MC
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

Martin Candinas

Active
Die MitteFraktion M-E
SchweizGraubünden

Mandate
Party
Die MitteSource: M-E
Parliamentary group
Fraktion M-E
Parliament
Schweiz
Electoral district
Graubünden
Chamber / sector
NR
Seat number
185
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
20. August 1980
Occupation
Fachspezialist Vertrieb
Contact
Address
Berninaweg 13
7000 Chur
References & source
Wikidata
Q1447989
Source body
CHE
Source updated
02.07.2026
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(17588)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(22)
Access badges(2)
  • Lobbyist
    Bützer Michael · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Geschäftsführer LITRA
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Lenz Franziska
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(1969)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die vorliegende Motion wurde am 17. Dezember 2024 von Nationalrat Michael Götte eingereicht. Sie war Teil eines Dreierpakets von Vorstössen zur Bekämpfung von Missbrauch und Kriminalität im digitalen Raum. Zu diesem Paket gehörten auch die Motion Seiler Graf Priska 24.3492 und meine Motion 24.4391. Der Nationalrat hat diese drei Motionen am 21. März 2025 oppositionslos angenommen, nachdem der Bundesrat alle drei Motionen zur Annahme empfohlen hatte. Der Ständerat hat daraufhin die Motion Seiler Graf und meine Motion im März 2026 ohne Anpassungen angenommen. Er hat auch die Motion Götte angenommen, jedoch mit einer Änderung: Er strich den Teil, wonach schweizerische Domains künftig nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden sollen.

    Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich am 4. Mai 2026 eingehend mit dieser Änderung befasst. Mit 19 zu 6 Stimmen beantragt sie, an der ursprünglichen Fassung des Nationalrates festzuhalten. Warum? Für die Kommissionsmehrheit ist entscheidend, dass wir wirksame Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Domains ergreifen. Phishing und digitaler Betrug verursachen in der Schweiz nämlich jährlich massive Schäden zulasten von Konsumenten und Konsumentinnen und der Wirtschaft. Dieser Schaden nimmt jährlich zu. Die Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" geniessen bei Konsumentinnen und Konsumenten ein grosses Vertrauen. Genau dieses Vertrauen machen sich Betrüger zunutze, indem sie solche Domains für Phishing-Angriffe und andere betrügerische Aktivitäten registrieren. Die Identifikationspflicht bei der Domainregistrierung ist ein wirksames Instrument, um diesen Missbrauch zu Beginn der Angriffskette zu verhindern, wie Studien und die Erfahrung anderer europäischer Staaten zeigen.

    Die Motion verfolgt zwei sich ergänzende Ziele: Erstens sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Inhaberinnen und Inhaber von Schweizer Domains eindeutig identifiziert werden können. Zweitens sollen die Behörden bei Missbrauchsfällen über wirksamere Möglichkeiten verfügen, um Domains zu sperren.

    Die Mehrheit ist überzeugt, dass diese beiden Elemente zusammengehören. Die Identifikation der Käuferinnen und Käufer von Schweizer Domains sowie die Ausweitung der Sperrgründe sind erforderlich, damit Missbrauchsmeldungen effizient bearbeitet und Missbräuche - ich nenne hier als Beispiel illegale Streamingdienste - wirksam bekämpft werden können.

    Dabei geht es nicht um zusätzliche Bürokratie um ihrer selbst willen. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit und Sicherheit der Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" zu stärken. Wer Schweizer Domains missbräuchlich verwendet, soll sich nicht hinter unklaren, unvollständigen oder sogar gefälschten Identitäten verstecken können.

    Der Kommission ist wichtig, dass gehandelt wird. Über den Handlungsbedarf besteht weitgehend Einigkeit. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass die ursprüngliche Fassung der Motion das Problem umfassender und wirksamer adressiert als die vom Ständerat abgeänderte Version.

    Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, die ursprüngliche Fassung der Motion zu unterstützen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die Mitte-Fraktion unterstützt das Eintreten auf die Vorlage und lehnt den Rückweisungsantrag ab.

    Die Luftfahrt ist für die Schweiz von herausragender Bedeutung. Als exportorientiertes Land im Herzen Europas sind wir auf leistungsfähige internationale Verbindungen angewiesen. Unsere Flughäfen und unsere Fluggesellschaften sichern die Anbindung an die Weltmärkte, schaffen Arbeitsplätze und tragen wesentlich zum Wohlstand unseres Landes bei.

    Wertmässig mehr als 50 Prozent der Schweizer Warenexporte werden per Luftfracht transportiert. Besonders die Pharmaindustrie, die Medizinaltechnik, die Uhrenindustrie und andere exportstarke Branchen sind auf schnelle und zuverlässige internationale Verbindungen angewiesen.

    Die Bedeutung der Luftfahrt geht aber weit über den Warenverkehr hinaus. Sie ist auch eine zentrale Voraussetzung für den Schweizer Tourismus. Die Luftfahrt ist das Tor zur Welt. Internationale Gäste aus Europa, Nordamerika, Asien und dem Mittleren Osten erreichen unser Land in erster Linie über die Landesflughäfen Zürich und Genf. Davon profitieren nicht nur die Städte, sondern gerade auch die Bergregionen. Eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur stärkt somit den ganzen Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie bringt und sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze.

    Die vorliegende Revision setzt mehrere vom Parlament beschlossene Motionen um und enthält zahlreiche Anpassungen, welche die Rechtssicherheit erhöhen und den Vollzug verbessern. Ein grosser Teil der Vorlage dient zudem der Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr - nicht zuletzt mit der gesetzlichen Verankerung der Redlichkeitskultur, der Just Culture. Deshalb gibt es für die Mitte-Fraktion keinen Grund, diese Vorlage zurückzuweisen. Im Gegenteil: Wir sollten die notwendigen Anpassungen nun endlich beschliessen.

    Ich spreche auch gleich zu den einzelnen Anträgen in der Detailberatung. Besonders wichtig ist für uns die Besitzstandsgarantie für Landesflughäfen gemäss Artikel 36abis. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft ausdrücklich fest, dass die Landesflughäfen Zürich und Genf für die internationale Anbindung der Schweiz von zentraler Bedeutung sind und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts und von Arbeitsplätzen beitragen. Mit der vorgeschlagenen Präzisierung des Nationalrates wird die Besitzstandsgarantie so sichergestellt, dass wesentliche Eckwerte des Flughafenbetriebs nicht eingeschränkt werden können. Es geht explizit um eine Klarstellung und die rechtliche Absicherung des Status quo - nicht um eine Ausweitung. Für die Planungssicherheit ist dies von eminenter Bedeutung. Mit dieser Anpassung geben wir ein Bekenntnis für unsere Landesflughäfen ab. Für die Mitte-Fraktion ist dies zentral. Die Schweiz lebt von ihrer internationalen Vernetzung. Wer die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landesflughäfen schwächt, gefährdet Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand in unserem Land.

    Eine Minderheit möchte eine Konzessionsabgabe einführen. Die Diskussion dazu ist berechtigt. Wir sind aber klar der Meinung, dass eine solche Abgabe nicht im Rahmen dieser Gesetzesrevision eingeführt werden darf. Die Einführung einer Konzessionsabgabe wäre eine weitreichende und einschneidende Änderung mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Landesflughäfen, die Schweizer Fluggesellschaften und den Luftfahrtstandort Schweiz generell. Eine solche Diskussion darf und soll geführt werden. Dafür müssen aber zuerst die notwendigen Grundlagen geschaffen werden. Das heisst: Es braucht Transparenz über die finanziellen Auswirkungen, eine vertiefte Analyse der Folgen für das Luftfahrtsystem Schweiz sowie eine ordentliche Vernehmlassung. All dies liegt heute nicht vor. Die Diskussion gehört in eine separate Vorlage, wo sie seriös und umfassend geführt werden kann. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Konzessionsabgabe im Rahmen dieser Vorlage ab.

    Ein weiterer wichtiger Punkt für die Mitte-Fraktion ist die Erhöhung der Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und Helikopterpiloten auf 65 Jahre. Dazu erlaube ich mir eine persönliche Bemerkung als Präsident der Swiss Helicopter Association.

    Seit über zehn Jahren kämpfen wir für eine souveräne schweizerische Lösung. Es ist ehrlich gesagt ein Armutszeugnis, dass es so lange gedauert hat, bis wir endlich an diesem Punkt angekommen sind. Es gibt nicht einen vernünftigen Grund, weshalb gesunde, erfahrene und flugtaugliche Helikopterpilotinnen und -piloten nicht bis zum Alter von 65 Jahren fliegen dürfen.

    Dass diese Lösung nun Realität wird, ist nicht selbstverständlich. Sie ist das Ergebnis mehrerer parlamentarischer Vorstösse und eines langen politischen Engagements, weil das Bundesamt für Zivilluftfahrt den Mut nicht hatte, von der Easa-Regulierung abzuweichen. Nur durch erheblichen politischen Druck über Jahre hinweg ist uns dies gelungen. Umso mehr freut es mich, dass wir diesen Schritt heute endlich machen können.

    Zusammenfassend hält die Mitte-Fraktion fest: Wir unterstützen das Eintreten auf die Vorlage; wir lehnen die Rückweisung ab; wir stehen klar hinter der Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen; wir lehnen die Einführung einer Konzessionsabgabe in dieser Vorlage ab, und wir begrüssen ausdrücklich - wie Sie gespürt haben - die längst überfällige Schweizer Lösung für Helikopterpilotinnen und -piloten bis 65 Jahre.

    Die Mitte-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und in der Detailberatung jeweils den Anträgen der Mehrheit zu folgen. Bei Artikel 36 Absatz 3 gibt es in unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen. Für die Mitte-Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass dieses Gesetz baldmöglichst für die Schlussabstimmung bereit ist und in Kraft gesetzt werden kann. Verschiedene Akteure der Luftfahrt warten nämlich sehnlichst auf die Anpassungen bei diesem Gesetz.

  3. Redetext
    Schweiz

    Der Zivilschutz steht seit Jahren vor einem erheblichen Alimentierungsproblem. Zahlreiche Organisationen haben Mühe, ihre Bestände aufrechtzuerhalten und ihre Aufgaben langfristig zu erfüllen. Mit meiner Motion unterbreite ich Ihnen einen pragmatischen und umsetzbaren Vorschlag, um diesem Problem entgegenzuwirken. Konkret geht es um Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung, also um Personen, die dauerhaft in unserem Land leben, hier arbeiten und ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben. Diese sollen künftig analog zu Schweizer Männern schutzdienstpflichtig werden. Leisten Sie den Dienst nicht, sollen Sie analog zu den Schweizer Männern eine Abgabe schulden. Die Ausweitung der Schutzdienstpflicht hat das Potenzial, das Alimentierungsproblem im Zivilschutz zu entschärfen. Zudem könnte sie einen Beitrag zu einer noch besseren Integration leisten. Auch würden Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung analog zu den Schweizern einen Beitrag für die Sicherheit und die Gesellschaft leisten. In verschiedenen Gemeinden der Schweiz sind diese beispielsweise auch der Feuerwehrpflicht unterstellt. Die Auswirkungen auf die Alimentierung der Zivilschutzorganisationen sind vielversprechend. So leben heute rund 78 000 Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung im dienstpflichtigen Alter in der Schweiz, rund 6000 pro Jahrgang. Das heisst, es könnte mit jährlich rund 6000 zusätzlichen Rekrutierungspflichtigen gerechnet werden. Wenn die gleichen Bedingungen bezüglich Tauglichkeit angewendet werden wie bei den Schweizer Männern, könnten theoretisch rund 4800 zusätzliche Schutzdienstpflichtige gewonnen werden. Mit dieser Gesetzesanpassung würden nicht nur zusätzliche Angehörige des Zivilschutzes gewonnen. Die Massnahme hätte auch eine integrative Wirkung. Wer dauerhaft in unserem Land lebt, profitiert von dessen Sicherheit und Stabilität. Darum ist es auch legitim, dass diese Menschen einen Beitrag zu deren Erhaltung leisten.

    Der Bundesrat lehnt die Motion mit dem Hinweis ab, die Dienstpflicht sei eine Bürgerpflicht. Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz auf Bundesebene von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Entsprechend sei eine Dienstpflicht eine Ungleichbehandlung. Weiter schreibt er auch, dass volljährige in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer bereits heute gemäss geltendem Gesetz freiwillig Zivilschutz leisten können.

    Er übersieht aber, dass keine Ausländerin und kein Ausländer verpflichtet ist, hier eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Diesen bescheidenen Dienst an die Sicherheit unseres Landes darf von allen erwartet werden. Es scheint, als sei der Bundesrat von seiner Begründung aber auch nicht vollends überzeugt. Er anerkennt in der Antwort nämlich selbst - das sieht man, wenn man die Antwort bis zum Schluss liest -, dass eine stärkere Beteiligung der ausländischen Wohnbevölkerung an der Gewährleistung der Sicherheit der Schweiz im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems geprüft werden soll. Genau darum geht es bei meiner Motion.

    Ich bin überzeugt, dass wir die Diskussion nicht auf die lange Bank schieben sollten. Die Herausforderungen im Zivilschutz bestehen bereits heute. Es ist völlig gerechtfertigt, dass auch in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer einen ebenbürtigen Dienst für die Sicherheit der Schweiz im Bereich des Bevölkerungsschutzes leisten. Mit dieser Motion erhalten wir die Möglichkeit, einen konkreten Beitrag zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes zu leisten.

    Entsprechend bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die Mitte-Fraktion beantragt, bei unserer letzten Differenz im Landesversorgungsgesetz an der bisherigen Fassung des Nationalrates festzuhalten. Vorerst möchte ich nochmals betonen, dass die Änderungen des Landesversorgungsgesetzes für die Mitte-Fraktion von zentraler Bedeutung sind. Gerade die vergangenen Jahre haben uns nämlich gezeigt, wie wichtig funktionierende Pflichtlager und eine sichere Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sind. Die Vorlage stärkt dieses System insgesamt, und sie wird von der Mitte-Fraktion unterstützt.

    Umso wichtiger ist es jedoch, dass wir dort korrigierend eingreifen, wo neue Regelungen seitens des Bundesrates keinen erkennbaren Mehrwert schaffen und stattdessen zusätzlichen Aufwand verursachen. Genau das ist bei den Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2 der Fall. Der Nationalrat hat sich bewusst dafür entschieden, am heutigen bewährten System festzuhalten. Dieses System funktioniert. Die Garantiefondsbeiträge werden an der Grenze erhoben. Der Vollzug ist einfach, effizient und verursacht wenig administrativen Aufwand. Davon profitieren sowohl die Wirtschaft als auch die Behörden.

    Der Vorschlag des Bundesrates würde für den wenigen Speisereis, welcher in der Schweiz produziert wird, ein zweites System schaffen. Neu müssten die Garantiefondsbeiträge bei den wenigen Schweizer Reisproduzenten erhoben werden. Dies würde zusätzlichen administrativen Aufwand und Mehrkosten verursachen, ohne dass die Versorgungssicherheit verbessert würde. Besonders ins Gewicht fällt dabei das Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Die Schweizer Reisproduktion umfasst lediglich rund 400 Tonnen pro Jahr und stellt einen eigentlichen Nischenmarkt dar. Die zusätzlichen Einnahmen würden lediglich rund 20 000 Franken pro Jahr betragen. Das sind weniger als 1 Prozent der benötigten jährlichen Mittel zur Finanzierung des Pflichtlagersystems für Reis. Für die Mitte ist entsprechend klar: Wenn wir zusätzliche Bürokratie schaffen, dann muss sie auch einen erkennbaren Nutzen bringen. Dieser Nutzen ist hier nicht ersichtlich.

    Und hinzu kommt auch ein weiterer Aspekt: Die inländische Reisproduktion ist eine innovative Nische der Schweizer Landwirtschaft. Sie steht bereits heute unter erheblichem Kostendruck. Eine zusätzliche Belastung würde ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächen, ohne dass dadurch die Landesversorgung gestärkt würde. Entsprechend müsste hier auch die Grüne Fraktion für dieses Nischenprodukt eintreten.

    Die Mitte steht für pragmatische Lösungen. Wir wollen die Versorgungssicherheit stärken, aber nicht unnötige Bürokratie schaffen. Wir wollen die Landwirtschaft unterstützen und nicht mit zusätzlichen administrativen Belastungen konfrontieren, und wir wollen bewährte Regelungen weiterführen, wenn kein überzeugender Grund für einen Systemwechsel besteht. Das bestehende System hat sich bewährt, und die WTO-rechtlichen Bedenken stellen in der Praxis kein akutes Problem dar. Die vorgeschlagene Änderung leistet keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

    Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Mitte-Fraktion, an der bisherigen Position des Nationalrates festzuhalten und der Mehrheit zu folgen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die vergangenen Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich selbst hochentwickelte Volkswirtschaften sein können. Die Pandemie, gestörte Lieferketten, geopolitische Spannungen und die drohende Energiemangellage im Winter 2022/23 haben gezeigt: Versorgungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Gerade für ein kleines, stark vernetztes Land wie die Schweiz ist es zentral, dass es vorbereitet ist, wenn globale Lieferketten ins Stocken geraten oder wenn lebenswichtige Güter knapp werden. Genau darum geht es bei dieser Revision des Landesversorgungsgesetzes.

    Die Mitte-Fraktion unterstützt die vorliegende Revision des Landesversorgungsgesetzes ausdrücklich. Schliesslich wird [PAGE 555] mit dieser Vorlage auch eine Forderung der Mitte-Fraktion umgesetzt, nämlich die Motion Häberli-Koller 20.3268, "Essentielle Güter. Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern". Diese Motion verlangt, dass die Schweiz ihre Instrumente stärkt, um die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern auch in Krisenzeiten sicherzustellen und Abhängigkeiten zu reduzieren. Die vorliegende Revision setzt genau hier an und erfüllt die Forderungen dieser Motion.

    Mit dieser Revision wird das Instrumentarium der Landesversorgung gestärkt, damit der Bund im Fall einer schweren Mangellage rasch, zielgerichtet und verhältnismässig handeln kann. Gleichzeitig bleibt das bewährte Grundprinzip unseres Systems bestehen: Die Verantwortung für die Versorgung liegt primär bei der Wirtschaft. Der Staat greift subsidiär ein, wenn die Wirtschaft eine Mangellage nicht mehr selbst bewältigen kann. Dieses Zusammenspiel von Staat und Wirtschaft ist eine Stärke unseres Landes. Die wirtschaftliche Landesversorgung funktioniert bewusst als Public-Private-Partnership mit Fachwissen aus der Wirtschaft und klaren staatlichen Rahmenbedingungen.

    Die Revision trägt den Erfahrungen der letzten Krisen Rechnung. Die Mitte-Fraktion begrüsst insbesondere drei Punkte:

    1.[NB]Der Zeitpunkt für staatliche Interventionen wird klarer geregelt. Bisher war oft unklar, wann der Bund tatsächlich eingreifen kann. Neu wird präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Massnahmen bereits vor dem Eintritt einer schweren Mangellage getroffen werden können. Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit und ermöglichen gleichzeitig ein frühzeitigeres Handeln, wenn sich eine Versorgungskrise abzeichnet.

    2.[NB]Die Entscheidungsgrundlagen werden verbessert. Die Vorlage schafft eine klarere gesetzliche Basis für Monitoring, Datenbearbeitung und Meldepflichten. Das klingt technisch, ist aber zentral. Denn nur wenn wir wissen, wie sich Lagerbestände, Lieferketten oder Produktionskapazitäten entwickeln, können wir frühzeitig reagieren und Engpässe vermeiden.

    3.[NB]Das Instrumentarium selbst wird präzisiert. Das Gesetz stellt klar dar, welche Massnahmen im Krisenfall möglich sind - von der Freigabe von Pflichtlagern über die Angebots- und Nachfragelenkung bis hin zu befristeten Einschränkungen beim Verbrauch. Auch hier geht es um Transparenz und um eine bessere Vorbereitung auf mögliche Krisensituationen.

    Fazit: Die wirtschaftliche Landesversorgung ist kein Instrument der Strukturpolitik. Sie dient dazu, kurzfristige oder mittelfristige Mangellagen zu überbrücken, nicht dazu, Märkte dauerhaft zu steuern. Denn eines ist klar: In einer Welt mit zunehmenden geopolitischen Spannungen, mit globalen Lieferketten und mit neuen Risiken für die Energie-, Medikamenten- oder Lebensmittelversorgung müssen wir unsere Resilienz stärken. Das bedeutet nicht Abschottung. Es bedeutet aber, dass wir vorbereitet sind.

    Die Schweiz verfügt mit der wirtschaftlichen Landesversorgung über ein bewährtes System. Dieses System basiert auf Eigenverantwortung der Wirtschaft, auf Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft und auf der Fähigkeit des Bundes, im Ernstfall gezielt einzugreifen.

    Die Mitte-Fraktion unterstützt deshalb die Vorlage gemäss Kommissionsmehrheit und lehnt alle Minderheitsanträge ab.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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