au capital, aucun dividende et aucun pouvoir de décision sur les orientations stratégiques. Aucun actionnaire au monde ne ferait les choses comme cela, en assumant le risque quand il survient et en n'exigeant ensuite aucun pouvoir ni sur la conduite stratégique, ni sur les dividendes, ni sur les rémunérations.
Notre collègue Regazzi dit que cette banque paye des impôts et occupe du personnel. À la bonne heure ! Toutes les entreprises de ce pays payent des impôts et occupent du personnel. Mais il n'y a aucune autre entreprise dans ce pays qui, quand elle a des problèmes, peut dire à l'État : "Viens me sauver !" Ce sont les seules entreprises privées qui peuvent compter sur l'intervention de l'État pour venir les sauver. Nous avons créé cet état de fait. Vous pourriez nous dire que l'on a créé cet état de fait, mais qu'on ne pouvait pas faire autrement. J'aimerais cependant qu'on fasse un tout petit peu attention avec cet argument, parce qu'il y a un pays qui a fait autrement : c'est l'Islande.
L'Islande avait aussi un secteur bancaire complètement hypertrophié. Le bilan des banques représentait plusieurs fois le PIB du pays. Ces banques ont aussi connu la crise lors de la crise financière de 2008 et le gouvernement a voulu les sauver. Cependant, il a dû se confronter à un vote populaire et, si vous regardez le premier vote populaire, il est assez spectaculaire : 97 pour cent de la population islandaise a refusé le sauvetage des banques. 1,3 pour cent a donc suivi le gouvernement à l'époque. Ensuite, il y a eu une deuxième tentative, un peu plus modeste, mais elle a encore été refusée par le peuple à près de 60 pour cent. L'Islande existe encore. Elle a une économie florissante et elle a finalement traversé cette crise sans sauver ses banques privées qui avaient commis des excès d'imprudence. Il n'est donc pas du tout évident qu'il n'y ait pas d'autre solution que de sauver ses banques quand elles partent en faillite.
Cependant, nous avons suivi une autre voie. Alors le minimum qu'on puisse faire, si on suit une autre voie, c'est au moins d'avoir une législation qui fixe des principes clairs pour éviter que de telles crises ne se reproduisent. Je suis très impressionné du courage qu'un certain nombre de nos collègues ont ici d'inscrire dans l'histoire, dans les comptes rendus de nos séances de commission et du plénum, des affirmations selon lesquelles nous aurions trouvé la bonne solution, le bon équilibre entre compétitivité et sécurité, et qu'ainsi la banque peut fonctionner avec le minimum de risques pour le contribuable.
Je vous trouve tous très courageux et j'admire ce courage, mais je me demande quand même si vous ne regretterez pas l'un ou l'autre un certain nombre de déclarations quand la prochaine Commission d'enquête parlementaire fera une étude sur les décisions que nous avons prises pour éviter la prochaine crise. Nous avons une responsabilité face à l'avenir. On ne peut pas dire que les nuages ne s'amoncèlent pas sur l'économie mondiale. Tous les jours, on lit qu'un effondrement boursier menace, que l'intelligence artificielle pourrait s'avérer être un mirage et s'effondrer et on sait très bien qu'une chute des cours boursiers pourrait avoir des impacts massifs sur les banques. J'ai vu que le titre UBS a perdu quelque peu de sa couleur ces derniers temps. Les risques sont donc réels et nous avons une responsabilité énorme d'éviter que ces risques ne gagnent ensuite l'État puis le contribuable par contagion.
Je suis très modeste dans cette affaire : je ne suis pas du tout technicien, je ne suis pas banquier et je n'ai reçu aucune formation continue d'aucune banque. Mon sentiment premier, ce serait de dire qu'il faut faire un peu confiance au Conseil fédéral qui a géré la dernière crise, qui l'a gérée en direct, en vrai, qui a vu ce que donnait ces produits AT1, qui a vu le niveau de sécurité qu'ils apportaient, et qui a dû au jour le jour - même plutôt heure par heure - régler une panique bancaire mondiale. Je pense que cette expérience venant d'une conseillère fédérale, qui n'est pas particulièrement réputée pour être gauchiste ou étatiste, a quand même une certaine valeur. De même, les fonctionnaires qui se sont occupés de cette banque ont eux aussi accumulé de l'expérience. Enfin, la Banque nationale suisse a été décisive dans la solution trouvée après la faillite de Credit Suisse ; Banque nationale suisse qui n'est pas non plus particulièrement connue pour être étatiste ou pour être hostile à l'économie de marché. Cette Banque nationale suisse est catégorique : elle dit que la solution proposée par le Conseil fédéral est la bonne, qu'elle est minimale et que l'UBS peut parfaitement la mettre en oeuvre sans dommage pour sa compétitivité. Enfin, la Finma s'est exprimée ainsi que l'OCDE récemment, qui n'est pas non plus un organe de poètes et de fantaisistes pour ce qui est du soutien à l'économie marchande. J'aurais donc tendance modestement, pour ne pas prendre de risques à l'égard de l'avenir, à faire confiance à ces experts et à ces acteurs et à suivre le Conseil fédéral.
À l'inverse, la majorité de la commission a essayé d'inventer du capital propre, du capital dur, de faire de prêts autre chose que ce qu'ils sont, en disant qu'ils peuvent devenir du capital dur. Il faut alors une technique à partir de laquelle ces prêts deviennent du capital dur. Il faut commencer à fixer des moments où cette transformation se fait. Nous essayons dans un projet très simple du Conseil fédéral, qui tient en peu d'articles - et tout à coup nous devons légiférer avec beaucoup de précipitations, ces articles ayant été rédigés en commission de manière très rapide -, de légiférer sur un type d'actif internationalement connu en faisant une spécificité suisse. Je rappelle que ce type d'actif a été utilisé dans l'affaire de Credit Suisse et que leur transformation en capital est encore aujourd'hui pendante devant les tribunaux et que la première instance a déclaré que cette opération n'était pas licite. Nous attendons que le Tribunal fédéral corrige cette décision. Il se pourrait bien qu'on légifère ici en décidant que ces prêts peuvent devenir du capital, mais que dans quelques mois ou dans quelques semaines le Tribunal fédéral décide que ce n'est pas possible. Quel visage aura-t-on quand le Tribunal fédéral prendra sa décision si d'aventure elle était défavorable ?
Nous avons subi une campagne d'une grande banque privée, qui a mené une campagne active avec passablement d'arrogance, comme si les leçons de l'histoire ne gagnaient jamais les cerveaux de ces directions de banque. Nous avons subi cette campagne ; soit, ce n'est pas la première fois que des acteurs font pression sur le Parlement, mais, à la fin, le Parlement suisse et notre conseil doivent montrer de la hauteur, de l'autorité et faire confiance au Conseil fédéral dans cette affaire. La seule réponse possible, c'est de suivre le Conseil fédéral en adoptant la solution des 100 pour cent. C'est ce que je vous invite à faire pour que personne ne puisse croire que nous sommes un Parlement sous influence et qui ne retient pas les leçons de l'histoire.
- RedetextFabio Regazzi(Die Mitte)Schweiz
Ich habe mich in der Kommission für den Antrag der Mehrheit eingesetzt, mit dem Ziel, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Den Entwurf des Bundesrates lehne ich ab, auch den Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) für eine 90-prozentige CET1-Unterlegung lehne ich ab. Er ist meines Erachtens kein Kompromiss, sondern kommt dem zu teuren Entwurf des Bundesrates praktisch gleich.
Lassen Sie mich zunächst die Perspektive meines Kantons darlegen. Der Finanz- und Versicherungssektor erwirtschaftet im Tessin rund 7 Prozent des kantonalen BIP und trägt über 10 Prozent zu den kantonalen Unternehmenssteuern bei. Die Tessiner Regierung hat deshalb gemeinsam mit Zürich und Genf auf die Risiken des Entwurfs des Bundesrates hingewiesen. Denn die Kosten dieser Regulierung werden nicht bei den Banken bleiben. Sie können zu höheren Preisen und einem eingeschränkten Kredit- und Dienstleistungsangebot führen.
Damit komme ich zur Realwirtschaft und insbesondere zu den KMU. Als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands ist mir diese Perspektive besonders wichtig. Unsere KMU brauchen leistungsfähige Banken für Kredite, Exportfinanzierungen und den Zugang zu internationalen Märkten. Höhere Kapitalkosten werden letztlich an Unternehmen und Haushalte weitergegeben. Wir alle wollen stabile Banken, aber stabile Banken müssen auch profitabel und wettbewerbsfähig sein. Die Schweiz verfügt bereits über eine der strengsten Bankenregulierungen weltweit. Die Antwort auf die Credit Suisse-Krise kann deshalb nicht darin bestehen, jedes Risiko um jeden Preis ausschliessen zu wollen.
Genau deshalb braucht es eine ausgewogene Lösung. Der Antrag der Kommissionsmehrheit sieht ebenfalls eine vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Beteiligungen vor, erlaubt aber, bis zur Hälfte zusätzliches Kernkapital in Form von AT1 einzusetzen. Das ist wichtig. Der PUK-Bericht zeigt, dass die Credit Suisse dank des regulatorischen Filters bis zuletzt den Anschein einer genügenden Kapitalisierung aufrechterhalten konnte. Mehr CET1 hätte möglicherweise nur dazu geführt, dass noch länger nicht gehandelt worden wäre. AT1-Kapital hingegen war in der Krise noch vorhanden. Der Antrag der Mehrheit schafft deshalb Anreize, früher zu handeln und sorgt dafür, dass Kapital vorhanden ist, wenn es gebraucht wird. Genau das schützt den Steuerzahler. Hinzu kommt die Verhältnismässigkeit. AT1-Kapital kostet ungefähr halb so viel wie CET1. Bei rund 20 Milliarden Franken zusätzlichem Kapital sprechen wir über einen Kostenunterschied von ungefähr 1 Milliarde Franken pro Jahr. Machen wir uns nichts vor: Diese Kosten würden zumindest teilweise weitergegeben. Der Mehrheitsantrag ist keine Gratislösung. Aber er versucht, Finanzstabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Verhältnismässigkeit in ein vernünftiges Gleichgewicht zu bringen.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine weitere, etwas persönliche Bemerkung. Dieses Dossier beschäftigt uns seit langer Zeit. In der Kommission und im ganzen Land wurde intensiv und teilweise sehr emotional über den Schutz der Steuerzahler diskutiert; eine Notwendigkeit, die niemand bestreitet, selbstverständlich auch ich nicht. Weitaus weniger wurde über die Interessen unseres Finanzplatzes und der UBS gesprochen, der einzigen in der Schweiz verbliebenen Bank, die auf globaler Ebene konkurrenzfähig ist. Es ist jene Bank, es wurde erwähnt, die im März 2023 eine entscheidende Rolle bei der Rettung der Credit Suisse gespielt hat - nicht etwa, weil sie sich diese Rolle ausgesucht hätte - und damit dazu beigetragen hat, einen finanziellen Tsunami mit möglicherweise katastrophalen Folgen zu verhindern. Es ist dieselbe Bank, die zusammen mit der übernommenen Credit Suisse über die Jahre Dutzende Milliarden Franken an Steuern bezahlt hat und weltweit über 100 000 Menschen beschäftigt, davon rund ein Drittel in der Schweiz. Das bedeutet nicht, und das möchte ich klar sagen, dass wir Politiker uns als Geiseln der UBS fühlen müssen. Aber ein Mindestmass, ich sage nicht an Dankbarkeit, aber zumindest an Respekt, wäre meines Erachtens angebracht. Stattdessen wurde in dieser Debatte über die UBS fast nur wie über ein Problem gesprochen, beinahe so, als wäre sie eine Belastung für unser Land.
Dieses Misstrauen hat die Diskussion aus meiner Sicht leider stark geprägt. Selbstverständlich müssen wir alles daransetzen, dass eine nächste Bankenkrise die Schweizer Steuerzahler nicht belastet. Vielleicht lohnt es sich aber auch, daran zu erinnern, dass die Steuerzahler in den beiden grossen Bankenkrisen der vergangenen Jahrzehnte keinen einzigen Franken verloren haben. Im Gegenteil: Aus der Krise von 2008 und 2009 resultierte ein Gewinn für den Bund von rund 1,2 Milliarden Franken und für die SNB von rund 3,8 Milliarden US-Dollar - dies nur der Vollständigkeit halber.
Ich finde es schade, dass wir es nicht geschafft haben, einen gemeinsamen Nenner zu finden, einen Kompromiss, der diesen Namen verdient. Unser politisches System hat seine besten Ergebnisse immer dann hervorgebracht, wenn es uns gelungen ist, miteinander zu reden, aufeinander zuzugehen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Genau diese Fähigkeit hat bei diesem wichtigen Dossier leider weitgehend gefehlt. Stattdessen haben Gegensätze, teilweise auch auf persönlicher Ebene, die Diskussion geprägt. Hinzu kam aus meiner Sicht eine - und ich sage es vorsichtig - sehr geringe Bereitschaft des Bundesrates, alternative Lösungen ernsthaft zu prüfen. Das bedauere ich sehr.
Ich komme zum Schluss. Wir müssen aus der CS-Krise die Lehren, vor allem aber die richtigen Konsequenzen ziehen. Unter diesen Umständen ist der Antrag der Kommissionsmehrheit der einzige ernsthafte Versuch, einen ausgewogenen Weg zu finden. Ich mache mir keine Illusionen, bitte Sie jedoch trotzdem, dem Lösungskonzept der Mehrheit zuzustimmen.
- Redetext
- RedetextHans Wicki(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich unterstütze den Antrag der Kommissionsmehrheit, und dies aus Überzeugung. Hier geht es nämlich um einen wichtigen Beitrag, um eine Abwägung zwischen dem Erhalt bzw. der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einer Bank und der Erhöhung der Sicherheit für die Schweiz, aber auch für ihre Steuerzahler. Ich bin überzeugt, dass die WAK-S in dieser Frage einen gangbaren und guten Kompromiss gefunden hat. Sowohl der Entwurf des Bundesrates als auch der Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine Kernkapitalunterlegung von 90 Prozent gehen schlicht zu weit, sind nicht marktauglich und nicht international aligniert. Sie haben es von Kollege Burkart gehört. Eine Unterlegung von 90 Prozent, das muss ich leider sagen, ist auch kein Kompromiss, sondern ein teurer Vorschlag, der dann im Ereignisfall nichts bringt und für den wir am Ende alle bezahlen werden.
Für mich ist entscheidend - das ist sehr wichtig -, dass wir aus dem Fall Credit Suisse die richtigen Lehren ziehen. Eine dieser Lehren lautet: Verantwortung muss dort wahrgenommen werden, wo die Risiken eingegangen werden. Die Bevölkerung hat nämlich wenig Verständnis dafür, wenn im Krisenfall der Staat, die Wirtschaft und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Folgen tragen müssen, während die Verantwortlichen ihre Vergütungen behalten können. Dieses Unverständnis habe auch ich wiederholt zum Ausdruck gebracht, und ich teile es nach wie vor ausdrücklich. Wer Risiken eingeht, muss auch die Folgen dieser Risiken tragen können. Nur so entstehen die richtigen Anreize.
Genau deshalb begrüsse ich den Antrag der Kommissionsmehrheit, die nicht nur strengere, aber wettbewerbsverträgliche Kapitalanforderungen vorsieht, sondern auch die Vergütungsfrage adressiert. Mit dem Antrag zur Einschränkung der Vergütung wird das Management deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Wer eine Bank in Schwierigkeiten führt, soll nicht nur einen Teil seiner variablen Vergütung verlieren. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit soll die variable Vergütung sogar vollständig entfallen. Das ist eine wichtige Massnahme, und sie wird auch schmerzen. Sie stellt sicher, dass das Risiko und die Verantwortung wieder enger zusammengeführt werden. Das ist ja eigentlich genau das Ziel von Kollegin Herzog, welche die Anträge der Minderheiten I(Hegglin Peter), II (Maillard Pierre-Yves) und III (Bischof Primin) unterstützt.
Das Risiko muss wieder mit der Verantwortung zusammengeführt werden, und das macht die Kommissionsmehrheit eigentlich perfekt. Gleichzeitig bekommt das Management aber auch einen starken Anreiz zu reagieren, bevor es überhaupt so weit kommt. Der Antrag entfaltet damit eine starke präventive Wirkung. Genau darin liegt aus meiner Sicht die Stärke des Mehrheitsantrags gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, aber auch gegenüber dem Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine 90-prozentige Kernkapitalunterlegung.
Der Bundesrat und die Minderheiten wollen zwar das Eigenkapital erhöhen, sorgen aber weder für ein frühzeitiges Eingreifen durch die Finma noch für eine Verantwortungsübertragung an das Management. Bei der Mehrheitsvariante muss das Management Verantwortung für die eingegangenen Risiken tragen und Massnahmen frühzeitig ergreifen, nicht erst um fünf vor zwölf, so wie es in der CS-Krise der Fall war.
Gleichzeitig dürfen wir aber die wirtschaftlichen Folgen zusätzlicher Regulierungen nicht ausblenden. Die Schweizer Wirtschaft ist auf einen starken Finanzplatz angewiesen. Auch wenn unsere Banken nicht immer grosse Sympathieträger sind, so sind sie dennoch eine tragende Säule unserer Wirtschaft. Wir müssen daher die Finanzstabilität stärken, ohne ihnen die Wettbewerbsfähigkeit zu entziehen, und gleichzeitig diejenigen in die Verantwortung nehmen, die die Entscheidung treffen und die Risiken eingehen.
Genau diesen ausgewogenen Ansatz verfolgt die Kommissionsmehrheit. Sie gibt den Banken mehr Mittel in die Hand, sich selbst zu stabilisieren, und stärkt die Fähigkeit der Banken, Verluste frühzeitig selbst zu tragen.
Eigentlich könnten Sie sich jetzt zurücklehnen, Frau Bundesrätin, denn die WAK-S hat die 100-Prozent-Unterlegung der Auslandtöchter aus dem Entwurf des Bundesrates aufgenommen. Die Variante der Kommissionsmehrheit verlangt ja genau eine vollständige, aber eben wettbewerbsverträgliche Unterlegung der Auslandtöchter, sie verbessert auch die Instrumente zur Krisenbewältigung und verschärft die Verantwortlichkeit des Managements. Sie sehen also, Frau Bundesrätin, Sie erhalten mit unserer Variante nicht nur den Fünfer und das Weggli, sondern eben auch noch die Bäckerstochter.
Für mich vereint der Antrag der Kommissionsmehrheit genau all diese Elemente, die nach dem Fall Credit Suisse notwendig sind: Wir erhalten mehr Stabilität für das System durch ein frühzeitiges Eingreifen, aber auch durch 100 Prozent Unterlegung. Wir erhalten mehr Verantwortung für die Entscheidungsträger und wirksamere Anreize für das Management durch eine Einschränkung von Bonuszahlungen und Dividendenzahlungen.
Deshalb unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit und bitte Sie, diesem ebenfalls zuzustimmen.
- RedetextHannes Germann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Für mich ist es ein Déjà-vu. Ich war 2008 schon dabei, und jetzt auch wieder. Beide Male hat es sich eigentlich nach demselben Muster abgespielt: Krise, Rettung, dann gesetzgeberischer Aktivismus und Schüsse übers Ziel hinaus oder Fehlschüsse.
Seit unserer PUK-Debatte sind nun ziemlich genau anderthalb Jahre vergangen. Ich stelle fest, der Bundesrat hat zwar ein riesiges Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt, welches die Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht massiv ausweiten und allen Banken - ich betone: allen Banken - viele zusätzliche Regeln und Aufgaben auferlegen möchte. Ein Verwaltungsaktivismus, der niemandem wirklich nützt, der Wirtschaft und den Menschen in diesem Land aber schadet, weil damit Hypothekar- und vor allem Geschäftskredite teurer werden. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, das ist eine Tatsache. Aber ausgerechnet die zentralen Forderungen der PUK verharren als die eigentlichen Kernanliegen am selben Ort wie vor anderthalb Jahren.
Der Bundesrat schlägt nun vor, dass systemrelevante Banken - faktisch ist ja nur die Rede von der UBS - ihre ausländischen Tochtergesellschaften in Zukunft zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen sollen. Der Bundesrat betont, dies sei bereits ein vernünftiger Kompromiss. Ich verweise hier auf die Ausführungen von Kollege Burkart: Seit wann eine Maximalforderung ein Kompromiss ist, ist mir schleierhaft.
Ja, Eigenkapital ist wichtig, und es gibt Sicherheit, aber letzten Endes ist es ja stets die fehlende Liquidität beziehungsweise die Illiquidität, die ein Unternehmen in die Knie zwingt. So war es bei der Finanzkrise 2008, und so war es dann letztlich auch beim CS-Untergang. Wenn plötzlich die Rede von mehreren hundert Milliarden der Fall ist, dann nützt alles andere nichts. Die UBS hat 2023 Hand geboten für die Übernahme der CS und damit einen noch grösseren Reputationsschaden für unser Land verhindert. In den letzten Jahren hat diese UBS, um die es heute einzig und allein geht, mit der vollständigen Integration des verbliebenen CS-Geschäfts einen Kraftakt erster Güte erfolgreich gemeistert. Eigentlich sollten wir alle stolz und dankbar sein, aber statt der einzig verbliebenen globalen Grossbank gegenüber der weltweiten Konkurrenz den Rücken zu stärken, wollen ihr der Bundesrat und die Minderheit II (Maillard Pierre-Yves) - wie letztlich auch die Minderheit I (Hegglin Peter) - die weltweit strengsten Auflagen auferlegen. Sie gehen über Basel III und somit über die global geltenden Vorschriften hinaus.
Ich frage Sie, was soll denn noch schärfer sein als 100 Prozent Unterlegung? 200 Prozent, oder was? Natürlich kann man die Kapitalanforderungen pauschal immer weiter in die Höhe treiben. Die Frage ist einfach, zu welchem Preis. Nimmt man die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Finanzbranche ernst - und das tue ich - , kann dies nicht wirklich eine Alternative sein. Somit handelt es sich aus meiner Sicht um einen übertriebenen Vorschlag, den ich klar ablehne.
Wie gesagt, ich lehne auch die Minderheit I (Hegglin Peter) ab, die eine Unterlegung zu 90 Prozent mit hartem Eigenkapital verlangt. Also mal ganz nüchtern betrachtet: 100 Prozent oder 90 Prozent, was spielt das letztlich für eine Rolle? Es wären dann mit der Variante Bundesrat 94 oder mit der Variante gemäss Minderheit I (Hegglin Peter) 90 Milliarden an hartem Eigenkapital. Bei der CS ging es am Schluss um Hunderte von Milliarden, die fehlten, und da sind doch diese vier Milliarden, die Herr Hegglin da der UBS ersparen möchte, wirklich eigentlich ein Witz.
Es ist gut gemeint, das akzeptiere ich, doch ein Kompromiss ist auch das nicht. Ein Punkt ist hier zentral: Es gibt offenbar Personen im Rat, die glauben, die Kosten einer Vollunterlegung seien beschränkt respektive eine Unterlegung von 90 Prozent sei kostenneutral. Die Annahme, alles andere sei kostenneutral und 90 Prozent wären vertretbar, ist wirklich haltlos.
Die UBS übertrifft heute ihre CET1-Anforderungen. Die Behörden argumentieren daher, dass infolge des Vollabzugs von CET1 nur noch 9 Milliarden Franken und nicht 20 Milliarden Franken aufzubauen seien. Unabhängig vom Aufbau müsste die UBS aufgrund des Entwurfes des Bundesrates längerfristig 20 Milliarden Franken mehr Kapital halten. Diese 20 Milliarden Franken werden auch von den Behörden nicht bestritten. Die UBS müsste diese 20 Milliarden Franken marktkonform mit über 10 Prozent jährlich verzinsen. Die Kosten bestehen daher nicht nur im Aufbau von Kapital - den die Bank, wenn sie auf Erfolgskurs bleibt, ohne Probleme meistern kann -, sondern auch in der Vorhaltung des Kapitals, was hier ausgeblendet wird.
Das zusätzlich gebundene Kapital kann die UBS weder an Eigentümer ausschütten noch anderweitig produktiv einsetzen, beispielsweise um den Finanzierungsbedarf von Kundinnen und Kunden oder das wirtschaftliche Wachstum zu unterstützen. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine Bank Rendite erwirtschaften muss, da die Aktionäre sonst abspringen und damit die Institution schwächen würden. Das ist eine Regel des Marktes, welche sich auf die Bewertung und den Aktienkurs auswirkt.
Statt der politisch verordneten Maximallösung unterstütze ich den Konzeptantrag der Mehrheit unserer WAK-S, der ebenfalls eine hundertprozentige Unterlegung mit Kernkapital verlangt. Dieser bringt weitere Stabilität, ohne allerdings die Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Anschlussfähigkeit zu untergraben. Mit diesem Konzeptantrag wird eine Anrechnung mit AT1-Anleihen bis maximal zur Hälfte zugelassen, also mindestens 50 Prozent müssen durch hartes Eigenkapital abgedeckt werden.
Es ist mir wichtig, dies nochmals zu betonen: Auch der Konzeptantrag verlangt die volle Unterlegung von 100 Prozent, mit der Ausnahme, dass er die international anerkannten und üblichen AT1-Instrumente zulässt. Es handelt sich beim Antrag Ihrer WAK immer noch um eine deutliche Verschärfung mit massiven Folgen für die UBS. Gemäss offiziellen Aussagen der UBS müsste die Bank 13 Milliarden Franken an AT1-Anleihen aufbauen - 13 Milliarden Franken für eine einzige Firma. Dieser Relation müssen wir uns bewusst sein. Falls die UBS dieses Volumen an AT1-Kapital nicht aufnehmen kann, muss sie gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit den fehlenden Betrag mit hartem Kernkapital ausgleichen. Wir wollen und sollten ihr die Chance eröffnen, zumindest diesen Versuch zu unternehmen.
Betreffend Trigger hat Kollege Burkart alles gesagt. Wichtig ist, dass der Trigger künftig über 10 Prozent liegt und nicht erst bei 5 Prozent. Das war zuvor durch den regulatorischen Filter bei der CS verschleiert worden; diesen Fehler werden wir nicht mehr machen.
Unsere WAK hat sich intensiv mit dem Konzeptantrag auseinandergesetzt, und er überzeugt mich aus vier Gründen: Erstens ist es ein gutschweizerischer, echter Kompromiss. Zweitens können wir die negativen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft einigermassen in Grenzen halten. Ich möchte daran erinnern, dass die allermeisten Akteure der Wirtschaft den bundesrätlichen Entwurf in der Vernehmlassung abgelehnt hatten. Das galt übrigens auch für die Mehrheit der Kantone sowie für die Finanzdirektorenkonferenz und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz. Wir haben ein Blatt mit einer Übersicht erhalten. Die Wirtschaftsverbände sind praktisch unisono gegen den Entwurf des Bundesrates.
Drittens ist der Konzeptantrag international abgestimmt, und viertens überzeugt er als Kriseninstrument. Er führt dazu, dass die AT1-Instrumente, indem ein zusätzlicher früherer Trigger für umfassende Stabilisierungsmassnahmen eingeführt wird, künftig eben früher wirken als heute. Der Trigger greift automatisch, er kann von der Bank also nicht umgangen werden. Die stabilisierende Wirkung der AT1-Instrumente wird dadurch ganz klar gestärkt.
Schliesslich kann man noch sagen, dass sich der Public Liquidity Backstop (PLB) derzeit in der WAK in Beratung befindet; das ist die eigentliche Lösung, um in Zukunft einen Bankrun zu verhindern. Denn die Bank wird alles daran setzen, dass sie niemals auf den PLB zurückgreifen muss, und wenn sie es tun muss, dann sind zumindest die Gläubiger abgesichert. Sie werden nicht in Panik geraten; allenfalls die Aktionäre, aber nicht die Kundinnen und Kunden der Bank. Das ist eben etwas ganz Entscheidendes.
Fazit: Ich empfehle Ihnen, den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) mit 90 Prozent Deckung abzulehnen und dem Konzeptantrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Denn der maximale Langschuss des Bundesrates geht nicht nur über das Ziel hinaus, sondern auch noch daneben. Er benachteiligt nicht nur die UBS als einzig verbliebene globale, systemrelevante Schweizer Bank im Wettbewerb, sondern schadet letztlich dem ganzen Bankenplatz Schweiz und auch dem Steuerstandort Schweiz; Frau Moser hat bereits darauf hingewiesen, welches deren Bedeutung ist. Der Entwurf des Bundesrates ist somit eine teure Scheinlösung, die uns eine falsche Sicherheit vorgaukelt. Wenn Sie aber die Risiken für die Steuerzahlenden partout minimieren wollen, sollten Sie meiner Minderheit für Massnahmen im Bereich der Organisation in Artikel 10b folgen. Dazu werde ich später Stellung beziehen.
Nun aber besten Dank für die Zustimmung zur 50-plus-50-Variante der Mehrheit.
- RedetextThierry Burkart(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Lassen Sie mich nach diesen Minderheitsvoten das Wort ergreifen, um nochmals etwas Werbung für das Konzept der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu machen. Lassen Sie mich dazu kurz aufzeigen, wie es überhaupt zu dieser Lösung gekommen ist. Dazu erlaube ich mir, auf zwei Ausgangspunkte aufmerksam zu machen.
Der erste Ausgangspunkt, er wurde in der Debatte bereits genannt, ist der PUK-Bericht. Im PUK-Bericht wurde, vereinfacht gesagt, festgestellt - es wurde vieles festgestellt, aber ganz vereinfacht gesagt -, dass der Untergang der Credit Suisse eine Folge von Managementfehlern gewesen sei, daraus resultierenden Skandalen, einem daraus resultierenden Vertrauensverlust, der akzeleriert wurde, einem daraus resultierenden enormen Geldabfluss, einem Liquiditätsabfluss und einem Bankrun. Der PUK-Bericht hat damit das unterstrichen und auch legitimiert, was die Finanzministerin selbst bereits kurz nach dem Untergang der Credit Suisse, aber auch nachher, immer wieder gesagt hat, dass nämlich enorme Geldabflüsse infolge Vertrauensverlustes massgebend für den Untergang der Credit Suisse gewesen seien.
Der PUK-Bericht legt auch ein Augenmerk auf das Eigenkapital. Die PUK betont nämlich, dass der Beteiligungsabzug zwar den Vorteil gehabt hätte, dass eine Kapitalkrise des Stammhauses nicht durch eine Krise der Tochter infolge der Wertschwankungen auf den Beteiligungen verschärft worden wäre, dass aber mehr Eigenmittel die akute Krise nicht zwingend verhindert hätten. Gemäss dem Bericht der Expertengruppe "Bankenstabilität" für die PUK hätten Eigenmittel der Bank zwar "sicherlich mehr Zeit gegeben [...], die eminente Gefahr der Illiquidität aber nicht beseitigen können".
Wir haben den PUK-Bericht im Ständerat am 10. März 2025 behandelt und uns über die Liquiditätsproblematik und den Bankrun unterhalten, aber insbesondere beim Thema Eigenkapital haben wir uns mit dem sogenannten regulatorischen Filter beschäftigt. Der regulatorische Filter war zwar nicht ursächlich, aber er hat lange verschleiert, wie es tatsächlich um die Credit Suisse stand. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates fokussiert jedoch ausschliesslich auf das Eigenkapital.
Zweiter Ausgangspunkt: Es gab eine Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates. An der Vernehmlassung haben sehr viele Organisationen und Kantone teilgenommen. Die Rückmeldungen waren ziemlich eindeutig, es gab eine klare Mehrheit: Man hat die Regulierung abgelehnt. Die Mehrheit war der Auffassung, dass man zu stark auf Sicherheit, auf Stabilität fokussiere und die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes zu wenig berücksichtigen würde. Mehr noch, man hat auch gesagt, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes damit geschwächt würde. Es gibt auch einen Bericht von BAK Economics aus diesem Jahr, der zum Schluss kommt, dass durch diese Regulierung "dauerhafte Folgen für Wachstum, Investitionen, Beschäftigung und Steuereinnahmen in der Schweiz entstehen" können.
Diese Folgen wären für die Bürgerinnen und Bürger, die wir hier vertreten, spürbar; es wäre auch für die KMU in diesem Land spürbar.
Das waren die zwei Ausgangspunkte, und diese beiden Ausgangspunkte haben dazu geführt, dass man auf die Suche nach einem Kompromiss gegangen ist - nach einem Kompromiss, der erstens grundsätzlich auf dem Konzept des Bundesrates beruht, nämlich, dass man sagt, dass die Auslandtöchter mit 100 Prozent Eigenkapital unterlegt werden.
Zweitens basiert dieser Kompromiss aber auch auf der aktuellen Situation. Heute ist es nämlich so, dass die UBS mit 45 Prozent hartem Kernkapital, mit Common Equity Tier 1 (CET1), unterlegt ist - 45 Prozent. 17 Prozent sind mit zusätzlichem Kernkapital, Additional Tier 1 (AT1), unterlegt. Sie ist also mit insgesamt 62 Prozent unterlegt - 45 Prozent CET1 und 17 Prozent AT1. So sieht die Situation heute aus.
Auf der grundsätzlichen Überlegung des Bundesrates - 100 Prozent Unterlegung mit CET1 - und auf der aktuellen Situation basierend, hat man einen Kompromiss kreiert. So ist die WAK vorgegangen. Man hat gesagt, man wolle mehr von beidem: ein Minimum von 50 Prozent CET1 - mindestens, es kann auch mehr sein - und darüber hinaus bis zu 100 Prozent AT1, also zusätzliches Kernkapital. Eine hundertprozentige Kernkapitalunterlegung war also das Prinzip dieses Kompromisses.
Das zeigt, dass es ein Kompromiss ist, und bedeutet aus einer regulatorischen Sicht, also aus einer Soll-Betrachtung, einen Aufbau des Kapitals in der Höhe von 13 Milliarden Franken, also einen erheblichen Aufbau; im Gegensatz zu den 22 oder 23 Milliarden Franken gemäss Entwurf des Bundesrates also klar weniger, aber 13 Milliarden Franken sind doch ein erheblicher Betrag, wobei nicht der Aufbau des Kapitals das grosse Problem ist. Nicht das Packen des Rucksackes, sondern das Mittragen des Rucksackes ist die Herausforderung. Hier gibt es unterschiedliche Schätzungen, aber ich sage jetzt mal: Im Schnitt wird die jährliche zusätzliche Belastung der UBS pro Jahr auf netto etwa 1 Milliarde Franken oder etwas über 1 Milliarde Franken geschätzt.
Es wird nun ins Feld führt, wie dies Frau Kollegin Herzog oder Herr Kollege Bischof getan haben, die UBS habe ja bereits mehr Kernkapital oder mehr entsprechende Reserven aufgebaut und müsse deshalb gar nicht mehr so viel aufbauen. Das ist eine Ist-Soll-Betrachtung und meines Erachtens nicht zulässig. Weshalb? Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen.
Wenn Sie ein Haus kaufen, müssen Sie heute 20 Prozent Eigenkapital unterlegen. Nehmen wir an, das tun Sie. Vielleicht sparen Sie dann aber noch, weil Sie Ihren Kindern eine Ausbildung finanzieren möchten oder weil Sie vielleicht irgendwann einmal eine Ferienwohnung kaufen möchten. Dann haben Sie, etwas untechnisch gesagt, zusätzliche Reserven. Wenn dann die Bank kommt und sagt, ab jetzt müssen Sie 30 Prozent Eigenkapital unterlegen, das sei ja für Sie kein Problem, da Sie genügend Reserven auf dem Sparkonto hätten, würden Sie wahrscheinlich auch sagen, das sei keine zulässige Betrachtung.
Das ist grundsätzlich das Konzept, und so ist es zustande gekommen. Deshalb sprechen wir - und ich meine mit guten Gründen - von einem Kompromiss. Vor zwei Tagen hat der Ständeratspräsident den Pfaffenbrief von 1370 angerufen und uns in Erinnerung gerufen, dass dort eigentlich das Prinzip des guten eidgenössischen Kompromisses geboren sei. An dem haben wir uns orientiert.
Einen Kompromiss kann man natürlich auch schlecht finden, keine Frage. Es ist uns auch nicht verborgen geblieben, dass insbesondere das Finanzdepartement den Kompromiss nicht gerade als zielführend betrachtet. Ich muss aber bei dieser Gelegenheit schon daran erinnern, dass wir uns auch an internationalen Gegebenheiten ausgerichtet haben. Zum Beispiel hat das Financial Stability Board 2024 klar gesagt, dass es die Bemühungen zur Bankenstabilität insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Too-Big-To-Fail-Frameworks unterstütze. Auch das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS), ein sehr massgebendes Gremium für die internationale Finanzmarkt- und Bankenregulierung, hat nicht gesagt, dass es einen Vollabzug mit CET1 brauche. Im Gegenteil, das Basel-Framework kennt die AT1-Instrumente, sie wurden nämlich von diesem Komitee nach der Bankenkrise von 2008 eingeführt mit dem Ziel, ein Instrument mit der Fähigkeit zur Verlusttragung in einem frühen Stadium zu schaffen.
Es handelt sich also um ein internationales Instrument. Es ist auch stark verbreitet. Mittlerweile gibt es etwa 300 Milliarden Schweizerfranken auf dem Markt, die diese AT1 bedienen. Viele Schweizer Banken nutzen sie, also nicht nur die UBS, sondern auch die ZKB, die Raiffeisenbank, die LUKB, die Bank Julius Bär und andere. Es ist also ein Instrument, das man kennt.
Ich stelle allerdings fest, dass sehr viele Missverständnisse vorhanden sind. Erlauben Sie mir, auf das eine oder andere einzugehen. Vielleicht ist es auch zu Missverständnissen gekommen, weil das Finanzdepartement Berichte aus der Kommission publiziert hat. Diese basierten auf vorangegangenen Anträgen in der Kommission und nicht auf dem Antrag, der letztendlich von der WAK angenommen wurde, sowie auf Anträgen aus ganz anderen Richtungen.
Das hat zum Beispiel zum Missverständnis geführt, dass das Instrument international nicht aligniert sei. Wenn man behauptet, es sei international nicht aligniert, muss man das meines Erachtens auch beweisen. Denn die Ratingagentur Moody's hat am 1. September, also einen Tag nach dem Beschluss der WAK-S, kommuniziert, dass sich die Lösung der WAK-S an europäischen Marktstandards orientiere; im Gegensatz übrigens - das hat Moody's nicht gesagt, aber das sage ich jetzt - zur Lösung des Bundesrates. Bei dieser handelt es sich um eine einzigartige Schweizer Lösung. Das kann man wollen, aber man muss das dann auch ehrlich sagen. Auch Blackrock, der grösste Vermögensverwalter der Welt, hat diesen Montag eine Medienmitteilung mit verschiedenen Aussagen herausgegeben, von denen ich eine zitieren möchte: Nach unserer Einschätzung entsprechen die vorgeschlagenen Beschränkungen bei Zahlungen und Ausschüttungen auf AT1-Instrumenten im Wesentlichen den Regelungen, die bereits heute in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich gelten.
Sie sehen also, diese Lösung ist international aligniert. Das hat sich auch daran gezeigt, dass sich der AT1-Preis auf dem Markt nicht wesentlich verändert hat. Die Europäische Zentralbank hat zudem im Dezember 2025 festgehalten, dass die AT1-Instrumente auch in Zukunft ein wesentliches Instrument für die Bankenregulierung und die Bankenstabilität bleiben werden.
Beim Beschluss der WAK-S in seiner jetzigen Fassung handelt es sich also meines Erachtens um ein klares Konzept und eine klare Verschärfung. Und wenn ich sage, es ist ein klares Konzept, dann möchte ich auch in Erinnerung rufen, dass wir das eigentliche AT1-Instrument nicht verändern, sondern es in ein Stabilisierungskonzept einpacken. Das ist ganz wichtig.
Der Mehrheitssprecher hat bereits ausgeführt, dass dieses Stabilisierungskonzept - bestehend aus AT1 - drei Phasen umfasst. Die erste Phase - und das ist der grosse Unterschied zu AT1, wie wir sie heute kennen bzw. zum jetzigen Konzept - kommt viel früher. Heute gibt es nur einen sogenannten Trigger bei 7 Prozent, und das ist wahrscheinlich tatsächlich zu spät. Daher kommt auch die Aussage, das Instrument könnte ein Brandbeschleuniger sein, weil es dann eben zu spät kommt. Das ist nicht auszuschliessen. Übrigens würde mich dann interessieren, wie es ist, wenn die CET1-100-Regel unterschritten würde - ob das nicht auch brandbeschleunigend wirken kann -, aber das ist eine andere Frage.
Aus dem genannten Grund hat man einen zweiten Trigger bei 11,7 Prozent eingebaut. Bei Unterschreitung kommt es zum automatischen Stopp von Zinszahlungen, zum Verbot von Coupon- und Dividendenzahlungen usw. Vor allem kommt es dann auch zu einem Verbot von Bonuszahlungen an die Geschäftsleitung und zu Kürzungen für weitere sogenannte Risk Takers in der Bank. Das führt nicht nur zu einer Stabilisierung, da durch nicht ausgeschüttetes Kapital natürlich die Kapitaldecke wieder ansteigt und man damit wieder in den regulatorischen Bereich zurückkommt. Vielmehr hat das vor allem eine präventive Wirkung, und das muss das Ziel unserer Bankenregulierung sein - dass man gar nicht erst an einen solchen Punkt kommt. Ich glaube, das kann man mit der ersten Phase erreichen.
Sollte die erste Phase nicht reichen - wenn man also nicht wieder zu den regulatorischen Anforderungen zurückkommt -, dann gibt es eine zweite Phase. In dieser werden weitere Massnahmen eingeleitet, wie zum Beispiel das Wandlungsangebot, das heisst AT1 in CET1. Dadurch hätte man noch mehr CET1 oder sogar 100 Prozent.
Für diese Umwandlung - und das wurde bis jetzt nicht gesagt - muss ja ein Stabilisierungsplan gemacht und vor allem Vorratskapital geschaffen werden. Man muss also entsprechend Vorratskapital vorhalten, damit man dann eine zweite Phase einleiten kann. Das gibt Sicherheit, und das gibt - und das muss das Ziel sein - die Möglichkeit zur Stabilisierung, denn das Ziel kann ja nicht die Abwicklung sein, sondern eben die Stabilisierung. Die dritte Phase wäre dann heute bei 7 Prozent, beim zweiten Trigger, wenn automatisch gewandelt wird.
Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Konzept eben verhindern, dass es einen Brandbeschleuniger gibt. Mit diesem Konzept haben wir eine präventive Wirkung, das muss das Ziel sein. Mit diesem Konzept schaffen wir Stabilisierungsmöglichkeiten und damit mehr Sicherheit. Ich glaube also, dass wir mit Annahme dieses Mehrheitsantrages der WAK das erreichen, was wir wollen, nämlich Stabilität auf dem schweizerischen Finanzmarkt, aber auch unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit eines Bankinstituts. Dieses benötigt man für die KMU, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Exportwirtschaft. Wir haben heute über den Mercosur gesprochen. Wenn man investieren möchte, braucht man eine Bank, die mitfinanziert. Es ist mir und wahrscheinlich auch vielen anderen lieber, wenn wir eine Schweizer Bank haben, die das tun kann.
Insofern bitte ich Sie, dem Konzept zuzustimmen, das meines Erachtens optimal verhindern kann, dass es gar nie zu einer Abwicklungsnotwendigkeit kommt. Vielmehr führt es zu mehr Stabilität auf unserem Finanzmarkt, und dies zu akzeptablen Preisen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0