Thomas Weibel
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 14. Juli 1954
- Occupation
- Dozent zhaw
- Language
- German
- Address
- Kottenrainweg 7
8810 Horgen
- Kantonsrat (ZH)
- Grünliberale Partei· IX Horgen
- Wikidata
- Q120950
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizImmunität von Nationalrat Brunner. Gesuch um Aufhebung (Geschäft des Parlaments)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 55 Yes · 128 No · 2 Abst. · 15 Absent
- JaSchweizBekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit. Übereinkommen und Protokolle (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 188 Yes · 0 No · 3 Abst. · 9 Absent
- JaSchweizFreizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 119 Yes · 58 No · 13 Abst. · 10 Absent
- NeinSchweizEinführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte (Motion)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 84 Yes · 96 No · 2 Abst. · 18 Absent
- NeinSchweizÜbernahme der Lärmfonds der Landesflughäfen durch den Bund (Motion)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 41 Yes · 129 No · 2 Abst. · 28 Absent
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- RedetextSchweiz
Aktuell gilt im Gesundheitswesen: Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt der Kanton mindestens 55 Prozent der Behandlungskosten und die Krankenkasse die verbleibenden maximal 45 Prozent. Erfolgt aber der Eingriff ambulant, so gehen die Kosten vollständig zulasten der Krankenkasse und damit zulasten der Prämienzahlenden.
Diese Aufteilung, diese unterschiedliche Handhabung, führt zu Fehlanreizen: Anstatt eine ambulante Behandlung zu favorisieren, die in der Regel günstiger ist, haben die Krankenkassen einen Anreiz, die Behandlung stationär durchführen zu lassen, damit der Kanton mitbezahlt. Andererseits haben die Kantone mit der Strategie "Ambulant vor stationär" und den entsprechenden Behandlungslisten einseitig die Staatskasse und somit die Steuerzahler entlastet. Unterschiedliche finanzielle Interessen behindern zudem eine sachgerechte Tarifierung. Auch eine über die gesamte Behandlungskette koordinierte, kostendämpfende, da integrierte Versorgung im Gesundheitswesen wird durch die heutige Finanzierung erschwert.
Die SGK legte im Entwurf, der in die Vernehmlassung ging, folgende Eckwerte fest: Der Kanton soll für seine Einwohner künftig einen fixen Anteil übernehmen, unabhängig davon, ob die Behandlung stationär oder ambulant durchgeführt wird - das ist eben die einheitliche Finanzierung. An die Kosten, die den Krankenkassen nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt verbleiben, sollen die Kantone einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent leisten. Sie haben es von der Kommissionssprecherin gehört: Dieser Prozentsatz entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 oder rund 7,5 Milliarden Franken. Der Satz muss aber überprüft und konkret festgesetzt werden, bevor das Gesetz in Kraft tritt.
Aufgrund der zahlreichen und divergierenden Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat die Kommission den Entwurf in mehreren Punkten angepasst. Efas soll nur zusammen mit der Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern, der Vorlage 18.047, in Kraft treten. So erhalten die Kantone die Möglichkeit, den ambulanten Bereich stärker zu steuern - wie sie es fordern. Der Bundesrat soll den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung beantragen, sobald ausreichende Grundlagen vorliegen. Auch das ist eine zentrale Forderung der GDK.
Die parlamentarische Initiative Humbel wurde im Jahr 2009 eingereicht. Nach zehn Jahren liegt nun endlich eine Vorlage vor. Wir haben in der Subkommission mit neun Sitzungen extrem viel Zeit mit Anhörungen und Gutachten verbracht. Insbesondere wurde versucht, die Gesundheitsdirektoren ins Boot zu holen. Nach anfänglich absoluter Ablehnung ist das jetzt partiell gelungen. Die Gesundheitsdirektoren unterstützen die Vorlage, haben aber noch Vorbehalte.
Wir Grünliberalen unterstützen, was die Berechnung des Kantonsanteils betrifft, den Ansatz, den Kantonsbeitrag als Pauschalbetrag pro versicherte Person auf die einzelnen Versicherer aufzuteilen. Dieses Modell vergrössert den Anreiz für die Versicherer, innovativ zu sein und Kosten zu sparen. Bei einer Berechnung aufgrund der effektiven Kosten fehlt dieser Anreiz. Das wird die einzige Minderheit sein, welche wir, die grünliberale Fraktion, in der Beratung unterstützen werden.
Es handelt sich um eine sehr wichtige Vorlage. Deshalb werden wir auf die Vorlage eintreten. Ich verzichte bei der Detailberatung auf Voten zu den technischen Fragestellungen.
- RedetextVerbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. BundesgesetzNo. 19.027Schweiz
Worum geht es? Der Bundesrat will die Situation der betreuenden Angehörigen verbessern. Ein neues Gesetz, das ist für viele ein rotes Tuch und wird als solches bereits abgelehnt, aber dieses neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken oder verunfallten Kindern. Zudem werden die Betreuungsgutschriften in der AHV erweitert und die Hilflosenentschädigung angepasst.
Wie sehen die konkreten Lösungen aus? Für kurze Abwesenheiten soll im Obligationenrecht der Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners verankert werden. Das ist im heutigen Gesetz nicht klar geregelt. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates darf jedoch der Urlaub drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr nicht übersteigen. Die Folgekostenabschätzung rechnet mit Mehrkosten für die Wirtschaft in der Grössenordnung von 90 bis 150 Millionen Franken.
Bezüglich Berechtigtenkreis, Dauer bzw. Stückelung der verschiedenen Mindestanforderungen bestehen Minderheiten. Wir Grünliberalen sind überzeugt, dass es eine Limitierung braucht und das nicht offen sein darf. Wir sind aber auch überzeugt, dass es eigenverantwortliche Lösungen braucht, und entsprechend ist die Minderheit Bertschy zu unterstützen.
Ich komme zum zweiten Punkt, zum Betreuungsurlaub für Eltern eines schwerkranken oder verunfallten Kindes. Wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt ist, haben berufstätige Eltern häufig keine andere Wahl, als unbezahlten Urlaub zu nehmen, sich selbst krankschreiben zu lassen oder die Arbeit vorübergehend ganz aufzugeben. Davon - es ist eigentlich eine erschreckende Zahl - sind jährlich etwa 4500 Familien betroffen. Zur Entlastung dieser Familien schlägt der Bundesrat die Einführung eines Betreuungsurlaubes von maximal 14 Wochen mit Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung vor. Der Urlaub muss innerhalb von 18 Monaten bezogen werden. Die Entschädigung wird in der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und bei Mutterschaft integriert. Es fallen Kosten in der Grössenordnung von 74 Millionen Franken an. Gemäss Bundesrat ist die Finanzierung sichergestellt, ohne den aktuellen Beitragssatz der EO zu ändern.
Der dritte Punkt betrifft die AHV-Betreuungsgutschriften. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht. Neu wird der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades ausgeweitet. Die Mehrkosten sind für die AHV marginal. Sie werden nämlich gerade einmal auf eine Million Franken pro Jahr geschätzt. Gemäss Bundesrat wird der Anspruch auf Betreuungsgutschriften zudem auf Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ausgeweitet, sofern sie seit mindestens fünf Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Mit dieser Massnahme sollen mehr pflegebedürftige Personen selbstständig zu Hause leben können.
Bezüglich der Betreuungsgutschriften der Lebenspartner und Lebenspartnerinnen unterstützen wir die Minderheit I (Bertschy), welche verlangt, dass die gemeinsame Haushaltführung als Anforderung auf zwei Jahre verkürzt wird.
Zum letzten Punkt: Die Auszahlung einer Hilflosenentschädigung und eines Intensivpflegezuschlages der IV für Kinder soll angepasst werden. Heute wird der Anspruch für jeden Tag, den das Kind im Krankenhaus verbringt, sistiert. Künftig soll der Anspruch erst dann sistiert werden, wenn das Kind einen ganzen Kalendermonat im Krankenhaus verbracht hat. Die Massnahme verbessert die Situation der Eltern von behinderten Kindern, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Kind während eines Krankenhausaufenthaltes zu begleiten, ohne einen erheblichen Einkommensverlust in Kauf nehmen zu müssen. Für die Invalidenversicherung entstehen dadurch Kosten von jährlich rund zweieinhalb Millionen Franken.
Pflegende und betreuende Angehörige sind eine tragende Säule in unserem Gesundheitswesen. Der Kommissionssprecher hat die Schätzungen für die geleisteten Stunden und die Monetarisierung derselben erwähnt. Die pflegenden und betreuenden Angehörigen brauchen nicht nur Anerkennung und Wertschätzung, wie es Frau Herzog gefordert hat, sondern sie brauchen ganz klar auch Unterstützung. Es ist Zeit, dass Langzeitpflegende entlastet werden. Es ist Zeit, dass für die Kurzzeitpflege einfache, flexible Lösungen eingeführt werden. Nur so ist es möglich, Erwerb und Pflege bzw. Betreuung miteinander zu kombinieren. Diese Kombination ist im Interesse der Betreuenden, aber auch im Interesse der Wirtschaft.
Eine Lösung des Problems ist dringlich. Sie ist insbesondere dringlich angesichts der Bedeutung, welche das Anliegen in der Bevölkerung und für die Wirtschaft hat. Diese Dringlichkeit erlaubt keine weitere Verzögerung.
Wir Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten.
- RedetextSchweiz
Ich schliesse an die Fragen bezüglich Verhinderung von Neukonzessionierungen an: Lagen der Kommission in der Beratung Beispiele von Neukonzessionierungen vor, welche gescheitert sind, weil zu hohe Auflagen aus dem Gewässerschutzgesetz gemacht wurden?
- RedetextSchweiz
Besten Dank für diese Frage. Das weist darauf hin, dass man den Gegenvorschlag eben mit Bedacht ausformulieren und ausgestalten muss. Ich bin mit dieser Haltung nicht allein. Ich erinnere daran, dass sich die Vereinigung der Kleinbauern auch für einen Gegenvorschlag ausspricht. Wenn das nur schlecht wäre und nur den Interessen der Grossen dienen würde, dann wäre uns diese Position nicht so übermittelt worden.
- RedetextSchweiz
Ich muss Sie korrigieren: Ich bin nicht ETH-Professor, ich habe ein ETH-Diplom und war Professor an einer Fachhochschule. Aber selbstverständlich können Sie von mir auch konkrete Vorschläge erwarten.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
- InterpellationMitunterzeichnerin / MitunterzeichnerHochschule der KünsteNo. 298/2005
- AnfrageMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Pflegende Angehörige(SGK-N Pflegende Angehörige)Schweiz
- Mitglied30.05.2016 – 01.12.2019
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Monismus(SGK-N Subko-N Monismus)Schweiz
- Mitglied30.05.2016 – 01.12.2019
- Spezial
- StändigSchweiz
- Mitglied15.12.2015 – 01.12.2019
- Ständig
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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