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Nora Soder · GRÜNE

de
Grosser Rat (BE)05.09.2023
Nora Soder, Biel/Bienne (Grüne), Fraktionssprecherin. In der Antwort des Regierungsrates haben wir schon gelesen und gehört, dass es so ein Referenzurteil gegeben hat. Im Widerspruch zu dem – das haben wir vorhin auch schon gehört –, stehen ganz viele Berichte von verschiedenen NGOs, verschiedenen Organisationen und von Journalisten, wie diese Situation wirklich ist.

Vor allem steht in diesen, dass Personen, die im Rahmen des Dublin-Abkommens zurück nach Kroatien müssen, von diesen Pushbacks aber eben auch sonst von Gewalt nicht verschont bleiben. Vor allem die Weigerung dort, Asylanträge zu registrieren und die physische, psychische und auch sexuelle Gewalt, welche durch verschiedene Polizeieinheiten ausgeführt wird, werden von Journalisten, NGOS und auch vom Europarat dokumentiert und veröffentlicht. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde Kroatien im Januar 2023 wieder für schuldig befunden, die Menschenrechte von Migrantinnen zu missachten.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) verweist immer wieder auf die gut funktionierenden NGOs. Aber aus Sicht der grünen Fraktion wie auch der Schweizerischen Flüchtlingshilfe reicht es nicht, dass die Schweizer Behörden und die Gerichte immer wieder auf die freiwilligen und spendenfinanzierten Leistungen verweisen, nämlich wenn sie darlegen müssen, ob so ein Dublin-Staat seinen Verpflichtungen entspricht. Dazu braucht es noch einiges mehr, finden wir. Dublin-Rückführungen nach Kroatien müssen darum unbedingt ausgesetzt werden.

Wichtig ist auch, dass man in all diesen Berichten immer wieder liest, dass die Gesundheitsversorgung und die psychosoziale Hilfe für Asylsuchende in Kroatien ungenügend ist. Auch belegen neue Erkenntnisse von AsyLex, dass z. B. die Organisation Médecins du monde in den kroatischen Asylzentren keine medizinischen Behandlungen mehr anbieten darf. Es fehlen auch Rechtsmittel, damit die Migrantinnen ihre Rechte wahrnehmen können und auch Amnesty International kommt zum Schluss, dass man vor allem auf die Rückweisungen von Kranken und traumatisierten Personen verzichten sollte.

Beim Prüfen von Dublin-Rückführungen nach Kroatien sollte das SEM also aus all diesen Gründen immer wieder zum Schluss kommen, dass aus humanitären Gründen das Selbsteintrittsrecht geltend gemacht werden kann und in der Antwort vom Regierungsrat geht es uns dann zu stark um die Pushback-Problematik und zu wenig um die allgemeinen Gewaltanwendungen bei Schutzsuchenden, welche viele Berichte belegen. Die grüne Fraktion kommt darum zum Schluss – zusammen mit der Motionärin –, dass die Motion überwiesen und nicht abgelehnt werden muss.

Wir hoffen sehr stark, dass auch Sie heute etwas für die Menschenrechte von Schutzsuchenden machen und die Motion nicht ablehnen. Vielleicht noch für diejenigen, die sich das Französische vorhin nicht haben übersetzen lassen: Es geht hier auch darum, dass gemäss Bundesverfassung – auch wenn das SEM entschieden hat – der Kanton trotzdem verpflichtet ist, die Menschenrechte einzuhalten, und dass der Kanton, wenn er weiss, dass das in Kroatien nicht geschieht, etwas unternehmen kann. Merci für die Aufmerksamkeit.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0