Paul Rechsteiner
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- St. Gallen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 26. August 1952
- Wikidata
- Q119440
- Source body
- CHE
- Source updated
- 15.04.2026
- Record updated
- 18.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizBerufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 115 Yes · 57 No · 4 Abst. · 24 Absent
- JaSchweizResult: 178 Yes · 2 No · 8 Abst. · 12 Absent
- JaSchweizParlamentsrecht. Verschiedene Änderungen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 156 Yes · 2 No · 2 Abst. · 40 Absent
- JaSchweizBürgerrechtsgesetz. Änderung (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 77 Yes · 72 No · 18 Abst. · 33 Absent
- JaSchweizFluglärm. Verfahrensgarantien (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 121 Yes · 41 No · 14 Abst. · 24 Absent
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- RedetextSchweiz
Kollegin Gmür hat vorhin gesagt, dass ihr der Sonntag heilig sei. Das mutet doch etwas eigenartig an bei einer Motion, die genau den Sonntag in einen normalen Arbeitstag umwidmen möchte.
Sie haben bei der letzten Motion, als es um die Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ging, gesagt, dass wir in der Schweiz ein enorm flexibles Arbeitsrecht und eine arbeitsrechtliche Ordnung hätten, die allen wirtschaftlichen Bedürfnissen Rechnung trage - und hier, bei dieser Motion, wollen Sie die Regeln unseres flexiblen Arbeitsrechts über den Haufen werfen!
Sie haben eine Antwort des Bundesrates erhalten. Sie ist knapp ausgefallen, aber nichtsdestoweniger zutreffend. Sie besagt, dass es gemäss den Artikeln 27 und 28 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz immer dann, wenn es unentbehrlich ist, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht, Möglichkeiten gibt, vom Nachtarbeitsverbot und vom Sonntagsarbeitsverbot abzuweichen - aber nicht einfach so, sondern eben dann, wenn eine Notwendigkeit gegeben ist. Das ist der Punkt. Es kann nicht einfach am Arbeitgeber liegen - und das ist ja offenbar der Sinn Ihres Vorstosses -, zu sagen, er ordne jetzt Nachtarbeit oder Sonntagsarbeit an. Das muss der Sinn sein.
Das schweizerische Arbeitsrecht sieht dort, wo ein Bedürfnis besteht und ein solches dann auch legitim geltend gemacht werden kann, bereits weitestgehende Flexibilität vor. Das hätte sich dann bei einer detaillierten Prüfung des Anliegens in der Kommission, was Sie ja verweigert haben, gezeigt.
Aber was eben bei der heutigen Regelung auch der Fall ist: Die auf dem Spiel stehenden Interessen müssen berücksichtigt werden - nicht nur die Interessen der Arbeitgeber, sondern auch die Interessen der Arbeitnehmenden. Es mutet schon eigenartig an, auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt, wo die Leute motiviert arbeiten, wo sehr produktiv und engagiert gearbeitet wird und wo auch mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Unternehmen gearbeitet wird, jetzt die Regeln auszuhebeln, die für einen minimalen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sorgen.
Es ist gesagt worden, wir müssten jetzt unbedingt und sofort handeln, die drohende Energiemangellage erfordere das. Kollege Zanetti hat aber darauf hingewiesen: Wenn Sie den Ablauf kennen, dann wissen Sie, dass die Motion hier nicht das geeignete Instrument ist. Der Ablauf wäre: Wenn eine Motion angenommen wird, wird sie der Kommission des Zweitrates zugewiesen, und es gibt dann im allerschnellsten Falle in der kommenden Session eine Abstimmung im Zweitrat. Danach muss die Motion umgesetzt werden. Bei Bestimmungen von solcher Tragweite gibt es einen Konsultationsprozess. Bei einer Regelung des Arbeitsmarkts müssen die betroffenen Verbände, die die Interessen repräsentieren, mit einbezogen werden. Eine Motion ist also keine Antwort auf die hier bestehenden Probleme. Diese werden, wenn es effektiv zu einer Notsituation kommt, über das Landesversorgungsgesetz geregelt, wie Kollege Zanetti gesagt hat.
In diesem Sinne haben wir eine Rechtsordnung, die auch dringenden und unentbehrlichen Anliegen Rechnung trägt. Es braucht hier keine zusätzliche Übersteuerung auf dem Buckel der Arbeitnehmenden, indem der Schutz in Bezug auf Sonntagsarbeit, der ja immer relativiert ist, geschwächt wird. Es gibt viele Leute, die am Sonntag arbeiten müssen, und es gibt auch viele Leute, die in der Nacht arbeiten müssen. Es gibt auch Ausnahmen für Notsituationen und dringende Bedürfnisse. Diese Regeln sind tauglich, sie sind genug flexibel.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.
- RedetextSchutz vor AltersdiskriminierungNo. 22.3894Schweiz
Ausgehend von den Voten Caroni und Stark, möchte ich jetzt doch noch ein paar Worte hinzufügen. Zunächst einmal stimmen Sie nicht über die Petition ab, die zitiert wurde, hier aber keine Rolle spielt. Auch die Begründung dieser Petition spielt hier keine Rolle. Sie war der Anlass für die Diskussion in der WAK-S, abgestimmt wird aber ausschliesslich über den Text der Motion selbst. Somit entfällt vieles von dem, was die Kollegen Caroni und Stark erwähnt haben.
Wenn es jetzt aber darum geht, dass namentlich Herr Kollege Caroni von einer Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt nichts wissen will, dann muss man sich schon fragen, in welcher Welt er lebt, vielleicht in einer Arbeitswelt, in der er keine Wahrnehmung der Realitäten hat, von denen ältere Arbeitnehmende betroffen sind. Dass dieses Problem besteht, ist nicht nur Gegenstand von internationalen Berichten der OECD, WHO usw. Die Altersdiskriminierung ist vielmehr auch in unserem Land eine Realität. Das haben wir dadurch zum Ausdruck gebracht, dass es Konferenzen für ältere Arbeitnehmende gab.
Es gibt ein spezifisches Problem in dieser Altersgruppe: nicht, dass die Quote der Arbeitslosen höher ist, aber die Betroffenheit ist grösser. Das hat sich bei Über-60-Jährigen in jüngerer Zeit aber so umgedreht, dass hier auch die Arbeitslosenquote höher geworden ist. Wir haben also ein ernsthaftes Problem, was auch dadurch zum Ausdruck gekommen ist, dass wir eine Überbrückungsleistung eingeführt haben, als Antwort auf die besondere Betroffenheit von Über-60-Jährigen.
Die Verfassungsbestimmung, Artikel 8 der Bundesverfassung, nennt das Alter - wie auch das Geschlecht - als eines der Kriterien, aufgrund deren Diskriminierung verboten ist. Beim Geschlecht wie auch bei den übrigen Diskriminierungsformen ist es aber so, dass via Gesetz eine Möglichkeit geschaffen worden ist, mit der eine solche Diskriminierung bekämpft werden kann. Das fehlt beim Kriterium Alter. Im Unterschied zu anderen Rechtsordnungen, welche gleiche Probleme, gleiche Standards kennen wie wir, fehlt es an einer gesetzlichen Umsetzung. Man müsste diese Aufgabe angehen. Das ist der Sinn dieser Motion. Wie das dann konkret geschieht, ob mit einem Spezialgesetz oder als Einfügung in ein bestehendes Gesetz, ob mit einer kurzen oder mit einer ausführlicheren Bestimmung, bleibt dann den Überlegungen im Gesetzgebungsprozess überlassen. Aber dass das Problem besteht, das kann hier nicht bestritten werden.
Ich bitte Sie deshalb, mit der WAK dieser Motion zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Bezüglich Zielsetzung habe ich dem Votum von Kollege Kuprecht nichts beizufügen. Trotzdem möchte ich einfach noch unterstreichen, dass die Verantwortung für die IV tatsächlich nicht bei der AHV liegt, sondern beim Bund. Auch gemäss unserer Bundesverfassung hat der Bund für eine ausreichende und wirksame IV zu sorgen; das sagt unsere Bundesverfassung in Artikel 111. Bei der IV handelt es sich um eine der zentralen Sozialversicherungen unseres Landes.
In diesem Sinne muss endlich eine Lösung gefunden werden. Das Spektrum muss offen sein - ich sage das auch mit Blick auf die Stellungnahme des Bundesrates. Das wurde nicht nur in der Antwort auf das Postulat de Courten erwogen, im Grunde ist es, wenn man es schlicht betrachtet, eine reale Schuld des Bundes. Damit muss der Bund einen Umgang finden. 10 Milliarden Franken sind kein Klacks, aber trotzdem ein Betrag, der real vorhanden ist. Weiter muss man das auch mit anderen Aufgaben vergleichen, die der Bund übernommen hat; ich erinnere an den Rettungsschirm gegenüber Energieversorgungsunternehmen.
Bei dieser Motion geht es um eine Aufgabe, die seit Langem besteht. Folglich drängt es sich auf, jetzt endlich Klarheit zu schaffen und hier einnahmenseitig bzw., wie gesagt, durch die Schuldübernahme durch den Bund eine Lösung zu finden. Was sicher nicht geht, ist, die Leistungen infrage zu stellen, denn diese sind auch durch den Verfassungsauftrag garantiert.
- RedetextSchweiz
Erlauben Sie mir doch noch einen kurzen sachlichen Hinweis. Die Teuerung in den Jahren 2021 und 2022 - das sind ja die massgebenden Jahre - beträgt 3,6 Prozent. Der Mischindex beläuft sich jetzt auf 2,5 Prozent. Es geht hier also quantitativ um mehr als 1 Prozent. Umgerechnet macht das bei den Einzelpersonen rund 500 Franken aus, bei den Ehepaaren 800 Franken. Die Beträge, die für diese beiden Jahre gegeben sind, können Sie als "pour la galerie" bezeichnen. Für die betroffenen Menschen ist das aber mehr, vor allem für jene mit schmalem Budget, für die Rentnerinnen- und Rentnerhaushalte, die auf die Beträge angewiesen sind, weil alles mehr kostet, einschliesslich der Krankenkassenprämien. In diesem Sinne möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie gut beraten wären, diese Beträge nicht zu bagatellisieren.
- RedetextSchweiz
Geschätzter Kollege Kuprecht, nachdem Sie jetzt doch einige Verwirrung gestiftet oder zu stiften versucht haben, braucht es doch noch ein paar Worte zur Korrektur. Ich beginne zunächst einmal mit dem Charakter dieser ausserordentlichen Teuerungszulage.
Sie verändern mit dem Vorstoss, wie wir ihn bereits in der letzten Session angenommen haben - wie der Kommissionssprecher richtigerweise angemerkt hat -, oder mit der Motion aus dem Nationalrat die Grenzwerte nicht. Es hat keine Auswirkungen auf das BVG. Vielmehr ist es eine ausserordentliche Zulage, die ausserordentlich bleibt und gemäss Gesetzgebung den Charakter des Teuerungsausgleichs via Mischindex nicht verändert. Es ist klar, wenn in Zukunft die Löhne - was ich hoffe - steigen, dann wird sich das in positiver Art und Weise voll auf den Mischindex auswirken, wie dies normalerweise auch der Fall ist.
Diese Motionen sind eine Antwort darauf, dass die Teuerung ausnahmsweise höher ist als der Wert, der sich aus dem Mischindex wegen des Zurückbleibens der Löhne ergibt. Es handelt sich letztlich nicht einfach um lächerliche Beträge. Sie haben versucht, diese herunterzurechnen. Wenn Sie sie aber ausgehend von den Jahresrenten berechnen, dann kommen Sie auf ganz andere Werte. Sie sind bei 500 Franken für zwei Jahre, und sie sind bei 800 Franken oder mehr pro zwei Jahre bei den Ehepaaren. Das sind Werte, die nicht geringfügig, sondern für das Budget der Haushalte von Bedeutung sind - der Haushalte, die sonst, wenn wir das nicht machen, die Teuerung nicht ausgeglichen erhalten und dazu noch aufgrund des Entscheides, den wir vorhin getroffen haben, auch keine zusätzliche Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten. Sie sind also doppelt gestraft, wenn das Tatsache würde, was Sie anstreben: Sie würden keine Prämienverbilligung erhalten, und es würde ihnen auch der Teuerungsausgleich vorenthalten.
Noch einmal zur technischen Seite der ganzen Angelegenheit: Ich habe bereits in der letzten Session darauf hingewiesen, dass der ausserordentliche Teuerungsausgleich nichts Neues ist. Bereits 1990 - es ist längere Zeit her, ich habe als Einziger die Ehre, schon damals dabei gewesen zu sein - gab es eine solche ausserordentliche Teuerungszulage. Damals waren die Prozesse nicht digitalisiert, sondern die Ausgleichskassen mussten noch mit den herkömmlichen Methoden arbeiten. Die Ausgleichskassen haben das ohne Weiteres vollzogen, wie man es auch erwartete. Ich habe Sie schon einmal darauf hingewiesen: In der Covid-Krise waren sie mit weit anspruchsvolleren Aufgaben als der Ausrichtung der ausserordentlichen Teuerungszulage konfrontiert. Diese kann ohne Weiteres vollzogen werden.
Wenn die Prozesse dann aufgrund der Beschlussfassung in der Märzsession einzuhalten sind, wird die Zulage halt im Sommer ausgerichtet. Die Haushalte, ob es jetzt Ehepaare oder Einzelpersonen sind, nehmen die ausserordentliche Teuerungszulage auch im Sommer mit Freude und Dankbarkeit entgegen. Es wird kein technisches Hindernis geben, wenn es darum geht, den Teuerungsausgleich auszurichten. Jedenfalls handelt es sich um einen wichtigen Beitrag für die Rentnerinnen und Rentner. Der ausserordentliche Teuerungsausgleich ist gewissermassen eine moralische Verpflichtung, nachdem jetzt bei den Krankenkassenprämien nichts geschieht.
Ich bitte Sie deshalb, im Sinne der Mehrheit zu entscheiden - so, wie wir bereits im September entschieden haben.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeUrheber(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Motion
- StändigSchweiz
- Mitglied29.11.2021 – 16.12.2022
- Präsident/in02.12.2019 – 28.11.2021
- Vizepräsident/in27.11.2017 – 01.12.2019
- Mitglied30.11.2015 – 26.11.2017
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 11.12.2019
- Mitglied10.12.2015 – 01.12.2019
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 16.12.2022
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 16.12.2022
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 16.12.2022
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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