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Hannes Germann · SVP

deRedetext
Schweiz17.09.2026

Für mich ist es ein Déjà-vu. Ich war 2008 schon dabei, und jetzt auch wieder. Beide Male hat es sich eigentlich nach demselben Muster abgespielt: Krise, Rettung, dann gesetzgeberischer Aktivismus und Schüsse übers Ziel hinaus oder Fehlschüsse.

Seit unserer PUK-Debatte sind nun ziemlich genau anderthalb Jahre vergangen. Ich stelle fest, der Bundesrat hat zwar ein riesiges Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt, welches die Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht massiv ausweiten und allen Banken - ich betone: allen Banken - viele zusätzliche Regeln und Aufgaben auferlegen möchte. Ein Verwaltungsaktivismus, der niemandem wirklich nützt, der Wirtschaft und den Menschen in diesem Land aber schadet, weil damit Hypothekar- und vor allem Geschäftskredite teurer werden. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, das ist eine Tatsache. Aber ausgerechnet die zentralen Forderungen der PUK verharren als die eigentlichen Kernanliegen am selben Ort wie vor anderthalb Jahren.

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass systemrelevante Banken - faktisch ist ja nur die Rede von der UBS - ihre ausländischen Tochtergesellschaften in Zukunft zu 100 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen sollen. Der Bundesrat betont, dies sei bereits ein vernünftiger Kompromiss. Ich verweise hier auf die Ausführungen von Kollege Burkart: Seit wann eine Maximalforderung ein Kompromiss ist, ist mir schleierhaft.

Ja, Eigenkapital ist wichtig, und es gibt Sicherheit, aber letzten Endes ist es ja stets die fehlende Liquidität beziehungsweise die Illiquidität, die ein Unternehmen in die Knie zwingt. So war es bei der Finanzkrise 2008, und so war es dann letztlich auch beim CS-Untergang. Wenn plötzlich die Rede von mehreren hundert Milliarden der Fall ist, dann nützt alles andere nichts. Die UBS hat 2023 Hand geboten für die Übernahme der CS und damit einen noch grösseren Reputationsschaden für unser Land verhindert. In den letzten Jahren hat diese UBS, um die es heute einzig und allein geht, mit der vollständigen Integration des verbliebenen CS-Geschäfts einen Kraftakt erster Güte erfolgreich gemeistert. Eigentlich sollten wir alle stolz und dankbar sein, aber statt der einzig verbliebenen globalen Grossbank gegenüber der weltweiten Konkurrenz den Rücken zu stärken, wollen ihr der Bundesrat und die Minderheit II (Maillard Pierre-Yves) - wie letztlich auch die Minderheit I (Hegglin Peter) - die weltweit strengsten Auflagen auferlegen. Sie gehen über Basel III und somit über die global geltenden Vorschriften hinaus.

Ich frage Sie, was soll denn noch schärfer sein als 100 Prozent Unterlegung? 200 Prozent, oder was? Natürlich kann man die Kapitalanforderungen pauschal immer weiter in die Höhe treiben. Die Frage ist einfach, zu welchem Preis. Nimmt man die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Finanzbranche ernst - und das tue ich - , kann dies nicht wirklich eine Alternative sein. Somit handelt es sich aus meiner Sicht um einen übertriebenen Vorschlag, den ich klar ablehne.

Wie gesagt, ich lehne auch die Minderheit I (Hegglin Peter) ab, die eine Unterlegung zu 90 Prozent mit hartem Eigenkapital verlangt. Also mal ganz nüchtern betrachtet: 100 Prozent oder 90 Prozent, was spielt das letztlich für eine Rolle? Es wären dann mit der Variante Bundesrat 94 oder mit der Variante gemäss Minderheit I (Hegglin Peter) 90 Milliarden an hartem Eigenkapital. Bei der CS ging es am Schluss um Hunderte von Milliarden, die fehlten, und da sind doch diese vier Milliarden, die Herr Hegglin da der UBS ersparen möchte, wirklich eigentlich ein Witz.

Es ist gut gemeint, das akzeptiere ich, doch ein Kompromiss ist auch das nicht. Ein Punkt ist hier zentral: Es gibt offenbar Personen im Rat, die glauben, die Kosten einer Vollunterlegung seien beschränkt respektive eine Unterlegung von 90 Prozent sei kostenneutral. Die Annahme, alles andere sei kostenneutral und 90 Prozent wären vertretbar, ist wirklich haltlos.

Die UBS übertrifft heute ihre CET1-Anforderungen. Die Behörden argumentieren daher, dass infolge des Vollabzugs von CET1 nur noch 9 Milliarden Franken und nicht 20 Milliarden Franken aufzubauen seien. Unabhängig vom Aufbau müsste die UBS aufgrund des Entwurfes des Bundesrates längerfristig 20 Milliarden Franken mehr Kapital halten. Diese 20 Milliarden Franken werden auch von den Behörden nicht bestritten. Die UBS müsste diese 20 Milliarden Franken marktkonform mit über 10 Prozent jährlich verzinsen. Die Kosten bestehen daher nicht nur im Aufbau von Kapital - den die Bank, wenn sie auf Erfolgskurs bleibt, ohne Probleme meistern kann -, sondern auch in der Vorhaltung des Kapitals, was hier ausgeblendet wird.

Das zusätzlich gebundene Kapital kann die UBS weder an Eigentümer ausschütten noch anderweitig produktiv einsetzen, beispielsweise um den Finanzierungsbedarf von Kundinnen und Kunden oder das wirtschaftliche Wachstum zu unterstützen. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine Bank Rendite erwirtschaften muss, da die Aktionäre sonst abspringen und damit die Institution schwächen würden. Das ist eine Regel des Marktes, welche sich auf die Bewertung und den Aktienkurs auswirkt.

Statt der politisch verordneten Maximallösung unterstütze ich den Konzeptantrag der Mehrheit unserer WAK-S, der ebenfalls eine hundertprozentige Unterlegung mit Kernkapital verlangt. Dieser bringt weitere Stabilität, ohne allerdings die Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Anschlussfähigkeit zu untergraben. Mit diesem Konzeptantrag wird eine Anrechnung mit AT1-Anleihen bis maximal zur Hälfte zugelassen, also mindestens 50 Prozent müssen durch hartes Eigenkapital abgedeckt werden.

Es ist mir wichtig, dies nochmals zu betonen: Auch der Konzeptantrag verlangt die volle Unterlegung von 100 Prozent, mit der Ausnahme, dass er die international anerkannten und üblichen AT1-Instrumente zulässt. Es handelt sich beim Antrag Ihrer WAK immer noch um eine deutliche Verschärfung mit massiven Folgen für die UBS. Gemäss offiziellen Aussagen der UBS müsste die Bank 13 Milliarden Franken an AT1-Anleihen aufbauen - 13 Milliarden Franken für eine einzige Firma. Dieser Relation müssen wir uns bewusst sein. Falls die UBS dieses Volumen an AT1-Kapital nicht aufnehmen kann, muss sie gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit den fehlenden Betrag mit hartem Kernkapital ausgleichen. Wir wollen und sollten ihr die Chance eröffnen, zumindest diesen Versuch zu unternehmen.

Betreffend Trigger hat Kollege Burkart alles gesagt. Wichtig ist, dass der Trigger künftig über 10 Prozent liegt und nicht erst bei 5 Prozent. Das war zuvor durch den regulatorischen Filter bei der CS verschleiert worden; diesen Fehler werden wir nicht mehr machen.

Unsere WAK hat sich intensiv mit dem Konzeptantrag auseinandergesetzt, und er überzeugt mich aus vier Gründen: Erstens ist es ein gutschweizerischer, echter Kompromiss. Zweitens können wir die negativen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft einigermassen in Grenzen halten. Ich möchte daran erinnern, dass die allermeisten Akteure der Wirtschaft den bundesrätlichen Entwurf in der Vernehmlassung abgelehnt hatten. Das galt übrigens auch für die Mehrheit der Kantone sowie für die Finanzdirektorenkonferenz und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz. Wir haben ein Blatt mit einer Übersicht erhalten. Die Wirtschaftsverbände sind praktisch unisono gegen den Entwurf des Bundesrates.

Drittens ist der Konzeptantrag international abgestimmt, und viertens überzeugt er als Kriseninstrument. Er führt dazu, dass die AT1-Instrumente, indem ein zusätzlicher früherer Trigger für umfassende Stabilisierungsmassnahmen eingeführt wird, künftig eben früher wirken als heute. Der Trigger greift automatisch, er kann von der Bank also nicht umgangen werden. Die stabilisierende Wirkung der AT1-Instrumente wird dadurch ganz klar gestärkt.

Schliesslich kann man noch sagen, dass sich der Public Liquidity Backstop (PLB) derzeit in der WAK in Beratung befindet; das ist die eigentliche Lösung, um in Zukunft einen Bankrun zu verhindern. Denn die Bank wird alles daran setzen, dass sie niemals auf den PLB zurückgreifen muss, und wenn sie es tun muss, dann sind zumindest die Gläubiger abgesichert. Sie werden nicht in Panik geraten; allenfalls die Aktionäre, aber nicht die Kundinnen und Kunden der Bank. Das ist eben etwas ganz Entscheidendes.

Fazit: Ich empfehle Ihnen, den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) mit 90 Prozent Deckung abzulehnen und dem Konzeptantrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Denn der maximale Langschuss des Bundesrates geht nicht nur über das Ziel hinaus, sondern auch noch daneben. Er benachteiligt nicht nur die UBS als einzig verbliebene globale, systemrelevante Schweizer Bank im Wettbewerb, sondern schadet letztlich dem ganzen Bankenplatz Schweiz und auch dem Steuerstandort Schweiz; Frau Moser hat bereits darauf hingewiesen, welches deren Bedeutung ist. Der Entwurf des Bundesrates ist somit eine teure Scheinlösung, die uns eine falsche Sicherheit vorgaukelt. Wenn Sie aber die Risiken für die Steuerzahlenden partout minimieren wollen, sollten Sie meiner Minderheit für Massnahmen im Bereich der Organisation in Artikel 10b folgen. Dazu werde ich später Stellung beziehen.

Nun aber besten Dank für die Zustimmung zur 50-plus-50-Variante der Mehrheit.

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