Jahresbericht 2009 der GPK und der GPDel
(10.004)- Redetext
- RedetextAlain Berset(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Savez-vous ce qu'ont en commun Charles de Gaulle, John Stuart Mill, le comte de Mirabeau, le baron de Montesquieu, Emile Chartier, Beaumarchais et la Déclaration des droits de l'homme et du citoyen? Ils ont tous en commun d'être à l'origine d'une citation qui, durant plusieurs années, a ouvert le rapport annuel des Commissions de gestion qui nous était soumis.
Cette citation a disparu du rapport et je voulais quand même saisir cette occasion pour redire ici l'importance du rapport des Commissions de gestion, parce que, précisément, il ne porte pas seulement sur la gestion. Il suscite aussi une réflexion sur les institutions, sur l'action politique, et cela doit toujours nous inciter à réfléchir sur ce qui se passe dans ces institutions. Je ne résiste pas au plaisir de vous lire une de ces citations, celle qui est attribuée au général de Gaulle: "Qu'il existe un gouvernement qui soit fait pour gouverner, à qui on en laisse le temps et la possibilité ... Qu'il existe un Parlement destiné à représenter la volonté politique de la nation, à voter les lois, à contrôler l'exécutif sans prétendre sortir de son rôle ... Telle est la structure équilibrée que doit revêtir le pouvoir, le reste dépendra des hommes."
- RedetextHansruedi Stadler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Die Geschäftsprüfungsdelegation beschäftigte sich im Jahre 2009 mit zwei grossen Geschäften. Daraus ergab sich für das letzte Jahr eine klare Prioritätensetzung.
Nach der Veröffentlichung ihres Berichtes zum Fall Tinner im Januar 2009 musste sich die Geschäftsprüfungsdelegation erneut mit der Frage der Aktenvernichtung in einem Strafverfahren auseinandersetzen. Grund dafür war das Auftauchen zusätzlicher Dokumente aus dem Verfahren Tinner, die der Bundesrat der Strafverfolgung nicht zugänglich machte. Die weiteren Abklärungen der Delegation bestätigten ihre ursprüngliche Einschätzung, wonach das Völkerrecht keine Vernichtung dieser Akten verlangt. Trotzdem beschloss der Bundesrat die Vernichtung jenes Teils der Akten, der den Bau von Kernwaffen betraf. Es gab dann mit dem Bundesrat noch ein kleines Intermezzo über die Frage der Informationsrechte der Geschäftsprüfungsdelegation.
Das zweite Geschäft betraf die laufende Reform der Nachrichtendienste. Im Jahre 2008 verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Als Konsequenz daraus wurden der Inland- und der Auslandnachrichtendienst in einem Departement zusammengelegt. Nun verfügt die Schweiz über einen einzigen zivilen Nachrichtendienst, der im VBS angesiedelt ist. Da das ZNDG nur den gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit des zivilen Nachrichtendienstes liefert, musste der Bundesrat viele Details auf Verordnungsstufe regeln. Im Jahre 2009 verlangte deshalb die Geschäftsprüfungsdelegation vom VBS, zu den Verordnungsentwürfen konsultiert zu werden. Im Rahmen dieser Konsultationen setzte sich die Geschäftsprüfungsdelegation dafür ein, dass der Bundesrat keine schleichende Gesetzesänderung via Verordnung vornahm. Das heisst konkret, dass er dem neuen Nachrichtendienst keine zusätzlichen Kompetenzen zuweist, die durch das Gesetz nicht abgedeckt sind. Zu den Fällen, in denen der Bundesrat nach unserer Beurteilung seine Kompetenzen überschritt, hat die GPDel ein Gutachten erstellen lassen und dieses nicht nur dem Bundesrat, sondern auch öffentlich zugänglich gemacht.
Weiterhin gewisse Bedenken hat unsere Delegation gegenüber der Datenbearbeitung im neuen Nachrichtendienst, wie sie der Bundesrat im Ausführungsrecht zum ZNDG geregelt hat. Der Bundesrat hat die Verordnungen ohne die [PAGE 259] Präzisierungen verabschiedet, welche die Einhaltung der strengen Datenschutzbestimmungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gewährleisten sollten. Die vorgeschriebene Kriterienliste und die Departementsverordnung muss das VBS erst noch erlassen. Somit konnte die Geschäftsprüfungsdelegation bisher nicht prüfen, ob die Verordnungen Artikel 6 ZNDG respektieren. Dieser verlangt nämlich, dass die Vorschriften des BWIS weiterhin für die Bearbeitung und für die Weitergabe von Personendaten gelten, die der zivile Nachrichtendienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben gestützt auf das BWIS beschafft. Die Einhaltung der Vorschriften des BWIS ist auch einer der wichtigsten Aspekte der laufenden Inspektion der GPDel zum Staatsschutz-Informationssystem (Isis). So weit die kurze Berichterstattung zur Arbeit der Geschäftsprüfungsdelegation im vergangenen Jahr.
- RedetextPeter Briner(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Aufgrund wiederholt aufgeworfener Fragen bezüglich der Mittelflüsse zwischen der Bundesverwaltung und NGO sowie der Mittelverwendung durch die NGO beauftragte die GPK-SR die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Jahre 2008, die Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO zu untersuchen.
Die Evaluation sollte namentlich Antworten auf folgende Fragen finden: Ist die Steuerung durch die Bundesverwaltung angemessen? Beugt die Verwaltung den mit dieser Art von Zusammenarbeit eingegangenen Risiken angemessen vor, d. h. der möglichen Zweckentfremdung von Bundesmitteln, der Entstehung von monopolähnlichen Strukturen aufgrund gewohnheitsmässiger Mittelvergabe sowie den Risiken problematischer gegenseitiger Abhängigkeiten und Verflechtungen zwischen der Bundesverwaltung und ihren Klienten?
Die Untersuchung umfasste sechs Kooperationen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die in der Zuständigkeit der Deza liegen, fünf Fälle aus dem Bereich des Bundesamtes für Landwirtschaft und drei Fälle, die in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Umwelt fallen. Wir befassten uns ausschliesslich mit der Arbeit der Verwaltung, nicht mit jener der NGO, denn dazu wären wir nicht legitimiert. Insgesamt hat die Untersuchung grosse Unterschiede [PAGE 258] bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen sowie bei der tatsächlichen Steuerungspraxis aufgezeigt. Die festgestellten Mängel betreffen aber nicht alle untersuchten Kooperationen in gleichem Masse. Im Quervergleich zeigte sich vielmehr, dass sich unter den analysierten Fällen zweckmässige Ansätze zur Vermeidung von Risiken finden. Diese Ansätze kommen aber nicht überall bzw. nicht überall mit der gleichen Konsequenz zur Anwendung.
Wir haben aufgrund unserer Analyse fünf Handlungsfelder definiert und fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet.
1. Es geht um die Anwendung wettbewerblicher Verfahren. Die Evaluation hat gezeigt, dass in zahlreichen Fällen gänzlich auf wettbewerbliche Verfahren verzichtet wird, obwohl eine Ausschreibung, zumindest des Erstmandates, sowie eine grundsätzliche Prüfung einer Ausschreibung bei der Neuvergabe möglich und zweckmässig wären. Aus anreiztheoretischer Sicht ist es nämlich von Bedeutung, dass die NGO während der Projektdauer ein persönliches Interesse haben, die Ziele des Bundes bestmöglich zu erreichen, um das Folgemandat nicht zu gefährden. Für uns stellt sich auch die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen genügen, um wettbewerbliche Vergabeverfahren zu gewährleisten. Eine erste Empfehlung betrifft denn auch die Gewährleistung von Wettbewerb und das Beschaffungsrecht.
2. Mit der zweiten Empfehlung fordern wir den Bundesrat auf, Massnahmen zur Verbesserung der Kontrollmechanismen zu treffen, um das Risiko der Zweckentfremdung der gesprochenen Mittel einzuschränken. Die abgerechneten Aufwendungen sollen eindeutig den einzelnen Mandaten bzw. Finanzhilfen zugeordnet werden können; das heisst zum Beispiel mittels getrennter Rechnungen für jedes Projekt oder zumindest eigenem Kostensteller und Kostenträger pro Projekt in der Betriebsbuchhaltung. In neun der vierzehn Fallstudien werden diese Kriterien gegenwärtig nicht erfüllt. Es besteht hier also noch keine diesbezügliche Transparenz.
3. Nicht klar sind auch die Kriterien der Deza dafür, welche NGO in welcher Höhe Programmbeiträge erhalten und wie hoch dabei die Eigenfinanzierung sein muss. Die Beitragssätze der einzelnen NGO sind sehr unterschiedlich und vermutlich weitgehend historisch bedingt. Zudem gibt es noch kein Gesamtportfolio, mit dem ein inhaltlich ausgewogener Mix an Programmen gefördert und die postulierte Komplementarität der Programme und Projekte erreicht wird. Das Bundesamt für Landwirtschaft liefert hier mit seiner Portfolio-Analyse ein gutes Beispiel. Mit unserer dritten Empfehlung fordern wir den Bundesrat auf, dieses Instrument auch für die Deza zu prüfen.
4. Die Deza kann Mittel für Aktivitäten der NGO sprechen, sofern diese den Zielen des schweizerischen Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit entsprechen und entwicklungspolitisch relevant sind. Die gesetzlichen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit sind allerdings sehr offen formuliert; der im Gesetz enthaltene Zielkatalog ist nicht abschliessend. Dies führt dazu, dass auch Aktivitäten von NGO, die nicht unter den im Gesetz explizit aufgeführten Zielen subsumiert werden, unterstützt werden können. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen aus den Siebzigerjahren den Anforderungen an die Bestimmtheit gesetzlicher Vorgaben für die Ausrichtung von Subventionen noch genügen. Mit der vierten Empfehlung fordern wir den Bundesrat auf zu prüfen, inwiefern die gesetzlichen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit die heutigen Anforderungen des Legalitätsprinzips erfüllen. In dieselbe Richtung geht übrigens die noch nicht erfüllte Motion der GPK-SR 06.3666.
5. Die Untersuchung hat mit Blick auf die Deza zudem gezeigt, dass es trotz analogen gesetzlichen Grundlagen und Weisungen möglich ist, dass der Bereich der Zusammenarbeit mit den Ländern des Südens und der Bereich der Ostzusammenarbeit eine grundlegend unterschiedliche Ausschreibungspraxis aufweisen. Beim Bundesamt für Umwelt sind ähnliche Schwächen festzustellen. Dagegen weiss das Bundesamt für Landwirtschaft mit seinem internen Finanzinspektorat solche Schwächen zu verhindern. Es überprüft nicht nur die externen NGO, sondern insbesondere auch die internen Stellen hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorgaben und rapportiert direkt zuhanden der Amtsleitung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Mit der fünften Empfehlung wird der Bundesrat aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Gesetze und Vorgaben innerhalb eines Tätigkeitsbereiches einheitlich angewendet werden, und zu prüfen, ob es nicht zweckmässig wäre, in anderen Einheiten die Arbeitsmethoden des internen Finanzinspektorats des Bundesamtes für Landwirtschaft zu übernehmen.
Gestatten Sie mir, abschliessend darauf hinzuweisen, dass diese Evaluation nicht aufgegleist worden ist, um eventuelle Missbräuche aufzudecken. Die Untersuchung hatte vielmehr zum Ziel, mögliche Unzulänglichkeiten und Fehlsteuerungen präventiv, für die Zukunft, zu verhindern. Bei der Faktensammlung ist auch nirgends schlechter Wille oder gar vorsätzlicher Missbrauch festgestellt worden. Das gilt es festzuhalten.
Es gilt aber auch, statt an guten alten Gewohnheiten festzuhalten, die nötigen Überlegungen zur Verbesserung der Steuerungs- und Kontrollmechanismen anzustellen. Dazu dienen die fünf Empfehlungen. Damit legen wir den Schwerpunkt auf das ausgewiesene Optimierungspotenzial. Mehrere der angeführten Mängel sind im Übrigen zumindest teilweise bereits auch von der Verwaltung erkannt worden. Die jüngsten Entwicklungen in verschiedenen Fällen, gerade auch die Reorganisationsbestrebungen der Deza, gehen in die richtige Richtung. Mit anderen Worten: Der Ball wurde von der Verwaltung bereits aufgenommen, und wir werden dranbleiben.
- RedetextClaude Hêche(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Mon rapport concerne l'activité de surveillance de la Commission de gestion dans le domaine de la sécurité de l'aviation civile.
Depuis le malheureux accident d'avion d'Überlingen en 2002 et les conclusions critiques du Laboratoire néerlandais de l'aviation civile et de l'astronautique, la Commission de gestion se préoccupe de la sécurité aérienne dans le ciel suisse et européen, notamment en examinant de manière régulière des rapports de situation et en accompagnant la réorganisation de l'Office fédéral de l'aviation civile.
Lors de la séance du 12 octobre 2009, la sous-commission DFI/DETEC a examiné le rapport 2008 du DETEC du 30 juin 2009 sur le niveau de sécurité de l'aviation civile suisse et a notamment auditionné le nouveau directeur de l'OFAC. En place depuis une année et demie, Monsieur Müller a clairement exposé les objectifs qui guident actuellement l'activité de l'OFAC.
1. Renforcement de la sécurité par une augmentation des standards de sécurité, par une hausse du nombre des audits, des évaluations et des inspections: en 2008, grâce aux nouveaux postes créés, l'OFAC a augmenté le nombre d'inspections et d'audits de 9 pour cent par rapport à l'exercice précédent et a ainsi mené 75 contrôles supplémentaires par rapport à 2007.
2. Conclusion et mise en oeuvre rapide du processus de coordination du plan sectoriel de l'infrastructure aéronautique pour l'aéroport de Zurich: le projet de rapport final a été mis en consultation auprès des cantons, des services fédéraux et des communes riveraines. Au terme de la consultation, le DETEC décidera des variantes qui entreront en ligne de compte concernant la définition du futur régime d'exploitation de l'aéroport. Enfin, une fiche de coordination précisant le cadre général de l'exploitation et du développement territorial de l'aéroport sera rédigée. Le Conseil fédéral devrait l'approuver en principe en 2012.
3. Engagement important dans la réalisation du ciel unique européen: dans ce dossier, Skyguide assume un rôle de pionnier dans la mise en oeuvre de projets, tout en respectant les droits de souveraineté des différents Etats. L'entreprise ne ménage pas ses efforts en vue d'obtenir la responsabilité d'un bloc d'espace aérien.
4. Stratégie et conception directrice orientées vers l'innovation et l'utilisation des nouvelles technologies: ceci permettra notamment une amélioration des régimes d'approche des aéroports et des niveaux de sécurité.
Venons-en à présent au rapport à proprement parler. Le rapport 2008 sur le niveau de sécurité de l'aviation civile montre bien que si dans certains domaines les améliorations ont été très sensibles, dans d'autres la Commission de gestion a relevé quelques lacunes, mais qui ne concernent toutefois pas des domaines de sécurité cruciaux. Skyguide a continué à s'améliorer au cours de ces deux dernières années et a accompli de nets progrès dans les domaines de la conduite et de la gestion. Pour l'entreprise, 2008 fut assurément une bonne année en termes de sécurité. Cependant, certaines améliorations sont encore attendues en ce qui concerne les compétences du personnel, ainsi qu'en matière de gestion systématique des risques et de la sécurité.
La Commission de gestion examinera la mise en oeuvre des mesures d'amélioration dans le cadre de ses activités de surveillance pour l'année 2010. Par ailleurs, force est de constater que la sécurité technique et la sécurité des infrastructures n'ont pas encore atteint le degré visé. A cet égard, la crise financière et économique a eu des répercussions sensibles. La formation et le respect des processus ont eu tendance à être relégués au second plan. L'OFAC a annoncé sa volonté de renforcer son attention dans ces domaines. La Commission de gestion gardera donc un oeil attentif sur l'évolution de la situation.
A noter que l'OFAC fait actuellement lui-même l'objet d'un audit international, du 1er mars au 31 mars 2010, afin notamment de juger et de comparer les normes mises en place dans le cadre de la réorganisation de l'office. Cet audit constitue par conséquent un test important pour les nouvelles structures qui supportent dorénavant la comparaison internationale.
Enfin, tout en relevant la qualité du travail réalisé par l'ensemble des acteurs qui ont participé à l'élaboration du rapport 2008, la Commission de gestion a toutefois demandé que figurent dans le prochain rapport sur la sécurité dans l'aviation civile des indications relatives aux pays voisins, au transport des marchandises dangereuses, ainsi que des informations complémentaires sur la situation de l'aéroport de Bâle-Mulhouse, qui fait l'objet d'un traité entre la France et notre pays.
Comme vous l'aurez compris, le dossier de la sécurité dans l'aviation civile va continuer à occuper la Commission de gestion ces prochains mois.
- RedetextClaude Janiak(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die GPK stehen selten im politischen Rampenlicht. Nur wenn wirkliche oder vermeintliche Skandale die öffentliche Diskussion bestimmen, wird der Ruf nach ihnen laut - nur um wieder zu verhallen, wenn die Ereignisse einmal bei ihnen platziert sind. In jüngster Zeit war deutlich mehr von den GPK die Rede. Ich komme darauf zurück.
Lieber wäre uns allerdings, wenn zur Kenntnis genommen würde, was für Inspektionen und Untersuchungen wir durchgeführt und was die Kommissionen in Berichten zuhanden der Räte verabschiedet haben. Es gibt eine ganze Reihe davon, Sie können es im Jahresbericht nachlesen. Ich erwähne nur folgende Beispiele: die Inspektion zur Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - ein sehr aktuelles Thema -, zur Neufestsetzung der Labortarife im KVG - auch sehr aktuell -, zur Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO oder die Inspektion zum Bundespersonalgesetz, zur Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung. Weiter gab es den Bericht über die Einsatzgruppe Tigris; da herrschte in der ganzen Presse helle Aufregung. Wir haben den Bericht dann abgeliefert und nicht mehr viel gehört, als er einmal abgeliefert war. Schliesslich hatten wir den Fall Tinner. Darauf muss ich nicht mehr näher eingehen, darüber haben wir im Rat auch schon diskutiert.
Ein zentrales Problem waren im Vorjahr die Informationsrechte der GPK aufgrund konkreter Informationsbegehren. Im Rahmen zweier laufender Inspektionen - einerseits der Inspektion des Behördenverhaltens bei der Bekämpfung der Finanzkrise, andererseits jener zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat - stellten der Bundesrat wie auch einzelne Departemente die Informationsrechte infrage und verweigerten zu einem grossen Teil die Herausgabe der verlangten Unterlagen. Es geht hauptsächlich darum, dass der Bundesrat bei der Auslegung der Informationsrechte der GPK zu einer neuen, restriktiven Praxis übergegangen ist, welche früher nicht so gegolten hat und die Untersuchungen der GPK erheblich erschwert. Dies hat sich besonders deutlich bei der laufenden Untersuchung der Finanzkrise und der UBS/Finma-Krise gezeigt. Der Bundesrat sprach der GPK das Recht ab, in die Anträge, Grundlagenpapiere und Aussprachepapiere der federführenden Departemente an den Bundesrat Einsicht zu nehmen.
Die GPK haben inzwischen entschieden, dass die Informationsrechte der GPK mittels einer parlamentarischen Initiative präzisiert werden sollen. Das Problem ist nur mit einer gesetzlichen Klärung lösbar. Insbesondere muss präzisiert werden, was unter "Unterlagen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesratskollegiums dienen", wie es in Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes heisst, zu verstehen ist.
Im Rahmen der erwähnten Inspektion verlangte die Arbeitsgruppe vom EFD das eigentliche Führungsdossier zu den Geschehnissen, welche letztlich im Februar 2009 zur Übermittlung von Kundendaten der UBS an die USA führten. In der Folge erhielt sie den grössten Teil des Führungsdossiers zugestellt. Die Aushändigung wichtiger Dokumente für die Beurteilung der Geschäftsführung des EFD und des Bundesrates in diesem Dossier - vier Aussprachepapiere und eine Informationsnotiz - wurde jedoch verweigert, und zwar mit der Begründung, dass Anträge des federführenden Departementes einschliesslich der dazugehörigen Beilagen unter die Kategorie von Dokumenten fielen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesratskollegiums dienten und deshalb gemäss dem erwähnten Artikel der Oberaufsicht vorenthalten bleiben. Zu den Unterlagen, welche der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrates dienten, gehörten aus Sicht des Bundesrates alle Mitberichtsakten, im Einzelnen also die Anträge an den Bundesrat inklusive Beilagen, die Aussprachepapiere inklusive Beilagen, die Mitberichte, Stellungnahmen und allfällige weitere Schriftenwechsel sowie Informationsnotizen.
Die Geschäftsprüfungskommissionen sehen das anders, und wie ich bereits erwähnt habe, wollen sie das geklärt haben. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass sich die GPK der Sensibilität der einverlangten Dokumente bewusst sind und stets konkrete Massnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit treffen. Die GPK sind darauf angewiesen, dass ihre Informationsrechte sowie ihre gesetzlich verankerte Kompetenz, abschliessend über deren Tragweite und Ausübung zu beschliessen, vom Bundesrat und von den beaufsichtigten Stellen respektiert werden. Wenn jedes Informationsbegehren der GPK bezüglich heikler Dokumente oder Untersuchungsgegenstände zu einer aufwendigen und grundlegenden Infragestellung ihrer Rechte führt, bindet dies seitens der Kommission wie auch ihres Sekretariates substanzielle Ressourcen, was letztlich auf Kosten der Überprüfung der Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung geht. Im Fall der erwähnten Inspektion zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat mussten die Untersuchungshandlungen ab Mitte August 2009 sistiert werden und konnten im Berichtsjahr nicht wieder aufgenommen werden.
Die Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen verfolgt das Ziel und den Zweck, aufgrund von Feststellungen und Schlussfolgerungen zu Ereignissen in der Vergangenheit Lehren für eine bessere staatliche Tätigkeit in der Zukunft ziehen zu können. Sie verfolgt somit letztlich ein Ziel, das auch vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung angestrebt wird. Die GPK tragen mit ihren Untersuchungen ebenfalls zu einer grösseren Transparenz des staatlichen Handelns bei und fördern so das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbehörden und ihre Verantwortungsträger. Im Interesse eines ausgewogenen Zusammenspiels der Gewalten ist zu hoffen, dass der Bundesrat die von ihm eingeleitete und letztlich auf Konfrontation mit dem Parlament abzielende Praxisänderung bezüglich Umfang, Tragweite und Ausübung der Informationsrechte der GPK überdenkt.
Die GPK haben erkannt, dass sie ihre Arbeit besser bekanntmachen oder, wenn Sie so wollen, verkaufen müssen. Es liegt ihnen daran, nicht nur im Zusammenhang mit wirklichen und vermeintlichen Skandalen, sondern immer auch dann, wenn sie ohne Aufhebens Fragen aufwerfen, die durchaus brisant werden können, in Erscheinung zu treten. So haben sich die GPK etwa mit Konsumentenfragen im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr oder mit den Medikamentenpreisen auseinandergesetzt, lange bevor diese Fragen von unseren geschätzten Kolleginnen und Kollegen - in aller Regel in Unkenntnis der bereits geleisteten Arbeit und der im Raum stehenden Empfehlungen - im Parlament aufgegriffen wurden.
Ich habe hier eine Dokumentation vor mir - es sind vier Seiten -, wo alle die Berichte, Empfehlungen usw., die wir in den letzten Jahren verabschiedet haben, aufgelistet sind. Ich könnte sie jetzt vorlesen, aber Sie können sie auch im Internet nachlesen. Es waren sehr oft Fragen, die von höchster politischer Brisanz sind, bei denen wir einfach die Problemlage objektiv dargestellt haben. Dann besteht natürlich die Möglichkeit, dass Kolleginnen und Kollegen das aufgreifen, aber es wäre schön, wenn sie wüssten oder zur Kenntnis nähmen, was schon gemacht wurde. Dann kann man sich je nachdem in einem parlamentarischen Vorstoss relativ kurz auf eine bestimmte Frage konzentrieren und muss keine Grundsatzdebatte heraufbeschwören, die schon geführt worden ist. [PAGE 257]
Die GPK haben nie zum Ausdruck gebracht, sie seien grundsätzlich gegen eine PUK, wenn es darum geht, das Behördenverhalten bei der Bekämpfung der Finanzkrise und bei der Datenherausgabe an die USA zu untersuchen, sofern sie auf Widerstand stossen und nicht an die erforderlichen Informationen gelangen sollten. Sie haben aber längst mit der Untersuchung angefangen, bevor der Ruf nach einer PUK laut wurde, übrigens ohne dass sich an der Ausgangslage seit dem Beginn des Jahres 2009 irgendetwas geändert hätte - mit Ausnahme der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, von denen eines noch nicht rechtskräftig ist. Die GPK unseres Rates vertritt deshalb mit überwältigender Mehrheit die Meinung, die Untersuchung müsse abgeschlossen werden können; wenn sie die Erwartungen nicht erfüllt, kann immer noch eine PUK allfällige nicht genügend geklärte Fragen untersuchen.
Erstaunlich ist, wie wenig auch manche Partei- und Fraktionsvorsitzende über die Arbeitsweise, die Verfahren und die Rechte der GPK beziehungsweise einer PUK wissen. Im Zusammenhang mit der PUK-Diskussion geisterten zuweilen Ideen herum, die abstrus sind und von der Unkenntnis elementarer parlamentsrechtlicher Regeln zeugen. Ich denke etwa an den Vorschlag, der Arbeitsgruppe nachträglich die PUK-Haube überzuziehen in der Meinung, man müsse dann nicht mehr von vorne beginnen, oder an Vorstellungen, wonach bei einer PUK über die Untersuchung des Behördenverhaltens hinaus Kompetenzen bis hin zu einer Strafuntersuchung zustünden.
Ich bin sicher, dass die beiden GPK einen Bericht mit Substanz abliefern werden. Wenn sie bei irgendeinem Punkt auf Granit stossen, so werden sie von sich aus eine PUK verlangen, und wenn das Parlament der Meinung ist, wichtige Fragen seien nicht behandelt worden, ist es frei zu entscheiden, wie zu verfahren ist, dies allerdings mit dem Vorteil, einen allfälligen Untersuchungsgegenstand dann genau definieren zu können.
- Redetext
- RedetextMaria Bernasconi(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Permettez-moi tout d'abord d'adresser mes remerciements à mes collègues des Commissions de gestion des deux [PAGE 325] conseils. J'aimerais vraiment les remercier pour leur engagement dans cette commission et affirmer encore une fois que ce sont des parlementaires comme tous les autres et que je m'élève contre certaines personnes qui osent prétendre que ce sont des députés de deuxième classe. Je remercie aussi le secrétariat qui nous accompagne de manière très professionnelle: tous ses collaborateurs et collaboratrices méritent également un très grand merci.
Comme mes préopinants l'ont déjà affirmé, le droit à l'information et la confidentialité donnée aux travaux ont beaucoup occupé notre Commission de gestion en 2009. Je tiens à réaffirmer ici que les Commissions de gestion disposent d'un droit étendu à l'information et que ce droit ne connaît que deux restrictions: les Commissions de gestion n'ont pas accès aux documents sur lesquels le collège gouvernemental s'est directement fondé pour prendre une décision et elles ne sont pas habilitées à demander des informations qui doivent demeurer secrètes pour des raisons relevant de la sécurité de l'Etat ou du renseignement. Mais les deux réserves que je viens de mentionner ne s'appliquent pas à la Délégation des Commissions de gestion, c'est-à-dire que, finalement, la Commission de gestion a accès à toutes les informations. Du fait de leur pouvoir d'investigation, les Commissions de gestion et la délégation sont tenues de prendre toutes les mesures appropriées pour garantir le maintien du secret.
Ces deux dernières années, les Commissions de gestion ont adopté toute une série de mesures de protection de la confidentialité. Cet engagement représente une contrepartie nécessaire à l'obligation faite aux agents de la Confédération de donner des renseignements complets et véridiques. Il ne faudrait pas, en effet, que ces personnes aient par exemple à subir des préjudices suite à leur déposition. Mais comme l'ont aussi dit mes préopinants, en 2009 nous nous sommes heurtés à de nouvelles difficultés dans notre droit à l'information, et le Conseil fédéral ainsi que certains départements nous ont refusé en grande partie d'accéder à des documents que nous réclamions dans le cadre notamment des deux inspections qui sont en cours, c'est-à-dire l'enquête sur le comportement des autorités dans la crise financière et celle sur la nomination des cadres supérieurs.
Suite à cette confrontation, qui a pu être désamorcée dans une moindre mesure, peut-être aussi grâce à la pression émanant de ce Parlement, qui demandait une commission d'enquête parlementaire, la Commission de gestion proposera néanmoins une modification de la loi pour spécifier ce qui a été contesté. En effet, n'oublions pas que la haute surveillance contribue à accroître la transparence de l'action étatique et, par là même, la confiance du public dans les autorités. Or le public en a je crois vraiment besoin. En outre, elle permet de tirer les enseignements des événements passés pour améliorer la gestion publique des affaires futures, car, comme l'a dit George Orwell, "qui contrôle le passé contrôle l'avenir".
Ich möchte nur noch etwas klarstellen, was Herr Wasserfallen gesagt hat. Wir verzichten nicht auf Geschäfte während der Verzichtplanung unserer Kommission. Wir schieben sie nur auf. Alle Geschäfte, die wir bis anhin behandelt haben, und alle Anträge, die auch jetzt noch reinkommen, werden wir behandeln, wenn die Zeit der Verzichtplanung abgeschlossen ist, und das sollte Ende Mai der Fall sein.
- RedetextSpeechSchweiz
Ich äussere mich zur Überprüfung des Projekts EffVor 2 und zur Vereinbarung, welche die beiden GPK mit dem Bundesstrafgericht abgeschlossen haben.
Unsere GPK hat entschieden, dass sie die Umsetzung des Projekts EffVor 2, also der zweiten Effizienzvorlage betreffend die Strafverfolgung auf Bundesebene, ähnlich wie zuvor die erste Effizienzvorlage regelmässig überprüfen wird. Die GPK fordert dafür halbjährlich Berichte ein zur Entwicklung der Fallzahlen in den verschiedenen Deliktsbereichen, der Personalressourcen, der Kosten sowie besonderer Probleme bei der Strafverfolgung durch den Bund. Ausserdem führte die GPK bei der Bundesanwaltschaft, beim Untersuchungsrichteramt und bei der Bundeskriminalpolizei Anhörungen durch und machte Dienststellenbesuche.
Leider kam es im Verlauf der Überprüfung zu Indiskretionen. Die GPK sah sich gezwungen, unter anderem eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung einzureichen. Die GPK reagierte aber nicht nur auf dem Rechtsweg, sondern beauftragte auch ihre Subkommission EJPD/BK damit, einen Vorschlag zu erarbeiten, um das Problem der Indiskretionen zu entschärfen. Im Fall der Überprüfung des Projekts EffVor 2 hat sich die GPK nun darauf geeinigt, dass der Umgang mit vertraulichen Dokumenten strenger gehandhabt wird und dass neu ein Ausschuss mit einem Mitglied jeder Fraktion eingesetzt wird. Um ihre Arbeit machen zu können, ist die GPK auf Informationen angewiesen. Das wiederum setzt voraus, dass die anzuhörenden Personen grundsätzlich Vertrauen in die Oberaufsicht haben. Es hätte natürlich auch die Möglichkeit gegeben, das Geschäft an die GPDel weiterzureichen. Die Mitglieder der GPK sind sich aber einig, dass die GPK die Probleme der Indiskretionen selber lösen muss und auch kann. Andernfalls würde sie sich und ihre Aufgabe ja grundsätzlich infrage stellen. Die Überprüfung des Projekts EffVor 2 wird voraussichtlich im kommenden Berichtsjahr abgeschlossen werden können.
Die beiden GPK haben mit dem Bundesstrafgericht eine Vereinbarung im Zusammenhang mit Informationen aus laufenden Strafverfahren getroffen. Zur Erinnerung: Im Dezember 2007 befand das Bundesstrafgericht, dass die beiden GPK ganz grundsätzlich keine Einsicht in hängige Ermittlungsverfahren hätten. Ohne Klarstellung vonseiten der GPK hätte dieser Entscheid für die Oberaufsicht weitreichende Folgen gehabt. Die GPK haben deshalb umfangreiche Abklärungen gemacht, und es hat sich gezeigt, dass die bisherige Praxis der GPK bei der Auslegung und Anwendung ihrer Informationsrechte korrekt ist. Die GPK haben grundsätzlich das Recht, Informationen auch aus hängigen Ermittlungsverfahren der Strafverfolgung zu erhalten. Es ist selbstverständlich, dass die GPK von diesem Recht weiterhin nur nach sorgfältiger Abwägung der Interessen und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände Gebrauch machen werden.
In der Vereinbarung haben sich die GPK und das Bundesstrafgericht nun geeinigt. Die GPK informiert das Bundesstrafgericht, wenn sie Einsicht in ein laufendes Strafverfahren nehmen möchte. Anschliessend wird von den Präsidien der GPK unter Beizug einer Vertretung des Bundesstrafgerichtes geprüft, ob der Zugang zu Informationen tatsächlich erforderlich ist. Falls ja, wird einzelnen Mitgliedern Einsicht gewährt, und diese informieren die anderen Mitglieder in geeigneter Form. Diese Vereinbarung trägt den Bedürfnissen der GPK und den Bedenken des Bundesstrafgerichtes gleichermassen Rechnung. Allerdings wird erst ein nächster Fall zeigen, ob sie auch tatsächlich greift.
- RedetextMarie-Thérèse Weber-Gobet(Christlichsoziale Partei)Schweiz
Im Scheinwerferlicht und interessant ist die GPK dann, wenn unter der Bundeskuppel wieder einmal ein Skandalfeuer brennt. Im vergangenen Jahr war das mehrmals der Fall. In solchen Momenten fehlt es dann auch nicht an Kritik bezüglich der Kompetenz der GPK-Mitglieder. Dabei lohnt es sich, die Frage zu stellen, welches die Beweggründe für diese Kritik sind, und diese auch ehrlich zu beantworten.
Die Finanzkrise und die Geschäftsführung der involvierten staatlichen Akteure bei der Bewältigung dieser Krise waren zentraler Gegenstand einer im vergangenen Jahr gestarteten Untersuchung beider GPK. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Wir werden an anderer Stelle Gelegenheit haben, uns engagiert mit der Thematik zu beschäftigen. Zu bemerken bleibt allerdings, dass dieses Geschäft personelle Ressourcen der GPK gebunden hat und andere Geschäfte zurückgestellt werden mussten, was der Erfüllung des Auftrags dieser Kommission nicht unbedingt förderlich ist.
Ich komme nun zu weiteren wichtigen Dossiers. Zur Festlegung der Labortarife: Die GPK unseres Rates hat der Subkommission EDI/UVEK den Auftrag erteilt, vor Inkraftsetzung des neuen Tarifsystems am 1. Juli 2009 die Rechtmässigkeit und Angemessenheit des Verfahrens bei der Festlegung der Labortarife zu untersuchen. Anfang Juni hat die GPK des Nationalrates den Bericht an den Bundesrat abgeschlossen; er enthält sieben Empfehlungen. Es ist vorgesehen, dass die Kommission die Umsetzung ihrer Empfehlungen in etwa zwei Jahren einer genauen Prüfung unterzieht. Die grüne Fraktion wird die Entwicklung dieses Dossiers mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen, sind doch die Labortarife eng verbunden mit der Geschäftstätigkeit von Hausarztpraxen.
Ein weiteres Dossier ist die Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung: Die GPK des Nationalrates kam zum Schluss, dass das System der Bestimmung und Überprüfung grundsätzlich funktioniert; trotzdem besteht Optimierungsbedarf. Dem Bundesrat wurden 19 Empfehlungen gemacht. Die grüne Fraktion wird die Umsetzung der Empfehlungen sehr genau im Auge behalten.
Stichwort Libyen: Die GPK-NR beschloss - vor dem Hintergrund ihrer Inspektion der Führungsinformation des Bundesrates -, die Rolle von Bundesrat und Bundespräsident rund um den zwischen der Schweiz und Libyen abgeschlossenen Schiedsvertrag näher zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die institutionellen Aspekte. Die Abklärungen werden unter Beizug der GPK-SR an die Hand genommen und in Abhängigkeit der Entwicklung der Situation eingeleitet werden. Die grüne Fraktion bedauert es sehr, dass in der Libyen-Krise noch keine abschliessende Lösung erzielt werden konnte, und sie hofft, dass Max Göldi bald in die Schweiz zurückkehren kann.
Zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat: Im Anschluss an ihre Inspektion der Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle den Auftrag erhalten, die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat departementsübergreifend zu evaluieren. Aufgrund anhaltender Schwierigkeiten bei der Ausübung und vor allem bei der Durchsetzung der Informationsrechte der beiden GPK gegenüber dem Bundesrat ergaben sich bei diesem Geschäft beträchtliche Verzögerungen. Die grüne Fraktion betrachtet die Haltung des Bundesrates in dieser Angelegenheit als unhaltbar. Der Qualität des Verfahrens zur Rekrutierung der Bundeskader muss hohe Priorität eingeräumt werden. Das Kader übernimmt Schlüsselaufgaben und ist eine tragende Säule der Staatsverwaltung.
Die GPK beider Räte, ihre Subkommissionen und die GPDel haben intensiv gearbeitet. Die 113 Sitzungen wurden von einem kompetenten, äusserst engagierten Kommissionssekretariat vorbereitet und begleitet. Im Namen der grünen Fraktion möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Führung von Beatrice Meli Andres bestens für ihren wertvollen Einsatz danken.
- RedetextBrigitta M. Gadient(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Namens der BDP-Fraktion möchte ich folgende Feststellungen zum Jahresbericht 2009 der GPK machen: Die GPK legt uns einmal mehr einen interessanten und fundierten Jahresbericht vor. Wenn Sie sich die Mühe machen, diesen zu lesen, und sich auch etwas mit den Details befassen, werden Sie erkennen, dass er eine unglaubliche Fülle an Informationen enthält und sehr viele Probleme und Anliegen aufgreift, die uns zweifellos auch noch in einigen Jahren beschäftigen werden.
Ich möchte da z. B. auf Swift verweisen, d. h. auf die damit verbundene Abwicklung von Finanztransaktionen. Das ist ein Thema, welches die GPK bereits in den letzten Jahren aufgearbeitet hat und mit welchem sich neuerdings, dafür umso intensiver, das EU-Parlament befasst. Die Anliegen sind für uns also nicht neu, aber betreffend Datenschutz, internationale Zusammenarbeit usw. von höchster Relevanz. Die BDP begrüsst es deshalb, dass sich die GPK schon früh dieses auch für unseren Finanzplatz wichtigen Themas angenommen hat und es bis zur definitiven Klärung aller Fragen weiterverfolgt.
Für besonders wichtig hält die BDP sodann die Themen aus dem Gesundheitsbereich; dies nicht zuletzt angesichts der nach wie vor nicht gelösten Problematik der steigenden Kosten. Sowohl die Neufestsetzung der Labortarife als auch die Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der Krankenpflegeversicherung stehen hier sicher im Zentrum des Interesses und sind von hoher Aktualität. Die Details dazu und auch die festgestellten Mängel wurden Ihnen vom Kommissionssprecher dargelegt; ich verzichte darauf, sie hier zu wiederholen. Sie belegen aber nicht nur klar, dass Handlungsbedarf ausgewiesen ist, sie belegen auch die grosse Bedeutung der Arbeiten der GPK in diesem Bereich.
Ebenfalls einen Schwerpunkt setzen möchten wir beim Thema "Sicherheit in der Zivilluftfahrt". Die GPK befasst sich anhand von Standberichten seit einigen Jahren regelmässig mit der Flugsicherheit in der Zivilluftfahrt. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass sich Skyguide laufend verbessert hat und, nach verschiedenen Problemen, heute auch international eine Führungsrolle einnimmt in Bezug auf die Implementierung des Sicherheitsgedankens und der Sicherheitskultur im Bereich der Luftfahrtsicherheit. In den Bereichen Infrastruktur und Flugtechnik ist der Zustand aber noch nicht so, wie er sein sollte. Die GPK wird also auch weiterhin gefordert sein, Arbeiten und Verbesserungen in diesem Bereich einzufordern und zu begleiten.
Schliesslich scheint mir, nicht zuletzt im Rahmen unserer aktuellen politischen Diskussionen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, noch eine weitere Prüfung der GPK als wichtig. Die GPK hat im Rahmen ihrer Oberaufsicht die Koordination und Umsetzung der zivilen Friedensförderung des Bundes untersuchen lassen. Der Bericht wie auch die Empfehlungen der GPK dazu wurden an den Bundesrat weitergeleitet. Im vergangenen Jahr informierte sich dann die GPK entsprechend ihrer Praxis über den Umsetzungsstand, wobei sie gemäss ihren Empfehlungen der Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit wie auch der Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie auf nationaler und internationaler Ebene besonderes Gewicht beimass. Nach der Prüfung konnte die GPK mit Befriedigung feststellen, dass die getroffenen Massnahmen in die richtige Richtung gehen. Das stimmt mich positiv. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat die Bedeutung einer gesamthaften Strategie auch in anderen heute bereits angesprochenen Bereichen irgendwann erkennen und anerkennen wird.
Abschliessend möchte ich festhalten, dass die BDP-Fraktion es sehr begrüsst, dass die GPK nicht nur einmalige Kontrollen durchführt und ein Thema mit ihrem Bericht als beendet ansieht. Es ist wichtig, dass die GPK die Themen auch weiter begleitet, mit Blick auf die Umsetzung ihrer Empfehlungen, eigentliche Nachkontrollen durchführt und sich auch mit den weiteren Entwicklungen befasst. Es hat sich in sehr vielen Bereichen gezeigt, wie nützlich und auch wertvoll diese Arbeit zur Verbesserung der Tätigkeit bzw. zur Behebung von Problemen oder zur Schliessung von Lücken sein kann.
Noch eine Bemerkung an die Adresse des Bundesrates: Die Arbeit der GPK ist nicht darauf ausgelegt, nur Fehler zu finden und Kritik am Bundesrat zu üben. Es geht vielmehr darum, Probleme aufzuzeigen und dann, im Interesse eines gut funktionierenden Staates, gemeinsam deren Behebung anzugehen. Letztlich sollten beide am gleichen Strick [PAGE 324] ziehen. Wenn dann auch noch beide in die gleiche Richtung zögen, ginge vieles einfacher.
Die BDP-Fraktion nimmt vom Bericht der GPK in zustimmendem Sinne Kenntnis.
- RedetextSpeechSchweiz
J'aimerais m'exprimer sur deux points: premièrement, sur l'enquête sur la crise financière; deuxièmement, sur l'affaire Tinner.
Premièrement, aux pages 25 et suivantes de son rapport annuel 2009, les Commissions de gestion ont l'occasion de vous expliquer que, dès le 23 janvier 2009, elles ont décidé de lancer une enquête sur le comportement des autorités face à la crise financière. Le rapport final des Commissions de gestion sur ce thème était prévu à l'origine pour juin 2010. Afin que le Parlement puisse disposer plus rapidement de réponses, les Commissions de gestion ont même aménagé leur travail et supprimé d'autres séances pour que le rapport puisse être rendu public à la fin du mois de mai 2010.
Les incessantes demandes de créer une commission d'enquête parlementaire alors que les Commissions de gestion sont sur le point de rendre leur rapport dénotent un manque de confiance dans nos propres institutions, dans nos propres organes et en particulier dans l'organe parlementaire que sont les Commissions de gestion. Pour leurs membres, ce manque de confiance est même insultant et vexant.
Deuxièmement, dans leur rapport, les Commissions de gestion closent le dossier de l'affaire Tinner. Abstraction faite du fond même de l'affaire, les travaux des commissions ont permis de préciser les relations entre le Conseil fédéral et les Commissions de gestion, en particulier la Délégation des Commissions de gestion et les droits de cette dernière.
- RedetextChristian Wasserfallen(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die GPK hat ein intensives Jahr erlebt. Die dominierenden Themen waren unter anderem die Finanzmarktkrise, die Neufestsetzung der Labortarife, aber auch die Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Über den Fall Tinner ist ebenfalls gesprochen worden. Ich äussere mich hier zur Arbeitsgruppe zur Finanzmarktkrise und zur Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Wenn man die Überprüfung der ärztlichen Leistungen noch einmal überschaut, stellt man fest, dass es beim heutigen System wirklich deutliche Mängel gibt, wenn es darum geht, wie obligatorische Leistungsabgeltungen überprüft werden können. Problematisch ist vor allem die Umsetzung der WZW-Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ärztlicher Leistungen. Es ist leider festzustellen, dass diese nur mit Stichproben in sehr geringem Umfang überprüft werden können. Da wird viel zu wenig gemacht. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist sozusagen gar nicht bewertet worden, was auch im Bericht noch einmal festgehalten worden ist. Der offene Leistungskatalog wird also fast gar nicht hinterfragt oder kontrolliert.
Weiter hat man letzte Woche in diesem Rat die Motion Schwaller 09.3717, die eine Positivliste dieser Leistungen forderte, bachab geschickt. Der Nationalrat und die GPK haben damit klar ausgedrückt, dass es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt. Der Bundesrat kommt leider zu einem ganz anderen Schluss: Er sieht hier keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Die GPK hat sich dafür ausgesprochen, hier nochmals nachzustossen, denn sie war mit der Antwort nicht zufrieden.
Bei der Arbeitsgruppe zur Finanzmarktkrise und zum Fall UBS konnte eine ganz interessante Entwicklung beobachtet werden. Ich darf in Erinnerung rufen, dass die Arbeitsgruppe ziemlich genau vor einem Jahr, am 20. März 2009, mit der Arbeit begonnen hat. Die Arbeitsgruppe besteht notabene aus je sechs National- und Ständeräten. Es sind also insgesamt zwölf Leute, die sich seit einem Jahr mit der ganzen Finanzmarktkrise und dem Fall UBS beschäftigen. Man darf festhalten, dass die Einsetzung dieser Arbeitsgruppe während der Krise - also z. B. weit vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes - visionär war. Es ist klar festzuhalten, dass sich die GPK hier vertiefte Gedanken gemacht haben, und das seit einem Jahr.
Die beleuchteten Untersuchungsgegenstände sind erstens die Früherkennung der Auswirkungen der internationalen Finanzmarktkrise sowie das Ergreifen von Massnahmen durch die Bundesbehörden und zweitens der Einzelfall UBS. Der Untersuchungsgegenstand hätte also kaum umfassender gewählt werden können, was der Tragweite dieses Geschäftes absolut gerecht wird. Dabei sind nicht nur diese Themen, sondern auch Querschnittthemen wie z. B. das Thema "Too big to fail" für international tätige Finanzmarktinstitutionen in Bearbeitung. Das sind alles Themen, die diese Gruppe aufarbeitet, und das seit einem Jahr.
Bis zum heutigen Tag sind 28 Anhörungen durchgeführt worden, Anhörungen von Personen aus unterschiedlichen Körperschaften; die Bundesräte werden noch folgen. Das ist eine grosse Zahl. Anhörungen sind ein zentraler Bestandteil einer solchen Inspektion, einer solchen Untersuchung. Gerade Anhörungen erlauben es ja, die persönlichen Befindlichkeiten, die persönlichen Beurteilungen der Vertreter der involvierten Stellen zu eruieren. Anhörungen sind eigentlich [PAGE 323] durch gar nichts zu ersetzen, nicht durch einen Bericht, nicht durch Protokolle, nicht durch Zusammenfassungen. Anhörungen sind der Kernpunkt einer solchen Untersuchung. Durch das Zusammenkommen der GPK und der Personen, die in diese Entscheide involviert waren, entsteht natürlich auch eine persönliche Beurteilung des Falles: Wo waren Unsicherheiten zu sehen und wo nicht? Solche Fragen werden in dieser Arbeitsgruppe sicher zur Genüge gestellt.
Die Akteneinsicht ist angesprochen worden. Die GPK hat nun volle Einsicht in die entsprechenden Akten. Dass die Gewährung der Akteneinsicht durch den Bundesrat schneller hätte erfolgen müssen, versteht sich meines Erachtens von selbst. Ich bin aber froh um diese Einsicht, denn späte Einsicht ist auch eine Einsicht.
Zudem hat sich die GPK einer Verzichtplanung unterzogen. Bei der Verzichtplanung ist es insbesondere wichtig zu sehen, dass untergeordnete Geschäfte sistiert werden. Denn wir wollen die Finanzmarktkrise und den Fall UBS durchleuchten, das hat oberste Priorität. Die Arbeit in der Arbeisgruppe, der ich übrigens nicht angehöre, wird als sehr positiv und produktiv beschrieben. Fazit: Die Arbeitsgruppe ist seit einem Jahr am Arbeiten. Sie befindet sich heute auf der Zielgeraden. Der Hauptteil wurde 2009 bereitgestellt. Ein Schlussbericht ist für Ende Mai vorgesehen.
Wir sollten dieser Arbeitsgruppe und allgemein der GPK den Rücken stärken. Die GPK, ich habe es am Anfang gesagt, hat ein sehr intensives Jahr hinter sich. Sie ist keine Hobby-Untersuchungstruppe, sondern das stärkste Instrument des Parlamentes. Wir müssen der GPK den Rücken stärken. Die GPK ist willens, auch die schwierigen Themen wie die Finanzmarktkrise und den Fall UBS umfassend zu untersuchen. Dies soll schnell, effizient, tiefgründig und vor allem unmittelbar geschehen.
Schenken wir also aus diesen Gründen der GPK, dem obersten Untersuchungsgremium des Parlamentes, dem stärksten Instrument des Parlamentes, die volle Aufmerksamkeit. Stärken wir ihr den Rücken. Ich danke für Ihre Unterstützung.
- RedetextAlice Glauser-Zufferey(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
La Commission de gestion a eu une année 2009 laborieuse et mouvementée, avec entre autres la très médiatisée et préoccupante situation des activités financières d'une de nos grandes banques à l'étranger, affaire concernant le Département fédéral des finances et la sous-commission DFF/DFE. La Commission de gestion ayant décidé de confier cette affaire à une délégation particulière, qui arrivera au bout de ses travaux ce printemps, ce ne sera pas le sujet dont je vais vous parler.
La problématique SWIFT, en revanche, est un sujet qui a depuis de nombreuses années attiré l'attention de notre sous-commission. SWIFT est un réseau installé par les grandes banques européennes et américaines permettant de contrôler et faciliter les trafics de paiement. Aux questions posées par la commission au Conseil fédéral, il a été répondu fin novembre 2008 par une confirmation qu'une partie des paiements intérieurs en francs suisses transitait par le réseau SWIFT et pouvait donc être contrôlée par des réseaux étrangers. Le Conseil fédéral a aussi déclaré ne pas avoir été informé auparavant du fait que ce réseau pouvait être utilisé pour effectuer des paiements indigènes. Le Conseil fédéral a également informé que la FINMA - auparavant "Commission fédérale des banques" - s'efforçait de convaincre les instituts financiers de renseigner leurs clients concernés et de respecter ainsi leur devoir d'information découlant de la loi sur la protection des données.
Suite à cette réponse, la commission a décidé d'approfondir le sujet avec la FINMA qui, elle, a confirmé connaître le problème des paiements intérieurs, avoir eu des contacts avec les représentants de Swiss Interbank Clearing et avoir exigé qu'une alternative technique soit trouvée pour régler ce problème ou faire en sorte que les clients soient informés de manière transparente sur ces agissements.
En fait, au cours de l'été 2009, la FINMA a annoncé à la Commission de gestion du Conseil national que les banques allaient informer leurs clients sur l'utilisation de SWIFT, et cela avant fin 2009, par lettre de l'Association suisse des banquiers et en accord avec la FINMA et le préposé fédéral à la protection des données. Elle souligne aussi qu'à l'avenir les banques devront adapter leurs contrats types en conséquence. La problématique est connue depuis 2006 et le temps a été long depuis pour trouver une solution. Cependant, nous pouvons nous féliciter du fait que, grâce à l'insistance de la commission en 2009, cette situation problématique ait été soulevée et réglée, et que la solution paraisse satisfaisante pour les clients.
Concernant le droit à l'information des commissions de contrôle, le groupe UDC regrette comme les autres groupes le manque de collaboration du Conseil fédéral et demande une amélioration de la situation.
- RedetextThomas Weibel(Grünliberale Partei)Schweiz
Der Jahresbericht über die Sozialversicherungen gibt einen wertvollen Überblick über die verschiedenen Institutionen. Die ausgewiesenen Zahlen sind nun aktueller. Auf die frühere Kritik der GPK ist reagiert worden. Die CVP/EVP/glp-Fraktion begrüsst und anerkennt dies. Ebenso begrüsst sie den Entscheid der GPK, die Behandlung dieses Berichtes von der Behandlung des Geschäftsberichtes zu entkoppeln. Die Beratung kurz nach der Veröffentlichung wird zu noch mehr Aktualität führen. Der Bericht mit seinen Querbezügen ist dermassen informativ, dass die Pflicht zur Berichterstattung beibehalten werden soll. Sollte eine bessere Lösung zur Diskussion stehen, werden wir sie ergebnisoffen prüfen.
Zur Untersuchung über die Neufestsetzung der Labortarife: Ich habe in der GPK diese Untersuchung beantragt. Herr Binder hat es bereits gesagt: Die GPK ist nicht befugt, die Höhe der Tarife zu hinterfragen; die GPK hat aber das Verfahren auf Rechtmässigkeit und Angemessenheit geprüft. Das Ergebnis zeigt, dass das Verfahren zwar formell korrekt durchgeführt worden ist; es wurden aber auch klar Schwachstellen festgestellt. Führung und Kommunikation, Transparenz und Ressourcenausstattung der involvierten Behörden vermochten die GPK gar nicht zu überzeugen. Dies sind Punkte, welche beim EDI nicht zum ersten Mal bemängelt werden mussten. Deshalb wird die GPK das Monitoring zu Recht eng begleiten. Unsere Fraktion erwartet, dass für das Aufzeigen der Auswirkungen die drei unterschiedlichen Labortypen, nämlich ärztliches Praxislabor, Auftragslabor und Spitallabor, gesondert und differenziert ausgewertet werden. Auch die finanziellen Folgen und die Auswirkungen auf das Handeln von Hausärzten, Krankenkassen und Patienten sind zu ermitteln.
Leider sah der Bundesrat keinen Handlungsbedarf bezüglich der bemängelten Transparenz. Hier erwartet die CVP/EVP/glp-Fraktion, dass der neue Departementsvorsteher, Herr Bundesrat Burkhalter, besser als sein Vorgänger mit dem Parlament im Allgemeinen und der GPK im Besonderen zusammenarbeitet. Die ersten Erfahrungen stimmen uns durchaus positiv.
Bei der Evaluation der Leistungsbestimmung und -überprüfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wurde untersucht, ob das System den Pflichtleistungscharakter ärztlicher Leistungen objektiv, leistungsgerecht, transparent und rasch prüfen kann. Dass die GPK 19 Empfehlungen - ich wiederhole: 19 Empfehlungen - formulieren musste, zeigt, dass hier ein beträchtlicher Handlungsbedarf besteht. Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist wie die GPK ob der [PAGE 322] grossen Diskrepanz zwischen der Einschätzung durch die GPK und den Bundesrat enttäuscht. Dass der Bundesrat das aufgezeigte Verbesserungspotenzial kaum nutzen will, ist die Folge dieser unterschiedlichen Einschätzung. Wir fordern den Bundesrat deshalb auf, die Transparenz zu verbessern sowie die Rollen und Zuständigkeiten präzise festzulegen.
Die Genehmigung der Krankenkassenprämien durch das BAG führt in den Medien mit grosser Regelmässigkeit zu enormen Schlagzeilen. Die grossen Erhöhungen schüren ebenso regelmässig den Unmut in der Bevölkerung. Diesen Emotionen ist Rechnung zu tragen. Auch hier wird die von der GPK beauftragte Finanzkontrolle die Transparenz der Abläufe und die dazu zur Verfügung gestellten Ressourcen überprüfen. Zusätzliche Fragen betreffen die Datenverfügbarkeit, die Prämien- und Kostenentwicklung mit ihren kantonalen Differenzierungen, die Anlage- und Reservebestimmungen sowie allfällige Quersubventionierungen. Für die CVP/EVP/glp-Fraktion ist es wichtig, dass die GPK sich dieser Thematik zeitgerecht angenommen hat. Wie geplant sollen die Empfehlungen früh genug vorliegen, sodass sie bereits in die Beurteilung der Prämien für das Jahr 2011 einfliessen können. Wir erwarten gespannt den in Kürze vorliegenden Schlussbericht.
Erlauben Sie mir zum Schluss eine Bemerkung zur Standardisierung von Informatikprodukten in der Bundesverwaltung. Auch hier ist festzuhalten, dass der Entscheid rechtmässig gefasst worden ist. Für die CVP/EVP/glp-Fraktion ist es jedoch bedenklich und aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverständlich, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht vor dem Standardisierungsentscheid vertieft geprüft worden ist. Die von der GPK aufgeworfenen Fragen nach dem Risiko der Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten und nach der Beurteilung von Gesamtpaketen müssen umfassend geklärt werden.
- RedetextIda Glanzmann-Hunkeler(Die Mitte)Schweiz
Letztes Jahr erwähnte ich an dieser Stelle, dass in der GPK endlich wieder Ruhe eingekehrt sei, konnte dabei aber nicht wissen, dass es ausgerechnet in der Subkommission EJPD/BK bei der Begleitung von EffVor 2, der Umstrukturierung Bundesanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt und Bundeskriminalpolizei, erneut zu Indiskretionen kommen würde. Da Protokollauszüge einer Anhörung mit Bundesrätin Widmer-Schlumpf und Zitate aus einem vertraulichen Untersuchungsbericht in der Zeitung veröffentlicht wurden, wurde die Subkommission schwer gerügt; und es wurden Massnahmen geprüft, diese Untersuchung auf andere Art weiterzuführen. Wenn wir uns in der GPK darauf verlassen, dass wir wirklich auf vertrauliche Informationen zählen dürfen, sind wir auch verpflichtet, die Geheimhaltung unserer Gespräche und der entsprechenden Protokolle zu gewährleisten. In der Zwischenzeit begleitet eine kleine Arbeitsgruppe der Subkommission EJPD/BK, bestehend aus fünf Mitgliedern aus allen in der GPK vertretenen Parteien, die Umsetzung von EffVor 2. Dieser Prozess sollte bis Ende Jahr abgeschlossen sein, vor allem weil dann voraussichtlich auch das neue Gesetz mit der neuzubildenden Aufsichtskommission in Kraft treten wird.
Letztes Jahr besuchten wir anlässlich einer Nachkontrolle die Dienststelle des Bundesamtes für Migration. Wir konnten uns überzeugen, dass der Bundesrat die Empfehlungen eines Berichtes vom Februar 2006 grösstenteils umgesetzt hatte, einige allerdings unbefriedigend. Die Zahlen in Bezug auf die Zwangsmassnahmen beim Wegweisungsvollzug waren zu wenig aussagekräftig, um die Wichtigkeit und Effizienz dieses Mittels wirklich zu unterstreichen. Wir erwarten hier vom Bundesrat, dass er die Bedeutung der Durchsetzungshaft erneut beurteilt. Der Bundesrat hat es ebenfalls unterlassen, der mangelnden Kostentransparenz auf der Ebene der Kantone entgegenzuwirken. Wir fordern den Bundesrat auf, dies zu überprüfen und beim Vollzug in den Kantonen eine Harmonisierung anzustreben.
In der Zwischenzeit hat sich beim BFM wieder einiges verändert. Am 1. Februar wurde erneut eine Reorganisation eingeleitet. Dies bedeutet, dass einmal mehr personelle Wechsel stattgefunden haben. Da diese Dienststelle seit einigen Jahren immer wieder reorganisiert wird, habe ich diese Woche den Antrag an die GPK gestellt, alle Reorganisationen seit dem Jahr 2004 zu überprüfen und deren Wirkungen sowie die personellen Veränderungen in diesem Amt aufzuzeigen. Ganz besonders interessieren mich dabei die Kosten, die dadurch entstanden sind, insbesondere durch die Abgangsentschädigungen, da beim Kader doch einige Male Wechsel stattfanden.
Im April 2009 nahm der Bundesrat zum Kommissionsbericht über die Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee Stellung. Dabei wollte der Bundesrat auf die Empfehlung, die Personensicherheitsprüfung aus dem VBS auszugliedern, nicht eingehen. Die Kommission hielt an ihrer Empfehlung fest und forderte den Bundesrat auf, bis Anfang Februar 2010 dazu Stellung zu nehmen. Leider hat uns das VBS bis jetzt keine Antwort geliefert. Wir haben mit einem Brief an den Bundesrat reagiert und erwarten, dass er uns möglichst schnell eine Antwort liefert. Wir erwarten, dass er uns in Zukunft die geforderten Antworten rechtzeitig zustellt.
Die Arbeit in der GPK muss auf gegenseitigem Vertrauen basieren. Daher sind wir von der GPK gefordert, das Vertrauen nicht zu missbrauchen; der Bundesrat seinerseits ist gefordert, uns ernst zu nehmen.
- RedetextJacques-André Maire(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Vous avez tous reçu et certainement lu le rapport des Commissions de gestion, c'est pourquoi, comme mes préopinants, je ne vais pas m'arrêter sur tel ou tel rapport particulier. J'aimerais toutefois relever que si ces rapports sont de qualité, c'est aussi grâce à l'excellent travail réalisé par le Contrôle parlementaire de l'administration et le secrétariat des Commissions de gestion qui, avec des moyens certes trop limités, accomplissent à notre entière satisfaction et de manière très rigoureuse les mandats que nous leur confions.
Parmi ces rapports - Madame Gadient l'a déjà relevé -, l'évaluation de la politique du personnel est un des rapports phare. Comme elle l'a déjà commenté, je pourrai aller un peu plus vite en besogne mais, comme elle, j'aimerais relever au nom du groupe socialiste le fait que nous avons, au travers de cette analyse, compris le manque de pilotage global de la part du Conseil fédéral. Et même si la loi est globalement assez bien appliquée, il faut bien percevoir que les objectifs de cette loi sont atteints de façon variable selon les départements, et même parfois de façon différente d'un office à l'autre, ce qui est quand même un peu gênant au sein de la grande entité "Confédération".
De façon plus générale, j'aimerais moi aussi revenir sur le problème du droit à l'information, et plus exactement du non-respect de ce droit. En effet, les travaux des Commissions de gestion ne peuvent s'accomplir que si ce droit à l'information est respecté, sinon nous constatons un dysfonctionnement et, il faut bien le dire, ce dysfonctionnement est aujourd'hui réel.
Vous avez entendu quelques exemples: on a rappelé le feuilleton de l'affaire Tinner. Je prendrai peut-être encore un autre exemple, à savoir celui de l'examen transversal de la procédure de nomination des cadres supérieurs de l'administration fédérale. Cet examen a été ordonné par les Commissions de gestion suite à l'affaire Nef, et il avait été décidé d'analyser 28 procédures de nomination de cadres supérieurs de l'administration fédérale ayant été nommés au cours de ces quatre dernières années. Une procédure a été négociée avec le Conseil fédéral, plus exactement avec son président. Il avait été décidé que la Chancellerie fédérale pouvait préparer les dossiers de façon systématique, standardisée et aussi anonyme - c'est important, c'est vrai - et qu'ensuite le Contrôle parlementaire de l'administration [PAGE 321] pourrait analyser ces procédures. Et, comme par hasard, c'est au moment où le Contrôle parlementaire de l'administration a commencé son travail - ou voulu le commencer - qu'il s'est vu refuser l'accès à certaines informations ou que des entretiens, prévus de longue date, ont été purement et simplement annulés. A l'appui de ce comportement, le Conseil fédéral a pris une décision qui remettait fondamentalement en question ce qui avait pourtant été convenu d'un commun accord précédemment.
Donc, il y a là un réel problème: l'inspection des procédures de nomination des cadres supérieurs est aujourd'hui bloquée par cette attitude négative du Conseil fédéral.
Nous tenons à le répéter haut et fort: pour que les Commissions de gestion puissent accomplir leur mission, le Conseil fédéral et les organes soumis à la surveillance doivent être disposés à respecter le droit à l'information, puisque ce droit est prévu dans les dispositions légales.
L'attitude du Conseil fédéral est d'autant moins explicable que les membres des Commissions de gestion et de leur délégation sont clairement soumis au secret de fonction. On peut relever ici que les commissions ont d'ailleurs, au cours de ces deux dernières années, mis en place toute une série de mesures de protection de la confidentialité de leurs travaux.
Il est pour le moins très regrettable que l'action des Commissions de gestion qui, rappelons-le, oeuvrent pour une plus grande transparence de l'action de l'Etat, c'est-à-dire pour accroître entre autres la confiance des citoyens envers l'Etat, soit freinée par l'attitude actuelle du Conseil fédéral. Etant nouveau dans la commission, j'ai été, je dois le dire, très surpris de cette attitude, et des membres plus anciens ont pu témoigner du fait que la situation allait en s'aggravant.
Nous devons, je crois, réaffirmer ici haut et fort que cette attitude du Conseil fédéral doit changer. Je ne peux que regretter qu'il n'y ait pas dans cette salle de représentant du Conseil fédéral pour que nous puissions l'entendre, mais j'espère que ses membres liront notre procès-verbal.
- RedetextAndré Daguet(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich verzichte darauf, jetzt zu einzelnen Dossiers, die im Jahresbericht zur Geschäftsprüfung aufgeführt sind, Bemerkungen zu machen. Ich möchte in der Verlängerung dessen, was Kollege Binder gesagt hat, noch einmal die Frage nach dem Verhältnis der Tätigkeit der GPK und der Rolle des Bundesrates aufwerfen.
Wenn ich auf die letzten sechs Jahre, in denen ich Mitglied der GPK bin, zurückblicke, dann stelle ich fest, dass die Arbeit der GPK zum Teil schwieriger, mühsamer geworden ist, nicht zuletzt deshalb, weil der Bundesrat die Informationsrechte der GPK nicht mehr ernst genug genommen hat. Auf Empfehlungen der GPK zu einzelnen Dossiers reagiert er mit viel Widerstand, oder er setzt sich schlicht über die Empfehlungen hinweg. In Einzelfällen stellen wir fest, dass die Beantwortung von Fragen der GPK oder die Erarbeitung von Berichten, die uns in Aussicht gestellt worden sind, ungebührlich viel Zeit beansprucht und deshalb die GPK ihre Arbeit nicht mit der nötigen Sorgfalt leisten kann.
Die Affäre Tinner ist vielleicht typisch für diese Situation: Der Bundesrat hat versucht, sich über die glasklaren Forderungen der Geschäftsprüfungsdelegation schlicht hinwegzusetzen, oder er hat Argumente und Begründungen bemüht, die sich nach eingehender Klärung durch die GPDel als nicht stichhaltig erwiesen.
Ein zweites Beispiel, das auch einiges über die Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bundesrat sagt, ist die laufende Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Finanzmarktkrise und der UBS-Cross-Border-Affäre in den USA. Genau vor einem Jahr - der 18. März war es, wir haben bald wieder dieses Datum - hat die GPK eine nationalrätlich-ständerätlich gemischte Arbeitsgruppe zur Finanzmarktkrise eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe ist nicht nur die Rolle der Eidgenössischen Bankenkommission bzw. der Finma eine wichtige Frage, sondern insbesondere auch die des Bundesrates als Gesamtgremium und die der zuständigen Bundesräte bei der Bewältigung der Krise.
Wir haben praktisch das ganze letzte Jahr und insbesondere seit dem letzten Sommer immer wieder mit dem Bundesrat darum ringen müssen, dass wir die nötige Einsicht in seine Akten erhalten. Der Konflikt konnte im Januar mit viel Widerwillen des Bundesrates und einer sehr restriktiven und, so gesehen, inakzeptablen Regelung halbwegs bereinigt werden. Es ist offensichtlich, dass erst der Druck mit der allfälligen Einsetzung einer PUK dem Bundesrat etwas Beine gemacht hat. Die GPK ist da, um im Auftrag von Nationalrat und Ständerat unter anderem die Aufsicht über die Tätigkeiten des Bundesrates auszuüben. Oft gewinnt man den Eindruck, dass der Bundesrat es gerade umgekehrt sieht. Deshalb finde ich es wichtig - das möchte ich abschliessend festhalten -, dass nicht nur die GPK, sondern auch das Parlament seriös darüber nachdenkt, wie die Aufgaben der GPK und die Respektierung ihrer Informationsrechte gesichert und ausgebaut werden können. Ich denke, es ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wichtig, dass wir uns hier darum bemühen, dass die GPK ihre Rolle besser wahrnehmen kann. Denn es kann nicht sein, dass der Bundesrat uns hier Restriktionen auferlegt, die uns in der Arbeit behindern. Das möchte ich hier festgestellt haben.
- RedetextMax Binder(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich orientiere Sie über ein im ersten Halbjahr des letzten Jahres hochgradig emotional diskutiertes Thema, nämlich die Labortarife. Am 28. Januar 2009 genehmigte das EDI die vom BAG neu erstellte Analysenliste und setzte die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2009 fest. In weiten Teilen der Ärzteschaft löste dieses Vorgehen grosse Empörung aus. Aufgrund dessen, aber auch aufgrund ihrer Untersuchungsergebnisse im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, untersuchte die GPK die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit des Verfahrens. Ich betone: Wir untersuchten das Verfahren und nicht die Höhe der Labortarife; das ist nicht unsere Aufgabe.
Die Subkommission EDI/UVEK befasste sich intensiv mit der Problematik. Dazu gehörten Anhörungen der FMH, der Ärztekasse und der GDK einerseits, des BAG und des EDI andererseits. Die GPK kam zu folgendem Schluss:
1. Das Verfahren der Revision der Analysenliste ist grundsätzlich korrekt und dem Gesetz entsprechend erfolgt.
2. Allerdings regeln nur wenige Bestimmungen das Verfahren, womit ein sehr grosser Ermessensspielraum besteht.
3. Die am Verfahren angebrachte Kritik war in Bezug auf Formalitäten weitgehend unbegründet. Ich halte hier deutlich fest, dass die Vorstellungen der FMH und weiterer Kreise [PAGE 320] bezüglich der Mitwirkung am Prozess weit über das hinausgehen, was gesetzlich vorgesehen ist. Die FMH und die FAMH, der Schweizerische Verband der Leiter Medizinisch-Analytischer Laboratorien, wurden ohne gesetzliche Pflicht vertieft in das Verfahren einbezogen. Der Entscheid über eine Analysenliste steht laut Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 des KVG letztlich allein dem EDI zu.
4. Die Kommission hat festgestellt, dass das Verfahren einige Schwachstellen aufweist. Schwachstellen finden sich insbesondere in den Bereichen Führung und Kommunikation des Departementes sowie bei der Transparenz in der Entscheidfindung und der Ressourcenausstattung der betroffenen Behörden.
Dem Untersuchungsergebnis Rechnung tragend, hat die GPK in ihren Schlussfolgerungen sieben Empfehlungen an den Bundesrat formuliert. Gleichzeitig teilte die Kommission dem Bundesrat mit, dass sie das angekündigte Monitoring eng begleiten werde.
Die erste Stellungnahme des Bundesrates war für die GPK absolut nicht zufriedenstellend, da nur in wenigen Bereichen Handlungsbedarf anerkannt wurde. Vor allem sah der Bundesrat keine Notwendigkeit, auf die Forderung nach grösserer Transparenz einzugehen, obwohl die GPK gerade in diesem Bereich Defizite geortet hatte. Deshalb intervenierte die GPK beim Bundesrat mit Schreiben vom 13. November 2009 erneut. In diesem Schreiben erklärte sie die Empfehlungen nochmals und forderte eine weitere Berichterstattung.
Auch die Erklärungen des Bundesrates zum Monitoring befriedigten die Subkommission EDI/UVEK nicht. Deshalb werden wir uns auch in diesem Jahr im Rahmen der eigentlichen Inspektion weiterhin mit dem Monitoring zur neuen Analysenliste befassen.
Zusammenfassend halte ich fest: Die Bereitschaft des damaligen Departementsvorstehers, auf unsere Empfehlungen einzugehen, war, höflich gesagt, nicht allzu gross. Die Zusammenarbeit zwischen GPK und Bundesrat in diesem in der Öffentlichkeit doch hochemotional diskutierten Geschäft liess seitens des Departementsvorstehers sehr zu wünschen übrig. Ich stelle aber erfreut fest, dass mit dem Wechsel an der Spitze des EDI eine offenere Haltung gegenüber unserer Kommission Einkehr gehalten hat.
Die Kommission wird den Vorsteher des EDI, Herrn Bundesrat Burkhalter, im zweiten Halbjahr zu einer Sitzung einladen. Schon heute aber ist sicher, dass das Thema auch im nächsten Geschäftsbericht zu finden sein wird.
- RedetextPierre-François Veillon(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Mon rapport concerne l'activité de la Délégation des Commissions de gestion en 2009.
A côté de la haute surveillance exercée sur les affaires ordinaires de sa compétence, la délégation a concentré son attention sur deux thèmes: premièrement, l'affaire Tinner et, deuxièmement, l'entrée en vigueur de la loi fédérale sur le renseignement civil (LFRC).
Concernant l'affaire Tinner, la délégation pensait en avoir terminé avec cela en publiant son rapport le 19 janvier 2009. Quelques jours plus tard, la délégation apprenait que le Ministère public de la Confédération avait découvert, en décembre 2008, dans un local d'archives, une copie d'une partie des documents détruits sur décision du Conseil fédéral. La délégation a donc remis l'ouvrage sur le métier en répétant au Conseil fédéral ses conclusions d'alors, à savoir que ces documents ne devaient pas être détruits et devaient être mis à la disposition des autorités pénales. La délégation a aussi répété que le droit international n'exige pas la destruction de documents sensibles - par exemple des documents en relation avec des plans de bombe atomique - pour autant que ces pièces soient nécessaires à une instruction pénale. Pour sa part, le Conseil fédéral a décidé, premièrement, que les documents non sensibles seraient mis à disposition de la justice et, deuxièmement, que les documents sensibles, donc en rapport avec une construction de bombes, seraient détruits. Vous trouverez dans le rapport de la Commission de gestion tous les détails de ce qui ressemble un peu à un feuilleton de l'été.
J'aborde un autre aspect, toujours sur le même thème: le droit à l'information des Commissions de gestion. La délégation s'est trouvée confrontée à un problème lié à son droit à l'information au moment où elle souhaitait vérifier l'existence d'un classeur particulier promis à la destruction et en faire une copie. Le Département fédéral de justice et police refusait alors de produire cette pièce. Ce problème est récurrent; Madame Roth-Bernasconi, présidente de la commission, en a parlé. Dans plusieurs autres dossiers en cours auprès de la Commission de gestion, le Conseil fédéral fait de l'obstruction avec une interprétation restrictive des dispositions légales.
J'en arrive au deuxième objet dont je souhaitais vous parler: la mise en oeuvre de la loi fédérale sur le renseignement civil. Je rappelle que l'initiative parlementaire Hofmann 07.404 - Monsieur Hofmann est l'ancien président de la délégation -, déposée en 2007, visait à regrouper le Service d'analyse et de prévention (SAP) et le Service de renseignement stratégique (SRS) au sein d'un même département afin d'améliorer leur collaboration. Cette initiative, à laquelle les chambres ont donné suite, a débouché sur une loi ad hoc: la loi fédérale sur le renseignement civil, qui consacre ce regroupement. Le Conseil fédéral a intégré le SAP, appartenant précédemment au Département fédéral de justice et police, au Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports, qui comptait déjà le SRS. Il a également institué un nouveau service, le Service de renseignement de la Confédération, afin de contenir ces deux entités. Le Conseil fédéral a basé ce regroupement sur l'article 8 de la loi fédérale sur l'organisation du gouvernement en adoptant plusieurs ordonnances pour régler de nombreux problèmes d'organisation.
Courant 2009, la Délégation des Commissions de gestion a eu l'occasion de consulter ces projets d'ordonnance. Elle s'est efforcée de vérifier si le Conseil fédéral ne prenait pas, avec ces ordonnances, la liberté d'attribuer de nouvelles compétences au Service de renseignement de la Confédération sans passer par des modifications de loi. La délégation a d'ailleurs donné un mandat à un expert externe pour vérifier cette question. Les résultats de cet avis de droit ont été transmis au DDPS qui en a partiellement tenu compte.
Concernant toujours les ordonnances qui règlent le fonctionnement du nouveau Service de renseignement de la Confédération, la délégation maintient toujours aujourd'hui quelques réserves. Les principales réserves concernent les dispositions régissant le traitement des données dans le nouveau service. La base juridique est la loi instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure (LMSI). Le Conseil fédéral n'a pas encore précisé de manière satisfaisante la façon dont il entend faire respecter les règles en vigueur. La liste des critères et les directives départementales doivent encore être précisées. En fin de compte, il s'agit d'interpréter correctement l'article 6 de la loi fédérale sur le renseignement civil qui exige que les dispositions de la LMSI soient respectées pour le traitement et le transfert des données relatives aux personnes.
Il faut enfin préciser que ce respect des dispositions de la LMSI est au coeur d'une inspection toujours en cours au sein de la délégation au sujet de la banque de données ISIS du SAP, en relation avec l'enregistrement de députés bâlois d'origine turque.
Nous présenterons cette année encore les résultats de nos travaux.
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