Karin Keller-Sutter
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- St. Gallen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 22. Dezember 1963
- Wikidata
- Q115881
- Source body
- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 09.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextSchweiz
Sehr geehrte Frau Nationalrätin Badran, ich habe die exakten Zahlen - aus den Budgets 2026 und 2027 - gerade nicht im Kopf. Ich würde meinen, dass der Anteil zwischen 7,2 und 7,4 Prozent liegt. Verglichen mit den Kantonen, wo die Personalkosten bis zu 20 Prozent betragen, ist das ein geringerer Anteil. Man muss erwähnen, dass die Kantone noch die Spitäler oder die Schulen haben, dafür haben wir Sicherheitsorganisationen wie beispielsweise die Armee.
Der Anteil ist rückläufig, aufgrund der Sparmassnahmen, die der Bundesrat Ihnen vorgelegt hat - und aufgrund der Querschnittkürzungen, die wir durchgeführt haben.
- RedetextSchweiz
Ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen. Der Bundesrat teilt die Einschätzung des Motionärs, wonach die Bundesverwaltung vor einer bedeutenden demografischen Veränderung steht. Gerade in personalintensiven Bereichen wie Armee, Polizei und Grenzsicherheit stehen überdurchschnittlich viele Pensionierungen an, und eine angemessene personelle Ausstattung in diesen Bereichen wird auch in Zukunft erforderlich sein. Es ist in der Tat so: Über 40 Prozent der Personen, die beim Bund arbeiten, arbeiten im Sicherheitsbereich. Dieser wäre also überproportional betroffen. Der Personalverlust könnte dann nicht mit Milizsoldaten kompensiert werden. Ein pauschales Reduktionsziel von 15 Prozent über einen Zehnjahreshorizont erachtet der Bundesrat daher nicht als zielführend. Es würde der Komplexität der Aufgaben und den wachsenden Anforderungen an die Bundesverwaltung nicht gerecht.
Sie haben es gehört: Wir sind auch daran, die Effizienz in der Bundesverwaltung stetig zu steigern. Übrigens geht der Anteil der Personalausgaben am Bundesbudget zurück. Er wächst nicht, er geht zurück, weil wir eben auch Einsparungen vorgenommen haben und die Effizienz steigern.
Zusammenfassend kann ich sagen: Die Personalentwicklung muss sich an den gesetzlichen Aufträgen, den politischen Prioritäten und den künftigen Herausforderungen des Bundes orientieren. Hierzu braucht es ein differenziertes und bedarfsgerechtes Vorgehen. Sie haben jedes Jahr mit dem Budget die Möglichkeit, Personal zu bewilligen oder nicht zu bewilligen. Das Parlament hat ja die Budgethoheit.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Das Transformationsprogramm Dazit des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) basiert auf der digitalen Transformation sowie einer organisatorischen Weiterentwicklung und wurde 2017 vom Parlament beschlossen. Das Programm wird Ende 2026 abgeschlossen sein. Damit die Wirtschaft und das BAZG von der Digitalisierung wirklich profitieren können, müssen auch die rechtlichen Grundlagen angepasst werden. Sie haben diese Grundlagen im Juni des vergangenen Jahres verabschiedet. Die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen werden wir im Oktober in die Vernehmlassung geben und dann auch die zuständigen Kommissionen konsultieren.
Die Wirtschaft wurde bei den Arbeiten zum Verordnungsrecht und im Rahmen der Digitalisierung eng einbezogen, damit praxisnahe und tragfähige Lösungen entwickelt werden konnten. Dank der Digitalisierung stehen dem BAZG künftig mehr und bessere Daten zur Verfügung. Damit können präzisere Risikoanalysen gemacht und entsprechend gezieltere Kontrollen vorgenommen werden.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen der Motion bereits weitgehend erfüllt oder in Umsetzung sind. Das Zollrecht sieht risikobasierte Kontrollen und wirksame Massnahmen vor, und das Zollfachwissen wird durch ein weiterentwickeltes Berufsbild sowie durch organisatorische Anpassungen systematisch gesichert. Die rechtlichen Grundlagen zu den Vereinfachungen auf Verordnungsebene werden - ich habe es erwähnt - bald in die Vernehmlassung gehen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Sie haben es gehört: Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Berechnung der Tarife von Fahrzeugversicherungsprämien aufgrund von Kriterien wie Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter umgehend zu verbieten. Unterscheidungen nach Kriterien wie Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter stellen aber nicht per se und für sich allein eine unzulässige Differenzierung und damit eine Verletzung von Artikel 8 der Bundesverfassung dar. Eine unzulässige Differenzierung liegt nur dann vor, wenn keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung vorliegen. Solche Kriterien sind für sich allein keine genügenden sachlichen Gründe, um Menschen unterschiedlich behandeln zu dürfen. Sie dürfen aber als Anknüpfungspunkt für Unterscheidungen benutzt werden, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen.
Die Finma hat als staatliche Aufsichtsbehörde über Versicherungsunternehmen im Bereich der Motorfahrzeugversicherungen verschiedentlich Einzelfälle geprüft, wobei in keinem Fall ein missbräuchliches Verhalten festgestellt werden konnte.
Aus Sicht des Bundesrates gibt es denn auch keine Anzeichen dafür, dass im Bereich der Motorfahrzeugversicherungen seitens der Versicherer eine diskriminierende Praxis vorliegen würde. Er sieht deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und bittet Sie, die Motion abzulehnen.
- RedetextPersonalbörse für Bundesverwaltung einführen No. 25.3414Schweiz
Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen. Dies nicht, weil er das Anliegen nicht teilt, sondern weil er der Meinung ist, dass wir bereits heute Instrumente haben, die die Zielsetzung dieser Motion erfüllen.
Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die im Rahmen des Entlastungspakets 27 vorgesehenen Massnahmen im Personalbereich möglichst sozialverträglich umgesetzt werden. Allfällige personelle Anpassungen sollen deshalb nach Möglichkeit ohne Kündigungen erfolgen. Vorrang haben die Weiterbeschäftigung betroffener Mitarbeiter sowie interne Lösungen innerhalb der Bundesverwaltung. Dafür stehen verschiedene Instrumente und bewährte Abläufe zur Verfügung. Wenn Umstrukturierung oder Reorganisation in einer Verwaltungseinheit zum Abbau von mindestens fünf Stellen führen, wird der im November 2016 zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Sozialplan angewendet. Gleichzeitig bestehen durch die kommende Pensionierungswelle gute Chancen, wirtschaftlich oder betrieblich bedingte Kündigungen weitgehend zu vermeiden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während mindestens sechs Monaten aktiv nach zumutbaren Stellen für betroffene Mitarbeitende zu suchen. Im Vordergrund stehen die Bundesverwaltung, die bestehenden Kanäle und verwaltungsinterne Kontakte. Die HR-Leitenden der Departemente und der BK tauschen sich regelmässig über Reorganisation und offene Stellen aus. Ein zusätzliches Stellenportal wurde hier geprüft, aber insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen des bestehenden Stellenportals als nicht zielführend erachtet. Darüber hinaus entfällt die Ausschreibungspflicht für Stellen, die durch Mitarbeitende besetzt werden, die von Reorganisation oder Umstrukturierungen betroffen sind.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die wesentlichen Instrumente zur Verfügung stehen.
- MotionUrheber(-in)Opfer häuslicher Gewalt besser schützenNo. 12.4025
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Vermummungsverbot im StrafgesetzbuchNo. 13.3520
- PostulatUrheber(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- Rat
- StändigDelegation EFTA / Europäisches Parlament(Del-EFTA/EU)Schweiz
- Präsident/in01.01.2018 – 31.12.2018
- Vizepräsident/in10.12.2015 – 31.12.2017
- Stellvertreter/in30.11.2015 – 09.12.2015
- Stellvertreter/in15.12.2011 – 29.11.2015
- SpezialSchweiz
- Vizepräsident/in30.11.2017 – 25.11.2018
- Mitglied30.11.2015 – 29.11.2017
- StändigBüro Ständerat(Bü-S)Schweiz
- Präsident/in27.11.2017 – 25.11.2018
- 1. Vizepräsident/in28.11.2016 – 26.11.2017
- 2. Vizepräsident/in30.11.2015 – 28.11.2016
- Stimmenzähler/in24.11.2014 – 29.11.2015
- Ersatzstimmenzähler/in25.11.2013 – 24.11.2014
- StändigSchweiz
- Vizepräsident/in27.11.2017 – 31.12.2018
- Mitglied30.11.2015 – 26.11.2017
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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