PG
lic. iur.

Petra Gössi

Active
FDP.Die LiberalenFraktion RL
SchweizSchwyz

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliamentary group
Fraktion RL
Parliament
Schweiz
Electoral district
Schwyz
Chamber / sector
SR
Seat number
29
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Personal
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Female
Born
12. Januar 1976
Occupation
Jurist/in
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6403 Küssnacht am Rigi
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Q1416853
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CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
06.07.2026
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14.08.2025
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  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Buchs Olivier
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(125)
  1. Redetext
    Schweiz

    Um es gleich vorwegzunehmen: Die Stellungnahme des Bundesrates hat mich enttäuscht, aber nicht einfach deshalb, weil er die Ablehnung meiner Motion beantragt hat; ich erkläre Ihnen das gerne. Bei einem Antrag auf Ablehnung hätte ich erwartet, dass der Bundesrat das mit dem Hinweis tut, das SEM sei solche Projekte bereits am Aufgleisen und die Motion genau deshalb gar nicht mehr notwendig. Die Stellungnahme sagt aber etwas ganz anderes aus. Sie lässt nämlich offen, ob der Bundesrat die Einrichtung von Rückkehrzentren tatsächlich unterstützen wird, wie dies verschiedene Medien Anfang Monat berichtet haben.

    Beim Lesen der Stellungnahme des Bundesrates habe ich den Eindruck erhalten, dass der Bundesrat solche Zentren nur unterstützen will, solange die EU die Richtung vorgibt. Natürlich sind solche Projekte riskant, und natürlich können sie scheitern, und natürlich wird uns das Geld kosten. Die Stellungnahme des Bundesrates erweckt aber den Eindruck, als wäre blosses Abwarten ausreichend, und da bin ich nun ganz klar anderer Meinung. Wir sind ein eigenständiges Land mit einer eigenständigen Politik, und deshalb müssen wir auch in der Asylpolitik eigene Pflöcke einschlagen.

    Unser Asylsystem ist am Anschlag. Das hören wir regelmässig aus den Kantonen, aus den Gemeinden. Das haben wir nun auch heute Vormittag wieder diskutiert. Der Druck ist massiv, das haben uns auch die Debatten der vergangenen Monate im Zusammenhang mit der Diskussion über die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" aufgezeigt. Wir haben Pendenzen, überlastete Strukturen, Wegweisungen, die nicht vollzogen werden. Das alles ist heute leider Alltag. Wenn Sie nun ernsthaft sagen, dass wir in der Asylpolitik keine zusätzlichen Instrumente brauchen, dann blenden Sie meines Erachtens diese Realität schlicht und einfach aus. "Return hubs" können ein solches Instrument sein. Denn mit der Motion verlange ich ja nur, dass endlich Schluss ist mit dem Zuwarten. Wir müssen zusätzliche Instrumente schaffen, damit ausreisepflichtige Personen die Schweiz auch tatsächlich verlassen und nicht jahrelang im Land bleiben.

    Die EU hat mit der neuen Rückführungsverordnung eine Kursänderung vorgenommen. Die Verordnung bietet die Rechtsgrundlage, um Ausreisepflichtige in Rückführungszentren in Drittstaaten ausserhalb der EU zu bringen. Und was macht der Bundesrat? Er bringt im Wesentlichen drei Argumente vor, weshalb die Schweiz vorerst im Beobachterstatus verbleiben soll. Im Klartext heisst das: Europa beginnt zu handeln, und wir schauen zu. Damit machen wir uns aber zu einer attraktiven Ausweichdestination für Asylsuchende, weil wir weniger strenge Regeln haben.

    Nun aber zu den drei Argumenten, die der Bundesrat gegen die Motion vorbringt.

    Das erste Argument sind Misserfolge in der Vergangenheit. Ja, natürlich gab es Projekte, die nicht funktioniert haben. Das bestreite ich nicht. Aber die richtige Reaktion darauf ist doch nicht zu sagen: dann machen wir gar nichts und beobachten. Die Reaktion muss vielmehr sein: dann machen wir es besser. Sich auf alte Beispiele zu berufen, um neue Möglichkeiten gar nicht erst anzugehen, ist defensiv. Das genügt dem Anspruch an eine vorausschauende Politik nicht.

    Zum zweiten Argument, den Risiken und Abhängigkeiten von Rechtsstaaten: Abhängigkeiten und Risiken kennen wir aus jedem Migrationsabkommen und aus jeder Rückübernahmevereinbarung. Gerade deshalb ist es die Aufgabe des Bundesrates, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Risiken begrenzt sind, mit klaren Verträgen, mit der Verknüpfung von Bedingungen und Leistungen und zum Beispiel auch mit Ausstiegsklauseln.

    Dann komme ich noch zum dritten Argument, dass die Externalisierung das nationale System nicht ersetzt. Natürlich ist es richtig, dass Rückkehrzentren unser nationales System nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass auf dieses Instrument zu verzichten ist. Rückkehrzentren sind ein zusätzliches Werkzeug für besonders schwierige Fälle, in denen der Vollzug im Herkunftsstaat blockiert ist. Wer dieses Werkzeug nicht einmal vorbereiten will, nimmt Vollzugsdefizite in Kauf und schwächt damit die Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems.

    Für mich stehen bei der vorliegenden Motion drei Punkte im Zentrum: erstens Ordnung, zweitens Glaubwürdigkeit und drittens Sicherheit.

    Der erste Punkt, die Ordnung, ist zentral, weil ein Rechtsstaat seine Entscheide - vorliegend die rechtskräftigen Wegweisungen - durchsetzen können muss. Es braucht, zweitens, Glaubwürdigkeit, weil die Akzeptanz des Asylsystems davon abhängt, dass die Hilfe bei den wirklich Schutzbedürftigen ankommt. Wenn Wegweisungen faktisch nicht vollzogen werden können, kippt die Stimmung letztlich zulasten derjenigen, die unseren Schutz am dringendsten brauchen.

    Drittens geht es um die Sicherheit. Innere Sicherheit setzt klare Verhältnisse voraus. Je länger abgewiesene Personen ohne Perspektive in unserem Land verbleiben, desto grösser werden Spannungen, Unsicherheit und mögliche Risiken.

    Ich erinnere Sie noch an einen letzten Punkt. Diese Motion ist kein Blankocheck. Jede konkrete Umsetzung, jede Gesetzesänderung kommt wieder in dieses Parlament, mit allen Kontroll- und Referendumsrechten. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung dieser Motion.

  2. Redetext
    Schweiz

    Dieser Vorstoss entstand im Nachgang der Pro-Palästina-Kundgebungen in Bern vom vergangenen Oktober. Diese Kundgebungen - das wissen Sie - eskalierten. Es gab zahlreiche Festnahmen, Verletzte und Sachschäden in Millionenhöhe. Es zeigte sich, dass Grosskundgebungen mit Gewaltausbrüchen erhebliche personelle und forensische Ressourcen binden und zu umfangreichen Identitätsfeststellungen und temporären Festnahmen führen. Die Polizei stiess an ihre Grenzen. [PAGE 296]

    Heute ist es so, dass Artikel 219 der Strafprozessordnung auf Bundesstufe das Vorgehen der Polizei bei einer vorläufigen Festnahme regelt. Absatz 4 hält fest: "Entlassung oder Zuführung erfolgen in jedem Falle spätestens nach 24 Stunden; ging der Festnahme eine Anhaltung voraus, so ist deren Dauer an die Frist anzurechnen." Mit diesem Vorstoss verlange ich nun, dass die heute auf 24 Stunden begrenzte Festnahme auf 48 Stunden auszuweiten sei.

    Die Pro-Palästina-Kundgebung in Bern hat einen offensichtlichen Mangel der heutigen Regelung zum Vorschein gebracht. Die Festnahme während maximal 24 Stunden genügt nicht mehr. Sie ist zeitlich zu kurz; denn diese 24 Stunden stammen aus einer Zeit, in der digitale Beweismittel noch kaum eine Rolle gespielt haben. Im Vergleich zu früher werden die Kommunikationsmuster bei Massenveranstaltungen und bei Gewaltdelikten heute aber immer komplexer. Das heisst auch, dass die polizeiliche Abklärung zunehmend aufwendiger wird. Es müssen umfangreiche digitale Spuren gesichert und ausgewertet werden; Videomaterial muss gesichtet und Tatbeiträge müssen einzelnen Personen zugeordnet werden. Schon deshalb ist eine Verlängerung der vorläufigen Festnahme von 24 auf 48 Stunden notwendig.

    Ermittlerinnen und Ermittler berichten denn auch regelmässig, dass wertvolle Hinweise verloren gehen, weil die Zeit fehlt, die Daten auszuwerten oder die Spuren abzugleichen. Zudem bietet eine solche Fristverlängerung eine klare Verfahrensgarantie, weil die 48 Stunden als Obergrenze zu verstehen sind. Ging der Festnahme eine Anhaltung voraus, so ist deren Dauer an die Frist anzurechnen. Es kann doch nicht sein, dass man Übeltäter nach 24 Stunden wieder laufen lassen muss, obschon zentrale Beweiserhebungen oder Zeugenbefragungen in dieser Zeit nicht durchgeführt werden konnten. Es ist frustrierend, wenn man Täterinnen und Täter laufenlassen muss, weil die Zeit für die Abklärung nicht ausreichend war.

    Ich gehe davon aus, dass eine solche Massnahme auch eine gesellschaftliche Signalwirkung hätte. Wenn eine Person beispielsweise am Samstag bei einer Demonstration gewalttätig wird, ist sie mit der heutigen Regelung am Sonntag schon wieder auf freiem Fuss und steht dann am Montag womöglich unauffällig wieder an ihrem Arbeitsplatz oder besucht die nächste Vorlesung. Mit einer 48-Stunden-Regelung wäre das anders. Die Konsequenzen wären spürbar, und der gesellschaftliche Druck, sich an Recht und Ordnung zu halten, würde voraussichtlich steigen.

    Es geht hier aber auch nicht um Willkür oder um übermässige Härte. Es geht um Gerechtigkeit, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und um den Respekt gegenüber unserer Polizei. Unsere Polizei leistet täglich Hervorragendes, obwohl sie in einem schwierigen Umfeld unterwegs ist. Die Polizistinnen und Polizisten werden oft massiv angegriffen, und der Respekt ihnen gegenüber hat in den letzten Jahren oder sogar Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Deshalb müssen die Polizeibehörden und die Fahndung wieder gestärkt werden. Diese Motion ist ein Schritt in diese Richtung. Im Nationalrat wurde die gleichlautende Motion bereits angenommen.

    Der Bundesrat beantragt Ihnen aber Ablehnung der Motion. Bundesrat Beat Jans hat uns bereits in der ersten Sessionswoche bei der Behandlung des Postulates Gmür-Schönenberger 25.4719, "Was braucht es, damit britische Verfahren in der Schweiz nach Gewaltvorfällen in Stadien umgesetzt werden können?", darauf hingewiesen, dass er das Anliegen des Vorstosses im Rahmen des Postulates prüfen möchte. Der Weg über ein Postulat geht mir aber zu langsam.

    Deshalb bitte ich Sie, heute die Motion anzunehmen, damit wir in diesem Bereich des Gewaltextremismus einen Schritt vorwärtskommen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Gerne informiere ich Sie über wesentliche Tätigkeiten der Geschäftsprüfungsdelegation im Berichtsjahr. Den gesamten Jahresbericht der Delegation finden Sie in Kapitel 5 ab Seite 70 des Berichtes.

    Das Jahr der Geschäftsprüfungsdelegation war in personeller Hinsicht durch den Tod unseres Kollegen Alfred Heer geprägt, der Mitglied der GPDel war. Er hinterliess eine grosse Lücke, sowohl fachlich wie auch menschlich. Seine Nachfolge trat Nationalrat Thomas de Courten an, der sich schnell und sehr engagiert in die Aufgaben der Delegation eingearbeitet hat.

    Aufseiten des Bundes war das Berichtsjahr durch den Wechsel an der Spitze des VBS und des NDB geprägt. Wir konnten uns sowohl mit dem neuen Chef VBS wie auch mit dem neuen Direktor des NDB rasch zu gewichtigen Themen wie der Transformation des NDB oder den Vorfällen im früheren Ressort Cyber des NDB austauschen.

    Nun aber zur Transformation des Nachrichtendienstes des Bundes: Wie bereits im Vorjahr lag auch im Jahr 2025 ein Schwerpunkt der GPDel auf der Transformation des NDB. Wegen der schlechten Werte aus der Personalbefragung von Ende 2024, der Akzentuierung der organisatorischen Probleme und der Kündigung des damaligen Direktors beschlossen wir im März 2025, die Oberaufsicht über den NDB im Kontext der Transformation zu verstärken. Wir entschieden, die gesamte Geschäftsleitung des NDB, die Bundesanwaltschaft und die Kantone, vertreten durch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, anzuhören. Darüber informierten wir öffentlich.

    Als zentrale Herausforderungen erkannte der NDB unklare Schnittstellen, Zuständigkeiten und Abläufe. Um diese Probleme zu beheben, wurde neu die Funktion des Chief of Operations geschaffen. Eine weitere Herausforderung war im Berichtsjahr die Kultur innerhalb des Dienstes. Diesbezüglich erkannten die Verantwortlichen zwar Fortschritte, aber auch weiterhin erheblichen Handlungsbedarf, um das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Geschäftsleitung zu erhöhen.

    Zusammenfassend bestätigte sich für die GPDel im Berichtsjahr, dass die Herausforderungen der Transformation vom NDB und dem Departement zu Beginn unterschätzt wurden. Mit den nun getroffenen Massnahmen, der Unterstützung des VBS und der Umsetzung der Rückmeldungen aus den Kantonen und der Bundesanwaltschaft wurden Fortschritte erzielt, sodass die Situation zumindest stabilisiert werden konnte. Es gilt aber auch festzuhalten, dass der NDB gemäss eigener und gleichlautender Einschätzung des VBS und mehrerer zentraler Partner trotz Transformation in der Lage war, seine gesetzlich vorgesehenen Leistungen zu erbringen. Für die Delegation ist aber auch klar, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Wir erwarten vom neuen Direktor Serge Bavaud, dass er dem Funktionieren des NDB auch im laufenden Jahr höchste Priorität einräumt, und wir werden uns regelmässig darüber informieren lassen.

    Die GPDel befasste sich auch im Berichtsjahr mit der Kabel- und Funkaufklärung. Wir nahmen an unserer Maisitzung vom jährlichen Leistungsausweis Communications Intelligence Kenntnis und hörten die Vertreter des Dienstes für Cyber- und elektromagnetische Aktionen und des NDB an. Dabei interessierten wir uns vor allem für den Nutzen und die Rechtmässigkeit der Kabel- und Funkaufklärung. An unserer Junisitzung behandelten wir den jährlichen Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI). Die UKI hat die Aufgabe, die Rechtmässigkeit der Funkaufklärung zu prüfen und den Vollzug der genehmigten Kabelaufklärungsaufträge zu beaufsichtigen. Mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) sollen ihre Aufgaben in Zukunft an die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) übergehen, weshalb die UKI bereits seit 2019 von einem Mitarbeitenden der AB-ND begleitet wird. Damit soll der Wissenstransfer sichergestellt werden. Die GPDel begrüsst dieses Vorgehen ausdrücklich.

    Im November 2025 stellte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil fest, dass die Funk- und Kabelaufklärung in der derzeitigen Ausgestaltung nicht mit der Verfassung und der EMRK konform sei. Deshalb wies es den Gesetzgeber an, diese Mängel innerhalb der nächsten fünf Jahre zu beheben, wobei auf die laufende Gesetzesrevision verwiesen wurde. Die GPDel hat zur Kenntnis genommen, dass das VBS hierzu ein eigenes Revisionspaket schnüren wird. Wir werden dieses kritisch prüfen, sobald es vorliegt.

    Im Frühling 2025 nahm die GPDel Kenntnis von den erneuten Vorwürfen und Medienberichten zu den Vorkommnissen im früheren Ressort Cyber. Auf Wunsch von Bundesrat Martin Pfister berief die GPDel eine ausserordentliche Sitzung ein, an der er uns über die neuesten Entwicklungen informierte. Wir begrüssten die vom VBS eingeleitete Administrativuntersuchung ebenso wie die gegen Unbekannt eingereichte Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.

    Angesichts der zunehmenden globalen Spionagebedrohung prüfte die GPDel die Handlungsmöglichkeiten der Behörden gegen Spionageaktivität. Die Delegation tauschte sich dazu mit den Mitgliedern des Sicherheitsausschusses und weiteren Funktionsträgern des NDB und des Staatssekretariates des EDA aus. Aus den Abklärungen wurde deutlich, dass sich die Verschärfung der Bedrohungslage bislang in den konkreten Abwehrmassnahmen und in der Gewichtung der sicherheits- und aussenpolitischen Interessen noch zu wenig widerspiegelt, weshalb weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Der NDB empfahl dem Staatssekretariat des EDA in den letzten Jahren vermehrt, Postenantritte abzulehnen. Das EDA folgte diesen Empfehlungen aber in einer relevanten Zahl von Fällen nicht. Gegenüber der GPDel wurde dies vonseiten EDA mit aussenpolitischen Überlegungen und dem Risiko von Gegenmassnahmen des Entsendestaates mit negativen Folgen für das Funktionieren der Schweizer Botschaft im entsprechenden Staat begründet. Die Delegation wird sich auch im kommenden Jahr mit dem Thema befassen und dabei den Bericht des Bundesrates zur Motion 23.3969, "Russische und andere ausländische Spione konsequent ausweisen", zur Kenntnis nehmen. Die Beurteilung, ob das Anliegen angemessen umgesetzt ist, obliegt am Ende selbstverständlich den beiden APK.

    Sollten Sie ein vertieftes Interesse an diesen und weiteren Themen haben, verweise ich Sie auf den Jahresbericht 2025, in dem Sie eine ausführliche Berichterstattung vorfinden.

    Ich möchte an dieser Stelle auch den Mitarbeitenden des Sekretariates und allen Mitgliedern der GPDel für die sehr gute Zusammenarbeit danken.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich persönlich werde diesen drei Vorstössen zustimmen. Ich melde mich aber nicht, um Ihnen meine persönliche Befindlichkeit bekannt zu geben, sondern ich melde mich als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation, das heisst der Delegation der beiden GPK, die sich eben auch mit nachrichtendienstlichen Themen auseinandersetzt. Hierzu verweise ich vor allem auf die ersten zwei Vorstösse.

    Die beiden Vorstösse knüpfen bei Artikel 19 des Nachrichtendienstgesetzes an. Im Januar dieses Jahres wurde die Botschaft zur Revision des NDG verabschiedet. Das heisst, diese beiden Vorstösse überschneiden sich mit dieser Revision. Diesbezüglich hat sich Ihre Geschäftsprüfungsdelegation bereits mit dem aktuellen NDG-Paket auseinandergesetzt. Wir sehen dort auch verschiedene Anpassungspunkte. Wir haben das der SiK bereits in einem Mitbericht bekannt gegeben. Das haben wir gestern auch öffentlich gemacht. Es gab eine Medienmitteilung dazu. Wichtig ist mir aber auch, Ihnen mitzuteilen, dass die Anpassungen im Bereich des Gewaltextremismus für die GPDel nicht zu den bestrittenen Punkten gehören. Dazu haben wir im Mitbericht, den wir zuhanden der SiK verabschiedet haben, nichts festgehalten.

    Ich werde Ihnen selbstverständlich aus Sicht der GPDel keine Abstimmungsempfehlung geben. Das ist nicht unsere Aufgabe. Wir haben uns auch nicht mit diesen Vorstössen auseinandergesetzt. Mir war es einfach wichtig, Ihnen aufzuzeigen, dass wir uns mit dieser Thematik auseinandersetzen und dass wir uns praktisch in jeder Sitzung mit dem Bereich des NDG beschäftigen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Wieso spreche ich mich für einen Gegenvorschlag aus und führe die Minderheit I an? Zuerst einmal möchte ich eines klarstellen: Auch ich bin gegen die Initiative, aber ich bin wirklich der Überzeugung, dass die Initianten mit der Zuwanderung einen Nerv in der Bevölkerung getroffen haben. Das haben in den letzten zehn Tagen auch verschiedene Umfragen gezeigt, die veröffentlicht wurden.

    Nehmen wir da zum Beispiel das UBS-Sorgenbarometer - früher hiess es CS-Sorgenbarometer. Bei dieser Umfrage rangieren die Personenfreizügigkeit und der Asylbereich auf den Rängen 4 und 5 der gewichtigsten Sorgen, direkt hinter den Krankenkassenprämien, dem Umweltschutz und der AHV. Auf ein noch deutlicheres Ergebnis kam eine Umfrage von Leewas, die im Auftrag von "20 Minuten" und Tamedia erstellt wurde. Bei dieser Umfrage landeten die Krankenkassenprämien als drängendstes Problem auf Platz 1, bereits auf Platz 2 kamen mit 48 Prozent die Zuwanderung und die Migration. Gemäss dieser Umfrage unterstützt eine relative Mehrheit die Initiative. 6 von 10 Personen haben Sicherheitsbedenken wegen der Migration geäussert, und eine knappe Mehrheit befürchtet, dass Migration die Mieten verteuern werde und das Sozialsystem belasten könnte. Das sind die Sorgen in der Bevölkerung, die virulent sind und die eben auch mit dieser Initiative adressiert werden. Vor allem bei der Umfrage von Leewas zeigte sich aber immerhin auch, dass die Minderung des Fachkräftemangels als Vorteil der Zuwanderung angesehen wird. Das zeigt eben auch auf, dass die Initiative zu radikal ist und auch das Positive der Zuwanderung unterwandern würde.

    Noch ein weiterer Punkt kommt hinzu, Sie konnten das heute beispielsweise auch im "Tages-Anzeiger" lesen: Die Zustimmung bei Zuwanderungsinitiativen nimmt im Laufe der Zeit zu, sie lässt nicht nach, wie das bei Abstimmungskämpfen zu Initiativen normalerweise der Fall ist.

    Die Lösung der Initiative, die bei Überschreitung der Schwelle von 10 Millionen bei der ständigen Wohnbevölkerung unweigerlich zur Kündigung der Personenfreizügigkeit, des UNO-Migrationspaktes und auch weiterer Verträge führen wird, ist aber zu radikal, weil sie eben auch alle positiven Aspekte der Zuwanderung untergraben würde. Der Kommissionssprecher hat Ihnen die Risiken der Initiative bereits deutlich aufgezeigt, aber die Politik hat es insgesamt bisher leider nicht fertiggebracht, griffige Massnahmen zu ergreifen, welche die Zuwanderung in Bahnen lenken würde, sodass sie von einer relativen Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr als Bedrohung und als Anlass zu Besorgnis wahrgenommen würde. Zumindest gibt es meines Erachtens keine Massnahmen, welche von der Bevölkerung als solche wahrgenommen würden, weil sonst nämlich die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit, aus Drittstaaten oder auch über das Asylwesen nicht so weit oben im Sorgenbarometer aufschwingen würde. Das weist eben leider darauf hin, dass wir in der Politik mit unseren bisherigen Massnahmen versagt haben.

    Es ist so, darauf hat auch der Kommissionssprecher hingewiesen, dass direkte Gegenvorschläge aufgrund des Abstimmungsmechanismus schwierig sind; Sie wissen das. Auf dem Abstimmungszettel gibt es dann die Fragen: Unterstützen Sie die Initiative? Unterstützen Sie den Gegenvorschlag? Und dann kommt noch der Stichentscheid, falls beide Vorlagen obsiegen würden: Sind Sie für die Initiative, oder sind Sie für den Gegenvorschlag? Deshalb bin ich auch kein grosser Fan von direkten Gegenvorschlägen. In diesem Stadium der Debatte sehe ich aber leider keinen anderen Weg, um der Bevölkerung zu zeigen, dass ihre Sorgen auch in der Politik gehört werden. Wer gegen die Initiative ist, steht meines Erachtens jetzt in der Pflicht, nach Lösungen zu suchen, die eben auch als solche wahrgenommen werden, damit wir den Arbeitsmarkt nicht abschotten und damit wir die Schweizer Grenze nicht wegen der Kündigung von Schengen/Dublin zu einer EU-Aussengrenze werden lassen.

    Damit ist aber auch klar, wieso ich mich gegen die Initiative ausspreche. Ich befürchte, dass die Kündigung der Personenfreizügigkeit auf Kosten unseres Wohlstands ginge. Die [PAGE 1343] Sozialwerke würden geschwächt werden, unser Asylsystem würde überlastet werden, was wahrscheinlich dann noch viel höhere Kosten zur Folge hätte, als dies heute schon der Fall ist. Im Hinblick auf die Folgen einer Kündigung der Personenfreizügigkeit lohnt sich übrigens auch ein Blick nach Grossbritannien, weil der Brexit dort massgeblich durch eine Zuwanderungskrise getrieben war. Quantitativ lag die Nettozuwanderung in den 2010er-Jahren bei 200[NB]000 bis 300[NB]000 Personen pro Jahr. Nach dem Brexit und der Einführung eines punktebasierten Systems stieg die Zuwanderung bis 2023 auf Rekordwerte von bis zu rund 900[NB]000 Personen pro Jahr. Danach hat die Regierung Massnahmen ergriffen, um die Zuwanderung zu beschränken, aber sie liegt immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hat also nicht dazu geführt, dass weniger Menschen gekommen wären - im Gegenteil.

    Was aber zeigen nun die Zahlen für die Schweiz? Die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit und aus Drittstaaten ist seit 2020 stark angestiegen, nachdem sie von 2017 bis 2019 auf einem wirklich relativ tiefen Niveau verharrte. Der starke Anstieg der letzten Jahre führte meines Erachtens dazu, dass sich in der Bevölkerung, so wie ich es wahrnehme und wie ich es in meinen Kreisen sehe, etwas massiv verändert hat. Die Infrastruktur scheint überlastet, die Wohnungspreise und die Mieten steigen und steigen, die Staustunden erreichen jedes Jahr neue Höchstwerte. Diese allgemeine Stimmung, mag sie jetzt objektiv begründet sein oder nicht, wird es erschweren, die Initiative zu bekämpfen. Hinzu kommt dann übrigens auch noch, dass bei einer Annahme der Initiative vorerst gar nichts passieren wird, bis die Schwellen überschritten werden. Und da nützt es dann auch nichts, wenn argumentativ ins Feld geführt wird, dass diese Schwellen wegen einer schwächelnden Wirtschaft und der demografischen Entwicklung gar nicht erst erreicht werden, weil das dann nämlich nur dazu legitimieren würde, die Initiative eben auch aus diesem Bauchgefühl heraus anzunehmen.

    Nun komme ich aber noch zu meiner Minderheit I. Was beinhaltet denn dieser Antrag? Die Minderheit I beantragt keine fixen Zahlen als Schwellen; für sie wäre entscheidend, dass die ständige Wohnbevölkerung drei Jahre hintereinander um 0,8 Prozent wächst. In konkreten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Bei 9 Millionen Menschen wäre dieses Wachstum bei einer Zuwanderung von rund 72[NB]000 Personen jährlich erreicht. Ein Wachstum um 0,8 Prozent müsste einfach drei Jahre hintereinander erreicht werden. Mit dieser Schwelle müsste der Bundesrat sogar früher handeln, als es in der Initiative vorgesehen ist. Nur ein Beispiel: In den letzten drei Jahren wurde diese Schwelle überschritten, und in den Jahren 2007 bis 2016 wurde diese Schwelle in jedem einzelnen Jahr überschritten.

    Die Minderheit I definiert den Begriff der ständigen Wohnbevölkerung nach der Initiative. Das würde dann heissen: Wenn diese Schwelle von 0,8 Prozent Wachstum dreimal hintereinander überschritten wäre, dann müssten der Bundesrat und die Bundesversammlung zu Massnahmen greifen, z.[NB]B. im Asylbereich und beim Familiennachzug. Vorläufig Aufgenommene würden dann beispielsweise ab diesem Zeitpunkt kein Bleiberecht mehr erhalten, und im Bereich der Personenfreizügigkeit müsste der Bundesrat die Schutzklausel aktivieren. Damit wäre ein wesentlich strengerer Hebel vorgesehen, als wir ihn heute kennen. Heute werden schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vorausgesetzt, damit die Schutzklausel angerufen werden kann. Diese Regelung ist aber zu wenig griffig. Es stellt sich nämlich die Frage, wann diese schwerwiegenden Probleme denn tatsächlich vorliegen. Deshalb beantrage ich die Verknüpfung mit einem Bevölkerungswachstum von 0,8 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung während drei Jahren hintereinander, weil das dann einfach klar definiert ist.

    Lassen Sie mich abschliessend noch auf folgenden Punkt eingehen: Ein Vorwurf, den ich immer wieder gehört habe, ist, dass die Massnahmen in diesem Gegenvorschlag zu wenig konkret seien. Sind Sie tatsächlich dieser Auffassung, dann müssten Sie eigentlich heute dem Gegenvorschlag zustimmen, weil wir nur dann eine Differenz zum Erstrat schaffen würden und der Nationalrat diesen Gegenvorschlag weiterentwickeln könnte. Möglichkeiten gibt es viele. Man könnte einen Verfassungsartikel einfügen, der Massnahmen im Mietwesen verlangt. In der Kommission haben wir einen Inländervorrang diskutiert. Einen solchen Inländervorrang könnte man auch bei Artikel 110 der Bundesverfassung vorsehen, der die Arbeit auf Verfassungsstufe regelt. Da müssten wir aber zuerst eine Differenz zum Erstrat schaffen. Deshalb bitte ich Sie, einem Gegenvorschlag zuzustimmen.

    Ich werde sämtliche Gegenvorschläge unterstützen, weil ich überzeugt bin, dass wir in der Abstimmung unsere Lösungsbereitschaft zeigen müssen. Das heisst, ich werde bei einer allfälligen Ausmehrung zuerst für meine Minderheit I stimmen, danach aber auch jeden anderen obsiegenden Gegenvorschlag unterstützen, wie ich das bereits in der Kommission zum Ausdruck gebracht habe. Für die Begründung der Gegenvorschläge der Minderheiten II (Fässler Daniel) und III (Z'graggen) gebe ich nun gerne das Wort weiter.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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