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CM
lic. iur., ZÖ (Zertifikat allgemeine Ökologie)

Christa Markwalder

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizBern

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Bern
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
27. Juli 1975
References & source
Wikidata
Q118535
Source body
CHE
Source updated
05.08.2026
Record updated
19.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(20329)
  1. Enthaltung
    Schweiz
    Result: 88 Yes · 85 No · 15 Abst. · 12 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Güterverkehrsvorlage (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Result: 169 Yes · 11 No · 1 Abst. · 19 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Result: 148 Yes · 22 No · 21 Abst. · 9 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Result: 163 Yes · 19 No · 6 Abst. · 12 Absent
  5. Ja
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Speeches(1433)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die parlamentarische Initiative Abate aus dem Jahr 2003 verlangt, dass Artikel 187 Absatz 1 des Strafgesetzbuches dahin gehend geändert wird, dass eine Person, die mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, künftig mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft wird.

    Die Frist zur Behandlung der parlamentarischen Initiative wurde seit der Einreichung vor zwanzig Jahren immer wieder verlängert. Ihr wurde schliesslich im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung und der Revision des Sexualstrafrechts Rechnung getragen. Zur Erinnerung: Die Strafbestimmungen des Besonderen Teils des StGB waren seit ihrer Einführung 1937 noch nie einem umfassenden Quervergleich unterzogen worden. Die Strafrahmenharmonisierung und die Anpassung des Nebenstrafrechtes haben nun dazu beigetragen, dass den Gerichten ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung gestellt und dabei dem richterlichen Ermessen dennoch der nötige Spielraum belassen wird.

    Unsere Kommission ist deshalb mehrheitlich, nämlich mit 11 zu 9 Stimmen, der Ansicht, dass das Anliegen der Initiative von den Räten zwischenzeitlich behandelt und auch umgesetzt wurde. Im Rahmen der Vorlage 18.043 zur Revision des Sexualstrafrechts wurde das Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern erheblich angehoben, indem für solche Handlungen eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eingeführt wurde, sofern das Opfer das zwölfte Altersjahr noch nicht vollendet hat. Dies ist in Artikel 187[NB]Absatz[NB]1bis[NB]StGB[NB]und[NB]Artikel 156 Absatz 1bis MStGB geregelt.

    Wir haben zudem zwischenzeitlich auch in Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe e die Unverjährbarkeits-Initiative umgesetzt, wonach keine Verjährung für sexuelle Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren eintritt. Im Rahmen der Beratung zum Sexualstrafrecht wurde der Minderheitsantrag Geissbühler eingereicht, der bei Artikel 187 Ziffer 1 eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren vorsah. Dieser wurde mit 126 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung von unserem Rat abgelehnt. Demzufolge wäre es also inkonsequent, wenn unser Rat die Frist dieser parlamentarischen Initiative noch einmal verlängern würde.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit unserer Kommission, der Abschreibung dieser parlamentarischen Initiative zuzustimmen. (Herr Tuena will eine Frage stellen) Ich bin noch nicht fertig, Herr Tuena.

    Dies ist meine letzte Berichterstattung für die RK-N in unserem Rat, und ich möchte mich bei allen, insbesondere auch bei den Mitgliedern der RK und bei unserem Kommissionssekretariat, für die gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. (Starker Beifall) Mit dieser Berichterstattung schliessen sich auch einige Kreise meiner parlamentarischen Arbeit. So wurde die Initiative nicht nur in jenem Jahr eingereicht, in dem ich in diesen Rat gewählt wurde, also 2003, sondern der Autor, Fabio Abate, war auch während vier Jahren mein sehr geschätzter Sitznachbar. Ich habe von ihm viel gelernt, nicht aber - leider - seine Muttersprache Italienisch. Denn schon nach vier Jahren verabschiedete sich Fabio Abate aus dem Nationalrat in den Ständerat, wo er bis 2019 für den Kanton Tessin politisierte.

    Somit ging unsere Abmachung nicht ganz auf, dass er mir, im Gegenzug für meine Korrekturen seiner Interventionen in deutscher Sprache, seine Muttersprache, Italienisch, beibringen würde. Aber ich zitiere ihn häufig auf meinen Bundeshausführungen, bei den vier Landsknechten, wenn ich jeweils die Sprachenpolitik in unserem Parlament erkläre. Grundsätzlich gilt ja bei uns: "Chacun et chacune parle sa langue." Doch einmal fragte ich Fabio, wann er denn welche Sprache im Parlament verwende. Ich versuche, ihn sinngemäss zu zitieren: "Ich spreche im Parlament Italienisch 'per la televisione della Svizzera italiana', damit die Tessinerinnen und Tessiner merken, dass ich ihre Landessprache auch in Bern einbringe; 'et je parle le français pour me faire écouter'; während ich Deutsch spreche, wenn ich ein Problem lösen will."

    In diesem Sinne bitte ich Sie heute, das Problem zu lösen und die parlamentarische Initiative Abate abzuschreiben - damit ist übrigens auch der Urheber, Fabio Abate, einverstanden. (Beifall)

  2. Redetext
    Schweiz

    Die Preisbekanntgabeverordnung datiert aus dem Jahr 1978, also aus einer Zeit ohne Internet, ohne Smartphones, ohne QR-Codes, ohne digitale Preisvergleichsmöglichkeiten. Die Motion verlangt eine Vereinfachung der rigiden Regeln in der Preisbekanntgabeverordnung, damit der Selbstvergleich insbesondere bei Saisonware wie Bekleidung, Schuhen, Sportartikeln zeitlich uneingeschränkt praktiziert werden kann, sofern die Ware unmittelbar vorher während mindestens vier Wochen tatsächlich zum höheren Preis angeboten wurde.

    Die Bestimmungen zur Angabe von Preisreduktionen sind aus der Zeit gefallen. Sie verursachen nicht nur grossen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und die Vollzugsorgane in den Kantonen, sie werden auch den Kundenbedürfnissen nicht mehr gerecht. Die Regelungen wurden ursprünglich als Inflationsbekämpfungsmassnahme eingeführt und sollen die Konsumentinnen und Konsumenten vor Irreführung schützen. Das sind hehre Ziele; sie haben mit den heutigen Realitäten im Detailhandel, mit den veränderten Kundenbedürfnissen, mit den hochvolatilen Märkten und mit dem grossen Warenumschlag jedoch nichts mehr zu tun. Dass die Regeln bei ihrer Einführung vor 45 Jahren einmal sinnvoll gewesen sein mögen, bedeutet nicht, dass sie nicht angepasst werden müssten. Aus diesem Grund ist es nicht verständlich, dass der Bundesrat sowohl in seiner Stellungnahme zur Motion wie schon im Bericht in Erfüllung des Postulates Lombardi 18.3237, "Prüfung einer Vereinfachung der Vorschriften über die Preisbekanntgabe", auf dem Status quo beharrt.

    Eine solche Vereinfachung würde zu einem Regulierungs- und Bürokratieabbau im besten Sinne führen, der nicht nur den Detailhändlern, sondern auch der Kundschaft und der Umwelt zugutekäme. Dem Detailhandel käme eine Vereinfachung des Selbstvergleichs dahin gehend zugute, dass nicht mehr so viele personelle Ressourcen bei der Umetikettierung gebunden wären. Der Kundschaft käme die Vereinfachung ebenfalls entgegen, weil durch die heutigen starren Regelungen mit der vorgeschriebenen Neuetikettierung und dem Wegfall des Vergleichspreises die Preistransparenz verloren geht. So können die Kundinnen und Kunden die Abschreibungskette nämlich nicht nachvollziehen. Für die Umwelt wirkt sich die Vereinfachung positiv aus, weil Waren den Weg zur Kundschaft finden und nicht am Schluss zu Billigstpreisen in Entwicklungsländer exportiert werden oder gar auf einer Müllhalde landen.

    Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu unterstützen: für weniger Bürokratie und für den Abbau von Überregulierung im Detailhandel, zugunsten von Preistransparenz für die Kundschaft und für den Umweltschutz. Es ist also eine klassische Win-win-win-Situation.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die Frage der Finanzierung der Altersvorsorge beschäftigt mich, seit ich mich politisch engagiere - logisch, dass ich deshalb auch dem Initiativkomitee der Renten-Initiative beigetreten bin und für dieses wichtige und richtige Anliegen mit viel Motivation Unterschriften gesammelt habe.

    Die Renten-Initiative hat zum Ziel, die Finanzierung der AHV auch für die künftigen Generationen zu sichern, ohne dass laufend neue Steuern erhoben werden müssen oder die Lohnnebenkosten erhöht werden. Sie stärkt die Generationengerechtigkeit und wird damit dem Prinzip der Nachhaltigkeit gerecht. Die demografische Entwicklung, namentlich die laufende Pensionierung der Babyboomer und die nachfolgenden geburtenschwächeren Jahrgänge, öffnet eine milliardenschwere Finanzierungslücke in der AHV. Die AHV ist zweifelsfrei das wichtigste Sozialwerk in der Schweiz. Das Umlageverfahren führt zu grossen Umverteilungseffekten; so erhalten 92 Prozent der Menschen mehr Rente, als sie selber einbezahlt haben. Mit anderen Worten: 8 Prozent der Gutverdienenden finanzieren die Renten der 92 Prozent, die wenig verdienen. Pro Jahr werden so 22 Milliarden Franken umverteilt.

    Ein höheres Rentenalter, wie es die Initiative schrittweise bis 66 Jahre vorsieht, führt nicht zu Rentenkürzungen, wie verschiedentlich fälschlicherweise behauptet wird. Vielmehr haben wir heute durch die stetig steigende Lebenserwartung laufende Rentenerhöhungen. Dies muss einfach einmal gesagt sein. Die Initiative sieht nach der schrittweisen Erhöhung des Regelrentenalters auf 66 Jahre für Frauen und Männer anschliessend eine Kopplung an die Lebenserwartung vor. Dass diese immer nur steigen wird, ist nicht sicher, d.[NB]h., bei sinkender Lebenserwartung würde das Rentenalter auch wieder gesenkt. Ziel ist es, dass durchschnittlich 20 Prozent der Lebenszeit im Rentenalter verbracht werden können. Deshalb steigt das Rentenalter auch nicht parallel zur Lebenserwartung, sondern um den Faktor 0,8.

    Verschiedene europäische Länder kennen höhere Rentenalter als die Schweiz, und ausgerechnet bei uns mit einer der höchsten Lebenserwartungen weltweit liegt das Rentenalter seit seiner Einführung 1948 bei 65 Jahren. Richtig, für die Frauen wurde es zeitweise auf 62 Jahre gesenkt, und zwar mit einer damals sehr paternalistischen Argumentation, und dann wieder schrittweise angehoben. Die AHV-21-Reform hat in diesem Bereich für die Gleichstellung beim Rentenalter und zu einer gewissen Entlastung der AHV-Finanzen geführt. Aber es ist klar, dass dies nur eine kurzfristige Verschnaufpause ist, denn bereits ab 2030, also in sieben Jahren, wird die AHV wieder Defizite schreiben. Deshalb ist es an uns, heute die Weichen richtig zu stellen und Verantwortung für die Finanzierung des wichtigsten Sozialwerks zu übernehmen.

    Ich bitte Sie deshalb, die Initiative sowie die Minderheiten mit Ideen für Gegenvorschläge zu unterstützen. Eigentlich ist die Initiative bereits ein Kompromiss: Sie fordert lediglich eine Erhöhung des Referenzrentenalters auf 66 Jahre und nicht auf 67 Jahre, wie dies andere europäische Länder vorsehen. Lebenserwartung und Rentenalter steigen denn auch nicht parallel, sondern nur um den Faktor 0,8. Die Initiative ist also gut durchdacht und elementar für die Generationengerechtigkeit.

    Ich bitte Sie deshalb, die Renten-Initiative zu unterstützen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten an Kindern vor der Pubertät wurde in einer Volksinitiative angenommen und anschliessend ins ordentliche Recht überführt. Die Strafrahmenharmonisierung sollte nun nicht dazu missbraucht werden, diese Unverjährbarkeit auszudehnen und das Alter auf 16 Jahre anzuheben. Das wäre unverhältnismässig und würde auch dem Sinn und Geist der Strafrahmenharmonisierung widersprechen.

    Ich erinnere daran, dass Unverjährbarkeit für folgende Verbrechen gilt: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen, die als Mittel zur Erpressung oder Nötigung Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr brachten, namentlich unter Verwendung von Massenvernichtungsmitteln, durch Auslösen von Katastrophen oder durch Geiselnahme. Nach der Annahme der Volksinitiative wurden auch sexuelle Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren dem Katalog der unverjährbaren Straftaten hinzugefügt. Wenn wir nun das Alter auf 16 Jahre erhöhen würden, könnte das zu absurden Situationen führen, nämlich dass ein strafbarer Zungenkuss mit einer 15-Jährigen genauso unverjährbar wäre wie ein Kriegsverbrechen. Das müssen wir als Gesetzgeber vermeiden. Wir müssen deshalb der Mehrheit folgen und den Minderheitsantrag Bellaiche ablehnen.

    Bei der Strafbarkeit von sogenannter Rachepornografie bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion, der Minderheit Mahaim zu folgen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Revenge Porn ist ein neueres gesellschaftliches Phänomen, das sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat als sanktionswürdig betrachten, und zwar mit einer eigenen Strafnorm. Der Antrag der Mehrheit, wir haben es gerade auch vom Fraktionssprecher der SP gehört, würde im Vergleich zum Ständerat jedoch zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit führen, weshalb unsere Fraktion den Antrag der Minderheit Mahaim unterstützt, der sich entsprechend auf sexuelle Inhalte beschränkt. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Mahaim zu unterstützen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Bedingte Strafen sind überhaupt nicht straffrei, Frau Geissbühler - dies gilt es einmal zu unterstreichen. Zudem habe ich Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in unsere Gerichte, die jeden Einzelfall beurteilen müssen und dann entsprechend ein Strafmass ausfällen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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