Yvonne Feri
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Aargau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 21. März 1966
- Occupation
- Mitinhaber/in Firma/Betrieb
- Language
- German
- Address
- 5499 Wettingen
- Wikidata
- Q120969
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 09.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizLandwirtschaft: Keine Steuergelder für Werbemärchen (Petition)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 99 Yes · 71 No · 1 Abst. · 29 Absent
- JaSchweizWie sorgt der Bundesrat dafür, dass die Fifa und das IOC ihren Verpflichtungen nachkommen? (Postulat)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 80 Yes · 96 No · 5 Abst. · 19 Absent
- JaSchweizRAUS-Programm. Weidezeitpunkt an die Winterfütterung und damit der Realität anpassen (Motion)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 105 Yes · 74 No · 12 Abst. · 9 Absent
- NeinSchweizFür eine Steuerbefreiung von Entschädigungen, die an Miliztätige im präklinischen Rettungswesen gezahlt werden (Motion)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 95 Yes · 92 No · 3 Abst. · 10 Absent
- JaSchweizBefreiung von erneuerbaren Gasen von der CO2-Abgabe (Motion)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 161 Yes · 19 No · 5 Abst. · 15 Absent
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
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- Bezahlt
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- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2022No. 23.001Schweiz
Gerne berichte ich kurz zu den Subkommissionen EFD/WBF. Diese beiden Subkommissionen haben sich unter anderem auch mit dem CS-Debakel befasst. Wir haben Befragungen durchgeführt, erste Dokumente gesichtet, Arbeitspapiere erstellt und Empfehlungen in Bezug auf eine mögliche PUK gegenüber den Büros abgegeben. Dies ist heute aber nicht das Thema meiner Berichterstattung, da Sie sich damit noch intensiv befassen werden und die Arbeiten im Jahr 2023 durchgeführt wurden, unsere aktuellen Berichte beziehen sich jedoch auf das vergangene Jahr.
Zuerst zum EFD: Die IKT-Strategie des Bundes 2020-2023 sieht vor, dass die internen Leistungserbringer entsprechend ihren Kompetenzen zueinander komplementäre Leistungsangebote führen. Für das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) heisst das unter anderem, dass die Verwaltungsinformatik möglichst für die gesamte Bundesverwaltung erbracht werden soll, wodurch Synergiepotenziale genutzt werden können. Als ersten wichtigen Schritt in diesem Sinne hat der Bundesrat im März entschieden, dass die Verwaltungsinformatik der Armee zukünftig durch das BIT erbracht werden soll. Dieses Vorhaben beinhaltet für das BIT auch Risiken, sei es in technischer oder in personalorganisatorischer Hinsicht. Darüber hinaus gibt es aus Sicht des EFD zwei weitere grundsätzliche Herausforderungen im Bereich Informatik und Digitalisierung:
1.[NB]In den letzten Jahren standen Grossprojekte wie Fiscal-IT, Superb oder Dazit im Vordergrund. Nun beschäftigen das EFD die steigenden Betriebskosten.
2.[NB]Eine Herausforderung ist auch die Finanzierung zukunftsgerichteter Infrastruktur. Gemäss dem Finanzierungsprinzip, das seit der Reorganisation der Bundesinformatik vor zwanzig Jahren vorherrscht, wird nur die Basisinfrastruktur zentral finanziert, während der Kauf, die Entwicklung und der Betrieb von anderen Infrastrukturen und Fachanwendungen von den Leistungsbezügern vollständig getragen werden. Angesichts der neuen Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Software und Hardware muss das EFD nun jedoch prüfen, ob dieses Modell noch immer eine optimale Leistungserbringung ermöglicht.
Zur geopolitischen Lage: Das EFD setzt sich für die Unterstützung der Ukraine ein und beteiligt sich an der Gestaltung des bilateralen und multilateralen Engagements der Schweiz während des Krieges und beim späteren Wiederaufbau. So war das EFD bei der letztjährigen Winterhilfe für die Ukraine federführend.
Zum WBF, zur Energiemangellage: Der Ukraine-Krieg, die Gesundheitskrisen der letzten Jahre sowie die Energieknappheit haben zu unterbrochenen Lieferketten, Lieferengpässen und damit verbunden zu einem starken Anstieg der Preise für Energie und IT-Hardware geführt. Das BIT hat darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Preise für das Material, das wir beschaffen müssen, gestiegen sind. Die Energiekosten für die Unterbringung der Bundesverwaltung sind im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 15 Prozent oder knapp 4 Millionen Franken gestiegen. Diese Mehrkosten hielten sich noch einigermassen in Grenzen, da der Grossteil des Stroms vor der Kostensteigerung eingekauft worden war. Hingegen wird für das Jahr 2023 mit Mehrkosten von[NB]rund[NB]8[NB]Millionen[NB]Franken für die Strombeschaffung gerechnet. [PAGE 962]
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL): Die GPK sind nach wie vor besorgt über die Situation im BWL. Die Covid-19-Krise, der Ukraine-Krieg und die Energiekrise haben ein weiteres Mal aufgezeigt, wie wichtig es ist, die Strukturen dieses Bundesamtes zu verbessern. Die GPK haben Kenntnis davon genommen, dass im Rahmen des vom WBF lancierten Projekts zur Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung verschiedene verbesserungsbedürftige Aspekte ermittelt wurden. Konkrete Massnahmen sind seit dem Amtsantritt des neuen Delegierten in der Umsetzung. Die GPK-N respektive die zuständige Subkommission wird die Entwicklungen in Bezug auf die Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung weiterverfolgen.
- RedetextSchweiz
Wir haben es bereits gehört: Mit dieser Gesetzesrevision soll die Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich verankert und die Diskriminierung beim Blutspenden verboten werden. Mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes (HMG) wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert. Zudem wird vorgeschlagen, ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden ins HMG zu schreiben. Künftig soll bei den Kriterien für den Ausschluss vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten sein, was auch richtig ist.
Die Kommission verzichtet leider auf die Möglichkeit, Finanzhilfen zu verankern. Sie ist der Ansicht, dass die Finanzierung des Blutspendewesens eine private Aufgabe sei und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte zu erfolgen habe. Auch Projekte oder Ähnliches will die Kommission nicht mit Finanzhilfen unterstützen. Grundsätzlich sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig, wodurch Finanzhilfen auf Bundesebene leider ebenfalls schwierig durchzusetzen sind. Jedoch soll das Blutspendewesen aus unserer Sicht national geregelt werden.
Die Minderheit Crottaz ist entsprechend dem ursprünglichen Entwurf der Ansicht, dass die Einführung solcher Finanzhilfen möglich sein muss, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Blut zu gewährleisten. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit.
Das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Inland ist unbestritten, dies auch infolge internationaler Verpflichtungen und unserer langjährigen Praxis. Wir sind in Bezug auf sehr seltene Blutgruppen auf Importe angewiesen, und diese sind nicht alle unentgeltlich. So gibt es im Ausland private Blutspendeorganisationen, die eine gewisse Zahlung für die Blutspende vorsehen. Die vorgesehene Ausnahme vom Unentgeltlichkeitsprinzip bezieht sich demzufolge nur auf Importe von Blut aus dem Ausland. Sie kommt insbesondere in Notfällen zum Tragen, das heisst im Fall eines Krieges oder einer Epidemie oder aber im Fall einer Versorgungslücke für [PAGE 829] Menschen mit einer sehr seltenen Blutgruppe. Zudem handelt es sich um eine Kann-Formulierung.
Die SP-Fraktion wird dem Entwurf wie auch dem Antrag der Minderheit Crottaz zustimmen. Es ist wirklich sehr wichtig, dass wir in jedem Fall, in jeder Krise, über genügend Reserven für alle Blutgruppen verfügen.
- RedetextJahresbericht 2022 der GPK und der GPDelNo. 23.004Schweiz
Aus der GPDel darf man bekanntlich nichts berichten, weil alles geheim ist. Aber Sie haben einen spannenden Jahresbericht, und ich habe daraus zwei Themen genommen und kann Ihnen ein paar Informationen geben.
Am 2. November 2020 verabschiedete die GPDel ihren Inspektionsbericht zum Fall Crypto AG. Sie erinnern sich sicher an diesen Fall. Der Fall Crypto AG hat gezeigt, wie eine gemeinsame Operation von amerikanischen und schweizerischen Nachrichtendiensten mit einer Schweizer Firma politisch von grosser Tragweite sein kann. Reale Konsequenzen hatte die Operation nicht erst, als sie schrittweise publik wurde. Über Dekaden hinweg hatte die gemeinsame Operation unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit einer Vielzahl von Staaten.
In einer ihrer Empfehlungen schlug die GPDel vor, dass gemeinsame Operationen dieser Art immer dem Bundesrat gemeldet werden. Er soll Kriterien festlegen, nach welchen er über eine solche Zusammenarbeit entscheidet. Der Bundesrat war mit dieser Empfehlung nur teilweise einverstanden und lehnte es ab, zwingend über jede gemeinsame Operation des Nachrichtendienstes mit einem Partnerdienst, in welche eine Schweizer Firma zwecks Informationsbeschaffung involviert wird, informiert zu werden. Über die Information des Bundesrates sollte vielmehr im Einzelfall und bezüglich aller Aktivitäten des NDB entschieden werden. Der Bundesrat wollte deshalb Kriterien dafür definieren, welche nachrichtendienstlichen Tätigkeiten das VBS ihm melden muss und wann er über ihre Durchführung entscheidet.
Die GPDel erachtete eine solche Regelung im Gegensatz zum Bundesrat als sehr dringlich und verlangte diese bereits auf Ende 2021. Das VBS lieferte im September 2022 einen ersten Vorschlag dazu.
Ich komme zu einem Dienstleistungsvertrag des NDB mit einer Privatperson. Die Vorsteherin des VBS wurde am 5. November 2021 erstmals über die Existenz eines als Dienstleistungsvertrag bezeichneten Auftrages des ehemaligen Direktors des NDB an eine Privatperson orientiert. Diese Person hatte "unter aller Geheimhaltung und Verschwiegenheit" für den damaligen Direktor des NDB ein Kontaktnetz in unterschiedlichen Bereichen aufzubauen und Informationen daraus nutzbar zu machen. Die Untersuchung bestätigte, dass beim Dienstleistungsvertrag verschiedene einschlägige Weisungen zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen beim NDB nicht respektiert und weitere beschaffungsrechtliche Grundsätze missachtet worden sind. Darüber hinaus gelangte die Untersuchung zum Schluss, dass auf die Einreichung einer Strafanzeige verzichtet werden soll, und liess leider die Frage offen, ob die beauftragte Person eine Quelle des NDB war.
Abgesehen von der Missachtung der internen beschaffungsrechtlichen Vorgaben nahm die GPDel mit Befremden zur Kenntnis, dass die Privatperson nach den Wahlen vom 20.[NB]Oktober 2019 analysierte, welche Mitglieder des Bundesparlamentes dem NDB-Direktor gegenüber "hilfreich" bzw. "negativ eingestellt" sein könnten. Da diese Beurteilungen im Auftragsverhältnis mit dem NDB erstellt wurden, fallen sie unter die Schranken von Artikel 5 Absatz 5 NDG und stellen eine unzulässige Bearbeitung von Informationen über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungsfreiheit dar.
Die Administrativuntersuchung hat zudem gezeigt, dass die Privatperson verdeckt Informationen zu Themen aus dem Aufgabenbereich des NDB beschafft und an den damaligen Direktor des NDB weitergeleitet hat. Die Vorgehensweise entspricht im Grundsatz einer typischen Tätigkeit einer menschlichen Quelle. Die Privatperson hatte jedoch weder den NDB-intern vorgeschriebenen Rekrutierungsprozess durchlaufen, noch war eine Quellenführerin aus der Beschaffungsabteilung für sie und die Rechtmässigkeit ihrer Aktivitäten verantwortlich. Ebenso fehlte eine Berichterstattung an die Vorsteherin des VBS und die GPDel. Diese Vorgaben gelten für jede Person, die im Auftrag des NDB verdeckt Informationen beschafft, und unabhängig davon, wie ihre Zusammenarbeit mit dem NDB sonst noch vertraglich geregelt sein mag.
Dies war nur ein kurzer Auszug aus unserer sehr spannenden Arbeit. Auch von meiner Seite geht ein grosser Dank an das GPDel-Sekretariat.
- RedetextHilfe für SexarbeitendeNo. 21.3114Schweiz
Nach verschiedenen Schätzungen sind 80 bis 90 Prozent der Sexarbeitenden in der Schweiz Migrantinnen. Die Motivation für die Sexarbeit ist für den Grossteil der Migranten und Migrantinnen in der Schweiz ökonomischer Art. Die Sexarbeit ist im niedrig qualifizierten Bereich eine von sehr wenigen Alternativen, die diese Migranten und Migrantinnen haben, um sich und ihre Familien zu ernähren. In der Regel ist Sexarbeit prekäre Arbeit. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben die prekäre Lage von [PAGE 126] vielen Sexarbeitenden verschärft, aber vor allem auch bestehende Vulnerabilitäten deutlich aufgezeigt. Monatelange Arbeitsverbote führten zu einem Anstieg an Gewalt, ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten.
Gleichzeitig herrscht nach wie vor ein starker Preis- und Konkurrenzdruck im Sexgewerbe. Die Einnahmen sind gering. Viele Sexarbeitende haben sich über die letzten Jahre stark verschuldet und können sich und ihre Familien nur noch knapp ernähren. Die Pandemie wurde langsam zu einer neuen Normalität. Für viele Sexarbeitende haben die Massnahmen der vergangenen Jahre anhaltende Folgen. Verstärkt wird ihre prekäre Situation insbesondere durch die exorbitanten Mietkosten, die viele Sexarbeitende für ihren Arbeitsplatz, der oft gleichzeitig auch ihr Wohnort ist, entrichten müssen. Das ist einer der Gründe, warum viele Sexarbeitende in Armut leben.
Die Wohn- und Arbeitsorte von Sexarbeitenden sind zudem oftmals in einem besorgniserregenden Zustand und somit auch aus gesundheitspolizeilichen Überlegungen sehr bedenklich. Eine systematische Untersuchung zu den hohen Mietpreisen im Sexgewerbe und den daraus resultierenden negativen Konsequenzen für Sexarbeitende existiert bisher nicht.
Der Bundesrat hätte mit der Motion aufgefordert werden sollen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die hohen Mietpreise die Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeitenden negativ beeinflussen, insbesondere im Bereich Gesundheits- und Gewaltprävention, und zu Abhängigkeiten und Zwangslagen führen oder diese verstärken können. Ausserdem sollte der Bundesrat eruieren, was die Schwierigkeiten und Hürden beim Verfahren gegen Mietwucher im Sexgewerbe sind, und wenn möglich Good-Practice-Beispiele aufzeigen. Daraus sollte der Bundesrat dann Handlungsbedarf und Lösungsvorschläge für die Kantone und Gemeinden bezüglich bezahlbaren Wohn- und Arbeitsraums für Sexarbeitende ableiten.
Da die Pandemie nun aber, zumindest vorläufig, vorbei ist - wir hoffen auch, sie kommt nicht wieder -, wird die Motion zu einem Teil hinfällig. Die schwierige Arbeits- und Lebenssituation vieler Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen bleibt jedoch bestehen.
Ich ziehe diese Motion zurück. Ich erachte es aber als wichtig, dass wir in absehbarer Zukunft einen Weg aufzeigen können, wie wir den Schutz von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen verbessern und ihnen Zugang zu ihren Rechten gewähren können.
- RedetextAltersdiskriminierung bei FrauenNo. 21.3090Schweiz
"Männer dürfen älter werden, Frauen werden alt gemacht!" Das schreibt die Journalistin Bascha Mika. Mit dieser Aussage beschreibt sie den gesellschaftlichen Blick auf alternde Frauen, der weitaus verachtender ist als jener auf alternde Männer - mit realen Auswirkungen.
Wenn Frauen älter werden, wird das mit körperlichem Verfall assoziiert. Damit wird der Körper der Frau, die ganze Frau abgewertet. Bei der Altersdiskriminierung von Frauen geht es auch um Arbeitsdiskriminierung. Für viele Frauen über fünfzig sind die beruflichen Aufstiegschancen gleich null, während Männer noch mit siebzig in Aufsichtsräte berufen oder zum Präsidenten gewählt werden. Laut einer Studie aus den USA erhalten Frauen unter 45 doppelt so häufig eine Einladung zum Bewerbungsgespräch wie Frauen, die dieses Alter überschritten haben.
Wenn Frauen Ende vierzig sind, ist die Jobsuche schwierig. Wenn sie einen finden, dann häufig nur in Teilzeit, was sich wiederum negativ auf die Rente auswirkt. Besonders zu spüren ist die Altersdiskriminierung nach der Pensionierung, denn Frauen sind besonders stark von Altersarmut gefährdet: Der Schweizer Altersmonitor 2022 von Pro Senectute zeigt, dass Frauen doppelt so oft von Altersarmut betroffen sind wie Männer. Dies liegt daran, dass die meisten Männer dieser Generation bis zur Pensionierung mit einem hohen Pensum erwerbstätig waren, während sich die Frauen um Haushalt und Kinder kümmerten und wenn, dann nur Lohnarbeit in einer Teilzeitanstellung verrichteten und somit keine oder eine sehr niedrige Rente aus der zweiten Säule erhalten. Wir haben in dieser Session schon genug darüber gesprochen.
Ageismus, also die Altersfeindlichkeit oder die negative Wahrnehmung und Stigmatisierung des Älterwerdens und Altseins, überkreuzt sich mit Sexismus, von dem Frauen ohnehin betroffen sind. Wie das Älterwerden und Altsein mit dem Geschlecht zusammenhängt, muss deshalb dringend erforscht werden. Denn Daten darüber, wie die Diskriminierung wirklich aussieht, was ältere Frauen erleben, wer betroffen ist und welche Massnahmen getroffen werden müssen, um genderspezifischer Gewalt im Alter vorzubeugen, sind in der Schweiz unauffindbar.
Der Bundesrat zeigt in seiner Stellungnahme vom 12. Mai 2021 ausschliesslich auf, welche staatlichen Aktivitäten in den Bereichen Altersdiskriminierung und Gleichstellung von Frauen separat getätigt werden. Es findet sich keine kombinierte Betrachtungsweise.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates und verschliesst somit die Augen vor der Realität. Es reicht nicht aus, sich separat mit den Themen der Geschlechter- und Altersdiskriminierung auseinanderzusetzen. Vielmehr braucht es eine Untersuchung, wie Geschlecht, Nationalität, Staatsbürgerschaft, Ethnie, körperliche und geistige Gesundheit, Zivilstand, Wohnort und Aufenthaltsstatus den Alltag und die Lebensrealität im fortgeschrittenen Alter beeinflussen.
Altersdiskriminierung von Frauen wird aufgrund des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen. Für eine nachhaltige Prävention braucht es mehr Wissen, denn Wissen ist Macht. Wüsste man mehr über den Zusammenhang von Gender und Altersdiskriminierung, könnte man die Ursachen systematisch angehen. Viele Frauen wünschen sich, würdevoll zu altern. Da Frauen von Anfang an wenig Würde zugestanden wird, scheint dieser Wunsch absurd. Das müssen wir ändern.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Stopp den Boni bei systemrelevanten BankenNo. 17.3322
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- SpezialKommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-NR Pflegende Angehörige(SGK-N Pflegende Angehörige)Schweiz
- Mitglied18.11.2020 – 14.06.2022
- Mitglied30.05.2016 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied10.12.2015 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Präsident/in02.12.2019 – 03.12.2023
- Präsident/in26.06.2018 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Mitglied10.12.2015 – 01.12.2019
- Vizepräsident/in30.11.2015 – 09.12.2015
- Vizepräsident/in25.11.2013 – 29.11.2015
- Mitglied15.12.2011 – 24.11.2013
- ArbeitsgruppeArbeitsgruppe Hochseeschifffahrts-Bürgschaften der Geschäftsprüfungskommissionen-V(GPK-NS Agr Hochseeschifff-V)Schweiz
- Präsident/in02.12.2019 – 03.12.2023
- Präsident/in05.07.2017 – 01.12.2019
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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