Daniel Jositsch
- Party
- Parteilos
- Parliamentary group
- Fraktionslos
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 38
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 25. März 1965
- Occupation
- Strafrechtsprofessor/in
- Language
- German
- Phone
- +41 44 634 44 45
- Address
- Rämistrasse 74/25
8001 Zürich - Website
- www.jositsch.ch
- Kantonsrat (ZH)
- Sozialdemokratische Partei· X Meilen
- Wikidata
- Q120937
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 23.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizGesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität (Motion)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 15 Yes · 29 No · 1 Abst. · 0 Absent
- JaSchweizGrundlagen für ein neues schlankes und wirksames CO2-Gesetz (Postulat)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 42 Yes · 0 No · 0 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizDurch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen (Motion)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 24 Yes · 17 No · 3 Abst. · 1 Absent
- NeinSchweizRahmenregulierung im Bereich des assistierten Suizids (Motion)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 16 Yes · 22 No · 6 Abst. · 1 Absent
- JaSchweizSicherheiten von Mieterinnen und Mietern. Klare Bedingungen für die Verzinsung durch Banken und andere Unternehmen (Postulat)StänderatHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 17 Yes · 25 No · 0 Abst. · 3 Absent
- Nicht Bezahlt
- Nicht BezahltSKV Immobilien AG, Zürich (von Amtes wegen als P kfmv Schweiz pauschal entschädigt) · Präsident(in)AktiengesellschaftSchweiz
- Bezahlt
- Bezahlt
- BezahltVereinSchweiz
- LobbyistD'Alessandro Prisca · Interessenvertreter/in05.08.2026 – 31.12.2199SchweizKaufmännischer Verband Schweiz
- Persönliche/r Mitarbeiter/inMichael Anna-Lea30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- LobbyistHäfliger Ursula · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 04.08.2026SchweizKaufmännischer Verband Schweiz
- RedetextSchweiz
Ich erlaube mir, mich kurz als Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes zu äussern. Sie wissen, dass der Fischereiverband immer daran interessiert ist, Kompromisse zu finden. Ich erinnere Sie zum Beispiel an die Diskussionen im Zusammenhang mit dem Beschleunigungserlass. Es steht uns fern, hier einseitig die Interessen des Gewässerschutzes zu vertreten und die Landwirtschaft nicht zu berücksichtigen. Aber im Rahmen der in den letzten Jahren ausgearbeiteten Kompromisse war die Datenerfassung von zentraler Bedeutung - nicht, weil es einfach nur um Administration geht, sondern weil die Datenerfassung Grundlage der Analyse ist, die aufzeigt, welche Massnahmen zu ergreifen sind.
Ich muss Ihnen einfach sagen: Die Belastung unserer Gewässer durch Pestizide, die nicht nur, aber auch aus der Landwirtschaft stammen, ist erheblich und führt dazu, dass 75 Prozent - also drei Viertel - der Fische in der Schweiz bedroht sind, zum Teil vom Aussterben bedroht. Das führt dazu, dass auch ein Zweig unserer Wirtschaft - auch wenn es nicht der grösste beziehungsweise kein grosser ist -, nämlich die Berufsfischerei, massiv belastet ist. Sie wissen zum Beispiel, dass gewisse Fischarten wie Egli in gewissen Gewässern wie dem Zugersee nicht mehr von Berufsfischern gefischt werden können, weil sie als zu stark belastet betrachtet werden. Ich kann Ihnen sagen, dass, wenn sich die Situation nicht ändert, es in ein paar Jahren in der Schweiz keine Berufsfischer mehr geben kann. Das ist nicht übertrieben. Schon heute ist für Berufsfischer die Situation so, dass sie sehr häufig Nebenerwerbstätigkeiten nachgehen müssen, weil der Betrieb sie nicht mehr trägt. Da müssen wir etwas machen. Denn sonst werden Sie nur noch importierten Fisch im Coop oder Migros kaufen können, und der lokale Fisch wird nicht mehr produziert. Das heisst, es geht nicht nur um die Interessen der Sportfischer, sondern es geht auch um die Interessen der Berufsfischer. Deshalb möchte ich Sie bitten, beiden Initiativen keine Folge zu geben.
- RedetextSchweiz
Entschuldigen Sie, wenn ich gegen die Gepflogenheit verstosse, nach dem Bundesrat respektive der Bundesrätin nicht mehr zu sprechen, aber ich wollte etwas korrigieren. Sie haben mich falsch verstanden respektive ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Das Beispiel mit dem Militär hat nichts mit diesem Vorstoss, also mit Altersdiskriminierung zu tun. Es gibt aber junge Leute, die sich für Stellen beworben haben und die man nicht genommen hat mit der Begründung, sie seien im Militär zu sehr engagiert. Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn vonseiten der Landesregierung der Verwaltung mitgeteilt würde, dass es nicht die Idee ist, dass Bundesbetriebe Leute nicht anstellen, weil sie im Militär weitermachen.
- RedetextSchweiz
Ich erlaube mir, kurz das Wort zu diesem Thema zu ergreifen, weil ich, und damit gebe ich auch meine Interessenbindung bekannt, Präsident des Kaufmännischen Verbandes der Schweiz bin, also der Organisation, die einen grossen Teil von kaufmännischen Angestellten vertritt. Diese sind auch sehr stark im Bereich der öffentlichen Verwaltung tätig. Frau Z'graggen hat absolut recht, wenn sie darauf hinweist, dass es für ältere Angestellte ein Problem ist, eine Anstellung zu finden. Das ist eines der Hauptthemen, mit denen wir im Verband beschäftigt sind. Ich kann Ihnen nur in einem zwar nicht widersprechen, aber Sie korrigieren, nämlich wenn Sie sagen, das beginne mit 50. Das beginnt heute schon mit 40. Schon 40 plus ist also ein Problem. Wir haben auch einzelne Meldungen - wir haben das nicht erfasst -, dass sich auch im öffentlichen Bereich eine gewisse Altersdiskriminierung feststellen lässt. Mir wurden auch schon - das sage ich nur als Klammerbemerkung - Fälle von jüngeren Personen zugetragen, die diskriminiert worden sind, weil sie im Militär weitermachen. Das heisst, dass Bundesbetriebe sagen, wir stellen Sie nicht an, weil Sie zu oft fehlen, weil Sie im Militär Offizier sind. Ich weiss nicht, wie weit das verbreitet ist, aber Einzelfälle sind mir bekannt. Solche Vorfälle sind natürlich skandalös. Von dem her finde ich es wichtig, dass mit dem Postulatsbericht solche Fälle, in diesem Fall geht es um Altersdiskriminierung, abgeklärt werden, um zu schauen, ob wir ein Problem haben oder nicht.
- RedetextSchweiz
Schauen wir uns in dieser etwas komplizierten Situation einfach einmal die rechtliche Grundlage an, die ist nämlich relativ einfach. Es ist richtig: Wenn eine Kommission eine Kommissionsinitiative ausarbeitet, dann gelangt diese automatisch in die Schwesterkommission, es gibt keine spezielle Zuteilung. Aber eine Kommission kann das nur in ihrem Sachbereich machen. Wenn sie der Meinung ist, es sei eine Kommissionsinitiative in einem anderen Sachbereich auszuarbeiten, dann muss sie einen Antrag an die zuständige Kommission stellen - was logisch ist. Nehmen wir das Beispiel, die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates fände - theoretisch ist das denkbar -, es seien 50 Kampfpanzer zu beschaffen. Nach Ihrer Logik würde das Geschäft dann direkt in die Schwesterkommission, in die RK-N gehen, und diese könnte dann auch beschliessen, es seien 50 Kampfpanzer zu beschaffen und man müsse eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Das ist natürlich Unsinn.
Das ist vielleicht ein etwas absurdes Beispiel. Aber es gibt verschiedene Bereiche, in denen so etwas vorkommt. Wenn die Gerichtskommission zum Beispiel feststellt, dass es an einem bestimmten Gericht mehr Personal braucht, dann reicht sie keine Kommissionsmotion oder Kommissionsinitiative ein, sondern sie stellt via Brief einen Antrag an die zuständige Kommission, also die Kommission für Rechtsfragen. Darin schreibt sie, sie habe festgestellt, dass Handlungsbedarf bestehe. Sie sei aber nicht zuständig, und deshalb schlage sie der RK vor, das zu beraten und zu entscheiden, ob sie entsprechend vorgehen wolle.
Soweit ist die Grundlage, die Vorgehensweise zwischen den Kommissionen also eigentlich klar. Warum ist es hier so kompliziert? Nun, wir haben durch die Aufteilung eines Geschäfts, wenn Sie so wollen, der Bilateralen III unter verschiedene Kommissionen, die verschiedene Bereiche bearbeiten, eine spezielle Situation. Was ist die Aufgabe der SPK-S? Die Aufgabe der SPK-S ist es, die Frage des Ständemehrs zu bearbeiten, Punkt. Nicht mehr, nicht weniger.
Nun liegt eine parlamentarische Initiative vor, die deutlich darüber hinausgeht: Sie will in der Verfassung festschreiben, dass die Bilateralen III zu genehmigen und zu ratifizieren sind. Das betrifft das Gesamtpaket, und dafür ist die APK-S zuständig. Das entstandene Durcheinander geht darauf zurück, dass die SPK-S einen Fehler gemacht hat. Ich muss das offen sagen, Sie erinnern sich: Als wir erstmals über die Kommissionsinitiative diskutierten, habe ich in der Sitzung darauf hingewiesen, dass wir gar nicht zuständig sind, sondern die APK-S.
Die korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, der APK-S einen Brief zu schreiben und ihr mitzuteilen, dass wir der Ansicht sind, sie solle in diesem oder jenem Sinne eine Kommissionsinitiative einreichen. Die SPK-S hat dies jedoch nicht getan, sondern über ihre Kompetenzen hinaus diese parlamentarische Initiative gutgeheissen. In der Folge geriet der Nationalrat in die Bredouille: Die SPK-N stellte sich auf den Standpunkt, wenn die Schwesterkommission eine Initiative einreiche, gelange diese automatisch zu ihr. Die APK-N hielt dem entgegen, es handle sich um ihre Zuständigkeit und die SPK-N sei dafür nicht zuständig. So entstand ein Konflikt.
Ein solcher Konflikt zwischen zwei nationalrätlichen Kommissionen wird durch das Büro des Nationalrates entschieden. Dieses hat in seiner Notiz im Grundsatz festgehalten, dass ein Fehler vorliegt. Da die Räte jedoch getrennt sind, kann das Büro des Nationalrates bei uns nichts korrigieren, uns nicht rügen und auch keine Zuständigkeit festlegen. In dieser Situation hielt es fest, dass unabhängig vom Vorgehen des Ständerates sachlich die APK zuständig ist, also die APK-N. Im Anschluss hat unsere Kommission entschieden, den ursprünglichen Fehler anzuerkennen und die vom Büro des Nationalrates als richtig erachtete Vorgehensweise zu akzeptieren.
Unabhängig davon gilt: Die Räte sind eigenständig. Das Büro des Nationalrates hat die Zuständigkeit innerhalb des Nationalrates geregelt. Wenn wir uns nun darüber hinwegsetzen würden, würden wir uns als Ständerat über die Leitung des Nationalrates hinwegsetzen. Der Nationalrat hat dies nicht getan; er hat unseren Fehler akzeptiert und für sich korrigiert. Wenn wir jetzt erklären, wir akzeptierten den Entscheid des Büros nicht, ist das institutionell nicht haltbar.
Aus diesen Gründen: Erstens, weil die Entscheidung des Büros des Nationalrates richtig war, notabene weil wir in der SPK-S einen Fehler gemacht haben, und zweitens muss ich Sie aus institutionellen Gründen dringend bitten, diesen Verfahrensantrag abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Ich glaube, Frau Funiciello ist nach wie vor Nationalrätin und nicht, oder noch nicht, Ständerätin, aber das kann ja noch werden. (Heiterkeit)
Die Motion von Frau Nationalrätin Funiciello möchte eine gesetzliche Grundlage schaffen, um alle Strafbehörden - das heisst Polizei, Staatsanwälte und Gerichte - zu kontinuierlicher Aus- und Weiterbildung zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt zu verpflichten.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen, diese Motion abzulehnen. Eine Minderheit, die von Frau Crevoisier Crelier vertreten wird, möchte die Annahme. Sie wird sich dazu äussern.
Warum möchte die RK-S diese Motion ablehnen? An und für sich ist es ja ein lobenswertes Anliegen, dass sich die Strafbehörden im entsprechenden Bereich weiterbilden. Es sind vor allem drei Überlegungen, die die RK-S zur Ablehnungsempfehlung führen:
Erstens sind für die Ausbildung und die Organisation der Polizei respektive sämtlicher Strafbehörden bekanntlich die Kantone zuständig. Entsprechend liegt es nicht in unserer Kompetenz, hier Regelungen vorzuschreiben.
Zweitens sind die Kantone bereits verpflichtet, das zu tun - und sie tun es auch. Also: Die Kantone bilden ihre Behörden weiter. Man kann jetzt natürlich die Frage stellen, ob das für die Polizei im gleichen Ausmass gelten muss wie für die Gerichte. Ich glaube, die Gerichte organisieren sich diesbezüglich anders, aber das nur nebenbei. Also, Weiterbildung wird bereits betrieben, auch oder gerade im angesprochenen Bereich.
Drittens laufen im Moment Arbeiten zu einem Postulat, das sich mit dieser Thematik befasst. Selbst wenn der Bund zuständig wäre und die Kantone noch nichts tun würden, wäre es insofern sinnvoll, zunächst das Ergebnis dieser Arbeiten abzuwarten.
Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen.
- MotionBerichterstattung
- MotionBerichterstattung
- MotionBerichterstattung
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)Einführung einer Sunset-Klausel für PFASNo. 26.3356
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/insince 17.12.2025
- Mitglied29.09.2025 – 16.12.2025
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 01.12.2025
- Präsident/in15.12.2023 – 30.11.2025
- Mitglied04.12.2023 – 14.12.2023
- Mitglied29.11.2021 – 03.12.2023
- Vizepräsident/in02.12.2019 – 28.11.2021
- Mitglied10.12.2015 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/insince 01.12.2025
- Präsident/in04.12.2023 – 30.11.2025
- Präsident/in08.12.2021 – 03.12.2023
- Vizepräsident/in02.12.2019 – 07.12.2021
- StändigSchweiz
- Stellvertreter/insince 19.12.2023
- SpezialSchweiz
- Mitgliedsince 04.12.2023
- Mitglied24.08.2022 – 03.12.2023
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0