Damian Müller
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliamentary group
- Fraktion RL
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Luzern
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 31
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 25. Oktober 1984
- Occupation
- -
- Language
- German
- Address
- Postfach 377
6285 Hitzkirch - Website
- www.damian-mueller.ch
- Kantonsrat
- FDP.Die Liberalen· FDP· Hochdorf
- Wikidata
- Q23060196
- Source body
- CHE
- Source updated
- 11.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaUntitled votingSchweiz
- NeinUntitled votingSchweiz
- EnthaltungUntitled votingSchweiz
- NeinUntitled votingSchweiz
- NeinUntitled votingSchweiz
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht BezahltSchweizerischer Gewerbeverband (sgv), Bern (Vorstandsmitglied und Mitglied der Gewerbekammer) · MitgliedVereinSchweiz
- Bezahlt
- LobbyistAbegglen Ron · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSwiss International Air Lines AG
- Persönliche/r Mitarbeiter/inKaiser Martin30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Ich danke herzlich für die Diskussion und auch der Kommission für die sorgfältige Diskussion, die sie geführt hat.
Die Diskussion über Digiflux wird ja häufig so geführt, dass man entweder für oder gegen den Umweltschutz ist. Mich hat das Thema schon länger beschäftigt, weil ich aus einem Kanton komme, der sehr stark landwirtschaftlich geprägt ist. Dessen Parlament hat in diesem Frühling eine Kantonsinitiative eingereicht, die eigentlich genau gleich daher kommen wird, wie diejenige des Kantons Bern. Somit werden wir heute sicher nicht die letzte Diskussion über dieses Thema geführt haben. Das zeigt gleichzeitig, dass es in den kantonalen Parlamenten unseres Landes anscheinend sehr stark diskutiert wird.
Wir müssen uns aber fragen, ob es in diesen beiden Vorlagen wirklich um den Umweltschutz geht. Die eigentliche Frage, wie ich sie verstehe, lautet eigentlich anders: Brauchen wir, um die Umweltziele zu erreichen, die vorgesehene Datenerfassung oder schaffen wir damit vor allem Bürokratie, Kosten und Unsicherheiten? Der Minderheitssprecher hat bereits darauf verwiesen: Ich bin überzeugt, dass die Vorlage, so wie sie im Moment daherkommt, über das Ziel hinaus schiesst. Sie dient in erster Linie eben nicht der Erreichung der vom Parlament beschlossenen Ziele der künftigen Agrarpolitik. Erinnern wir uns, weshalb das Parlament überhaupt gehandelt hat: Mit der parlamentarischen Initiative 19.475 wurde ja der Absenkpfad für Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittel beschlossen. Das Ziel war klar, die Belastung von Umwelt und Gewässern zu reduzieren. Daten sollen erhoben werden, um auf nationaler und regionaler Ebene die Fortschritte auf dem Absenkpfad zu messen. Niemand bestreitet dieses Ziel; so habe ich auch die Branchenvertreter verstanden. Doch das Parlament hat nie beschlossen, dass künftig jede einzelne Futtermittellieferung und jede kleinste Düngerlieferung zentral erfasst und damit sämtliche Kundenbeziehungen zwischen Lieferanten und Abnehmern auf Vorrat offengelegt werden sollen. Das Parlament hat Umweltziele beschlossen, es hat nicht beschlossen, einen administrativen Überwachungsapparat aufzubauen; in keinem anderen Sektor in der Schweiz gibt es ein derart übertriebenes Meldepflichtwesen.
Genau hier liegt das Problem von Digiflux. Die Digitalisierung ist an sich eine gute Sache, und die Beteiligten engagieren sich dafür. Jedoch ist die Diskussion im Verlauf der Umsetzung von den technischen Möglichkeiten geprägt worden: Weil Daten erhoben werden können, sollen sie auch erhoben werden; weil Schnittstellen möglich sind, sollen sie aufgebaut werden; weil Informationen verfügbar gemacht werden können, sollen sie gespeichert werden - das ist die falsche Herangehensweise. Am Anfang muss doch die Frage gestellt werden, ob wir dieses Problem mit der Datenerfassung lösen und, noch wichtiger, welchen zusätzlichen Nutzen sie bringt.
Auf diese Frage sind uns die Befürworter und auch das BLW bis heute eine wirklich überzeugende Antwort schuldig geblieben. Der Bund verfügt zur Überwachung dieser Entwicklung bereits heute über umfangreiche Instrumente. Ich erlaube mir zu sagen, dass Agroscope heute Daten erhebt: Es werden bereits heute nationale und regionale Stickstoff- und Phosphorbilanzen erstellt; die Entwicklung der Nährstoffverluste wird laufend verfolgt; die Wirkung der Massnahmen kann gemessen werden; das Monitoring existiert bereits heute. Dieses bestehende Monitoring zeigt etwas sehr Wichtiges: Die Landwirtschaft macht Fortschritte. Einzelne Produktionszweige haben ihre Zielvereinbarung bis 2030 bereits erreicht oder sogar übertroffen. Nehmen wir die Geflügelbranche: Sie hat enorme Anstrengungen unternommen, die Fütterung wurde optimiert, die Produktion wurde effizienter, und die Betriebe haben investiert - das Resultat ist sichtbar. Das passiert alles bereits heute ohne Digiflux, ohne eine Datenspielerei, sondern weil die Branche längst Verantwortung übernommen und konkrete Massnahmen umgesetzt hat.
Weshalb sprechen wir hier von einem übertriebenen bürokratischen Apparat, obwohl die Entwicklung bereits in die richtige Richtung geht?
Ich muss Ihnen sagen, am problematischsten wird es bei den Futtermitteln. Wer die Praxis kennt, weiss, dass Futtermittel nicht einfach standardisierte Produkte sind. Es gibt unzählige Rezepturen, Kollege Salzmann hat es gesagt, um die Tiergesundheit, die Nährstoffeffizienz und auch die Produktionsleistung nachhaltig zu optimieren. Die Rezepturen verändern sich laufend. Nährstoffe oder eben die Rohstoffe verändern sich aufgrund der natürlichen Gegebenheiten. Jede Lieferung müsste einzeln erfasst, ausgewertet und kontrolliert werden, und zwar nicht nur bei den grossen Konzernen. Betroffen sind auch kleine Futtermittelhersteller, Mühlen, Sammelstellen, Handelsbetriebe, Brauereien, Käsereien, Gastronomiebetriebe und viele weitere KMU. Betroffen sind auch Landwirtschaftsbetriebe und zahlreiche weitere Akteure der Wertschöpfungskette - und das alles, ohne dass die Schweizer Produktionskosten gedämpft werden.
Ich möchte Ihnen zum Schluss noch Folgendes mitteilen: Wir sprechen in diesem Rat ja immer wieder von Digitalisierung. Das ist gut gemeint, gut gemacht. Ich muss Sie aber fragen: Wer bezahlt die Kosten? Das ist nirgends festgehalten. Die Kosten tragen nicht der Bund und die Verwaltung. Die Kosten tragen die Unternehmen und damit letztlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Und dann kommt auch wieder die Haftungsfrage: Wer haftet bei einer fehlerhaften Meldung? Bei zahlreichen Spezialfällen konnte vom BLW nicht klar aufgezeigt werden, wer verantwortlich war.
Bemerkenswert finde ich auch, dass die betroffenen Branchen dem Bund konstruktive Alternativen angeboten haben, beispielsweise aggregierte regionale Meldungen. Sie haben mit einem Rechtsgutachten belegt, dass diese Alternativen mit dem Parlamentswillen vereinbar wären. Aber der Bund antwortete mit einem Gegengutachten und einer Ablehnung. Und da muss ich Ihnen wirklich sagen: Wenn wir schon immer davon reden, dass wir die KMU entlasten wollen, dann sollten wir sie auch entlasten und gezielt zu beiden Initiativen Ja sagen. Wir singen immer das Hohelied der Entlastung der KMU. Unterstützen wir also den Antrag der Minderheit, damit wir dem auch wirklich gerecht werden. Dann kann weiterhin dort gemessen werden, wo schon gemessen wird. Das macht die Agroscope, und die nötigen Mittel dafür gibt es schon.
- RedetextSchweiz
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort, auch wenn ich feststelle, dass er sich - wie allzu oft, wenn es um Rückführungen geht - auf das absolute Minimum beschränkt. Die Suche nach funktionierenden Lösungen scheint vom EJPD mittlerweile als unverhältnismässiger Aufwand angesehen zu werden. Der einfachste Weg besteht offenbar darin, die bisherige Praxis fortzusetzen und Asylsuchende in der Schweiz zu behalten, die eigentlich nicht in die Zuständigkeit unseres Landes fallen. Von innovativen Ideen habe ich keine Spur gefunden.
Herr Bundesrat, Sie liessen sich zum Amtsantritt prominent mit der Aussage zitieren, wer denke, linke Politik heisse Wegschauen von Problemen, irre sich. Ich muss Ihnen ganz offen sagen, dass ich diese Aussage mit Ihrer Stellungnahme zu diesem Vorstoss nicht in Einklang bringen kann.
Die Umsetzung der Punkte 1 und 2 fordert vor allem guten Willen und eine gewisse Aufgeschlossenheit. Diese beiden Punkte beinhalten keinerlei Ergebnisverpflichtung. Sie zielen lediglich darauf ab, Verhandlungen mit Italien aufzunehmen. Ich bin mir bewusst und nicht naiv, dass diese Gespräche komplex werden und möglicherweise sogar scheitern können. Wenn wir es aber gar nicht erst versuchen, wird genau gar nichts passieren. Und das geht dann halt schon in Richtung Wegschauen von Problemen.
Der Bundesrat erklärt lieber, warum Schritte scheitern könnten, anstatt sie zu unternehmen. Diese Haltung bedauere ich, zumal ich durchaus der Ansicht bin, dass Italien ein Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz hat, insbesondere, wenn diese eine finanzielle Unterstützung für seine Zentren in Albanien beinhaltet. Im Rahmen der Anwendung der Dublin-Verordnung kann Italien genau festlegen, wohin die Dublin-Fälle, für die es zuständig ist, zurückgeschickt werden sollen. Das kann Rom, Mailand oder ein anderer Ort sein. Grundsätzlich ist es also möglich, dass Italien die Schweiz bittet, bestimmte Fälle an Zentren in Albanien zurückzuschicken. Angesichts der engen Beziehung zwischen den Staaten könnte Italien sogar eine Anpassung des mit Albanien abgeschlossenen Abkommens in Betracht ziehen.
Was Punkt 3 betrifft: Wenn ich die Antwort richtig interpretiere, schliesst der Bundesrat aufgrund einer Auslegeordnung im Rahmen des in der Antwort erwähnten Postulates Caroni aus, dass ein solches Modell mit einer Rückkehr das Schweizer System entlasten könnte.
Jüngst wurde zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament eine Einigung über eine neue EU-Verordnung zur Weiterentwicklung der Rückführungsrichtlinie erzielt, die unter anderem die Schaffung von Rückführungszentren in Drittstaaten vorsieht. Herr Bundesrat, wie gedenken Sie, gestützt darauf die künftige Zusammenarbeit der Schweiz in diesem Bereich konkret auszugestalten? Und an welche Drittstaaten könnte sich die Schweiz bereits wenden?
Es ist nun die Aufgabe des Parlamentes, den Bundesrat dazu anzuhalten, Gespräche mit Italien aufzunehmen und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Rom konkret zu prüfen. Auch hier besteht keine Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, sondern lediglich die Verpflichtung, Gespräche mit Italien aufzunehmen, um dessen Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich der Rückführung auszuloten. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Herr Bundesrat, ich gebe es offen zu, ich beneide Sie nicht. Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gezeigt, welche Sorgen die Menschen in unserem Land haben. Die Bevölkerung spricht über Migration, über Asyl, über Sicherheit und über die Frage, ob unser Staat die Situation noch unter Kontrolle hat. Gerade deshalb erstaunt mich die Haltung Ihres Departements. Bei der Überarbeitung der Lex Koller geht alles sehr schnell. Dafür werden in kürzester Zeit Berichte erstellt, Varianten geprüft und Gesetzesänderungen vorbereitet. Wenn es aber um Rückführungen von Personen geht, die kein Bleiberecht in der Schweiz haben, höre ich immer wieder, weshalb etwas nicht möglich sein soll. Ich spreche hier nicht von Flüchtlingen.
Was mich zunehmend stört: Wir sprechen ständig über Strategien, Konzepte und auch über Prüfaufträge. Die Bevölkerung erwartet etwas anderes. Sie erwartet Resultate, sie erwartet Taten, und sie erwartet Lösungen. Niemand verlangt Wunder, niemand verlangt, dass jede Verhandlung erfolgreich endet. Aber die Menschen dürfen erwarten, dass der Bundesrat aktiv Möglichkeiten auslotet, Partner sucht und neue Wege prüft, anstatt bereits zu Beginn zu erklären, weshalb etwas nicht funktionieren könnte. Genau das verlangt diese Motion, nicht mehr und nicht weniger. Sie verpflichtet den Bundesrat nicht zu einem bestimmten Ergebnis, sie verpflichtet ihn lediglich dazu, aktiv zu werden. Genau deshalb bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Ich danke dem Berichterstatter für seine Ausführungen. Im Rahmen der Beratung des Stromversorgungsgesetzes haben wir mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ein wichtiges Instrument geschaffen. Damit können nun Produzenten, Speicherbetreiber und Stromkundinnen und Stromkunden innerhalb einer Region den lokal produzierten Strom gemeinsam nutzen und auch vermarkten; das ist gewollt. Das stärkt die dezentrale Energieversorgung, erhöht die Akzeptanz der Energiewende und fördert die regionale Wertschöpfung, kurz gesagt: Strom aus der Region für die Region.
Leider enthält die heutige Regelung eine unnötige Einschränkung. Die Teilnehmer einer LEG müssen auf derselben Netzebene angeschlossen sein. Genau das verhindert jedoch zahlreiche sehr sinnvolle Projekte. Besonders betroffen sind auch kleinere und mittlere Wasserkraftwerke. Diese speisen ihren Strom häufig auf der Netzebene 5 ein, während die Endverbraucher auf der Netzebene 7 angeschlossen sind. Obwohl Produktion und Verbrauch im selben Gemeindegebiet erfolgen, können sie deshalb heute keine gemeinsamen LEG bilden. Das ist weder energiepolitisch noch volkswirtschaftlich sinnvoll. Gerade Wasserkraftwerke produzieren zuverlässig regional und oft günstiger als viele kleinere Anlagen. Die heutige Regelung verhindert deshalb, dass lokal erzeugter Strom möglichst effizient und kostengünstig den Menschen vor Ort zugutekommt.
Mit dem Minderheitsantrag beseitigen wir diese unnötige Hürde. Wir schaffen keine neuen Subventionen und keine Sonderrechte. Wir ermöglichen lediglich, dass LEG auch über verschiedene Netzebenen hinweg gebildet werden können, weil es physikalisch einfach nicht anders geht. Damit stärken wir die lokale Stromversorgung, verbessern die Nutzung bestehender Produktionsanlagen und setzen die ursprüngliche Idee der LEG konsequent um. Sie mögen sich an unsere Diskussion zum Stromversorgungsgesetz erinnern: In Österreich ist dies alles bereits möglich. In Österreich gibt es keine Einschränkungen bezüglich Regionen und Postleitzahlen, sondern es ist im ganzen Land möglich - das machen wir nicht. In diesem Bereich sagen wir nur, dass Strom, den man zum Beispiel auf der Netzebene 5 einspeist, auf der Netzebene 7, also beim Endverbraucher, entsprechend ankommt.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Er tut weder weh noch verursachen wir damit weitere unnötige substanzielle Kosten. Wir geben das Heft nun denjenigen in die Hand, die es mit den LEG wirklich ernst meinen. Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Kollege Würth hat als Berichterstatter bereits seine Inputs gegeben. Ich möchte hier kurz darauf eingehen. Ich bin klar der Auffassung, dass man Gesetze nicht schlechter machen sollte, sondern dass man sie verschlanken sollte, wenn man schon die Möglichkeit dazu hat. Und damit begründe ich gerne meinen Antrag.
Seit dem 1. Juli 2025 ist die Kennzeichnung von Stopfleber, sprich Foie gras, Magret oder Confit, von zwangsgefütterten Gänsen oder Enten oder von Lebensmitteln mit diesen Produkten bei Inverkehrbringung auf Verordnungsstufe vorgeschrieben; und zwar in Anhang 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV); die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre. Diese Tatsache macht eine zusätzliche Regelung auf Gesetzesstufe aus meiner bescheidenen Sicht schlicht und ergreifend überflüssig. Die beantragte Anhebung auf Gesetzesstufe birgt vielmehr die Gefahr in sich, dass ein Präjudiz für weitere Deklarationen geschaffen wird, die über die verbotenen Produktionsmethoden gemäss LGV hinausgehen, und dass gleichzeitig die Flexibilität der Verordnungsebene entscheidend untergraben wird.
Wenn wir das auf Gesetzesstufe anheben, bedeutet das klar, dass wir alle Anpassungen, die in Zukunft gemacht werden müssen, auch wieder im Gesetz machen müssen, anstatt auf Verordnungsstufe. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es sinnvoller wäre, diese Bestimmung weiterhin in Anhang 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung zu belassen. Dann kann das Departement gezielt dort Veränderungen vornehmen, anstatt auf Gesetzesstufe. Deshalb habe ich diesen Antrag eingereicht. Ich bitte Sie, ihn zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Ich danke dem Berichterstatter für seine Ausführungen. Als Nichtkommissionsmitglied habe ich mir die Fahne natürlich sehr genau angeschaut, weil wir diese Thematik aus meiner Sicht in diesem Rat in den vergangenen Legislaturen immer wieder behandelt haben, wenn es um Foie gras gegangen ist. Insbesondere muss man hier halt auch festhalten, dass es eine sehr traditionelle Speise und in der Romandie eine Delikatesse ist. In der Deutschschweiz kennen wir es zwar, haben aber vielleicht einen anderen Umgang damit.
Genau deshalb bin ich der Auffassung, dass der Bundesrat nicht einfach nach eigenem Gutdünken definieren kann, welche Produktionsmethoden künftig akzeptiert werden und welche nicht. Diese Offenheit schafft aus meiner Sicht Rechtsunsicherheit für die Lebensmittelwirtschaft und den Handel. Deshalb fordere ich hier, dass die tierwohlbezogenen Anforderungen gewissen Kriterien zu genügen haben beziehungsweise nur dann zulässig sind, wenn sie objektiv messbar, international anerkannt, verhältnismässig, praktikabel, kontrollierbar und auf zertifizierte Standards abgestützt sind. Importbeschränkungen dürfen zudem nur als letztes Mittel geprüft werden. Der Fokus muss viel mehr auf Transparenz, Deklaration und überprüfbaren Standards und nicht auf Mengenbeschränkungen oder verstecktem Protektionismus liegen.
Wer also das Tierwohl stärken will, braucht klare und kontrollierbare Kriterien statt offener Generalklauseln mit nahezu unbegrenztem Interpretationsspielraum für den Bundesrat. Wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, oder wie ich ihn zumindest interpretiert habe, würden mein Antrag wie auch derjenige von Kollege Broulis nicht wehtun, sondern aus meiner Sicht noch etwas mehr präzisieren.
Deshalb mache ich Ihnen beliebt, meinen Antrag anzunehmen, weil er aus meiner Sicht nicht widersprüchlich ist, sondern sich gut in diese Präzisierung eingliedert.
- Geschäft des BundesratesBerichterstattung
- Parlamentarische InitiativeBerichterstattung
- MotionMitunterzeichner(-in)PFAS: zuerst Recht schaffen, dann vollziehenNo. 26.3897
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- StändigDelegation EFTA / Europäisches Parlament(Del-EFTA/EU)Schweiz
- Präsident/insince 17.12.2025
- Vizepräsident/in15.12.2023 – 16.12.2025
- Stellvertreter/in04.12.2023 – 14.12.2023
- Stellvertreter/in02.12.2019 – 03.12.2023
- Stellvertreter/in18.02.2019 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 01.12.2025
- Präsident/in15.12.2023 – 30.11.2025
- Vizepräsident/in04.12.2023 – 14.12.2023
- Vizepräsident/in29.11.2021 – 03.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 28.11.2021
- Mitglied01.01.2019 – 20.06.2019
- StändigSchweiz
- Mitglied04.12.2023 – 14.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Spezial
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 04.12.2023
- Mitglied29.11.2021 – 03.12.2023
- Präsident/in02.12.2019 – 28.11.2021
- Vizepräsident/in10.12.2015 – 01.12.2019
Images(7)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025
- Version 304.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0