Skip to main content

Christa Ammann · Alternative Linke Bern

de
Grosser Rat (BE)05.09.2023
Christa Ammann, Bern (AL), Motionärin. Berichte von geflüchteten Personen, Untersuchungen der EU und auch von NGO und Medien dokumentieren weiterhin zahlreiche Missachtungen von Menschenrechten von Geflüchteten in Kroatien. Die illegalen Pushbacks sind dabei die wohl bekannteste und am häufigsten diskutierte Spitze des Eisbergs.

Es irritiert mich in diesem Kontext aber auch, wenn der Regierungsrat in der Antwort auf diesen Vorstoss argumentiert, dass Personen, die von der Schweiz nach Kroatien abgeschoben werden, keinen erneuten Pushback erlebten und darum soweit alles in der Ordnung sei. Es handelt sich ja um die Spitze des Eisbergs und nicht um das einzige Problem. Eine solch technische und oberflächliche Argumentation, die wirklich eben am Ausmass der Auswirkungen von systematischen Grundrechtsverletzungen vorbeizielt, wird der Sache und vor allem auch dem Leid, das Menschen durch diese Rückführungen nach Kroatien zum Teil widerfährt, nicht gerecht.

Ein neuer Bericht von Solidarité sans frontières und Droit de rester vom Juni hat aufgezeigt, dass Rückführungen nach Kroatien weiterhin immer noch nicht zumutbar sind, auch wenn das Bundesgericht vorgängig ein Leiturteil gefällt hat, das zu einer anderen Einschätzung gekommen ist. Es hat viel Kritik an diesem Leiturteil gegeben, und die Quellen, die dazu beigezogen worden sind, führe ich jetzt nicht noch einmal aus, sondern ich möchte mich auf die Fakten beschränken, die es aus meiner Sicht notwendig machen, die beiden Punkte dieser Motion anzunehmen und so in das Handeln im Sinn der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen in Kroatien zu kommen. Ich wünsche mir, dass der Kanton Bern hier Verantwortung im Rahmen des Möglichen übernimmt und dass wir als Parlament diese Motion überweisen.

Ich möchte jetzt auf die wesentlichen Kritikpunkte aus dem Bericht dieser beiden NGO Solidarité sans frontières und Droit de rester vom Juni eingehen. Der erste Kritikpunkt ist, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden in Kroatien unzureichend ist. Es gibt nicht genügend erfahrenes medizinisches Fachpersonal, es fehlt an Material und an Medikamenten, und medizinische Untersuchungen bei der Aufnahme in den Zentren können nicht mehr durchgeführt werden. Die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Geflüchteten werden oft weder erkannt noch respektiert. Und es sind insbesondere vulnerable Personen, das ist dokumentiert, die aus der Schweiz nach Kroatien abgeschoben werden. Diese Situation wird nur noch verschlimmert durch die Tatsache, dass Krankenakten aus der Schweiz zum Teil nicht nach Kroatien weitergeleitet werden oder eben nicht rechtzeitig für das Verfahren eintreffen.

Der zweite Punkt ist, dass man wirklich festhalten muss: Das Asylverfahren in Kroatien kann nicht als fair bezeichnet werden. Das Recht auf rechtliches Gehör wird regelmässig verletzt. Es gibt keine Möglichkeit – wegen des ersten Punkts, den ich jetzt gerade ausgeführt habe –, die medizinischen Fakten korrekt zu ermitteln, und es erfolgt zum Teil auch eine unangemessene Einschätzung der Situation in den Herkunftsländern. Ethische Grundsätze werden von gewissen Beamten, die Anhörungen machen, nicht eingehalten. Die Schutzquote, und das ist jetzt die Zahl, die uns vielleicht auch einen Hinweis auf die Situation in Kroatien gibt, die Schutzquote in Kroatien ist unvergleichbar tief. Und dementsprechend besteht ein erhebliches Risiko, dass eben gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung und gegen die Flüchtlingskonvention verstossen wird. Und das sollte uns auch hier interessieren.

Nächster Punkt: Die Rechte von Kindern werden in Kroatien oft nicht gewährleistet. Es kommt vor, dass Eltern von Kindern getrennt werden. Die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen ist äusserst mangelhaft. Wir hatten jetzt ein paar Debatten, in denen Kinder als Argument herbeigezogen worden sind, und ich möchte doch auch gerade die bürgerliche Seite daran erinnern, dass sie einen vorher darum gebeten haben, dass man sich in betroffene Familien hineinversetzen soll. Machen Sie das doch bitte auch bei geflüchteten Personen, bei vulnerablen Familien, die hier sind, die man zurückschickt und bei denen man weiss, dass ein Risiko besteht, dass Eltern von Kindern getrennt werden. Das ist kein Zustand.

Der kroatische Staat - das ist der letzte Punkt – hält sich nicht an die UN-Konvention gegen Folter. Er hat sich an den Grenzen der Misshandlung und gar der Folter schuldig gemacht. Das ist genügend dokumentiert. Und er macht das auch weiterhin. Massnahmen zur Prävention, zur unabhängigen Untersuchung der angezeigten Misshandlungen und Folter sind ungenügend, und eine Wiedergutmachung und eine Rehabilitation der Opfer findet nicht statt. (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) In diesem Sinn bitte ich Sie doch, diese beiden Punkte zu unterstützen, diese beiden Punkte vielleicht im Sinn einer gewissen parlamentarischen Zivilcourage zu unterstützen, um hier hinzuschauen und damit man an diesem Dublin-System gewisse minimale Verbesserungen vornehmen kann im Rahmen des Möglichen im Kanton Bern. Merci.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0