Hannes Germann
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- Fraktion V
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Schaffhausen
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 33
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. Juli 1956
- Occupation
- Verwaltungsrat/Verwaltungsrätin
- Phone
- +41 52 649 25 83
- Address
- Bützistrasse 5
8236 Opfertshofen - Website
- www.hannesgermann.ch
- Wikidata
- Q116475
- Source body
- CHE
- Source updated
- 18.09.2026
- Record updated
- 11.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizGesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität (Motion)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 15 Yes · 29 No · 1 Abst. · 0 Absent
- JaSchweizGrundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz (Postulat)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 42 Yes · 0 No · 0 Abst. · 3 Absent
- NeinSchweizDurch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen (Motion)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 24 Yes · 17 No · 3 Abst. · 1 Absent
- NeinSchweizRahmenregulierung im Bereich des assistierten Suizids (Motion)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 16 Yes · 22 No · 6 Abst. · 1 Absent
- NeinSchweizSicherheiten von Mieterinnen und Mietern. Klare Bedingungen für die Verzinsung durch Banken und andere Unternehmen (Postulat)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 17 Yes · 25 No · 0 Abst. · 3 Absent
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- LobbyistHotz Renate · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizHotz Communications AG
- Persönliche/r Mitarbeiter/inAellig Pentti30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextAuch in der Schweiz sollen personalisierbare Autokennzeichen ("vanity plates") zugelassen werdenNo. 24.3406Schweiz
Ich erlaube mir nicht, einen Gegenantrag zu stellen, da der Sprecher eigentlich alles bestens ausgedrückt hat. Ich gratuliere ihm zu diesem würdigen Votum zum Abschluss dieser schwer verdaulichen Woche und möchte ihm die Würdigung "Top of Zigerschlitz" oder eine ähnliche verleihen. In Schaffhausen gäbe es ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten, etwa mit dem Schaffhauser Riesling oder "SH by Night", was dann jedoch "Shanghai by Night" heissen würde; wir haben nämlich dasselbe Autokennzeichen wie Schanghai.
Spass beiseite. Ich gratuliere Ihnen, Herr Kollege; das war wirklich eine Auflockerung. Es wäre nun wunderschön, wenn man in den Abend gehen könnte. (Heiterkeit)
- RedetextSchweiz
Ich bin ein Unterzeichner dieses Minderheitsantrags. Ich war zu Gast in der WBK und darf hier jetzt trotzdem den Antrag der Minderheit begründen; viel Auswahl hatten wir ja auch nicht.
Die geplante automatische Übernahme von EU-Lebensmittelrecht stellt die Schweiz vor eine Grundsatzfrage. Wollen wir bürokratische Normen aus Brüssel, oder wollen wir weiterhin auf eigenständige und verhältnismässige Lösungen setzen? Die Schweiz und die EU planen ein Abkommen zur Lebensmittelsicherheit, das auf die gesamte Lebensmittelkette ausgeweitet werden soll. Hinter diesen technokratischen Formulierungen steckt ein politisches Programm. Die EU will die Agrarpolitik konsequent nach dem Motto "vom Hof auf den Tisch" regulieren. Für die Schweiz würde das bedeuten, dass wir die EU-Vorschriften künftig automatisch übernehmen müssten, ohne eigenen politischen Spielraum und damit ohne jegliche Chance, den gesunden Menschenverstand auch für die gesunde Ernährung zu wahren.
Warum sage ich automatisch? Wir sind hier nicht im Anwendungsbereich der Äquivalenzmethode. In diesem Dossier findet vielmehr die Integrationsmethode Anwendung. Die in Brüssel beschlossenen Rechtsakte werden unmittelbar Teil des Schweizer Rechts. Ich zitiere nun nochmals den Bundesrat. Herr Bundesrat Cassis hat mich zwar korrigiert und gesagt, das stimme nicht, ich wiederhole es aber noch einmal. Der Bundesrat führt aus: "Diese Rechtsakte werden von der Schweiz grundsätzlich direkt angewendet, ohne dass sie in das Landesrecht überführt werden müssen." So steht es wörtlich in der Botschaft des Bundesrates.
Was diese Regulierungsdichte konkret bedeuten kann, kann man an einem Beispiel aus Schleswig-Holstein aufzeigen, wo die Landfrauen während 48 Jahren Torten für den lokalen Weihnachtsmarkt gebacken haben. 2024 hat dann die regulierungswütige Kommission diesem bunten Treiben und dieser Tradition ein Ende bereitet, weil die EU-Auflagen zertifizierte Küchen, Gesundheitszeugnisse für Bäckerinnen, Hygieneschulungen für Verkäuferinnen sowie eine umfassende Rezeptdokumentation mit Zusatzstoffen und Allergenen erfordern. Das war den guten Frauen schliesslich einfach zu viel, sodass diese Tradition beendet worden ist.
Um welche Bereiche geht es? Die Liste, in der aufgeführt wird, wo überall reguliert wird, geht halt schon ziemlich weit. Sie umfasst amtliche Kontrollen und Einfuhr, Pflanzenvermehrungsmaterial, Pflanzenschutzmittel, Pflanzengesundheit, Futtermittel, Tierzucht, Tiergesundheit und Zoonosenbekämpfung. Im Bereich der Lebensmittel umfasst sie allgemeine Bestimmungen, Hygiene, Zutaten, Spuren und - hört, hört - Vermarktungsnormen, Pestizid- und Tierarzneimittelrückstände usw. Das ist ja alles okay, in diesen Bereichen müssen wir auch regulieren. Aber so geht das in etwa weiter, bis zu Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, zur Aufmachung und Werbung sowie eben zu den erwähnten nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Die Leute müssen dann entsprechend geschult werden.
Warum das also nicht in jedem Haushalt, der privat geführt wird, tödlich ist, erschliesst sich mir nicht. Aber man soll ja hier nicht zynisch oder sarkastisch werden. Diese Schweizer Spezialitäten könnten eben durch diese Gesetzgebung gleichzeitig auch unter Druck geraten. So steht zum Beispiel Rohmilchkäse in Hinblick auf strengere EU-Vorschriften regelmässig im Fokus.
Dann droht eine Aufweichung beim Gentech-Verbot. Der Präsident hat zwar korrekt ausgeführt, dass man dort mit unseren speziellen Schweizer Bestimmungen jetzt mindestens noch safe ist. Aber das geht dann eben weiter. Schon der Gedanke, dass Feldküchen und auch Kantinen der Armee zertifiziert werden müssen, wirkt absurd. Gerade bei der Armee wäre ich dann gespannt darauf, wie die EU-Inspektoren im Ernstfall noch die Küche untersuchen. Sie sehen also: Solche Kontrollrechte sind kein Witz; sie wären möglich. Die EU-Kontrolleure könnten Ställe, Käsereien, Metzgereien, Gewächshäuser, Gaststätten oder Detailhändler vor Ort überprüfen.
Nebst diesen Überprüfungsmöglichkeiten haben die Kontrolleure aus den EU-Behörden aber auch spezielle Privilegien. Ich möchte Ihnen diese nicht vorenthalten. Die Privilegien der Beamten, die allein für die Lebensmittelsicherheit und die korrekte Umsetzung des Abkommens zuständig sind, werden speziell in der sogenannten Anlage 2 von Anhang II auf den Seiten 39 bis 46, also auf insgesamt sieben Seiten des Abkommens, geregelt. Der Titel zeigt schon, worum es geht: um Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Diese Privilegien sind weitgehend. Beamte und sonstige Bedienstete der Behörde geniessen gemäss Artikel 7 im Hoheitsgebiet der Schweiz ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit folgende Vorrechte und Befreiungen - und jetzt müssen Sie gut hinhören: Befreiung von der Gerichtsbarkeit bezüglich der von Ihnen in amtlicher Eigenschaft übernommenen Handlungen. Wo gibt es das? Welche Schweizer Behörde geniesst Immunität für ihr Handeln? Ich denke da an unsere Sicherheitskräfte, die, wenn sie eingreifen müssen, immer schon halb auf der Anklagebank sitzen, und wenn es nur darum geht, Recht und Ordnung im Land aufrechtzuerhalten. Also, die Mitglieder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind quasi immun. Sie haben das Recht, ihre Wohnungseinrichtung und ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände bei Antritt ihres Dienstes zollfrei in die Schweiz einzuführen und natürlich bei Beendigung der Amtstätigkeit auch wieder zollfrei auszuführen. Das wäre mir ja noch egal. Sie haben auch das Recht auf das für ihren eigenen Gebrauch bestimmte Kraftfahrzeug, das selbstverständlich zollfrei ein- und wieder ausgeführt werden darf usw. Wie gesagt, diese Liste umfasst sieben Seiten. Aber weil das noch nicht genügt, werden die Beamten und sonstigen Bediensteten aus der EU gemäss Artikel 8 von den Schweizer Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf die von der Behörde gezahlten Gehälter, Löhne und Bezüge befreit. EU-Beamte werden zudem gemäss Artikel 3 auch von den Mehrwertsteuern und anderen direkten Steuern befreit.
Es gibt auch ähnliche Bestimmungen bei anderen Abkommen, bei welchen die EU selber Kontrollen vornehmen will. Ich frage mich einfach, wozu es am Schluss führen soll, wenn derartige Anreize für Leute geschaffen werden, die künftig in unserem Hoheitsgebiet Kontrollen vornehmen dürfen. Eine derartige Privilegienwirtschaft ist für mich mehr als fragwürdig.
Ich verweise Sie noch einmal darauf: Das sind nicht nur einfache Abkommen. Das geplante Lebensmittelabkommen umfasst 61 Rechtsakte der EU. Zu diesen Rechtsakten kommen zusätzlich die darauf gestützten Erlasse der EU-Kommission. All diese Regelungen gelten neu für die Schweiz, und sie muss auch künftige Änderungen übernehmen.
Dabei geht es um sehr viele unterschiedliche Themen, unter anderem auch - das möchte ich zu meinem Nachbarn sagen - um Sportpferde, aber auch um Zuchtschweine und den Transport von Haustieren. Dazu kommen die Bedingungen in Verkaufslokalen bis hin zu den Marktständen. Es gibt auch Vorschriften zu Umkleidekabinen für das Verkaufspersonal, die Zertifizierung von Küchen habe ich schon erwähnt, die Hygieneschulungen für Verkäuferinnen und Verkäufer und vieles mehr.
Irgendwo müssen wir sagen: Hört doch auf! Nehmen wir wieder gesunden Menschenverstand an! Wir haben heute schon einen guten Austausch mit der Europäischen Union. Das sind unsere Nachbarn, unsere Freunde, wir sind im Herzen der Union, aber mit solcher Bürokratie in die Zukunft schreiten zu wollen, scheint mir für die nachkommenden Generationen nicht gerade vorteilhaft.
Vertrauen wir doch wieder mehr auf den gesunden Menschenverstand, und der gebietet uns hier, nicht auf ein solches Abkommen einzutreten.
- RedetextSchweiz
Ich habe in meinem Eintretensvotum am Montag ausgeführt, dass der eigentliche Elefant im Raum die dynamische Rechtsübernahme sei oder generell die Übernahme von fremdem Recht, die ziemlich automatisch erfolgt, je nach Fall. Und damit hängt eben auch namentlich die Unionsbürgerrichtlinie zusammen. An dieser habe ich meine Beispiele und meine Ausführungen und Bedenken auch aufgehängt; ich werde gleich darauf zurückkommen.
Ich möchte zuerst aber noch eine Vorbemerkung anbringen betreffend grosse oder kleine Kantone und zum Votum des Kollegen Broulis - 7 Millionen gegen 2 Millionen. Ja, bitte, dann frage ich Sie, Herr Kollege, was haben denn um Himmelswillen die 7 Millionen von den 2 Millionen zu befürchten? Als hätte dieser Staat nicht schon andere Abstimmungen überlebt. Die Leute wissen sehr wohl um ihre Verantwortung und nehmen diese auch wahr.
Manchmal beklagen wir uns über den "Röstigraben". In letzter Zeit haben ab und zu auch die Westschweizer Kantone einmal die Deutschschweizer majorisiert. Auch wir überleben das. Und unsere Schweiz überlebt das auch. Also wir sollten das nicht übermässig hochhängen. Auch nicht das mit der Hürde des qualifizierten Mehrs, als wäre das fast ein Verbrechen. Ich muss Ihnen sagen, jeder Feld-, Wald- und Wiesenverein kennt qualifizierte Mehrheiten, wenn es um wichtige Entscheidungen im Verein geht. Das ist doch etwas ganz Normales. Warum um Himmelswillen sollte man das in der Schweiz nicht haben?
Denn jetzt frage ich Sie etwas: Ich habe in diesen drei Tagen niemanden gehört, der gesagt hätte, diese Verträge seien nicht enorm wichtig. Alle betonen die Bedeutung dieser Vertragswerke. Sehen Sie das auch so? - Trotzdem werden sie hier heruntergespielt, und man geht gar nicht darauf ein, was sie bewirken.
Die Kantone sind doch direkt tangiert. In ihre Hoheit wird ebenfalls eingegriffen, sei es über die Beihilferegelung, die Wasserrechte, die Zuwanderung oder was auch immer; die kommen dann im Stromabkommen. Das bringt dann auch wieder Mehrkosten für die Kantone. Die Kantone sind direkt tangiert, und trotzdem negieren wir das und stellen es als völlig weltfremd dar, wenn jetzt das Ständemehr gelten würde. Als so dramatisch erachte ich das nun wirklich nicht.
Und Frau Moser, was Sie gesagt haben, hat mich etwas irritiert. Sie haben von einer halben Schulklasse gesprochen, die pro Jahr eine Aufenthaltsberechtigung erhalten würde - das ist also nun wirklich irritierend, aber Sie können schon bei dieser Version bleiben. Ich weiss auch, woher sie kommt und wie sie zustande kommt. Tatsache ist: Als wir das Freizügigkeitsabkommen übernommen haben, hat der Bundesrat von maximal 8000 Leuten gesprochen, die in unser Land einwandern würden. Am Ende waren es 80 000 - also Faktor 10. Wenn Sie von einer halben Schulklasse ausgehen, wäre auch der Faktor 10 noch nicht schlimm, oder? Das räume ich ein. Aber schauen Sie einmal an, was diese Unionsbürgerrichtlinie gegenüber dem Freizügigkeitsabkommen bringt. Ich nenne nur ein paar Stichworte: voraussetzungsloses, bewilligungsfreies Aufenthaltsrecht bis drei Monate, auch für Familienangehörige; für Erwerbstätige und Familienangehörige der Anspruch auf Sozialhilfe; der Aufenthalt für Stellensuchende wird nicht mehr auf sechs Monate befristet; es gibt auch Anspruch auf Sozialhilfe für Nichterwerbstätige; die angemessene Wohnungsgrösse ist keine Voraussetzung mehr; der Anspruch auf Erwerbstätigkeit gilt übrigens auch für Enkel und Verwandte in aufsteigender Linie; und dann wird der Anspruch auf Nachzug weiterer Familienangehöriger ebenfalls stipuliert. Und das ist die erste Hälfte dieser Auswirkungen.
Wir sehen das ja an den Zahlen, die daraus resultieren. Der Bundesrat spricht in seiner Botschaft davon, dass nebst den 690 000 Personen, die sich neu unbefristet in der Schweiz niederlassen könnten, pro Jahr 50 000 bis 70 000 weitere dazukämen. Das sind doch schon realistischere Zahlen, auch wenn wir es mit heute vergleichen.
Nun ziehe ich einfach die Parallele und verzichte darauf, die weiteren Auswirkungen aufzuzählen. Frau Friedli hat bereits auf das Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren, ebenfalls mit Anspruch auf Sozialhilfe, verwiesen. Ich verweise noch auf das Beispiel des bekannten Falls, er war, glaube ich, aus dem Kanton St. Gallen, und es ging um einen Nordmazedonier. Das Bundesgericht hatte seinen Rekurs gegen den Entzug der Aufenthaltsbewilligung abgewiesen. Aber nach neuer UBRL könnte er selbstverständlich bleiben. Das ist ja nur einer von vielen Fällen. Sie wissen, diese Entscheide sind ein Massengeschäft bei den Schweizer Gerichten. Dann könnte man auch das Beispiel eines EU-Bürgers nennen, der eine Frau aus, sagen wir, dem Maghreb heiratet. Kinder und Frau können logischerweise in die Schweiz kommen. Aber der Anspruch auf Familiennachzug gilt auch für die Schwiegereltern und allfällige Stiefkinder aus dem Maghreb. Es gibt aus Deutschland genügend Beispiele. Es gibt das Beispiel eines Bürgers, der es geschafft hat, zwei Dutzend Kinder als die seinen anzuerkennen. Das wird ja nicht überprüft. Also hier sehen wir, welches Potenzial dahintersteckt. Darum habe ich mit den Zahlen, die Sie hier nennen, wirklich meine liebe Mühe.
Das alles widerspricht Artikel 121a der Bundesverfassung. Und hier könnte man sagen: Wenn wir das ändern wollen und diesen Verträgen zustimmen, wäre das einzig Konsequente, gleichzeitig Artikel 121a der Bundesverfassung zu revidieren. So wollte es Herr Rieder, aber er hat nun den Antrag seiner Minderheit zurückgezogen. Ich fände das nach wie vor eigentlich den richtigen Weg. So bleibt uns noch die Frage: Referendum sui generis, ja oder nein? Apropos Beliebigkeit, Herr Jositsch: Wie oft hat man dieses Referendum sui generis ergriffen? 1918 beim Völkerbund, 1972 beim Freihandelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft, 1992 beim EWR, und jetzt wäre das eigentlich das vierte Mal in 100 Jahren. Ich frage Sie hier drin allen Ernstes: Ist das Beliebigkeit? Die Antwort brauche ich ja nicht zu geben.
Mein Fazit lautet: Nach dieser Güterabwägung und dem Rückzug des Antrages der Minderheit Rieder werde ich für den Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission unseres Rates und natürlich auch für die Verfassungsänderung stimmen, so wie sie uns Kollege Caroni anbietet. Bei einer Stichfrage werde ich aber natürlich den Antrag der Mehrheit der SPK-S auf das Referendum sui generis bevorzugen. Ich finde das angemessen. Es gibt beide Möglichkeiten, die Kantone miteinzubeziehen und das doppelte Mehr zu machen. Aber das Referendum sui generis ist sicher ebenso valabel wie das obligatorische.
In diesem Sinne bitte ich Sie letztlich um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission.
- RedetextSchweiz
Kollege Würth hat gewissenhaft die fünf Phasen erläutert und Ausführungen dazu gemacht. An der Länge seines Votums können wir erkennen, wie komplex und kompliziert das alles ist. Ich kann aus dem Vertragswerk allerdings nicht dieselben fünf Phasen herauslesen. Kollege Würth hat vor allem gar nicht unterschieden, was nach welcher Methode zu geschehen hat. Bei der Integrationsmethode spielt das Decision Shaping eben nicht, und die betroffenen Rechtsakte werden von der Schweiz grundsätzlich direkt angewendet. Sie müssen also nicht ins Landesrecht überführt werden, das schreibt auch der Bundesrat in seiner Botschaft so.
Darum wundere ich mich, wenn wir jetzt ein System aufbauen, das uns die Einbindung des Parlamentes weismachen will. Natürlich können wir eine Kommission oder eine Vertretung des Parlamentes nach Brüssel schicken. Nur frage ich mich, was das bewirken soll. Allein das Lebensmittelsicherheitsabkommen - wir sprechen ja dann noch darüber, Herr Würth hat auch darauf referenziert - hat 61 Rechtsakte, die wir von der EU übernehmen wollen. Ich wünsche dem Ausschuss viel Glück, wenn er sich damit befassen muss.
Grundsätzlich ist es ja so, dass die Erlasse dann übernommen werden und der gemischte Ausschuss dort eine Schlüsselrolle spielt. Und in den gemischten Ausschüssen sehe ich nun beileibe nichts von einer parlamentarischen Vertretung. Wir delegieren also ganz klar unsere gesetzgeberische Kompetenz in weiten Teilen an die Verwaltung, an die Diplomaten. Ich habe schon Vertrauen in diese Menschen, aber sie sind nun mal nicht vom Volk gewählt. Wir hier drin sind vom Volk gewählt, und wir haben die Verantwortung zu übernehmen. Jetzt lassen wir diese Prozesse einfach laufen. Wir kennen die Maschinerie in Brüssel. Der Gesetzgebungstakt ist sehr, sehr hoch, und vieles müssen wir, wie gesagt, direkt übernehmen.
Die Integrationsmethode ist wirklich ein weitgehender staatspolitischer Schritt für die Schweiz. Die Rechtsübernahme nach diesem Modell funktioniert auf besondere Weise; wir müssen die Regeln in der Schweizer Rechtsordnung eben direkt übernehmen, also ohne landesrechtliche Umsetzung. Dass der Bundesrat das kaum thematisiert, wundert mich nicht. Es ist natürlich etwas unangenehm, wenn man feststellen muss, dass die Demokratie hier eigentlich in ihren Grundfesten geschwächt wird.
Zum gemischten Ausschuss will ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen. Wir führen hier ja keine Grundsatzdebatte. Ich will einfach die Ausführungen, die jetzt gemacht worden sind, etwas relativieren. Die Entscheide sind bindend. Und natürlich haben wir Streitbeilegungsmechanismen; aber was nützen die, wenn Rechtsakte direkt übernommen werden müssen? Ich glaube, hier machen wir uns einfach etwas vor.
Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass wir versuchen, wie Herr Würth darauf verwiesen hat, uns mit dieser Dienststelle in den Prozess einzubringen. Aber ehrlich gesagt: Bei der Kadenz, die Brüssel vorlegt, sind wir als Milizparlament ohnehin hoffnungslos überfordert. Auch unsere Verwaltung wird hoffnungslos überfordert sein, es sei denn, wir produzieren mit diesem Vertrag Wachstum; wir würden aber nicht Wirtschaftswachstum produzieren, sondern ein gigantisches Beamtenwachstum. Das alles will ja irgendwie auch verarbeitet werden. Diese Gedanken sind mir einfach noch gekommen bei den Ausführungen von Kollege Würth, und ich habe jetzt ja nicht so lange gesprochen. Ich habe auch nicht über die fünf Phasen gesprochen, sondern eine einfache Erklärung abgegeben.
- RedetextSchweiz
Ich kann es hier kurz machen. Konsequenterweise muss man ja das eigentlich auch ablehnen, wenn man bei den Verpflichtungskrediten dann im Sinne der Minderheit Friedli Esther votiert und diese streicht. Aber inhaltlich ist nichts dagegen einzuwenden, im Gegenteil: Ich begrüsse ebenfalls, dass gemäss Artikel 2 Absatz 4 bei der Umsetzung der Schweizer Beiträge die strategischen Interessen unseres Landes berücksichtigt werden sollen. Das ist sicher eine positive Ergänzung.
Aber trotzdem werde ich konsequenterweise auch diesen Gesetzeserlass ablehnen, dies im Zusammenhang mit den folgenden Finanzierungsbeschlüssen 5 bis 9. Danke für diese Kenntnisnahme.
- InterpellationUrheber(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
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- MotionBerichterstattung
- StändigSchweiz
- Präsident/insince 01.12.2025
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- Mitglied04.12.2023 – 14.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 11.01.2024
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- Präsident/insince 15.12.2023
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- Mitglied25.11.2013 – 29.11.2015
- Präsident/in15.12.2011 – 24.11.2013
- Vizepräsident/in11.12.2009 – 04.12.2011
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- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
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- Stellvertreter/in01.12.2003 – 02.12.2007
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