Die hausärztliche Versorgung stellt einen wichtigen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung in Liechtenstein dar. In den kommenden Jahren werden mehrere Hausärztinnen und Hausärzte das Pensionsalter erreichen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Zahl chronischer Erkrankungen. Die Sicherstellung einer ausreichenden hausärztlichen Versorgung ist auch im Hinblick auf die Entwicklung der Gesundheitskosten von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Auskunft zu den erwarteten Auswirkungen der anstehenden Pensionierungen sowie zu allfälligen Massnahmen zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung ersucht.
Der Ergebnisbericht der IBE über die «Checks FL 2025» zeigt deutliche Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Erstsprache und solchen mit einer anderen Erstsprache. Besonders ausgeprägt sind diese Unterschiede in der 7. und 9. Klasse. Gleichzeitig sind in der 3. Klasse die unterschiedlichen Leistungen im Fach Deutsch seit 2023 rückläufig.
Bereits der Bildungsbericht 2024 hat auf die längerfristigen Auswirkungen der Erstsprache auf den Bildungserfolg hingewiesen. Liechtenstein verfügt unter anderem über Angebote zur frühen Sprachförderung sowie über Deutsch als Zweitsprache und entsprechende Intensivkurse.
Hierzu meine fünf Fragen:
Wie beurteilt die Regierung die festgestellten Leistungsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern mit deutscher und nichtdeutscher Erstsprache?
Welche konkreten Massnahmen beabsichtigt die Regierung aufgrund der Ergebnisse von «Checks FL 2025» zu ergreifen?
Wie hat sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, aufgeschlüsselt nach Kindergarten, Primarschule, Oberschule, Realschule und Gymnasium?
Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Deutsch-als-Zweitsprache-Angebote oder entsprechende Intensivkurse besuchen, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Welche Erkenntnisse liegen der Regierung zur Wirksamkeit der bestehenden frühen Sprachförderung und der schulischen Deutsch-als-Zweitsprache-Angebote vor?
Der Hitzesommer 2026 hatte nicht nur Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden, sondern auch auf die Wirtschaft. Gemäss einer aktuellen Studie des Schweizerischen Städteverbands verursachte die Hitze in der Schweiz allein durch Produktivitätsverluste volkswirtschaftliche Kosten von rund CHF 2,1 Mia.
Hohe Temperaturen führen unter anderem zu geringerer Leistungsfähigkeit, zusätzlicher körperlicher Belastung und schlechterem Schlaf. Hinzu kommen mögliche Kosten im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder durch Schäden an Infrastruktur und Umwelt.
Auch Liechtenstein war im Sommer 2026 über längere Zeit von hohen Temperaturen und mehreren Hitzeperioden betroffen.
Dazu meine fünf Fragen:
Liegen der Regierung Erkenntnisse oder Schätzungen darüber vor, welche volkswirtschaftlichen Kosten die Hitze im Sommer 2026 in Liechtenstein verursacht hat? Falls ja, wie hoch werden diese beziffert und welche Kostenfaktoren werden dabei berücksichtigt?
Verfügt die Regierung über Erkenntnisse zu hitzebedingten Produktivitätsverlusten in der liechtensteinischen Wirtschaft, beispielsweise aufgrund verminderter Leistungsfähigkeit, Arbeitsausfällen oder eingeschränkter Arbeitsmöglichkeiten bei Tätigkeiten im Freien?
Welche weiteren finanziellen Auswirkungen des Hitzesommers sind der Regierung bekannt, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft, Energieversorgung, Infrastruktur und Natur/Umwelt?
Falls derzeit keine entsprechenden Zahlen vorliegen: Beabsichtigt die Regierung, die volkswirtschaftlichen Folgen von Hitze und anderen klimabedingten Extremwetterereignissen künftig systematisch zu erfassen beziehungsweise abschätzen zu lassen?
Fliessen die volkswirtschaftlichen Kosten von zunehmender Hitze heute in die Kosten-Nutzen-Abwägung von Massnahmen zur Klimaanpassung und zum Hitzeschutz ein? Falls ja, in welcher Form?
Wer das liechtensteinische Landes- und Gemeindebürgerrecht erwerben möchte, muss grundsätzlich auf seine bisherige Staatsangehörigkeit verzichten. Vor Abschluss des Einbürgerungsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass die Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband erfolgt ist.
Damit kann für die betroffene Person eine Übergangsphase entstehen, in der sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit bereits verloren, die liechtensteinische Staatsbürgerschaft beziehungsweise die liechtensteinischen Ausweisdokumente aber noch nicht erhalten hat. Dies kann für die Betroffenen im Alltag zu erheblichen Schwierigkeiten führen, insbesondere wenn sie sich ausweisen müssen oder ins Ausland reisen möchten.
Die Regierung hat im Februar 2024 Optimierungen beim Einbürgerungsverfahren angekündigt mit dem Ziel, die Dauer dieser Phase deutlich zu verkürzen. Gemäss damaliger Mitteilung sollte sie sich im ordentlichen Einbürgerungsverfahren von teilweise mehreren Monaten auf in der Regel wenige Tage verkürzen. Dazu meine folgenden 5 Fragen:
Wie lange dauert es aktuell durchschnittlich und maximal zwischen dem Zeitpunkt, an dem eine einbürgerungswillige Person den Nachweis über die Entlassung aus ihrem bisherigen Staatsverband erbringt und dem Zeitpunkt, an dem sie einen liechtensteinischen Reisepass oder eine Identitätskarte erhält? Wie haben sich diese Fristen seit den 2024 angekündigten Verfahrensoptimierungen entwickelt?
Welche Verfahrensschritte müssen nach der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit noch durchlaufen werden, welche Behörden beziehungsweise Organe sind daran beteiligt und welche dieser Schritte verursachen die längsten Wartezeiten?
Über welche amtlichen Ausweisdokumente verfügen die betroffenen Personen während dieser Übergangsphase? Stellt der Staat eine Bestätigung, einen provisorischen Ausweis oder ein anderes Dokument aus, mit dem sich die Person rechtsgültig ausweisen kann?
Wie sieht die Situation bei Reisen ins Ausland aus? Können die Betroffenen in dieser Übergangsphase Liechtenstein beziehungsweise den Schengen-Raum verlassen und wieder einreisen? Falls ja, mit welchen Dokumenten? Wenn nein, werden die Betroffenen ausdrücklich darüber informiert?
Was empfiehlt die Regierung einer betroffenen Person konkret, wenn während dieser Phase aus beruflichen oder familiären Gründen eine dringende Auslandsreise notwendig ist? Gibt es Bestrebungen, dass Personen zu keinem Zeitpunkt ohne anerkanntes Ausweisdokument dastehen?
Das Onlinemedium «Lie24» nahm Anfang 2026 seinen Betrieb auf. Nach Medienberichten sagte die Regierung dem Unternehmen eine Anschubfinanzierung von insgesamt CHF 150‘000 in zwei Tranchen zu. Die erste Tranche wurde ausbezahlt; die zweite ist weiterhin offen. Als Grund wird genannt, dass die im Businessplan vorgesehenen Gemeindefenster technisch noch nicht umgesetzt werden konnten und deshalb geplante Einnahmen fehlen. Das Unternehmen hat seine Mitarbeitenden inzwischen vorsorglich gekündigt.
Art. 11a Medienförderungsgesetz erlaubt es, die Anschubfinanzierung in Raten auszuzahlen und an Bedingungen zu knüpfen. Zugleich stellt das Gesetz für die Beurteilung des Businessplans auf die Aussicht ab, innerhalb von fünf Jahren einen eigenwirtschaftlichen Betrieb zu erreichen. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:
Nach welchen Kriterien legt die Regierung die Bedingungen für die Auszahlung einer zweiten Tranche fest?
Müssen für eine Auszahlung alle vereinbarten Bedingungen erreicht sein?
Ist eine teilweise Auszahlung möglich, wenn einzelne Bedingungen noch nicht erfüllt sind?
Können die vereinbarten Bedingungen oder Fristen angepasst werden, wenn sich die Rahmenbedingungen nach der Förderzusage ändern?
Bis zu welchem Zeitpunkt kann eine zunächst zurückgehaltene Tranche noch ausbezahlt werden?
Die Regierung hat beschlossen, das bisherige Amt für Umwelt per 1. August 2026 in zwei eigenständige Ämter aufzuteilen: das Amt für Umweltschutz sowie das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft.
Gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG kann die Regierung die Verwaltung organisatorisch gliedern. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Gesetz aus dem Jahr 2012, mit welchem die damaligen Ämter ausdrücklich zu einem gemeinsamen Amt für Umwelt zusammengeführt wurden.
Daraus ergeben sich folgende drei Fragen:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage konnte die Regierung das Amt für Umwelt in zwei eigenständige Ämter aufteilen, obwohl das Gesetz aus dem Jahr 2012 weiterhin ein gemeinsames Amt für Umwelt vorsieht?
Ist die Regierung der Auffassung, dass ihre Organisationskompetenz gemäss RVOG für diese Aufteilung ausreicht?
Weshalb wurde das Gesetz aus dem Jahr 2012 im Zuge der Reorganisation nicht aufgehoben oder angepasst?
Die Linie 40 in Triesen wird seit mehreren Jahren durch die Gemeinde Triesen finanziert und von der LIEmobil betrieben. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wurde das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt ausgebaut. Die Entwicklung der Fahrgastzahlen ist sehr erfreulich. Die Zahl der Fahrgäste stieg von rund 31’000 auf aktuell über 41’000 und damit innerhalb eines Jahres um rund 31 Prozent.
Gleichzeitig steigen die Kosten für die Gemeinde deutlich. Während sich diese im Jahr 2026 auf rund CHF 190’000 beliefen, liegt der Gemeinde Triesen für 2027 nun eine Offerte der LIEmobil über CHF 295’000 zur Weiterführung des heutigen Angebots vor.
Die Finanzierung der Linie 40 und eine mögliche Beteiligung des Landes wurden im Landtag bereits mehrfach thematisiert. Aufgrund der neuen Kostenentwicklung und der gleichzeitig deutlich gestiegenen Nutzung stellen sich mir die folgenden Fragen:
Wie begründet die Regierung die Kostensteigerung der Linie 40 von rund CHF 190’000 im Jahr 2026 auf CHF 295’000 im Jahr 2027?
Wie beurteilt die Regierung die Entwicklung der Linie 40 angesichts der um rund 31 Prozent gestiegenen Fahrgastzahlen?
Ist die Regierung bereit, sich bereits 2027 finanziell an der Linie 40 zu beteiligen? Wenn nein, weshalb nicht?
Weshalb wird die Linie 40 als Gemeindebinnenverkehr eingestuft, obwohl sie gemäss Fahrplan von Vaduz über Triesen nach Vaduz verkehrt?
Bis wann liegen die angekündigten Kriterien für eine mögliche Mitfinanzierung solcher Linien durch das Land vor?
Am 15. September führte das staatlich unterstützte Jugendinformationszentrum aha im SAL eine Veranstaltung zur Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» mit rund 250 Schülerinnen und Schülern durch. Bei den Teilnehmenden handelte es sich überwiegend um Minderjährige. Gemäss Berichterstattung war die Veranstaltung ursprünglich im Hinblick auf die damals erwartete Volksabstimmung geplant.
Wenn eine staatlich finanzierte Organisation während der Schulzeit mit Minderjährigen eine Veranstaltung zu einer konkreten politischen Initiative im Vorfeld einer erwarteten Volksabstimmung durchführt, stellen sich Fragen zur politischen Neutralität, zur Ausgewogenheit und zur Grenze zwischen politischer Bildung und politischer Einflussnahme.
Ich bitte die Regierung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) ist die gesetzlich verankerte nationale Menschenrechtsinstitution Liechtensteins und wird wesentlich durch öffentliche Mittel finanziert.
Am 14. August 2026 informierte der VMR die Fraktionssprecher des Landtags darüber, dass er aufgrund erhöhter Anfragen zur menschenrechtlichen Perspektive auf den Schwangerschaftsabbruch bei der Universität Bern ein völkerrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben habe. Dieses soll die geltende Rechtslage in Liechtenstein sowie ausdrücklich die Initiative zur Fristenlösung beurteilen und den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.
Da die Initiative Gegenstand eines laufenden politischen Verfahrens ist, stellt sich die grundsätzliche Frage, wo bei einer staatlich finanzierten Institution die Grenze zwischen ihrem gesetzlichen Informations- und Beratungsauftrag und einer aktiven Einflussnahme auf die politische Willensbildung beziehungsweise einen möglichen Abstimmungskampf liegt:
Das Liechtenstein Olympic Committee (LOC) wird in erheblichem Umfang durch öffentliche Mittel finanziert. Gleichzeitig unterhält das LOC einen Unterstützungsfonds für Schutzsuchende. Gemäss eigener Information des LOC können daraus unter anderem Kosten für Trainingsteilnahme, Infrastruktur, Sportmaterial sowie Sportcamps und Trainingslager übernommen werden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zum Auftrag des LOC, zur Finanzierung und zur Gleichbehandlung der in Liechtenstein lebenden Bevölkerung:
In der September-Landtagssitzung 2026 erklärte die Regierung bei mehreren Kleinen Anfragen zum Grundstückserwerb, das von der Grundverkehrsbehörde verwendete Programm lasse Auswertungen zum Grundverkehr nicht zu. Zugleich betont die Regierung, Abweichungen erfolgten nur in gut begründeten Einzelfällen.
Gerade weil die Regierung den Ausnahmecharakter betont, ist zu erwarten, dass diese Fälle dokumentiert und auswertbar sind.
Der zusätzliche Hinweis auf einen unverhältnismässigen Aufwand steht dazu im Widerspruch: Was nur in begründeten Einzelfällen vorkommt, sollte sich aus den Akten erheben lassen.
Betrachtet die Regierung die Antwort, wonach mit dem verwendeten Programm keine Auswertung nach Grundstücksfläche, Ausnahmegenehmigung oder Staatsangehörigkeit möglich sei, als hinreichende Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Landtag?
Wird die Regierung die in den September-Anfragen erwähnten Angaben, wie zum Beispiel die Anzahl der seit 2021 bewilligten Überschreitungen der Obergrenze sowie die jeweiligen Grundstücksgrössen nun manuell aus den Akten erheben und dem Landtag nachreichen oder ist dazu ein anderes parlamentarisches Instrument notwendig?
Die staatliche digitale Identität eID.li ist seit Ende April 2020 verfügbar und ersetzt gemäss Art. 12 Abs. 1 E-GovG im behördlichen Verfahren die Unterschrift.»
Das eID.li-System wird von der Landesverwaltung geführt, die technische Umsetzung erfolgt über eine internationale private Auftragskette.
Am Anfang der Kette stehen die Hersteller der Endgeräte und die App-Stores von Apple und Google. Auftragsverarbeiterin ist die European Trust Services GmbH in Wien, ein Gemeinschaftsunternehmen der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH und der CRYPTAS International GmbH. Unterauftragsverarbeiter sind die Youniqx Identity AG in Wien, die Identity Trust Management AG (IDnow) in München und die Körbler GmbH in Wagna.
Im Juli 2025 hat die niederländische eMudhra B.V., Tochter der unter anderem im «Hi-Tech Defence and Aerospace Park» ansässigen indischen eMudhra Limited, die Mehrheit an CRYPTAS übernommen.
Keine dieser Firmen hat ihren Sitz in Liechtenstein. Der Staat verlässt sich auf diese Kette, ohne unmittelbaren Einfluss.
Deshalb stellt sich die Frage nach Haftung und Sanktionsmöglichkeiten.
Welche staatliche Stelle trägt gegenüber dem eID.li-Inhaber die rechtliche Gesamtverantwortung für Ausstellung, Betrieb und Sicherheit der eID.li?
Wer trägt die Beweislast, wenn ein eID.li-Inhaber bestreitet, eine mit seiner eID.li ausgelöste Handlung vorgenommen zu haben?
Wie hat die Regierung die 2025 erfolgte Mehrheitsübernahme von CRYPTAS International durch eMudhra - die auch Sicherheitslösungen für den Militärsektor und Satellitenkommunikation sowie KI-gesteuerte Systeme anbietet - hinsichtlich Sicherheit, Datenschutz und Haftung beurteilt?
Welche rechtlichen und technischen Schranken stellen sicher, dass die eID.li nicht zur Durchsetzung politischer oder ideologischer Vorgaben auf nationaler oder europäischer Ebene eingesetzt wird?
Welche Sanktions- und Durchsetzungsmöglichkeiten bestehen gegenüber den Firmen dieser Auftragskette, wenn Pflichten zu Sicherheit, Datenschutz oder Verfügbarkeit verletzt werden?
Regierungschefin-Stellvertreterin und Aussenministerin Sabine Monauni hat am 25. September 2026 vor der 81. UNO-Generalversammlung erklärt, es brauche den Willen, politisches Kapital für Frieden, statt Gewalt aufzuwenden und Konflikte durch Diplomatie statt durch Krieg zu behandeln. Sie warnte vor einer Welt, in der Macht über dem Recht steht, bezeichnete UNO und Völkerrecht als Garanten der Souveränität kleiner Staaten und sprach sich für eine Regulierung Künstlicher Intelligenz aus, damit auch neue Technologien mit den Menschenrechten vereinbar bleiben und die internationale Sicherheit nicht gefährden.
Diese Linie ist für einen Kleinstaat ohne Armee von grosser Bedeutung.
Gleichzeitig schliesst sich Liechtenstein internationalen Erklärungen an und bezieht in Konflikten klare Positionen.
Wie setzt die Regierung den Grundsatz, politisches Kapital für Frieden statt Gewalt aufzuwenden und Konflikte durch Diplomatie, statt durch Krieg zu behandeln, in der konkreten Aussenpolitik um?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Regierung, ob Liechtenstein in einem Konflikt eine klare Position bezieht oder sich auf Diplomatie, Völkerrecht und eine politische Lösung beschränkt?
Liechtenstein hat sich am 23. September 2026 dem «Joint Statement ahead of the High-Level UN Security Council Briefing on Ukraine» angeschlossen. Wie beurteilt die Regierung diese gemeinsame Erklärung vor dem Hintergrund der von der Aussenministerin betonten Grundsätze?
Vorarlberg bietet 2027 ein sechsmonatiges Mentoringprogramm für neue Gemeindevertreterinnen an. Dabei geben erfahrene Politikerinnen ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiter. Im Zentrum stehen der persönliche Austausch, die Unterstützung bei Herausforderungen im politischen Mandat sowie die Vernetzung untereinander.
Liechtenstein und Vorarlberg haben während rund 20 Jahren gemeinsam den länderübergreifenden Politiklehrgang für Frauen angeboten. Im Rechenschaftsbericht 2024 wurde angekündigt, das Angebot 2025 zu evaluieren und anschliessend über dessen bedarfsgerechte und zeitgemässe Weiterentwicklung zu entscheiden. Vorarlberg führt den Politiklehrgang inzwischen ohne Beteiligung Liechtensteins weiter.
Parallel dazu arbeitet Liechtenstein an einer nationalen Gleichstellungsstrategie. Mit Blick auf die bevorstehenden Gemeindewahlen 2027 stellt sich deshalb die Frage, welche Angebote zur Förderung der politischen Beteiligung von Frauen heute bestehen und welche künftig vorgesehen sind. Gleichzeitig interessiert mich, wie weit die angekündigte Gleichstellungsstrategie inzwischen fortgeschritten ist.
Welche Angebote zur Förderung der politischen Beteiligung von Frauen bestehen derzeit in Liechtenstein und welche Rolle sieht die Regierung dabei für Staat, Parteien und Zivilgesellschaften?
Sind im Hinblick auf die Gemeindewahlen 2027 oder für die Zeit danach staatliche oder unterstützende Informations-, Vernetzungs- oder Mentoring Angebote für Frauen vorgesehen?
Welche staatlich durchgeführten oder unterstützenden Angebote zur politischen Beteiligung von Frauen gab es in den vergangenen zehn Jahren, welche davon bestehen heute noch und welche sind neu vorgesehen?
Wie ist der aktuelle Stand der Gleichstellungsstrategie und wann ist mit deren Verabschiedung und Veröffentlichung zu rechnen?
Welchen Stellenwert hat die politische Partizipation von Frauen in der Gleichstellungsstrategie und wie soll diese künftig konkret gefördert werden?
Die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung über die gesamte Erwerbsbiografie hinweg wird auch in Liechtenstein zunehmend hervorgehoben. In der Thronrede vom 15. Januar 2026 sowie in der Ansprache zum diesjährigen Staatsfeiertag wurde von S.D. dem Erbprinzen auf die Notwendigkeit hingewiesen, möglichst breite Teile der Bevölkerung auf die künftigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen vorzubereiten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen der Erwachsenenbildung den heutigen Anforderungen noch entsprechen. Das geltende Gesetz zur Erwachsenenbildung stammt aus den 1970er-Jahren. Insbesondere die gesetzliche Zielsetzung, die Fördermechanismen sowie die Einschränkung auf bestimmte Trägerschaften und Bildungsangebote werfen Fragen hinsichtlich ihrer Aktualität und Zukunftsfähigkeit auf. Vor diesem Hintergrund wird die Regierung um Auskunft zu den folgenden Punkten ersucht:
Wie beurteilt die Regierung die Aktualität und Zweckmässigkeit des geltenden Gesetzes über die Erwachsenenbildung im Hinblick auf die heutigen gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Anforderungen?
Plant die Regierung eine Überprüfung oder Revision des Gesetzes über die Erwachsenenbildung und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen soll diese erfolgen?
Wie beurteilt die Regierung die bestehende gesetzliche Einschränkung, wonach Erwachsenenbildung ausserhalb der beruflichen Bildung stattzufinden hat?
Sieht die Regierung Anpassungsbedarf bei den heutigen Förderstrukturen der Erwachsenenbildung, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Trägerschaften und Anbieter förderberechtigt sein sollen?
Hat die Regierung geprüft oder beabsichtigt sie zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zur heutigen Objektförderung Modelle der Subjektförderung, beispielsweise in Form von Bildungsgutscheinen für in Liechtenstein wohnhafte Personen, eingeführt werden könnten?
Gemäss Art. 48 des Personenfreizügigkeitsgesetzes besteht für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von in Liechtenstein wohnhaften Personen die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Voraussetzung ist unter anderem die Leistung einer finanziellen Sicherheit in erheblicher Höhe (von mindestens CHF 84‘000 beziehungsweise maximal CHF 156‘000). In der Praxis kann dies insbesondere für junge Erwachsene und Personen mit durchschnittlichem Einkommen eine hohe Hürde darstellen.
Davon betroffen sind auch langjährige Partnerschaften, bei denen die ausländische Partnerin oder der ausländische Partner bereits seit mehreren Jahren in Liechtenstein erwerbstätig ist sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bestehenden Regelungen den heutigen gesellschaftlichen Realitäten grenzüberschreitender Lebensgemeinschaften ausreichend Rechnung tragen und ob sie unbeabsichtigte Auswirkungen auf die persönliche Lebensgestaltung junger Menschen haben.
Wie viele Gesuche um Aufenthaltsbewilligungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach Art. 48 PFZG wurden in den vergangenen fünf Jahren eingereicht, bewilligt und abgelehnt?
Liegen der Regierung Erkenntnisse vor, wonach die bestehenden finanziellen Voraussetzungen für Aufenthaltsbewilligungen von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern dazu führen, dass auf eine Gesuchstellung verzichtet wird oder alternative Lebensformen gewählt werden müssen?
Ist sich die Regierung bewusst, dass die geltenden Bestimmungen insbesondere für junge Erwachsene und Personen mit durchschnittlichem Einkommen eine erhebliche Hürde darstellen können und welche Rückmeldungen haben die zuständigen Behörden hierzu in den vergangenen Jahren erhalten?
Sieht die Regierung bei Personen, die seit mehreren Jahren in Liechtenstein erwerbstätig sind und hier Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge leisten, Möglichkeiten für erleichterte oder differenzierte Regelungen im Rahmen von Konkubinatsbeziehungen?
Wo sieht die Regierung konkret Spielraum für Anpassungen der geltenden Bestimmungen, um langjährige und stabile Konkubinatsbeziehungen zu erleichtern, ohne die ursprünglichen Zielsetzungen der heutigen Regelung zu beeinträchtigen?
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage «Fehlende öffentliche Kennzahlen im Bildungsbereich» vom 5. Dezember 2025 führte die Regierung aus, dass für Studierende im Ausland keine kohortenverfolgbaren Daten zu Studienabbrüchen, Unterbrechungen und Bildungsverläufen vorlägen. Gleichzeitig wurde ausgeführt, dass ein Ausbau des Themenbereichs «Bildungsverläufe» geplant sei und in das statistische Programm des Amts für Statistik aufgenommen werden solle. Zudem erklärte die Regierung, den Input für ein erweitertes Bildungsmonitoring aufzunehmen.
Seit dieser Beantwortung sind mehrere Monate vergangen. Für die politische Steuerung der Bildungs-, Fachkräfte- und MINT-Strategie ist es von Interesse zu erfahren, welche konkreten Fortschritte inzwischen erzielt wurden und welche zusätzlichen Kennzahlen künftig verfügbar sein werden.
Welche der in der Beantwortung vom 5. Dezember 2025 angekündigten Massnahmen zur Weiterentwicklung der Bildungsverlaufsdaten wurden bis heute vollständig umgesetzt und welche konkreten Ergebnisse liegen daraus vor?
Über welche zusätzlichen Bildungs- und Bildungsverlaufskennzahlen verfügt die Regierung heute, die zum Zeitpunkt der damaligen Beantwortung noch nicht verfügbar waren?
Kann die Regierung heute belastbare Aussagen zu Studienabbrüchen, Studienunterbrüchen, Studienwechseln oder Studienerfolgsquoten von Liechtensteiner Studierenden im In- und Ausland machen?
Welche damals festgestellten wesentlichen Datenlücken bestehen weiterhin, aus welchen Gründen bestehen sie noch und bis wann sollen sie geschlossen werden?
Bis zu welchem verbindlichen Zeitpunkt wird ein Bildungsmonitoring vorliegen, das eine kohortenbasierte Nachverfolgung von Bildungsverläufen und Bildungsabschlüssen ermöglicht?
Im Februar 2026 hat die Regierung angekündigt, das Projekt «Inspira II» unter der Bauherrschaft des Landes weiterzuentwickeln. Bis Herbst 2026 sollte eine Studie klären, wie beziehungsweise ob die festgestellten Planungsmängel behoben werden können.
Parallel dazu wurde eine Objektstrategie für das Wille-Areal in Aussicht gestellt. Im Frühjahr wurde zudem eine Zustandsanalyse des bestehenden Landesspitals angekündigt.
Für den Landtag und die Bevölkerung ist daher von Interesse, wie weit diese Arbeiten fortgeschritten sind, welche nächsten Entscheidungen anstehen und welche finanziellen Folgen der weitere Betrieb des bestehenden Gebäudes hat.
In welcher Phase befindet sich die Weiterentwicklung des Projekts «Inspira II», und welcher verbindliche Zeitplan gilt für die nächsten Meilensteine?
Welche wesentlichen Ergebnisse liegen aus der angekündigten Studie und der Objektstrategie für das Wille-Areal inzwischen vor?
Wie ist der Stand der im Frühjahr angekündigten Zustandsanalyse des bestehenden Landesspitals?
Welche Kosten sind in den Jahren 2024, 2025 und 2026 für Unterhalt, Reparaturen, Instandsetzung und betriebliche Sicherung des bestehenden Spitalgebäudes angefallen beziehungsweise budgetiert?
Mit welchen zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten rechnet die Regierung für das bestehende Spitalgebäude bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus?
La Ville de Lausanne impose, pour certaines catégories d'achats, des conditions de paiement allant jusqu'à 60 jours net, alors que plusieurs collectivités publiques, dont le Canton de Vaud, appliquent un délai de 30 jours net.
Ces délais peuvent peser particulièrement lourd sur les PME locales, qui doivent financer leurs charges avant d'être payées par la Ville.
Le mécanisme d'escompte peut accentuer cette asymétrie : une PME ayant besoin de liquidités peut être amenée à renoncer à une partie de sa créance pour être payée plus rapidement.
Cette pratique interroge donc la cohérence entre la politique d'achat de la Ville, son soutien au tissu économique local et son devoir d'assurer une utilisation rigoureuse des deniers publics.
À l'approche de la municipalisation de la fonda2on ABS, des questions plus structurelles sur l'activité des espaces de consommation doivent attirer l'intention de notre Conseil. Depuis mars 2025, la question des critères d'accès aux ECS, soutenue par le Conseil communal, a été mise en stand-by par les services concernés.
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