Eva Herzog
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliamentary group
- Fraktion S
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Basel-Stadt
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 32
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 25. Dezember 1961
- eva.herzog@parl.ch
- Phone
- +41 79 790 34 79
- Address
- Sekretariat Ständerat
3003 Bern - Website
- www.evaherzog.ch
- Wikidata
- Q117833
- Source body
- CHE
- Source updated
- 04.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Hat nicht teilgenommenUntitled votingSchweiz
- JaUntitled votingSchweiz
- JaUntitled votingSchweiz
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4Untitled votingSchweiz
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4Untitled votingSchweiz
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Persönliche/r Mitarbeiter/inFerrari Luciano04.11.2025 – 31.12.2199Schweiz
- LobbyistJutzi Stephanie · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSRG SSR
- GastHäberli Luc30.09.2025 – 01.10.2025Schweiz
- RedetextSchweiz
Ich hätte jetzt nichts gesagt, weil ich mich bei diesem Thema nicht als unglaubliche Spezialistin erachte. Aber gleichzeitig musste ich gestern an der Delegiertenversammlung der SP Basel-Stadt die Parole dieses Parlamentes zur Ernährungs-Initiative vertreten, die ein klares Nein ist: In beiden Räten haben alle Fraktionen zu dieser Initiative Nein gesagt und ein Gegenvorschlag wurde im Nationalrat abgeschmettert. Wenn ich jetzt hier zuhöre, muss ich sagen, dass es solche Voten und der Ausdruck dieser Haltung der Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft und des Bauernverbandes sind, die dazu führen, dass Mitglieder, die gestern in Basel-Stadt anwesend waren, sagen: Wir sind mit der Landwirtschaftspolitik nicht zufrieden, es geht überhaupt nicht vorwärts.
Wir haben es bei der Trinkwasser-Initiative gesehen wie bei der jetzigen Initiative, der Ernährungs-Initiative, die zu weit geht, zu radikal ist, nicht umsetzbar ist. Aber man hat uns damals sehr viel versprochen, das wird alles nicht umgesetzt, das haben wir hier drin schon ein paar Mal diskutiert. Es gibt überhaupt kein Entgegenkommen in Richtung einer vernünftigeren, nachhaltigen, ökologischen Landwirtschaft. Deshalb wollen gewisse Menschen weiterhin Signale setzen und sagen: Wir wollen den Druck aufrechterhalten. Das wird nichts bringen, es wird zu dieser Initiative ein Nein geben, was den Bauernverband und diese Kreise wieder darin bestärkt, dass man gar nichts machen muss. Ich übertreibe jetzt vielleicht auch ein bisschen, aber ich möchte einfach sagen, dass es wirklich nichts bringt, harte Standpunkte auf diese Weise zu vertreten und bitte Sie in diesem Sinn, die beiden Vorstösse hier klar abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Ich wäre froh, wenn die Finanzministerin bei diesem Geschäft Transparenz schaffen könnte, also aufzeigen könnte, was Subventionen sind. In der Studie des Luzerner Forschungsinstituts wird ein Subventionsvolumen von 48,6 Milliarden Franken genannt. Zuoberst auf der Liste steht die AHV. Hier wäre ich schon am Namen des Erstempfängers interessiert. Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier wie Kraut und Rüben alles durcheinander aufgelistet wird.
Wenn wir im Alltag von Subventionen reden, denken wir irgendwie an freiwillige Beiträge. Das ist es aber nicht, das sieht man schon, wenn man die Liste anschaut. Jetzt macht auch der Motionär eine Liste, und dabei ist mir etwas aufgefallen: Er listet zum Beispiel 18,9 Millionen Franken an Caritas für den Verfahrensaufwand für Asylsuchende auf. Das ist eine Abgeltung. Bei den Subventionen gibt es Abgeltungen und Finanzhilfen, die sich bezüglich rechtlicher Grundlage stark unterscheiden. Abgeltungen sind bundesrechtlich vorgeschriebene Aufgaben oder öffentlich-rechtliche Aufgaben mit einer Gesetzesgrundlage. Der Bund hat den Auftrag, diese Aufgaben zu erfüllen, und kann sie auch an private Organisationen delegieren.
Worum geht es eigentlich überhaupt? Ist das ein sinnvolles Vorgehen, das der Motionär hier fordert? Ist es überhaupt umsetzbar? Welche Art von Transparenz ist hier notwendig? Ist die AHV wirklich eine Subvention?
Ich wäre hier froh um Antworten. Sie merken es, ich stehe dem Anliegen kritisch gegenüber und kann mir nicht vorstellen, dass ich am Schluss aller Ausführungen der Motion zustimmen werde.
- RedetextSchweiz
Es wurde jetzt vom Berichterstatter und von der Minderheitensprecherin ausführlich geschildert, worum es hier geht. Es geht um die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft, die Vielfalt der Lebensformen. Die Gesellschaft verändert sich, und das Recht folgt diesen Veränderungen. Um eine solche Vorlage handelt es sich heute. Was hier gewünscht wird, was im Nationalrat verabschiedet wurde, was sich die Minderheit wünscht, wenn wir eintreten, ist eine pragmatische Lösung für eine Lücke, die wir im Gesetz bei der erleichterten Stiefkindadoption haben.
Worum geht es? Es geht um das Kindeswohl, es geht um die Kinder. Für Kinder soll es keine Rolle spielen, wie sie aufwachsen beziehungsweise in welche Konstellation sie hineingeboren werden, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ob sie gleichgeschlechtlich sind oder zwei Geschlechter haben. Wir haben die traditionellen Familien, die Konkubinate. Die Gesetzgebung hat sich immer an die sich verändernden Verhältnisse angepasst; ich schildere die Entwicklung. Ein Beispiel ist die Vaterschaftsanerkennung bei Konkubinatspaaren: Die Paare werden von der Vormundschaftsbehörde aufgeboten, der Vater schliesst mit dem Kind, die Mutter in Vertretung, einen Vertrag mit Rechten und Pflichten ab; das wurde bereits geregelt. Später kam das gemeinsame Sorgerecht dazu. Schritt für Schritt hat sich das Gesetz angepasst. Die heutige erleichterte Stiefkindadoption wird der weiteren Konstellation der Patchworkfamilien gerecht. Jetzt fehlen einfach noch Paare, bei denen Kinder über eine private Samenspende im In- oder Ausland oder über Leihmutterschaft geboren wurden. Es fehlt eine rechtliche Absicherung für diese Kinder. Was für Kinder sind es? Es sind Wunschkinder. Die Elternschaft wurde gemeinsam geplant und wird von Anfang an auch so gelebt.
Es wurde nun gesagt, was die Voraussetzungen sind, damit auch dort die erleichterte Stiefkindadoption erfolgen kann: einjähriges Pflegeverhältnis, eingehende Sozialabklärung, dreijähriger gemeinsamer Haushalt. Das sind für diese, würde ich jetzt sagen, nach wie vor geringe Anzahl Kinder ganz besondere Bedingungen, die es sonst nirgends gibt. Das ist unverhältnismässig. Was passiert, wenn der rechtliche Elternteil vor Abschluss dieser Fristen, die eingehalten werden müssen, nach einem halben Jahr stirbt? Das Kind ist Waise. Der Wunschelternteil, also derjenige, der die rechtliche Vertretung noch nicht übernehmen kann, kann für das Kind nichts machen. Das Kind wird an die Kesb übergeben. Das ist, glaube ich, ein Zustand, den Sie sich für kein Kind wünschen.
Man kann jetzt heute - ich höre das - sagen, es müssten noch ausführliche Abklärungen vorgenommen werden. Das Fortpflanzungsmedizingesetz müsse angepasst werden. Die schon langjährige Revision des Abstammungsrechts müsse zuerst erfolgen. Kollege Rieder hat gesagt, dass die Beratung der Vorlage für das Parlament erleichtert wird, wenn man nicht eintritt. Das kann ja, glaube ich, nicht unsere Handlungsanweisung sein, wenn wir hier eine Lücke sehen, die sich zulasten von Kindern auswirkt, die ja nichts dafür können, wie sie aufwachsen, die mit allen anderen Kindern gleichberechtigt sein sollen. Hier kann es nicht darum gehen, dass es für uns praktischer ist.
Ich bitte Sie, auf jeden Fall auf diese Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, dann die Minderheit zu unterstützen, damit wir eine kleine Revision vornehmen können, die wir anschliessend in die grosse Revision des Abstammungsrechts einpassen können. Ich bin sicher, dass das keine einfache Diskussion sein wird. Sie wird lange dauern, da stellen sich vielfältige Fragen. Wenn diese Kinder jetzt darauf warten müssten, dass wir uns in der grossen Revision geeinigt haben, würde ich das sehr ungerecht finden.
Ich bitte Sie sehr, einzutreten und dann den Minderheitsantrag für dieses pragmatischen Vorgehen zu unterstützen.
- RedetextVoranschlag 2026. Nachtrag INo. 26.007Schweiz
Vielleicht noch zur Ergänzung: Das Forschungsprogramm Horizon, seine Verrechnung sowie die Übergangsmassnahmen beschäftigen uns ja nun schon einige Jahre. Wir hatten uns, glaube ich, alle nicht gewünscht, dass das so kompliziert wird. Wir konnten zuerst nicht an Horizon teilnehmen, und der Bundesrat hat dann Übergangsmassnahmen beschlossen, die aus schweizerischen Mitteln finanziert wurden. Was ich in diesem Zusammenhang entscheidend finde: Man kann jetzt nicht einfach einzelne Jahre herauspicken. Denn als wir bei Horizon nicht dabei waren, wurde zum Teil weniger Geld ausgegeben. Den Verpflichtungskredit hatten wir aber gesprochen, dieser war in den Budgets eingestellt, und dadurch entstanden zu Beginn Kreditreste. Dann traten die Übergangsmassnahmen in Kraft, und jetzt sind wir wieder bei Horizon dabei. Deshalb gab es Jahre mit tieferen Beiträgen sowie Jahre mit viel höheren Beiträgen. Was ich entscheidend finde - danach wurde in unserer Kommission gefragt und dies wurde uns von der Verwaltung so bestätigt -, ist, dass der Verpflichtungskredit insgesamt nicht überschritten wird. Ich glaube, das ist das wirklich Wichtige, denn das haben wir hier im Rat beschlossen.
Und dann noch etwas: Früher hiess es immer - und offenbar ist es auch jetzt wieder so -, dass die Schweiz verglichen mit dem, was sie für Horizon bezahlt, eigentlich mehr herausholt. Man muss sich ja um diese Projekte bewerben, und offenbar macht die Schweiz das gut, die Qualität ihrer Eingaben ist gut. Wir profitieren also sowieso von diesem Forschungsprogramm, und als Land profitieren wir auch noch speziell davon. Was die Währungsrisiken angeht, so bin ich sicher, dass Frau Bundesrätin noch etwas dazu sagen wird. Das ist ja kein Problem von Horizon, sondern die allgemeine Art und Weise, wie der Bundesrat gemäss Verordnung vorgeht und dies handhabt. Es wird im Moment so gemacht, wie es vorgeschrieben ist, und dies nicht nur beim Verpflichtungskredit zu Horizon. Aber die Finanzkommission interessiert sich für dieses Thema, wir werden es in einer unserer nächsten Sitzungen nochmals prüfen.
- RedetextVoranschlag 2026. Nachtrag INo. 26.007Schweiz
Der Bundesrat beantragt vier Nachtragskredite für das laufende Jahr im Umfang von 98 Millionen Franken. Der Grossteil dieser Mittel entfällt auf die EU-Programme für Forschung und Innovation. Im Rahmen der Verhandlungen zum Paket Schweiz-EU haben die Schweiz und die EU am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet, das die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket regelt. Für die Teilnahme an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe sowie an der Forschungsinfrastruktur Iter entrichtet die Schweiz einen Pflichtbeitrag. Aus verschiedenen Gründen, insbesondere der Erhöhung des Budgets der Forschungsprogramme, der Währungskursentwicklung und einer Reserve für höhere Beitragsschlüssel, wird gegenüber dem Voranschlag 2026 ein Nachtragskredit von 67,3 Millionen Franken erforderlich.
Weiter beantragt der Bundesrat 7,6 Millionen Franken für die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Die Schweiz ist Gründungsmitglied der ESA. Der ESA-Rat hat auf Ministerebene Ende 2022 die Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer erhöht; für die Schweiz ergeben sich daraus für 2026 zusätzliche 2,6 Millionen Franken. Zudem beteiligt sich die Schweiz mit 5 Millionen Franken am ESA-Programm "European Resilience from Space", womit die Kosten im Jahr 2026 insgesamt um 7,6 Millionen Franken steigen.
Ein Nachtragskredit von 19,9 Millionen Franken ist für die Abgeltung der SBB Cargo AG für den sogenannten Einzelwagenladungsverkehr vorgesehen. Ziel ist, dass die SBB Cargo diesen mittelfristig eigenwirtschaftlich betreibt. Um dies zu erreichen, sollen die Zahlungen neu degressiv statt linear erfolgen. Über die Jahre 2026-2029 bleibt das gesamte Fördervolumen unverändert, für das laufende Jahr ist jedoch ein Nachtrag erforderlich.
Der vierte Nachtrag betrifft den Autoverlad: Im Voranschlag 2026 sind bisher nur Betriebsbeiträge für den Autoverlad an der Furka vorgesehen. Das Parlament misst jedoch auch dem Autoverlad am Simplon nationale Bedeutung zu. Neu übernimmt der Bund die entsprechenden Kosten von rund 2,35 Millionen Franken und entlastet damit den Kanton Wallis.
Dazu kommen Mehrkosten beim Rollmaterial für den Autoverlad an der Furka, es sind rund 0,8 Millionen Franken. Von den Nachtragskrediten werden 28,1 Millionen Franken kompensiert. Der Bundesrat hat zudem Kreditübertragungen von 14,5 Millionen Franken vorgenommen. Insgesamt wird der Bundeshaushalt im Jahr 2026 um 84,4 Millionen Franken zusätzlich belastet.
Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 18. Mai über die Arbeiten ihrer zuständigen Subkommission und deren Schlussfolgerungen informieren lassen. Die Fragen und die Kritik der Kommission konzentrierten sich auf den Kredit für die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen. Auch wenn die Kommission letztlich beantragt, diesen Nachtragskredit zu genehmigen, wünscht sie sich dennoch, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt, sondern dass die entsprechenden Elemente künftig bereits in den Budgetprozess, allenfalls über eine Nachmeldung, aufgenommen werden und das Instrument des Nachtrags nicht angewendet werden muss.
Die Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Änderung vorgenommen. Der Nachtragskredit für die EU-Forschungsprogramme enthält auch eine Reserve von 9 Millionen Franken für allfällige Mehrkosten im Zusammenhang mit dem definitiven Beitragsschlüssel der Schweiz, der von der Entwicklung des BIP abhängt. Da dieser Beitragsschlüssel mittlerweile bekannt ist, besteht das Risiko von Mehrkosten nicht mehr, weshalb diese Reserve hinfällig ist. Die Kommission hat daher einstimmig den Antrag angenommen, den Kredit auf 58,3 Millionen Franken zu kürzen. Einen Antrag, den gesamten Nachtragskredit zu streichen, hat sie mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt. Sie sehen auf der Fahne, dass diesbezüglich eine Minderheit eingereicht wurde. Diese wird ihre Position selber noch begründen.
Die FK-S hat sich ferner mit dem Währungsrisikomanagement des Bundes befasst. Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dass dem Bund dadurch, dass er sich zu sehr gegen Wechselkursrisiken absichern will, Gewinnchancen entgehen, die sich durch den starken Schweizerfranken eröffnen. Die Kommission wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen eingehend mit diesem Thema befassen.
Damit schliesse ich mit nochmaligem Dank an Bundesrätin Karin Keller-Sutter und die Mitarbeitenden aus der Verwaltung dafür, dass sie uns Red und Antwort gestanden sind, und danke nochmals dem Sekretariat für die Begleitung.
- Geschäft des Bundesrates
- Geschäft des Bundesrates
- Geschäft des BundesratesBerichterstattung
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionBerichterstattung
- StändigSchweiz
- Stellvertreter/insince 02.12.2025
- Mitglied15.12.2023 – 01.12.2025
- StändigSchweiz
- Präsident/insince 01.12.2025
- Vizepräsident/insince 15.12.2023
- Vizepräsident/in01.12.2023 – 30.11.2025
- Vizepräsident/in29.11.2021 – 07.06.2023
- Mitglied02.12.2019 – 28.11.2021
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 19.12.2023
- Präsident/in02.12.2019 – 19.06.2023
- Ständig
- SpezialSchweiz
- Vizepräsident/in12.12.2023 – 01.12.2024
- Mitglied04.12.2023 – 11.12.2023
- 1. Vizepräsident/in14.12.2022 – 03.12.2023
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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