Pascale Bruderer Wyss
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 28. Juli 1977
- Wikidata
- Q116100
- Source body
- CHE
- Source updated
- 16.12.2025
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDoppelbesteuerung. Abkommen mit Argentinien (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 154 Yes · 2 No · 4 Abst. · 40 Absent
- JaSchweizWahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds. Abkommen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 110 Yes · 28 No · 1 Abst. · 61 Absent
- JaSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 193 Yes · 1 No · 2 Abst. · 4 Absent
- NeinSchweizFluglärm. Verfahrensgarantien (Parlamentarische Initiative)NationalratResult: 87 Yes · 88 No · 5 Abst. · 20 Absent
- JaSchweizZivile Friedensförderung. Rahmenkredit 2008-2011 für drei Genfer Zentren (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 131 Yes · 20 No · 1 Abst. · 48 Absent
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- RedetextSchweiz
Hier wird die Verlängerung der Frist für die Behandlung der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" um ein Jahr bis zum 15.[NB]März 2021 festgelegt.
Ich kann gleich noch vorwegnehmen, dass wir auch von der Petition 15.2044 des Bündnisses für sinnvolle Gesetzgebung, "Volksinitiative 'Ja zum Verhüllungsverbot'. Prüfung der Ungültigkeit wegen Verstosses gegen die Einheit der Materie", Kenntnis genommen und sie gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt haben. Ich bin darauf [PAGE 964] schon beim Eintreten eingegangen. Wir sind der Meinung, dass die Einheit der Materie gegeben ist und die Volksinitiative für gültig erklärt werden kann. In diesem Sinne wird der Petition keine Folge gegeben.
Jetzt, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich Ihnen gerne noch zehn Sekunden "klauen", um Ihnen allen ganz herzlich zu danken! Das ist nach etwa achtzig Sessionen meine letzte Session und nach unzähligen Voten mein letztes Votum hier im Rat. Es hat mir immer Freude gemacht. Ich danke für die Zusammenarbeit - "ich habe fertig"!
- RedetextSchweiz
Wir haben also in Artikel 2 zu regeln, was bei Nichtbefolgung der Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts geschieht. Wir empfehlen Ihnen seitens der Kommission, hier auf das vom Bundesrat vorgeschlagene Wort "wiederholt" zu verzichten. Wir tun das nicht, weil wir der Ansicht sind, eine Aufforderung müsse in jedem Fall nur einmal erfolgen; das kann natürlich wiederholt geschehen. Aber wir sind der Meinung, dass das Wort "wiederholt" eher zu mehr Unklarheit als zu Klarheit führt. Deshalb haben wir, was in der Kommission unbestritten war, im Unterschied zur bundesrätlichen Fassung dieses Wort gestrichen.
Wenn ich darf, Herr Präsident, würde ich auch gleich auf Absatz 2 von Artikel 2 zu sprechen kommen. Mit diesem Absatz haben wir eine Ergänzung vorgenommen: "Wird eine Leistung verlangt, so führt die Verletzung der Pflicht zur Enthüllung des Gesichts zudem zu deren Verweigerung, soweit das anwendbare materielle Recht dies nicht ausschliesst." Diese Präzisierung war uns wichtig. Wie ist die Situation heute? Es gibt heute verschiedene Konstellationen. Es gibt Fälle, in denen das Gesetz explizit eine Identifizierungspflicht vorsieht, es gibt aber auch Fälle, in denen sie sich ganz logisch aus der Aufgabe selber ergibt, und es gibt Fälle, in denen heute unklar ist, ob sie in der Aufgabe enthalten ist oder nicht. Wir sind der Meinung, wir schaffen hier Klarheit. Der Gesetzentwurf setzt nun für alle diese Bereiche explizit fest, dass eben Bundesrecht angewendet wird und eine Enthüllungspflicht besteht. Das haben wir in der Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen so beschlossen.
- RedetextSchweiz
È molto particolare iniziare la mia ultima presentazione di un oggetto da relatrice qui a Palazzo federale in italiano.
Ich wechsle jetzt dennoch zurück in die deutsche Sprache. Ich glaube, es ist dann für alle Anwesenden einfacher zu verstehen, was ich sage.
Wir behandeln die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" respektive die Frage, ob wir der Stimmbevölkerung einen Gegenvorschlag unterbreiten und, wenn ja, welchen. Die[NB]Volksinitiative wurde am 15. September 2017[NB]eingereicht. Sie verlangt ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts in Artikel 10a der Bundesverfassung.
Ihre Staatspolitische Kommission hat sich am 20. August dieses Jahres mit der Volksinitiative auseinandergesetzt. Wir haben zuerst, wie wir es üblicherweise bei Volksinitiativen tun, das Initiativkomitee angehört. Anschliessend haben wir folgende drei Fragen diskutiert und beantwortet:
1.[NB]Ist die Volksinitiative gültig?
2.[NB]Wollen wir einen Gegenentwurf vorlegen, direkt oder indirekt, wie es der Bundesrat empfiehlt?
3.[NB]Empfehlen wir der Bevölkerung ein Ja oder ein Nein zu dieser Volksinitiative?
Zum ersten Punkt, zur Frage der Gültigkeit: Sie ist vielleicht deshalb besonders wichtig, weil es auch eine Petition gibt - wir haben diese ebenfalls heute zu behandeln -, die mit Verweis auf die Einheit der Materie auf die Frage der[NB]Gültigkeit fokussiert. Wie auch der Bundesrat - Sie sehen das in der Botschaft auf Seite 2920 - kommen wir zum Schluss, dass die Einheit der Materie gegeben und diese Bedingung also erfüllt ist. Wir kommen weiter zum Schluss, dass die Volksinitiative gültig ist.
Vielleicht noch zur Frage der Einheit der Materie: Es geht ja, und das auch als Entgegnung an die Vertreterinnen und Vertreter der Petition, um ein einziges Sachthema. Es geht um die Frage, wie mit Personen umgegangen werden soll, die im öffentlichen Raum verhüllt auftreten. Im Initiativtext gibt es einerseits die Verpflichtung, das Gesicht im öffentlichen Raum nicht zu verhüllen, und andererseits geht es um die Konsequenz, wenn eine Person trotzdem verhüllt ist. Es geht also um nur ein Sachthema. Wir sind der Meinung, die Einheit der Materie sei gegeben, und kommen wie der Bundesrat zum Schluss, dass die Initiative für gültig zu erklären ist.
Dann zur zweiten Frage, zur inhaltlichen Frage: Sehen wir Bedarf, das Thema Verhüllungsverbot anzugehen? Auf Bundesebene sehen wir den Handlungsbedarf an einem sehr kleinen Ort. Nicht auf Verfassungsebene - darum empfehlen wir mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Nein zur[NB]Volksinitiative -, aber auf Gesetzesebene sehen wir Handlungsbedarf, indem wir den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates unterstützen. Wie Sie nachher in der Detailberatung sehen werden, haben wir diesen auch noch ergänzt und präzisiert. Das werden Sie nachher noch hören.
Ich habe aber gesagt: Wir sehen den bundesgesetzgeberischen Handlungsbedarf an einem kleinen Ort. Warum das? Die Volksinitiative greift aus unserer Sicht in die kantonale Hoheit ein. Die Regelung des öffentlichen Raums ist in unserem Land Sache der Kantone. So haben sich auch schon verschiedene Kantone für oder gegen Verhüllungsverbote entschieden, das Thema also auch schon angepackt. Es wäre falsch und auch aus föderaler Sicht nicht richtig, hier generell einzugreifen. Trotzdem sehen wir in bestimmten Situationen den Handlungsbedarf, wie ich gesagt habe.
Warum? In der Schweiz ist es im gesellschaftlichen Austausch effektiv wichtig, sein Gesicht zu zeigen. Die[NB]Begegnung[NB]mit Menschen, die ihr Gesicht verhüllen - sei es aus religiösen oder aus anderen Gründen -, kann beunruhigen und Unbehagen hervorrufen. Wobei festzustellen ist, dass im öffentlichen Raum bei uns in der[NB]Schweiz sehr selten[NB]vollverhüllt auftretende Personen anzutreffen sind. Auch Frauen, die eine das Gesicht vollverschleiernde Burka oder einen Niqab tragen, sieht man in der[NB]Schweiz äusserst selten.
Die Haltungen der Kommissionsmitglieder dazu, wie störend solche Begegnungen sind, gehen enorm auseinander. Die Mehrheit ist aber klar der Meinung, dass hier nicht von einer Gefährdung des Zusammenlebens gesprochen werden kann. Das ist ja auch einer der Gründe, die für die Volksinitiative angeführt werden. Wir halten sie auch deshalb nicht für gegeben, weil die meisten solchen Begegnungen eben Begegnungen mit Touristinnen und Touristen sind, wo es also nicht um den Kern des Zusammenlebens in der Schweiz geht.
Unbestritten und aus unserer Sicht klar ist aber: Die Gesichtsverhüllung kann zum Problem werden, wenn eine Behörde eine Person identifizieren muss und die Person ihr Gesicht[NB]dann nicht zeigen will. Das Thema des[NB]Verhüllungsverbots ist ja auch immer wieder in parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen worden. Auch das zeigt uns, zeigte der Kommission, dass offenbar[NB]Handlungsbedarf besteht, auch auf Bundesebene, aber - wie gesagt - an einem sehr kleinen Ort, um eben auch der föderalen Aufgabenteilung, welche wir in unserem Land haben, Rechnung zu tragen. Der Bundesrat entwarf mit Rücksicht auf diese föderale Aufgabenteilung einen Gegenvorschlag, einen sehr gezielten Gegenvorschlag. Er ist eine gezielte Antwort auf die Probleme, die das Tragen von gesichtsverhüllenden[NB]Kleidungsstücken mit sich bringen kann. Im Gegensatz zur Initiative bleiben die kantonalen Vorrechte aber gewahrt. Das ist uns seitens der Kommission[NB]wichtig. Die Kantone, die weiter gehen und die Verhüllung des Gesichts im[NB]öffentlichen Raum ganz verbieten möchten, können dies selbstverständlich nach wie vor tun. Wir kommen auf die Details dieses Gesetzentwurfes und der Anpassungen, die wir Ihnen seitens der Kommission empfehlen, noch zu sprechen. Ich kann Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass die Kommission Eintreten auf Vorlage 2 empfiehlt, und zwar mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Nun möchte ich aber noch die dritte und letzte Frage, die sich uns stellte, beantworten: Wie gehen wir mit der[NB]Volksinitiative um? Was ist unsere Abstimmungsempfehlung? Wir lehnen diese Volksinitiative mehrheitlich ab. Warum? Verschiedene Punkte habe ich schon genannt. Es handelt sich aus unserer Sicht um einen Eingriff in die Hoheit der Kantone, das habe ich bereits erläutert. Damit verbunden würde es auch[NB]Umsetzungsprobleme und eine finanzielle Belastung der Kantone geben; denn die betreffende Kontrolle kostet, zumal die Initiative in ihrem Geltungsbereich sehr breit ist. Sie zielt zwar hauptsächlich auf zwei Verhalten ab: einerseits das Tragen einer Sturmhaube zur anonymen Begehung von Gewalt- und Straftaten - namentlich im Rahmen von Demonstrationen - sowie andererseits die Verhüllung des Gesichts aus religiösen Gründen. Aber das Verbot gälte auch für friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten oder für Personen, die sich im Rahmen von Werbekampagnen oder aus anderen Gründen auf der Strasse verkleiden. Es gälte auch für Touristinnen und Touristen, nicht nur für in der Schweiz ansässige Personen. Der sehr breite Geltungsbereich zeigt auch, dass der Vollzug eben nicht einfach wäre. Klar ist, dass da in kantonale Hoheiten eingegriffen würde.
Ich komme jetzt aber noch zu zwei weiteren Punkten, um abzuschliessen, und diese sind beide sehr wichtig. Ich bin noch nicht darauf eingegangen. Der zweitletzte Punkt: Die Initiative nimmt für sich in Anspruch, die individuellen[NB]Freiheitsrechte und die Gleichstellung der Geschlechter [PAGE 955] zu stärken. Sie spricht damit den Umstand an, dass die Vollverschleierung Symbol eines Gesellschaftsverständnisses ist, das die Unterdrückung der Frau zementiert. Auch wir sind der Ansicht, dass es nicht hinnehmbar ist, eine Person zur Verhüllung ihres Gesichtes zu zwingen. Das[NB]möchten wir ganz klar festhalten. Aber hier gilt es auf Artikel 181 des Strafgesetzbuches, "Nötigung", zu verweisen: Bereits heute macht sich strafbar, wer jemanden zwingt, das Gesicht zu verhüllen. Wir haben hier also bereits einen Tatbestand, und wir haben[NB]Möglichkeiten, um einzugreifen. Die Möglichkeit einzugreifen besteht übrigens auch auf kantonaler Ebene bei der vorhin erläuterten Zielgruppe der Demonstrantinnen und Demonstranten. Wir sind der Meinung, dass es in Bezug auf die Gründe und die Zielgruppen, die hier angesprochen werden, bereits Möglichkeiten gibt, um punktuell einzugreifen.
Zum letzten Punkt, last, but not least: Die Schweiz bekennt sich zu einer liberalen Gesellschaftsordnung. Flächendeckende Kleidervorschriften stehen in unseren Augen völlig[NB]im[NB]Widerspruch dazu. Das gilt umso mehr aufgrund der abschliessend formulierten Ausnahmen, welche es schlicht nicht zulassen, hier auch weitere Ausnahmen zu machen, bei touristischen Interessen beispielsweise oder um die Interessen von Personen zu berücksichtigen, die ohne Gewalt demonstrieren oder wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen wollen.
Zusammen mit dem Bundesrat kommen wir zum Schluss, dass die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen ist, dass ihr aber - wie gesagt - mit einem indirekten Gegenvorschlag zu begegnen ist. Die Empfehlung zur Ablehnung der[NB]Volksinitiative in Vorlage 1 beantragen wir mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Es gibt hier eine Minderheit, die sich bestimmt auch noch äussern wird.
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Ich möchte gleich am vorangegangenen Votum anhängen: Das stimmt natürlich, es gibt diesen Konnex, und wir sind hier im Bereich der Gebäude, der ganz wichtig ist. Ich möchte einfach zusätzlich zum exregierungsrätlichen Schlagabtausch noch sagen, dass wir auch die Bürgerinnen und Bürger im Auge haben müssen. Natürlich haben die Kantone hier ein Interesse, mehr Möglichkeiten zu haben, attraktive Förderprogramme auf die Beine zu stellen. Deshalb wird dieser Antrag der Mehrheit auch unterstützt, ich unterstütze ihn auch.
Auch aus Sicht der Bürgerin und des Bürgers ist das einer jener zentralen Artikel, wo sie selber Teil dieses Wandels sein können, indem sie befähigt werden, auch selber vor Ort ihren Beitrag zu leisten, und dabei unterstützt werden. Es war mir noch wichtig, diese Perspektive einzubringen, ergänzend zu den kantonalen Interessen, die ich hier sehr legitim finde.
Ich möchte Sie also bitten, mit der Mehrheit zu stimmen.
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Nach den beiden Voten vor mir kann ich es jetzt sehr kurz machen. Inhaltlich wäre die Minderheit Schmid Martin ein riesiger Rückschritt und auch ein bisschen ein Schildbürgerstreich: Wir würden nämlich das, was wir jetzt gerade ohne Gegenstimme und ohne Diskussion in Artikel 27 Absatz 2b an Ausbau beschlossen haben, mehr als rückgängig machen! Es wäre also ein echter Rückschritt, wie dies vorhin auch Kollege Luginbühl vorgerechnet hat, weil hier eben die Summe gedeckelt wird, und das kann ja wohl nicht im Interesse unserer Legiferierung sein und auch nicht im Interesse einer ehrlichen Debatte. Das ist das eine, inhaltlich gesehen. Wenn man das beschliessen würde, müsste man dann - ich hatte das schon in der Kommission angekündigt - weiter hinten nochmals korrigieren. Es würde kompliziert, und es würde vermutlich nicht mal gehen.
Jetzt komme ich zum zweiten Teil. Da hat Kollege Noser absolut den richtigen Punkt erwähnt. Das ist eine sehr merkwürdige und vermutlich formal kaum korrekte Vermischung zweier unterschiedlicher Kompensationen in unterschiedlichen Gesetzen mit unterschiedlichen Logiken.
Ich bitte Sie also aus inhaltlichen, aus klimapolitischen und auch aus formellen, gesetzestechnischen Gründen, hier der Mehrheit zuzustimmen.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Rechnungslegungsrecht und RevisionNo. 02.3489
- Postulat
- PostulatUrheber(-in)
- StändigSchweiz
- Präsident/in27.11.2017 – 01.12.2019
- Vizepräsident/in10.12.2015 – 26.11.2017
- Mitglied30.11.2015 – 09.12.2015
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied23.02.2012 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- RatStänderat(SR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)30.11.2015 – 01.12.2019
- Parlament (Legislativrat)05.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
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