Frage vom 30. September 2026
Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) ist die gesetzlich verankerte nationale Menschenrechtsinstitution Liechtensteins und wird wesentlich durch öffentliche Mittel finanziert.
Am 14. August 2026 informierte der VMR die Fraktionssprecher des Landtags darüber, dass er aufgrund erhöhter Anfragen zur menschenrechtlichen Perspektive auf den Schwangerschaftsabbruch bei der Universität Bern ein völkerrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben habe. Dieses soll die geltende Rechtslage in Liechtenstein sowie ausdrücklich die Initiative zur Fristenlösung beurteilen und den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.
Da die Initiative Gegenstand eines laufenden politischen Verfahrens ist, stellt sich die grundsätzliche Frage, wo bei einer staatlich finanzierten Institution die Grenze zwischen ihrem gesetzlichen Informations- und Beratungsauftrag und einer aktiven Einflussnahme auf die politische Willensbildung beziehungsweise einen möglichen Abstimmungskampf liegt:
- Wie beurteilt die Regierung grundsätzlich die Zulässigkeit, dass der überwiegend staatlich finanzierte Verein für Menschenrechte-Gutachten zu laufenden politischen Vorlagen und Initiativen in Auftrag gibt und diese gezielt politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung stellt?
- Wo liegt nach Auffassung der Regierung die rechtliche Grenze zwischen dem gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Stellungnahmeauftrag des VMR und einer aktiven politischen Einflussnahme auf die Meinungsbildung des Landtags beziehungsweise der Stimmberechtigten?
- Darf sich der Verein für Menschenrechte nach Auffassung der Regierung im Falle einer möglichen Volksabstimmung unter Verwendung staatlicher Beiträge aktiv für oder gegen eine Vorlage positionieren, beispielsweise durch Abstimmungsempfehlungen, Veranstaltungen, Publikationen, Inserate oder andere Kommunikationsmassnahmen?
- Wie hoch sind die Kosten des beim VMR in Auftrag gegebenen völkerrechtlichen Gutachtens zur Fristenlösung, aus welchen Mitteln wird dieses finanziert und war beziehungsweise ist die Regierung über Auftrag, Fragestellung und Finanzierung dieses Gutachtens informiert?
- Welche rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn der VMR öffentliche Mittel für Tätigkeiten einsetzen sollte, die über seinen gesetzlichen Menschenrechtsauftrag hinausgehen und der unmittelbaren politischen beziehungsweise abstimmungsbezogenen Einflussnahme dienen?