MB
dipl. Landwirt

Max Binder

Former member
Schweizerische Volkspartei
SchweizZürich

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Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliament
Schweiz
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Zürich
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Personal
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Male
Born
26. November 1947
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Q116490
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CHE
Source updated
14.11.2025
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(1521)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die Frau Bundesrätin hat Ihnen den Text der Motion Baumann nochmals wahrheitsgetreu in Erinnerung gerufen. Das scheint mir wichtig zu sein, denn dieser Rat ist am 15. Juni dieses Jahres, entgegen dem Kommissionsantrag, auf das Geschäft eingetreten, in der Absicht, diese Motion wortgetreu umzusetzen - wortgetreu umzusetzen! Unser Rat ist mit 111 zu 67 Stimmen bei 6 Enthaltungen auf diese Teilrevision eingetreten. Daraufhin hat Ihre Kommission an ihrer Sitzung vom 31. August dieses Jahres in Brig die Detailberatung durchgeführt. Ich kann Ihnen sagen: Im Wesentlichen sind in dieser Sitzung keine neuen Argumente auf den Tisch gekommen, weder pro noch kontra.

    Die Befürworter der Vorlage, das ist die heutige Mehrheit der Kommission, votierten entschieden für eine wortgetreue Umsetzung der Vorlage - ohne komplizierte Kriterien, ganz im Sinn eines schlanken Vollzugs. Vor allem die Partikelfilterpflicht kann die Mehrheit nicht unterstützen: Vielleicht werden Maschinen aus grösseren Skigebieten als Occasionen in kleineren Skigebieten noch viele Jahre eingesetzt.

    Herr Hardegger, wenn Sie von "Dreckschleudern" sprechen, dann, meine ich, ist das eine Respektlosigkeit gegenüber diesen Unternehmen. Die Bahnunternehmen setzen heute moderne Maschinen ein, die keine Dreckschleudern sind. Es gibt sicher ältere Maschinen, die etwas mehr Feinstaub ausstossen, da gebe ich Ihnen Recht, aber von [PAGE 1833] "Dreckschleudern" zu sprechen ist eine arge Respektlosigkeit gegenüber diesen Unternehmen.

    Und, Herr Hardegger und Frau Mahrer, eine Nachrüstung der Motoren dieser Maschinen mit einem Partikelfilter ist zum Teil gar nicht möglich, weil die Motoren nicht dafür konzipiert sind. Oder dann ist die Nachrüstung sehr teuer, wir rechnen mit Kosten von 10 000 bis 25 000 Franken. Hand aufs Herz: Das ist unverhältnismässig! Es ist unverhältnismässig in Bezug auf die Umweltwirkung und noch viel mehr in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit. Die Reduktion dieser Steuer würde die Investitionskosten niemals wettmachen.

    Die Kommissionsmehrheit kann auch dem Argument des Bafu, dass die sogenannte Luftverschmutzung durch die Pistenfahrzeuge in den Wintersportorten die Wintergäste gefährde, nicht folgen. Ich habe bislang noch nie gehört, dass in Skigebieten eine von Pistenfahrzeugen verursachte hohe Umweltbelastung zu verzeichnen wäre. Erinnern Sie sich an die Winterbilder! Wie viele Pistenmaschinen begegnen Ihnen den ganzen Tag über? Nur wenige oder gar keine.

    Es trifft zu - das haben Sie richtig gesagt -, dass die Vorlage auch in der Vernehmlassung umstritten war: CVP und SVP, auch einige Kantone und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete sind für die volle Entlastung und folgen damit der Mehrheit. 15 Kantone, die Finanzdirektoren sowie die Parteien SP, FDP/die Liberalen, Grüne und GLP sind eigentlich grundsätzlich dagegen.

    Selbstverständlich, das weiss auch die Mehrheit der Kommission, rettet diese Vorlage den Schweizer Wintertourismus nicht; das zu glauben wäre tatsächlich vermessen. Es wäre auch vermessen zu glauben, die Kosten der Skiabonnements würden spürbar sinken. Aber es entlastet die Bahnunternehmen, und diese haben es dringend nötig. Die Gesamtentlastung beträgt laut Botschaft etwa 13 Millionen Franken pro Jahr.

    Die Mehrheit der Kommission hat dies erkannt. Auch der Nationalrat ist, ich sage es nochmals, klar auf die Vorlage eingetreten mit der Absicht der wortgetreuen Umsetzung. Die Mehrheit der Kommission beantragt dies gemäss Artikel 18 Absatz 1ter. Das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 13 zu 11 Stimmen. Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit. Im Übrigen kann ich Ihnen auch mitteilen, dass die SVP-Fraktion geschlossen hinter der Mehrheit steht.

    Lassen Sie mich zum Schluss noch ein persönliches Wort an Sie richten. Es ist dies mein letztes Votum nach 24 Jahren in diesem Rat und etwa 1300 Sessionstagen. Mein Wunsch an Sie, die Sie ab der neuen Legislatur wieder hier im Saal sitzen, aber auch an jene, die neu dabei sein werden: Tragen Sie Sorge zu Land und Leuten, "hebed Si Sorg zur Schwiiz"!

    Ich könnte mich jetzt verabschieden mit dem erfolgreichen Song der SVP "Welcome to SVP", ich tue das aber nicht, weil ich ihn nicht auswendig kann. Ich verabschiede mich von Ihnen mit einem Sprichwort, das mich ein Leben lang begleitet hat: "Es gibt Dinge im Leben, die man nicht mit Geld bezahlt, wohl aber mit einer kleinen Aufmerksamkeit, einem Lächeln, einem Danke." Ich danke Ihnen! (Beifall)

  2. Redetext
    Schweiz

    Die SVP-Fraktion nimmt selbstverständlich Kenntnis vom Bericht der Neat-Aufsichtsdelegation. Wir stellen fest, dass sich die Endkostenprognose etwas reduziert hat, die Risiken geringer geworden sind und die Termine am Gotthard eingehalten werden können. Am Ceneri besteht zum heutigen Zeitpunkt ein gewisses Zeitrisiko, das insofern korrigiert wurde, als der Termin der Inbetriebnahme auf 2020, also um ein Jahr, verschoben wurde.

    Wir attestieren der Neat-Aufsichtsdelegation, mit dem Bericht umfassend und transparent zu informieren. Der Bericht gibt aus unserer Sicht die Situation im Jahr 2014 in konzentrierter Form wieder. Insbesondere schätzen wir die Würdigungen der Neat-Aufsichtsdelegation zu den einzelnen Themen. Es ist festzustellen, dass die Aufsichtsdelegation insbesondere in ihrem Kernauftrag, nämlich der Kontrolle über die Einhaltung von Kosten und Terminen, recht kritisch operiert; dies in dem Sinn, dass sie die verschiedenen Akteure immer wieder an die Kosten- und Termindisziplin in diesen wichtigen Bereichen, aber auch in anderen erinnert. Die Neat-Aufsichtsdelegation, stellen wir fest, verlangt konsequent von der Alptransit Gotthard AG, dass sie das Bundesamt für Verkehr und die Neat-Aufsichtsdelegation unverzüglich über Ereignisse orientiert, welche zu terminlich entscheidenden Verzögerungen führen könnten. In einem zweiten Schritt hat die Alptransit Gotthard AG Massnahmen aufzuzeigen, mit welchen die Einhaltung des Zeitplans sichergestellt werden kann.

    Die Neat-Aufsichtsdelegation beurteilt die technischen und logistischen Massnahmen vor allem in Bezug auf deren Mehrkosten, gemessen am Mehrnutzen. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Mit Genugtuung stellen wir fest, dass die Arbeiten bezüglich Ausrüstung des Gotthard-Basistunnels mit der Bahntechnik auf Kurs sind. Ebenfalls nehmen wir zur Kenntnis, dass die SBB mit den Vorarbeiten zur Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels sowohl terminlich wie auch kostenmässig ebenfalls auf Kurs sind. Das ist aber auch dringend nötig, denn in einem Jahr gehört die Einweihung des Gotthard-Basistunnels vom 1. Juni 2016, zu der Sie übrigens alle eingeladen sind, bereits der Vergangenheit an. Wir stehen dann 77 Tage vor dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember 2016 und der damit verbundenen fahrplanmässigen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels.

    Etwas Sorge bereitet uns nach wie vor der Ceneri, die Berichterstatter der Kommission haben das bereits gesagt. Der Bericht nennt als Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch das Jahr 2019, obwohl bereits klar ist, dass der Termin um ein Jahr, auf 2020, verlegt wurde. Das ist nicht etwa ein Fehler der Neat-Aufsichtsdelegation, weil der Entscheid erst im Mai dieses Jahres gefällt wurde. Wir bitten aber die Neat-Aufsichtsdelegation, mit aller Konsequenz im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen darauf hinzuwirken, dass der Termin 2020 eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Situation mit der Tessiner Gemeinde Camorino bezüglich der Erledigung der Einsprache gegen ein Werk der Alptransit Gotthard AG.

    Lassen Sie mich noch ein persönliches Wort sagen: Ich war schon 1992 im Rat, als das Volk in einer Referendumsabstimmung am 27. September mit 63,6 Prozent Ja dem Alptransit-Beschluss zustimmte. Seit dem 18. Dezember 1998 bis heute bin ich Mitglied der Neat-Aufsichtsdelegation. In dieser Zeit habe ich viele Male Besichtigungen in den Tunnels Lötschberg, Gotthard, Ceneri gemacht, früher auch schon im Vereinatunnel. Ich konnte in allen Phasen der Planung, des Baus, der technischen Ausrüstung, der Probefahrten bis zur Einweihung des Tunnels am Geschehen teilhaben. Ich konnte sehen und erfahren, mit welchem Engagement, mit welcher Begeisterung, aber auch mit welcher Vorsicht und Rücksicht und mit welchem Respekt vor dem Berg die Mineure, Maschinisten, Ingenieure und andere unter Tag arbeiteten. Ihnen allen gehört meine persönliche Hochachtung und unser aller Dank, oder wie man das bergmännisch sagt: Ich wünsche Ihnen alles Gute, ein herzhaftes Glückauf!

  3. Redetext
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, macht es aus Ihrer Sicht Sinn, auf der gleichen Strasse unterschiedliche Zuständigkeiten zu haben?

  4. Redetext
    Schweiz

    Frau Badran, ich habe Sie gestern schon während etwa zwanzig Minuten zu überzeugen versucht. Ich weiss nicht, ob mir das jetzt gelingen wird; ich habe meine Zweifel.

    Die Mehrheit der UREK schlägt vor, die Unterstützung für Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes wieder in das Waldgesetz aufzunehmen, wie dies bereits vor einer unglücklichen Sparübung im Jahr 2003 der Fall war. Wir führen nichts Neues ein, sondern wir kehren zu etwas äusserst Erfolgreichem zurück. Damit würde die gesamte Walderschliessung als integrale Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Waldeigentümerbetrieben gelten, wie sich dies jahrzehntelang bewährt und auch zu optimierten Gesamtlösungen beigetragen hat.

    Ein Schutzwald und ein Nichtschutzwald haben eigentlich übergeordnet dieselben Funktionen - mit der Eigenschaft des Schutzwaldes, der noch etwas schützt. Zum Beispiel könnten sich beim Nichtschutzwald unterhalb einer Waldstrasse von einer Länge von vielleicht 800 Metern keine schutzwürdigen Objekte, etwa Häuser, Infrastrukturen, befinden, aber die übrigen Funktionen sind genau die gleichen.

    Grosse Waldgebiete sind ungenügend erschlossen. Daraufhin hat Herr Weibel gesagt, er glaube das nicht. Es geht aber nicht darum, Herr Weibel und Frau Badran, dass wir kilometerweise neue Strassen bauen wollen, darum geht es uns nicht. Viele Wege und Strassen im Wald sind heute über 50-jährig; sie stammen aus einer Zeit, als im Wald noch leichtere Fahrzeuge verkehrten. Aber auch hier hat die Technik Einzug gehalten, wir haben heute schwerere, grössere Fahrzeuge. Die Strassen können die Belastung durch diese Fahrzeuge kaum mehr tragen. Sie können mit den heutigen modernen Geräten nicht befahren werden, und sie fallen auch für die Zufahrt für Seilkraneinsätze weg. Dies ist die für den Boden schonendste Holzerntemethode, die es gibt.

    Wo sich die Eigentümer die Holzernte aber nicht mehr leisten können, überaltern die Wälder und werden instabil. Instabile Wälder, Herr Forstingenieur Weibel, sind jedoch keine nachhaltigen Wälder. Dies kann auch im Nichtschutzwald letztlich zu Gefahren führen. Deshalb fordern wir dringend, dass sich der Bund an der Sanierung und am Bau von Zubringerstrecken sowie an der Förderung von Seilkraneinsätzen auch ausserhalb des Schutzwaldes wieder beteiligt - das ist nicht neu, er soll sich einfach wieder beteiligen! Laut einer Umfrage des Bafu bei den Kantonen dürfte es sich hier um einen jährlichen Beitrag von etwa 8 Millionen Franken handeln. Es geht dabei - und ich sage das deutlich - nicht um autobahnähnliche Strassenbauten. Die Praxis beweist das Gegenteil.

    Weil sich eben Kantone und Waldeigentümer an den Kosten beteiligen müssen, gelangen nur wirtschaftlich ausgewogene, massvolle Anpassungen zur Ausführung. Wir haben das in Plaffeien vor etwa drei Wochen gesehen. Dort gibt es eine Genossenschaft. Dort bezahlt jeder Waldeigentümer pro Hektare 100 Franken pro Jahr - 100 Franken pro Jahr! Die Waldeigentümer beteiligen sich also in hohem Mass. Es werden auch keine Projekte bewilligt, welche die Natur beeinträchtigen oder zusätzlichen Tourismus in den Wald bringen. Waldstrassen sind ja vielfach mit einem Motorfahrzeugverbot belegt. Es geht wirklich nur um eine minimale Basiserschliessung, ganz im Sinne der eingangs erwähnten Verbundaufgabe. Unser Motto heisst: So wenig Waldstrassen wie möglich, aber so viele wie dringend nötig.

    Die zentrale Bedeutung dieses Antrages der Mehrheit zeigt sich darin, dass dieses Anliegen von Holzindustrie Schweiz, von den Forstunternehmen, von der Dachorganisation Lignum, von Holzenergie Schweiz, vom Schweizer Bauernverband, von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, von der Forstdirektorenkonferenz und auch von der Kantonsoberförsterkonferenz unterstützt wird. Ich bitte Sie dringend, diesem Anliegen - ich sage es nochmals, es ist nichts Neues, sondern es ist die Rückkehr zur bewährten Praxis, die wir jahrzehntelang bis 2003 hatten - zuzustimmen. Die SVP-Fraktion wird hier geschlossen der Mehrheit folgen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollega Weibel, es freut mich natürlich, dass Sie in Ihrer Fraktion nicht ganz einig sind. Sind Sie persönlich aber tatsächlich so WTO-hörig, wie man das jetzt meinen könnte?

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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