Frage vom 30. September 2026
In der September-Landtagssitzung 2026 erklärte die Regierung bei mehreren Kleinen Anfragen zum Grundstückserwerb, das von der Grundverkehrsbehörde verwendete Programm lasse Auswertungen zum Grundverkehr nicht zu. Zugleich betont die Regierung, Abweichungen erfolgten nur in gut begründeten Einzelfällen.
Gerade weil die Regierung den Ausnahmecharakter betont, ist zu erwarten, dass diese Fälle dokumentiert und auswertbar sind.
Der zusätzliche Hinweis auf einen unverhältnismässigen Aufwand steht dazu im Widerspruch: Was nur in begründeten Einzelfällen vorkommt, sollte sich aus den Akten erheben lassen.
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Betrachtet die Regierung die Antwort, wonach mit dem verwendeten Programm keine Auswertung nach Grundstücksfläche, Ausnahmegenehmigung oder Staatsangehörigkeit möglich sei, als hinreichende Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Landtag?
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Wird die Regierung die in den September-Anfragen erwähnten Angaben, wie zum Beispiel die Anzahl der seit 2021 bewilligten Überschreitungen der Obergrenze sowie die jeweiligen Grundstücksgrössen nun manuell aus den Akten erheben und dem Landtag nachreichen oder ist dazu ein anderes parlamentarisches Instrument notwendig?