Peter Föhn
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Schwyz
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 11. Dezember 1952
- Wikidata
- Q119888
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 10.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizMassnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008Result: 113 Yes · 63 No · 6 Abst. · 18 Absent
- NeinSchweizFIPOI. Finanzhilfen an das IKRK (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008Result: 152 Yes · 14 No · 1 Abst. · 33 Absent
- NeinSchweizResult: 88 Yes · 91 No · 8 Abst. · 13 Absent
- NeinSchweizResult: 92 Yes · 81 No · 1 Abst. · 26 Absent
- NeinSchweizResult: 119 Yes · 73 No · 1 Abst. · 7 Absent
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- RedetextBundesgesetz über TabakprodukteNo. 15.075Schweiz
Ich wurde vor der Sitzung gefragt, ob ich an meinem letzten halben Tag in diesem Rat noch eine Attacke reiten würde. Nein, das mache ich nicht, aber ich sehe, dass eher von der anderen Seite attackiert wird. Attackiert wird hier gerade die freie Wirtschaftsordnung der Schweiz. Mit diesem Artikel 26a wird die liberale und freie Wirtschaftsordnung torpediert und gar nichts anderes. Man kann es auslegen, wie man will, letztendlich muss jeder Einzelne melden, denn es steht klipp und klar: Wer Tabakprodukte herstellt oder einführt, muss dies dem BAG melden. Also müssen alle melden. Und wenn es die Industrie melden muss, zieht sie die Zahlen einfach zusammen und sagt: Total wird so viel ausgegeben. Das sind teilweise nicht so grosse Konzerne, und dann sehen sie den Mitbewerbern sogar noch in die Zahlen. Ist das schweizerisch? Nein, da verstehe ich die Kommission jetzt überhaupt nicht.
Ich muss vorausschicken: Mit diesem Tabakgesetz habe ich allgemein ein bisschen Mühe. Dass der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden muss, ist natürlich unumstritten. Wir haben aber anno dazumal, im Jahre 2016, die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Bundesrat hat gemäss Auftrag drei Punkte erfüllt. Die Kommission hat jetzt einen Punkt erfüllt und dies, wie der Bundesrat, gut gemacht. Die zwei anderen Punkte - die Meldepflicht ist einer dieser Punkte - sind der Grund, weshalb man grossmehrheitlich für eine Rückweisung gestimmt hat: Das darf man nicht machen. Da wehre ich mich natürlich als Unternehmer, und jetzt nicht nur unbedingt betreffend dieses Tabakgesetz, es wird nämlich weitergehen.
Sie müssen hören: Wer Tabakprodukte herstellt oder einführt, muss dem BAG jährlich die Höhe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring in der Schweiz im Zusammenhang mit diesen Produkten melden. Ja, hallo, was ist denn das? Ich sage noch einmal: Ich spreche hier als freier Unternehmer. Ich will nicht weiter geknebelt werden. Die Wirtschaftsfreiheit muss doch das oberste Gebot bleiben. In den letzten Stunden und Tagen wurde hier drin das Wort "Gesellschaftsordnung" - eine liberale, freie Gesellschaftsordnung - mehrfach in den Mund genommen. Halten Sie sich bitte hier daran! Mit so einem Abschnitt ist das keine liberale Gesetzgebung und hat mit dem überhaupt gar nichts zu tun!
Bei meinem Antrag geht es nicht nur um das Tabakgesetz. Es geht um einen Grundsatzentscheid, und diesen Grundsatzentscheid müssen wir hier jetzt fällen, denn hier soll etwas aufgenommen werden, was es bis anhin in der Schweiz noch nie gegeben hat - noch nie gegeben hat! Ich befürchte nämlich, dass diese überschiessende Regulierung auf andere Konsumgüter angewendet werden könnte. Was ist als Nächstes dran? Vielleicht das Fleisch, die Süssigkeiten, Autos, Alkohol usw.? Sollen hier wiederum bürokratische Meldepflichten eben betreffend Werbe- und Marketingausgaben eingeführt werden? Solche Massnahmen sind unverhältnismässig und greifen - das sage ich jetzt wahrscheinlich mehrmals - tief in die Wirtschaftsfreiheit ein. Ist das noch Schweiz? Nein! Lassen wir doch die Unternehmer arbeiten!
Ich frage aber auch: Was will denn der Bund, das BAG, mit diesen Zahlen machen? Welchen Präventionseffekt sollte das jetzt haben, wenn man solche Zahlen meldet? Ich sehe keinen. Mir ist dieser Nutzen völlig unklar. Ich kann mir nur eine Richtung vorstellen: Der nächste Schritt wird sein, dass die Ausgaben staatlich vorgeschrieben werden, das heisst in einem ersten Schritt plafoniert werden. Alle müssen sich daran halten, und dann "bhüet Gott"! Das ist Planwirtschaft, meine Damen und Herren! Das ist Planwirtschaft und nichts anderes! Oder sagen wir es anders: Wir führen hier im Bereich der Werbe- und Kommunikationstätigkeiten von privaten Unternehmen eine Kartellisierung ein. Ich halte dies auch wettbewerbsrechtlich für bedenklich. Vorstellbar ist auch, dass der Bund eine stetige Absenkung der Werbeausgaben anstreben wird und vielleicht ein Werbeverbot durch die Hintertür einführen möchte.
Diese Meldepflicht für Werbeausgaben war - das sage ich auch noch einmal - im Juni 2016 neben dem überschiessenden Eingreifen bei der Werbung mit ein Grund, wieso dieser Rat den Entwurf zurückgewiesen hat.
Noch einmal: Der Bundesrat hat es ordnungspolitisch richtig umgesetzt, aber die Kommission hat dann den Pfad verlassen. Bleiben wir bitte schön bei unseren roten Linien, die wir im Jahre 2016 gezogen haben, bleiben wir dabei, dass wir die Wirtschaftsfreiheit der privaten Unternehmen weiterhin hochhalten! Wir sind immer noch in der Schweiz, und wir wollen eine liberale Wirtschaftsordnung. Die Tabakindustrie wäre dann der erste Wirtschaftssektor in der Schweiz, der gezwungen würde, Geschäftsgeheimnisse zu veröffentlichen. Das bedeutet, einmal mehr, vorauseilenden Gehorsam und mehr als Swiss Finish.
Es wurde vorhin gesagt, das sei die Mindestanforderung der WHO. Also, die WHO ist jetzt wirklich kein Herrgott! Und es wäre sogar eine Kann-Formulierung. Ja, das ist so. Aber, meine Damen und Herren, die WHO-Rahmenkonvention wurde von 180 Staaten ratifiziert - von der Schweiz noch nicht. Wie viele von den 180 Staaten haben diese Kann-Vorgaben in ihren staatlichen Regulierungen aufgenommen? Es waren genau vier Staaten! Aber wir wollen es aufnehmen. Das geht einfach zu weit.
Es gibt also keine Attacke von mir, ich muss Sie enttäuschen. Aber attackieren wir auch nicht das liberale und wirtschaftliche Räderwerk der Schweiz. Ich hätte riesige Freude, wenn mein letzter Antrag jetzt eine Mehrheit finden und Artikel 26a wieder entfernt würde, so, wie es im Entwurf des Bundesrates war.
Ganz zum Schluss danke auch ich. Sorry, dass ich hie und da ein bisschen direkt oder vielleicht undiplomatisch war. Ich habe hier in diesem Haus jetzt auch über hundert Sessionen erlebt. Allermeist war ich sehr, sehr zufrieden, aber hie und da habe ich mich auch am einen oder anderen Vorkommnis gestört - aber das vergisst man wieder. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einfach alles Liebe und Gute. Danke schön! (Beifall)
- RedetextSchweiz
Ich bitte Sie ebenfalls, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen, und demzufolge braucht es für mich auch keinen Gegenvorschlag.
Es ist höchste Zeit, einmal Nägel mit Köpfen zu machen. Die Kommissionssprecherin hat es gesagt, und alle sprechen davon, dass Handlungsbedarf besteht. Aber man will nicht handeln, weiss nicht, wo ansetzen, oder man getraut sich nicht. Das ist doch völlig falsch! Wir müssen einmal den Mut und das Rückgrat haben, hier eine Gesetzgebung zu machen oder in diesem Fall die vorliegende Initiative im positiven Sinne vor das Volk zu bringen.
Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates: "Die Initiative setzt sich zum Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Mindestvoraussetzungen für das 'Zusammenleben' zu bewahren. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass das Zeigen des Gesichts eine wichtige Rolle beim gesellschaftlichen Austausch spielt." Herr Minder hat es schon vorhin angesprochen. "Er anerkennt insbesondere, dass die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen, wie etwa das Tragen einer Burka oder eines Niqab, bei zahlreichen Personen Unbehagen auslöst. Solche Auftritte sind Ausdruck fundamentalistischer Strömungen im Islam und weisen auf eine Integrationsverweigerung hin. Sie entsprechen nicht den Werten der Offenheit und des Austauschs, wie sie unserer Demokratie zugrunde liegen."
Also, auch der Bundesrat anerkennt die Problematik. Es geht ja nicht nur um diese Verhüllungen. Es geht mit dieser Initiative natürlich auch um Verhüllungen beim Chaotentum, bei Demonstrationen usw.
In der Kommission habe ich gesagt, dass der Gegenentwurf für mich kaum das Papier wert sei, auf dem er geschrieben steht; zu dem stehe ich heute noch. Ich möchte wissen, was man aus diesem Gegenentwurf herausnehmen kann, was man nicht schon hat. Denn das hat man heute alles schon.
Ich zitiere aus der Vernehmlassungsantwort meines Kantons, des Kantons Schwyz: "Das neue Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot", und damit ist der vorgelegte Gegenvorschlag gemeint, "bringt aus Sicht des Regierungsrates keinen Mehrwert. Bereits heute muss bei der behördlichen Identifizierung von vermummten bzw. verschleierten Personen eine effektive visuelle Identifikation erfolgen. Das Nichtbefolgen der Aufforderung zur Enthüllung des Gesichts kann nicht mittels Busse erledigt werden. Unklar ist auch, welche Person Adressat einer Busse sein sollte, wenn ebengerade diese Person nicht eindeutig identifiziert wurde und das Ordnungsbussenverfahren nicht zur Anwendung kommen kann. Nicht zu überzeugen vermag weiter die vorgesehene Ergänzung des Tatbestands der Nötigung. Wer eine Frau unter Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zwingt, einen Gesichtsschleier zu tragen, macht sich gegebenenfalls bereits nach geltendem Recht strafbar. Der Regierungsrat", ich spreche immer noch vom Regierungsrat des Kantons Schwyz, "bezweifelt, dass der vorliegende indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative geeignet ist, dieser gegenübergestellt zu werden, nimmt er doch das Kernanliegen - das Verhüllungs- bzw. Vermummungsverbot im öffentlichen Raum - in keiner Art und Weise auf."
In eine ähnliche Richtung ging in der Vernehmlassung auch der Kanton Zürich: "In einer auf liberalen, auf rechtsstaatlichen Grundprinzipien wie Gleichheit und Gleichberechtigung beruhenden Gesellschaft können Vollverhüllungen im öffentlichen Raum nicht hingenommen werden. Vor diesem Hintergrund verlangen wir deshalb die Ausarbeitung eines neuen indirekten Gegenvorschlages, der ein allgemeines Vermummungsverbot und eine Regelung der Rechtsfolgen bei Nichtbefolgung enthält" - usw. usf. Ich könnte jetzt noch viel vorlesen, aber es ist einfach so - unsere Kommissionssprecherin hat es auch gesagt -: Es besteht Handlungsbedarf. Ich sage einfach, der Gegenvorschlag, wie er heute vorliegt, hat nach meiner Ansicht weder Hand noch Fuss. Ich bin dann gespannt, wie das umgesetzt werden könnte oder kann.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass das ein Eingriff in die Autonomie, in die Hoheit der Kantone sei. Wir helfen mit der Initiative gerade den Kantonen. Denn etliche Kantone rufen ja geradezu zum Handeln auf, zumindest die Bevölkerung, welche sich da und dort völlig verunsichert fühlt. Das zeigen auch die verschiedenen Vorstösse in den Kantonen. Da spreche ich vor allem die unsäglichen Demonstrationen an, Demonstrationen mit Vermummten, Demonstrationen mit Chaoten, denen die Polizei vielfach machtlos gegenübersteht; machtlos, weil sie nicht noch grösseres Unheil anrichten will respektive anrichten darf.
Sie sehen, Handlungsbedarf besteht. Wir sind drauf und dran, etwas zu machen, aber nicht etwas mit Hand und Fuss.
Deshalb bitte ich Sie dringendst, diese Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Dann brauchen wir auch diesen nichtssagenden Gegenvorschlag nicht.
- RedetextEinführung des VerordnungsvetosNo. 14.422Schweiz
Ich komme von der Fasnacht nun wieder in den Ratssaal und probiere, das doch möglichst ernsthaft darzulegen.
Meinem Sitznachbarn möchte ich sagen: Ich bin für detaillierte, klare Gesetze! Aber ich stelle hier eine Frage: Wollen oder müssen wir uns alles von der Verwaltung diktieren lassen? Ich will das nicht! Das muss auch nicht sein, denn durch detailliertere Gesetze werden auch die Verordnungen entsprechend kürzer. Es entsteht für den Anwender mehr Sicherheit, denn es wird schon in der Gesetzgebung Klarheit geschaffen.
Herr Engler sagt, es sei wenig praktikabel. Wenn ich heute den ganzen Tag zugehört habe, dann habe ich mich auch zwei-, dreimal geärgert, Stichwort CO2-Gesetz: Das ist für mich als Unternehmer auch nicht unbedingt praktikabel. Es ist zumindest sehr, sehr teuer und, noch einmal, überhaupt nicht praktikabel. Wir müssten hier also einmal den Sitzungssaal verlassen, d. h. weniger Gesetze machen. Wenn wir aber Gesetze machen, dann bitte klare Gesetze, nicht, dass man über die Verordnung streiten muss.
Herr Kollege Jositsch, wenn man mit einer Grenzversetzung, mit einer Begradigung etwas Positives bewirken kann, beide Nachbarn zufriedenstellen kann, dann soll man das doch bitte machen. Wir haben ja im Verhältnis von zwei zu eins bewiesen, dass Handlungsbedarf besteht, nicht nur hier im Saal, sondern auch drüben im Nationalrat. Ich sage es noch einmal, ich habe es mehrfach gesagt: etwa im Verhältnis von zwei zu eins. Wenn Sie das heute vom Tisch wischen, dann werden Sie immer und immer wieder - wie ein Perpetuum mobile - darüber zu diskutieren haben. Ich garantiere Ihnen das, aber das muss ich dann nicht mehr machen.
- RedetextEinführung des VerordnungsvetosNo. 14.422Schweiz
Ich beantrage, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Der Kommissionssprecher hat gesagt, die ganze Geschichte sei eine heikle Mission, eine heikle Angelegenheit - dem ist so. Deshalb beantrage ich auch, auf diese Gesetzgebung einzutreten. Es gab nämlich in den letzten Jahren und auch Jahrzehnten recht viele Vorstösse, in Richtung Verordnungsveto oder wie man dies auch immer nennen will, etwas zu machen respektive eine Gesetzgebung vorzubereiten.
Im Jahr 2015 behandelten wir in der SPK des Ständerates die parlamentarische Initiative Fournier 14.421 und die parlamentarische Initiative Aeschi Thomas 14.422 miteinander, da sie in die gleiche Richtung gingen. Die parlamentarische Initiative Aeschi Thomas hatten wir dannzumal abgelehnt, und auch die parlamentarische Initiative Fournier, aber nur mit Stichentscheid der damaligen Präsidentin. In einem zweiten Anlauf nahmen wir dann aber in der SPK-SR am 25. August 2016 nach dem Nationalrat die heute ausgearbeitete parlamentarische Initiative Aeschi Thomas im Verhältnis von 8 zu 3 Stimmen an. Wir sahen also Handlungsbedarf. Dann ging die nationalrätliche SPK an die Arbeit, erstellte einen über 40-seitigen Bericht, passte die Gesetzgebungen gemäss unserem Auftrag an, und der Nationalrat ist dann auch mit einem Stimmenverhältnis von etwa zwei zu eins auf dieses Geschäft eingetreten.
Die Fahne - Sie sehen das vor sich - hat mehr als 50 Seiten. Also steckt viel Arbeit dahinter, und es wurde auch gute Arbeit geleistet. Der Nationalrat hat die Vorlage am 18.[NB]Juni dieses Jahres behandelt und angenommen. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat die Vorlage mit 113 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Also haben die SPK und insbesondere deren Sekretariat viel gearbeitet und gut gearbeitet - so, wie wir die Aufträge erteilt haben. Und heute wollen wir nicht darauf eintreten! Das wäre nicht schön. So, wie es jetzt von der Mehrheit der Kommission vorgesehen ist, würde das die gute Arbeit, die bis dato gemacht wurde, torpedieren, und zwar mit einer 180-Grad-Wende. Wir würden besonders die Arbeit des Nationalrates und die[NB]damalige[NB]deutliche Mehrheit der Kommission nicht ernst nehmen.
Nebst dem Wertschätzen der bis anhin getätigten Aufträge und Arbeiten gibt es viele gute Gründe, auf diese Gesetzgebung, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten. Es ist mir natürlich klar, dass der Bundeskanzler und auch der Bundesrat keine Luftsprünge machen, wenn hier etwas gemacht wird. Aber das müssen sie auch nicht: Sie haben einzig und allein ihre Arbeit zu machen, und zwar ihre Arbeit gemäss unseren Aufträgen. Da haben wir natürlich in letzter Zeit schon hie und da grosse Fragezeichen gesetzt und uns auch hie und da die Augen gerieben, wenn wir näher auf die Verordnungen[NB]eingegangen sind und/oder von der Umsetzung betroffen waren.
Deshalb und noch einmal: Es gibt gute Gründe, hierauf einzutreten. Es ist nämlich nichts anderes als eine präventive Wirkung, die wir hier eigentlich auslösen wollen, und die Notbremse würde und dürfte nur in Ausnahmefällen gezogen werden. Es ist eine ausgewogene Vorlage mit recht hohen oder sogar sehr hohen Hürden. Ein Drittel des Rates und die Kommissionsmehrheit müssten nämlich entsprechend dafür sein, und die Fristen sind äusserst kurz angesetzt, und Ausnahmen sind auch gut definiert, sodass es also da nicht irgendwie zu etwas Unsachgemässem oder zu etwas ganz anderem kommen würde.
In unserer SPK sprach man am 20. August von einer Motion. Die Idee dahinter ist, dass man den Bundesrat beauftragen könnte, eine Verordnung innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern usw. - das schwirrt in den Köpfen vieler herum. Das wurde jetzt angedacht, und an der Novembersitzung wird noch einmal darüber gesprochen. Es wird auch der Antrag gestellt, dass dann eine Motion eingereicht werden müsste.
Ich erachte das einzig und allein als eine Nebelpetarde, die gezündet wird, damit wir dieses Geschäft hier jetzt vom Tisch wischen können. Ich meine, dass wir nicht noch einmal von vorne beginnen müssen, wenn schon so viel gemacht wurde, und ich sage es noch einmal: Das Verordnungsveto würde nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommen. Ich gehe jetzt nicht auf die Einzelheiten ein, weil das zu lange dauern würde.
Ich meine, wir sollten die gut angefangene und aufgegleiste Arbeit weiterführen und nicht noch einmal von vorne beginnen, sondern unsere Arbeit zu Ende führen. Die Kommission hat die Vorlage mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins in Auftrag gegeben. Der Nationalrat ist mit einem Stimmenverhältnis von etwa zwei zu eins darauf eingetreten und hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung auch mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins angenommen. Und wir sagen jetzt: "Nein, das geht uns nichts an, das machen wir nicht." Ich finde das unschön! Es besteht Handlungsbedarf, ansonsten würden wir ja nicht wieder über eine Motion sprechen. Handlungsbedarf besteht insofern auch, weil - ich sage es Ihnen - in der Kommission schon fünfzehn Anträge zu dieser Vorlage gestellt wurden. Die Detailberatung hat man dann aber nicht durchgeführt. Wir würden sie heute auch [PAGE 944] nicht durchführen, das Geschäft würde dann wieder an die Kommission zurückgehen.
Es gibt also viele Anzeichen dafür, dass Handlungsbedarf besteht. Ich meine, dass diese Arbeit endlich einmal zu Ende geführt werden sollte und wir nicht alle vier Jahre wieder von vorne beginnen sollten.
Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten.
- RedetextTotalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020No. 17.071Schweiz
Herr Roberto Zanetti hat mich herausgefordert. Man kann das jetzt schon aufnehmen, "wesentliche Änderungen". Was heisst "wesentliche Änderungen" letztendlich? UVP-Prüfungen müssen meistens vorgenommen werden. In Artikel 10a des Bundesgesetzes über den Umweltschutz steht das drin. Aber bauen Sie einmal etwas! Dann kommen Sie auf die Welt. Herr Roberto Zanetti, Sie haben vorhin gesagt, wir würden damit Planungssicherheit schaffen. Drei- oder viermal haben Sie das Wort "Sicherheit" in den Mund genommen. Nein, Sie schaffen "Verhinderungssicherheit", das sage ich Ihnen, und zwar sage ich Ihnen das als Direktbetroffener.
Die UVP werden durchgeführt, und zwar in übertriebenem Mass. Diese Erfahrung habe auch ich gemacht. Sie werden sehr unterschiedlich ausgelegt. Gehen Sie in Ihre Kantone, und fragen Sie die KMU, insbesondere die innovativen, die etwas tun wollen! Es ist einzig und allein - ich sage es hier und jetzt - eine Verhinderungspolitik, die wir mit diesem neuen Artikel betreiben würden. Es würde gerade für KMU, für die produzierende Wirtschaft, einfach heissen, ins Ausland auszuweichen.
Ist das unser Ziel? Nein, und deshalb bitte ich Sie dringend, den Antrag der Minderheit Fässler Daniel anzunehmen.
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)Obligatorische Leistungen der KrankenkassenNo. 96.3023
- MotionMitunterzeichner(-in)Verbesserungen in der Armee-AusbildungNo. 96.3153
- MotionMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Mitglied27.11.2017 – 01.12.2019
- Präsident/in10.12.2015 – 26.11.2017
- Vizepräsident/in30.11.2015 – 09.12.2015
- Vizepräsident/in25.11.2013 – 29.11.2015
- Mitglied15.12.2011 – 24.11.2013
- Ständig
- StändigNeat-Aufsichtsdelegation(NAD-V)Schweiz
- Mitglied18.12.2015 – 01.12.2019
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EDI/UVEK(GPK-S EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied16.12.2015 – 01.12.2019
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EJPD/BK(GPK-S EJPD/BK)Schweiz
- Präsident/in16.12.2015 – 01.12.2019
- Mitglied30.11.2015 – 09.12.2015
- Mitglied23.12.2011 – 29.11.2015
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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