Hans Stöckli
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Bern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 12. April 1952
- Occupation
- Jurist
- Address
- Biel/Bienne
- Grosser Rat
- Sozialdemokratische Partei
- Wikidata
- Q122852
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 27.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Hat nicht teilgenommenSchweizMilitärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008Result: 124 Yes · 53 No · 2 Abst. · 21 Absent
- JaSchweizImmunität von Nationalrat Brunner. Gesuch um Aufhebung (Geschäft des Parlaments)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 114 Yes · 73 No · 1 Abst. · 12 Absent
- NeinSchweizFür einen besseren Schutz der Teilzeitarbeit (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 104 Yes · 59 No · 2 Abst. · 35 Absent
- JaSchweizResult: 95 Yes · 84 No · 4 Abst. · 17 Absent
- JaSchweizResult: 124 Yes · 62 No · 2 Abst. · 12 Absent
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- RedetextSpeechSchweiz
Das Wohnen, das Zuhause-Sein, ist einer der wichtigsten Pfeiler einer gerechten Gesellschaft. Ich kann mich noch gut erinnern: Als ich von meinem Vorgänger in Biel auf das Wohnen angesprochen wurde, sagte er mir, dass das für einen Sozialdemokraten eine sehr schwierige Entscheidung sei. Soll man Mieter werden? Dann wird man abhängig von einer Vermieterschaft, die möglicherweise auch Druck auf die politische Tätigkeit ausüben kann. Soll man Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft werden? Ja, dann nimmt man aber den anderen einen Platz in einer günstigeren Wohnung weg. Oder soll man Eigentümer werden? Ich habe mich für den dritten Weg entschieden, und der ist leider der wirtschaftlich beste.
In unserem Land ist der Eigentümer, der in seinem eigenen Haus oder seiner eigenen Wohnung wohnt, gegenüber dem Mieter bessergestellt, obwohl Artikel 109 unserer Bundesverfassung sagt: "Der Bund erlässt Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen, namentlich gegen missbräuchliche Mietzinse [...]." Artikel 269 OR präzisiert, was damit gemeint ist, nämlich: "Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird [...]." Leider Gottes haben wir insbesondere in der letzten Zeit feststellen müssen, dass eben ein Grossteil der Mietzinse übersetzt ist. Die Situation ist dramatisch. Seit 2008 sind die [PAGE 988] Mieten in der Tiefzinsphase nur gestiegen, und dies, obwohl diese Zinsen hätten sinken sollen.
Wir haben uns heute mit der Annahme der Motion Engler eine gewisse Klarheit verschaffen wollen, aber das ist ja nur ein kleiner Schritt. Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Kantone und Gemeinden periodisch und stichprobenartig kontrollieren können, ob die Miet- und Pachtzinsen auf[NB]ihrem[NB]Gebiet[NB]gesetzeskonform, d.[NB]h. eben nicht missbräuchlich, sind.
Heute liegt die Verantwortung für die Kontrolle dieser Missbräuchlichkeit alleine auf den Schultern der Mieter. Oft wird ein solcher Mietzins nicht angefochten. Einerseits haben die Mieter dafür zu wenig Zeit, andererseits ist ein Risiko damit verbunden. Verschiedene Umfragen zeigen, dass Anfechtungen aus Angst der Mieter vor Konflikten mit ihren Vermietern nicht gemacht werden, oder es fehlt eben die Zeit. Deshalb stellt sich die Frage, ob man nicht ein zusätzliches Instrument, einen zusätzlichen Mechanismus schaffen sollte, welcher den Kantonen die Kontrolle der Mietzinse ermöglicht, wenn sie das wünschen. Ich sage es nochmals: Das Mieten ist einer der wichtigsten Pfeiler einer sozialen, gerechten Gesellschaft.
Nun sagt der Bundesrat in seiner Antwort, die Kontrolle durch die Kantone sei ja heute schon möglich. Sie haben aber, Herr Bundesrat Parmelin, gestern im Nationalrat ausgeführt, dass das schon stimme, faktisch gebe es die Möglichkeit, aber bisher habe nur ein einziger Kanton, der Kanton Waadt, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dementsprechend kann man nicht sagen, dass dieses Instrument die volle geforderte Wirkung hat. Es ist sehr kompliziert, einseitig und erlaubt keine Überprüfung ausserhalb der heutigen Systeme. Deshalb wäre es klug, denke ich, wenn man diesem Vorstoss zum Durchbruch verhelfen würde und man es den Kantonen durch eine Bundesgesetzgebung ermöglichen würde, alternative und zusätzliche Kontrollen der Mietpreise ausserhalb eines gerichtlichen Kontrollverfahrens im Obligationenrecht anzuordnen.
Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitte, der Motion 23.3840, "Ermöglichung einer regional differenzierten punktuellen und periodischen Mietpreiskontrolle", zuzustimmen.
- RedetextEin Feiertag der DemokratieNo. 21.4075Schweiz
Neanch'io posso sostenere questa mozione. Tuttavia, la rinuncia ad un secondo giorno festivo nazionale non sminuisce in nessun modo l'importanza di quanto è avvenuto nel 1848, come ci fa capire anche la nostra sala. Il 12 settembre è stata veramente una giornata importantissima, l'abbiamo festeggiato quest'anno per la 175esima volta.
Questo però non vuol dire che è necessario stabilire una seconda giornata festiva. Infatti, la coesione nazionale della Svizzera è ampiamente celebrata il 1° agosto. Quest'anno nei miei discorsi non ho parlato soltanto del 1° agosto, ma anche del 12 settembre. Credo che questo sia necessario per rafforzare la coesione nazionale.
On ne peut pas introduire une fête nationale de haut en bas: il faut que le peuple lui-même veuille consacrer une seconde journée à la création de notre pays. Je ne peux pas m'imaginer que, dans notre population, le 12 septembre suscite beaucoup d'émotion et de cohésion permettant de créer cette nouvelle journée.
De plus, la différence de six semaines entre le 1er août et le 12 septembre conduit à des difficultés au moment d'expliquer aux gens de pourquoi nous fêtons, d'une part, le 1er août comme acte symbolique et, d'autre part, six semaines plus tard, nous fêtons notre Constitution. Pour moi, les deux constituent un ensemble et il ne faut pas faire une dissociation de cette idée importante de notre pays.
Aus diesem Grund hat die SPK, wie schon angetönt wurde, vorsorglicherweise mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, zu prüfen, ob eine Kommissionsmotion eingereicht werden soll, die diesem wichtigen Ereignis vom 12. September auch gerecht wird. Der Sprecher der Kommission hat ausgeführt, dass es um eine Verbesserung der Stimmbeteiligung gehen könnte: Die Jugend soll sich für unser politisches System engagieren, wir wollen den kommenden Generationen unser System erklären, denn Demokratie fällt nicht vom Himmel.
Deshalb werden wir an der nächsten Sitzung diskutieren, ob wir mit einem Vorstoss eine Art Demokratiefonds einrichten wollen, welcher Aktivitäten unterstützt, die geeignet sind, das Verständnis für unsere politischen Institutionen in[NB]der[NB]Schweiz zu stärken und insbesondere das Engagement bei der Jugend zu fördern.
Dementsprechend, denke ich, ist es ein gutes Zeichen, wenn wir keinen zusätzlichen Tag, sondern eine unterstützende Tat gestützt auf diesen 12. September für die Zukunft einrichten.
- RedetextVorbeugen ist besser als HeilenNo. 23.3454Schweiz
Prevenire è meglio che curare. Questo obiettivo, relativo alla sanità pubblica, il Parlamento a suo tempo l'ha messo nel programma di legislatura 2019-2023, completando gli obiettivi della Confederazione. Adesso dobbiamo costatare che nel nuovo programma di legislatura l'obiettivo di avere "un sistema di prevenzione efficace" non c'è più. Dunque, vorremmo sapere perché il Consiglio federale ha cambiato idea su questa frase.
Dans son avis, le Conseil fédéral "confirme que la promotion de la santé est aussi très importante pour lui, car elle est un moyen efficace d'encourager la population à adopter un mode de vie sain et peut contribuer ainsi à réduire les coûts financiers du système de santé". Par contre, il prétend que cette promotion de la santé est incluse dans ses propos. Ainsi, il dit qu'il n'est donc pas nécessaire de formuler le proverbe "mieux vaut prévenir que guérir".
Es stellt sich also die Frage, ob in dieser Begriffsbestimmung die Prävention tatsächlich mit einbezogen ist. Und ich meine, Herr Bundeskanzler, das ist sie nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Gesundheitsversorgung enger verstanden. Es ist so, dass ein gesundheitsförderndes Umfeld und eine wirkungsvolle Prävention eben nicht direkt Bestandteil der Gesundheitsversorgung sind. In seiner Stellungnahme zum Bericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die Prävention im KVG geht der Bundesrat ja auch von einem engen Begriff der Gesundheitsversorgung aus und spricht sich ebenfalls für eine Stärkung der Prävention im Gesundheitswesen aus.
Dieser Bericht, der im Nationalrat behandelt wurde, umfasst viele Elemente der Gesundheitsprävention. Ich zitiere die[NB]wichtigsten Sätze: Rund die Hälfte der chronischen Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes könnten mit einem gesunden Lebensstil vermieden oder zumindest verzögert werden. Ein gesunder Lebensstil wird mit Massnahmen der Gesundheitsförderung und -prävention unterstützt. Oder anders gesagt: Prävention verhindert oder verzögert Krankheitsfälle und ist entsprechend auch ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität und zur Kosteneindämmung.
Deshalb, Herr Bundeskanzler, wenn Sie das im Bundesrat nicht von sich aus vorsehen, werde ich dann versuchen - nicht[NB]mehr[NB]selbst, aber indirekt - zu bewirken, dass die zusätzliche Zielsetzung in den neuen Legislaturplan Eingang findet, wonach wir in unserem Land nämlich auch mit einer guten Prävention versorgt werden sollten.
- RedetextSchweiz
Nur eine kurze Replik zum Sprecher der Minderheit: Sie monieren, man solle die laufenden Arbeiten zur ELG-Revision abwarten, weil dieses Thema adressiert sei. Wenn Sie die Vernehmlassungsvorlage studieren, werden Sie die Frage der Hilfsmittel nicht finden, denn diese Vorlage geht nicht explizit auf diese Frage ein. Dementsprechend ist es ein kleiner Trost, wenn man sagt, man solle diese Revision abwarten.
Zur Frage der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit liegt uns ein Kurzgutachten der Herren Walder und Wyss vom Büro Fischer vor, welches zu einem anderen Schluss kommt. Auf der einen Seite wird dort, was die Verfassungsmässigkeit anbelangt, ausgeführt, dass tatsächlich gemäss Artikel 112c Absatz 1 der Bundesverfassung die Kantone für die Hilfe für und Pflege von Betagten und Behinderten zuhause zuständig seien. Dementsprechend hat der Verfassunggeber den Kantonen die umfassende Finanzierungszuständigkeit für Hilfe- und Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld zugewiesen. Ich zitiere: "Die Finanzierungszuständigkeit der Kantone ist insofern subsidiär, als die Bundessozialversicherungen, einschliesslich der AHV, für Hilfs- und Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld diverse Versicherungsleistungen vorsehen." Dann wird der St. Galler Kommentar zitiert: "Der Erlass von Hilfsmittellisten im Bereiche der einzelnen Sozialversicherung ist damit durch Artikel 112c nicht ausgeschlossen. Ein Blick in die Materialien zeigt, dass es dem Verfassunggeber beim Erlass von Artikel 112c vor allem um Leistungen von Spitex-Organisationen ging - Krankenpflege, Hauspflege, Haushaltspflege -, deren Subventionierung neu kantonalisiert werden sollte. Den Hilfsmittelbegriff verwendete die damalige Botschaft im Zusammenhang mit Artikel 112c nicht." Das heisst: Es ist, zumindest gestützt auf dieses Rechtsgutachten, nicht in der alleinigen Kompetenz der Kantone, hier aktiv zu werden.
Im gleichen Kurzgutachten wird auch überzeugend ausgeführt, dass gerade der Zweck der Schaffung von Artikel [PAGE 943] 43quater des AHV-Gesetzes im Jahre 1976 darin bestand, dass man die Schlechterstellung von Personen, die erst nach Erreichen des Pensionsalters invalid geworden waren, aufheben wollte. Wir kennen ja die Problematik, dass dort eine gewisse Ungerechtigkeit besteht.
Dementsprechend wird in diesem Gutachten ausgeführt, ich zitiere: "Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat mit der sehr offenen Formulierung von Artikel 43quater ein sehr breites Ermessen bei der Auswahl der Hilfsmittel und der Ausgestaltung der Hilfsmittelliste eingeräumt." Im Gutachten kommt man zum Schluss, dass tatsächlich, wie die Sprecherin der Mehrheit ausgeführt hat, der Bundesrat ohne Verletzung der Gesetze im Rahmen der Verordnungsanpassung diesem Anliegen zum Durchbruch verhelfen könnte. Das wollte ich noch zum Ausdruck bringen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
- RedetextAdipositas gehört in die Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer KrankheitenNo. 23.3671Schweiz
Ich bin froh, dass der Präsident der SGK den Antrag stellt, dass wir dieses wichtige Thema auch in der Kommission behandeln können - ein Anliegen, das in Zukunft noch viel mehr Betroffenheit mit sich bringen wird als bis anhin. Man rechnet damit, dass im Jahre 2030 bereits 16 Prozent der Bevölkerung von dieser Krankheit betroffen sein werden. Dementsprechend ist es sicher richtig, dass wir jetzt, bevor die neue NCD-Strategie erarbeitet wird, dieses Thema in der Tiefe behandeln. Dementsprechend finde ich es richtig, dass die Kommission sich mit diesem Thema befassen kann, umso mehr, als keine zeitliche Dringlichkeit gegeben und es nicht nötig ist, dass bereits heute über diese Motion entschieden wird.
- Parlamentarische Initiative
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Motion
- MotionMitunterzeichner(-in)Verbot von Phosphaten in GeschirrspülmittelnNo. 04.3679
- Ständig
- Ständig
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-SR Datenlieferung(SGK-S SGK 16.411)Schweiz
- Mitglied02.12.2019 – 22.11.2023
- Mitglied10.03.2017 – 01.12.2019
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EDA/VBS(GPK-S EDA/VBS)Schweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EFD/WBF(GPK-S EFD/WBF)Schweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied25.11.2013 – 29.11.2015
Images(9)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025
- Version 304.10.2025
- Version 404.10.2025
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