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TM
lic. phil.

Tiana Angelina Moser

Active
Grünliberale ParteiFraktion GL
SchweizZürich

Mandate
Party
Grünliberale ParteiSource: glp
Parliamentary group
Fraktion GL
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
SR
Seat number
8
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
6. April 1979
Occupation
Politik- und Umweltwissenschaftlerin
Contact
Address
Postfach 551
8053 Zürich
References & source
Wikidata
Q2431095
Source body
CHE
Source updated
05.08.2026
Record updated
23.08.2026
First imported
14.08.2025
Interests(8)
Access badges(2)
  • Lobbyist
    Stüdeli Walter · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Köhler, Stüdeli & Partner GmbH
  • Lobbyist
    Graf Mikis · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Bertakomm
Speeches(256)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns in der Kommission sehr genau mit den Sorgen der Landwirtschaft befasst haben. Wir haben die Frage bezüglich Digiflux in der Kommission x-fach beraten, und wir haben uns x-fach Berichte geben lassen. Diese Berichte sind in der Geschäftsdatenbank des Parlamentes aufgeschaltet. Wenn Sie diese Berichte genau lesen, dann sehen Sie, dass man diesen Sorgen entgegengekommen ist und dass man sehr starke Vereinfachungen vorgenommen hat. Deshalb komme ich zu einer anderen Einschätzung als mein Kollege Salzmann. Ich bin Teil der Mehrheit, und ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.

    Eine der zentralen Forderungen, wenn wir über die AP 2030 plus und über die Landwirtschaft diskutieren, ist die administrative Entlastung der bäuerlichen Betriebe in unserem Land. Digiflux in seiner jetzigen Form ist ein zentraler Schritt zur administrativen Entlastung. Es ist ein wesentlicher Fortschritt. Allen Sorgen wegen des Datenschutzes und wegen der Vereinfachung wurde Rechnung getragen. Es ist nicht mehr das Digiflux, das es am Anfang war, sondern es ist eine wesentlich vereinfachte Variante, die zusammen mit den betroffenen Kreisen, mit den bäuerlichen Kreisen, und mit den Kantonen entwickelt wurde, um eine praktikable Lösung zu finden.

    Wenn Sie diesen Vorstössen jetzt zustimmen, wenn Sie mit der Minderheit stimmen, dann nehmen Sie damit ein zentrales Instrument für die administrative Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land weg. Es geht um einen zentralen Entscheid. Dann werden wir am Schluss wieder bei einzelnen Eingaben landen, teilweise vielleicht sogar bei manuellen Eingaben, denn Hoduflu wird abgestellt. Auch das Once-Only-Prinzip wird es nicht mehr geben, gemäss dem die einzelnen Betriebe die Daten nur einmal statt x-fach bestätigen müssen. Damit werden die Betriebe wieder sehr stark belastet sein.

    Es ist ein Digitalisierungsschritt, der eben auch hilft, weiterzukommen. Mir ist es auch wichtig, zu sagen, dass dieses System nicht im stillen Kämmerlein entwickelt wurde - überhaupt nicht. In der Kommission wurde immer wieder im Detail darüber informiert. Die Bedenken wurden ernst genommen. Der Handel hat bei der ganzen Pilotphase nicht mitgemacht. Digiflux ist im Interesse der Landwirtschaft. Es gibt aber natürlich Kreise, die keine Freude daran haben. Das hat der Kommissionssprecher sehr gut aufgezeigt. Die vorgelagerten und nachgelagerten Betriebe haben sich auch nicht wahnsinnig an der Entwicklung und Verbesserung beteiligt. Sie möchten lieber keine Transparenz. Aber es ist besser für die Landwirtschaft, wenn wir hier Transparenz haben.

    Ich möchte Sie noch kurz auf zwei Elemente im Bericht der Verwaltung hinweisen, wobei Sie diese selbst nachlesen können. Es ist mir wichtig, Folgendes zu sagen: Ich glaube, wir müssen in unserem Land - das hat auch Kollegin Herzog vorhin gesagt - an einem verstärkten Vertrauen zwischen der Landwirtschaft und der Politik und der Gesellschaft arbeiten. Wir hatten eine sehr intensive Diskussion zur Trinkwasser- und zur Pestizid-Initiative. Wir berieten damals die entsprechende parlamentarische Initiative. Das Thema Transparenz und die Nährstofffragen wurden ebenfalls einbezogen. Wenn Sie diesen Vorstössen jetzt zustimmen, wird ein wesentliches Element unterlaufen. Sie machen damit bei der Nährstoffbilanz das Kernelement des indirekten Gegenvorschlags rückgängig, der mehr Transparenz verlangte. Indem Sie nicht mehr Transparenz schaffen, tragen Sie ausserdem dazu bei, dass das mangelnde Vertrauen in die Landwirtschaft gar nicht gestärkt und die Hypothese, dass die ganzen Nährstoffüberschüsse von der Landwirtschaft kommen, gar nicht entkräftigt werden kann.

    Ich möchte Sie bitten, den beiden Initiativen keine Folge zu geben, also mit der Mehrheit zu stimmen und auch im Sinne von Treu und Glauben weiter daran zu arbeiten, dass das Vertrauen zwischen Landwirtschaft, Gesellschaft und Politik in unserem Land gestärkt wird.

  2. Redetext
    Schweiz

    Meine Vorrednerin hat jetzt die wesentlichen Punkte sehr gut zusammengefasst. Ich möchte einfach insistieren und Sie bitten, das Kindeswohl höher zu gewichten als irgendwelche verfahrenstechnischen Fragen. Es geht um Kinder, die Teil unserer Gesellschaft, unserer Realität, unserer Gemeinschaft sind und sich über eine längere Zeit in einer rechtlich sehr unsicheren Situation befinden. Wenn einem Elternteil etwas zustösst, ist das eine sehr dramatische Situation, und dann kann die zweite engste Bezugsperson dieses Kindes nicht die rechtliche Verantwortung übernehmen. Ich finde das einen unhaltbaren Zustand in unserer Gesellschaft. Wir haben die Gelegenheit, das Problem pragmatisch und rasch zu lösen und den Kindern den Schutz zu geben, der ihnen zusteht. Wir sollten hier nicht fixen Vorstellungen, wie unser Gesellschaftsmodell aussehen sollte, den Vorrang geben.

    Ich möchte Sie also bitten, nicht zu werten, wie die Familien heute in unserem Land leben, sondern das Kindeswohl höher zu gewichten als bürokratische Prozesse und verfahrenstechnische Fragen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich fasse mich kurz, auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit. Ich möchte einfach zwei, drei Bemerkungen machen und dem Bundesrat etwas mitgeben.

    Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, es gebe für die verschiedenen Wirkstoffe keinen abschliessenden Kausalitätsnachweis. Ich glaube, es ist wichtig, hier festzuhalten, dass gerade bei chronischen Erkrankungen mit langen Latenzzeiten - also wenn es lange geht, bis sich die Symptome zeigen - ein solcher Nachweis schwierig ist. Die wissenschaftlichen Voraussetzungen sind aber absolut gegeben, um hier einen Zusammenhang herzustellen. Es liegt in der Natur der wissenschaftlichen Analysen, dass es lange dauert, bis eine abschliessende Kausalität feststellbar ist. Das ist das Eine.

    Das Zweite ist: In der Antwort auf die Frage 4 entsteht der Eindruck, dass nicht bekannt sei, welche Pestizidwirkstoffe in einem Zusammenhang mit Parkinson stehen. Das entspricht schlicht nicht der Realität, es trifft nicht zu. Gerade der Bundesrat verweist auf eine sehr renommierte wissenschaftliche Publikation, in der 53 Pestizidwirkstoffe genannt werden, bei denen ein klarer Zusammenhang hergestellt wird. Diese waren teilweise in der Schweiz zugelassen, sie sind teilweise noch heute in der Schweiz zugelassen. In dieser Publikation wird zudem darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, auch Untersuchungen bezüglich der Kombination dieser Wirkstoffe zu machen, also die sogenannten Cocktail-Effekte zu untersuchen. Dazu gibt es viel zu wenige Untersuchungen, und auch die Risikobeurteilung fällt viel zu knapp aus. Man kann mittlerweile nachweisen, dass eine kombinierte Exposition zu einem verstärkten Auftreten oder einem beschleunigten Krankheitsverlauf führt.

    Wir haben in dieser Session die parlamentarische Initiative Bregy behandelt, mit der es praktisch zu einer automatischen Zulassung von Wirkstoffen aus dem Umland, also den europäischen Nachbarländern kommt. In Deutschland und Frankreich ist Parkinson als Berufskrankheit infolge langjähriger Pestizidexposition anerkannt. Mir scheint es richtig, das auch vertieft anzuschauen und gerade angesichts der Vorlage, die wir in der Schlussabstimmung verabschieden werden, zu prüfen, ob es nicht angemessen wäre, auch in der Schweiz Parkinson als berufsbedingte Krankheit bei Pestizidexposition zu definieren. Das sind meine Bemerkungen zu meiner Interpellation.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich danke für die Diskussion. Ich möchte nur noch kurz zwei Punkte konkretisieren und Klarheit schaffen. Der eine Punkt ist folgender: Die Anpassung führt nicht dazu, dass die Arbeitnehmenden länger oder an mehr Sonntagen arbeiten müssen. Sie können einfach an mehr Sonntagen zum Einsatz kommen; es gibt eine andere Verteilung. Der andere Punkt - er scheint mir am wichtigsten zu sein - ist, dass es keinen Zwang gibt, die zwölf Sonntage einzuführen. Die Vorlage gibt den Kantonen lediglich die Möglichkeit, nach ihrem Gutdünken zu entscheiden. Sie gibt den Kantonen die Freiheit, dies so auszugestalten, wie sie es möchten. Das hat die Mehrheit der Kantone auch entsprechend gewünscht.

    Ich möchte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Mit dem Titel haben Sie es gehört: Die Vorlage geht auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich zurück und strebt eine moderate Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten an. Es handelt sich um eine Flexibilisierung, also um eine Ermöglichung. Das Einkaufsbedürfnis und das Einkaufsverhalten der Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Menschen haben ein gesteigertes Bedürfnis nach Flexibilität, auch beim Einkaufen. Dies hängt mit verschiedenen gesellschaftlichen Veränderungen zusammen: dem Arbeitsverhalten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie technologischen Entwicklungen.

    Die Flexibilität beim Einkaufen ist ein Bedürfnis und wird gelebt. Heute wird rund um die Uhr eingekauft. Auch am Sonntag wird bereits häufig eingekauft, einfach online. Das Bedürfnis zeigt sich zudem in der hohen Frequenz an Sonntagen an Flughäfen und Bahnhöfen. Dadurch entsteht für den standortgebundenen Detailhandel und die klassischen Läden ein Wettbewerbsnachteil. Die Vorlage kann mit einem moderaten Schritt dazu beitragen, diesen Nachteil teilweise auszugleichen. Einkäufe vor Ort dienen ausserdem vermehrt nicht nur der Deckung der Grundbedürfnisse; in Kombination mit kulturellen oder gastronomischen Angeboten rückt auch ein Beratungs- und Einkaufserlebnis in den Vordergrund. Hier können standortgebundene Läden Vorteile gegenüber dem Online-Handel nutzen.

    Wichtig ist auch die Belebung der Innenstädte: Die Menschen gehen in Restaurants, ins Theater oder an Konzerte, schlendern danach durch die Innenstadt und besuchen Geschäfte. Angesichts dieser Ausgangslage und dieses Wettbewerbsnachteils erkennt die Kommission Handlungsbedarf. Heute können die Kantone vier Sonntage festlegen, an denen Arbeitnehmende bewilligungsfrei arbeiten dürfen; künftig sollen es zwölf sein. Die Anpassung erfolgt im Arbeitsgesetz, die Hoheit über die Ladenöffnungszeiten verbleibt jedoch bei den Kantonen.

    Zum Prozess: Die Vorlage basiert, wie gesagt, auf einer Standesinitiative des Kantons Zürich, eingereicht am 12. Dezember 2023. Die WAK-S hörte am 21. Oktober 2024 die kantonale Vertretung an und gab der Initiative mit 10 zu 2 Stimmen Folge. Die WAK-N folgte am 21. Januar 2025 diesem Entscheid mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Dem vorliegenden Entwurf stimmte die WAK-S am 16. Februar 2026 mit 11 zu 2 Stimmen zu. Eine Minderheit - Sie haben es vom Präsidenten gehört - beantragt Nichteintreten und wird sich separat äussern.

    Die Standesinitiative wurde im Kontext anderer Optionen diskutiert; unter anderem prüfte man die Motion Nantermod 22.4331, die sich auf Sonntagsverkäufe sogenannter lokaler Läden konzentrierte. Diesen Vorstoss lehnte dieser Rat jedoch bereits einstimmig ab. Weiter prüfte der Bundesrat im Rahmen einer Vorlage die Ausweitung der Sonntagsarbeit in städtischen Tourismuszentren und Zonen mit dem Ziel, die Innenstädte zu beleben und einen Ausgleich zwischen den Tourismusregionen zu schaffen. Nach der Vernehmlassung entschied er am 26. Februar 2025, die Vorlage nicht weiterzuverfolgen, und verwies dabei auch auf die vorliegende Standesinitiative.

    Die Kommission entschied sich ebenfalls für diesen Weg: Die Vorlage stützt sich auf das bewährte Instrument der Sonntagsverkäufe, erweitert dieses moderat von vier auf zwölf Sonntage und lässt den Kantonen maximale Freiheit bei der Ausgestaltung.

    Das ist ein Schlüsselaspekt der Vorlage. Es ist eine faktische Ermöglichungsvorlage. Sie bewahrt den Föderalismus nicht nur, sondern sie stärkt ihn. Sie gibt den Kantonen quasi mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

    Die Anpassung von vier auf zwölf bewilligungsfreie Sonntage erfolgt in Artikel 19 Absatz 6 des Arbeitsgesetzes und gibt den Kantonen die Möglichkeit, die Regelung nach ihrem Willen zu treffen. Jene Kantone also, die keine oder keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe gegenüber heute ermöglichen wollen, müssen das auch nicht tun. Bereits heute, mit der bestehenden Regelung, ist es so, dass einige Kantone keinen Gebrauch von den vier Sonntagen machen und dass andere die vier Sonntage voll ausschöpfen. Die Kantone können das zudem einheitlich oder regional unterschiedlich regeln oder die Kompetenz auch an die Gemeinden delegieren. So können allenfalls in gewissen Gemeinden die Gartencenter im Frühling oder Veloläden an Velorouten öffnen. Die Kantone können auch die Bedingungen festlegen, etwa welche Geschäfte betroffen sind oder wie die Kompensation für die Sonntagsarbeit erfolgt. Die Regel gilt nur für Detailhandelsbetriebe. Dienstleistungsunternehmen wie Coiffeure usw. wären nicht davon betroffen.

    Die bisherigen Regelungen für die bewilligungsfreien Sonntage, wie sie heute für die vier Sonntage gelten, werden auch für die zwölf Sonntage gelten. Die vorliegende Anpassung würde nicht dazu führen, dass die Arbeitnehmenden mehr, länger oder an mehr Sonntagen arbeiten müssen. Sie könnten einfach an mehr Sonntagen zum Einsatz kommen. Zudem müssen die Arbeitnehmenden auch weiterhin mit der Sonntagsarbeit einverstanden sein. Auch die Bestimmungen für die Ersatzruhe gelten weiterhin. Zudem hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmende mindestens zwei freie Sonntage pro vier Wochen zugute.

    Selbstverständlich wurde auch eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Mehrheit der Kantone - 19 von 26 - sowie die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren unterstützen die Vorlage. Die übrigen Stellungnahmen waren etwa hälftig positiv und hälftig kritisch. Bei den Städten waren Zürich und St. Gallen dafür, Bern, Neuenburg und Lausanne dagegen.

    Es gibt eine Minderheit, die gegen Eintreten ist. Sie lehnt eine Liberalisierung der Sonntagsarbeit grundsätzlich ab. Die Sonntage sollen grundsätzlich für die Erholung und die Familie und Freunde reserviert bleiben; selbstverständlich werden wir die Minderheit nachher noch hören.

    Herr Präsident, soll ich noch etwas zum Titel sagen; machen wir eine gemeinsame Debatte, sodass das auch abgeschlossen ist? - Sie sind einverstanden.

    Die Kommission hat noch eine Diskussion zum Titel der Vorlage geführt. Es gibt eine Diskrepanz zwischen dem Titel und dem Inhalt der Vorlage, Sie haben es vielleicht festgestellt. Das hängt mit der Entstehung der Standesinitiative zusammen. Der Titel der Standesinitiative, "Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten", kann nicht geändert werden. Die Kommission hat dann eine Diskussion darüber geführt, ob sie einen Kurztitel wählen soll, der etwas näher am Inhalt ist, d. h., dass die Ladenöffnungszeiten in kantonaler Kompetenz bleiben, die Sonntagsarbeit neu aber ermöglicht werden soll. Es wurde jetzt ein Kurztitel als Teil des Vorlagentitels gewählt: "Begrenzte Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten". Damit wurde ein gewisser Kompromiss gewählt zwischen dem ursprünglichen Titel und der faktischen Realität, dass es eben nur eine sehr moderate Anpassung ist, die mehr Sonntagsarbeit und damit zusätzliche Ladenöffnungszeiten ermöglicht.

    Die Minderheit ist nicht damit einverstanden. Sie lehnt diesen Kurztitel ab und macht einen anderen Vorschlag. Die Kommission unterstützte diesen Kurztitel mit 8 zu 2 Stimmen, die Gesamtvorlage mit 11 zu 2 Stimmen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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