Pirmin Schwander
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- Fraktion V
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Schwyz
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 19
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 28. Dezember 1961
- Occupation
- Unternehmer/in
- Address
- Alpenblickstrasse 24
8853 Lachen - Website
- www.pirmin-schwander.ch
- Wikidata
- Q120637
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaUntitled votingSchweiz
- NeinUntitled votingSchweiz
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- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Access badgeUnnamed guest30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextAusserordentliche Session «Sicherheit»No. 26.9018Schweiz
Herr Bundesrat, Sie haben heute Morgen von Bundesrats-Bashing gesprochen, und Sie haben beim Vorstoss von Herrn Kollege Müller sinngemäss gesagt, wir würden mit diesem Vorstoss die Leistung der Verwaltung und der Behörden nicht anerkennen und keinen konstruktiven Beitrag leisten. Ich möchte diesen Satz nicht unkommentiert stehen lassen.
Nach meinem Verständnis erteilt die Legislative Aufträge, während die Exekutive und die Verwaltung diese Aufträge erfüllen müssen. Das ist mein Verständnis, und ich habe es in der Bundesverfassung nachgelesen: Die Legislative ist eigentlich gar nicht verpflichtet, ihre Aufträge zu begründen. Aber alle - ausnahmslos alle - 46 Mitglieder dieses Rates sind so freundlich und zuvorkommend und kooperativ, dass sie ihre Aufträge ja noch begründen.
Das zu dieser Frage und nun zu meinem Vorstoss: Der ist ganz einfach, und Sie haben beim Vorstoss Würth erwähnt, dass dieser zum Teil Beschleunigung gehört. Es geht um die Liste der verfolgungssicheren Heimat- und Herkunftsstaaten. Nach meinem Verständnis ist es nicht nachvollziehbar, dass auf der Liste der sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten die Staaten Ägypten, Algerien, Marokko, Tunesien und die Türkei fehlen. Die EU hat Ägypten, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten deklariert. Die Türkei ist Mitglied des Europarates und damit an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden. Auch in Algerien werden weite Gebiete als sicher eingestuft. Sie sagen, der Bundesrat sage, dass keines der fünf in der Motion genannten Länder die im aktuellen Safe-Country-Konzept genannten Bedingungen zur Einstufung als sicheres Heimat- und Herkunftsland erfülle. Aber drei dieser Länder sind aufgeführt und von der EU als sicher eingestuft. Dazu schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, und das erstaunt mich sehr: "Gemäss dem EU-Konzept muss ein Herkunftsland auf der Safe-Country-Liste stehen, damit ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommen kann." Das kann ich noch verstehen. Aber das heisst, wenn ich das weiterdenke, dass die EU offenbar die Hürden bezüglich Menschenrechte, bezüglich internationaler Verpflichtung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie tiefer setzt. Das wäre die Folge daraus, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die EU es sich leisten kann, tiefere Hürden zu setzen.
Dann weiter in der Folge, im Umkehrschluss: Warum setzen wir, wenn es um die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Demokratie geht, die Hürden höher als die EU? Ich verstehe nicht, dass die EU offenbar die Hürden tiefer setzen kann, wenn das so ist, wie Sie in der Stellungnahme schreiben. Ich stehe dafür ein, die Hürden nicht höher zu setzen. Uns ist allen klar, worum es geht. Es geht immer um Menschenrechte, es geht um internationale Verpflichtungen, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Wenn andere Länder - demokratische, rechtsstaatliche Länder - diese Länder auf die Liste nehmen, sehe ich nicht ein, dass wir die Hürden noch höher setzen müssten. Das ist für mich gar nicht nachvollziehbar. Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
- RedetextSchweiz
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen. Ich halte mich kurz, ich gehe davon aus, dass der Motionär auch noch sprechen wird.
Ich habe jetzt sehr gut zugehört, aber es geht um die in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie. Und diesbezüglich geht es um die Frage, warum genau diese in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie im Asylverfahren anders geregelt werden soll als in anderen Gesetzen. Das ist die Kernfrage, und das ist eine Prinzipfrage. Ich sehe es nicht ein, weshalb diese Rechtsweggarantie nicht überall gleich umgesetzt werden soll. Das ist die Kernfrage. Ich glaube, wir müssen hier besonders diese Fragen stellen.
Es geht ja - entgegen dem Titel - nicht um die unentgeltliche Rechtspflege als Ganzes, sondern es geht um einen Teilbereich, nämlich um die unentgeltliche Rechtsvertretung. Hierzu steht in Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung, jede Person habe ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, soweit dies zur Wahrung ihrer Rechte notwendig sei. Sie haben das angeschnitten mit der Frage der Komplexität. "Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist" - und meine Erfahrung in der Praxis, in der Umsetzung ist, dass die Hürden sehr hoch sind. Die Gerichte sagen: Ja, du kannst dich ja selber vertreten, es ist nicht so komplex. Und dann bekommen Sie eben keine unentgeltliche Rechtsvertretung.
Die Problematik bei den Bürgerinnen und Bürgern ist, dass sie diese Frage erst im Hauptverfahren beantwortet bekommen, Herr Kollege Zopfi, erst im Hauptverfahren. Sie wissen also das ganze Verfahren hindurch nicht, ob Sie tatsächlich diese unentgeltliche Rechtsvertretung bekommen. Gegebenenfalls müssen Sie den Anwalt am Schluss doch selbst bezahlen. Ein konkretes Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern wollte eben eine unentgeltliche Rechtsvertretung, hatte aber 8000 Franken auf einem Sparkonto. Das Gericht sagte, dass von den 8000 Franken die 5000 Franken für den Anwalt selbst bezahlt werden können. Das ist die Problematik, die Bürger sehen diese Vergleiche. Das ist nicht ein Einzelfall, das sehe ich ständig, fast wöchentlich, bezüglich unentgeltlicher Rechtsvertretung und nicht bezüglich genereller Rechtspflege.
Deshalb glaube ich, dass wir hier gut daran tun, wenn wir die in der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie in allen Gesetzen gleich anwenden. Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.
- RedetextKein Verbot von internationalen AdoptionenNo. 25.3430Schweiz
Ich kann verstehen, dass der Bundesrat beide Varianten in die Vernehmlassung schicken will, aber ich muss es auch diesmal nochmals betonen, dass ich es persönlich nicht verstehen kann, dass man nur schon über ein Adoptionsverbot nachdenkt. Zugegebenermassen hatten wir Missstände, die Missstände sind aufgearbeitet worden - oder müssen noch aufgearbeitet werden, wir sind vielleicht noch nicht am Ende. Wir haben auch, wenn es um Kinder geht, in anderen Bereichen in den 70er-, 80er-Jahren und bis heute Missstände, diese müssen wir auch beheben. Aber wir dürfen uns nicht an diesen Missständen ausrichten.
Die Bedingungen sind klar, wir dürfen auch nicht allzu hohe bürokratische Hürden setzen, das bin ich ganz klar der Meinung, aber deswegen über ein Adoptionsverbot nachzudenken, ist total der falsche Weg. Es gibt Kinder auf dieser Welt, die in Heimen sitzen, in gewissen Ländern in den Heimen vernachlässigt werden, das habe ich selbst gesehen, und diese dürfen meines Erachtens ein Anrecht haben, dass sie von Eltern adoptiert werden und ein schönes Zuhause bekommen. Es geht nicht darum, dass wir Verwandten oder Eltern die Kinder wegnehmen, es gibt Kinder, die keine Eltern mehr haben, weil sie verunfallt sind oder die Eltern anderswie nicht kennen. Diesen Kindern dürfen wir, sollten wir ein Recht geben, später in einer Familie ein besseres Leben führen zu können, und deshalb finde ich das Adoptionsverbot völlig falsch.
Mich nimmt es dann Wunder, was die Kantone und die Vernehmlassungsteilnehmer dazu sagen. Ich bin sehr gespannt, ich bin nach wie vor der Meinung, dass es diese Variante gar nicht braucht, ich werde mich aber weiterhin für das Wohl unserer Kinder einsetzen, insbesondere in anderen Bereichen, die wir in diesem Rat im Rahmen der Gesetzgebung behandeln werden.
- RedetextRehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft habenNo. 21.472Schweiz
Ich kann dieser Vorlage aus drei Gründen nicht zustimmen.
1. Die Militärjustiz urteilte vor 80 Jahren nach Recht und Gesetz - wie heute. Noch heute gilt das Gesetz, wonach jemand bestraft wird, der in fremden Diensten ist. Bundesrat und Nationalrat wollen diese bestehende Regelung jedoch nicht aufheben, was meiner Ansicht nach ein grosser Widerspruch ist, den ich nicht nachvollziehen kann. Auf der einen Seite sagt man nun, man wolle Leute rehabilitieren, die vor 80 Jahren in fremden Diensten gestanden haben; auf der anderen Seite will man an der Regelung festhalten.
2. Die Motive der Einzelnen wurden nicht geprüft. Es soll eine pauschale, generelle Rehabilitation sein, wie das früher gemacht wurde. Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Man sagt einfach, diese hätten auf der richtigen Seite gekämpft, und wer auf der richtigen Seite gekämpft habe, sei für Demokratie und Freiheit eingestanden. Das ist eine ziemlich einfache, für mich eine zu einfache Begründung.
3. Es ist bekannt und erwiesen, dass der französische und italienische Widerstand diverse Kriegsverbrechen begangen haben, und zwar an der eigenen Bevölkerung. Es wurden ganze Familien ausgelöscht, in der Meinung, die Familien hätten mit dem Gegner kollaboriert. Das ist erwiesen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass man jetzt einfach generell sagt, diese 281 Leute seien zu rehabilitieren, obwohl nicht auszuschliessen ist, dass unter Umständen einzelne dieser 281 Personen an den Kriegsverbrechen des französischen und italienischen Widerstands beteiligt gewesen sind. Wie stehen wir da, wenn das später einmal auch und genauer untersucht wird? Diese 281 Personen sind hinsichtlich dieser Frage nicht geprüft worden. Das kann ich verstehen, da das eine grosse Arbeit gewesen wäre; es ist vielleicht auch nicht möglich mit den heutigen Erkenntnissen. Doch in vielleicht zwanzig oder dreissig Jahren gibt es neue Erkenntnisse. Das ist ja immer so, dass man später zu neuen Erkenntnissen kommt. Und weil eben nicht auszuschliessen ist, dass unter Umständen einzelne dieser 281 Personen auch an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sind, kann ich dieser Vorlage erst recht nicht zustimmen.
Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
- RedetextSchweiz
Ich bin froh, dass der Kommissionssprecher jetzt klar und deutlich gesagt hat, dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar ist - so wie es in der Verfassung steht - und eben absolut gilt. Nun, weshalb lanciere ich diese Diskussion? Der Grund ist, dass dieser Grundsatz während der Covid-Zeit nicht eingehalten wurde, sondern der Kerngehalt der Grundrechte angetastet wurde, mit der Begründung der Verhältnismässigkeit und dem Argument, man müsse Dritte schützen. Das ist vom Bundesgericht so auch geschützt worden. Da bin ich verfassungsrechtlich ganz klar anderer Meinung, und ich möchte das nochmals ausführen.
Zum Kerngehalt der Grundrechte gehört zum Beispiel die Menschenwürde - es geht auch um diese -, aber ein Grundrecht ist auch die persönliche Freiheit. Was ist jetzt der Kerngehalt der persönlichen Freiheit? Der Kerngehalt der persönlichen Freiheit ist das Recht auf Leben und ist die körperliche Unversehrtheit. Hier habe ich immer anzusetzen versucht. Es geht mir hier, das ist auch klar, um die Zwangsmedikation - nicht um die Medikation - in psychiatrischen Kliniken, in Altersheimen, Pflegeheimen und entsprechend auch in Spitälern. Es geht mir um die Zwangstherapien in psychiatrischen Kliniken. Sie haben vielleicht auch schon verschiedene Studien gelesen, in denen diese Problematik dargelegt und in denen aufgezeigt wird, was Zwangsmedikation und Zwangstherapien in psychiatrischen Kliniken bedeuten. Und ich spreche von behördlichen Anordnungen, von Zwangsimpfungen von Kindern, wenn die Eltern uneinig sind. Das hören oder lesen Sie wahrscheinlich selten oder gar nie in den Medien, aber das gibt es in unserem Land auch oft.
Wenn ich einen Vergleich zum Kerngehalt der Grundrechte ziehe, sehe ich, dass das Aspekte sind, die während der Covid-Zeit massiv eingeschränkt wurden. Die Zertifikatspflicht verstiess meines Erachtens, das habe ich damals schon gesagt, gegen Artikel 36 Absatz 4 der Bundesverfassung. Das möchte ich hier nochmals betonen. Der Kerngehalt der Grundrechte und seine Unantastbarkeit ist letztlich ein Ausfluss aus den Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg und dem Naziregime; ich darf da an die Nürnberger Prozesse erinnern. Dieser Kerngehalt der Grundrechte ist eben absolut unantastbar. Ich bin froh, wenn das künftig so eingehalten wird. Der Kommissionssprecher hat nun auch betont, dass der Kerngehalt unantastbar ist.
In diesem Sinne ziehe ich meine Minderheit zurück.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- SpezialSchweiz
- Präsident/insince 10.12.2025
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied23.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 01.12.2025
- Präsident/in15.12.2023 – 30.11.2025
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/insince 01.12.2025
- Mitglied15.12.2023 – 30.11.2025
- Ständig
- StändigGeschäftsprüfungskommission Arbeitsgruppe Risikomanagement Bund(GPK AG Risikomanagement)Schweiz
- Mitgliedsince 22.12.2023
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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