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dipl. nat. ETH

Beat Jans

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Sozialdemokratische Partei
SchweizBasel-Stadt

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Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Basel-Stadt
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Personal
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Male
Born
12. Juli 1964
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Wikidata
Q813067
Source body
CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
27.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(12779)
  1. Ja
  2. Nein
    Schweiz
    Result: 112 Yes · 73 No · 1 Abst. · 14 Absent
  3. Nein
  4. Nein
  5. Ja
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Speeches(1226)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich starte mit der Motion Chiesa 26.3229. Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, sollen in der Schweiz keine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Darüber sind wir uns einig. Die zuständigen Behörden können die Erteilung von Bewilligungen bereits heute konsequent verweigern, wenn Vorstrafen bekannt sind. Es handelt sich um bewährte Bestimmungen, sowohl im Ausländer- und Integrationsgesetz als auch im Freizügigkeitsabkommen. Und nun zu Ihrer Forderung nach dem systematischen Verlangen eines Strafregisterauszugs: Bei Drittstaatsangehörigen können die Behörden bereits heute einen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland verlangen, und zwar auch systematisch. Im Anwendungsbereich des Freizügigkeitsabkommens ist es rechtlich anders geregelt. Das systematische Einholen von Strafregisterauszügen würde das Freizügigkeitsabkommen und die völkerrechtlichen Pflichten der Schweiz verletzen. Bei Verdachtsmomenten dürfen die Kantone aber jederzeit einen Strafregisterauszug einfordern. Die Kantone sollen weiterhin entscheiden, wann das Einholen eines Strafregisterauszugs aus dem Herkunftsland sinnvoll erscheint. Und tatsächlich verlangen viele Kantone bereits heute vor der Erteilung einer Bewilligung einen Strafregisterauszug. Das macht ja auch Ihr Kanton, geschätzter Herr Ständerat Chiesa. Es ist also möglich. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist deshalb nicht nötig. Der Bundesrat beantragt, die Motion Chiesa abzulehnen.

    Ich komme zur Motion Schwander 26.3407. Keiner der fünf genannten Staaten erfüllt zurzeit die genannten Bedingungen zur Bezeichnung als Safe Country nach Schweizer Kriterien; das ist so. Aber das Safe-Country-Konzept der Schweiz und das Safe-Country-Konzept der EU unterscheiden sich voneinander. Die Mitgliedschaft im Europarat oder eine Bezeichnung durch die EU als sicherer Herkunftsstaat reichen nach Schweizer Kriterien tatsächlich nicht aus. Für uns ist relevant, ob in einem Staat tatsächlich die gesamte Bevölkerung vor unrechtmässiger Verfolgung geschützt ist. Dies ist in diesen Staaten nicht der Fall. In der EU hat die Bezeichnung als Safe Country andere Folgen als in der Schweiz. In der EU können Asylgesuche nur dann in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden, wenn die Gesuchstellenden aus einem Safe Country stammen. Im Gegensatz dazu können wir in der Schweiz Asylgesuche aus allen Herkunftsländern in beschleunigten Verfahren behandeln. Die Auswirkungen einer Bezeichnung eines Landes als Safe Country sind in der Schweiz also aktuell gering. Wenn wir nun die Liste der sicheren Herkunftsländer nach Belieben erweitern, verletzen wir damit nicht nur das geltende Asylgesetz, sondern täuschen auch eine Wirkung vor, die eine solche Bezeichnung in der Realität nicht hat.

    Was wir aber tun müssen, ist, unser Safe-Country-Konzept so anzupassen, dass es zu einem griffigen Instrument wird. Diese Arbeiten hat das EJPD bereits eingeleitet. Im Rahmen der Asylstrategie 27 werden Anpassungen und Alternativen geprüft.

    Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion Schwander abzulehnen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Er hat sich die Mühe gemacht und in Ihrem Auftrag in einem Postulatsbericht im Detail aufgezeigt, wo die Probleme mit den "return hubs" liegen. Er hat aufgezeigt, dass sie mit enormen Kosten verbunden sind und dass es schlicht und einfach nicht möglich sein wird, die ganzen Rückkehr- oder Asylprobleme über die "return hubs" zu lösen. Er hat sich aber immer offen gezeigt, und das ist immer noch die Haltung des Bundesrates: Wenn sich ein Weg auftut, dann sind wir dabei.

    Mit dieser Motion verlangen Sie jetzt, dass wir das quasi als Priorität nehmen. Sie haben mir vorhin gesagt, ich müsse Prioritäten setzen, auf das Richtige und Wichtige setzen. Hier sagen Sie mir aber, ich müsse das beiseitestellen und dafür auf ein Pferd setzen, das noch nie ans Ziel gekommen ist. Es gibt bis heute keine funktionierenden "return hubs". Alle Staaten, die es versucht haben, sind bisher gescheitert.

    Eine der Voraussetzungen ist die Rückkehrverordnung, die demnächst in Kraft treten soll. Das ist auch eine wichtige Voraussetzung, um entsprechende Verträge überhaupt aufsetzen und die Gesetzgebung in der Schweiz anpassen zu können. Wenn wir diese Rückkehrverordnung kennen und es gute Projekte gibt, dann können wir einen weiteren Schritt machen.

    Die Motion berücksichtigt einfach nicht, dass es drei Gründe gibt, warum diese "return hubs" die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllen werden.

    Erstens geht es um die Kosten; sie sind sehr teuer. Zweitens ist die Umsetzung nicht möglich, denn bisher - ich sage es nochmals - ist sie nirgends erfolgreich gelungen. Drittens zur Wirkung: Selbst wenn wir es schaffen, gewisse Leute über "return hubs" wieder nach Afrika zu bringen, werden die grossen Herausforderungen im Asylwesen bleiben.

    Deshalb ist der Bundesrat nach wie vor der Ansicht, dass wir die Prioritäten dort setzen sollen, wo wir den Handlungsbedarf gemeinsam mit Kantonen, Gemeinden und Städten erkannt haben. Wir werden ihnen bald Vorschläge unterbreiten, wir wählen dazu den Weg über die Asylstrategie.

  3. Redetext
    Schweiz

    Bundesrats-Bashing auszuhalten ist Teil meines Jobbeschriebs. Damit habe ich kein Problem, ebenso wenig mit Motionen, die ein Zeichen setzen wollen; solche Motionen nehme ich gerne entgegen. Ich erwarte aber, dass man die Leistungen, die die Administration erbringt, anerkennt. Wenn Sie diese Motion annehmen, machen Sie eigentlich nur Folgendes: Sie anerkennen die Leistungen, die vollbracht werden, ohne irgendeinen konstruktiven Beitrag zu leisten, nicht. Ich möchte Ihnen das anhand der drei Punkte Ihrer Motion kurz erklären:

    1. Ich gehe mit Ihnen einig, Herr Müller, die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellung nach Italien ist eine Priorität. Das haben Bundesrat und die Administration mit grossem Engagement verfolgt, es ist mittlerweile in Umsetzung. Seit letztem Freitag, also dem 12. Juni, ist der EU-Migrations- und Asylpakt in Kraft. Diese Reform war eine Voraussetzung für Italien, damit es Dublin-Überstellungen aus ganz Europa wieder akzeptiert, sie ist jetzt in Kraft. Die Schweiz gehört laut der italienischen Seite zu den prioritären Ländern, mit denen die Überstellungen wieder aufgenommen werden sollen. Das SEM hat die italienischen Behörden darüber informiert, dass es die Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung ab dem 12. Juni schrittweise wieder aufnehmen werde.

    2. Zur Rückführung von Dublin-Fällen in die Zentren in Albanien: Die Dublin-Regeln sehen keine Wegweisung von Dublin-Fällen in Drittstaaten vor, Herr Müller. Wir haben also keine Rechtsgrundlage, die uns ein solches Vorgehen überhaupt erlauben würde, und auf EU-Ebene ist dies auch nicht möglich. Das können wir auch nicht im Schweizer Recht oder mit einem Abkommen mit Italien ändern. Übrigens schickt nicht einmal Italien selbst Dublin-Fälle nach Albanien.

    3. Zur Mitnutzung der Zentren in Albanien durch die Schweiz als Rückkehrzentren: Ein solches Vorhaben bedingt, dass zuerst auf Ebene EU die Rechtsgrundlage für solche Rückkehrzentren verabschiedet wird. Das wird vermutlich bis im Sommer der Fall sein. Anschliessend wird die Schweiz diesen Schengen-Rechtsakt in ihr Recht übernehmen. Daneben müsste eine trilaterale Vereinbarung mit Italien und Albanien abgeschlossen werden. Ob dazu seitens der beiden Partner ein politischer Wille besteht, ist mehr als fraglich, es ist illusorisch. Italien hat selbst ein Interesse, die Plätze vollumfänglich zu nutzen, und Albanien hat seinerzeit mehrmals betont, dass es dieses Abkommen geschlossen habe, um einem befreundeten Land wie Italien zu helfen. Es hat aber auch klar gesagt, dass es dieses Abkommen nicht auf andere Länder ausweiten wolle; auch mir gegenüber hat Albanien das zum Ausdruck gebracht. Zudem hat der albanische Aussenminister kürzlich in Frage gestellt, ob das Abkommen mit Italien überhaupt über 2029 hinaus verlängert werden wird, weil es in Albanien nicht beliebt ist.

    An diesem Beispiel sehen wir gut, in welche Abhängigkeiten man sich bei solchen Modellen begeben kann. Das Risiko hat der Bundesrat auch in einem Bericht in Erfüllung des Postulates Caroni festgestellt. Er kommt daher zum Schluss, dass sich die Zentren in Albanien weder für die Rückführung von Dublin-Fällen noch für die Mitnutzung als Rückführungszentren eignen. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Zunächst möchte ich mich dafür bedanken, dass wir endlich über diese Asylstrategie diskutieren, und zwar ernsthaft. Ich möchte mich insbesondere bei der Kommission bedanken. Sie hat intensive Anhörungen gemacht, ich werde noch darauf zurückkommen. Diese waren sehr wichtig.

    Ich möchte ganz kurz zum Ausdruck bringen, warum der Bundesrat diese Motion ablehnt. Die erste hat er ja entgegengenommen, die Beschleunigung ist unbestritten. Dort leistet der Bundesrat den Teil, den er kann. Beim SEM haben wir die Pendenzen massiv abgebaut, da sind wir dran. Beim anderen Teil, bei den Gerichten, kann ich nichts machen, ich werde da nichts weiterverfolgen können. Ich bin froh, dass Sie das ernst nehmen.

    Der Grund, warum wir die Ablehnung der Motion beantragen, ist also nicht, dass uns das Beschleunigungspaket im Wege stehen würde, sondern dass Sie gleichzeitig die Asylstrategie aussetzen wollen. Das wäre kontraproduktiv, da sind wir wieder bei der Motion von vorhin. Damit entschleunigen Sie den Prozess - Sie beschleunigen ihn nicht -, und das macht doch keinen Sinn.

    Natürlich ist das Ziel der Asylstrategie und all der Workstreams, an denen im Moment intensiv gearbeitet wird, dass wir Ihnen ein Gesetzespaket vorlegen. Aber wenn wir die Asylstrategie aussetzen, dauert das länger, nicht kürzer. Denn der Absender der Asylstrategie, das ist mir wichtig, ist nicht nur der Bundesrat. Es sind auch die Kantone, es sind die Gemeinden, es sind die Städte. Diese braucht es zum Vollzug dieser Massnahmen. Sie werden sich bei dieser Gesetzgebung querstellen, wenn Sie sie vollständig übersteuern wollen. Denn sie insistieren, dass es keine Lastenverschiebung vom Bund zu den Kantonen geben darf, und diese Gefahr besteht natürlich.

    Ich muss es vielleicht nochmals erklären: Was ist eigentlich der Grund für die vielen Pendenzen? Warum sind wir auch bei den erweiterten Verfahren so viel langsamer, als wir es sein müssten? Ich muss es hier nochmals in aller Deutlichkeit sagen: Es ist der Angriff Russlands auf die Ukraine. Es kamen über hunderttausend zusätzliche Flüchtlinge in die Schweiz, sie mussten untergebracht, geschult werden usw. Wir waren darauf nicht genügend vorbereitet. Das Asylsystem kam an seine Grenzen, die Gemeinden kamen an ihre Grenzen. Deshalb haben wir so viele Pendenzen aufgebaut, das ist der Hauptgrund.

    Jetzt geht es darum, diese Pendenzen abzubauen, damit die Verfahren wieder schnell gehen. Sie haben es gesagt, Frau Friedli, es sind erstinstanzlich immer noch 7000 Pendenzen. Aber bitte respektieren Sie, dass es immer Verfahrenspendenzen gibt, es gibt immer laufende Verfahren; das sind etwa 5900. Es gibt aber auch solche, die in der Schublade liegen, um die sich niemand kümmert. Es verbleiben noch etwa 2000 Pendenzen, die in der Schublade sind, die wir noch nicht anpacken konnten. Bis Ende Jahr sind diese aber weg, dann hat das SEM seine Aufgaben gemacht, und das trotz dem Entlastungspaket. Auch wir müssen Personal einsparen, das möchte ich Ihnen sagen. Wir haben auch in diesem Bereich Personal abbauen müssen. Wir haben das aber hoch priorisiert; genau deshalb, weil Sie recht haben, wenn Sie sagen, wir müssten schneller werden, es sei kein Zustand, dass diese Entscheide so lange dauerten.

    Wie gesagt, bis Ende Jahr sollten wir das hinkriegen - wenn nicht wieder viel mehr Flüchtlinge kommen, als wir erwarten. Wir haben aber überhaupt keine Hinweise darauf, dass das der Fall sein könnte. Im Moment kommen im dritten Jahr in Folge weniger Flüchtlinge als zuvor. Das sollten wir also hinkriegen, dann sind die Pendenzen weg.

    Aber bei den Gerichten bitte ich Sie, dran zu bleiben und die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen, damit das endlich schneller geht.

    Wir wollen beschleunigen, auch mit dieser Asylstrategie. Das ist mir wichtig. Die Kommission hat die KdK angehört, die SODK, die KKJPD, den Gemeindeverband, den Städteverband, und wir sind uns einig über den Handlungsbedarf. Wir haben uns darauf geeinigt, wo wir dringend Reformen brauchen. Diese gehen wir an; dort, wo wir können, ohne Gesetzesänderungen; dort, wo das nicht geht, kommen wir rasch mit Vorlagen. Wir haben zum Beispiel eine Taskforce zur Bekämpfung der Kriminalität eingesetzt. Sie lachen jeweils, wenn ich das sage. Aber darf ich Sie daran erinnern, dass diese Taskforce liefert: Sie hat einen Zwischenbericht gemacht und aufgezeigt, dass sie in allen Regionen aktiv ist und dass sie dank der Vernetzung der Institutionen auf kantonaler Ebene und auf Bundesebene, des Asylbereichs und der Polizei, bereits 50 renitente Kriminelle ins Gefängnis bringen konnte - 50! Bevor Sie also eine Gesetzesänderung beschlossen haben, hat sie geliefert. Jetzt müssen wir diese Zusammenarbeit etablieren und verbessern. Dort, wo die Taskforce noch weiteren Gesetzesänderungsbedarf sieht, wird sie die Vorschläge bald liefern, und dann werden wir mit den entsprechenden Entwürfen kommen. Aber ständig zu sagen, wir würden nichts machen, ist nicht in Ordnung. Vor allem im Zusammenhang mit diesen Pendenzen muss ich schon sagen, dass die Kritik nicht gerechtfertigt ist.

    Was macht jetzt diese Asylstrategie? Warum ist es kontraproduktiv, sie zurückzuweisen? Weil sie das Ziel verfolgt, zu beschleunigen. Aktuell befinden wir uns bereits in der Umsetzungsphase. Ich sage nochmals, dass wir in der Umsetzungsphase sind, weil sie ganz konkrete Resultate bringt. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben sich Ende letzten Jahres auf die Stossrichtung geeinigt. Wir haben das politische Mandat mit klaren Aufträgen definiert, und wir erarbeiten jetzt die konkreten Massnahmen. Die Arbeiten laufen gemäss Zeitplan, und die ersten Ergebnisse werden wir in der zweiten Jahreshälfte präsentieren.

    Ein Kernelement der Asylstrategie ist ein vorgelagertes Zuständigkeitsverfahren. Dabei prüft das SEM in einem ersten Schritt, ob überhaupt ein Asylgesuch im Sinne des Asylgesetzes vorliegt. Nur, wenn das der Fall ist, wird die Person in die Asylstrukturen aufgenommen. Ziel ist es, Gesuche aus asylfremden Motiven frühzeitig zu erkennen - auch das wollen Sie ja mit verschiedenen Vorstössen erreichen -, damit wir die Asylstrukturen entlasten können. Gemäss Erfahrungen des SEM würde das bis zu 20 Prozent aller Asylgesuche betreffen. Liegt von einer Person kein Asylgesuch vor, gelten für sie die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Hier tragen aber die Kantone die Hauptverantwortung. Aus diesem Grund ist es von zentraler Bedeutung, dieses Verfahren zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden eng abzustimmen. Da müssen wir die Kantone an Bord haben. Ich bitte Sie, den Kantonen, insbesondere jeweils Ihrem Kanton, mit auf den Weg zu geben, dass sie dieses vorgelagerte Verfahren unterstützen und nicht bekämpfen sollen. Im Moment ist das ein bisschen mein Problem bei dieser Asylstrategie. Wir setzen Ihre Vorstösse um, indem wir sie mit den Kantonen und Gemeinden diskutieren und entsprechende Vorlagen machen, die dann auch mehrheitsfähig sein können.

    Dieses Vorverfahren halte ich für absolut zentral und wichtig. Wenn es funktioniert, davon bin ich überzeugt, wird es dazu führen, dass viel weniger Leute in die Schweiz kommen, insbesondere aus Nordafrika, weil diese dann wissen, dass man bei uns im Asylzentrum nicht mehr gratis übernachten kann, wenn man im Herkunftsland nicht verfolgt wird.

    Gleichzeitig überarbeiten wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten. Das nimmt ein anderes Anliegen des Motionärs auf und gehört in das Beschleunigungspaket hinein.

    Ein weiteres Anliegen des Beschleunigungspaketes wurde bereits im Entlastungspaket 27 aufgenommen: Bei Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuchen wird eine Karenzfrist von sechs Monaten gelten.

    Schliesslich sorgt die Asylstrategie dafür, dass bereits überwiesene parlamentarische Vorstösse im Sicherheitsbereich durch die enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden breit abgestützt und koordiniert umgesetzt werden. Mit der Asylstrategie sind wir hier eindeutig schneller am Ziel.

    Der Einbezug des Parlamentes in die Asylstrategie ist mir wichtig. Deshalb haben wir die Asylstrategie inzwischen den Staatspolitischen Kommissionen beider Räte vorgestellt. Ich glaube, sie kommen auch deshalb zum Schluss, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und genauso griffige Instrumente erarbeiten können.

    Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen, weil er Ihren Auftrag ernst nimmt, die Sache zu beschleunigen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Der Berichterstatter aus der Kommission hat es sehr gut dargestellt: Diese Motion wäre kontraproduktiv. Der Bundesrat kommt auch zu diesem Schluss und bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen - auch wenn er natürlich das Anliegen teilt, die Asylentscheide zu beschleunigen.

    Mit dieser Motion würden Sie eher das Gegenteil machen. Nach dem erstinstanzlichen Entscheid, im beschleunigten oder im Dublin-Verfahren, führt die Rechtsvertretung mit der asylsuchenden Person heute eine Chancenberatung durch. Sie erhebt nur dann Beschwerde, wenn diese nicht zum Vornherein aussichtslos erscheint, ansonsten legt sie das Mandat nieder; diese Pflicht ergibt sich aus Artikel 102h des Asylgesetzes. Die Statistiken zeigen, dass das funktioniert. Die Statistiken zur Beständigkeit der Asylentscheide zeigen, dass der Anteil der Beschwerden seit der Einführung dieses neuen Systems im Jahr 2019 abgenommen hat. Gleichzeitig sind die Kassations- und Gutheissungsquoten der Beschwerden deutlich gesunken: Rund 99 Prozent aller Asylentscheide bleiben auch nach einer allfälligen Beschwerde rechtskräftig. Die statistischen Auswertungen des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen aber auch, dass die vom SEM mandatierten Rechtsschutzorganisationen Beschwerden nur in Fällen mit realistischen Erfolgsaussichten einreichen. Die Erfolgsquote ihrer Beschwerden ist deutlich höher als jene von Rechtsvertretern, die Asylsuchende eben selbst mandatieren. Das wollen wir nicht wieder umkehren. Das aktuelle System des unentgeltlichen Rechtsschutzes funktioniert sicher besser. Es mag, insbesondere auf Gerichtsebene, immer noch Verbesserungsbedarf geben, aber es funktioniert sicher besser, als wenn es im Sinne der Motion geändert würde.

    Eine Änderung der Gesetzesbestimmungen ist nicht zweckmässig, ja, kontraproduktiv. Der Bundesrat lehnt daher diese Motion genau wie Ihre Kommission ab und bittet Sie, das auch so zu tun.

Contributions(1412)
Memberships(7)
  • Rat
    Schweiz01.01.2000 – 16.02.2015Source
    • Regierung (Exekutivrat)since 01.01.2024ongoing
  • Spezial
    Schweiz
    • Mitglied06.04.2020 – 17.12.2020
  • Ständig
    Schweiz
    • Mitglied02.12.2019 – 17.12.2020
    • Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
    • Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
    • Mitglied01.06.2010 – 04.12.2011
  • Ständig
    Schweiz
    • Mitglied02.12.2019 – 11.12.2019
    • Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
    • Mitglied07.03.2013 – 29.11.2015
  • Rat
    Schweiz
    • Parlament (Legislativrat)02.12.2019 – 17.12.2020
    • Parlament (Legislativrat)30.11.2015 – 01.12.2019
    • Parlament (Legislativrat)05.12.2011 – 29.11.2015
    • Parlament (Legislativrat)31.05.2010 – 04.12.2011

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