Sursiglir al cuntegn principal

Frage vom 30. September 2026

deHTML
Liechtenstein30 da settember 2026

Die Regierung hat beschlossen, das bisherige Amt für Umwelt per 1. August 2026 in zwei eigenständige Ämter aufzuteilen: das Amt für Umweltschutz sowie das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft.

Gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz RVOG kann die Regierung die Verwaltung organisatorisch gliedern. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Gesetz aus dem Jahr 2012, mit welchem die damaligen Ämter ausdrücklich zu einem gemeinsamen Amt für Umwelt zusammengeführt wurden.

Daraus ergeben sich folgende drei Fragen:

  1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage konnte die Regierung das Amt für Umwelt in zwei eigenständige Ämter aufteilen, obwohl das Gesetz aus dem Jahr 2012 weiterhin ein gemeinsames Amt für Umwelt vorsieht?

  2. Ist die Regierung der Auffassung, dass ihre Organisationskompetenz gemäss RVOG für diese Aufteilung ausreicht?

  3. Weshalb wurde das Gesetz aus dem Jahr 2012 im Zuge der Reorganisation nicht aufgehoben oder angepasst?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0