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JE

Joachim Eder

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizZug

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zug
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
24. November 1951
References & source
Wikidata
Q121351
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
09.10.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(249)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich denke, dass diese Motion nicht allzu stark umstritten ist. Unsere Kommission verlangte im Rahmen der Beratung des Tabakproduktegesetzes von der Verwaltung einen Bericht zum Themenkomplex der Besteuerung von elektronischen Zigaretten. Der Bericht wurde zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung erarbeitet. Er informiert über die Ausgestaltung einer Steuer für E-Zigaretten.

    Gemäss Auftrag der Kommission wurde eine Steuer vorgeschlagen, die berücksichtigt, dass E-Zigaretten ein geringeres Gesundheitsrisiko mit sich bringen. Deshalb ist die Steuer auch tiefer als bei klassischen Tabakzigaretten. Der Bericht beschreibt unterschiedliche Ansatzpunkte für die Steuer: erstens eine Steuer von 12 Prozent des Preises, zweitens eine Steuer von 20 Rappen pro Milliliter Flüssigkeit, drittens eine Kombination beider Formen unter Berücksichtigung des Nikotingehaltes.

    In der Diskussion sah die Kommission dann allerdings davon ab, bereits im vorliegenden Tabakproduktegesetz eine Regelung aufzunehmen, vor allem aus folgendem Grund: Am 17.[NB]März 2011 reichte unser Kollege, Ständerat Roberto Zanetti, die Motion 11.3178, "Befreiung der elektronischen Zigaretten von der Tabaksteuer", ein. Der Bundesrat wurde beauftragt, das Bundesgesetz vom 21. März 1969 über die Tabakbesteuerung bzw. die Verordnung vom 14. Oktober 2009 über die Tabakbesteuerung dahingehend zu ändern, dass sogenannte elektronische Zigaretten und andere Raucherentwöhnungshilfen nicht als Ersatzprodukte im Sinne des Tabaksteuergesetzes gelten und somit nicht der Tabaksteuerpflicht unterstehen. Die Motion, die der Bundesrat damals vehement bekämpfte, wurde in beiden Räten angenommen, im Ständerat mit 17 zu 6 Stimmen, im Nationalrat mit 90 zu 61 Stimmen. Unsere Kommission wollte deshalb nicht ohne Vernehmlassung wieder zum ursprünglichen Zustand zurückkehren, sondern entschied sich für einen anderen Weg, den der vorliegenden Kommissionsmotion. Diese wurde einstimmig verabschiedet.

    Wir beauftragen damit den Bundesrat, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten schafft. Einem geringeren Risiko ist durch eine differenzierte Regelung, d. h. eine Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu einem tieferen Satz als bei herkömmlichen Zigaretten, Beachtung zu schenken.

    Namens der Kommission danke ich dem Bundesrat, dass er die Annahme der Motion beantragt, und Ihnen, wenn Sie - wie mir wahrscheinlich scheint - diesem Antrag zustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Noch kurz zu Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d: Aufgrund der gefassten Beschlüsse braucht es hier eine Ergänzung um die Begriffe "Verkaufsförderung" und "Sponsoring" sowie die Artikel 18a und 18b.

  3. Redetext
    Schweiz

    Hier haben wir noch den letzten Minderheitsantrag zu Artikel 31, "Ausführungsbestimmungen des Bundesrates". Die Mehrheit setzte sich in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen durch.

    Die international anerkannten Normen, von denen hier die Rede ist, existieren in der Verordnung seit 2004. Sie sind also bereits umgesetzt, und was noch entscheidender ist, sie sind für die Tabakindustrie von zentraler Bedeutung, werden doch 75 Prozent der Produktion exportiert, was eine gute Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erfordert. Wir schaffen mit dieser Ausführungsbestimmung also nichts Neues.

    Die Minderheit, deren Sprecher sich noch zu Wort melden wird, fand, dass die verfassungsmässige Kompetenz des Parlamentes, zu legiferieren und völkerrechtliche Verträge abzuschliessen, mit diesem Artikel ignoriert wird. Dies ist natürlich aus Sicht der Mehrheit nicht der Fall. Wo es um Staatsverträge geht, ist die Kompetenz des Parlamentes jederzeit gewahrt.

    Hier haben wir es mit der Weltgesundheitsorganisation zu tun. Sie ist die Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen und hat ihren Sitz in Genf. Die Schweiz hat als Mitglied der WHO ein Interesse daran, international anerkannte Richtlinien, Empfehlungen und Normen zu berücksichtigen. Dies entspricht ganz normalen Regeln der Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus. Darum und nur darum geht es. Unsere Kommission hat übrigens ihre Mehrheitsentscheide alle darauf aufgebaut, die Minimalanforderungen der WHO-Tabakkonvention erfüllen zu können; auch das ist international.

    Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Wenn Sie der Minderheit zustimmen und Absatz 1 streichen, wird es aus Sicht der Mehrheit früher oder später Probleme für die Tabakindustrie geben, geht es hier doch um die Umsetzung international anerkannter Normen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Wenn Sie einverstanden sind, nehme ich zuerst zum Einzelantrag Föhn Stellung. Wir haben den neuen Artikel, bei dem es sich um eine Mindestanforderung der WHO-Tabakkonvention für die Ratifikation handelt, nämlich gemäss Artikel 13 Absatz 4 Litera d, in der Kommission lange, sehr lange diskutiert. Er wurde mit 8 zu 3 Stimmen aufgenommen. Es wurde kein Minderheitsantrag deponiert. Nun haben wir den Einzelantrag Föhn, der die Streichung beantragt.

    Absatz 1 des neuen Artikels 26a ist klar: "Wer Tabakprodukte herstellt oder einführt, muss dem BAG jährlich die Höhe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring in der Schweiz im Zusammenhang mit diesen Produkten melden." Absatz 2 gibt dem Bundesrat die Kompetenz, den Inhalt und die Modalitäten der Meldung zu regeln. Wenn Sie jetzt die zwei Punkte, die die Kommission herausgeschält hat, mitbekommen, dann wird Ihnen klar, warum kein Minderheitsantrag eingebracht wurde:

    1.[NB]Bezüglich einer allfälligen Publikation enthält die WHO-Rahmenkonvention nur eine Kann-Formulierung. Es besteht also aufseiten des Bundesamtes für Gesundheit keine Verpflichtung, der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Zahlen zu gewähren. Offensichtlich sieht der Bundesrat auch keine Publikation vor, was die Kommission ausdrücklich begrüsst.

    2.[NB]Der zweite Punkt ist fast noch wichtiger als der erste: Die Rede ist auch nicht von den einzelnen Unternehmen. Vorstellbar ist durchaus, dass die Tabakindustrie die Zahlen via Verband liefert, womit der Vorwurf, der Staat greife in die unternehmerische Freiheit ein, wegfällt und gegenstandslos wird. Auch hier geht die Kommission davon aus, dass der Bundesrat zusammen mit der Tabakindustrie eine konkrete Lösung findet.

    Bundesrat Berset hat im Rahmen seines Eintretensvotums Folgendes gesagt: "Je souhaite dire clairement que ces dépenses publicitaires doivent être exploitées de manière agrégée, et pas de manière individualisée, et qu'elles ne seront pas publiées. Je le dis aussi parce que cet élément est [PAGE 978] important et que ce n'est pas une exigence imposée par la FCTC, à savoir la publication ou l'exploitation des dépenses publicitaires de façon non agrégée." Es geht also um aggregierte Daten, es geht nicht um Individualdaten. Ich denke, das ist der entscheidende Punkt, der auch dazu führte, dass es in der Kommission keinen Minderheitsantrag gab.

    Ich bitte Sie deshalb, der Fassung der Kommission zuzustimmen und den Einzelantrag Föhn abzulehnen. Wenn Sie das tun, dann haben wir sämtliche Bedingungen der WHO-Rahmenkonvention erfüllt, und die Türen zur Ratifizierung stehen weit offen.

    Ich nehme gerade noch den Einzelantrag Berberat durch - wenn Sie gestatten, Herr Präsident -, dann muss ich nachher nicht mehr sprechen. Nachdem im ganzen Gesetz immer vom Tandem Tabakprodukte und elektronische Zigaretten die Rede ist, scheint dieser Einzelantrag unseres Kommissionsmitglieds Berberat sinnvoll. Es handelt sich hier tatsächlich um eine Lücke, die bei der Beratung niemandem, und das nehme ich auch auf mich, aufgefallen ist. Die Kommission nahm an ihrer letzten Sitzung vom 3. September 2019 von diesem Einzelantrag zustimmend Kenntnis.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die Kantone machen von ihrer Möglichkeit, in gewissen Bereichen strengere Werbevorschriften zu erlassen, schon heute Gebrauch, allerdings recht unterschiedlich. Plakatwerbung ist beispielsweise in den sechzehn Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Graubünden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Tessin, Uri, Waadt, Wallis, Zug und Zürich verboten. Werbespots in Kinos sind in sechs Kantonen nicht gestattet, nämlich in Genf, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Wallis und Zürich. Die beiden Kantone Solothurn und Wallis verbieten das Sponsoring von nationalen Anlässen.

    Die Ergänzung, dass die Kantone auch im Bereich der Verkaufsförderung und beim Sponsoring weiter gehende Beschränkungen machen können, wurde in der Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Mit diesem Stimmenverhältnis ist auch klar, dass ich namens der Kommission beantrage, den Einzelantrag Lombardi, der den Kantonen die Möglichkeit nehmen will, strengere Vorschriften beim Sponsoring zu erlassen, abzulehnen. Das wäre ein Paradigmenwechsel, der die Eigenständigkeit der Kantone missachten würde.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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