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Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten

(14.095)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz28.11.2014
Speeches(65)
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65 Results
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Johann N. Schneider-Ammann(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Bundesrat bittet Sie auch im Sommer 2016, auf die Vorlage einzutreten und das Mögliche zu tun, das man in diesem Bereich tun kann, um die Arbeitsplätze, die damit verbunden sind, zu sichern.

    Ich persönlich bitte Sie, diesen Schritt zu machen, also einzutreten und die moderate Harmonisierung, wie wir sie nennen, mitzutragen. Es geht letztlich um Arbeitsplätze, und ich bin der Überzeugung, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse heute nicht besser sind als vor einem halben Jahr, als wir das letzte Mal diese Diskussion führten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden auch nicht besser werden. Meiner Ansicht nach muss hier in diesem Land jede Möglichkeit ergriffen werden, die mithilft, Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern [PAGE 344] oder Arbeitsplätze zu schaffen. Ich will die Wertschöpfung hier bei uns haben, und ich weiss: Wenn ich das sage, dann riskiere ich, dass man mir Protektionismus vorwirft. Aber die 11 Milliarden Franken, die wir 2014 jenseits der Grenze ausgegeben haben, wurden zu vier Fünfteln mit den Kosten, aber immerhin zu einem Fünftel mit den Öffnungszeiten begründet. Diese 11 Milliarden könnten wir auf der hiesigen Seite unserer Grenzen sehr wohl gebrauchen, wenn es um Beschäftigung geht. Ich habe in der Herbstsession, als wir das letzte Mal darüber debattierten, auch die Rechnung gemacht, dass es insgesamt ein Potenzial gibt, das bis auf 30 Milliarden hinaufgeht. Von 11 auf 31 Milliarden Franken ist also noch Raum für zusätzliches Shoppen jenseits der Grenze und damit für weitere Gefährdungen und Verluste von Arbeitsplätzen. Ich will, dass dieses Potenzial nicht stärker ausgeschöpft wird. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese moderate Harmonisierung mitzumachen.

    Ich frage mich natürlich auch, weshalb die Kantone diese Harmonisierung nicht schon lange selbst machen. Ich habe jetzt mit Interesse zugehört, wie der Kanton Wallis argumentiert hat. Offenbar ist der Leidensdruck noch nicht bei den Kantonen angekommen. Ich habe die Vermutung, dass man später einmal bereut, dass man nicht gehandelt hat. Der einzelne Kanton entblösst sich gleichsam etwas, wenn er aktiv wird. Also ist es möglicherweise doch das Rezept, dass wir mit einer Bundeslösung den bescheidenen Schritt machen und auf diesem Wege eine Massnahme ergreifen, die wir haben, um bestehende ungleiche Konkurrenzbedingungen auszugleichen.

    Es ist bei uns teuer - es ist bei uns zu teuer. Sie erwarten immer wieder, dass die Politik Massnahmen ergreift. Hier haben wir eine Chance. Deshalb müssen wir sie auch tatsächlich packen.

    Es wurde noch nicht gesagt, und das will ich in Erinnerung rufen, dass Herr Lombardi seinerzeit nicht als einzelner Initiant aufgetreten ist, sondern dass seine Motion 12.3637 immerhin von zwanzig Kantonsvertretern mitunterzeichnet wurde. Das war damals für den Bundesrat ein wichtiges Zeichen, dass sich eine ganze Anzahl Kantone verpflichtet und gesagt hat: Bund, mach jetzt endlich etwas!

    Dann sei daran erinnert, dass es ein Kann-Gesetz ist und nicht ein Muss-Gesetz. Es wurde gesagt: Wo es heute keine Gesetzgebung hat, muss es auch künftig keine Gesetzgebung geben. Es ist aber ein bescheidener Eingriff, ich habe das schon betont, und es soll auch ein bescheidener Eingriff bleiben.

    Zur Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK): Sie haben mich in der Kommission beauftragt, noch einmal mit der VDK zu sprechen. Ich habe das gemacht. Die VDK hat auch in der zweiten Diskussion, die wir geführt haben, klar Stellung genommen und hat den Föderalismus betont. Sie will sich nichts vom Bund vorschreiben lassen. Das haben wir schliesslich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Die VDK hat allerdings bei dieser zweiten Begegnung auch gesagt: Sollte der Bund die Lösung weiterhin anstreben wollen, dann würden die Kantone sich zurückhalten und diese Bestrebung nicht systematisch infrage stellen.

    Die verfassungsmässige Kompetenz des Bundes wurde erwähnt. Herr Richli hat seine Expertise abgegeben, und ich will nicht die ganze Geschichte aufrollen, Sie kennen sie.

    Lassen Sie mich noch einmal sagen, dass wir wenig Möglichkeiten haben, uns gegen die Frankenstärke zur Wehr zu setzen. Es geht um Wertschöpfung hier im Land. Es geht darum, dass wir die Beschäftigung hier im Land sicherstellen können. Es geht darum, dass wir innerstaatliche ungleich lange Spiesse wettbewerblich so korrigieren, dass die Chancen für die normalen Detaillisten wieder grösser werden. Ich rede also von den vorteilhaften Bedingungen, die heute die Tankstellen-, die Flughafen- und die Bahnhofshops kennen. Dann geht es, wie schon gesagt, darum, dass wir die ungleichen Spiesse im Vergleich zur unmittelbaren Nachbarschaft kompensieren können.

    Folgen Sie also der Mehrheit Ihrer Kommission, folgen Sie dem Bundesrat, folgen Sie dem Nationalrat; der Nationalrat war eindeutig in seiner Entscheidung. Helfen Sie mit, dass wir eine psychologisch schwierig gewordene Situation entkrampfen können, indem wir niemandem zu nahe treten müssen, aber doch einen Schritt in die richtige Richtung machen. Dann muss man sich dereinst nicht den Vorwurf gefallen lassen, man habe den Zeitpunkt verpasst, dafür zu sorgen, dass die Wertschöpfung hier im Lande bleibt und dass damit etwas Richtiges für die hiesige Beschäftigung gemacht wird. Ich habe Sorgen hinsichtlich unserer künftigen Vollbeschäftigung, und deshalb ist es mir wichtig, dass wir auch hier, bei dieser relativ bescheidenen Korrektur, machen, was wir machen können.

  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie machen es mir als Kommissionsberichterstatterin nicht ganz einfach, denn ich muss eigentlich sagen: Ich bin so klug als wie zuvor! Dies ist so, weil wir an und für sich - jetzt teils mit neuen Akteuren - die Diskussion fortgeführt haben, die wir bereits in der Herbstsession hatten. Ich habe vielleicht nicht aufmerksam zugehört, aber wirklich neue Argumente habe ich nicht gehört. Die Auslegeordnung ist also in etwa dieselbe, wie wir sie schon hatten.

    Letztlich sind wir aufgerufen, eine Güterabwägung zu machen zwischen einerseits jenen Argumenten, die die veränderten Kundenbedürfnisse und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels betreffen, und andererseits jenen, die den Föderalismus ins Feld führen. Wobei man - ich sage das als ehemalige Regierungsrätin - hier nicht im Kernbereich des Föderalismus ist; das muss man auch einmal sagen. Wir sprechen hier also nicht von den Souveränitätsgebieten wie der Bildung, den Finanzen, der Gesundheit oder eben auch der Sicherheit. Und die Kantone, ich habe es auch schon einmal gesagt, sind auch nicht immer ganz konsequent. Sie haben beispielsweise von uns verlangt, dass wir ein einheitliches Alkoholverkaufsverbot veranlassen, und beim Tabakproduktegesetz wollen sie auch einheitliche Alterslimiten. Beide Bereiche sind im klaren Kompetenzbereich der Kantone, einmal im Polizeirecht, einmal im Gesundheitsrecht - und dort sind dann die Pfeiler des Föderalismus. Es geht letztlich also um eine Güterabwägung zwischen liberaler Lösung und föderalistischen Argumenten, die Sie vorzunehmen haben und die vielleicht auch persönlich ist; diese Argumente sind für mich legitim. Hier vielleicht noch eine Bemerkung an die geschätzten Kollegen Rechsteiner Paul und Levrat: Hand aufs Herz, wenn in Ihren Kantonen liberalisiert werden soll, sind Sie dann dafür? Sie müssen es hier nicht beantworten, das können wir einmal unter vier oder sechs Augen besprechen.

    Es werden aufgrund der Frankenstärke immer wieder auch eine Industriepolitik und Eingriffe gefordert. Es wird gesagt, der Staat müsse etwas machen, um die Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft und überhaupt in der Industrie zu retten. Hier könnte man durchaus - vielleicht in einem bescheidenen Rahmen, es ist kein Allheilmittel, das hat die Mehrheit der WAK auch nie gesagt - die Wettbewerbsfähigkeit des Detailhandels stärken und möglicherweise auch etwas dafür sorgen, dass verschiedene Betriebe ähnlich lange Spiesse haben.

    Ich muss angesichts der Emotionalität der Debatte auch noch einmal darauf hinweisen, dass zehn Kantone überhaupt keine Regelung haben, und es wäre mir nicht aufgefallen, dass wir dort absolut prekäre Zustände für die Arbeitnehmenden, die Detailhandelsgeschäfte usw. hätten. Die Menschen entscheiden selber, die Ladeninhaber entscheiden selber, und auch die Arbeitnehmenden können entscheiden, ob sie bei einem Arbeitgeber arbeiten wollen oder nicht. In zehn Kantonen funktioniert es offensichtlich ohne Regelung der Ladenöffnungszeiten. Von daher scheint mir das Anliegen vertretbar zu sein. Es würde mich aber nicht ganz erstaunen, wenn das Ergebnis am Schluss nicht ganz anders ausfällt. Deshalb werde ich jetzt noch nicht zum Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul sprechen, ich würde das im Falle eines Eintretens tun.

    Ich möchte Sie aber im Namen der Kommissionsmehrheit bitten, auf diese Vorlage einzutreten.

  • Redetext
    Filippo Lombardi(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Zu meiner Interessenbindung: Ich bin ein normaler Kunde, der in der Schweiz neben einem Dorfladen wohnt. Ein bisschen weiter weg hat es einen Dorf-Coop. Ich habe, wie viele von uns, unregelmässige Arbeitszeiten, komme oft spät aus einer Sitzung in Bern oder aus meinem Büro zurück, und ich finde mich vor verschlossenen Türen, wenn ich etwas einkaufen möchte.

    Dann habe ich ein paar Lösungen zur Verfügung. Die erste geht so, dass ich einige Kilometer bis zum Hauptbahnhof Lugano fahre. Dort kann ich etwas kaufen. Oder ich fahre einige weitere Kilometer bis zur nächsten Autobahntankstelle, da kann ich noch etwas mehr kaufen. Oder ich fahre zwanzig Kilometer bis Italien, da kann ich 365 Tage pro Jahr während 24 Stunden einkaufen, was ich will. Oder ich könnte noch in einem Nachbarkanton einkaufen, wenn ich ein bisschen näher an der nördlichen Grenze meines Kantons wohnen würde.

    Egal, wohin ich fahre - ich belaste die Umwelt. Schlimmer ist aber Folgendes: Wenn ich ins Ausland fahre, dann entziehe ich meinen lokalen Läden Umsatz, meinem Kanton und dem Bund Steuern und gefährde die Arbeitsstelle einer einheimischen Verkäuferin. Herr Noser hat zu Recht daran erinnert, dass es eine weitere Alternative gibt. Ich kann online etwas bestellen, und dann kommt jemand mit einem Lieferwagen und beliefert mich. Ich gefährde die lokale Verkäuferin gleich noch einmal mit dieser Lösung.

    Ich habe die Motion 12.3637, die zu diesem Gesetzentwurf geführt hat, vor vier Jahren eingereicht. Damals hat man beim Schweizer Einkaufstourismus im Ausland von einem Volumen von über 6 Milliarden Franken pro Jahr geredet. Jetzt sind wir bei über 11 Milliarden, wenn meine Zahlen stimmen. Und die Tendenz ist weiter steigend.

    Es wurde natürlich bemerkt, dass die Preise die zentrale Rolle in dieser Entwicklung spielen, und ich stimme dem zu. Aber die Umfragen, die bei den Kunden gemacht wurden, haben gezeigt, dass 22 Prozent als Hauptgrund für ihre Einkäufe im Ausland tatsächlich die Öffnungszeiten angeben. Wenn wir 22 Prozent von diesen 11 Milliarden Franken, Tendenz steigend, zurückgewinnen könnten, hätte sich die Übung schon gelohnt, nicht nur für den Bund, der die Mehrwertsteuer kassiert, und nicht nur für den Kanton, der weitere Steuern kassiert, sondern auch für die Arbeitnehmer der Branche. Wir wissen, dass pro 300 000 Franken fehlenden Umsatzes eine Stelle gestrichen wird - Kollege Noser hat auf die Anzahl gestrichener Stellen hingewiesen. Wenn wir 1,5 Milliarden Franken von diesen 11 bis 12 Milliarden Franken retten könnten, dann hätten wir in dieser Branche 5000 Arbeitsstellen in der Schweiz gerettet.

    Natürlich können Sie sagen, dass ich im Tessin wohne und deshalb die genannten Probleme habe und dass die anderen diese Probleme jedoch nicht haben - Herr Levrat spricht von "arguments particuliers" des Tessins. In der Regel spürt das Tessin die gleichen Probleme wie der Rest der Schweiz, nur ein bisschen früher, weil wir an der schwierigen Grenze nach Italien und somit ein bisschen exponierter sind. Da sind die Bedingungen noch schwieriger als anderswo. Aber früher oder später spürt die ganze Schweiz die gleichen Probleme wie das Tessin. Wenn wir heute eine Möglichkeit haben, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, dann sollen wir es tun: Das wird nicht nur dem Tessin, sondern der ganzen Schweiz zugutekommen. [PAGE 343]

    Die Bedeutung des Detailhandels wurde von Kollege Müller in aller Breite geschildert. Er hat nur etwas nicht gesagt: Es ist die einzige Branche, die in den letzten Jahren markante Rückgänge bei den Einnahmen verkünden musste, weil man einfach im Ausland einkauft. Sie hat bei den Einnahmen viele Prozente und sie hat, notabene trotz Bevölkerungswachstum, viele Stellen verloren. In einigen Kantonen haben die ersten Entlassungswellen begonnen.

    Wie ist die heutige Situation? Wir haben in unserem Land keine föderalistische Lösung, sondern einen mittelalterlichen Flickenteppich, möchte ich sagen: Je nach Kanton sind diese Öffnungszeiten anders geregelt, und das hat selbstverständlich mit dem Arbeitnehmerschutz nichts zu tun. Der beste Gewerkschafter könnte mich nicht überzeugen, dass es richtig ist, im Kanton A die Verkäuferin ab 18 Uhr zu schützen, im Kanton B ab 18.30 Uhr, im Kanton C ab 19 Uhr, im Kanton D ab 20 Uhr und im Kanton Z erst ab 23 Uhr. Ist denn der Arbeitnehmerschutz von Kanton zu Kanton verschieden? Es ist, glaube ich, schwierig, das zu beweisen. Die heutige Situation schafft überall Wettbewerbsverzerrungen und basiert auf rechtsungleichen Behandlungen aller: der Arbeitnehmer je nach Kanton, wie ich gesagt habe, aber auch der Arbeitnehmer in dieser Branche im Vergleich zu Arbeitnehmern anderer Branchen.

    Notabene hundert Prozent der Kunden der Läden sind Arbeitnehmer in irgendeiner Branche, die keine solchen kantonalen Schutzmassnahmen kennt. Es ist eine rechtsungleiche Behandlung.

    Dazu kommt die rechtsungleiche Behandlung der Arbeitgeber: Warum können die einen Arbeitgeber in diesem Land mit dem gleichen Arbeitsgesetz im ganzen Land, mit den gleichen Handels- und Industriegesetzen, mit dem gleichen Binnenmarktgesetz in dem einen Kanton die Läden offen halten, und wenige Kilometer entfernt im Nachbarkanton ist das nicht möglich? Es ist auch eine Ungleichbehandlung der Akteure der Branche, der Arbeitgeber, es ist eine Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen.

    Es ist auch eine Ungleichbehandlung der Kunden. Wenn ich Glück habe, lebe ich neben einer Tankstelle, und dann werde ich bedient, und sonst ist das nicht so.

    Es ist weiter eine Ungleichbehandlung der Schweiz gegenüber dem Ausland - nicht nur, was den Tourismus in Bezug auf die Läden im benachbarten Ausland betrifft, sondern auch, was den Tourismus in der Schweiz betrifft, da gebe ich Herrn Noser Recht. Oft sind unsere Städte am Abend tot, sobald die Läden schliessen. Ist das wünschenswert für unseren Tourismus und die damit verbundenen Arbeitsstellen?

    Ich bin ein überzeugter Föderalist. Aber ich glaube, hier ist Föderalismus fehl am Platz. Wir leben eher in einer Situation des Anachronismus. Wir sollten den Mut haben, jetzt über unseren Schatten zu springen und einen Schritt zu machen.

    Es ist ein Schritt, der sowieso demokratisch abgesegnet werden wird. Es ist angekündigt: Falls wir der Vorlage zustimmen, gibt es ein Referendum. Das Schweizervolk wird die Möglichkeit haben, sich zu äussern, wie es das bezüglich Tankstellen gemacht hat, wie es das bezüglich Bahnhöfen und Flughäfen gemacht hat. Wir bleiben also demokratisch, das Volk wird das letzte Wort haben. Aber ich glaube, wir müssen den Mut haben, diesen Schritt im Sinne der Vorlage jetzt zu machen.

    Wie gesagt: Wir sprechen nicht über eine Deregulierung oder über eine wilde Liberalisierung. Es geht um eine moderate Teilharmonisierung, die vorliegt, um ein konkretes Problem zu lösen.

    Ich bitte Sie also, einzutreten und den Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul abzulehnen. Ich bin zwar für sozialpartnerschaftliche Lösungen, und ich bin auch froh, dass gerade heute mit dem Vorschlag eines Gesamtarbeitsvertrages im Tessin ein solcher Weg eingeschlagen wurde. Ich bin aber absolut sicher, dass wir dies in unserem rechtlichen System nicht per Bundesgesetz anordnen können. Das wäre systemfremd, und das können und wollen wir auch nicht.

  • Redetext
    Beat Rieder(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich möchte nur auf ein Argument eingehen, und das ist das touristische Argument von Kollege Noser. Wieso schreien die Tourismuskantone nicht nach diesem Gesetz? Das ist eigentlich relativ klar: Wir haben in diesen Kantonen eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten für die Tourismuszentren längstens geregelt. Wir haben während der Sonntage und der Hochsaison Öffnungszeiten, die uns zu den übrigen Regionen absolut konkurrenzfähig machen. Daher wollen wir das Gesetz eigentlich nicht.

    Der Kanton Wallis hat in den letzten acht Jahren drei- oder viermal das Ladenöffnungszeitengesetz revidiert. Wir haben eine Flexibilisierung in Schritten vorgenommen. Das wurde gut aufgenommen. Falls es notwendig sein sollte, noch weiter zu flexibilisieren, könnte das unser Kanton jederzeit machen, so wie alle anderen Kantone auch. Darum ist für mich in dieser Debatte die entscheidende Frage: Was hindert einen Kanton daran, die Ladenöffnungszeiten zu flexibilisieren bzw. zu erweitern, wenn er das will? Die Antwort ist: eigentlich nichts.

    In diesem Sinne werde ich für Nichteintreten stimmen.

  • Redetext
    Damian Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Detailhandel zählt mit rund 400 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den Eckpfeilern der Schweizer Wirtschaft. Nach dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie der öffentlichen Verwaltung ist also der Detailhandel der grösste nichtstaatliche Wirtschaftszweig unseres Landes.

    Während der vergangenen zehn Jahre hat sich unsere Gesellschaft enorm verändert. Die Digitalisierung einerseits und das individuelle Einkaufsverhalten andererseits haben den Detailhandel verändert. Ein grosses Problem ist die marktbeherrschende Stellung der Grossverteiler. Untersuchungen belegen, dass mit jeder neuen Stelle bei einem Grossverteiler rund anderthalb bis zwei Stellen im gewerblichen Bereich verlorengehen. Der gewerbliche Detailhandel ist aber ortsgebunden und bereichert über die Ladentüre hinaus das soziale, politische und kulturelle Gefüge in den Gemeinden, und deshalb müssen wir dazu Sorge tragen. Ja, man könnte sogar meinen, dass die Grossverteiler mit ihren Tankstellenshops die privilegierten Öffnungszeiten gemäss der aktuellen Gesetzgebung missbrauchen, denn zwei Zapfsäulen und ein grosser Laden dahinter schaffen schon die Möglichkeit, diesen Laden länger offen zu halten.

    Der Bundesrat führt in seinen Erläuterungen aus, dass das neue Regulierungsbundesgesetz gegen den Einkaufstourismus wirken soll. Diese Begründung ist - das stellt man fest, wenn man die Situation in den stark betroffenen Kantonen analysiert - stark zu hinterfragen.

    Ich kann sagen, dass ich aufgrund meiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit fast jeden einzelnen Laden in der Schweiz - sei es in der Ostschweiz, im Tessin, aber vor allem auch in der Westschweiz - sehr gut kenne. Ich besuchte in meiner Tätigkeit auch mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kleine und grosse Läden. Ich erlaube mir ein kleines Beispiel dazu: Wenn ich in Basel das Einkaufszentrum "Stücki" besuche, sehe ich, dass es fast leer ist und viele Geschäfte dort ihre Ladenfläche verkleinern. Warum? Weil sie es nicht mehr bezahlen können, da sie keine Frequenz mehr haben. Wenn ich aber zehn Minuten über die Grenze weiterfahre, dann sehe ich dort im Parkhaus Urner, Luzerner, Nid- und Obwaldner, aber auch Waadtländer, Freiburger und Berner Autoschilder. Wenn ich die betreffenden Personen dann anspreche, zeigt sich, dass der Hauptgrund für den Kaufentscheid im Ausland nicht die Ladenöffnungszeiten sind, sondern am Schluss ganz einfach der Preis.

    Sie können sich auch vorstellen: Wenn man diesen Personen vorrechnen würde, wie viel die Strecke bzw. die Fahrzeit von Luzern bis über die Grenze bei Basel eigentlich kosten [PAGE 342] würde, dann würden wohl einige darauf verzichten. Zudem - und es würde mich wundernehmen, Herr Bundespräsident, was Sie dazu sagen - bilden sich Schlangen, wenn es darum geht, abzustempeln, wenn also die Leute aus den Einkaufszentren kommen, ihre Quittungen abstempeln lassen und so schlussendlich noch die Mehrwertsteuer zurückerhalten. Das ist der grosse Stauverursacher. Ich denke, das ist ebenfalls ein ganz wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt.

    Eine Studie des Staatssekretariates für Wirtschaft zeigt, dass längere Ladenöffnungszeiten vor allem für grössere Läden vorteilhaft sind. Kleine und spezialisierte Detaillisten, die viel personalintensiver arbeiten, werden dagegen im Vergleich zu den grossen Playern in eine ungünstige Lage gebracht. Das Ladenöffnungszeitengesetz verursacht somit eine Wettbewerbsverzerrung zwischen kleinen und grossen Detaillisten. Deshalb ist die IG Detailhandel Schweiz mit Migros, Denner, Coop und Manor, aber auch weiteren für das Ladenöffnungszeitengesetz, wie es heute vorliegt. Klar dagegen spricht sich beispielsweise der Detaillistenverband meines Kantons aus.

    Auch die Auswirkungen auf das Familienleben und die Gesellschaft müssen berücksichtigt werden. Für die Beschäftigten im Detailhandel ist mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten und dadurch mit negativen Auswirkungen auf das Privatleben zu rechnen. Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beschleunigt den bereits laufenden Strukturwandel hin zu grösseren Geschäften. Nehmen Sie zum Beispiel Ihre Kantonshauptstadt als Vorbild: Nur selten treffen Sie heute dort noch Handwerks- oder kleine Detaillistenbetriebe von ein bis drei Mann an. Kollege Rechsteiner hat sich diesbezüglich bereits geäussert.

    Für mich als Ständerat ist der Föderalismus enorm wichtig. Dank dem Föderalismus haben die Kantone die Freiheit, ihre Gesetzgebung den eigenen kantonalen Bedürfnissen anzupassen. In sage und schreibe 13 von 14 kantonalen Abstimmungen seit 2006 hat sich das Volk jeweils gegen die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Auch das Luzerner Stimmvolk sagte bei den letzten drei Abstimmungen in den Jahren 2006, 2012 und 2013 auch zu ganz kleinen Anpassungen immer klar Nein.

    Herr Germann hat bereits von gleich langen Spiessen gesprochen. Die Bevölkerung sieht dieses Argument auch, aber sie will die heutige Regelung ja nicht ändern, sonst würden nicht schlussendlich nur 35 und etwas mehr Prozent jeweils Ja sagen und der Rest Nein. Schlussendlich gilt es, wenn man von gleich langen Spiessen spricht, auch zu berücksichtigen, dass die Kaufkraft, egal, ob ein Laden länger offen hat oder nicht, genau gleich ist. Ein Franken kann nur einmal ausgegeben werden. Und wenn ich höre, dass der Tourismus berücksichtigt werden muss, ist es ganz einfach: Dieser hat schon eine Spezialbeurteilung. Wenn ich zum Beispiel Luzern nehme, eine vorbildliche Tourismusstadt, so ist zu sagen, dass die Läden am Samstag und am Sonntag länger geöffnet sind. Wenn die Nidwaldner am Samstag die Läden bis 18 Uhr offen haben und im Kanton Luzern Werbung machen, weil wir Luzerner nur bis 16 Uhr offen haben, sollen die Nidwaldner das machen. Ob die Luzerner dann dorthin gehen, liegt in ihrer eigenen Kompetenz.

    Genau deshalb will ich die Souveränität der Kantone, welche die Öffnungszeiten gemäss ihren eigenen Bedürfnissen und gemäss ihrer eigenen Infrastruktur anpassen können, nicht torpedieren.

    Ich bitte Sie: Tragen wir Sorge zum Föderalismus, und überlassen wir den Kantonen und der Bevölkerung die Entscheidung zur Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten. Treten wir auf diese Vorlage nicht ein.

  • Redetext
    Roberto Zanetti(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Gestatten Sie mir zwei, drei Antworten auf die vorgebrachten Argumente. Es sind zweifellos gute Argumente. Wieso aber haben Sie das nicht in Ihren Kantonen gemacht? Wir haben in der Kommission die Vertreter der Kantone begrüsst. Die Kantone haben Nein zum Entwurf gesagt. Wir haben dann gesagt: Wir versuchen es noch einmal, vielleicht kommen die Kantone zur Vernunft. Man hat die Kantone noch einmal gefragt. Sie haben wieder Nein gesagt. Dreimal haben die Kantone Nein gesagt. Deshalb geht es für mich heute nicht um die Frage der Ladenöffnungszeiten, sondern um die Frage nach dem pfleglichen Umgang mit den Kantonen. Wir können die Kantone doch nicht dreimal fragen und dann trotzdem machen, was wir wollen - sonst hätten wir es direkt so machen können.

    Zum Argument, dass man in den Tourismusregionen flexibler sein solle: Herr Bundespräsident, ich glaube, das ist bereits so gemacht worden, und zwar mit einem Vorstoss von Kollege Abate. Ich habe es nicht mehr ganz genau im Kopf.

    Zur Frage der Volksentscheide: Kollege Ruedi Noser äussert sich immer sehr optimistisch, was Volksabstimmungen betrifft. Ja, meinetwegen - in meinem Kanton hat man aber eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten mehrmals abgelehnt, in vielen anderen Kantonen hat man sie auch mehrmals abgelehnt. Ich sage Ihnen: Der Politikverdrossenheit - "sie machen ja doch, was sie wollen" - würden wir damit Tür und Tor öffnen. Deshalb bin ich wirklich auch der Meinung, wenn der Kanton Tessin, der Kanton Zürich oder der Kanton Schaffhausen finden: "Ja, da müssen wir flexibilisieren!", dann gehen Sie bitte voran, sorgen Sie in Ihren Kantonen für flexible Ladenöffnungszeiten, aber lassen Sie die Kompetenz bei den Kantonen.

    Ich als gewissermassen Alleinerziehender sage es Ihnen ganz ehrlich: Mir sind lange Ladenöffnungszeiten nicht unsympathisch. Ich komme in der Regel nach Hause, wenn die Läden bereits geschlossen sind. Man kann sich ja auch organisieren; ich gebe gerne mal ein paar Tipps, wie man sich am Samstagvormittag verpflegen kann usw. Aber wenn es ein solches Riesenbedürfnis ist: Machen Sie das doch in Ihren Kantonen. Halten wir diesen pfleglichen Umgang zwischen dem Bundesgesetzgeber und den Kantonen doch hoch, und sagen wir Nein zu diesem Gemurkse, zu dieser Vorlage, die übers Knie gebrochen werden soll. Jeder Kanton kann dann machen, was seinen Bedürfnissen entspricht. Ich glaube, das ist bisher ein guter Weg gewesen, den man meines Erachtens weiter beschreiten sollte.

    Ich werde auf jeden Fall für Nichteintreten und gegebenenfalls für Rückweisung stimmen, damit die WAK allenfalls mindestens noch sozialverträgliche Abfederungen einbauen könnte.

  • Redetext
    Ruedi Noser(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Auch ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Rechsteiner Paul abzulehnen.

    Ich gestatte mir, zuerst kurz zu erwähnen, über welche Branche wir hier reden. Es ist der Detailhandel. Er wurde vorhin zum Teil etwas negativ dargestellt. Ich glaube, als Erstes müsste man einmal festhalten, dass wir über den grössten privaten Arbeitgeber der Schweiz reden. Das ist einmal ein wichtiger Punkt. Mein Vorredner hat es vorhin gesagt: Dieser grösste private Arbeitgeber hat durch den Einkaufstourismus allein 33 000 Stellen verloren. Das sind 33 000 Stellen, die alle heute im Ausland schlechter bezahlt werden als zuvor in der Schweiz. Das ist die Situation, in der wir drinstecken. Dazu kommt noch der ganze Internethandel. Der kommt eben auch noch dazu, und der ganze Ausland- und der ganze Internethandel haben keine Öffnungszeiten. Wir stellen fest, dass es immer mehr Leute gibt, die nachts um 12 Uhr am Einkaufen sind, halt im Internet. Die gehen nicht mehr in den Laden. Wir produzieren hier einen grossen volkswirtschaftlichen Schaden beim grössten privaten Arbeitgeber der Schweiz. Die zwei anderen Arbeitgeber, die auch gross sind, sind staatliche Arbeitgeber.

    Dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen - das ist auch wichtig -, dass wir nicht nur vom Einkaufstourismus sprechen, den wir mit dieser Vorlage etwas eindämmen wollen, sondern dass wir hier auch vom Inlandtourismus sprechen. Der Tourismus hat sich gewaltig geändert. Früher ging man irgendwohin, von mir aus in ein Bergtal, und hat dort eine Woche Ferien verbracht. Die Touristen, die wir jetzt ansprechen und für die wir hier für die ganze Schweiz Geld sprechen - notabene im gleichen Departement -, das sind Touristen, bei denen Shopping zum touristischen Erlebnis gehört. Das betrifft nicht das Gipfeli im Skiort, das man morgens und am Sonntag kaufen kann. Es geht um ein ganz anderes Shopping-Erlebnis. Wir können nicht die asiatischen Touristen hierher in die Schweiz holen wollen, wenn wir unsere Läden schliessen. Für sie ist Shopping etwas Touristisches. Und das Touristische findet nicht mehr im Tourismusort statt, sondern das findet eigentlich praktisch in der ganzen Schweiz statt. Die Probleme kennen wir ja von den anderen Kollegen, die das hier aufgebracht haben. Das müsste man unbedingt auch berücksichtigen.

    Dann wurde vorhin das Wort "aufgezwungen" erwähnt. Es wird niemandem etwas aufgezwungen. Kein Einziger muss am Montagabend um 8 Uhr den Laden offen haben. Es wird niemandem etwas aufgezwungen. Die Läden bekommen ein Recht, mit dem sie öffnen können oder nicht. Das sage ich [PAGE 341] jetzt als einer, der aus einem sehr liberalen Kanton kommt. Es ist überhaupt nicht so, dass im ganzen Kanton Zürich die Läden bis abends um 11 Uhr offen sind. Überhaupt nicht, nicht einmal an der Bahnhofstrasse ist es so! Die sind zu sehr, sehr unterschiedlichen Zeiten offen. Sie haben gesagt, die Zeit werde dann halt unter Umständen mehr fragmentiert. Ich möchte Sie einmal auf etwas aufmerksam machen: Wenn Sie von 7.30 bis 18.30 Uhr offen haben, dann ist das länger, als wenn Sie von 11 bis 20 Uhr offen haben. Es gibt ganz viele Läden, die ihre Öffnungszeiten komplett umgestellt haben, weil morgens niemand kommt. Also öffnen sie um 11 Uhr und haben dann abends bis 20 Uhr offen. Wenn die Nachfrage am Abend besteht, dann muss man sie halt auch am Abend befriedigen. Sonst macht das, wie es Kollege Germann vorhin gesagt hat, das Ausland dann schon.

    Es geht hier also nicht nur um eine Frage des Föderalismus, sondern es geht auch darum, ob wir die Wettbewerbsverzerrung, die es heute in diesem Land gibt, wirklich beibehalten wollen. Heute haben die Läden an Hauptbahnhöfen offen, und jeder Tankstellenshop hat offen. Gehen Sie mal am Abend in einen Bahnhof - Sie werden nicht einkaufen können, so eng stehen sich die Leute auf den Füssen. Das Personal kommt gar nicht nach, die Gestelle neu einzuräumen. Das ist ein riesiger, riesiger Wettbewerbsvorteil gegenüber jemandem, der zehn Meter daneben einen Laden hat und schliessen muss. Wie gerecht werden denn diese Standorte verteilt? Darüber könnte man auch einmal diskutieren.

    Wir dürfen die Wettbewerbsverzerrung, die wir hier zulassen, nicht gegen den Föderalismus ausspielen. Wenn Sie das Thema anschauen, sehen Sie, dass die Bedürfnisse auch innerhalb der Kantone sehr unterschiedlich sind. Man kann nicht sagen, in Graubünden bestehe kein Bedürfnis zum Einkaufen und, ich weiss nicht, etwa in Zürich bestehe ein solches Bedürfnis. Vielleicht besteht in Chur ein ganz anderes Bedürfnis als in irgendeinem Bergtal. Also müsste man das den Unternehmen gegenüber eigentlich offenlassen, wie sie sich verhalten.

    Jetzt noch ein Letztes: Ich freue mich, wenn wir diese Frage dem Volk in einer Abstimmung vorlegen. Ich glaube, wir lösen das Problem nur, wenn wir einen Volksentscheid dazu haben. Darum wäre es gut, wenn wir einen solchen auch zulassen würden. Dann könnte der Bürger in diesem Land entscheiden, und dann hätten wir ja die Antwort. Ich habe keine Angst davor; wir sind alle Demokraten. Sehen wir diesen Volksentscheid vor. Im Prinzip ist ein Referendum richtig. Es ist wichtig, dass wir über wichtige Vorlage abstimmen lassen. Sehen wir diesen Volksentscheid vor, und schauen wir uns dann das Resultat an. Führen wir die Diskussion mit dem Bürger, und akzeptieren wir das Resultat, wenn die Abstimmung erfolgt ist.

    Ich bitte Sie in diesem Sinn, einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

  • Redetext
    Hannes Germann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ja, dieses Thema ist nun zu einer eigentlichen Schlacht um den Föderalismus geworden. Ich weiss aber nicht, ob wir auf dem richtigen Schlachtfeld stehen, wenn Sie diese Debatte hochstilisieren, als ginge es um den Untergang des Föderalismus. Herr Rechsteiner macht beides miteinander: Das eine Mal ist er voll für den Föderalismus, nämlich wenn es um die Lösungen bei den Ladenöffnungszeiten geht. Bei den Gesamtarbeitsverträgen möchte er dann allerdings flächendeckend verbindliche Verträge von ein und demselben Gesetzgeber vorgegeben haben. Das passt für mich irgendwo nicht ganz.

    Ich habe viele gute Argumente gehört, es gibt aber auch einige gute Argumente für die andere Seite. Ich lebe in einem Grenzkanton, wohne unmittelbar an der Grenze. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass alle umliegenden Länder - nicht nur Deutschland - viel liberalere Öffnungszeiten haben als wir. Dagegen ist unsere Vorlage wirklich sehr, sehr moderat. Läden beispielsweise im benachbarten Jestetten - das ist zwischen Schaffhausen und Zürich, der Aargau ist auch noch in der Nähe - sind samstags bis 21 oder 22 Uhr offen. Wir beschränken uns aber beim Rahmen, den wir vorgeben, auf 18 Uhr, allenfalls 19 Uhr. Es gibt auch sonst noch ein paar Unterschiede, zum Beispiel bei den Gesamtarbeitsverträgen. Das hat Herr Rechsteiner zutreffend ausgeführt. Hier gibt es bereits einen Gesamtarbeitsvertrag, ansonsten kann man sich darüber streiten, welches Recht bei den Arbeitenden höher zu gewichten ist, die in Läden arbeiten, die keinen Gesamtarbeitsvertrag haben. Vielleicht arbeiten sie trotzdem gerne von 18 bis 22 Uhr, weil sie eventuell vorher keine Zeit oder keine Möglichkeit haben.

    Damit komme ich zu meinem gewichtigeren Argument: Wo entscheidet sich diese Schlacht? Eben nicht im Kampf um den Föderalismus. Es ist doch den Nachbarregionen in Deutschland, Italien, Österreich oder auch Frankreich, die vom Einkaufstourismus profitieren, völlig egal, wie lange die Läden in Zug oder im Nachbarkanton Schwyz offen haben, oder auch in Zürich oder Luzern. Das interessiert niemanden; zwischen den Kantonen entscheidet sich die Schlacht um die Umsätze nicht. Aber zwischen der Schweiz und dem benachbarten Ausland entscheidet sich diese Schlacht, und das ist eben ein riesiger Unterschied. Wenn Sie Nichteintreten beschliessen, sorgen Sie dafür, dass die allergrösste Wettbewerbsverzerrung bestehen bleibt. Eintreten wäre nur ein kleiner Schritt, in den die Mehrheit der WAK ja eingewilligt hat.

    Herr Levrat und Herr Rechsteiner, da wir schon bei den Wettbewerbsverzerrungen sind: Die Minimallöhne im Detailhandel gehen in der Schweiz immerhin gegen 4000 Franken. Im benachbarten Ausland sieht es anders aus; in Deutschland liegen sie bei 1500 bis 2200 Euro brutto, und es gibt auch Anstellungen zu ganz anderen Bedingungen. Wenn wir verantwortungsbewusst einkaufen, müssen wir auch auf solche Dinge hinweisen, das scheint mir ganz wichtig. Das ist auch Ihnen wichtig, ich unterstelle Ihnen hier nichts anderes. Aber wir kämpfen mit ungleich langen Spiessen. Wenn Sie nicht an einer Stelle wenigstens eine gewisse Öffnung vornehmen, sind die Spiesse noch ungleicher. Die Kaufkraft wird mit den Konsumenten weiterhin ins Ausland abwandern. Wir sind diesbezüglich jetzt bei 8 oder 12 Milliarden Franken, je nachdem, was man mit einbezieht. 1 Milliarde Franken Umsatz im Detailhandel entspricht 3300 Arbeitsplätzen. Das ist eine Erfahrungsgrösse, das sind Realitäten. Wenn Sie so tun, als würde der ganze Wettbewerb ausschliesslich im Inland stattfinden, verkennen Sie die Realität, und Sie killen Arbeitsplätze. Dazu möchte ich nicht Hand bieten.

    In diesem Sinne bitte ich Sie, für Eintreten zu stimmen. Sagen Sie zu diesem minimalen Standard, zu dieser Teilharmonisierung Ja. Es ist ein Schritt der Vernunft.

  • Redetext
    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz

    Ich möchte nur ein Argument von der Palette der Argumente von Kollega Levrat für das Nichteintreten aufnehmen, nämlich die Frage, inwieweit sich diese Vorlage mit dem Prinzip des Föderalismus verträgt. Sie kommt zwar etwas verschleiert als massvolle Teilharmonisierung daher. Aber auch wenn die Teilharmonisierung massvoll ist, führt sie zu einer weiteren schleichenden Zentralisierung, indem eine Aufgabe, nämlich die [PAGE 340] Ladenöffnungszeiten zu regulieren, dem Bund übertragen wird. Kein Wunder, dass sich die Volkswirtschaftsdirektoren, also die Vertreter der Kantone, von Anfang an gegen diese Vorlage gewehrt und gefordert haben, die Frage, wie die Ladenöffnungszeiten geregelt werden sollen, sei bitte den Kantonen zu überlassen.

    Es schadet nicht, wieder einmal in Erinnerung zu rufen, dass sich das Thema des Föderalismus nicht nur für Sonntagspredigten und -ansprachen eignet, sondern dass es auch in der praktischen politischen Arbeit beachtet und berücksichtigt werden muss. Es ist ein vielschichtiger Föderalismus, welcher überhaupt die Voraussetzungen dafür schafft, dass sich die öffentliche Hand konsequent an den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger ausrichtet. In der Privatwirtschaft nennen wir das Kundennähe. Das hat selbstverständlich zur Konsequenz, dass das Ergebnis staatlicher Leistungen, also namentlich der Mix von öffentlichen Leistungen, nicht in allen Ecken des Landes identisch sein muss. Es ist auch nicht überraschend, dass die Erwartungen an die öffentliche Hand in der internationalen Stadt Genf nicht gleich sind wie in einer Tourismusgemeinde im Engadin oder in einem Bergdorf im Kanton Tessin. Es macht deshalb auch keinen Sinn, dass der Bund in Bern hier alles über einen Leisten zu schlagen versucht, namentlich auch die Ladenöffnungszeiten. Die Erwartungen und Ansprüche der Bevölkerung sind nämlich zu verschieden. Und genau das macht den föderalen Staat aus, nämlich diese Vielschichtigkeit, auf die auch der Bund Rücksicht zu nehmen hat.

    Deshalb ist das Argument des Föderalismus hier ein schlagendes Argument. Bieten wir hier nicht Hand für eine schleichende Zentralisierung in einem Bereich, der überhaupt nicht in die Bundeskompetenz gehört.

  • Redetext
    Paul Rechsteiner(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Der Rückweisungsantrag, den ich Ihnen stelle, ist ein Eventualantrag für den Fall, dass Sie [PAGE 339] Eintreten beschliessen sollten. Der Antrag auf Nichteintreten bleibt der Hauptantrag im Sinne des Entscheides, den wir hier bereits letzten September getroffen haben. In erster Linie bin ich der Meinung, auch als Vertreter des Kantons St. Gallen und in Übereinstimmung mit der sanktgallischen Stellungnahme, dass wir beim heutigen Rechtszustand bleiben und im Interesse einer föderalistischen Regelung dieses neue Bundesgesetz ablehnen sollten. Denn wo es kein Bundesgesetz braucht, sollte auch kein Bundesgesetz erlassen werden.

    Wir sind ja die Kammer der Kantone. Es ist so, dass dieses Gesetz zwar Flexibilität zulässt, auch in Zukunft: Es erlaubt den Kantonen, bei den Ladenöffnungszeiten weiter zu gehen. Sie können diese grundsätzlich überhaupt so handhaben, wie sie wollen; das ist also den Kantonen überlassen. Aber es wird ihnen aufgezwungen, mindestens bis 8 Uhr am Abend an den Wochentagen und bis 6 Uhr abends am Samstag die Läden offen zu halten - das wird den Kantonen gewissermassen aufs Auge gedrückt.

    Herr Lombardi, der ja Initiant dieser Gesetzgebung war, hat seinen Vorstoss von Beginn an mit der besonderen Situation im Tessin begründet. Es geht gewissermassen um eine Tessiner Situation mit Blick auf die Lage des Tessins gegenüber Norditalien, dessen ganz andere Regelungen das Tessiner Gewerbe, den Tessiner Detailhandel bedrücken. Wenn die Situation im Tessin so ist, dann, muss man sagen, gibt es aber auch keinen Grund, eine regionale Regelung - die Regelung, die womöglich für das Tessin angebracht ist - auf die gesamte restliche Schweiz zu übertragen. Die Regelung beträfe also auch auf die Detaillisten, seien es Bäckereien, kleine Kleidergeschäfte, nehmen wir an in Wil, Gossau oder in Rapperswil. Es ist so: Wenn es im Tessin spezifische Probleme gibt, die zu lösen sind, sollen diese auch dort gelöst werden, wo sie bestehen. Es gibt keinen Grund, die Regelung auf die gesamte Schweiz zu übertragen.

    Der Föderalismus ist ein wichtiger Grundsatz. Er besagt, dass die Probleme dort gelöst werden sollen, wo sie bestehen. Die Frage des Ladenschlusses und genauso die Frage der Feiertage sind Fragen, die aufgrund der örtlichen, der kantonalen Verhältnisse unterschiedlich bewertet, beurteilt werden. Die Kantone sollen die Freiheit haben - sie sollen sie behalten -, ihre Ladenöffnungszeiten genauso wie die Feiertage auch in Zukunft so zu regeln, wie es die Bevölkerungsmehrheit will.

    Das föderalistische Argument ist das Hauptargument gegen dieses neue Bundesgesetz. Wo es nicht nötig ist, ein neues Gesetz zu machen, da ist es nötig, kein neues Gesetz zu machen, lautet eine berühmte Sentenz. Dies ist der Hauptgrund für die Ablehnung dieser neuen Bundesregelung.

    Es wurden ökonomische Gründe vorgebracht, etwa die Frage der Wettbewerbsverzerrung. Die Frage der Wettbewerbsverzerrung verschärft sich mit einer solchen neuen Regelung, die die Öffnungszeiten ausdehnt. Von erweiterten Öffnungszeiten profitieren bekanntlich die Grossverteiler, die die Möglichkeit haben, die gesamte Dauer der erweiterten Öffnungszeiten zu bespielen, während die Kleinen in der Regel diese Möglichkeit zu vergleichbaren Kosten nicht haben. Diese Skaleneffekte kommen den Grossen zugute. Deshalb bedeuten diese erweiterten Öffnungszeiten eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Grossen.

    Stichwort Einkaufstourismus: Es ist eine Binsenweisheit, dass der Einkaufstourismus im Zusammenhang mit dem überbewerteten Schweizerfranken ein grosses Problem geworden ist. Wer dieses Argument nun vorbringt, muss aber auch sagen, dass er diese gesetzliche Lösung wieder abschaffen will, sobald der Schweizerfranken wieder einen normalen Wert bekommt. Davon ist aber nicht die Rede. Offenbar geht es nicht zentral um dieses Argument. Es ist auch deshalb fadenscheinig, weil in den Kantonen, die heute schon erweiterte Ladenöffnungszeiten kennen - es gibt sie auch in der Ostschweiz: Thurgau, Schaffhausen -, die Detaillisten sehr stark über den Einkaufstourismus klagen. Ein Kanton wie St. Gallen hat sich entschieden, nicht auf Kosten der kleinen Unternehmen und nicht auf Kosten des Personals zu deregulieren; auch der Einkaufstourismus ist deshalb kein Argument, das diese Deregulierung rechtfertigen könnte.

    Das war alles noch Teil der Begründung des Hauptantrages, also des Antrages der Minderheit auf Nichteintreten. Ich stelle jetzt bei dieser Gelegenheit aber auch einen Rückweisungsantrag als Eventualantrag für den Fall, dass Eintreten beschlossen werden sollte.

    Wie im letzten September beschlossen, gibt es für eine nationale Regelung in diesem Bereich bei den Ladenöffnungszeiten grundsätzlich keinen Grund. Wenn es einen Bedarf nach einer nationalen Regulierung gibt, besteht er, wenn schon, im Bereich der Arbeitsbedingungen, dort, wo es um die Regelung der minimalen Arbeitsbedingungen geht. Dort liegen die Dinge leider gerade im Detailhandel im Argen. Im Detailhandel sind prekäre Arbeitsbedingungen leider gang und gäbe: Arbeit auf Abruf, unregelmässige Arbeitszeiten, keine Planbarkeit bzw. keine ausreichende Planbarkeit, was vor allem das Verkaufspersonal weiblichen Geschlechts betrifft, das immer noch zur Hauptsache für die Betreuungs- und Erziehungsarbeit zuständig ist. Es ist so, dass verlängerte Öffnungszeiten, verlängerte Arbeitszeiten und schlechtere Planbarkeit zusammen die Vereinbarkeit der Erwerbsarbeit mit der Erziehungs- und Betreuungsarbeit erschweren. Deshalb wirken sich diese ungeregelten, diese schlecht geregelten Arbeitsbedingungen dort, wo wir keinen obligatorischen Gesamtarbeitsvertrag mit allgemeinverbindlicher Wirkung haben, für die Verkäuferinnen, für das Verkaufspersonal negativ aus.

    Wir haben in diesem Bereich Entwicklungsbedarf; das ist ein Anliegen, das schon lange besteht. Die Grossverteiler haben einen Gesamtarbeitsvertrag. Das ist zutreffend. Es gibt solche Verträge auch an den Rändern: Der Buchhandel kennt einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag, neu gibt es für die Tankstellenshops einen nationalen Vertrag. Aber das Zentrum der Problematik ist, dass im Detailhandel insgesamt keiner besteht. Das wirkt sich gravierend aus, wie die neuesten Flam-Berichte, in denen es um die Feststellung von Lohndumping geht, zeigen. Der Detailhandel ist eine ganz kritische Branche mit vielen Verstössen. 12 Prozent der Lohnkontrollen haben gezeigt, dass im Detailhandel zu tiefe oder viel zu tiefe Löhne bezahlt werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Es ist eine von Lohndumping gefährdete Branche. Deshalb braucht es hier einen allgemeinverbindlich erklärten Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag.

    Eine rechtliche Koppelung mit der Vorlage ist vielleicht aus rechtlicher Sicht nicht einfach. Es ist aber ohne Weiteres möglich, sie auf dem Wege herbeizuführen, den ich mit dem Rückweisungsantrag formuliert habe: nämlich mittels Verpflichtung der WAK zur Prüfung der Koppelung dieser Gesetzgebung mit einem allgemeinverbindlichen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag. In der schweizerischen Sozialpartnerschaft ist unter solchen Verhältnissen ein nationaler Gesamtarbeitsvertrag Standard. Der Detailhandel hat hier Entwicklungsbedarf. Wenn nun schon eine Deregulierung und eine nationale Gesetzgebung ins Auge gefasst werden, in welcher die Ladenöffnungszeiten zum Gegenstand gemacht werden, muss dies umso mehr für die Arbeitsbedingungen gelten, bei denen grosse Risiken für das Personal bestehen. Diese hier vorgesehene Deregulierung, dieses nationale Gesetz über die Ladenöffnungszeiten, darf kein Gesetz werden, das ausschliesslich auf dem Buckel des Personals erlassen wird. Dazu braucht es eine Koppelung mit einem Gesamtarbeitsvertrag.

    Falls Sie auf den Entwurf eintreten sollten - was ich nicht hoffe -, bitte ich Sie, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

  • Redetext
    Christian Levrat(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Les défenseurs de ma proposition de minorité sont beaucoup plus nombreux que ce que l'on pourrait penser de prime abord: ils ont représenté la majorité des membres de ce conseil lorsque, en septembre de l'an dernier, nous avons été appelés à examiner le présent objet. Dans l'intervalle, les fronts n'ont pas évolué, et les arguments sont restés les mêmes. Je n'ai rien entendu, dans les [PAGE 338] explications de la rapporteuse, qui n'aurait pas été exposé déjà en septembre dernier. J'ai donc espoir que, dans la sagesse légendaire dont fait preuve le Conseil des Etats, vous mainteniez soit la position de vos prédécesseurs, soit la position que vous avez été appelés à prendre en septembre dernier.

    Cette position se fondait pour l'essentiel sur des arguments fédéraux. Le projet de loi est une atteinte flagrante au fédéralisme, et les cantons, consultés à trois reprises par le biais de leurs commissions - spécialisées ou non -, ont dit qu'ils étaient opposés au projet. Tous y sont opposés, à l'exception de celui du Tessin, qui a fait valoir des arguments particuliers.

    "Bis repetita placent", mais pas très longtemps! Donc je vais essayer d'être très bref et de synthétiser mes arguments comme suit. Il s'agit, premièrement, d'une atteinte inacceptable au fédéralisme; deuxièmement, d'une menace claire contre les conditions de travail; troisièmement, d'une mesure inefficace contre le franc fort; quatrièmement, d'une intervention qui conduit à favoriser les grandes surfaces, au détriment du petit commerce, et qui rend encore plus difficile la survie des petits commerces de nos villes et villages.

    Les cantons l'ont dit à plusieurs reprises, c'est une attaque irrespectueuse et dangereuse contre le fédéralisme. Et même lorsque le département de Monsieur Schneider-Ammann, président de la Confédération, leur a fait du pied, en leur expliquant qu'ils devaient revoir leur position, que la crise du franc fort modifiait les fronts, les cantons ont répété leur position, à savoir qu'ils n'étaient pas d'accord avec cette atteinte à leurs compétences. Ils ne sont pas d'accord, parce qu'ils considèrent que la Confédération n'a aucune compétence législative pour régler cette question, que ce projet n'est pas souhaitable et juridiquement infondé et que la Confédération, au travers d'une loi à but économique et sans base constitutionnelle propre, écrase les compétences de police des cantons en matière d'heures d'ouverture.

    Les cantons font également valoir le fait qu'un certain nombre d'entre eux ont voté à de multiples reprises sur la question des horaires d'ouverture des commerces et que, dans la plupart des cas et alors même que les exécutifs cantonaux proposaient des extensions des horaires d'ouverture, la population a refusé ces extensions. Dans le cas du canton de Fribourg, que je représente, la population a été appelée à voter à trois reprises durant les dernières années, notamment sur l'extension des horaires d'ouverture le samedi de 16 heures à 17 heures. Or les extensions des horaires ont toujours été refusées par le peuple a une majorité à chaque fois extrêmement claire. Il m'est donc difficile de comprendre pourquoi une loi fédérale devrait corriger ce que les exécutifs cantonaux n'obtiennent pas lorsqu'ils débattent avec leurs propres populations. Cette loi a pour but d'imposer une libéralisation à des cantons qui l'ont déjà refusée et ce seul argument devrait nous amener à refuser d'entrer en matière.

    La loi posera ensuite bien évidemment des problèmes de mise en oeuvre puisqu'elle s'appliquera aux magasins du commerce de détail, alors que nous aurons en parallèle une autre législation qui s'appliquera au commerce des services qui, lui, relèvera de la législation cantonale. On crée donc entre le commerce de détail et le commerce des services une inégalité de traitement qui posera, un jour ou l'autre, des problèmes dans les cantons.

    En outre, toujours au titre du fédéralisme, croire que cette loi permettra d'harmoniser les horaires d'ouverture, c'est oublier que, dans toute une série de cantons, les mêmes lobbies qui, aujourd'hui, essayent de nous inciter à étendre les horaires d'ouverture au niveau fédéral, ont déjà déposé des interventions pour aller au-delà. Ces interventions visent à pouvoir ouvrir les magasins jusqu'à 20 heures en semaine et au-delà de 18 heures le samedi, par exemple à Bâle ou à Genève, ou encore à étendre les possibilités d'ouverture le dimanche - c'est le cas en Valais ou à Berne. On ne va donc pas vers une harmonisation des horaires d'ouverture, mais vers une extension de ces derniers.

    Les cantons sont donc opposés à l'extension des horaires d'ouverture et ont de bonnes raisons de l'être, puisqu'ils craignent une intervention de la Confédération dans leurs compétences et de grosses difficultés dans la mise en oeuvre de cette extension.

    Ce deuxième argument est celui de la menace claire sur les conditions de travail, qui sont déjà aujourd'hui particulièrement précaires dans ce domaine. Dans la vente, les personnes visées sont en premier lieu les femmes, qui ont très souvent des tâches d'éducation et d'assistance à accomplir en parallèle. La loi sur les heures d'ouverture des magasins conduira à fragmenter encore plus les horaires de ce personnel. On le sait, vous nous le dites à chaque débat dans ce conseil, il n'y a pas de modification de la loi sur le travail. J'en suis bien d'accord, mais une extension des horaires d'ouverture conduira à fragmenter encore plus les périodes d'engagement du personnel, tant et si bien qu'il sera toujours plus difficile pour les collaborateurs de concilier vie professionnelle et vie familiale. C'est d'autant plus grave que le commerce de détail est une branche qui ne prévoit pas de convention collective de travail nationale, l'Association suisse des grands magasins ayant toujours refusé de négocier une telle convention. Les CCT des deux grands distributeurs ne prévoient pas de dispositions spécifiques pour protéger les salariés contre cette fragmentation des horaires que nous craignons.

    Nous avons largement débattu du franc fort lors du dernier examen. Nous ne pensons pas que les préoccupations principales de celles et ceux qui procèdent à des achats à l'étranger sont liées aux horaires d'ouverture. Leur préoccupation principale est le prix. Du reste, les chiffres d'affaires qui sont réalisés dans les cantons qui ont intégralement déréglementé les horaires d'ouverture, les cantons d'Argovie et de Zurich, montrent qu'il n'y a pas de corrélation entre les horaires d'ouverture et les achats à l'étranger. Même s'il y avait une corrélation, ce serait alors aux cantons frontaliers, qui sont particulièrement touchés, de procéder aux libéralisations nécessaires. Ce n'est pas parce que, par exemple, nous avons un problème de tourisme d'achat dans le canton de Saint-Gall, où la population a refusé de déréglementer les horaires d'ouverture, qu'il faut modifier les horaires d'ouverture dans le canton de Fribourg, où la population a refusé à plusieurs reprises des projets allant dans ce sens.

    Si vous avez un problème dans certaines régions périphériques, dans certaines régions frontalières, que les cantons concernés, s'ils pensent que c'est utile, modifient leurs horaires d'ouverture. Mais n'imposez pas par le biais, par exemple, de la population zurichoise une extension des horaires d'ouverture du commerce du boulanger de Vuadens, le village où j'habite. Ce n'est ni raisonnable ni conforme à l'esprit du fédéralisme.

    Je continue avec l'exemple de mon boulanger à Vuadens. Nous intervenons, avec l'extension des heures d'ouverture, dans la structure du commerce de détail, en favorisant les grandes enseignes, qui profiteront pleinement de l'extension des horaires d'ouverture, au détriment des petits commerces, qui réalisent souvent un chiffre d'affaires plus modeste et qui se trouvent déjà lourdement pénalisés par la concurrence des grandes enseignes. Nous sommes donc en train de faire une loi qui bénéficie en premier lieu à la grande distribution, au détriment du commerce de détail, que nous devrions défendre.

    J'ai donc cité quatre raisons: premièrement, les cantons sont opposés à l'extension des horaires d'ouverture, qui constitue une atteinte au fédéralisme; deuxièmement, l'extension des heures d'ouverture se fait au détriment du personnel, qui est déjà fragilisé; troisièmement, cette mesure est absolument inefficace contre le franc fort; quatrièmement, nous ne créons pas davantage d'emplois, mais nous supprimons des emplois dans le petit commerce au profit de la grande distribution.

    Pour ces raisons, la minorité de la commission vous invite à maintenir votre vote et à refuser d'entrer en matière sur cet objet.

  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Es geht hier um eine Differenzbereinigung. Der Ständerat ist am 24. September 2015 mit 18 zu 18 Stimmen und Stichentscheid des Ratspräsidenten nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Nationalrat hat dann das Geschäft am 29. Februar 2016 als Zweitrat behandelt. Er ist mit 115 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen darauf eingetreten und hat es mit 122 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates hat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten an ihrer Sitzung vom 11./12. April abermals beraten und beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten; in der Gesamtabstimmung war das Stimmenverhältnis gleich, es betrug also auch 6 zu 3 Stimmen. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Der Sprecher der Minderheit, Kollege Levrat, wird auf die entsprechenden Argumente eingehen.

    Wir stehen in einem Differenzbereinigungsverfahren, und ich möchte auch hier nicht zu lang sprechen. Ich möchte aber kurz nochmals auf die wichtigsten Argumente, die für die Mehrheit für Eintreten sprechen, zurückkommen, und zwar auch deshalb, weil der Ständerat seit der letzten Beratung im September 2015 ja neu zusammengesetzt ist; wir haben einige Wechsel gehabt.

    Sie haben in der Vorlage gesehen, dass der Nationalrat bei Artikel 1 einzig die Öffnungszeiten am Samstag bis 18 Uhr beschränkt hat. Er hat hier eine Anpassung vorgenommen, die eigentlich die WAK Ihres Rates auch schon vorgenommen hatte, bevor unser Rat nicht auf das Geschäft eintrat.

    Nochmals zur Ausgangslage der vorgesehenen Gesetzgebung: Bisher wurden die Ladenöffnungszeiten aufgrund des Fehlens einer Bundesregelung durch das kantonale Recht geregelt. Nach Auffassung des Bundesrates hätte der Bund aber die Kompetenz, in dieser Frage zu legiferieren. Er hat sie aber nie ausgeschöpft. Das vorliegende Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten sieht lediglich einen Mindeststandard vor. Es geht also um eine Teilharmonisierung. Vollumfänglich erhalten bleiben die Entscheidbefugnisse der Kantone und der Gemeinden jedoch hinsichtlich aller Aspekte, die über den vom Bundesgesetz festgelegten Zeitrahmen hinausgehen. Dieser beläuft sich gemäss der Fassung des Nationalrates von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 18 Uhr. Den Kantonen bleibt die Bewilligung zur Öffnung der Läden ausserhalb der bundesgesetzlich zulässigen Öffnungszeiten, das Erteilen von Bewilligungen für Abendverkäufe bzw. die Bewilligung von Ladenöffnungen an Sonn- und kantonalen Feiertagen. Damit bewegt sich das Bundesgesetz ausschliesslich im Bereich der Normalarbeitszeit, es sind also weder die Abend- noch die Nachtstunden, noch der Sonntag hiervon tangiert.

    Von den 26 Kantonen kennen 10 keinerlei Regelung im Bereich der Ladenöffnungszeiten - diese Kantone bewegen sich bei diesem Thema allein auf der Grundlage des Arbeitsgesetzes -, während 16 Kantone gesonderte Gesetze erlassen haben. Die Vorlage ist also eine massvolle Teilharmonisierung. In Kantonen, die bereits jetzt längere Öffnungszeiten kennen, als die Vorlage vorsieht, ändert sich nichts. Die Anpassung von 19 auf 18 Uhr am Samstag gemäss Antrag der Mehrheit und Beschluss des Nationalrates reduziert die Zahl der betroffenen Kantone zudem von 14 auf 9.

    Ein Streitpunkt, der beim ersten Mal, als dieses Gesetz in diesem Rat beraten wurde, wohl zum Nichteintreten geführt hat, war die Frage der kantonalen Zuständigkeit bzw. die Frage des Föderalismus. Die WAK-SR hat ja bekanntlich in dieser Frage das WBF beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Ich fasse mich hier kurz, ich habe dies letzten September bereits breiter ausgeführt: Der Gutachter, Professor Dr. Paul Richli, Rektor der Universität Luzern, hat zur Thematik verschiedene Aspekte der Bundesverfassung beleuchtet, so die Wirtschaftsfreiheit, die Beschränkungsmöglichkeiten hinsichtlich der Grundrechte, den Konsumentenschutz und schliesslich das Subsidiaritätsprinzip. Er ist zum Schluss gekommen, dass mit der Vorlage das Subsidiaritätsprinzip seines Gehalts nicht beraubt werde und dass es eine Interessenabwägung zwischen diesen verfassungsrechtlich geschützten Grundsätzen gebe. Die Kantone würden für die Regelung anderer Aspekte der Tätigkeit von Ladengeschäften und zahlreicher anderer privatwirtschaftlicher Tätigkeiten substanzielle Regelungszuständigkeiten behalten. Die Kantone seien gemäss Gutachter frei in der Festlegung von Anforderungen an die Eröffnung und den Betrieb von Ladengeschäften, auch hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und der finanziellen Sicherheiten. Sehr kurz gefasst, kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass der Bundesgesetzgeber hier durchaus einen gesetzgeberischen Handlungsspielraum hat.

    Jetzt noch kurz die Hauptargumente aus der Kommission - ich habe versprochen, mich so kurz wie möglich zu fassen -: Die WAK-SR bittet Sie mehrheitlich noch einmal, auf diesen Gesetzentwurf einzutreten und ihm zuzustimmen, weil sie sich davon erhofft, dass man damit auch dem Einkaufstourismus begegnen kann. Die entsprechenden Ausgaben beliefen sich im Jahr 2014 auf 11 Milliarden Franken. Eine neuere Studie, durchgeführt durch die Uni St. Gallen, weist zudem darauf hin, dass sich die Situation beim Einkaufstourismus seit Januar 2015, also im Zuge auch der Frankenstärke, noch verschärft hat. In den Grenzgebieten der Schweiz beläuft sich der Anteil bis auf 49 Prozent der Einkäufe. Das führt auch zu Mehrwertsteuerausfällen von rund 500 Millionen Franken. Man muss ebenfalls sagen, dass in den letzten vier Jahren - zwar auch aufgrund des Strukturwandels, aber sicherlich zugleich ausgelöst durch den Einkaufstourismus - im Detailhandel rund 6000 Stellen abgebaut wurden.

    Immerhin geben 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten an, dass die Öffnungszeiten einen Einfluss auf ihr Einkaufsverhalten haben. Wir haben hier auch darüber gesprochen, dass beispielsweise Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich gar keine oder viel liberalere Regelungen bei den Ladenöffnungszeiten kennen. Klar ist auch, dass die Kundenfrequenzen in den Abendstunden grösser sind als tagsüber, das ist letztlich natürlich auch der hohen Erwerbsquote in der Schweiz geschuldet. Mit der Vorlage soll eigentlich dem Handel die Möglichkeit gegeben werden, besser auf regionale Kundenbedürfnisse einzugehen und so letztlich auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie etwas zu unterstützen.

    Besonders gewichtet hat die Kommissionsmehrheit die Frage der Wettbewerbsverzerrung unter den verschiedenen Anbietern. Was die Öffnungszeiten betrifft, so sprechen wir nicht nur vom Unterschied zwischen der Schweiz und dem Ausland, wir sprechen hier vielmehr auch über die Diskriminierung des traditionellen Detailhandels gegenüber Läden in Bahnhöfen, Flughäfen und an Tankstellen, die von Ausnahmeregelungen profitieren.

    Die WAK-SR hat dem Entwurf zum Ladenöffnungszeitengesetz mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Mehrheit ist zusammengefasst der Auffassung, dass die Teilharmonisierung massvoll und vertretbar ist. Es handelt sich um einen Minimalstandard, der für die Geschäfte keinen Zwang darstellt, sie können aber dank der Regelung mit den veränderten Kundenbedürfnissen besser umgehen. Die Kantone bleiben für die Regelung der Öffnungszeiten vor Feiertagen oder der Sonntagsverkäufe zuständig. Das Bundesgesetz bewegt sich innerhalb der Normalarbeitszeit, der Sonntag ist ausgenommen. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage wurde abgeklärt.

    Der Kaufkraftabfluss über den Einkaufstourismus soll eingedämmt werden, und die verschiedenen Detailhändler sollen gleich lange Spiesse bekommen. Die Kommissionsmehrheit sieht in der Vorlage die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit des Handels gegenüber dem Ausland, aber auch gegenüber Mitbewerbern im Inland zu stärken und damit Arbeitsplätze zu sichern.

  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes ... 122 Stimmen

    Dagegen ... 64 Stimmen

    (5 Enthaltungen)

    [VS]

  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen

    Für den Antrag Guhl ... 84 Stimmen

    (8 Enthaltungen)

Data: OpenParlData · CC BY 4.0