Sursiglir al cuntegn principal

Politische Neutralität bei aha-Veranstaltung zur Fristenlösung

(KA 30510)Kleine Anfragen
Liechtenstein30-09-2026
Profil
Tip
Kleine Anfragen
Parlament
Liechtenstein
Numer
KA 30510
Cumenzament
30-09-2026
Referenzas & funtauna
Funtauna uffiziala
Profil uffizial
ID externa
30510
Cronologia(2)
  • Beantwortet
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Antwort vom 02. Oktober 2026HTML
    2 d’october 2026

    zu Frage 1:

    Für diese Veranstaltung galten die Vorgaben aus dem gesetzlichen sowie auf Leistungsvereinbarungen beruhenden Auftrag des Vereins aha – Jugendinformation Liechtenstein. Überdies galten die Grundsätze der europäischen ERYICA-Charta für Jugendinformation. Danach hat das aha politisch und weltanschaulich unabhängig zu handeln und Informationen objektiv, umfassend und aus unterschiedlichen Perspektiven zu vermitteln.

    Für die konkrete Veranstaltung bedeutete dies, dass keine politische Position bevorzugt oder eine Abstimmungsempfehlung abgegeben werden durfte. Ziel war vielmehr, den Jugendlichen eine sachliche und ausgewogene Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Standpunkten zu ermöglichen, damit sie sich eine eigene fundierte Meinung bilden können.

    Neutralität ist dabei nicht als Verzicht auf kontroverse politische Themen zu verstehen, sondern als deren sachliche, unabhängige und multiperspektivische Behandlung. Die gesellschaftliche Debatte rund um die Initiative konnte deshalb im Rahmen des «Tags der Demokratie» aufgegriffen werden, sofern die unterschiedlichen Argumente angemessen dargestellt und die freie Meinungsbildung der Jugendlichen respektiert wurden.

    zu Frage 2:

    Die ablehnende Position wurde nicht durch eine Person aus der liechtensteinischen Parteien- oder Komiteelandschaft vertreten, weil sich im Vorfeld kein offizielles Gegenkomitee gebildet hatte und damit keine institutionalisierte Ansprechperson zur Verfügung stand. Bei der Podiumsbesetzung wurde zugleich darauf geachtet, fachlich überzeugende, authentische und für Jugendliche nahbare Stimmen einzubeziehen.

    Zudem hatte sich im Vorfeld der Initiative kein offizielles Gegenkomitee formiert, das eine institutionalisierte Vertretung auf Parteiebene ermöglicht hätte. Dennoch war die Gegenposition hochkarätig besetzt: Mit Carolin Brändle konnte eine in der Region bestens etablierte Stimme für die Contra-Seite gewonnen werden. Als Seelsorgerin und ehemalige Generalsekretärin der Initiative #Fairändern vertritt sie den Lebensschutz fundiert. Dass sie auch im liechtensteinischen Diskurs eine gesellschaftlich anerkannte Vertreterin dieser Position ist, zeigt ihre Teilnahme an der Veranstaltung «Brennpunkt Demokratie» am 17. Mai 2026 in der Stein Egerta, bei der sie in derselben Konstellation gemeinsam mit Lisa von Reden auf dem Podium sass. Die Gegenargumente waren somit regional stark und kompetent vertreten.

    zu Frage 3:

    Die in der Anfrage geäusserte Prämisse, es sei keine Person ausdrücklich als Vertreterin der Gegnerschaft ausgewiesen worden, trifft nicht zu. Carolin Brändle war explizit als Vertreterin der Contra-Position (zum Schutz des ungeborenen Lebens) auf das Podium eingeladen und hat diese Haltung deutlich, umfassend und kritisch vertreten.

    Um eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen, sollten nicht nur die gesellschaftlichen Gegenpole Pro und Contra abgebildet, sondern das Thema auch von medizinischer, rechtlicher und politischer Seite faktenbasiert beleuchtet werden.

    Medizinische Perspektive: Dr.med. Carolin Blume

    Menschenrechte: Lisa von Reden

    Politische Einordnung: Dr. Karin Frick

    Pro Fristenlösung: Tuana Türkyilmaz

    Contra Fristenlösung: Carolin Brändle

    Diese Zusammensetzung gewährleistete eine inhaltlich ausgewogene Debatte.

    zu Frage 4:

    Zu Beginn und am Ende der Veranstaltung wurde dieselbe anonyme Frage gestellt: «Soll Liechtenstein deiner Meinung nach Abtreibungen erlauben?» Die Ergebnisse wurden bewusst erst ganz am Schluss eingeblendet.

    Bei der Abfrage handelte es sich nicht um eine repräsentative, verbindliche oder offizielle Abstimmung, sondern um ein etabliertes didaktisches Werkzeug der Jugendbildung. Die Umfrage diente als Check-in- und Check-out-Frage: Sie ermöglichte den Jugendlichen, die eigene Haltung zu reflektieren, sich anonym zu positionieren und Veränderungen des Stimmungsbilds nach der sachlichen Auseinandersetzung sichtbar zu machen. Eine bestimmte Verschiebung des Ergebnisses war nicht Ziel der Veranstaltung.

    Die Chancengleichheit wurde wie folgt gewahrt:

    1. Freiwilligkeit: Die Teilnahme an der anonymen Meinungsabfrage war jederzeit freiwillig; es bestand kein Teilnahmezwang.

    2. Kein inhaltlicher Nachteil: Jugendlichen ohne eigenes Smartphone oder bei bewusstem Verzicht auf dessen Nutzung entstanden keine Nachteile. Das digitale Stimmungsbild diente nur der Veranschaulichung; Wissenszuwachs und Meinungsbildung beruhten auf der sachlichen, multiperspektivischen Auseinandersetzung mit den Argumenten.

    3. Niedrigschwellige Teilnahme: Jugendliche konnten sich mit Sitznachbarinnen oder Sitznachbarn zusammenschliessen, gemeinsam teilnehmen oder das Ergebnis visuell mitverfolgen.

    4. Analoge Partizipation: Für Wortmeldungen, Kritik und Fragen waren keine digitalen Hilfsmittel erforderlich. Beiträge aus dem Publikum erfolgten über das Saalmikrofon und waren allen gleichermassen zugänglich.

    zu Frage 5:

    Die Wahrnehmung eines politischen Mandats ist ein demokratisches Grundrecht; eine berufliche Tätigkeit im öffentlich geförderten Bereich schliesst dies nicht aus. Im aha wird eine strikte professionelle Trennung zwischen politischem Amt und fachlicher Jugendarbeit gewahrt. In ihrer Funktion als Mitarbeiterin handelt die betroffene Person ausschliesslich nach den etablierten fachlichen Standards der Jugendarbeit.

    Aufgrund ihres Landtagsmandats hat die Mitarbeiterin ihr Arbeitspensum reduziert und ist nicht mehr als Koordinatorin der Jugendinfo tätig. Ihre aktuellen Workshop-Formate konzentrieren sich primär auf die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz, beispielsweise die Produktion von Podcasts oder die sichere Smartphone-Nutzung. Bei der konkreten Veranstaltung war sie weder als Moderatorin eingesetzt noch in die Podiumsdiskussion involviert.

    Durch konsequente interne Qualitätssicherung und Team-Supervision stellt das aha sicher, dass sämtliche Bildungsangebote unabhängig von der durchführenden Person neutral und sachlich ablaufen.

  • Frage vom 30. September 2026HTML
    30 da settember 2026

    Am 15. September führte das staatlich unterstützte Jugendinformationszentrum aha im SAL eine Veranstaltung zur Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» mit rund 250 Schülerinnen und Schülern durch. Bei den Teilnehmenden handelte es sich überwiegend um Minderjährige. Gemäss Berichterstattung war die Veranstaltung ursprünglich im Hinblick auf die damals erwartete Volksabstimmung geplant.

    Wenn eine staatlich finanzierte Organisation während der Schulzeit mit Minderjährigen eine Veranstaltung zu einer konkreten politischen Initiative im Vorfeld einer erwarteten Volksabstimmung durchführt, stellen sich Fragen zur politischen Neutralität, zur Ausgewogenheit und zur Grenze zwischen politischer Bildung und politischer Einflussnahme.

    Ich bitte die Regierung daher um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Welche gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen an politische und weltanschauliche Neutralität beziehungsweise Ausgewogenheit galten für das aha bei dieser konkreten Veranstaltung?
    1. Aus welchem Grund wurde die ablehnende Position zur Initiative auf dem Podium nicht durch eine in Liechtenstein politisch oder gesellschaftlich engagierte Person vertreten, obwohl es sich um eine liechtensteinische Gesetzesinitiative und eine damals erwartete Volksabstimmung handelte?
    1. Wie beurteilt die Regierung die Ausgewogenheit des Podiums, wenn mit Tuana Türkyilmaz eine Vertreterin des Initiativkomitees und mit Lisa von Reden eine Vertreterin des Vereins für Menschenrechte teilnahmen, während keine Person ausdrücklich als Vertreter der Gegnerschaft zur Initiative ausgewiesen wurde?
    1. Wie beurteilt die Regierung die Durchführung einer politischen Meinungsabfrage mittels Smartphone bei überwiegend minderjährigen Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit und einer möglichen Benachteiligung von Jugendlichen, die kein eigenes Smartphone besitzen oder dieses bewusst nicht nutzen?
    1. Wie beurteilt die Regierung im Hinblick auf die gebotene politische Neutralität und mögliche Interessenkonflikte den Umstand, dass eine Mitarbeiterin des staatlich unterstützten aha, die bei ihrer Landtagskandidatur 2025 öffentlich als «Leiterin Jugendinfo beim aha» bezeichnet wurde, inzwischen als VU-Abgeordnete dem Landtag angehört und beim aha weiterhin für Workshops zu aktuellen politischen Themen mit Jugendlichen zuständig ist?

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0