zu Frage 1:
Die vertiefte Überprüfung zur Behebung der festgestellten Mängel läuft weiterhin. In einem nächsten Meilenstein soll die Projektüberprüfung abgeschlossen und sollen die Projektkosten aktualisiert werden. Die Erarbeitung der vollständigen Ergebnisse wird voraussichtlich bis Ende Herbst 2026 andauern, wobei die Qualität des Arbeitsergebnisses Vorrang hat.
zu Frage 2:
Derzeit wird die Studie ausgearbeitet und es liegen noch keine vollständigen Ergebnisse vor.
zu Frage 3:
Die Regierung wird die Zustandsanalyse in Kürze zur Kenntnis gebracht erhalten und ich gehe davon aus, dass wir binnen der nächsten zwei Wochen über den Inhalt der Bauzustandsanalyse und auch die zu erwartenden Kosten für den Weiterbetrieb des Liechtensteinischen Landesspitals werden informieren können.
zu Frage 4:
Zwischen 2019 und 2025 wurden jährlich im Durchschnitt CHF 302‘000 für Unterhalt und Reparaturen, Sanierungsmassnahmen sowie betriebliche Sicherung des Gebäudes ausgegeben. Für das Jahr 2026 sind CHF 265‘000 budgetiert.
Bei diesen Zahlen ist zu beachten, dass die Unterhaltskosten für das Gebäude schon früher zurückgefahren wurden, da man damals von einem schnelleren Umzug in einen Neubau ausging.
zu Frage 5:
Die Regierung wird nach Kenntnisnahme der Bauzustandsanalyse über die zusätzlich zu erwartenden Kosten informieren.
Invasive Neobiota sind Organismen, die durch den Menschen absichtlich oder unabsichtlich über Verbreitungsbarrieren hinweg in Gebiete ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden und sich dort so stark vermehren, dass sie Schäden verursachen.
Invasive Neobiota bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Schon heute ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Je länger mit Gegenmassnahmen zugewartet wird, desto teurer werden diese in Zukunft.
Das "Programm Invasive Neobiota (Phase 2028–2033)" leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion künftiger Schäden und Folgekosten. Es schützt Natur, Landwirtschaft, Wald, Gewässer und Infrastruk-turen, reduziert gesundheitliche Risiken und stärkt zugleich die Kooperation zwischen Kanton, Gemeinden und Bevölkerung. Insgesamt schafft es die Voraussetzungen dafür, dass der Kanton Aargau die zunehmenden Herausforderungen durch invasive Neobiota vorausschauend, wirksam und koordiniert bewältigen kann.
Für die Umsetzung der Massnahmen in den Jahren 2028–2033 wird daher ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand als Rahmenkredit im Umfang von 22.59 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 0.3 Millionen Franken beantragt.
Nous, signataires de cette pétition, souhaitons vous faire part de notre profonde
préoccupation face à la présence régulière du stand des «Chrétiens Unis Pour Israël»,
les samedis à la Place du 14 juin.
Der Unterstützungsfonds wurde 2022, 2023 geäufnet. Aus CHF 30'000 Vereinsvermögen des LOC und CHF 15'000 kamen vom Internationalen Olympischen Komitee dazu. CHF 30'000 steuerten liechtensteinische Stiftungen zu diesem Fonds bei. An dieser Stelle herzlichen Dank an diese. Nun meine Fragen an die Regierung:
Wie hoch sind die Pro-Kopf-Ausgaben des Landes pro Einwohner für den Sport?
Welche Unterstützungsmassnahmen für Liechtensteiner Bürger im Rahmen des Sports sind der Regierung bekannt?
Was für Alexander Karp in Schaan, in Liechtenstein möglich ist, wird für liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger nicht einmal im Mü-Bereich zugelassen. Beim einen gibt es keine gesetzlichen und rechtlichen Limiten; bei Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern gibt es bezüglich Heimatansässigkeit, zum Beispiel des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin, gleich die rote Ampel.
Ein Beispiel: Wenn Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit einer Partnerin oder einem Partner aus dem Ausland zusammenleben möchten, stossen sie auf hohe rechtliche und finanzielle Hürden. Wer nicht über erhebliche finanzielle Mittel verfügt, hat teilweise kaum eine realistische Möglichkeit, offiziell mit seiner Partnerin oder seinem Partner zusammenzuwohnen, ohne zu heiraten. Dazu brauchen sie ja gar kein Grundstück in der Beinahe-Grösse eines Fussballfeldes wie Karp.
Gerade für junge Erwachsene ist dies ein grosser Einschnitt in die persönliche Freiheit und die Möglichkeit, den eigenen Lebensweg selbstbestimmt zu gestalten. Verschiedene Lebensmodelle sollten möglich sein, ohne dass die Heirat zur praktisch einzigen Lösung wird.
Eine moderne und attraktive Gesellschaftspolitik sollte der Realität vieler grenzüberschreitender Beziehungen Rechnung tragen und zeigemässe Lösungen ermöglichen. Ich bin für «Liechtenstein first», für liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger «first».
Meine Fragen an die Regierung sind:
Wie ist die Haltung der Regierung zu «Karp First» anstatt «Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner first»?
Ist die Regierung bereit, Voraussetzungen für Partnerinnen und Partner aus den angrenzenden Ländern Österreich und der Schweiz zu erleichtern, insbesondere dann, wenn diese bereits in Liechtenstein arbeiten, Steuern und Sozialabgaben leisten und ihren Lebensmittelpunkt langfristig im Land aufbauen möchten?
Lässt die Regierung auf der Höhe der gesellschaftlichen Zeit nur das Heiratsmodell als Lösungsvariante gelten?
Wird sich die Regierung dieser für viele junge Erwachsene in Liechtenstein, für liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger, wichtigen Thematik konkret annehmen?
Nach dem Cyberangriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen hat die Regierung zu Beginn rasch und regelmässig über den Vorfall und die getroffenen Massnahmen informiert. Dies habe ich ausdrücklich begrüsst.
Die letzte umfassende Medieninformation der Regierung zum Cyberangriff ist auf den 31. August 2026 datiert. Damals wurde unter anderem eine zusätzliche externe IT-Prüfung angekündigt. Seither ist es um die Aufarbeitung deutlich ruhiger geworden.
Auch in meinem Umfeld häufen sich mittlerweile die Fragen, wie der aktuelle Stand der Aufarbeitung ist. Daher stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Welche neuen Erkenntnisse liegen der Regierung seit Ende August zur Aufarbeitung des Cyberangriffs vor?
Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten externen IT-Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Auftragsvergabe, des Untersuchungsumfangs, des vorgesehenen Zeitplans sowie des erwarteten Abschlusses der Arbeiten?
Wann und in welcher Form beabsichtigt die Regierung, den Landtag und die Öffentlichkeit wieder umfassend über den Stand der Aufarbeitung, die Ergebnisse der externen Prüfung sowie über die daraus abgeleiteten Massnahmen und Konsequenzen zu informieren?
Meine entsprechende Kleine Anfrage im September-Landtag wurde von der Regierung eher abstrakt beantwortet: Unter anderem hält die Regierung fest, dass «auf die Durchführung einer Studie in Liechtenstein angesichts dessen verzichtet» wird und stattdessen auf «gezielte und konkrete Massnahmen» gesetzt werden soll. Diese Aussage stellt eine deutliche Kehrtwende dar: Die Regierung hatte eine LGBTQIA+-Studie ursprünglich für 2024, später für 2025 angekündigt, und der VMR hatte gegenüber der ECRI bestätigt, dass entsprechende Vorarbeiten in der Abteilung Chancengleichheit bereits geleistet wurden.
Angesichts dieser Kehrtwende, der wiederholten Empfehlungen der ECRI (2018 und 2024) sowie der Tatsache, dass Liechtenstein im aktuellen Rainbow Map Ranking von ILGA-Europe nur Rang 31 von 49 europäischen Staaten belegt, ergeben sich unter anderem folgende Fragen:
Welche konkreten Arbeiten für die Studie wurden in der Abteilung Chancengleichheit des Amtes für Soziale Dienste bereits geleistet?
Die Regierung spricht in der Antwort auf die kleine Anfrage von «gezielten und konkreten Massnahmen» statt einer Studie. Welche konkreten Massnahmen sind damit gemeint?
Die Antwort auf die kleine Anfrage im September verweist auf eine laufende «Bestandesaufnahme» in Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Bis wann soll diese Bestandesaufnahme abgeschlossen sein?
Wie stellt die Regierung sicher, dass ohne eine repräsentative Datengrundlage nicht nur die Anliegen der bereits organisierten zivilgesellschaftlichen Akteure (zum Beispiel Verein Flay), sondern auch jene weniger sichtbarer oder nicht organisierter Betroffenengruppen innerhalb der LGBTQIA+-Community berücksichtigt werden?
Wie strebt die Regierung eine Verbesserung der Position Liechtensteins im Rainbow Map Ranking von ILGA-Europe an?
Mietbeiträge sollen einkommensschwachen Familien und alleinerziehenden Personen ermöglichen, angemessenen Wohnraum zu finanzieren, und dazu beitragen, dass diese möglichst nicht auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Stiftung «Zukunft.li» weist in ihrer Studie «Staatliche Beihilfen neu gedacht» darauf hin, dass die Zahl der ausgerichteten Mietbeiträge seit 2010 rückläufig ist. Als mögliche Ursache wird unter anderem angeführt, dass die Einkommensgrenzen über lange Zeit nicht angepasst wurden. Steigen die Löhne, während die Einkommensgrenzen unverändert bleiben, können Haushalte ihren Anspruch verlieren oder in eine tiefere Beitragskategorie fallen, obwohl sich ihre reale wirtschaftliche Situation kaum verbessert hat. Die Stiftung spricht in diesem Zusammenhang von einer Art «kalter Progression» bei Sozialleistungen.
Hierzu stelle ich der Regierung folgende Fragen:
Das «Wirtschaft regional» berichtete am 11. September 2026 unter dem Titel «Die Wirtschaftsdaten für Liechtenstein und die Ostschweiz senden vorsichtig positive Signale» über die aktuelle konjunkturelle Entwicklung in der Region. Demnach sind sowohl in Liechtenstein als auch in der Ostschweiz Aufhellungstendenzen erkennbar. Gleichzeitig wird im Beitrag darauf hingewiesen, dass die Liechtensteiner Volkswirtschaft gemäss dem Konjunkturindex des Liechtenstein-Instituts weiterhin unterdurchschnittlich wächst.
Gerade für Liechtenstein als kleine, stark exportorientierte Volkswirtschaft ist die weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung. Internationale Nachfrage, Wechselkursentwicklungen und die Situation auf wichtigen Absatzmärkten wirken sich vergleichsweise rasch auf die heimische Wirtschaft und damit auch auf die Beschäftigung und Investitionen aus.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
Das Kriminalgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Amtes für Umwelt wegen unzulässiger Zusatzbeiträge für die Sömmerung von Schafen auf ausländischen Alpen verurteilt; der Schaden betrug rund CHF 105'000. Die Verordnung sieht solche Zusatzzahlungen nicht vor. Offen ist, ob und inwieweit Auszahlungen trotz fehlender Rechtsgrundlage bewusst durch die Amtsleitung und oder Regierung bewilligt wurden – mit dem Hinweis, sie könnten später korrigiert werden. Die GPK hat die Abteilung Landwirtschaft einer begleitenden Kontrolle unterstellt. Der Landtag braucht Klarheit über Verantwortung, Konsequenzen für die Verwaltung und den Stand der Kontrolle.
Hierzu meine Fragen:
Hat die Regierung beziehungsweise die Leitung des Amt für Umwelt Auszahlungen ohne gesetzliche Grundlage bewilligt oder geduldet und dabei darauf hingewiesen, dass diese später korrigiert oder zurückgefordert werden können, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in wie vielen Fällen?
Hatte die zuständige Ministerin im Vorfeld der Auszahlungen Kenntnis davon, dass es Ungereimtheiten gibt, beziehungsweise warum hat sie nicht interveniert?
Wenn nein, wird die entsprechende Zeugin, die vor Gericht ausgesagt hat, wegen Falschaussage belangt?
Welche Konsequenzen zieht die Regierung aus der Verurteilung für die Verwaltung – insbesondere für Aufsicht, interne Kontrollen, Personalverantwortung und die Auszahlungspraxis bei landwirtschaftlichen Beiträgen?
Wie beurteilt die Regierung Fluktuation, Krankheiten und Beschwerdelage im Amt für Umwelt, und wer trägt die Verantwortung für die Aufsicht über die Abteilung Landwirtschaft?
Ein junges Medienunternehmen, die online Plattform «lie24» startete vor acht Monaten seine Tätigkeit in Liechtenstein. Dies unter dem Medienförderungsgesetz, welches unter anderem eine Anschubfinanzierungen bis CHF 250‘000.- vorsieht. Es ist der Regelfall, dass eine Finanzierung eines Start-ups an Regeln gebunden ist. Es wurde «lie24» Ende 2025 ein Betrag von CHF 150‘000.- zugesagt, basierend offenbar auf einem Businessplan, der bestimmt geprüft worden ist. Wie es im Artikel des «Vaterland» weiter heisst, sollte diese Finanzierung in zwei Tranchen ausbezahlt werden. Die erste Tranche wurde zum Betriebsstart bezahlt, die zweite steht nun aus. Offenbar ist der vorgelegte Businessplan nicht zur Gänze erfüllt worden. Wenn wir als Land Unternehmertum, freie Medien und die Privatwirtschaft unterstützen wollen, dann sollten solche Schlagzeile keine Schule machen.
An welche konkreten Auflagen knüpfte die Regierung die Anschubfinanzierung?
Gab es zur ersten und zweiten Tranche transparente Zahlungskriterien, wann diese bezahlt werden sollen und wann nicht?
Wann kristallisierte sich heraus, dass die geplanten Portale der Gemeinden offenbar nicht umgesetzt werden konnten aufgrund Verzögerungen des Partnerunternehmens und wie wurde dem Rechnung getragen?
Wäre der Businessplan ohne diese äusseren Umstände nach Ansicht der Regierung erfüllbar gewesen?
Ist es realistisch zu erwarten, dass ein Start-up im ersten Jahr kostendeckend geführt werden kann, beziehungsweise ist die Auflage nicht von vornherein eine unmögliche gewesen?
Die Linie 40 bedient bekanntlich Haltestellen in Triesen und Vaduz und wird ausschliesslich von der Gemeinde Triesen finanziert. Die Kosten betrugen im Jahre 2025 CHF 140'000.-, im Jahre 2026 CHF 190'000.- und im Jahr 2027 sollen die Kosten für die Gemeinde Triesen CHF 295'000.- betragen. Diese Kostensteigerung ist für die Gemeinde Triesen nicht nachvollziehbar. Der Sündenfall passierte, als entschieden wurde, dass die Linie zwischen Ruggell und Schellenberg wieder eingeführt und finanziert wird. Aufgrund dieser Entscheidung stellt sich natürlich die Frage der Gleichbehandlung und letztlich der gerechten Kostentragung.
Wie entwickelten sich die Fahrgastzahlen der Linie 40 seit der Einführung dieser Linie?
Wieso steigen die Kosten für die Linie 40 im Jahr 2027 gegenüber dem Jahr 2026 um rund 30 %?
Wird die Regierung eine Mitfinanzierung prüfen, analog zu vergleichbaren Angeboten der Grundversorgung in anderen Gemeinden?
Die Parkplatzsituation in Malbun ist bereits heute angespannt und an stark frequentierten Tagen deutlich überlastet. Mit Beginn der kommenden Wintersaison dürfte sich diese Situation weiter verschärfen. Einerseits fallen aufgrund laufender Bauprojekte bestehende Parkplätze weg, andererseits steigt der Parkplatzbedarf deutlich an.
So wird ein Hotel in Malbun seine Kapazität von bisher 48 auf 70 Zimmer erweitern und gleichzeitig bestehende Parkierungsflächen überbauen. Zudem entstehen rund 50 neue Personalwohnungen. Über 90 Parkplätze in der ortsansässigen Parkgarage, die bislang öffentlich genutzt werden konnten, werden künftig nur noch exklusiv Hotelgästen zur Verfügung stehen.
Malbun ist insbesondere bei liechtensteinischen Familien ein beliebtes Ausflugsziel und Skigebiet. Für Familien mit kleinen Kindern sind ausreichend Parkplätze in Pistennähe von grosser Bedeutung, da Skiausrüstung und weiteres Material transportiert werden müssen.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich mir folgende Fragen:
Wie viele Pflichtparkplätze wurden im Rahmen der Baubewilligungen für die Hotelerweiterung auf den Parzellen 538, 539 und 760 sowie für das Personalhaus auf Parzelle 418 gemäss Art. 33 Bauverordnung festgelegt?
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die vom Hotel angemieteten Parkplätze ausserhalb des Baugrundstücks als Pflichtparkplätze anerkannt und welche Pflichtparkplätze wurden dem Personalhaus angerechnet?
Wie wird gemäss Art. 33 Abs 5 der Bauverordnung sichergestellt, dass die angemieteten Parkplätze rechtlich und tatsächlich dauerhaft dem Hotel zur Verfügung stehen, auch wenn die private Parkgarage im befristeten Baurecht erstellt wurde?
Hat das Amt für Hochbau und Raumplanung oder die Gemeinde Triesenberg geprüft, welche Auswirkungen die Anrechnung bereits vorhandener, aber neu reservierter Parkplätze auf das Parkplatzmanagement, die geplanten Parkgebühren und die Verfügbarkeit von Parkplätzen für einheimische Tagesgäste und touristische Leistungsträger in Malbun hat?
Die Regierung hat am 7. Juli 2026 beschlossen, das bisherige Amt für Umwelt per 1. August 2026 in zwei eigenständige Einheiten aufzuteilen: Das Amt für Umweltschutz sowie das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft. Beide Ämter bleiben dem Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur zugeordnet. Begründet wurde dies mit der fachlichen Breite der Aufgaben und klaren Zuständigkeiten.
Die Trennung auf Amtsebene war ein wichtiger Schritt, um unterschiedliche Fachinteressen – etwa zwischen Schutz- und Nutzungsanliegen – besser zu klären. Eine Zuteilung an zwei verschiedene Ministerien wäre jedoch ebenso sinnvoll: Sie würde garantieren, dass Zielkonflikte nicht intern im selben Ressort verbleiben, sondern transparent auf Ebene der gesamten Regierungsbank verhandelt und gelöst werden.
Vor diesen Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Hat die Regierung vor oder nach dem Beschluss vom 7. Juli 2026 geprüft, die beiden Amtsstellen zwei verschiedenen Ministerien zuzuordnen?
Wie beurteilt die Regierung die Chance, durch eine Zuordnung an zwei verschiedene Ministerien eine unabhängige Abstimmung bei Zielkonflikten zu erreichen?
Gelangen Geschäfte, bei denen die beiden Ämter im Interessenkonflikt sind, zur Entscheidung an die gesamte Kollegialregierung oder werden Entscheidungen intern im Ministerium getroffen?
Kann die Kollegialregierung die Zuordnung der beiden Amtsstellen während der Amtsperiode 2025-2029 ändern beziehungsweise ist eine Überprüfung vorgesehen?
Die Trockenheit hat diesen Sommer die Bewässerung aus Esche, Scheidgraba, Spiersbach, Oberaubach und Schmettakanal eingeschränkt. Kulturen blieben ohne Wasser. In denselben Gewässern, dazu im Balzner Giessen und im Kleinen Kanal in Schaan, verendeten Fische. An mehreren Stellen hielt ein Biberdamm das Restwasser zurück. An der Esche beim Egelsee wurde der Damm laut Fischereiverein Liechtenstein nur leicht geöffnet, im Kleinen Kanal staute einer noch, als das Fischsterben bereits eingetreten war.
Der Biber ist geschützt. Das Konzept Biber Liechtenstein wägt den Einzelfall ab, namentlich Entwässerung, gefährdete Kulturpflanzen, Habitate geschützter Arten und die positiven Wirkungen des Bibers.
Die Restwassermenge nach Art. 27 und Art. 28 des Gewässerschutzgesetzes gilt zusätzlich. Ein Vorrang des Bibers vor Bewässerung und Fischlebensraum ist nicht festgelegt. 2018 sagte die Regierung nach dem Sterben im Oberaubach zu, Konflikte situativ zu beurteilen und Drainagerohre sowie eine Begrenzung der Dammhöhe zu prüfen.
Dazu frage ich die Regierung:
Welche Biberdämme haben im Sommer 2026 die Wasserführung zu landwirtschaftlichen Flächen oder zu Fischlebensräumen unterbrochen?
Welche wurden geöffnet, abgesenkt oder mit einem Drainagerohr versehen, durch wen, wann und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wie hat die Regierung den Schutz des Bibers gegen Kulturpflanzen, Bewässerung und die Fischbestände gewichtet?
Sieht die Regierung vor, für Trockenjahre neue Schwellwerte festzulegen, ab der ein Damm geöffnet wird, wenn sonst die Bewässerung ausfällt oder Fischlebensräume austrocknen?
Schulisches Assistenzpersonal leistet einen wichtigen Beitrag zum Unterricht. Weil ihre 2'040 Jahresstunden auf nur 38 Schulwochen verdichtet werden, entsteht zum Beispiel für Klassenassistenzen bei einem Vollzeitpensum jedoch eine unerreichbare Vorgabe von über 53 Wochenstunden.
Bei 38 Wochenstunden Präsenz erhält ein Mitarbeiter der Landesverwaltung ein 90%-Gehalt, während eine Klassenassistenz mit derselben Arbeitszeit rein rechnerisch als 70%-Teilzeitkraft eingestuft wird – was bei gleicher Präsenz rund 20 Prozentpunkte weniger Lohn bedeutet. Somit führt dieses System im Praxisalltag der Schule zwangsläufig zu künstlichen Lohnkürzungen, einer direkten Gehaltsbenachteiligung, unbezahlter Mehrarbeit und Benachteiligungen bei Absenzen.
Vor diesem Hintergrund gelange ich an die Regierung mit folgenden Fragen:
Das Schulzentrum Mühleholz in Vaduz umfasst das Liechtensteinische Gymnasium und die Realschule Vaduz. Zu den Unterrichtsschlusszeiten verlassen viele Schülerinnen und Schüler den Standort gleichzeitig. Besonders ausgeprägt ist dies am Mittwochmittag und am Freitagnachmittag.
Zum Schülertransport stehen Schulbusse zur Verfügung. Rückmeldungen von Eltern und Schülerinnen und Schülern gehen dahin, dass die Schulbusse an den genannten Zeitpunkten nicht immer alle Fahrgäste aufnehmen können. Wer keinen Platz mehr findet, weicht auf den Linienbus aus. Dort sind die Jugendlichen dann häufig stehend, unterwegs mit Rucksack und Schulsachen zusammen mit den übrigen Fahrgästen.
Die Kapazitäts- und Sicherheitslage bei Schülerbussen war bereits Gegenstand etlicher Kleiner Anfragen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
Sind der Regierung, dem Schulamt und der LIEmobil Rückmeldungen bekannt, wonach Schulbusse am Schulzentrum Mühleholz insbesondere am Mittwochmittag und am Freitagnachmittag nicht alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen können und diese auf den Linienbus ausweichen müssen?
Nach welchen Kriterien werden die Schulbuskapazitäten für das Schulzentrum Mühleholz geplant, und wird die tatsächliche Auslastung namentlich am Mittwochmittag und am Freitagnachmittag systematisch erhoben?
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die zulässige Besetzung von Schulbussen und Linienbussen, und wie beurteilt die Regierung die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, wenn sie an diesen Zeitpunkten stehend, mit Rucksack und Schulsachen und ohne Sitzplatz beziehungsweise ohne Gurt befördert werden?
Welche Massnahmen sind vorgesehen oder geprüft, um die Beförderung am Schulzentrum Mühleholz zu den Unterrichtsschlusszeiten, insbesondere am Mittwochmittag und am Freitagnachmittag, an die tatsächliche Nachfrage anzupassen?
Liegen der Regierung, der LIEmobil oder dem Schulamt Reklamationen von Eltern, Schülerinnen und Schülern oder Busunternehmen zur Auslastung am Standort Mühleholz vor, und wie wird damit umgegangen?
Datas: OpenParlData · CC BY 4.0