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Geschäftsbericht des Bundesrates 2015

(16.001)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz17.02.2016
Speeches(46)
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46 Results
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Johann N. Schneider-Ammann(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht 2015 misst der Bundesrat seine Tätigkeit an den Zielen, die er sich zu Jahresbeginn gegeben hatte. Ebenfalls zieht der Bundesrat mit dem Geschäftsbericht 2015 Bilanz über die gesamte Legislatur 2011-2015. Lassen Sie mich bitte entlang der Leitlinien jeweils ein paar wenige Ausführungen machen.

    Die Leitlinie 1 heisst: "Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus". Dies alleine ist ein Programm. Bedeutsam im Bereich der Leitlinie 1 war 2015 die finanzpolitische Standortbestimmung zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019. Dazu gehört die Festlegung der finanziellen Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse. Diese waren bzw. sind von erheblicher Tragweite für die kommende Periode - ich rede von Bildung, Forschung, Innovation, und es betrifft die Armee, die Landwirtschaft, die internationale Zusammenarbeit, aber auch den regionalen Personenverkehr. Es stehen dort also die schwächer gebundenen Mittel zur Debatte. Weiter hat der Bundesrat 2015 die finanzpolitischen Prioritäten für die Jahre 2016-2024 festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Beseitigung der Heiratsstrafe oder die Reform der Verrechnungssteuer. Schliesslich hat der Bundesrat 2015 die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 eröffnet. Dieses sieht gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 Entlastungen von rund einer Milliarde Franken vor. Mit insgesamt 25 Massnahmen erstreckt sich das Stabilisierungsprogramm auf sämtliche Aufgaben des Bundes.

    In der Steuerpolitik hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Diese Diskussion ist nun weit, weit fortgeschritten. Das Ziel der Reform, nämlich die Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz, scheint gegeben zu sein, wenn ich mir diese Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erlauben darf.

    Damit bin ich bei der Leitlinie 2, und diese heisst: "Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt." In der Europapolitik waren die Beziehungen zur Europäischen Union auch im Jahr 2015 geprägt durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative im Vorjahr. Eine Lösung zur Wahrung der bilateralen Verträge mit der EU konnte bis anhin nicht gefunden werden. Der Abschluss neuer Verträge hängt seitens der Europäischen Union von einer Lösung für das Freizügigkeitsabkommen ab. Neue Marktzugangsabkommen hängen zusätzlich vom Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens ab. Aus diesem Grund sind bei den übrigen laufenden Verhandlungen 2015 nur wenige wesentliche Entwicklungen zu vermelden. Nur die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der EU konnte der Bundesrat 2015 verabschieden.

    Im Bereich der Entwicklungspolitik und der internationalen Zusammenarbeit war der Bundesrat, vertreten durch den Bundespräsidenten, am Gipfeltreffen vom 25. bis 27. September 2015 in New York dabei, als die Staats- und Regierungschefs die Agenda 2030 zusammen mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung verabschiedeten.

    Zudem hat der Bundesrat seine Strategie für den Mittleren Osten und für Nordafrika umgesetzt. Dazu gehörte auch die Teilnahme auf Ebene Bundesrat an einer OSZE-Konferenz in Jordanien, an der zu mehr Hilfe für die Aufnahmeländer aufgerufen wurde. Besondere Erwähnung fanden dort die konkreten Beiträge der Schweiz wie Projekte zur Wasserversorgung und zur Einschulung syrischer Flüchtlingskinder.

    Weiter hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zum Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank verabschiedet. Diese Bank soll einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des grossen Infrastrukturbedarfs, zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und damit zur Bekämpfung der Armut in Asien leisten.

    In den Bereichen Friedenspolitik und Menschenrechtspolitik hat der Bundesrat 2015 den Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2011-2014 verabschiedet. Weiter hat der Bundesrat 2015 den Schlussbericht über den Vorsitz der Schweiz in der OSZE 2014 gutgeheissen. Dieser Bericht zeigt auf, dass die Schweiz mit begrenzten Ressourcen ihre Fähigkeit unter Beweis stellen konnte, in dieser Funktion wichtige Beiträge zu leisten. Die OSZE hat in der Ukraine-Krise deeskalierend gewirkt und wichtige Beiträge zur Konfliktbewältigung geleistet.

    Damit bin ich bei der Leitlinie 3, und diese heisst: "Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet." Im Bereich der Sicherheit hat der Bundesrat 2015 die Botschaft über die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr verabschiedet. Damit soll der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert werden, bis spätestens zum 31. Dezember 2018. Im Weiteren soll die Armee auch zukünftig die Jahrestreffen des WEF in Davos unterstützen. Dazu will der Bundesrat in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils bis zu 5000 Armeeangehörige zur Unterstützung des Kantons Graubünden einsetzen.

    Zur Bekämpfung der Kriminalität hat der Bundesrat 2015 wiederum verschiedene nationale wie auch grenzüberschreitende Massnahmen in die Wege geleitet. So hat der Bundesrat ein Mandat zu Verhandlungen mit der EU über eine Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit erteilt. Diese Zusammenarbeit vereinfacht den Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender [PAGE 512] Kriminalität zwischen den teilnehmenden Staaten und hat sich als zentrales und unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung in Europa etabliert.

    Ebenfalls nach dem Willen des Bundesrates soll die Schweiz am europäischen Fonds für die innere Sicherheit partizipieren. Dieser Fonds trägt dazu bei, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern.

    Zur Leitlinie 4: "Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet." In der Migrationspolitik hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU verabschiedet. Das Abkommen soll so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und zu begrenzen, unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur Europäischen Union gesichert bleiben.

    Nach dem Willen des Bundesrates sollen in der Gesundheitspolitik mit der Botschaft zur Änderung des KVG im Zusammenhang mit der Steuerung des ambulanten Bereichs die Kantone die Möglichkeit erhalten, das ambulante Angebot dauerhaft zu steuern und so eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu erreichen. Mit einer weiteren Botschaft zur Änderung des KVG sollen die Qualität der medizinischen Leistungen verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Kostensteigerungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden.

    In der Sozialpolitik will der Bundesrat das System der Ergänzungsleistungen optimieren und von falschen Anreizen befreien. Dazu hat er 2015 die Vernehmlassung für eine Reform der Ergänzungsleistungen eröffnet. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Der Bundesrat hat 2015 ebenfalls Reformen zur Weiterentwicklung der IV in die Vernehmlassung geschickt. Handlungsbedarf besteht bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Kranken.

    Zur Leitlinie 5: "Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet." In der Energiepolitik konnte der Bundesrat 2015 weder die Botschaft zum Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung noch die Botschaft zur Strategie Stromnetze verabschieden; letztere aufgrund der komplexen Thematik. Auch die für 2015 avisierte Botschaft zu einem Stromabkommen der Schweiz mit der EU konnte aufgrund der anspruchsvollen Verhandlungssituation mit der EU im abgelaufenen Jahr noch nicht verabschiedet werden.

    In der Infrastrukturpolitik hat der Bundesrat 2015 die Botschaft "Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds. Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen" - das ist die NAF-Botschaft - verabschiedet. Mit dem NAF sollen die strukturellen Mängel behoben sowie die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft gesichert werden.

    In der Klimapolitik haben die Vertreter aus 195 Ländern im Dezember 2015 in Paris nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen ein für alle Staaten rechtlich bindendes Abkommen verabschiedet. Dieses Abkommen bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Der Bundesrat hat vom erfolgreichen Ausgang der Verhandlungen erfreut Kenntnis genommen.

    In der Raumentwicklungspolitik hat der Bundesrat 2015 Berichte zu einer neuerarbeiteten Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete sowie zur weiterentwickelten Agglomerationspolitik 2016 plus verabschiedet. Damit unterstreicht er seinen Willen, die Partnerschaft zwischen Stadt und Land und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zu stärken.

    Zur Leitlinie 6: "Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz." In der Bildungspolitik will der Bundesrat mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz die Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe fördern. Er hat 2015 die Botschaft dazu verabschiedet. Weiter hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Ferner hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks verabschiedet. Der Innovationspark soll dazu beitragen, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation zu sichern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

    Daneben hat der Bundesrat den ersten Monitoringbericht zur Fachkräfte-Initiative gutgeheissen. Dieser Bericht zeigt auf, dass die Umsetzung der 30 Massnahmen zur verstärkten Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials, die unter die Federführung des Bundes fallen, auf gutem Weg ist. Die im Monitoringbericht aufgeführten vier prioritären Handlungsfelder sind: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ältere Arbeitnehmer, Höherqualifizierung und Innovation.

    Das waren die sechs Leitlinien des Bundesrates. Wie Sie wissen, kam dann eine siebte hinzu. Die Schwerpunkte der Geschäftsführung des Bundesrates im Bereich der Leitlinie 7, der vom Parlament eingefügten Gleichstellungspolitik, betrafen 2015 sowohl die Lohngleichheit als auch die Sprachenpolitik. Der Bundesrat hat diesen Auftrag ernst genommen und ihn grösstenteils erfüllt. Am 18. November 2015 hat er die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden gesetzlich verpflichten, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse mit einer anerkannten Methode durchzuführen. Zuvor, am 13. März 2015, hat der Bundesrat den Evaluationsbericht "Förderung der Mehrsprachigkeit" samt Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik genehmigt.

    Sie finden sämtliche erwähnten Botschaften, Berichte, Aktionspläne und Strategien im Detail und mit Beschlussdatum in unserem umfangreichen Geschäftsbericht 2015.

    Zum Fazit: Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Legislaturplanung 2011-2015 eine sehr hohe Beständigkeit aufwies. Angekündigte Vorlagen wurden grossmehrheitlich, nämlich zu über 80 Prozent, verabschiedet. Den grössten Rückschlag erfuhr die Planung wohl durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und die anschliessende Blockade fast sämtlicher europapolitischer Dossiers. Berechnet man die Vorlagen mit ein, die in der zu Ende gegangenen Legislatur aufgegleist wurden, aber erst für 2016 zur Verabschiedung eingeplant sind, kommt man auf einen noch höheren Wert, nämlich auf einen Wert von über 90 Prozent. Die Planabweichungen bewegen sich in einem Rahmen, wie er aufgrund sich ändernder Umstände zu erwarten ist. Damit erfüllt das Instrument der Legislaturplanung mit den dazwischengeschalteten Jahreszielen seine Funktion als Orientierungsrahmen für den Bundesrat in hohem Masse.

    Ich habe es gestern auch im Nationalrat ausdrücklich betont: Es ist kein Koalitionsprogramm, das wir hier diskutieren, es ist kein Wahlmanifest, aber es ist eine Dialoggrundlage zwischen Exekutive und Legislative, und es ist insbesondere auch die Grundlage, mit der wir die Prioritäten für die Verwaltungstätigkeiten frühzeitig setzen.

    Ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir uns sehr bewusst bemüht haben, departementsübergreifende Zielsetzungen zu formulieren und entsprechende Leitlinien zu geben, sodass das Denken in sieben "Silos" etwas durchbrochen werden konnte.

    Für den Bundesrat ist der Nutzen der Legislaturplanung und der Jahresplanung immer wieder gegeben. Wir haben sowohl für die Legislatur wie für das Berichtsjahr 2015 aufgezeigt, dass die angekündigten prioritären Dossiers in aller Regel wirklich auch bearbeitet und entsprechend vorangetrieben werden. [PAGE 513]

  • Redetext
    Peter Föhn(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich darf über die Bundeskanzlei und das EJPD berichten. Die Bundeskanzlei steht seit einem halben Jahr unter der Führung von Bundeskanzler Walter Thurnherr. Als erfahrener Fuchs und als Kenner der gesamten Bundesverwaltung konnte uns Herr Thurnherr betreffend die vorgegebenen Schwerpunktthemen äusserst befriedigend orientieren, und er beantwortete die gestellten Fragen im Detail sehr kompetent. Wir konnten feststellen, dass in der Bundeskanzlei ein frischer und starker Wind weht. Dafür sind wir Herrn Thurnherr dankbar.

    Eines unserer Schwerpunktthemen war Gever Bund, das heisst die elektronische Geschäftsverwaltung. Auch wenn die Bundesverwaltung bis heute auf vier Gever-Produkte zurückgefahren ist, ist das nach wie vor weder wirtschaftlich noch befriedigend. Diese Produkte sind weder kompatibel, noch sind sie alle nach den Normen des Beschaffungsrechts beschafft worden. Das Ziel lautete 2015, für die gesamte zentrale Bundesverwaltung zwei Gever-Produkte zu beschaffen. Gegen Ende 2015 entschied die Bundeskanzlei mit den Departementen zusammen, nur auf ein Produkt zu setzen. Gegen den betreffenden Zuschlag wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Diese Verzögerung ist herausfordernd. Die vorgegebenen Termine können so kaum eingehalten werden. Weil man sich aber auf ein Produkt geeinigt hat, werden später grosse Einsparungen möglich sein. Auf zehn Betriebsjahre hochgerechnet können 100 Millionen Franken eingespart werden.

    Ich komme zu einem zweiten Schwerpunkt, zum Vote électronique: 14 Kantone machten bereits erste Erfahrungen damit, 12 Kantone könnten in Kürze einsteigen, aber in 6 Kantonen fehlen für die Einführung nach wie vor die gesetzlichen Grundlagen. Auf die Wahlen 2015 hatten sich acht Kantone zu einem Konsortium zusammengeschlossen. Infolge grosser erster Unsicherheiten und Bedenken konnten die nationalen Wahlen im Jahr 2015 in diesen Kantonen aber nicht elektronisch durchgeführt werden. Das heisst, dass wir heute grundsätzlich noch in der Versuchsphase stehen. Heute stehen zwei valable Systeme zur Auswahl; eines wurde vom Kanton Genf aufgebaut, das andere von der Post. Die Kantone können also heute unter zwei verschiedenen, gutfunktionierenden Systemen auswählen.

    Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei den letzten Wahlen gute Erfahrungen gemacht wurden und dass die Bundeskanzlei mit den Kantonen in regem Kontakt ist. Dabei wird festgehalten, dass die Kantone auf einem guten Weg sind. Herr Bundeskanzler Thurnherr ist zuversichtlich, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone bis 2019 auch ohne politischen Druck über die rechtlichen Grundlagen und einen elektronischen Stimmkanal verfügen werden.

    Topaktuelles Thema am Tag der Anhörung war das Mitberichtsverfahren mit der Ausstandspflicht im Bundesrat. Uns wurden von Herrn Thurnherr das System und das Vorgehen aufgrund der gemachten Erfahrungen vorgestellt. Die Fragen dieses aktuelle Thema betreffend wurden auch kompetent beantwortet, und dazu wurde eine kurze, befriedigende politische wie juristische Einschätzung abgegeben. Die Bundeskanzlei bezeichnete das Mitberichtsverfahren als ein geniales System, obwohl es recht aufwendig sei. Ein grosses Fragezeichen blieb einzig bei folgender Frage - sie wird wohl kaum geklärt werden können -: Wie findet ein vertraulicher Mitbericht den Weg aus der Bundesratsstube in die Medien?

    Sachlich wurde uns auch die Ausstandspflicht im Bundesrat aus Sicht der Bundeskanzlei dargelegt. Wie man es allüberall kennt, besteht selbstverständlich auch im Bundesrat eine Offenlegungspflicht. Dabei handelt es sich um eine Bringschuld. Bei einem unmittelbaren persönlichen Interesse ist der Ausstand angebracht. Der Ausstand aufgrund dieser Pflicht kommt im Bundesrat aber selten vor. An verschiedenen Beispielen zeigte Herr Thurnherr, wo eine Ausstandspflicht gegeben ist und wo es äusserst schwierig ist, die Grenze gerecht zu ziehen. Ich danke Herrn Thurnherr und seinem Team in der Bundeskanzlei für ihren Einsatz, ich danke Herrn Thurnherr auch für die Antworten auf unsere [PAGE 511] Fragen, welche er uns kompetent - wirklich kompetent - gegeben hat.

    Ich komme zum EJPD und hier zu ein paar Angaben zur Flüchtlings- und Migrationskrise 2015 mit der internationalen und europäischen Zusammenarbeit, welche uns allgemein als sehr positiv dargestellt wurde. Im gesamten Asylbereich war natürlich das Testzentrum Thema Nummer eins. Während zwei Jahren hat man im Testzentrum Zürich die sogenannten beschleunigten Verfahren getestet. Dabei wurden vier unabhängige Evaluationen durchgeführt, die verschiedene Aspekte dieses Testzentrums betrafen. Es ging unter anderem um die Fragen der Qualität der Verfahren, der Funktionstüchtigkeit, der Effizienz, aber auch um die Frage der Kosten usw. Diese unabhängigen Verfahren haben grossmehrheitlich gezeigt, dass alles im grünen Bereich liegt und somit funktionieren sollte - funktionieren sollte, auch wenn die Zahlen der Asylgesuche nie voraussehbar sind und ansteigen respektive je nach Jahreszeit stark variieren. Betreffend Bundeszentren und beschleunigte Verfahren konnten wir uns im Testzentrum Zürich vor Ort selbst überzeugen lassen. Wir bekamen einen guten Eindruck von den Verfahren und der geleisteten Arbeit.

    Zusammenfassend kann ich zum Asylbereich Folgendes sagen: Wir wurden orientiert, dass die Herausforderungen, die sich innerhalb der Schweiz im Asylbereich stellen, nur im Verbund von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten zu bewältigen sind. Auf europäischer Ebene ist das Dublin-System in ständiger Diskussion; der Bundesrat ist aber gewillt, sich für eine bessere Umsetzung einzusetzen und starkzumachen. Weltweit hat für den Bundesrat die Förderung und Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten höchste Priorität.

    Betreffend die Terrorismusbekämpfung arbeitet die Schweiz eng mit internationalen Organisationen zusammen; hier bestehen vor allem Kooperationen zwischen den Polizeibehörden. Das federführende Fedpol hat für den Fall eines terroristischen Anschlages entsprechende Vorkehrungen und Massnahmen eingeleitet und getroffen. Der Bundesrat hat im Jahr 2015 eine Strategie zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet.

    Zum Schluss danke ich der Bundeskanzlei wie dem EJPD mit Frau Vorsteherin Sommaruga für die geleistete Arbeit. Ich bedanke mich insbesondere auch bei den gesamten Teams der Bundeskanzlei und des EJPD, und ich danke für die kompetente Beantwortung der Fragen in der Kommission.

  • Redetext
    Claude Hêche(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Mon rapport se limitera, d'une part, à l'action du Conseil fédéral visant à promouvoir la santé et la prévention et, d'autre part, à la politique en faveur du climat.

    La promotion de la santé et la prévention des maladies est l'un des axes fixés par le Conseil fédéral dans le domaine d'action "Qualité de vie" de la Stratégie Santé 2020. Cette stratégie en matière de santé publique, qui a été adoptée par le Conseil fédéral en janvier 2013, fixe les lignes et les objectifs et permet à notre Parlement de contrôler si le Conseil fédéral tient le programme qu'il s'est fixé en matière de [PAGE 510] santé publique, s'il s'en écarte et, si oui, pour quelles raisons.

    Dans le domaine de la promotion, et de la santé, et de la prévention des maladies, plusieurs grands dossiers ont occupé le Conseil fédéral en 2015 et continueront de nous intéresser en 2016.

    Pour ce qui concerne la prévention des maladies non transmissibles, les Chambres fédérales ont rejeté la loi sur la prévention fin septembre 2012. Bien que acceptée par les deux conseils, la loi sur la prévention n'a pas pu être adoptée définitivement parce que, lors du vote dans notre conseil, la majorité qualifiée n'a pas été atteinte pour lever le frein aux dépenses, ce qui ne permettait pas d'engager les moyens nécessaires à sa mise en oeuvre. Autrement dit, le Parlement avait dit: "Oui aux mesures de prévention, mais pas de cette manière."

    Le Conseil fédéral a pris acte de cette décision et a remis l'ouvrage sur le métier durant l'année 2015, ce qui est d'autant plus important que 80 pour cent des coûts de la santé sont utilisés pour accompagner, combattre et corriger les problèmes causés par les maladies non transmissibles. La stratégie nationale "Prévention des maladies non transmissibles" a été approuvée, avec le soutien des cantons, par le Conseil fédéral le 6 avril dernier. Actuellement, le Conseil fédéral est en train de définir les mesures avec les cantons et celles-ci seront vraisemblablement adoptées au second semestre de 2016.

    Pour la loi sur les produits du tabac, je me permets de vous renvoyer à la décision prise hier. En ce qui concerne la loi fédérale sur la lutte contre les maladies transmissibles de l'homme - ou loi sur les épidémies -, elle a été approuvée par le Parlement en 2012 et est entrée en vigueur le 1er janvier 2016. Elle offre à la Confédération un rôle de coordination et de surveillance plus important que par le passé. Le Conseil fédéral est en train de mettre en oeuvre cette loi, qui pose une base légale importante dans deux domaines: la résistance aux antibiotiques et les maladies nosocomiales.

    Abstraction faite de la loi sur les produits du tabac, les quelques éléments du domaine de la santé que je viens de vous présenter sont conformes aux objectifs et aux mesures du programme de la législature 2011 à 2015 et s'inscrivent aussi dans la stratégie du Conseil fédéral.

    Au niveau de la politique du climat, un nouvel accord climatique international engageant tous les Etats à partir de 2020 a été conclu lors de la Conférence sur le climat de Paris, en décembre 2015. Tous les Etats membres de la Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques ont été tenus d'annoncer leurs engagements de manière détaillée. Le Conseil fédéral a annoncé un objectif de réduction des émissions de gaz à effet de serre de 50 pour cent. Or, ramener les émissions de ces gaz de 6,5 tonnes par habitant à pratiquement 1 tonne par habitant, comme le souhaite le Conseil fédéral, est une tâche de longue haleine. Le Conseil fédéral compte procéder par étapes en déterminant des objectifs de réduction de plus en plus élevés: moins 8 pour cent entre 2008 et 2012 - c'était l'objectif -, moins 20 pour cent entre 2013 et 2020, et moins 50 pour cent entre 2020 et 2030.

    Au plan national, le Conseil fédéral va donc renforcer son engagement à travers la révision de la loi sur le CO2, le projet ayant été mis en consultation cette année. La loi sur le CO2 prescrit une baisse des émissions des gaz à effet de serre de 20 pour cent jusqu'en 2020 par le biais de mesures nationales. La taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles, la baisse des émissions de CO2 des voitures neuves, l'obligation pour les importateurs des carburants de compenser une partie du CO2 émis par les transports ou encore le Programme Bâtiments sont les instruments mis en place pour atteindre cet objectif.

    Au final, les actions entreprises par le Conseil fédéral devraient permettre à notre pays de s'inscrire dans la trajectoire définie par les experts sur le climat pour maintenir le réchauffement climatique inférieur à deux degrés d'ici la fin du siècle.

  • Redetext
    Joachim Eder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Wir hatten mit den Vorstehern der beiden Departemente Eidgenössisches Finanzdepartement und Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Herrn Bundesrat Ueli Maurer und Herrn Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, eingehende und interessante Diskussionen. Ich äussere mich im Auftrag unserer Kommission zu folgenden drei spezifischen Themen: erstens zur Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank, zweitens zur Personalpolitik des Bundes, drittens zur ETH.

    1. Zur Anlagepolitik der Schweizerischen Nationalbank: Am 11. April 2016 hatten wir eine Aussprache mit den Vertretern der Nationalbank, nämlich mit Thomas Jordan, Präsident des Direktoriums, Fritz Zurbrügg, Vizepräsident, und Andréa Maechler, Mitglied des Direktoriums. Nebst grundsätzlichen Ausführungen wurde intensiv über folgende Themen diskutiert: Aufhebung des Mindestkurses, Einführung von Negativzinsen, Anlagekriterien, insbesondere im Bereich der geächteten Waffen, geopolitischer Kontext, Gewinnausschüttungen an die Kantone, allfällige Empfehlungen internationaler Organisationen, bilaterale Kooperationen, Vollgeld-Initiative, Staatsfonds, Arbeitslosigkeits- versus Erwerbslosigkeitsstatistik, "Too big to fail"-Problematik, Panama Papers.

    Im Zusammenhang mit der Anlagepolitik der Nationalbank kamen auch die Anlagekriterien der Nationalbank, insbesondere in Bezug auf Rüstungsunternehmen, zur Sprache. Es ging dabei speziell um die Frage, ob die Schweizerische Nationalbank in Unternehmen investiert, welche unter anderem Atomwaffen herstellen. Die Verantwortlichen machten sinngemäss geltend, dass sich die Nationalbank stets an ihre eigenen Richtlinien halte und nicht in Unternehmen investiere, welche Waffen produzierten, die gemäss internationalen Verträgen verboten seien. Sie stütze sich zur Findung eines fundierten Anlageentscheides jeweils auf Evaluationen einer externen Beratung. Ausserdem würden nationalbankinterne Bereiche wie Compliance und Risikomanagement ebenfalls eine Prüfung der möglichen Anlagen vornehmen. Im Übrigen seien Atomwaffen keine durch internationale Verträge verbotenen Waffen.

    Von Finanzminister Ueli Maurer erfuhren wir, dass die Anlagepolitik der Nationalbank zwar regelmässig ein Thema bei den gegenseitigen Gesprächen sei, allerdings nicht in dieser Tiefe. Die Nationalbank informiere in groben Zügen darüber, wo sie was mache und wie sie ihr Geld anlege. Das Thema [PAGE 509] Atomwaffen sei bisher nie besprochen worden. Bundesrat Maurer gab uns zu verstehen, dass die Schweizerische Nationalbank seiner Meinung nach grundsätzlich in Rüstungsunternehmen investieren dürfe. Diese könnten auch dem Schutz der Bevölkerung und damit dem Frieden dienen und seien nicht tel quel zu verteufeln. Wenn es um Atomwaffen gehe, müsse man aber genauer hinsehen. Der Finanzminister stellte in Aussicht, das Thema beim nächsten Gespräch mit dem Direktorium der Schweizerischen Nationalbank aufzunehmen.

    2. Zur Personalpolitik des Bundes: Unsere Subkommission hörte Barbara Schaerer, die Direktorin des Eidgenössischen Personalamtes, den stellvertretenden Direktor Thomas Schmutz sowie sämtliche HR-Verantwortliche der Departemente und der Bundeskanzlei gemeinsam an. Frau Schaerer informierte über folgende Themen: Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen, Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung, Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019, Rätoromanen, Abgangsentschädigungen, Zielsetzung der Entlastung des Bundeshaushaltes, Teilzeitanstellungen, Nebenbeschäftigungen, Ferien- und Zeitguthaben, Internalisierung, Dienstleistungszentren und Lernende. Die Palette an interessanten Diskussionspunkten war also breit. Die HR-Verantwortlichen der Departemente und der Bundeskanzlei thematisierten sodann in Kürze die Hauptstärken und Hauptschwächen sowie die grösste Herausforderung in ihrer Organisation.

    Im Nachgang an diese Sitzung konfrontierten wir Finanzminister Ueli Maurer, den obersten Personalchef des Bundes, mit folgenden zwei Punkten:

    Der erste Punkt: Die Einführung des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung bedeutet für das Personal offenbar einen erheblichen Zusatzaufwand.

    Der zweite Punkt ist der Themenbereich Personalplafonierung und Stabilisierungsprogramm 2017-2019 versus Personalaufstockung. Auf der einen Seite sind in verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung, beispielsweise beim Grenzwachtkorps, im Asylbereich und im Bereich automatischer Informationsaustausch, Personalaufstockungen zu erwarten. Auf der anderen Seite gibt es eine Personalplafonierung und das Stabilisierungsprogramm 2017-2019.

    Bundesrat Ueli Maurer bestätigte, dass das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung während der Umstellung einen erheblichen Zusatzaufwand brachte, insbesondere im EDV-Bereich und bei der Darstellung des Budgets. Die Vorarbeiten seien unterdessen aber grösstenteils abgeschlossen. Über die Grösse des Personalbestandes debattiere der Bundesrat, der sich an die Vorgaben des Parlamentes zu halten habe, laufend. Trotzdem wachse, so die Ausführungen des Finanzministers, die Bundesverwaltung. So benötige man - und das dürfte für Sie interessant sein - in den nächsten vier Jahren aufgrund von Gesetzesänderungen rund 700 bis 800 neue Stellen. Es seien alles Aufgaben, so der Finanzminister, deren Erfüllung vom Parlament gewünscht werde. Das Bundespersonal arbeite gut oder sogar sehr gut, in hoher Qualität und mache, gemessen an den Aufträgen, von nichts zu viel.

    Drittens, zum Bericht über das WBF und dort im Speziellen über die ETH: Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Bekanntlich gehören beide ETH zu den besten Hochschulen der Welt, das zeigen internationale Rankings, und das wurde auch von einer internationalen Expertenprüfung im Jahr 2015 bestätigt. Die Vertreter des ETH-Rates, angeführt vom Präsidenten Fritz Schiesser, wollen diese Spitzenposition halten. Ich gehe davon aus, dass das auch der Bundesrat will und im Speziellen der Bundespräsident, der ja Vorsteher dieses Departementes ist. Die Vertreter des ETH-Rates zeigten auf, dass in zehn Jahren 60 Prozent mehr Studierende und Doktoranden die ETH Zürich und die EPF Lausanne verlassen haben, dass sich die Betreuungsverhältnisse verschlechtert haben, dass sich die ETH im Bereich der Medizin verstärkt engagieren will und dass jede Woche ein Spin-off aus dem ETH-Bereich entsteht.

    Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, als Vorsteher des WBF für den ETH-Bereich zuständig, betonte gegenüber der Kommission, die sehr hohe Qualität der Lehre und der Forschung sowie der Erfinder- und Unternehmergeist seien für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Es würde den Rahmen dieser Berichterstattung sprengen, wenn ich auf alle Punkte eingehen würde. Ich erwähne summarisch, dass wir noch das Thema der Teilrevision beziehungsweise Totalrevision des ETH-Gesetzes besprachen, dass wir zur Kenntnis nahmen, dass der ETH-Bereich nicht mehr mithilfe eines Leistungsauftrages, sondern mit strategischen Zielen gesteuert wird, und dass nicht nur die ETH Zürich, sondern auch die EPF Lausanne ein Medizinstudium anbieten wollen; selbstredend kam auch das Thema Horizon 2020 zur Sprache.

    Was den Bereich des Umgangs mit Problemfällen anbelangt, verdient das Ergebnis der Untersuchungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in Lausanne Beachtung. Im März 2015 teilte die EPFL mit, bei einem ihrer Bauprojekte sei es zu einer Kostenüberschreitung von rund 24 Millionen Franken gekommen. Um deren Ursachen abzuklären und um solche Fälle inskünftig zu vermeiden, haben der ETH-Rat und die EPFL umgehend externe Untersuchungen in Auftrag gegeben. Wir haben die Problematik auch unsererseits angesprochen, wussten aber nicht, dass der ETH-Rat am 28. April 2016, also nach unserer Sitzung, eine Medienmitteilung publizieren sollte, in der aus Sicht der GPK insbesondere ein Punkt auffällt. In den EPFL-Reportings der Jahre 2013 und 2014 an den ETH-Rat seien Verbindlichkeiten und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt tatsachenwidrig ausgewiesen worden. Gewisse Kosten seien fälschlicherweise über einen internen Fonds der EPFL und nicht über den Investitionskredit des Bundes verrechnet worden. Zwei weitere in Auftrag gegebene Berichte kommen zum Schluss, dass aufgrund der tatsachenwidrig ausgewiesen Verbindlichkeiten und Zahlungen davon ausgegangen werden könne, dass - und das ist das Entscheidende - alle objektiven Tatbestandselemente der Urkundenfälschung im Amt erfüllt seien, gemäss Artikel 317 StGB. Aus der Medienmitteilung geht weiter hervor, dass der ETH-Rat die Eidgenössische Finanzkontrolle und das WBF über diesen Sachverhalt orientiert habe. Der ETH-Rat und das WBF hätten aber beschlossen, auf eine vorgängige Disziplinaruntersuchung zu verzichten. Zudem hielten sie fest, dass ein Strafverfahren weder zielführend noch angemessen sei. Stattdessen sollte auf eine nachhaltige Verbesserung der Finanzprozesse und der Reportingkultur im Immobilienbereich gesetzt werden.

    Wir thematisierten die Vorfälle rund um dieses Bauprojekt und den diesbezüglichen Verzicht auf eine Strafanzeige mit Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, dem Vorsteher des WBF, und an einer Folgesitzung auch mit Michel Huissoud, dem Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Bundesanwalt Michael Lauber und Carlo Bulletti, dem leitenden Staatsanwalt des Bundes. Wir wollten insbesondere wissen, warum man zum Schluss gekommen ist, ein Strafverfahren sei weder zielführend noch angemessen. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann erklärte letzte Woche bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat unter anderem: "Es handelt sich um einen Ausrutscher, um einen teuren Ausrutscher, wohlverstanden. Aber es bestand keine Bereicherungsabsicht. Der Fall ist zwischenzeitlich unter Kontrolle, und die Lehren sind gezogen." So weit Bundespräsident Schneider-Ammann. Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung angelangt.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich berichte über die Aussprachen, die wir mit Herrn Bundesrat Burkhalter und Herrn Bundesrat Parmelin geführt haben. Ich mache das als Präsident der Subkommission, die für das EDA und das VBS zuständig ist.

    Herr Bundesrat Burkhalter hat einen breiten Tour d'Horizon über die schweizerische Aussenpolitik gemacht. Ich möchte mich darauf beschränken, etwas zu seinen Ausführungen zu den Beziehungen zur Europäischen Union zu sagen. Bei den Beziehungen zur EU stehen im Moment ausländerrechtliche Fragen wie die Bewältigung der Migration im Vordergrund. Thema sind natürlich auch die Folgen der Masseneinwanderungs-Initiative, dies selbstverständlich unter Beibehaltung und wenn nötig Anpassung des bilateralen Wegs. Es braucht Lösungen, welche die Personenfreizügigkeit betreffen; das wissen wir alle. Es braucht zudem Lösungen bei den institutionellen Fragen. Was die Personenfreizügigkeit betrifft, gibt es nur einen Weg, nämlich eine Schutzklausel, die von beiden Seiten akzeptiert wird bzw. keine vertraglichen Anpassungen verlangt, sondern auf einer übereinstimmenden Interpretation der Bestimmungen des Übereinkommens basiert. Nach Auffassung des Bundesrates wäre dies sowohl für die Schweiz wie für die EU eine Win-win-Situation. Überdies ist nur so Rechtssicherheit gewährleistet.

    Wir sind noch weit von einer Einigung entfernt, Sie kennen die Gründe. Einer dieser Gründe ist die bevorstehende Brexit-Abstimmung in Grossbritannien. Was die innenpolitischen Lösungen betrifft, liegt die Botschaft des Bundesrates bekanntlich seit dem 4. März dieses Jahres vor und wird jetzt von den Räten beraten. Wie ich bereits gesagt habe, hängt natürlich viel vom Klima innerhalb der EU ab. Da spielt die Abstimmung von nächster Woche eine grosse Rolle. Bundesrat Burkhalter hat in der GPK erklärt, er glaube allerdings, dass sich die Stimmung seit dem 9. Februar 2014 verbessert habe.

    Zum Rahmenabkommen mit der EU: Die Verhandlungen laufen, Lösungen bezüglich der Frage der Übernahme von EU-Recht bei den bilateralen Fragen konnten gefunden werden. Es wird eine dynamische, aber nicht automatische Übernahme vorgesehen. Mit anderen Worten: Das Referendumsrecht wird respektiert. Auch ist sichergestellt, dass die Schweiz bei der Ausarbeitung von Recht, das sie betrifft, einbezogen wird. Man nennt das - ich sage das als ein in die Aussenpolitik nicht Eingeweihter - "decision shaping", was nichts anderes bedeutet, als dass man in den Entscheidfindungsprozess einbezogen wird.

    Was die Überwachung der bilateralen Verträge betrifft, ist keine supranationale Behörde vorgesehen. Das heisst, dass die Schweiz selber das Funktionieren der bilateralen Verträge bezüglich der Punkte, welche sie betreffen, überwacht. Vice versa gilt das Gleiche für die EU.

    Was die Interpretation des Rechts betrifft, akzeptiert die EU Folgendes: Wenn EU-Recht zur Debatte steht, soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Er kann aber nur eine Interpretation abgeben. Es folgt dann, gestützt auf diese Interpretation, eine politische Entscheidung im Comité mixte Schweiz-EU. Am Ende sollen es also nicht fremde Richter sein, die entscheiden, sondern es soll Sache der Politik sein, einen Entscheid zu finden.

    Aber bei dieser Übungsanlage bleibt natürlich noch ein wichtiger Punkt zu regeln, und zwar der folgende: Alle Punkte, welche von einer Interpretation betroffen sind, hängen natürlich miteinander zusammen. Deshalb ist eine Lösung erst dann möglich, wenn keine Punkte mehr offen sind. Solange also eine politische Einigung fehlt, bleibt es in der Schwebe - beispielsweise ein Abkommen über einen Marktzugang -, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Herr Bundesrat Burkhalter ist immer noch zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werden kann. Das Parlament wird zu gegebener Zeit einbezogen werden.

    Ich sage noch etwas zu den Ausführungen von Herrn Bundesrat Parmelin; ich sage da etwas zum Nachrichtendienstgesetz, das ja jetzt auch im Zentrum von Diskussionen steht, weil am 25. September 2016 eine Abstimmung dazu stattfinden wird. Am 25. September 2015, also genau ein Jahr vor dem Abstimmungstermin, haben die eidgenössischen Räte das Gesetz angenommen, und ein Jahr später, wie gesagt, wird das Volk darüber abstimmen. Sie kennen den Inhalt: Es geht ja vor allem darum, eine klare gesetzliche Grundlage für den Nachrichtendienst zu schaffen, die eigentlich heute nicht besteht. Vor der Volksabstimmung werden keine Investitionen getätigt, welche die neuen Kompetenzen des Nachrichtendienstes betreffen. Die Planung ist aber gleichwohl in Angriff genommen worden. Vor allem laufen die Arbeiten zur Vorbereitung der Verordnungen, die im Falle einer Annahme des Gesetzes erlassen werden müssen. Als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation kann ich Ihnen bestätigen, dass wir in die Erarbeitung dieser Verordnungen - es sind drei geplant - einbezogen werden.

    Der Grundauftrag des Nachrichtendienstes ist Ende 2015 neu formuliert worden. Im Vordergrund stehen die Bekämpfung des Terrorismus und das Verhindern von Dschihad-Reisen aus der Schweiz. Zu den Prioritäten gehören ferner die Bekämpfung von verbotenen nachrichtendienstlichen Aktivitäten aus dem Ausland und das Erkennen und Bekämpfen von Cyberattacken auf wichtige Infrastrukturen - ein Thema, das ja im Moment leider höchste Aktualität hat. Hinzu kommen die herkömmlichen, sozusagen klassischen Aufgaben eines Nachrichtendienstes, allen voran Analysen des Sicherheitsstandards in unserem Land und allgemein auf der Welt, wobei diesbezüglich selbstverständlich auch Schwerpunkte definiert sind.

    Im Moment aber wartet der Bundesrat die Volksabstimmung ab. Dann wird er darangehen, diese Verordnungen so bald wie möglich zu erlassen und in Kraft zu setzen.

  • Redetext
    Hans Stöckli(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Unsere GPK hat zusammen mit der GPK-NR im Rahmen der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates alle Mitglieder des Bundesrates und auch den Bundeskanzler am 9., 10. und 19. Mai 2016 angehört. Die Aussprachen waren gut vorbereitet und organisiert. Zuerst erläuterten die jeweiligen Departementsvorsteher und -vorsteherinnen die aus ihrer Sicht zwei bis drei wichtigsten Themen in ihrem Verantwortungsbereich.

    Erstmals hat die GPK verlangt, dass die bundesrätliche Berichterstattung auf die strategische Bedeutung der Themen für die Legislaturplanung Bezug nimmt. Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Bundespräsident, zu diesem Thema etwas sagen werden, wie Sie das auch in der Berichterstattung im Nationalrat gemacht haben.

    In der zeitlichen Abfolge haben wir mit den Bundesräten folgende Schwerpunktthemen bearbeitet: Bundesrat Berset wählte die Themen Förderung der Gesundheit und Prävention, Konsolidierung und Sicherung der Sozialwerke und neue Förderkonzepte im Kulturbereich. Bundesrat Parmelin sprach zu den Themen Weiterentwicklung der Armee, Sicherheitsverbund Schweiz und Nachrichtendienstgesetz. Bundeskanzler Thurnherr griff die Schwerpunktthemen elektronische Geschäftsverwaltung Bund (Gever Bund) und Vote électronique auf. Unser Aussenminister Burkhalter äusserte sich zu den Themen Stabilität, Friedensförderung, internationale Zusammenarbeit, Völkerrecht und Nachbarstaaten und natürlich zur Europäischen Union. Bundespräsident Schneider-Ammann machte die umfassende Wachstumspolitik des Bundes, die Weiterentwicklung des Agrarsektors und die Stärkung des Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandortes Schweiz zu seinen Schwerpunktthemen. Bundesrätin Leuthard fokussierte auf die Themen Klimapolitik, digitale Schweiz und Stromnetze. Bundesrätin Sommaruga ihrerseits bestimmte folgende Schwerpunktthemen: Flüchtlings- und Migrationskrise 2015, internationale und europäische Zusammenarbeit, Massnahmen Schweiz, Stand beschleunigtes Asylverfahren und die Terrorismusbekämpfung als kriminalstrategische Priorität des Bundesrates. Schliesslich gab Bundesrat Maurer Auskunft zur Unternehmenssteuerreform III und zum automatischen Informationsaustausch.

    Gestützt auf diese Schwerpunktthemen, haben wir im Unterschied zu den Vorjahren darauf verzichtet, Querschnittthemen zu bearbeiten. Ich denke, diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Ich gehe davon aus, dass dies auch für die nächsten Geschäftsberichte so gestaltet werden wird.

    Im Anschluss an die jeweiligen Ausführungen der Mitglieder des Bundesrates stellten dann die Subkommissionspräsidenten die in ihren Kommissionen vorbereiteten Fragen. Die Subkommissionen beider GPK führten bekanntlich im April 2016 bei teilweise reduzierter Präsenz Aussprachen mit Vertretern der verselbstständigten Einheiten und Unternehmen des Bundes, so unter anderem mit der Schweizerische Nationalbank, der Finma, den SBB, der Post, Swisscom, Skyguide, Ruag und der Exportrisikoversicherung. Dabei haben die Subkommissionen insbesondere geprüft, ob die verselbstständigten Einheiten die vom Bundesrat vorgegebenen strategischen Ziele erfüllten und ob die Eignerstrategie des Bundes im Interesse der Eidgenossenschaft umgesetzt wurde.

    Bei der Anhörung der Verantwortlichen dieser Unternehmungen und Institutionen konnten auch eine Reihe von aktuellen Themen besprochen werden. Ausserdem haben die Subkommissionen jedes Jahr Anhörungen zum Stand der Kriegsmaterialexporte und zum Personalreporting durchgeführt. Die Arbeitsgruppe Risikoreporting hat sich ferner am 22. April 2016 über die aktuellen Kernrisiken in der Bundesverwaltung informieren lassen.

    Im Folgenden werden sich nun die Präsidenten der jeweiligen Subkommissionen, die Kollegen Janiak, Eder, Hêche und Föhn, zu weiteren Themen und Feststellungen der GPK äussern. Insgesamt erlauben die aus dem Geschäftsbericht und den Hearings gewonnenen Informationen die Feststellung, dass der Bundesrat und die Bundesverwaltung auch im Jahr 2015 gute und professionelle Arbeit geleistet haben. Dafür gebühren ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.

    In Abweichung von der bisherigen Praxis und in Übereinstimmung mit dem Parlamentsgesetz beantragt Ihnen die GPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen, nicht mehr die Geschäftsführung, sondern einzig den vorliegenden Geschäftsbericht des Bundesrates zu genehmigen. Sie werden deshalb eingeladen, im Anschluss an die Diskussion dem Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2015 zuzustimmen. [PAGE 508]

  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Alain Berset(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    J'aimerais également remercier la Commission de gestion pour son travail et sa collaboration dans le cadre de l'examen du rapport de gestion du Conseil fédéral 2015. Je souhaite dire ici que, effectivement, les objectifs que le Conseil fédéral avait fixés pour le Département fédéral de l'intérieur en 2015 sont dans l'ensemble très largement atteints. J'aimerais, ce matin, me concentrer sur les points suivants, à savoir la santé, les assurances sociales et dire quelques mots sur la culture, dossier pour lequel nous avions également fixé quelques objectifs importants.

    Dans le domaine de la santé, premier point que j'aborderai, l'objectif principal pour lequel nous avons fait des progrès importants en 2015 concerne la lutte contre les maladies non transmissibles. Elles représentent au total environ 80 pour cent des coûts de la santé et, donc, si nous souhaitons agir dans le domaine des coûts de la santé, c'est à ce niveau qu'il faut faire quelque chose. Le Conseil fédéral a approuvé, le 6 avril dernier, une stratégie dans ce sens, qui vise à empêcher, à retarder et à atténuer les conséquences de l'apparition de telles maladies - je pense ici au cancer, au diabète et aux maladies cardiovasculaires notamment.

    Le deuxième élément important concerne le problème que posent les produits du tabac. Nous savons que c'est un facteur de risque important dans la survenance de maladies non transmissibles. Le Conseil fédéral a transmis un message au Parlement. Le Conseil des Etats a été saisi du projet, et la majorité de sa Commission de la sécurité sociale et de la santé publique lui propose de renvoyer le dossier au Conseil fédéral. Nous aurons certainement l'occasion de rediscuter de cela cette année, car il s'agit d'un élément important de la stratégie de santé publique du Conseil fédéral.

    Le troisième point concerne la loi sur les épidémies, qui est entrée en vigueur au début de cette année et qui permet notamment - je ne vais pas m'attarder sur les épidémies ici - d'améliorer toute la réponse à la résistance aux antibiotiques. Les maladies nosocomiales, ces maladies que l'on attrape lors d'un séjour à l'hôpital, sont aussi un domaine important dans lequel le Conseil fédéral a agi.

    Pour les assurances sociales, je cite plusieurs projets de grande portée: tout d'abord, il y a évidemment la Prévoyance vieillesse 2020, qui est en discussion à la commission compétente du Conseil national. Deux autres grands projets ont été mis en consultation en 2015: la réforme des prestations complémentaires, d'une part, et celle relative à l'assurance-invalidité, d'autre part.

    S'agissant du domaine de la culture, l'année 2015 a été consacrée à la mise en place des régimes d'encouragement. Douze régimes d'encouragement ont ainsi été mis en place pour la période 2016-2020. Un total de 90 contrats de prestations ont été signés avec des organisations culturelles. Les points forts en sont: le soutien à l'édition, le programme "Jeunesse et musique" et un meilleur soutien au cinéma pour les films qui sont tournés en Suisse, ce qui touche également à la promotion de la place suisse dans le domaine du cinéma.

    J'aimerais m'exprimer encore brièvement sur les points qui ont été relevés par les différents orateurs. Tout d'abord, Madame Piller Carrard a parlé du cancer du sein et a souligné le fait que nous n'avions pas de programme systématique de dépistage au niveau national. C'est vrai. Il nous manque la base légale pour le faire. En effet, pour avoir un programme systématique, il faudrait avoir une base légale. Celle-ci était prévue dans la loi sur la prévention, qui a été rejetée en 2012 par le Parlement. Nous ne pouvons donc pas mettre en place de programme national. C'est la raison pour laquelle nous avons suivi une autre stratégie, qui consiste à soutenir les cantons qui ont développé des programmes sur leur propre territoire. Lorsque les conditions en matière de qualité sont remplies, les "screenings" sont remboursés par l'assurance obligatoire des soins pour les femmes de cinquante ans et plus, et ce sans franchise, ce qui montre aussi l'intérêt et l'importance que le Conseil fédéral apporte à ces questions.

    En outre, je souhaite aborder le programme de lutte contre la pauvreté. Oui, nous avons développé un programme important pour 2014 à 2018. On est à peu près à mi-parcours, avec 30 projets pilotes qui ont été lancés dans le domaine des chances de formation. Nous sommes convaincus que la meilleure manière de lutter contre la pauvreté est de donner à chaque personne potentiellement concernée les meilleures chances de se sortir elle-même de la pauvreté.

    Nous allons faire un bilan à mi-parcours, en novembre de cette année, lors de la tenue d'une conférence visant à présenter les travaux déjà accomplis dans ce domaine.

    Le dernier point, mentionné notamment par Monsieur Weibel, concerne la question de l'égalité salariale. C'est un sujet d'importance pour lequel nous voyons que passablement de problèmes subsistent. Mais, surtout, beaucoup de choses sont en cours et peuvent encore être réalisées. Le Conseil fédéral a agi sur plusieurs plans dans ce domaine, par exemple en renforçant les contrôles dans le domaine de l'égalité salariale et en développant encore et toujours les outils qui permettent, de manière très simple et non bureaucratique, aux entreprises de procéder à un contrôle de leur propre situation. Il y a également la demande adressée aux entreprises qui participent aux marchés publics et répondent [PAGE 882] aux offres de la Confédération d'apporter la preuve que le contrôle de l'égalité salariale a été réalisé.

    Nous avons aussi, dans ce domaine, un échange régulier avec les pouvoirs publics. En effet, les villes, les cantons et tout le domaine public ou parapublic représentent des pans très importants de l'emploi dans notre pays, secteurs dans lesquels des efforts peuvent effectivement être réalisés en termes d'égalité salariale. Ces travaux sont en cours; ils se caractérisent par beaucoup d'échanges, beaucoup de coordination. Ce n'est pas la manière forte, dirai-je, que nous utilisons, mais notre façon de faire fonctionne bien et nous a permis d'atteindre déjà quelques résultats durant ces dernières années.

  • Redetext
    Doris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich bedanke mich zuerst bei der GPK für die gute Beratung und Begleitung des UVEK, auch für die konstruktiven und kritischen Worte, die wir jeweils in der Beratung hören dürfen.

    Zum Thema Stromnetze, es wurde vom Kommissionssprecher zu Recht erwähnt: Wir haben hier einen grossen Investitionsbedarf vor uns; einerseits zur Erneuerung der in die Jahre gekommenen Netze, andererseits aufgrund der Modernisierung der Ausrüstung mit smarten Technologien, die dann helfen, Effizienzgewinne zu realisieren. Wir haben wie bei den Autobahnen auch bei den Stromnetzen Engpässe. Das betraf beispielsweise die Versorgung in diesem Winter. Es kam wegen des Ausfalls beim KKW Beznau zu einer geringeren Stromproduktion. Entsprechend waren die netzseitigen Beschränkungen von Importen ein Hindernis. Hier brauchen wir Leitungen, die vom Wallis her den Strom in die Nordwestschweiz transportieren können.

    In diesem Jahr werden Sie die Vorlage zu den Stromnetzen beraten können. Dabei möchten wir versuchen, die Verfahren zu beschleunigen, damit die Bauzeit verkürzt werden kann. Es geht um die Flexibilisierung des Stromversorgungssystems, aber auch um die Weiterentwicklung zu intelligenten Netzen und hoffentlich dann auch um die Anbindung an Europa. Es ist für die Versorgungssicherheit zentral, dass die Netzstabilität im europäischen Rahmen organisiert werden kann. Hier spielt auch die Elcom neben Swissgrid eine wichtige Rolle als Regulator im Übertragungsnetz. Sie werden also im Rahmen der Botschaft darauf zurückkommen.

    Zu den bundesnahen Unternehmen folgende Bemerkungen: Ich danke dafür, dass die SBB bei den operativen Zielen gute Noten bekommen haben. Es ist so, im Personenfernverkehr transportierten die SBB erneut mehr Passagiere. Der Regionalverkehr wuchs um 2,8 Prozent, der Fernverkehr um 1,5 Prozent. Spannend für uns ist, dass der Fernverkehr zum ersten Mal zu den Nebenverkehrszeiten stärker gewachsen ist als zu den Hauptverkehrszeiten. Das ist eigentlich spannend, weil damit auch eine gewisse Glättung zu erwarten ist. Zu den Herausforderungen für die SBB gehört die finanzielle Situation, und diese bleibt anspruchsvoll. Die verzinslichen Nettoschulden erreichen mit 8,25 Milliarden Franken das 6,9-Fache des Ebitda, und das ist bei dem weiterhin sehr investiven Zyklus, den wir vor uns haben, und den stabilen Erträgen eine grosse Herausforderung. Es ist deshalb sehr entscheidend, dass die SBB mit dem Programm "Railfit 20/30" Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen umsetzen können. Ansonsten wird die Nettoverschuldung langfristig ein Problem sein.

    Wichtig für Sie ist - hier knüpfe ich an die Abstimmung vom Sonntag an -: In der zweiten Tranche Fabi geht es ja wieder um viele Milliarden Franken. Wenn wir wieder viel ausgeben und investieren, ist das zwar gut für den Kunden, und die Kantone freuen sich. Es wird aber wieder auf die Billettpreise durchschlagen. Wir haben gehört, wie sensibel die Bevölkerung bezüglich Preis und Leistung ist. Wir werden sehr sorgsam sein müssen. Was erträgt es in der zweiten Tranche an Investitionen? Was bedeutet dies für die [PAGE 881] Billettpreise für die Kundinnen und Kunden der Bahnunternehmen, insbesondere der SBB?

    Was die Swisscom betrifft, so hat auch sie die operativen Ziele vollumfänglich erreicht. Wir haben heute etwa beim Mobilfunkstandard hochbreitbandige Infrastruktur der vierten Generation, welche für 98 Prozent der Bevölkerung zur Verfügung steht. Das ist europaweit ein rekordverdächtiges Niveau. Es wird wichtig sein, dass wir diesen Infrastrukturausbau weitertreiben können. Ende 2015 waren 2,9 Millionen Wohnungen und Geschäfte mit Ultrabreitband erschlossen - auch dies eine erfreuliche Entwicklung, die gerade auch im Rahmen der bundesrätlichen Strategie für die digitale Schweiz wichtig ist, damit Wirtschaft und Gesellschaft von neuen Dienstleistungen auf diesem Netz profitieren können. Die Herausforderung für die Swisscom ist auf jeden Fall der rasche Wandel der digitalen Technologien und Geschäftsmodelle. Es bricht weiterhin ein Teil des Umsatzes weg, weil die Telefonie bald gratis ist. Eine Schwierigkeit ist sicher auch die Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, damit auch hier der Kunde einen guten Service hat. Innovation ist deshalb für die Swisscom entscheidend.

    Zur Post ein paar Worte: Auch sie hat die strategischen Ziele des Bundesrates im letzten Jahr erreicht. Sie hat auch bei den operativen Zielen der Zustellgeschwindigkeit für Briefe und Pakete die Vorgaben erreicht. Wir wissen auf der einen Seite, dass es nach wie vor schwierig ist, im Bereich der Poststellen und des Verkaufs das Ganze irgendwo zu stabilisieren. Das Defizit im letzten Jahr betrug 110 Millionen Franken. Wir wissen auf der anderen Seite, dass es jedes Mal zu reden gibt, wenn in einer Gemeinde die Poststelle schliessen muss, auch wenn sie eine Ersatzlösung mit einer Agentur hat; das ist eine grosse Herausforderung. Das Netz an Zugangspunkten wird deshalb für die Post ein wichtiges Element bleiben. Damit die Post ihre Marktposition erhalten und die Grundversorgung in Zukunft weiterhin eigenwirtschaftlich erbringen kann, muss auch sie für ihre Kunden innovative Produkte und Lösungen im digitalen Bereich bieten können.

    Schliesslich noch zur Skyguide: Auch sie hat die Vorgaben und Ziele insgesamt erreicht. Sie gehört gemäss einer Studie von Easa und Eurocontrol zu den Top Ten der europäischen Flugsicherungsorganisationen. Das ist ein gutes Zeugnis für die Arbeit der Skyguide im Bereich des Sicherheitsmanagements. Sie ist von Gesetzes wegen eine nichtgewinnorientierte Gesellschaft. Wir stützen sie auch, denn das grosse Problem sind die hohen Gebühren der Skyguide, auch im europäischen Vergleich. Deshalb bleibt es auch eine Herausforderung, einerseits den Kernauftrag im Bereich Sicherheit gut zu erfüllen und dies andererseits zu wettbewerbsfähigen Preisen in einem sehr kompetitiven Umfeld und mit dem starken Franken zu tun.

  • Redetext
    Thomas Weibel(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Ich äussere mich zu zwei Zielen für das EDI, zuerst zum Ziel 8, "Förderung der Lohngleichheit von Frau und Mann". Im vergangenen Jahr wurden in Pilotphasen auch in Unternehmen mit weniger als fünfzig Mitarbeitenden Erhebungen gemacht. Die Ergebnisse dieser Pilotphasen zeigen, dass auch in diesen kleinen Firmen, in den KMU, die notwendigen Daten und Informationen vorhanden sind, dass also diese Lohnvergleiche kein Administrationsmonster sind. Auch im Bereich des Beschaffungswesens wurden kleine Firmen mit weniger als fünfzig Angestellten versuchsweise geprüft - hier ebenfalls mit dem Ergebnis: Es ist machbar.

    Die Lohnungleichheit wird aber auch von anderen Studien belegt. So ist vor wenigen Tagen, Ende Mai, vom Kanton Zürich eine Lohnstudie veröffentlicht worden. Sie belegt, dass sich 8,7 Prozent der Differenz der durchschnittlichen Gehälter von Männern und Frauen nicht auf Faktoren wie Branche, Ausbildung oder Erfahrung zurückführen lassen. Es wird aber auch auf eine weitere, eigentlich wenig bekannte Ungleichheit hingewiesen. Es besteht nämlich nicht nur ein Unterschied zwischen Mann und Frau, sondern massgebend ist auch der Zivilstand. Verheiratete Männer haben höhere Löhne als ledige, auf der anderen Seite haben verheiratete Frauen und Mütter kleinere Löhne als ledige und kinderlose Frauen. Das zeigt, wie stark unser Rollenbild auch im Lohnsystem zementiert ist. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er seine Überprüfungen künftig mit zusätzlichen Parametern und einer differenzierteren Fragestellung ergänzt, um auch diesem Effekt Beachtung zu schenken.

    Zum Ziel 11, "Verbesserung des Zugangs zu Behördendaten", und der Initiative Open Data: Das Portal opendata.swiss ist das Portal der Schweizer Behörden für offene, das heisst frei verfügbare Daten. Wir Grünliberalen danken dem Bundesrat dafür, dass er dieses Portal geschaffen hat, denn damit geht die alte Forderung von uns in Erfüllung, dass möglichst viele Daten frei zur Verfügung stehen und dass die Daten nicht doppelt, vom Steuerzahler und vom Nutzer, bezahlt werden müssen.

    Heute sind knapp 800 Datensätze verfügbar, zum grossen Teil aus dem Bereich Raum und Umwelt. Wir fordern den Bundesrat auf, sich jetzt nicht auf den Lorbeeren auszuruhen, und wir hoffen, dass er dafür sorgt, dass weitere Daten aufgeschaltet werden, dass weitere Bundesämter sich beteiligen, dass auch andere Datenlieferanten motiviert werden, Kantone, Universitäten usw. Und nicht zuletzt hoffen wir, dass das Portal auch beworben wird, damit die Bevölkerung weiss, dass es diese kostenlosen Daten auf dem Netz gibt und was sie damit in Erfahrung bringen kann.

  • Redetext
    Yvonne Feri(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Es gibt 28 Ziele für das Departement des Innern, eines davon befasst sich mit dem brisanten Thema Armut. Gerne verdeutliche ich das Thema mit ein paar statistischen Zahlen. Im Jahr 2014 waren 6,6 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. Rund die Hälfte aller Armutsbetroffenen musste mit einem verfügbaren Haushaltseinkommen leben, das maximal 82,7 Prozent der Armutsgrenze entsprach, das heisst etwa 1830 Franken für eine alleinlebende Person und 3330 Franken für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern.

    Man weiss, dass die Stärkung der Wirtschaft in der heutigen Zeit ein wichtiger Faktor für die Armutsbekämpfung ist. Das gilt auch für die Schweiz. Trotzdem scheitern in diesem Parlament die Interventionen, welche in diese Richtung gehen, [PAGE 880] zum Beispiel letzte Woche zur Erhöhung der Kinder- und Familienzulagen.

    Der Bund ist aber auch sehr aktiv - dies mit seiner Strategie gegen Armut, zu der das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört. Ich zitiere gerne einige Passagen aus der entsprechenden Website, damit sich diejenigen, welche das Programm nicht kennen, ein Bild von dem machen können, was aktuell damit geschieht: "Das Nationale Programm unterstützt die zum Thema tätigen Akteure in ihren Bestrebungen zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Im Bereich Bildungschancen für sozial benachteiligte oder bildungsferne Kinder, Erwachsene und Jugendliche leistet das Nationale Programm gegen Armut finanzielle Beiträge an Pilot- und Modellprojekte sowie Evaluationen. Damit sollen Impulse für die Weiterentwicklung bestehender Massnahmen sowie modellhafter Ansätze zur Stärkung von Bildungschancen gegeben werden.

    In der Armutsprävention und -bekämpfung sind insbesondere die Kantone, Städte, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Akteure tätig, folglich ist es dem Programm ein zentrales Anliegen, sie in ihren Bestrebungen zu unterstützen. Innerhalb des Themenfeldes Bildungschancen werden dazu Projekte und Projektevaluationen finanziell unterstützt und inhaltlich begleitet. Die Fördergelder sind für Projekte bestimmt, welche spezifisch die Bildungschancen sozial benachteiligter oder bildungsferner Kinder, Jugendlicher und deren Eltern sowie von Erwachsenen fördern und stärken.

    Die Projektförderung soll einerseits auf den Erkenntnissen bestehender Massnahmen aufbauen und die Wirkung und Weiterentwicklung dieser Massnahmen stärken. Andererseits unterstützt das Nationale Programm die Entwicklung von neuen Modellen und innovativen Ansätzen. Das Nationale Programm strebt über die gesamte Projektförderungsdauer eine möglichst gleichgewichtige Auswahl an Themen und Trägerschaften der verschiedenen föderalen Ebenen und Sprachregionen an."

    Die SP-Fraktion stellt zufrieden fest, dass hier innovativ gearbeitet wird. Dem Bundesrat danken wir, dass das Programm eine breite Akzeptanz findet und dass das EDI die Bekämpfung von Armut auch in der Schweiz im Fokus hat. Wir hoffen, dass das Thema in unserem Land auch zukünftig einen wichtigen Stellenwert behält.

  • Redetext
    Jürg Grossen(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Gerne nehme ich aus grünliberaler Sicht kurz und konkret - und hoffentlich ohne Zeitüberschreitung - Stellung zu zwei UVEK-Themen des Geschäftsberichtes des Bundesrates.

    Mit dem Ziel 3 will die Schweiz zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen beitragen. Positiv zu bewerten ist, dass die weiter gehenden Reduktionsziele für die Zeit nach 2020 bei der Uno-Klimakonvention eingereicht wurden. Kritisch feststellen müssen wir jedoch, dass die entsprechenden Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele mangelhaft sind. Wir denken dabei an die Energiestrategie 2050. Die erste Etappe wurde leider stark, ja fast bis zur Unkenntlichkeit abgeschwächt, die zweite Etappe steht noch in den Sternen; griffige Instrumente scheinen momentan nicht in Reichweite zu sein.

    Der Erfolg an der internationalen Klimakonferenz in Paris 2015 war erfreulich. Doch bei Bekenntnissen darf es nicht bleiben. Es ist beschämend für ein Land wie das unsere, bei der Produktion von neuer erneuerbarer Energie nur auf Rang 25 von 29 europäischen Ländern klassiert zu sein.

    Fazit zur Energiestrategie: zu viel der grossen Worte und zu wenig Ehrgeiz bei der Umsetzung auf Gesetzesstufe. Wenn die Schweiz innovativ, nachhaltig und verantwortungsvoll mit ihren Ressourcen umgehen will, braucht es einen raschen Übergang vom Fördersystem zu einem wirksamen, staatsquotenneutralen Energielenkungssystem. Nur so kann die Schweiz tatsächlich zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen beitragen. Ein erster wichtiger Schritt dahin ist die von uns Grünliberalen mittels einer parlamentarischen Initiative (15.465) verlangte Graustromabgabe.

    Noch kurz zum Ziel 6, "Weiterentwicklung der Politik bezüglich Radio und Fernsehen sowie Informations- und Kommunikationstechnologien": Auch von dieser Weiterentwicklung wird viel gesprochen, während unseres Erachtens herzlich wenig passiert. Über die Ziele und den Zielerreichungsgrad kann man sich selbstverständlich streiten. Zwar hat der Bundesrat die RTVG-Revision ins Trockene gebracht. Das war ein kleiner Schritt, der immerhin die Geräteunabhängigkeit bei der Gebührenerhebung mit sich gebracht hat, aber leider nicht viel mehr, zumal es gar zu einer Mehrbelastung für die KMU kommt.

    Von einer echten, zeitgemässen Weiterentwicklung kann aus grünliberaler Sicht keine Rede sein. Die Medienbranche ist im Umbruch. Mit einer kanalunabhängigen Definition des medialen Service public und einem Bekenntnis zur Subsidiarität müssen dringend faire und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die SRG und die privaten Medienunternehmen geschaffen werden. Das fordere ich mit meiner Motion 15.3600.

    Die mediale Zukunft ist digital, und die Informationsverbreitung ist online. Wir erwarten nun vom Bundesrat einen Bericht zum medialen Service public mit ambitiösen und progressiven Zielen.

  • Redetext
    Valérie Piller Carrard(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Au nom de la sous-commission DFI de la Commission de gestion, j'ai choisi de vous parler de deux thèmes correspondant à deux objectifs du Département fédéral de l'intérieur pour 2015: la promotion de la santé et la prévention, ainsi que la lutte contre la pauvreté.

    En commission, Monsieur le conseiller fédéral Berset a évoqué trois des principaux dossiers ayant occupé le Conseil fédéral l'an passé: la prévention des maladies non transmissibles, la loi sur les produits du tabac et la loi sur les épidémies.

    Le chef du Département fédéral de l'intérieur a commencé par rappeler que la loi fédérale sur la prévention et la promotion de la santé avait été rejetée en 2012 en raison du frein aux dépenses, avant de souligner que la prévention était un élément essentiel du système de santé, puisque 80 pour cent des coûts étaient générés par les conséquences de maladies non transmissibles, dont le cancer. Cette part de 80 pour cent des coûts correspond à 24 milliards de francs par an à la charge de l'assurance de base, d'où la nécessité de promouvoir la prévention. Il y a deux mois, le Conseil fédéral a donc adopté la stratégie nationale "Prévention des maladies non transmissibles", auparavant approuvée à l'unanimité par les cantons. En cours de définition, les mesures seront adoptées au second semestre 2016.

    La nouvelle loi sur les produits du tabac transmise au Parlement en 2015 vise à unifier les règles au plan national, soit à harmoniser à 18 ans l'âge d'accès aux produits du tabac, à limiter la publicité ciblée sur les jeunes et à interdire la publicité pour le tabac au cinéma. Dans ce domaine, nous pourrions même envisager d'aller plus loin. Vu ce qui se pratique en Europe en matière de publicité pour le tabac, nous restons très libéraux sur cette question.

    Entrée en vigueur en début d'année, la loi sur les épidémies renforce le rôle de coordination et de surveillance de la Confédération, suite notamment aux épidémies de grippe aviaire et de grippe porcine. C'est aussi la base légale pour les stratégies nationales contre les résistances aux antibiotiques et la lutte contre les maladies nosocomiales, qui sont en train d'être mises en place. La très large utilisation d'antibiotiques en médecine humaine et vétérinaire fait considérablement augmenter la résistance à ces produits: c'est donc un important enjeu de santé publique au plan mondial.

    La stratégie nationale est notamment centrée sur l'utilisation rationnelle des antibiotiques ainsi que sur la recherche et le développement.

    Quant aux maladies nosocomiales, ces infections qui s'attrapent en milieu hospitalier, elles concerneraient 70 000 personnes, dont un bon millier décéderaient chaque année. Estimant que la moitié des cas pourraient être évités, une stratégie axée sur la formation, la recherche, la gouvernance et le suivi de ces infections sera mise en place.

    A titre personnel, j'estime que l'objectif de prévention n'est pas du tout atteint concernant le cancer du sein, puisqu'il n'existe toujours pas de programme national de dépistage, ce qui a pour conséquence qu'une partie des femmes en Suisse n'a toujours pas accès à des programmes de qualité pour le dépistage de ce cancer.

    L'objectif de lutte contre la pauvreté, qui a été partiellement atteint, n'a pas donné lieu à des discussions en commission. Dans le rapport intitulé "Loi-cadre relative à l'aide sociale", publié en février 2015, trois variantes sur l'aménagement futur de l'aide sociale ont été présentées: loi-cadre sur l'aide sociale, concordat intercantonal ou statu quo. Le Conseil fédéral a opté pour la troisième variante et a renvoyé la balle aux cantons. Le Conseil fédéral a manqué l'occasion d'appliquer des solutions uniformes en matière de couverture des besoins vitaux afin de garantir une égalité des chances dans toute la Suisse aux personnes dans le besoin. La politique de lutte contre la pauvreté doit être une politique fédérale; des changements de paradigme devraient être mis en place si nous voulons vraiment lutter contre la pauvreté.

  • Redetext
    Hansjörg Walter(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Zuerst behandeln wir das UVEK. Als Präsident der Subkommission kann ich sagen, dass wir sehr interessante Gespräche hatten, die wirklich von beiden Seiten geschätzt wurden.

    Zuerst möchte ich kurz zum Bundesamt für Energie Stellung nehmen, nämlich betreffend Stromnetze. In den letzten Jahren lag der Fokus der Politik auf der Stromproduktion. Die Stromnetze wurden zwar nicht vernachlässigt, aber es wurde dort eigentlich zu wenig investiert. Es ist auch sehr schwierig, weil es immer wieder Engpässe bezüglich Planungen gibt. Es gibt Einsprachen, denn Strommasten sind unbeliebt. Sie gehören natürlich zur Infrastruktur eines Landes, aber alle wehren sich dagegen. Es braucht in diesem Bereich in Zukunft sehr viele Investitionen, denn bei der Stromproduktion, insbesondere in Europa, mit den alternativen Stromanlagen - ich denke da vor allem auch an die Wind- und die Solarenergie -, kommt der Strom sehr unregelmässig. Das führt regelmässig zu Überlastungen der Stromnetze. Deshalb ist es wichtig, dass diese Hochspannungsleitungen korrekt ausgebaut werden. Es gibt aber auch technische Möglichkeiten - ich denke da an Smart Grid, wodurch man den Strom, wenn er kommt, wenn er produziert ist und verteilt werden muss, mit intelligenten Messsystemen auch besser auf die Netze übertragen kann.

    Das Bundesamt für Energie hat uns einen sehr guten Einblick gegeben, und wir waren überzeugt, dass es seiner Aufgabe für die Zukunft gewachsen ist. Wir haben auch die Leistungen des Amtschefs verdankt, der demnächst in Pension gehen wird.

    Dann haben wir zu den bundeseigenen Betrieben Aussprachen mit der Departementschefin und den CEO wie den Verwaltungsratspräsidenten dieser verselbstständigten Unternehmen geführt. Dabei ging es in erster Linie um die Erreichung der strategischen Ziele der Unternehmen. Diese strategischen Ziele werden vom Bundesrat festgelegt. Natürlich haben wir sehr gut gespürt, wie die Departementschefin sich diese Unternehmen einverleibt hat, hat sie doch immer von "meinen Unternehmen" gesprochen. Das zeugt doch davon, dass sie wirklich interessiert ist und sich für diese Unternehmen einsetzt; das hat uns gefreut, und wir konnten uns auch von der Art überzeugen lassen, wie sie die strategischen Ziele festlegt. Es sind aber nur die strategischen Ziele, die der Bundesrat festlegt. Die operativen Ziele müssen vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsleitung festgelegt werden. Die strategische Führung obliegt insbesondere dem Verwaltungsrat der Unternehmen.

    Skyguide - die Flugüberwachungsstelle - ist ein Bundesbetrieb, ein sehr wichtiger Betrieb, in der Schweiz ganz speziell, weil es mit der militärischen Flugüberwachung eine Zusammenarbeit gibt. Wir haben die finanziellen Probleme der Regionalflughäfen angesprochen. Diese bekommen zum Teil keine Subventionen mehr. Bezüglich der Öffnung des Monopols von Skyguide wird wahrscheinlich nicht viel passieren, weil auch die umliegenden Länder an einer eigenen Flugüberwachung interessiert sind. Wir haben letztlich auch über Gebührensenkungen und die Kostenstruktur gesprochen.

    Die Post hat die Ziele erreicht. Diskutiert wurden namentlich die Konkurrenz zu Privaten und der massive Rückgang der Briefpost. Die Post hat das aufgefangen. Die Schliessung der Poststellen ist ein landesweites Thema. Aber zu erwähnen ist auch die positive Entwicklung bei den Postagenturen in den Läden. Vor allem die Detailhandelsorganisation Volg ist ja an solchen Agenturen in ihren Dorfläden interessiert. Das führt doch zu einem besseren Service - nach einer gewissen Zeit wird das auch anerkannt - und längeren Öffnungszeiten.

    Ein wichtiges Thema für die Post ist Postfinance. Postfinance hat die Bankenlizenz, darf aber keine Hypotheken anbieten. So muss sie ihre Liquidität im Ausland anlegen, z. T. risikobehaftet. Wir haben das parallel auch mit der Finma diskutiert. Interessant war auch zu hören, dass Herr Mark Branson, der Direktor der Finma, es eigentlich begrüssen würde, wenn Postfinance ebenfalls Hypotheken anbieten dürfte, um so das Risiko etwas zu glätten und in diesem Markt mitzuspielen. Das wird uns in der Politik sicher noch beschäftigen.

    Die Post hat also die Ziele erreicht und dem Bund auch einen ansprechenden Gewinn abgeliefert.

    Schwieriger haben es die SBB. Deren Ziele wurden gemäss Bundesrat nur teilweise erreicht. Diskutiert wurde der tiefe Kostendeckungsgrad. Hier gibt es ein Spannungsfeld: Wie viel soll die öffentliche Hand investieren? Wie viel darf man von den Konsumenten erwarten? Der Deckungsgrad ist natürlich letztlich das grosse Problem der SBB.

    International verglichen bieten die SBB einen hervorragenden Service: saubere Züge, gutes Rollmaterial, Pünktlichkeit. Diese Ziele wurden sicher erreicht. Der Immobilienverkauf und die Railcity-Bahnhöfe sind dann Themen, bei denen es ein Spannungsfeld mit dem Gewerbe gibt. Auch mit dem Thema Störungen und Sicherheitsprobleme befasst man sich bei den SBB. Vor allem die neuen Züge, die gekauft wurden, (Zwischenruf der Präsidentin: Herr Walter, Sie müssen bitte zum Schluss kommen!) haben zum Teil Anfangsschwierigkeiten. Schnittstellen, Infrastrukturkosten Bund und Rollmaterial ... (Zwischenruf der Präsidentin: Herr alt Nationalratspräsident, Sie haben Ihre Redezeit schon massiv überschritten!) Das ist so, (Heiterkeit) aber ich muss jetzt fertigmachen. Ich habe jetzt also dieses Spannungsfeld erwähnt.

    Ich komme jetzt noch zur Swisscom, dazu möchte ich ebenfalls noch etwas erwähnen. Die Swisscom ist erfolgreich unterwegs. Sie kompensiert Ausfälle durch neue Angebote. Hier haben wir vor allem das Joint Venture zwischen Swisscom, SRG und Ringier diskutiert, das offen ist für weitere Unternehmungen. Wir sind überzeugt, dass die Swisscom eine Zukunft hat. Ein ganz wichtiger Punkt dort ist die Frage - das wird die Politik beschäftigen -, ob der Bund als Eigner allein auftreten oder ob er die Aktienmehrheit abgeben soll. Die Swisscom wünscht sich natürlich einen starken Eigner, einen starken Aktionär. [PAGE 879]

    Nun zu meiner Zeitüberschreitung: Ich habe hier keine Uhr, ich hatte den Überblick nicht. (Zwischenruf der Präsidentin: Sie haben die Zeit um 3 Minuten und 47 Sekunden überschritten, Herr Walter!) Ich habe mich auf das Skript konzentriert, entschuldigen Sie deshalb bitte, dass ich etwas länger gesprochen habe - ich wünsche Ihnen allen einen schönen Tag! (Heiterkeit)

  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Guy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Conformément au rapport de gestion du Conseil fédéral, l'objectif en ce qui concerne le développement de l'armée - je me concentrerai sur ce point abordé par votre rapporteur - consiste à assurer, tant du point de vue financier que de celui des ressources en personnel et en matériel, la mise en oeuvre du projet. Dans ce but, les planifications qui se rapportent à ce projet doivent être disponibles. Vous le savez, il y a eu du retard dans les délibérations parlementaires et la mise en oeuvre du projet a ainsi été repoussée au 1er janvier 2018. Mais les décisions politiques ont entre-temps été prises, le délai référendaire court encore jusqu'au 7 juillet et, de notre côté, pour donner suite aux décisions parlementaires, nous devons aller de l'avant et prendre certaines décisions.

    On parle souvent de défis en la matière, or, c'est un défi fondamental qui nous est donné que celui d'effectuer en temps voulu le transfert du personnel professionnel de l'armée et du personnel de milice afin que, durant tout ce processus de transition, l'armée maintienne sa disponibilité et son efficacité. Il faut dire que nous devons planifier ce transfert, que le référendum aboutisse ou non. Nous devons être prêts et il ne serait pas acceptable que nous ayons du retard.

    Il faut aussi - cela a été rappelé par Monsieur Jakob Büchler - absolument faire en sorte que l'équipement complet des formations soit réalisé d'ici la fin de la mise en oeuvre du développement de l'armée, soit au début des années 2020/21. Etant donné les incertitudes que vous connaissez et qui existent en matière de finances, notamment les différents programmes de stabilisation, ce point représente aussi un gros défi à relever.

    Actuellement, on peut dire que le passage de "l'ancienne" à la "nouvelle" armée - et je mets les guillemets de rigueur - est réglé par les ordres de transition qui ont été pris.

    En 2018, la nouvelle organisation de l'armée sera mise sur pied par une donnée d'ordre également interne, qui doit permettre d'assurer que les commandements subordonnés auront reçu leurs instructions à temps pour préparer leurs propres ordres dans la perspective des prestations à fournir à l'entrée en vigueur du projet. Cela est extrêmement important et l'on ne se rend pas compte de tout le travail en amont qu'il faut faire au niveau législatif, que ce soit les multiples ordonnances qui devront être adaptées, le défi supplémentaire que cet aspect juridique fonctionne, et la maîtrise des coûts.

    Plusieurs intervenants ont abordé le projet d'une manière générale. Les remarques concernant le rapport de gestion du Conseil fédéral ont été abordées. Monsieur de Courten, j'ai pris note que plusieurs points ne vous satisfont pas, qu'il s'agira de suivre de près; nous y veillons déjà. Vous les avez énumérés, je n'y reviens pas. Nous aurons certainement l'occasion, lors de l'élaboration du rapport de gestion de l'année prochaine, de nous attarder plus longuement sur le sujet. Je note que vous avez mis le doigt là où cela fait mal, et nous allons travailler tout particulièrement sur le sujet.

    Madame Fiala a aussi cité les points importants qui lui tiennent à coeur. Elle a noté que nous avions peut-être pris du retard. C'est vrai, il faut reconnaître que si on parle, par exemple, de la stratégie de la protection de la population et de la protection civile 2015+, du fait des négociations et des discussions avec les cantons, nous avons pris du retard. Nous devons rattraper ce retard. Les cantons ont aussi des difficultés financières. Toute la problématique du maintien de la valeur des projets Polycom va incessamment être présentée aux commissions. Le Conseil fédéral a pris ces décisions. Mais tout le reste doit encore venir et il subsiste de très nombreuses inconnues, tant sur la solidité des bases légales que sur l'aspect financier, qu'il s'agira de clarifier parce que tant la Confédération, dont vous connaissez la situation financière, que les cantons veulent exactement savoir où ils mettent les pieds avant d'aller de l'avant.

    Monsieur Flach a aussi parlé d'une vision globale en matière de défense de la troisième dimension. Vous savez ce qu'il en est: nous allons nous pencher sur cet élément. Je pense qu'un terme manquait à son intervention: l'espace dynamique. Il ne suffit pas seulement de dire qu'on a besoin de ceci ou de cela. Il faut que l'ensemble fonctionne et soit dynamique au moment où les décisions sont prises, notamment sur le plan financier, ce qui ne sera pas une mince affaire.

    J'aimerais encore aborder la question de l'amélioration du management des acquisitions. Sur ce point, il est incontestable que nous avons des faiblesses et qu'il faut y remédier. C'est un processus de longue haleine, car il y a des problèmes de ressources, non seulement financières, mais aussi en matière de capacités en personnel. Dans ce domaine, amener les projets à plus de maturité et mieux les présenter à la commission dès le départ nous permettra aussi de travailler plus sereinement. Dès que l'on travaille plus sereinement, que l'on est plus "cadré", on peut aussi mieux régler les aspects budgétaires et ceux relevant du programme d'armement.

    J'aimerais encore aborder un point qui a été soulevé par Madame Glanzmann, à savoir le contrôle de sécurité relatif aux personnes ("Personensicherheitsprüfung").

    Madame Glanzmann faisait allusion à la loi sur la sécurité de l'information, qui est à bout touchant. Le Conseil fédéral la traitera toutefois un petit peu plus tard que prévu, c'est-à-dire à la fin de l'année. Nous nous sommes rendu compte entre-temps que les ordonnances actuelles devraient nous permettre de mieux gérer les aspects de contrôle relatifs aux personnes. Mieux gérer ne veut pas dire les supprimer ou les diminuer drastiquement; cela veut dire mieux hiérarchiser ce que l'on veut en matière de contrôle et déterminer si l'on veut toujours garder la même quantité et le même type de contrôle des personnes. Il y a derrière cette réflexion des aspects de coûts. A cet égard, Madame Glanzmann a relevé que la sous-commission souhaitait vraiment maintenir des postes pérennes. Le Conseil fédéral mènera une réflexion sur ce point, mais de façon globale, de manière à avoir une vision d'ensemble et de pouvoir montrer au Parlement la direction que nous comptons suivre.

    [VS]

  • Redetext
    Didier Burkhalter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Monsieur le conseiller fédéral Parmelin et moi-même vous remercions de votre présence et vous décernons amicalement le titre de "conseillers nationaux les plus résistants" pour cette journée et à cette heure. (Applaudissements partiels) Bravo d'être toujours là. Nous nous disions tout à l'heure - mais ne le répétez à personne - que si nous donnions un concert, nous devrions nous inquiéter quant à l'assistance! Encore une fois, merci de votre présence.

    L'examen du rapport de gestion 2015 en commission a été l'occasion de faire le point sur la stratégie de politique étrangère. On vit une période charnière en la matière. L'année 2015/16 est la fin d'une période législative et le début d'une autre et, par conséquent, le passage d'une stratégie de quatre ans à une autre stratégie de quatre ans. Notre action de politique étrangère repose sur une stratégie qui est adaptée chaque quatre ans, mais en réalité la vision porte en principe sur une dizaine d'années. Il y a donc une assez grande continuité, une orientation à long terme, certes avec des ajustements selon l'évolution du monde, mais la stratégie elle-même repose sur des éléments presque immuables, en tout cas très stables; ce sont les éléments qui figurent dans la Constitution, qui déterminent les intérêts du pays, à savoir l'indépendance, la sécurité et la prospérité. Les valeurs de la politique étrangère sont les droits de l'homme, la démocratie, la paix, la lutte contre la pauvreté et le développement durable.

    De cette stratégie découlent ensuite des instruments opérationnels, par exemple le message sur la coopération internationale pour la période 2017-2020, que vous venez d'accepter la semaine dernière, le plan d'action pour la prévention de l'extrémisme violent, la stratégie sur les droits de l'homme. Ces derniers mois, ces dernières semaines, il y a eu plusieurs documents qui ont donné corps à la stratégie.

    Pour la dernière législature, nous avions fixé quatre axes prioritaires. C'était en 2012, et nous avions dit alors qu'il fallait mettre l'accent sur la sécurité internationale en Europe, dans les régions proches de l'Europe. C'est dans ce cadre que nous avions augmenté nos activités, en particulier dans le cadre de l'Organisation pour la sécurité et la coopération en Europe, ce qui fait d'ailleurs un lien avec le département de Monsieur le conseiller fédéral Parmelin, puisque nous collaborons intensivement sur ce genre de dossiers. C'était juste; je dirai même que c'était encore plus juste que ce que nous avions prévu, malheureusement, parce que nous avons vu revenir la guerre en Europe et nous avons vu les conséquences des crises qui touchent le voisinage de notre continent. Nous avons été confrontés en particulier aux migrations forcées, à l'extrémisme violent et aux attaques terroristes. Par conséquent, notre nouvelle stratégie de politique étrangère renforce encore la dimension de sécurité internationale. Sans entrer dans les détails, pour l'essentiel, nous voulons augmenter les capacités de médiation et de facilitation, et nous voulons aussi travailler sur l'intensification de notre action dans la prévention des crises, notamment en rapprochant le secteur droits de l'homme du secteur sécurité, le Conseil des droits de l'homme et le Conseil de sécurité, Genève et New York. Nous lancerons prochainement un appel international à ce sujet. A côté de l'axe de la sécurité internationale, il y en a trois autres pour les années qui viennent.

    Le deuxième axe, ce sont les partenariats stratégiques. C'est quelque chose que le Conseil fédéral avait défini et commencé à développer en 2006, il y a dix ans déjà; il est temps maintenant de les revoir, de décider, dans certains cas, de les développer, de les intensifier. Et c'est dans cet esprit que nous inscrivons les rencontres actuelles, qui ont eu lieu la semaine passée et qui auront lieu la semaine prochaine, par exemple avec des pays comme l'Argentine qui présidera en principe le G-20 en 2018 ou avec le Canada, qui revoit sa politique d'ouverture au monde actuellement avec son nouveau gouvernement.

    Le troisième axe prioritaire, c'est la prospérité et le développement durable. Il s'agit de la mise en place par la Suisse de la première partie de l'Agenda 2030; c'est évidemment lié au débat que nous avons eu sur le message au sujet de la coopération internationale 2017-2020.

    Et puis le quatrième axe prioritaire est l'axe des relations entre la Suisse et l'Union européenne. Nous avions fixé la priorité ces quatre dernières années sur les pays voisins. Cette fois-ci, la stratégie du Conseil fédéral porte clairement sur l'ensemble de l'Union européenne, sur Bruxelles bien sûr, mais plus généralement sur les 28 capitales des 28 Etats-membres de l'Union européenne. Pour la période 2012-2015, il était important de réintensifier les relations avec les pays voisins. On est maintenant dans une période de décisions, et on a vraiment besoin de bonnes relations, de relations constructives avec l'ensemble des pays membres de l'UE.

    C'est une période clé, et l'objectif principal de cette période pour le Conseil fédéral est non seulement de mieux contrôler la migration, mais aussi de moderniser la voie bilatérale. Cela veut dire que nous visons clairement une amélioration de la sécurité du droit. L'objectif principal est fixé, et dans les faits, il y a des différences de timing. A court terme, la première partie de cet objectif est la plus importante, celle consistant à mieux contrôler la migration. La priorité du Conseil fédéral est la recherche d'une solution concertée avec l'Union européenne sur la libre circulation des personnes. En fait, nous estimons que l'interprétation commune de l'accord sur la libre circulation des personnes, avec une clause de sauvegarde concertée, constitue le seul bon plan; et les efforts diplomatiques allant dans ce sens sont intensifiés à tous les niveaux. L'agenda est serré; la volonté du Conseil fédéral est en effet encore et toujours de pouvoir, dès la fin de la campagne et le vote sur le Brexit, mettre le cap sur une solution avec l'Union européenne durant l'été qui vient. Cela permettrait donc de compléter l'actuel débat au Parlement sur la clause unilatérale, avec cette solution concertée.

    Puis, à moyen terme, donc dans un délai un peu différent, la deuxième partie consistera à moderniser la voie bilatérale. Il faut permettre à cette voie bilatérale de s'adapter et de se développer si nécessaire, donc lui donner une nouvelle vie, et, là aussi, c'est la sécurité du droit qui est visée. Le plus important et le plus délicat aussi, c'est tout l'aspect des accès au marché, tous les accords d'accès au marché, qu'il s'agisse d'accords existants à adapter ou d'éventuels accords futurs. Cela implique en effet un accord sur les règles institutionnelles de la voie bilatérale.

    Les négociations sont en cours depuis mai 2014, le mandat ayant été accordé en décembre 2013, après consultation des Commissions de politique extérieure et des cantons. Sur le fond, elles avancent. Il n'y a pas de délai pour ce dossier, tout simplement parce que l'on vise la qualité avant tout. Soit on répond à notre mandat, soit on n'y arrive pas, et c'est dès lors inacceptable. Le Conseil fédéral a donc fixé les règles dans le cadre du mandat et ce mandat - je le répète, puisque le contraire a de nouveau été dit - ne vise pas à la reprise automatique du droit, il vise la reprise non automatiquement du droit.

    Il n'y aura donc pas de reprise du droit de l'Union européenne nécessaire à nos accords d'accès au marché, qui sera faite de manière automatique. La négociation sur ce [PAGE 877] point a été faite. On peut bien sûr toujours tout remettre en cause, dans une négociation, tant que l'on ne l'a pas finie, mais en l'occurrence, c'est déjà un point de réglé. Non seulement il n'y aura pas de reprise de droit automatique, mais il y aura ce que l'on appelle le "decision shaping", c'est-à-dire la participation à l'élaboration du droit.

    Pour la question de la surveillance, il n'y aura pas d'autorité supranationale, et s'agissant de l'interprétation, elle sera faite par la Cour de justice de l'Union européenne. Mais ce n'est pas une décision sur les différends, qui sera prise à ce niveau; la décision sera prise dans le cadre du Comité mixte. Les négociations se poursuivent, en particulier sur la question des mesures de compensation en cas de différends persistants. Nous continuons donc.

    Je le répète: il n'y a pas de délai, nous adoptons notre propre rythme pour cette négociation. Il n'y a pas de lien formel ou juridique avec la libre circulation des personnes. Il y a, au contraire, un lien direct avec tout éventuel accord d'accès au marché. S'il devait y avoir un nouvel accord d'accès au marché qui nous paraîtrait utile et sur lequel on voudrait négocier, on ne pourra pas le conclure sans avoir en même temps tranché la question des règles institutionnelles de la voie bilatérale.

  • Redetext
    Beat Flach(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Namens der Grünliberalen danke ich dem Bundesrat für seinen Geschäftsbericht 2015. Ich nehme nur zum VBS und zur Sicherheitspolitik Stellung.

    Nach der Gripen-Ablehnung 2014 hatte der Bundesrat keine leichte Aufgabe, hatte ihn doch das Parlament in einer Hauruck-Übung mit zusätzlichen Rüstungsbeschaffungen beauftragt. Gleichzeitig hat das Parlament mehrfach gesagt, es müssten unbedingt 5 Milliarden Franken in die Rüstungsbeschaffung oder ins VBS gesteckt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sie wissen, was herausgekommen ist: Wir haben eben das Projekt Bodluv wahrscheinlich für längere Zeit sistiert.

    Das Beschaffungswesen ist denn auch eines der wichtigsten Themen, die im Moment in der Revision sind. Im Ziel 3 steht, dass das Beschaffungsmanagement des VBS optimiert [PAGE 876] werden soll; dieses Ziel sei teilweise erreicht worden. Ich greife nicht zu weit, wenn ich sage, dass im Bereich des Beschaffungsmanagements noch Spielraum nach oben vorhanden ist. Umso bedauerlicher ist es, wenn der Bundesrat, so, wie dies 2014 auch die grünliberale Fraktion vorgeschlagen hat, eine Gesamtsicht über die Luftverteidigung machen will, ein Beschaffungsziel setzt und dazu eine ausserparlamentarische Kommission einsetzt, die kritisch-positiven Leute dort dann aber nicht Einsitz nehmen lässt. Das bedauern wir sehr. Wir sehen, dass die Bestrebungen in die richtige Richtung gehen, wünschen uns allerdings, dass Beschaffungen in Zukunft vor allem dann gemacht werden, wenn sie sinnvoll und notwendig sind. und vor allen Dingen nur dann, wenn sie beschaffungsreif sind.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0