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MW
lic. phil. I

Marie-Thérèse Weber-Gobet

Former member
Christlichsoziale Partei
SchweizFreiburg

Mandate
Party
Christlichsoziale ParteiSource: CSP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Freiburg
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
8. Januar 1957
References & source
Wikidata
Q1541414
Source body
CHE
Source updated
05.08.2026
Record updated
06.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(3642)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 128 Yes · 61 No · 7 Abst. · 4 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Standortförderung 2012-2015 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2011 · 12.09.2011
    Result: 135 Yes · 35 No · 3 Abst. · 27 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Standortförderung 2012-2015 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2011 · 12.09.2011
    Result: 136 Yes · 34 No · 6 Abst. · 24 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Raumplanungsgesetz. Teilrevision (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2011 · 12.09.2011
    Result: 123 Yes · 51 No · 1 Abst. · 25 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Result: 88 Yes · 86 No · 12 Abst. · 14 Absent
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Speeches(69)
  1. Redetext
    Schweiz

    Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es um viel. Es geht um das angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule. 1985 ist das Obligatorium der beruflichen Vorsorge eingeführt worden. Bereits fünfzehn Jahre später begann das Vertrauen in die zweite Säule unserer sozialen Sicherheit zu bröckeln. Skandale um exzessive Gewinnentnahmen vonseiten der im BVG-Geschäft tätigen Versicherungsgesellschaften - Sie kennen das Stichwort Rentenklau - führen immer wieder zu Verunsicherung und Protesten. Versicherungsgesellschaften, die jährlich rund eine halbe Milliarde Franken in die eigene Tasche fliessen lassen, und ein Bundesrat, der [PAGE 1367] gleichzeitig zu Leistungskürzungen aufruft - diesen Widerspruch tolerieren die Versicherten nicht mehr. Ihr Nein an der Urne zu einer weiteren Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist ein deutliches Zeichen dafür. Das Vertrauen in die zweite Säule ist angeschlagen.

    Es ist höchste Zeit, Gegensteuer zu geben, denn die berufliche Vorsorge muss nachhaltig gesichert werden. Das ist nur möglich, wenn die herrschende Vertrauenskrise überwunden wird. Die Rolle der Lebensversicherer als Träger von Sammelstiftungen muss geklärt werden. Im Zentrum steht die Frage der Gewinn- und Überschussverteilung in der zweiten Säule bei den Privatversicherern, die Frage, welcher Anteil des Gewinns den Versicherten und welcher den privaten Lebensversicherern zukommen soll bzw. wie der Überschuss definiert wird. Darum wird seit Jahren unter dem Stichwort "Legal Quote", zu Deutsch: "Mindestquote", politisch gerungen, bisher leider erfolglos.

    Ein aktuelles Beispiel: Unser Rat hat den Handlungsbedarf anerkannt und einer Kommissionsinitiative Ihrer SGK zur Überprüfung der Mindestquote Folge gegeben. Unsere Schwesterkommission dagegen anerkennt den Handlungsbedarf nicht und hat der Initiative die Unterstützung verweigert. Ein Ausweg aus dieser Pattsituation ist die vorliegende Initiative. Sie ist ein neuer Versuch der Vertrauensbildung im BVG-Geschäft mit einem ganz neuen Ansatz. Die SGK Ihres Rates hat ihr nur knapp keine Folge gegeben.

    Eine starke Minderheit bittet Sie, ihr Folge zu geben, aus folgenden Gründen: Das leidige Mindestquotenproblem würde endlich gelöst, denn durch die stärkere Trennung der kollektiven Sammeleinrichtungen von den Lebensversicherern würden Überschüsse direkt den versicherten Arbeitnehmern oder Rentnern zugutekommen. Die bereits seit Jahren geforderte Erhöhung der Transparenz im BVG-Geschäft wäre endlich nicht mehr toter Buchstabe. Für kleine Vorsorgeeinrichtungen, die nicht das gesamte Versicherungsrisiko tragen können, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Rückversicherung. Die Lebensversicherer könnten mit einer neuen Angebotspalette im Geschäft bleiben. Die zweite Säule würde effizienter, weil die Kosten des Faktors Arbeit durch tiefere Beiträge der KMU-Versicherten und KMU-Unternehmen begrenzt würden.

    Les assurés n'ont plus confiance dans la politique des institutions de prévoyance du deuxième pilier. Ils voient bien qu'on leur prédit sans cesse la nécessité urgente de réduire les prestations alors que, pendant ce temps, les assureurs-vie empochent des milliards de francs. Par leur non dans les urnes lors de la votation populaire sur le taux de conversion LPP, les assurés ont clairement signifié qu'ils ne toléraient plus cette contradiction.

    La politique peut-elle regagner la confiance des assurés dans le deuxième pilier? Oui, il s'agit en particulier de clarifier le rôle des assureurs-vie. En donnant suite à la présente initiative parlementaire, nous pouvons faire un premier pas important dans ce sens. Une minorité de votre commission vous invite à avoir le courage de le faire dans le but de sortir de la crise de confiance et d'ouvrir la porte à une sécurisation durable du deuxième pilier.

  2. Redetext
    Schweiz

    Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein sozialpolitisches Finanztransfermodell, nach dem jeder Bürger, unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage, vom Staat eine gesetzlich festgelegte finanzielle Zuwendung erhält, die für jeden gleich ist und für die keine Gegenleistung erbracht werden muss. Das bedingungslose Grundeinkommen wird meist als Finanzleistung diskutiert, die ohne weitere Einkommen oder Sozialhilfe existenzsichernd wäre. Es ist ein Modell, das weltweit in verschiedenen Ausprägungen diskutiert wird. Bei uns läuft die eidgenössische Volksinitiative "für ein bedingungsloses Grundeinkommen, finanziert durch Energielenkungsabgaben". Eine weitere ist in Vorbereitung: Die "Initiative Grundeinkommen" aus Basel sowie die "Zürcher Agentur mit Grundeinkommen" wollen im kommenden Jahr eine Volksinitiative für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens lancieren.

    Das bedingungslose Grundeinkommen wird von Exponenten aus ganz verschiedenen Milieus diskutiert. Zwei renommierte Ökonomen in diesem Land, Thomas Straubhaar und Klaus Wellershoff, unterstützen die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens. Klaus Wellershoff sagt, es sei eine Chance für höhere Leistungsfähigkeit, ein solcher Paradigmenwechsel steigere die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Auf der anderen Seite gibt es die Meinung, ein solches Grundeinkommen führe zu Knechtschaft und nicht in die Freiheit; es schwäche die Produktivität und mache die Gesellschaft ärmer. Diese Meinung vertritt beispielsweise Professor Reiner Eichenberger von der Uni Freiburg, der als Alternative die Einführung eines Grundkapitals vorschlägt.

    Die Diskussion zu diesem Thema ist vielschichtig und kontrovers. Eine Minderheit möchte der parlamentarischen Initiative Zisyadis Folge geben, weil das Thema auch im Hinblick auf die Volksinitiativen, die ich erwähnt habe, vertieft diskutiert werden sollte. Weiter möchten wir konkretere und verlässlichere Entscheidungsgrundlagen erhalten. Wir konnten uns noch nicht wirklich eine Meinung bilden, weil uns verlässliche Daten und Fakten bis jetzt gefehlt haben.

    Im Kontext des bedingungslosen Grundeinkommens spricht man auch von der Gesellschaftsvision des 21. Jahrhunderts. Lassen Sie sich auf diese Vision ein, helfen Sie mit, dafür zu sorgen, dass wir verlässliche Entscheidungsgrundlagen bekommen. Stimmen Sie in diesem Sinne der parlamentarischen Initiative Zisyadis zu.

  3. Redetext
    Schweiz

    Den Hauptdurchschlag am Gotthard-Basistunnel hätte es ohne sie nicht gegeben: die zweitausend Arbeiter, welche im Schichtbetrieb Fels sprengen, Gestein zerkleinern oder eine Maschine fahren. 24 Millionen Tonnen Fels werden für den Gotthard-Basistunnel ausgebrochen. Das ist fünfmal so viel, wie für den Bau der berühmten ägyptischen Cheops-Pyramide gebraucht wurde.

    Mit ihrem grossen Einsatz machen diese zweitausend Menschen schier Unmögliches möglich. Acht Arbeiter starben bisher beim Bau des Eisenbahn-Basistunnels. Im vergangenen Jahr waren zwei Todesfälle zu beklagen. Wären sie zu vermeiden gewesen? Wie steht es um die Sicherheit auf den Neat-Baustellen?

    Das Seco und die Suva überwachen die Arbeitsbedingungen, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf den Baustellen der Achse Gotthard. Kontrolliert wird ausserhalb der Tunnels und in den Tunnels. Ausserhalb der Tunnels fanden dreizehn Kontrollen durch kantonale Arbeitsinspektorate statt. Leider steht nicht alles zum Besten. Ich zitiere aus dem vorliegenden Bericht der Neat-Aufsichtsdelegation: "Bei der Kontrolle in Sedrun stiess das kantonale Arbeitsinspektorat allerdings auf regelmässige und erhebliche Arbeits- und Ruhezeitübertretungen bei einem von vier Subunternehmen der Arbeitsgemeinschaft." Bei den technischen Kontrollen betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Die Suva stellte bei ihren rund vierzig regelmässigen Kontrollen in den Tunnels fest, dass die mit den Arbeitgebern abgesprochene Systemsicherheit weitgehend funktioniert. Die Arbeitsrisiken beim Gotthard haben nach dem Durchschlag in der Oströhre abgenommen. Positiv zu vermerken ist, dass die Zahl der Arbeitsunfälle auf den Neat-Baustellen der Achse Gotthard im Jahr 2010 wie im Jahr zuvor eine leicht sinkende Tendenz aufweist.

    Die grüne Fraktion verlangt, dass die Überwachung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oberste Priorität haben muss, auch wenn die Neat mit Lötschberg- und Gotthardtunnel mehr kostet als geplant und der Betrieb teurer wird als angenommen. Dies verlangen wir gerade auch vor dem Hintergrund, dass eine vorgezogene Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels im Raum steht. Die Sicherheit der Arbeitnehmer darf nicht aufs Spiel gesetzt werden; hier darf jetzt unter dem steigenden Budget- und Zeitdruck nicht gespart werden. Es muss alles unternommen werden, dass wir keine Todesfälle mehr beklagen müssen und sich der Trend zu sinkenden Unfallzahlen fortsetzt. Unternehmer, Bauleitungen und die Bauherrin ATG sind in diesem Sinne vermehrt in die Pflicht zu nehmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die 11. AHV-Revision hat im vergangenen Herbst Schiffbruch erlitten. Sie enthielt einige Bestimmungen zur Verbesserung der Durchführung der Versicherung. Diese waren im Parlament unbestritten. Damit sie baldmöglichst realisiert werden können, legt uns der Bundesrat dieses Gesetzesprojekt vor. Die umstrittenen Punkte der 11. AHV-Revision im Leistungs- und Finanzierungsbereich wie etwa die Erhöhung des Frauenrentenalters oder die Flexibilisierung des Rentenvorbezugs sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.

    Was sind die wichtigsten Neuerungen?

    1. Schaffung eines starken Dispositivs zur Weiterentwicklung des IT-Bereichs: Informatikanwendungen für den elektronischen Datenaustausch sollen aufgrund der wachsenden Bedeutung zentral koordiniert und vom AHV-Fonds getragen werden.

    2. Einführung einer gesetzlichen Grundlage zur Implementierung eines elektronischen Registers der AHV- und IV-Ergänzungsleistungen.

    3. Ermöglichung der Finanzierung wissenschaftlicher Studien durch den AHV-Fonds zur Erarbeitung wichtiger Grundlagen für die Weiterentwicklung der Versicherung. [PAGE 1229]

    4. Technische Anpassungen im Bereich der Beitragserhebung zur Vereinfachung und effizienteren Gestaltung der Abläufe.

    5. Wichtig sind auch gewisse Erleichterungen für die Versicherten: Versicherte, welche die Rente vorbeziehen, können bei ihrer bisherigen AHV-Ausgleichskasse bleiben und müssen nicht mehr, wie dies heute teilweise der Fall ist, zu einer kantonalen Kasse wechseln.

    Aufgrund ihres weitgehend technischen Charakters ist diese Revision praktisch kostenneutral. Die Fraktion der Grünen bittet Sie, der Vorlage ohne Änderungen zuzustimmen.

    Gleichzeitig erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass die AHV ein Sozialwerk ist, das auf solidem Fundament steht. Der Bundesrat musste kürzlich seine Negativszenarien korrigieren. Vor diesem Hintergrund ist es für unsere Fraktion nicht verständlich, dass bereits wieder Vorstösse eingereicht werden, die über technische Massnahmen hinausgehen und z. B. die Erhöhung des Frauenrentenalters fordern. Ein neues AHV-Reformprojekt muss, soll es gelingen, mit Einbezug aller Akteure angegangen werden. Basteleien und Schnellschüsse sind nicht nachhaltig und jetzt fehl am Platz. Wie ich es wahrgenommen habe, ist auch der Bundesrat dieser Meinung.

    Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen sowie die von mir gemachten Bemerkungen zu berücksichtigen - für eine wirklich gute, nachhaltige Zukunft unserer AHV.

  5. Redetext
    Schweiz

    Im Spitalbereich haben die Kantone bis heute eine Mehrfachrolle inne: Sie sind Spitalplaner, Spitalbetreiber, Spitalzulassungsbehörde bzw. Spitalaufsichtsbehörde. Diese Rolle nimmt die Kantone gewaltig in die Pflicht, denn einerseits sind die Erwartungen der Bevölkerung an die Spitalversorgung gross, andererseits sollen Spitäler weder die Prämien- noch die Steuerzahlenden zu sehr belasten. Die Kantone bewegen sich ständig auf einer Gratwanderung. Um nicht abzustürzen, ist langfristiges Planen und Budgetieren absolut notwendig.

    Die Mehrfachrolle der Kantone hatte auch im Kontext der Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der neuen Finanzierung der Akutspitäler nach sogenannten DRG, diagnosebezogenen Fallkosten, grosse Bedeutung. Der Übergang zum Fallpauschalensystem fordert sie auf allen Ebenen heraus, gerade auch, weil das komplexe DRG-System noch viele offene Komponenten hat, die sich zum heutigen Zeitpunkt nicht genau beziffern lassen. Diese Voraussetzung erleichtert langfristiges Planen und Budgetieren nicht. Doch die Kantone haben bei den Vorbereitungsarbeiten mit grossem Einsatz mitgespielt, bei der Gründung der Swiss DRG AG Führungsverantwortung übernommen und insbesondere auch ihre kantonalen Gesetzgebungen weitestgehend angepasst. Sie haben aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben geplant und budgetiert, die notabene für die Kantone eine Übergangsregelung für die Jahre 2012 bis und mit 2016 vorsehen, welche es ihnen erlaubt, ihren Kostenanteil schrittweise von 45 auf 55 Prozent anzupassen.

    Was jetzt in Form dieser parlamentarischen Initiative präsentiert wird, ist ein Dolchstoss in den Rücken der Kantone, die ihre Hausaufgaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben; man kann keinem Kanton vorhalten, sich gesetzeswidrig verhalten zu haben. Die Übergangsregelung, wie sie im heute gültigen Gesetz ausformuliert ist, war vom Gesetzgeber so gewollt.

    Die grüne Fraktion bittet Sie aus folgenden Gründen, nicht auf die Vorlage einzutreten:

    1. Es ist unseriös, wenn sechs Monate vor der Systemänderung in Sachen Finanzierung der Akutspitäler die Spielregeln geändert werden, ohne dass vorher die Konsequenzen für alle Akteure im Detail abgeklärt wurden.

    2. Es widerspricht nicht nur Treu und Glauben, sondern auch rechtsstaatlichen Grundsätzen - auf die wir in der Schweiz doch besonders grossen Wert legen -, in einem Umsetzungsprozess, der seit mehreren Jahren läuft, fundamentale Voraussetzungen infrage zu stellen, ohne den ordentlichen Gesetzgebungsweg einzuhalten.

    3. Der Wortlaut der Initiative ist unklar und interpretationsbedürftig. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass bisher günstige Spitäler bestraft und teure bevorzugt werden, wenn es, bezogen auf einzelne Spitäler, keine Tariferhöhungen mehr geben dürfte.

    4. Die Kantone mussten den Kostenschlüssel festlegen, bevor die Tarifpartner die Tarife ausgehandelt hatten - eine denkbar ungünstige Voraussetzung für den Budgetprozess in den Kantonen.

    Fazit: Verpflichteten wir die Kantone, den neuen Soll-Wert des Kostenschlüssels sofort zu übernehmen, würden die Versicherer und die Prämienzahler bevorzugt, währenddessen die Kantone bzw. die Steuerzahler das Nachsehen hätten. Da Prämienzahler auch Bürgerinnen und Bürger mit [PAGE 1086] Erwartungen an die Spitalversorgung sind, käme es unweigerlich zu Konflikten, wenn die Kantone aufgrund dieser nichteingeplanten Gesetzesänderung kurzfristig Spitäler schliessen müssten. Es ist eine Illusion zu glauben, dass die Steuerzahler bzw. die Kantonsparlamente kurzfristig bereit wären, ihre Budgets für die Spitalfinanzierung nochmals erheblich zu erhöhen, was allenfalls nur mit einer Steuererhöhung machbar wäre. Schon heute werden mit dem Systemwechsel in jedem Kanton mehr Steuergelder in die Spitalfinanzierung gebracht; insgesamt dürfte es eine Milliarde Franken sein.

    Der Systemwechsel soll keine Mehrkosten verursachen. Die Tarifpartner haben es in der Hand, ob das Ziel erreicht wird oder nicht. Sie wurden vom Bundesrat verpflichtet, entsprechende Begleitmassnahmen vorzulegen, namentlich Instrumente zur Überwachung der Entwicklung der Kosten und Leistungsmengen - also ein Monitoring - sowie die erforderlichen Korrekturmassnahmen. Das ist der richtige Weg, nicht der vorliegende Schnellschuss.

    Die Fraktion der Grünen bittet Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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