Skip to main content

Irreguläre Sekundärmigration stoppen und Ursachen bekämpfen

(23.3533)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz03.05.2023
Speeches(17)
Sorted by Speech date, Descending
17 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Beat Jans(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Im Rahmen der vorliegenden Motion wird eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, um sekundäre Migrationsbewegungen einzudämmen und das reibungslose Funktionieren des Asylsystems zu gewährleisten.

    La situation migratoire actuelle en Europe représente toujours un défi. Un grand nombre de personnes voyagent de manière irrégulière à l'intérieur de l'Europe et à travers plusieurs pays, jusqu'à arriver à la destination de leur choix.

    Es gibt viele Menschen, die in die Schweiz kommen wollen. Es ist aber nach wie vor so, dass die grosse Mehrheit der Migrantinnen und Migranten, die über Italien in die Schweiz einreisen, kein Asylgesuch in der Schweiz stellen. Diese Personen wollen vor allem nach Deutschland oder Frankreich. Seit November kommen aufgrund von Massnahmen gegen [PAGE 220] Schlepperbanden in Serbien - das ist interessant - kaum mehr Migrantinnen und Migranten via Ungarn und Österreich in die Schweiz.

    Der Bundesrat ist mit einer Umsetzung der meisten von der Motion geforderten Massnahmen einverstanden. Wie bereits mehrfach erwähnt, bleibt die Verhinderung von Sekundärmigration ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Neben den in der Stellungnahme des Bundesrates erwähnten Aktionsplänen mit Österreich und Deutschland konnte Ende des letzten Jahres auch ein Aktionsplan mit Frankreich präsentiert werden. Dadurch konnte die bilaterale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten nochmals verstärkt werden. Ich werde sie intensiv weiterverfolgen und noch in diesem Semester nach Paris reisen.

    Comme indiqué dans la motion, le retour est un aspect important. Pour le Conseil fédéral, une exécution conséquente des renvois est aussi une priorité. Pour ce faire, il convient de conclure d'autres accords de réadmission et d'utiliser au mieux les accords existants. Aujourd'hui déjà, la Suisse a conclu 66 accords qui formalisent la coopération en matière de retour.

    Was die Liste der sicheren Herkunftsstaaten betrifft - das haben wir heute auch schon erwähnt -, ist der Bundesrat geneigt, diese neu zu bewerten. Dabei wird sich der Bundesrat auch auf die Vorarbeiten der EU-Asylagentur stützen.

    Nun zum Menschenschmuggel und zum Menschenhandel: Hier hat der Bundesrat in der Vergangenheit zahlreiche Massnahmen ergriffen, um eine koordinierte Vorgehensweise von Bund und Kantonen zu gewährleisten. Auch hier erfolgt die Zusammenarbeit mit den Partnern auf europäischer Ebene. Das Parlament wird über seine zuständigen Ausschüsse regelmässig darüber informiert. Der Bundesrat beabsichtigt, den Informationsgrad des Parlamentes weiter zu erhöhen.

    Gerade vor wenigen Tagen war ich für eine Vernehmlassung in Brüssel. Der Ministerrat der Schengen-Staaten ist daran, das Regelwerk zur Bekämpfung der international organisierten Schlepperkriminalität anzupassen. Ausgesprochen interessant war in diesem Zusammenhang, dass die zuständige Kommissarin feststellte, dass diese Schlepperbanden immer besser organisiert sind, dass sie nicht nur mit Menschen, sondern auch mit Drogen und Waffen handeln und dass es deshalb sehr wichtig ist, dass Europa seine Massnahmen zur Bekämpfung dieser organisierten Kriminalität erhöht. Es ist also eine Verbundaufgabe, die wir vor allem mit den anderen Schengen-Staaten bewältigen müssen, um vorwärtszukommen.

    Der Bundesrat hält jedoch an seiner Position fest, dass die Streichung des Begriffs "in der Regel" in Artikel 31a Absatz 1 AsylG abzulehnen ist. Dieser Begriff ermöglicht es, eine notwendige Ausnahmemöglichkeit auf Gesetzesebene beizubehalten. Durch die Streichung des Begriffs "in der Regel" würde Artikel 31a AsylG den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und des rechtlichen Gehörs widersprechen. Daher ist eine Ausnahmeregel wichtig.

    Ausserhalb des Dublin-Kontextes wird die Ausnahmeregel für sichere Drittstaate nur in wenigen Fällen angewendet. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Es handelt sich um eine Familie mit einer schwer an Krebs erkrankten Frau, mit kleinen Kindern und einem Ehemann, der psychisch erheblich angeschlagen ist und sich nicht um die Kinder kümmern kann. Das war ein Selbsteintritt, bei dem das SEM gesagt hat: Dieser Familie kann es nicht zugemutet werden, dass sie noch einmal auf die Reise geschickt wird. Deshalb hat man der Ausnahmeregel stattgegeben.

    Ich sehe die Sorgen, Herr Müller, auch die meiner geliebten Heimatgemeinde. Aber ich bin ehrlich gesagt ziemlich sicher, dass auch Hitzkirch in diesem Fall gesagt hätte: Nein, das kann man dieser Familie nicht zumuten. Es sind ja auch herzliche Menschen in diesen Gemeinden.

    Bei Dublin-Fällen wendet das SEM die Souveränitätsklausel in rund 5 Prozent der Fälle an. Eine Streichung des Begriffs "in der Regel" hätte die Folge, dass die Schweiz gegen die Dublin-III-Verordnung verstossen würde. Die Schweiz könnte das sogenannte Selbsteintrittsrecht nicht mehr anwenden. Gemäss Selbsteintrittsrecht kann ein Staat unter gewissen Voraussetzungen die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Asylantrag übernehmen, auch wenn eigentlich ein anderer Staat zuständig wäre. Das SEM wendet diese Klausel vor allem bei besonders verletzlichen Personen und wirklich nur ausnahmsweise an. Ich nehme den Hinweis mit, dass Sie sich dafür einsetzen, dass hier auch eine strenge Ausnahmepolitik verfolgt wird.

    Comme vous pouvez le constater, le Conseil fédéral entreprend des efforts importants afin d'endiguer la migration secondaire. Le Conseil fédéral est d'accord avec les auteurs de la motion pour dire que la Suisse doit collaborer étroitement avec les pays voisins et l'Union européenne, afin d'empêcher les mouvements secondaires de manière globale.

    Der Bundesrat unterstützt daher auch eine umfassende und transparente Information des Parlamentes über die irreguläre Sekundärmigration. Dies geschieht zwar bereits heute, doch der Bundesrat ist bereit, diese Information weiter auszubauen. Weiter ist der Bundesrat der Ansicht, dass die in der Motion geforderten Massnahmen zwar nicht vollständig, aber zu einem grossen Teil umgesetzt werden können. Er beantragt, die Lemmata 2, 3, 4, 5 und 6 anzunehmen und das Lemma 1 abzulehnen.

  • Redetext
    Schweiz

    Ich erlaube mir eine kurze Replik auf das Votum meines Kollegen. Menschen, die skeptisch sind, haben in Hitzkirch offenbar verhindert, dass Flüchtlinge eine Unterkunft finden. Ich finde, da haben wir schon einen wichtigen Auftrag. Aus Erfahrung wissen wir: Je weniger Menschen aus der Fremde in einer Gegend sind, desto grösser ist der Widerstand gegen sie. Das finde ich ein bisschen gefährlich. Da, glaube ich, ist es sehr wichtig, dass wir auch Aufklärung machen, dass wir den Menschen die Angst vor dem Fremden und dem Unbekannten nehmen und dass wir Offenheit signalisieren. Es braucht die Solidarität mit Menschen in Not. Da ist es für mich auch ganz klar, und auch Bundesrat Jans hat es vorhin bereits gesagt, dass wir nur Menschen hier in der Schweiz aufnehmen wollen, die echte Flüchtlinge sind, keine Wirtschaftsflüchtlinge. Es gibt wirklich viele Menschen in Not, die Aufenthalt brauchen. Da wollen wir helfen, wollen wir offen und solidarisch sein. Gleichzeitig wollen wir auch solidarisch mit anderen Gemeinden sein. Irgendwo müssen die Menschen Unterkunft finden. Wir wollen sie auch irgendwo unterbringen.

  • Redetext
    Daniel Fässler(Die Mitte)
    Schweiz

    Die Migration beschäftigt, auch die Sekundärmigration beschäftigt. Das Stimmenverhältnis in der Kommission zeigt auf, dass sich auch die Kommission Sorgen macht in Bezug auf die Migration, insbesondere in Bezug auf die Sekundärmigration. Ein Verhältnis von 5 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zeugt nicht gerade von einer überzeugenden Mehrheit. Ich möchte Sie trotzdem ersuchen, hier mit der Mehrheit zu stimmen.

    Worum geht es? Es geht um Artikel 31a des Asylgesetzes. Dort wird gesagt, wann nicht auf Asylgesuche einzutreten ist. Diese Bestimmung bleibt so bestehen. Strittig ist einzig die Frage, ob "in der Regel" im Gesetz bleiben soll oder nicht. Ich möchte darauf hinweisen, die Berichterstatterin hat es bereits angesprochen, dass das SEM im Jahr 2023 rund 7000 Dublin-Nichteintretensentscheide gefällt hat - 7000 Nichteintretensentscheide. Dem standen 375 Selbsteintritte gegenüber, das sind Fälle, bei denen von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Man kann sagen, dass das viele Fälle sind, aber ich meine, im Kontext zur gesamten Zahl der Nichteintretensentscheide ist das eine vertretbare Grösse.

    Es ist eine Grösse, die einen Grund hat: Die Schweiz hat die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet und hält sich nach Möglichkeit immer noch daran. Die Flüchtlingskonvention enthält die Verpflichtung, dass die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip beachtet. Wenn dieses Prinzip infrage steht, dann finden, das sagt Absatz 2 von Artikel 31a des Asylgesetzes, die genannten Bedingungen keine Anwendung - also dann, wenn Hinweise bestehen, dass im Einzelfall im Drittstaat kein effektiver Schutz vor Rückschiebung besteht. Hier sollten wir jetzt vernünftig bleiben und dem SEM diese Ausnahmemöglichkeit weiterhin überlassen. Das SEM bleibt aufgefordert, das im Einzelfall auch wirklich gründlich und kritisch zu prüfen und den Selbsteintritt auf jene Fälle zu beschränken, in denen ein solcher auch wirklich angezeigt ist.

  • Redetext
    Mathias Zopfi(Die Grünen)
    Schweiz

    Ich bin jetzt etwas überrascht, dass sich die klare Minderheit aus der Kommission hier im Rat etwas zu vergrössern scheint. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen: Die Ausführungen, die wir jetzt vom Vorredner und auch von Kollegin Gössi gehört haben, sind generelle Ausführungen. Das kann man im Generellen teilweise durchaus teilen. Die Kommission hat diese Motion sorgfältig beraten. Sie ist zum Schluss gekommen - und Sie sehen das: ohne Minderheit -, dass die Lemmata 2 bis 6 angenommen werden können und dass man dieser Situation eben Rechnung tragen kann.

    Wenn Sie jetzt aber aus dem quasi generellen Handlungsbedarf heraus - als Zweitrat, der wir hier sind; der Auftrag würde dann also verbindlich - auch das Lemma 1 annehmen möchten, dann bitte ich Sie schon, zu betrachten, um was es dort geht. Die Berichterstatterin hat es genau ausgeführt. Dort geht es nicht um Klarheit an der Front oder um Verbindlichkeit, wie Kollegin Gössi gesagt hat, sondern es geht darum, dass das Selbsteintrittsrecht verunmöglicht wird. Dieses Selbsteintrittsrecht, dieser Ausnahmefall, der eine Einzelfallbetrachtung ermöglicht, dieses "in der Regel", das natürlich tatsächlich eine gewisse Aufweichung ist, dient eben heute dazu, dass Familien mit Kindern oder vulnerable Personen geschützt werden können. Sie finden das auch im Bericht. Es ist eine relativ tiefe Zahl. Die Kommission hat sich sorgfältig damit auseinandergesetzt. Ich meine, es wäre falsch, wenn jetzt im Rat aus einer allgemeinen Stimmung heraus und vielleicht aus der allgemeinen Erkenntnis, dass Handlungsbedarf im Generellen besteht, diese Motion auch mit dem problematischen Teil, diesem Lemma 1, angenommen würde.

    Ich bitte Sie hier, der Kommission zu folgen, die bei zugegebenermassen vielen Enthaltungen klar entschieden und klar festgestellt hat, dass das Lemma 1 problematisch ist, auch aus Gründen der Verhältnismässigkeit und der verfassungsmässigen Grundsätze, und jetzt nicht aus einer Stimmung heraus die gesamte Motion anzunehmen. Noch einmal: Auch eine potenzielle Minderheit hat bei den Lemmata 2 bis 6 Hand dazu geboten, diese Motion anzunehmen, und eben keine Minderheit gebildet; ich fände es jetzt problematisch, wenn Sie hier dieses "Entgegenkommen" mit einer Annahme des Lemmas 1 ein Stück weit nicht würdigen würden. Danke für die Unterstützung gemäss Kommission.

  • Redetext
    Damian Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Viele Flüchtlinge, wenig Unterkünfte - so lässt sich die derzeitige Situation im Asyl- und Flüchtlingswesen beschreiben. Seit Wochen moniert mein Kanton, Kollege Salzmann hat es bereits erwähnt, wie herausfordernd die Lage ist. Mein Kanton hat am vergangenen Montag die Notlage ausgerufen und eine Taskforce eingesetzt. 6500 Flüchtlinge sind bereits in meinem Kanton niedergelassen. Der Bund geht davon aus, dass in[NB]diesem[NB]Jahr[NB]nochmals[NB]1440[NB]Flüchtlinge aus dem ordentlichen Asylverfahren und 1200 Menschen mit dem Status S folgen werden.

    Um aber einen ordentlichen Betrieb im Asylwesen sicherstellen und eben weiterhin schutzbedürftige Menschen aufnehmen zu können und der humanitären Tradition der Schweiz gerecht zu werden und dies auch im Asylwesen zu gewährleisten, sind Massnahmen zur Eindämmung der Sekundärmigration nötig. Die Sekundärmigration untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Asylpolitik.

    Ich erlaube mir auch, hier ein Beispiel zu machen, Herr Bundesrat, und zwar aus meiner Gemeinde, Hitzkirch, und Ihrem Heimatort, Mosen; die haben ja fusioniert. Bref: Die Situation ist dort so, dass sich eine Gemeindeinitiative gebildet hat und sich jetzt an einer Gemeindeversammlung die Mehrheit dafür ausgesprochen hat, dass Asylsuchende in keinem Schulhaus der Gemeinde mehr Platz finden sollen. Man kann dafür oder dagegen sein - und ich sage Ihnen ehrlich, es geht um Menschen -, aber es hat mir eines gezeigt: dass die Sensibilität in der Bevölkerung gegenüber diesem Thema im [PAGE 219] Augenblick viel höher ist, als wir das vielleicht hier in Bern effektiv spüren.

    Personen, die bereits in einem Drittland internationalen Schutz erhalten haben, müssen unbedingt davon abgehalten werden, in unser Land zu migrieren. Warum sage ich Ihnen das? Weil die Schwierigkeit darin besteht, dass am Schluss bei uns die Menschen unten an der Basis, in unseren Gemeinden, dies nicht mehr mitmachen. Und wenn es dort anfängt zu brodeln, dann haben wir effektiv ein Problem.

    Das Dublin-Abkommen trägt dazu bei, eben Asylsuchende von der Sekundärmigration abzuhalten. Jedoch wendet es Italien - Kollegin Friedli hat es erwähnt - seit Dezember 2022 nicht mehr an. Ich kann es nicht anders sagen, Herr Bundesrat: Ich gebe Ihnen die Chance - Sie sind noch nicht so lange im Amt -, das anzugehen, aber Ihre Vorgängerin hat tatenlos zugesehen. Die Bekämpfung dieser Sekundärmigration verhindert die Überlastung unseres Asylsystems und die Überfüllung von Bundes- und kantonalen Asylunterkünften. Das SEM hat - das wurde bereits erwähnt - zahlreiche hängige Asylgesuche, Pendenzen, und scheint diese nicht zu bewältigen. Die Sekundärmigration ist teilweise für diese Situation verantwortlich, und es ist daher dringend notwendig, vor der Sekundärmigration abzuschrecken und die Motion komplett anzunehmen.

    Wir werden im Verlauf des heutigen Morgens noch andere Motionen behandeln. Sie werden dann auch sehen, dass das SEM bei den Antworten auf diese Motionen nicht immer ganz kongruent gewesen ist; ich komme dann später darauf zurück. Ich bitte Sie hier aber wirklich, die Motion vollumfänglich anzunehmen, um nicht nur ein Zeichen zu setzen, sondern dem Bundesrat die Chance zu geben zu handeln. Damit geben wir den Menschen, die jetzt schon sehr skeptisch sind, und das ist parteiunabhängig, nicht noch Nährstoff, was plötzlich zu ganz anderen Situationen in diesem Land führen könnte. Davor warne ich.

    Deshalb bitte ich Sie, die komplette Motion anzunehmen.

  • Redetext
    Petra Gössi(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich werde nur zum Lemma 1 sprechen. Wir haben es gehört: Bei diesem Vorstoss geht es um die irreguläre Sekundärmigration. Als politische Schlagworte für diese Sekundärmigration werden oft auch "Asylshopping" oder "Asyltourismus" benutzt. Das sind klar negativ konnotierte Begriffe. Woher kommen diese Begriffe? Sie beruhen darauf, dass für die Auswahl eines Staates oft die besseren Asylbedingungen oder dann eben auch die Höhe der Sozialleistungen ausschlaggebend sind. Beim Lemma 1 sind meines Erachtens die rechtlichen Argumente gewichtig, die von Kollegin Moser vorgebracht wurden. Ich hatte mich deshalb in der Kommission - ich bin Mitglied der SPK - hier enthalten. Nach diversen Gesprächen mit Behörden in meinem Kanton bin ich nun aber zum Schluss gekommen, dass ich das Lemma 1 ebenfalls unterstützen werde.

    Ich möchte Ihnen gerne ein Beispiel aufzeigen, um meinen Wandel zu begründen. Verschiedene Stellen haben mir dargelegt, dass die Situation zumindest in meinem Kanton - ich kann es jetzt aus dieser Sicht beurteilen - unbefriedigend ist. Ich will Ihnen das Beispiel des Bahnhofs Arth-Goldau nennen; es ist meines Erachtens bemerkenswert. Asylsuchende, die die Grenze von Italien her überschreiten, landen, wenn sie nicht in Chiasso oder allenfalls noch in Bellinzona aus dem Zug geholt werden, in Arth-Goldau. Das führt dazu, dass unsere Behörden verunsichert sind, was sie mit diesen Personen machen müssen. Denn wenn sie sie zurückschicken, sind sie in aller Regel innert weniger Tage wieder in Arth-Goldau. Wenn sie sie einfach durchreisen lassen - das ist der pragmatische Weg, vor allem wenn die Asylsuchenden nach Deutschland oder Frankreich weiterreisen wollen -, ist die Sache faktisch auch erledigt. Das ist aber kein guter Zustand, weil die zuständigen Behörden kaum wissen, wie sie sich verhalten sollen. Offenbar gibt es hier für die Praxis zu wenig Hilfestellungen.

    Nun schränkt das Lemma 1 das Ermessen des SEM ein, schafft aber mehr Verbindlichkeiten an der Front. Das ist der matchentscheidende Punkt für mich, weshalb ich das Lemma 1 nun unterstützen werde. Denn diese Verbindlichkeit ist meines Erachtens dringend, und der Druck mit Blick auf Lösungen wächst, auch wenn es keine einfache Lösung ist, die dieser Vorstoss vorschlägt. Es ist aber meines Erachtens dennoch ein wichtiger Schritt mit Blick auf die Sekundärmigration und vor allem auch ein Zeichen gegen Asyltourismus.

    Ich bitte Sie deshalb, das Lemma 1 ebenfalls anzunehmen.

  • Redetext
    Esther Friedli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Mit der vorliegenden Motion wird in sechs Lemmata eine Verschärfung der aktuellen Asylpolitik im Bereich der irregulären Sekundärmigration gefordert. Ich bitte Sie im Namen meiner Minderheit, auch dem ersten Lemma zuzustimmen. Die anderen fünf Lemmata sind ja völlig unbestritten.

    Im aktuellen Asylgesetz steht in Artikel 31a, dass das SEM in der Regel auf Asylgesuche nicht eintritt, wenn die betroffenen Personen wieder in einen sicheren Drittstaat zurückkehren können, in welchem sie sich vorher aufgehalten haben. Der Begriff "in der Regel" relativiert alles und weicht die Bestimmung wieder auf.

    Wir sind in der Schweiz mit ständig steigenden Asylzahlen konfrontiert. Im Jahr 2023 haben über 30[NB]000 Menschen in unserem Land ein Asylgesuch gestellt. Das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr, und die Tendenz ist steigend. Der Pendenzenberg beim SEM ist riesig. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei der Rückführung im Rahmen des Dublin-Systems Schwierigkeiten mit einigen Ländern gibt, namentlich mit Italien. Diese Probleme zeigen auf, dass das Dublin-Abkommen nicht mehr wie vorgesehen funktioniert. Es wäre aber wichtig, dass dieses Abkommen funktioniert. Es besagt, dass jemand, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, in der Schweiz oder in einem anderen Dublin-Land kein Asylgesuch mehr stellen kann respektive dass darauf nicht eingetreten wird. Beide Räte haben die Motion Müller Damian 23.3031 angenommen, die fordert, dass der Bundesrat in Brüssel interveniert, weil das Dublin-Abkommen teilweise nicht mehr funktioniert. Ich bin gespannt, ob der Bundesrat hier bereits etwas bewirken konnte.

    Neben den Dublin-Ländern gibt es auch sichere Drittstaaten. Die sicheren Drittstaaten werden gemäss Artikel 6a des Asylgesetzes durch den Bundesrat bestimmt. Es sind aktuell 44 Staaten. Ich meine, dass wir davon ausgehen dürfen, dass der Bundesrat im Vorfeld sorgfältig abklärt, welche Staaten als sichere Drittstaaten gelten sollen, und dass Menschen, die zurückgeführt werden, dort gemäss der Flüchtlingskonvention behandelt werden. Sonst müsste das Land von der Liste der sicheren Drittstaaten entfernt werden. Daher braucht es den Zusatz "in der Regel" in Artikel 31a AsylG aus meiner Sicht nicht.

    Um die Sekundärmigration in Europa zu bekämpfen, braucht es endlich klarere Spielregeln. Sonst werden die Regeln ständig unterlaufen, von Menschen, die gar kein Recht auf Asyl in der Schweiz haben - und dies auf dem Buckel der Kantone und Gemeinden, die heute schon nicht mehr wissen, wo sie die Asylsuchenden überall unterbringen sollen.

    Ich bitte Sie daher, auch dem ersten Lemma dieser Motion zuzustimmen.

  • Redetext
    Tiana Angelina Moser(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Die Motion 23.3533, "Irreguläre Sekundärmigration stoppen und Ursachen bekämpfen", schlägt eine Reihe von Massnahmen vor, um die irreguläre Sekundärmigration einzudämmen. Als irreguläre Sekundärmigration wird die Migration von Personen verstanden, die sich über längere Zeit in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben und dann in die Schweiz einreisen und hier ein Asylgesuch stellen. Die Motion stellt eine Reaktion auf den zunehmenden Druck auf das Schweizer Asylsystem dar. Sie formuliert sechs Forderungen, die einen Beitrag dazu leisten sollen, den Druck auf das System zu reduzieren und es zu entlasten und auch Spielraum für besonders schutzbedürftige Personen zu schaffen. Ich nenne Ihnen hier, etwas verkürzt, die sechs Forderungen:

    1.[NB]In Artikel 31a Absatz 1 AsylG soll der Begriff "in der Regel" gestrichen werden, um das konsequente Nichteintreten auf Asylgesuche von Personen sicherzustellen, die aus einem sicheren Drittstaat einwandern.

    2.[NB]Dem Parlament soll die Vollzugseffizienz der Wegweisungsverfahren bei einem Nichteintretensentscheid gemäss Artikel 31a AsylG aufgezeigt und sollen Massnahmen für die Verfahrensbeschleunigung vorgeschlagen werden.

    3.[NB]Die bisherigen Ergebnisse der mit Deutschland und Österreich vereinbarten Aktionspläne zur kooperativen Problemlösung sollen evaluiert und dem Parlament vorgelegt werden.

    4.[NB]Es sollen Massnahmen für die Bekämpfung von Asylmissbrauch durch Migranten getroffen werden, die bereits eine Aufenthaltsbewilligung in einem Drittstaat mit schlechteren Aufnahmebedingungen erlangt haben.

    5.[NB]Es werden Anpassungen der Liste der sicheren Drittstaaten und deren Erfüllungskriterien gefordert.

    6.[NB]Die Bekämpfung der Schlepperkriminalität und des Menschenhandels soll intensiviert werden.

    Der Nationalrat hat am 27.[NB]September 2023 allen sechs Lemmata zugestimmt, jedoch mit unterschiedlichen Stimmenverhältnissen. Den Lemmata 2 bis 5 wurde je mit rund 105 zu 70 Stimmen zugestimmt, mit maximal 2 Stimmen Abweichung. Das Lemma 6 zur Schlepperkriminalität wurde ohne Gegenantrag angenommen. Die umstrittenste Forderung war die erste, die den Begriff "in der Regel" streichen will. Das Lemma 1 wurde im Nationalrat mit 92 zu 83 Stimmen angenommen. Ich werde diese Forderung anschliessend näher erläutern.

    Ihre Kommission hat die Motion am 22.[NB]Januar vorberaten. Sie empfiehlt Ihnen mit 5 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, das Lemma 1 abzulehnen und die anderen fünf anzunehmen. Ihre Kommission folgt damit auch der Empfehlung des Bundesrates. Eine Minderheit beantragt Ihnen, alle sechs Lemmata anzunehmen.

    Ich erlaube mir eine zusammenfassende Einordnung der Lemmata 2 bis 6 der Motion: Die Verhinderung von Sekundärmigration, schnelle Verfahren und ein konsequenter Wegweisungsvollzug respektive konsequente Rückführungen sind für die Glaubwürdigkeit des Asylsystems entscheidend. Sie haben das heute Morgen bereits mehrfach gehört. Die Schweiz hat bereits 66 Abkommen abgeschlossen, um die Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr zu formalisieren. Die Bemühungen um den Abschluss weiterer Abkommen - auch das haben Sie heute Morgen schon mehrfach gehört - sind am Laufen, und das wird selbstverständlich auch von der Kommission begrüsst. Zudem teilt die Kommission die Meinung des Bundesrates, dass die Liste der sicheren Drittstaaten laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden soll. Auch die Bekämpfung der Schlepperkriminalität ist in der Kommission unbestritten. Dies sind die Lemmata 2 bis 6, die von der Kommission unterstützt werden.

    Im Gegensatz dazu empfiehlt Ihnen Ihre Kommission das Lemma 1 aus folgenden Gründen zur Ablehnung: Die Motion will den Begriff "in der Regel" in Artikel 31a des Asylgesetzes streichen. Hier wird festgehalten, wann das Staatssekretariat für Migration auf ein Asylgesuch nicht eintreten soll: "Das SEM tritt in der Regel auf Asylgesuche nicht ein, wenn Asylsuchende [...]", und dann werden die Kriterien genannt. Dieses "in der Regel" soll nun gestrichen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Möglichkeit des Nichteintretens auf ein Asylgesuch bei Anträgen von Personen, die aus einem sicheren Drittstaat einwandern, konsequent genutzt wird.

    Die Mehrheit ist der Meinung, dass das problematisch ist. Die Streichung des Begriffs "in der Regel" widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und des rechtlichen Gehörs. Mit der Streichung würde ein Automatismus geschaffen und die Möglichkeit verhindert, individuellen Umständen Rechnung zu tragen. Dies kann in zwei Fällen problematisch sein. Die Schweiz kann basierend auf Artikel 31a des Asylgesetzes das sogenannte Selbsteintrittsrecht wahrnehmen. Das heisst, auch wenn ein anderer Dublin-Staat für ein Asylgesuch zuständig ist, kann die [PAGE 218] Schweiz entscheiden, auf ein Asylgesuch einzutreten. Das ist primär aus humanitären Gründen der Fall. Oft geht es um Krankheit, um starke Traumatisierung, und oft sind auch Kinder involviert. In der Kommission wurden Beispiele dazu erläutert, ich verzichte jetzt darauf, sie Ihnen zu nennen. Diese sogenannte Souveränitätsklausel ist Teil der Dublin-III-Verordnung, die in Artikel 17 die Anwendung dieser Klausel als humanitäre Option vorsieht.

    Der zweite Grund, warum diese Forderung problematisch ist, ist das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Es ist völkerrechtlich verbindlicher Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention und auch in Artikel 25 Absatz 3 unserer Bundesverfassung verankert. Das Prinzip besagt, dass niemand in einen Staat ausgeschafft werden darf, wenn ihm dort Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht. Die Schweiz ist damit verpflichtet, bei Rückweisungen dieses Prinzip zu beachten. Selbstverständlich ist die Gefahr der Verletzung bei sogenannten sicheren Drittstaaten geringer, was es aber nicht rechtfertigt, einen Automatismus einzuführen.

    Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 5 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen, das Lemma 1 abzulehnen und den Lemmata 2 bis 6 zuzustimmen. Die Minderheit beantragt, auch dem Lemma 1 zuzustimmen. Sie möchte damit eine Relativierung der Gesetzesbestimmung ausschliessen. Ich gehe auch hier davon aus, dass die Vertreter der Minderheit ihre Argumente noch selbst darlegen werden.

  • Redetext
    Eva Herzog(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz
  • Redetext
    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
  • Abstimmung

Data: OpenParlData · CC BY 4.0