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Dublin-Rückführungen nach Kroatien aussetzen

(2023.RRGR.87)MotionAblehnung
Grosser Rat Bern (BE)14.03.2023 – 05.09.2023
Speeches(14)
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14 Results
  • Speech
    Grosser Rat
    Präsident. Sie haben die Motion abgelehnt.
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    Grosser Rat
    Präsident. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Motion. Wer die Motion annehmen will, stimmt Ja, wer die Motion ablehnt, stimmt Nein.
  • Speech
    Christa Ammann(Alternative Linke Bern)
    Grosser Rat
    Christa Ammann, Bern (AL), Motionärin. Ich nehme jetzt das Positive vorweg, und das ist: Ich bin sehr froh, dass auch der Regierungsrat hier noch einmal offiziell die Pushbacks kritisiert und verurteilt. Ich möchte in diesem Kontext auch darauf hinweisen, dass es gemäss AsyLex offenbar auch innerhalb des Landes noch zu Pushbacks kommt. Also, es ist dies nicht nur eine Praktik, welche an der Grenze genutzt wird.

    Desweiteren einfach noch einmal: Wenn man das Ferienverhalten von Schweizern und Schweizerinnen als Index nehmen würde, ob menschenrechtlich in einem Land etwas in Ordnung oder einwandfrei ist, muss ich sagen: Ja, schwierig, also kein Argument. Ich habe es auch als relativ geschmacklos erlebt, bzw. als völlig geschmacklos erlebt, um das hier auch noch dementsprechend zu deklarieren, denn das ist wirklich kein Kriterium dafür, wie es Geflüchteten geht, ob jetzt auch noch jemand aus der Schweiz in die Ferien geht, oder wie viele es denn sind, und ab wie vielen dies in der Ordnung ist.

    Und noch einmal, es geht hier darum, einen Handlungsspielraum auszunutzen, welchen man hätte, weil man weiss: Es passiert Unrecht. Es entsteht Leid. Tanja Bauer hat das auch gesagt. Und nicht wegzuschauen und in dieser Bedrückung drin zu bleiben, sondern dazu zu sagen: «Ja, wir sind hier in der Schweiz. Wir können hier auch rechtmässige Asylverfahren anbieten, statt die Rückführungen nach Kroatien zu machen.» Diese Rückführungen, von denen man weiss: Die Mehrzahl erfolgt zwangsweise und mit Gewaltanwendung, und es sind weitgehend vulnerable Personen.

    Ich will das hier einfach noch einmal gesagt haben und bedanke mich bei allen, welche den Mut haben, hier im Saal, wie ich es eingangs gesagt habe, ein bisschen parlamentarische Zivilcourage zu zeigen. Merci vielmals.

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    Speech
    Grosser Rat
    Philippe Müller, SID-Direktor. Die Motion fordert die Aussetzung von Dublin-Rückführungen nach Kroatien. Das Dubliner Asylabkommen regelt, welcher Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist.

    Es gilt der Grundsatz: Der Mitgliedstaat, in welchem die geflüchtete Person als erstes ein Asylgesuch gestellt hat, ist für das Asylverfahren zuständig. Es spielt keine Rolle, welchen Zielstaat der Gesuchstellende wünscht. Wenn ein Fingerabdruckvergleich zeigt, dass eine Person bereits in einem anderen Mitgliedstaat um Asyl ersucht hat, tritt das Staatssekretariat für Migration auf das erneute Asylgesuch nicht ein. Die betroffene Person muss die Schweiz in diesem Fall verlassen und in den zuständigen Dublin-Staat zurückreisen.

    Die Kantone sind rechtlich verpflichtet, die entsprechenden Wegweisungen zu vollziehen. Für den Kanton Bern kommt es aus rechtlichen und aus finanziellen Gründen nicht in Frage, Dublin-Rückführungen nach Kroatien einfach nicht mehr zu vollziehen, wie das in der ersten Ziffer der Motion gefordert ist.

    Rückführungen in Dublin-Staaten und sogenannte Pushbacks sind nicht das Gleiche. Die Opfer von Pushbacks werden von einem Staat ohne Rücksicht auf möglicherweise vorliegende Schutzbedürftigkeit abgeschoben. Die so abgeschobenen Personen haben noch kein Asylgesuch in einem anderen Dublin-Staat eingereicht. Pushbacks an der Dubliner-Aussengrenze sind völkerrechtswidrig. Der Regierungsrat verurteilt die Pushbacks ausdrücklich. Personen, welche gestützt auf das Dublin-Abkommen nach Kroatien zurückreisen müssen, drohen auf dieser Rückreise allerdings keinerlei rechtswidrige Pushbacks. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Referenzurteil vom 22. März 2023 festgestellt.

    Bei einer Überstellung in einen Dublin-Mitgliedstaat liegt das Hauptaugenmerk auf der Frage, ob die betroffene Person in diesem Staat Zugang zu einem rechtmässigen Asylverfahren hat. Alle Dublin-Mitgliedstaaten verpflichten sich zur Einhaltung von Standards während des Asylverfahrens, z. B. in Bezug auf die Unterbringung und die Gesundheitsversorgung. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass Rückführungen nach Kroatien zulässig sind. Andere Dublin-Mitgliedstaaten schätzen das übrigens auch so ein.

    Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Liliane Maury Pasquier seine Selbsteintrittspraxis offengelegt. Diese Ausführungen zeigen, dass die Situation in Kroatien für sich allein genommen kein Grund für einen generellen Selbsteintritt der Schweiz ist. Ob aus humanitären Gründen vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet das Staatssekretariat für Migration in jedem Einzelfall gestützt auf den individuellen konkreten Sachverhalt.

    Der Regierungsrat begrüsst die fallbezogene Praxis des Bundes. Er lehnt es darum ab, beim Bund in diesem Zusammenhang zu intervenieren. Zusammenfassend lehnt der Regierungsrat sowohl eine generelle Aussetzung von Dublin-Rückführungen nach Kroatien, als auch die Forderung nach einer generellen Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts des Bundes im Fall von Kroatien klar ab. Er beantragt Ihnen deshalb, beide Ziffern der Motion abzulehnen, merci.

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    Korab Rashiti(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Korab Rashiti, Gerolfingen (UDC), intervenant à titre personnel. Je suis un peu étonné de la tournure du débat et des argumentaires présentés ici. D’une part vous montrez du doigt un pays de la Communauté européenne, qui est donc soumis au droit et standards européens, et d’autre part, votre politique souhaite adhérer à ce système-là.

    J’y vois une contradiction et je trouve que les arguments ne sont pas forts. Par contre, je rappelle et je trouve que votre discours est lui, très fort : vous accusez l’État croate de ne pas appliquer certaines règles, etc. Je trouve que c’est un signal diplomatique ou d’amitié avec les Croates très négatif qui est donné, notamment à l’égard de la grande communauté croate qui vit dans le canton de Berne. Je crois que ce n’est pas opportun d’apporter cette argumentation-là.

    Deuxièmement, je suis allé en vacances, cet été, en Croatie. Je ne trouve pas que les droits de l’homme y soient négligés, au contraire, j’ai trouvé un pays très accueillant. Chaque pays a ses lois et il les vote démocratiquement et les applique avec les moyens économiques possibles de la population. Le revenu moyen d’un Croate est d’environ 850 francs, donc les standards ne sont pas les mêmes, naturellement, que ceux en Suisse.

    Donc, je pense qu’il est important de ne pas montrer du doigt certains pays puisque c’est l’Union européenne que vous montrez du doigt à la fin. Merci.

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    Tanja Bauer(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Tanja Bauer, Wabern (SP), Einzelsprecherin. Wenn ich dieser Debatte zuhöre, finde ich, ist es wichtig, noch einmal zwei, drei Dinge zu sagen. Die Schweiz ist Europameisterin, und zwar Europameisterin in Dublin-Rückführungen. Dublin-Rückführungen: Ich war mir beim Zuhören nicht ganz sicher, ob alle wissen, was das ist. Dublin-Rückführungen sind nicht Ausschaffungen wie diejenigen, über die wir vorhin gesprochen haben, sondern bei Dublin-Rückführungen geht es darum, dass man Leute zurückschicken und gar nicht auf ihren Asylantrag eintreten darf, weil wir ein System haben, in welchem die Leute dort, wo sie zuerst den Boden betreten, ein Asylgesuch stellen müssen.

    Jetzt muss man nur eine Karte anschauen um herauszufinden, dass es relativ schwierig ist, zuerst in der Schweiz den Boden des Dublin-Raums zu betreten. Darum steht Kroatien diesbezüglich besonders stark im Fokus, aber auch Italien und andere Länder.

    Diese Länder sind zum Teil überfordert mit der Situation und es gibt viele Nachbarstaaten von uns, welche Dublin nicht so hart anwenden wie wir hier in der Schweiz, weil Sie wissen, dass es eigentlich ein schwieriges System ist, welches man reformieren sollte. Das haben wir hier drin schon mehrfach besprochen, auch die Regierung hat gesagt, dass sie diese Schwierigkeiten kennt.

    Man schafft es aber nicht, das Dublin-System zu reformieren und darum haben wir heute tatsächlich auch Schwierigkeiten in den Dublin-Aussenländern und eines ist eben Kroatien. Die Schweiz kann ohne Probleme humanitär handeln und sagen: «Wir behandeln die Asylgesuche hier regulär. Wir treten auf diese ein und ersparen den betroffenen Menschen viel, viel Leid.» Es ist also nicht, dass wir gegen geltendes Recht verstossen würden. Wir machen einfach das, was unsere Nachbarländer heute auch machen.

    Es ist schon schwierig zu denken, dass die Schweiz, welche weniger Asylgesuche hat als viele andere Länder um sie herum, wieso gerade ausgerechnet wir dort die volle Härte des Gesetzes anwenden wollen, besonders wenn man hört, was Organisationen erzählen, was passiert.

    Also, ganz kurz gesagt: Wir wissen heute, was passiert. Wir wissen, dass wir eine Möglichkeit haben und wir beschliessen nachher trotzdem, nicht darauf einzutreten. Das sind Leute, die heute im Kanton Bern sind, und wir wissen, dass wir sie, wenn wir Sie zurückweisen, sehenden Auges in eine sehr schwierige Situation zurückschicken. Ich bitte Sie, dies zu bedenken und dieser Motion zuzustimmen.

    Sie sehen, wie schwach sie ist. Wir können uns nämlich einzig und alleine dafür einsetzen, dass die Schweiz besser Gebrauch macht, dass das SEM auf die Asylgesuche eintritt, denn das wird ja vom SEM gemacht, aber es wäre ein wichtiges Zeichen, wenn sich der Kanton Bern dafür einsetzt. Es wäre auch gut, wenn wir in dieser Situation hinschauen würden und uns nicht in ein paar Jahren sagen lassen müssen: «Ja, es ist wohl nicht okay gewesen, aber wir haben es halt nicht gewusst», denn das würde nicht stimmen.

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    Hanspeter Steiner(Evangelische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Hanspeter Steiner, Boll (EVP), Fraktionssprecher. Kroatien ist schon länger mit diesen Vorwürfen konfrontiert, dass schutzsuchende Personen in rechtswidriger Weise, insbesondere ohne die Prüfung ihrer Asylanträge oder individuellen Situation und teilweise unter Anwendung von Gewalt, an die bosnisch-herzegowinisch-serbische Grenze abgeschoben worden sind. Das ist tragisch und das ist brutal.

    Der Regierungsrat hat uns aber in der Antwort darlegen können, dass in Kroatien bei Rückführungen aus anderen Dublin-Staaten nicht diese Brutalität angewendet wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch entschieden, dass Rückführungen zumutbar sind. In diesem Sinn gehen wir davon aus, dass dies eigentlich ein berechtigtes oder ein gutes Anliegen wäre, aber es nichts bringt. Wir befürchten, dass es keine Wirkung hat und vor allem nicht für die betroffenen Menschen.

    Wenn wirklich Handlungsbedarf besteht, so sind wir der Meinung, dass hier die Schweiz als Land intervenieren müsste und nicht ein einzelner Kanton. Wir lehnen die beiden Punkte dieser Motion ab.

  • Speech
    André Roggli(Die Mitte)
    Grosser Rat
    André Roggli, Rüschegg Heubach (Die Mitte), Fraktionssprecher. Herr Präsident, Herr Regierungspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wohl das letzte Mal heute, dass ich nach vorne komme, darum habe ich jetzt noch einmal die Anrede gewählt. Wir haben das Bundesverwaltungsgericht, welches einen Entscheid gefällt hat. Wir haben das Schweizer Recht, welches umgesetzt wird. Darum sind wir hier auch der Meinung, dass man den Vorstoss in beiden Punkten ablehnen soll.

    Ja, schlussendlich ist es ein Land, in welches Leute in die Ferien gehen, die von dort sind, und selbst Leute, die hier bei uns in diesen Prozessen drin sind, gehen dort in die Ferien. Wieso ist denn das möglich, aber sie können nicht zurückkehren? Also, das ist ein bisschen komisch. Darum: Wir halten uns hier ans Bundesrecht und unterstützen dieses. In diesem Sinn: Ablehnung dieses Vorstosses. Merci.

  • Speech
    Hans Schär(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Hans Schär, Schönried (FDP), Fraktionssprecher. Von den Motionärinnen wird gefordert, dass die geflüchteten Personen nicht mehr nach Kroatien zurückgeführt werden können. Der Kanton Bern solle ein Selbsteintrittsrecht anwenden.

    Nach verschiedenen Abklärungen und Gerichtsentscheiden stellen der Regierungsrat und die Verwaltung fest, dass die Befürchtungen im Anliegen der Motionärinnen nicht voll zutreffen und eine Rückführung vertretbar sei. Grundsätzlich müsse dieses Problem auf Bundesebene gelöst werden. Stellen Sie sich vor, es spricht sich herum: «Im Kanton Bern wirst du nicht zurückgewiesen.» Darum unterstützen wir von der FDP den Vorschlag der Regierung einstimmig und lehnen die Motion ab. Merci.

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    Nora Soder(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Nora Soder, Biel/Bienne (Grüne), Fraktionssprecherin. In der Antwort des Regierungsrates haben wir schon gelesen und gehört, dass es so ein Referenzurteil gegeben hat. Im Widerspruch zu dem – das haben wir vorhin auch schon gehört –, stehen ganz viele Berichte von verschiedenen NGOs, verschiedenen Organisationen und von Journalisten, wie diese Situation wirklich ist.

    Vor allem steht in diesen, dass Personen, die im Rahmen des Dublin-Abkommens zurück nach Kroatien müssen, von diesen Pushbacks aber eben auch sonst von Gewalt nicht verschont bleiben. Vor allem die Weigerung dort, Asylanträge zu registrieren und die physische, psychische und auch sexuelle Gewalt, welche durch verschiedene Polizeieinheiten ausgeführt wird, werden von Journalisten, NGOS und auch vom Europarat dokumentiert und veröffentlicht. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde Kroatien im Januar 2023 wieder für schuldig befunden, die Menschenrechte von Migrantinnen zu missachten.

    Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verweist immer wieder auf die gut funktionierenden NGOs. Aber aus Sicht der grünen Fraktion wie auch der Schweizerischen Flüchtlingshilfe reicht es nicht, dass die Schweizer Behörden und die Gerichte immer wieder auf die freiwilligen und spendenfinanzierten Leistungen verweisen, nämlich wenn sie darlegen müssen, ob so ein Dublin-Staat seinen Verpflichtungen entspricht. Dazu braucht es noch einiges mehr, finden wir. Dublin-Rückführungen nach Kroatien müssen darum unbedingt ausgesetzt werden.

    Wichtig ist auch, dass man in all diesen Berichten immer wieder liest, dass die Gesundheitsversorgung und die psychosoziale Hilfe für Asylsuchende in Kroatien ungenügend ist. Auch belegen neue Erkenntnisse von AsyLex, dass z. B. die Organisation Médecins du monde in den kroatischen Asylzentren keine medizinischen Behandlungen mehr anbieten darf. Es fehlen auch Rechtsmittel, damit die Migrantinnen ihre Rechte wahrnehmen können und auch Amnesty International kommt zum Schluss, dass man vor allem auf die Rückweisungen von Kranken und traumatisierten Personen verzichten sollte.

    Beim Prüfen von Dublin-Rückführungen nach Kroatien sollte das SEM also aus all diesen Gründen immer wieder zum Schluss kommen, dass aus humanitären Gründen das Selbsteintrittsrecht geltend gemacht werden kann und in der Antwort vom Regierungsrat geht es uns dann zu stark um die Pushback-Problematik und zu wenig um die allgemeinen Gewaltanwendungen bei Schutzsuchenden, welche viele Berichte belegen. Die grüne Fraktion kommt darum zum Schluss – zusammen mit der Motionärin –, dass die Motion überwiesen und nicht abgelehnt werden muss.

    Wir hoffen sehr stark, dass auch Sie heute etwas für die Menschenrechte von Schutzsuchenden machen und die Motion nicht ablehnen. Vielleicht noch für diejenigen, die sich das Französische vorhin nicht haben übersetzen lassen: Es geht hier auch darum, dass gemäss Bundesverfassung – auch wenn das SEM entschieden hat – der Kanton trotzdem verpflichtet ist, die Menschenrechte einzuhalten, und dass der Kanton, wenn er weiss, dass das in Kroatien nicht geschieht, etwas unternehmen kann. Merci für die Aufmerksamkeit.

  • Speech
    Mathias Müller(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Mathias Müller, Orvin (SVP), Fraktionssprecher. Ich glaube, ich überrasche niemanden, wenn ich sage, dass die SVP-Fraktion diesen Vorstoss einstimmig ablehnt. Für uns ist die Antwort des Regierungsrates schlüssig, dass das Bundesverwaltungsgericht sagt, dass den Rückkehrern keine rechtswidrigen Pushbacks drohen. Das ist für uns eigentlich ... – das ist okay, das ist gut so. Bezüglich Selbsteintrittsrecht besteht gemäss Bundesrat auch kein Handlungsbedarf. Also, da sagen wir, dann braucht es diesen Vorstoss nicht, und darum lehnen wir ihn auch einstimmig ab. Fertig.
  • Speech
    Samantha Dunning(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Samantha Dunning, Biel/Bienne (PS), porte-parole de groupe. La gestion catastrophique de l’asile en Croatie est bien connue et bien documentée. La Cour européenne des droits de l’homme (CDEH) et le Comité européen pour la prévention de la torture (CPT) ont confirmé dans des jugements et rapports les violences policières subies par les migrants. De plus, le système d’asile croate, donc, en procédure et non seulement lors des pushbacks fait face à de nombreuses lacunes, notamment le manque de soins de santé adéquats et l’accès à la justice. Dans ce contexte, il est tout simplement inadmissible de renvoyer les requérants d’asile en Croatie et il est incompréhensible aussi que le Secrétariat d’État aux migrations (SEM) considère la Croatie comme un pays « sûr » en matière d’asile.

    D’un point de vue humain, comment peut-on renvoyer des personnes traumatisées et vulnérables auprès des autorités qui ont commis des actes de violence ? Comment peut-on imaginer une seconde que la confiance envers les autorités soit rétablie ?

    Il est de notre devoir d’agir à notre niveau pour stopper ces renvois en Croatie en attendant que les autorités croates assurent un accueil digne des requérants d’asile.

    Concernant le point numéro 1, il est vrai que la marge de manœuvre du canton concernant les renvois est limitée et qu’il appartient au SEM de décider des renvois. Toutefois, conformément à l’art. 35, al. 2 de la Constitution fédérale, qui stipule que « quiconque assume une tâche de l’État est tenu de respecter les droits fondamentaux et de contribuer à leur réalisation », le canton, connaissant les violations régulières des droits de l’homme en Croatie, doit stopper le renvoi des requérants d’asile en Croatie.

    Le PS soutient donc le point numéro 1 de la motion. Dans la même logique, il est absolument nécessaire que le Conseil-exécutif fasse pression sur les autorités compétentes, notamment le SEM, pour qu’elles recourent à la clause de souveraineté en cas de renvoi dans le cadre du Règlement Dublin vers la Croatie et reconnaissent la situation scandaleuse du système d’asile en Croatie. Le PS soutient donc le point 2 de la motion et je vous remercie de votre attention.

  • Speech
    Christa Ammann(Alternative Linke Bern)
    Grosser Rat
    Christa Ammann, Bern (AL), Motionärin. Berichte von geflüchteten Personen, Untersuchungen der EU und auch von NGO und Medien dokumentieren weiterhin zahlreiche Missachtungen von Menschenrechten von Geflüchteten in Kroatien. Die illegalen Pushbacks sind dabei die wohl bekannteste und am häufigsten diskutierte Spitze des Eisbergs.

    Es irritiert mich in diesem Kontext aber auch, wenn der Regierungsrat in der Antwort auf diesen Vorstoss argumentiert, dass Personen, die von der Schweiz nach Kroatien abgeschoben werden, keinen erneuten Pushback erlebten und darum soweit alles in der Ordnung sei. Es handelt sich ja um die Spitze des Eisbergs und nicht um das einzige Problem. Eine solch technische und oberflächliche Argumentation, die wirklich eben am Ausmass der Auswirkungen von systematischen Grundrechtsverletzungen vorbeizielt, wird der Sache und vor allem auch dem Leid, das Menschen durch diese Rückführungen nach Kroatien zum Teil widerfährt, nicht gerecht.

    Ein neuer Bericht von Solidarité sans frontières und Droit de rester vom Juni hat aufgezeigt, dass Rückführungen nach Kroatien weiterhin immer noch nicht zumutbar sind, auch wenn das Bundesgericht vorgängig ein Leiturteil gefällt hat, das zu einer anderen Einschätzung gekommen ist. Es hat viel Kritik an diesem Leiturteil gegeben, und die Quellen, die dazu beigezogen worden sind, führe ich jetzt nicht noch einmal aus, sondern ich möchte mich auf die Fakten beschränken, die es aus meiner Sicht notwendig machen, die beiden Punkte dieser Motion anzunehmen und so in das Handeln im Sinn der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen in Kroatien zu kommen. Ich wünsche mir, dass der Kanton Bern hier Verantwortung im Rahmen des Möglichen übernimmt und dass wir als Parlament diese Motion überweisen.

    Ich möchte jetzt auf die wesentlichen Kritikpunkte aus dem Bericht dieser beiden NGO Solidarité sans frontières und Droit de rester vom Juni eingehen. Der erste Kritikpunkt ist, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Kroatien unzureichend ist. Es gibt nicht genügend erfahrenes medizinisches Fachpersonal, es fehlt an Material und an Medikamenten, und medizinische Untersuchungen bei der Aufnahme in den Zentren können nicht mehr durchgeführt werden. Die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Geflüchteten werden oft weder erkannt noch respektiert. Und es sind insbesondere vulnerable Personen, das ist dokumentiert, die aus der Schweiz nach Kroatien abgeschoben werden. Diese Situation wird nur noch verschlimmert durch die Tatsache, dass Krankenakten aus der Schweiz zum Teil nicht nach Kroatien weitergeleitet werden oder eben nicht rechtzeitig für das Verfahren eintreffen.

    Der zweite Punkt ist, dass man wirklich festhalten muss: Das Asylverfahren in Kroatien kann nicht als fair bezeichnet werden. Das Recht auf rechtliches Gehör wird regelmässig verletzt. Es gibt keine Möglichkeit – wegen des ersten Punkts, den ich jetzt gerade ausgeführt habe –, die medizinischen Fakten korrekt zu ermitteln, und es erfolgt zum Teil auch eine unangemessene Einschätzung der Situation in den Herkunftsländern. Ethische Grundsätze werden von gewissen Beamten, die Anhörungen machen, nicht eingehalten. Die Schutzquote, und das ist jetzt die Zahl, die uns vielleicht auch einen Hinweis auf die Situation in Kroatien gibt, die Schutzquote in Kroatien ist unvergleichbar tief. Und dementsprechend besteht ein erhebliches Risiko, dass eben gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung und gegen die Flüchtlingskonvention verstossen wird. Und das sollte uns auch hier interessieren.

    Nächster Punkt: Die Rechte von Kindern werden in Kroatien oft nicht gewährleistet. Es kommt vor, dass Eltern von Kindern getrennt werden. Die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen ist äusserst mangelhaft. Wir hatten jetzt ein paar Debatten, in denen Kinder als Argument herbeigezogen worden sind, und ich möchte doch auch gerade die bürgerliche Seite daran erinnern, dass sie einen vorher darum gebeten haben, dass man sich in betroffene Familien hineinversetzen soll. Machen Sie das doch bitte auch bei geflüchteten Personen, bei vulnerablen Familien, die hier sind, die man zurückschickt und bei denen man weiss, dass ein Risiko besteht, dass Eltern von Kindern getrennt werden. Das ist kein Zustand.

    Der kroatische Staat - das ist der letzte Punkt – hält sich nicht an die UN-Konvention gegen Folter. Er hat sich an den Grenzen der Misshandlung und gar der Folter schuldig gemacht. Das ist genügend dokumentiert. Und er macht das auch weiterhin. Massnahmen zur Prävention, zur unabhängigen Untersuchung der angezeigten Misshandlungen und Folter sind ungenügend, und eine Wiedergutmachung und eine Rehabilitation der Opfer findet nicht statt. (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) In diesem Sinn bitte ich Sie doch, diese beiden Punkte zu unterstützen, diese beiden Punkte vielleicht im Sinn einer gewissen parlamentarischen Zivilcourage zu unterstützen, um hier hinzuschauen und damit man an diesem Dublin-System gewisse minimale Verbesserungen vornehmen kann im Rahmen des Möglichen im Kanton Bern. Merci.

  • Speech
    Grosser Rat
    Präsident. Wir kommen zu Traktandum 15. Das ist eine Motion von Grossrätin Ammann: «Dublin-Rückführungen nach Kroatien aussetzen». Der Regierungsrat lehnt diese Motion ab. Wir führen hierzu eine freie Debatte. Das Wort hat die Motionärin. Redezeit bei einer freien Debatte: 5 Minuten. Einzelsprecher: 3 Minuten.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0