Ruedi Noser
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 14. April 1961
- Occupation
- Unternehmer
- Language
- German
- Address
- c/o Noser Management AG, Herostrasse 12
8048 Zürich
- Kantonsrat
- FDP.Die Liberalen· X Meilen
- Wikidata
- Q6933
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizBekämpfung der Kriminalität. Abkommen mit Bosnien-Herzegowina (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 136 Yes · 0 No · 10 Abst. · 54 Absent
- NeinSchweizParlamentsrecht. Verschiedene Änderungen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 89 Yes · 58 No · 3 Abst. · 50 Absent
- JaSchweizFreizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 136 Yes · 48 No · 4 Abst. · 12 Absent
- JaSchweizFreizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 175 Yes · 10 No · 2 Abst. · 13 Absent
- JaSchweizFluglärm. Verfahrensgarantien (Parlamentarische Initiative)NationalratResult: 87 Yes · 88 No · 5 Abst. · 20 Absent
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- RedetextCO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision No. 22.061Schweiz
Ich mache es weniger euphorisch als mein Kollege Schlitzohr Zanetti, den wir ja so lieben, wie er ist. Ich möchte Sie hier einfach auf zwei, drei Dinge aufmerksam machen.
Zuerst einmal, ich glaube, das darf man mit Fug und Recht sagen, reden wir hier nicht über den entscheidendsten Artikel des Gesetzes. Sie dürfen also der Mehrheit oder der Minderheit folgen. Es geht nicht um eine fundamentale Sache. Aber ich möchte trotzdem, dass Sie als Rat verstehen, wozu Sie jetzt hier Ja oder Nein sagen.
Ein erster Punkt ist meiner Ansicht nach: Es geht hier um Steuergelder in der Höhe von 30 Millionen Franken, die wir jährlich ausgeben würden. Jetzt kann man sagen, das sei nicht viel, wir würden ja im Normalfall Milliarden ausgeben. Hier geht es um 30 Millionen Franken. Als ich in den Rat eintrat, waren 30 Millionen Franken noch viel Geld. In den letzten zwanzig Jahren habe ich gelernt, dass es immer weniger geworden ist.
Ein weiterer Punkt: Es stimmt heute einfach nicht mehr, dass das Laden an einer Haussteckdose ein Problem ist. Wir schauen hier ein historisches Problem an. Früher haben die Batterien, wenn man das Ladekabel eingesteckt hat, einfach Strom gesaugt, bis sie geladen waren. Heute gibt es Regelungen. Es gibt Kabel, die sich auf den Bezug von 8 Ampere oder von 10 Ampere beschränken und damit die Sicherheit erhöhen und das Netz entlasten. Das Argument, dass man diese Wallboxen brauche, damit das Netz entlastet werde, ist also ein historisches. Wenn Sie heute mit einem Auto ein Ladekabel kaufen, ist dieses auf einen Bezug von 10 oder 8 Ampere beschränkt, wenn Sie es an die normale Steckdose anhängen. Unsere Hausinstallationen sind auf 10 oder auf 16 Ampere abgesichert. Sie haben also keine Netzprobleme mehr.
Dann ist die Frage: Wie lange geht das Laden? Ich habe mit einer Nacht bzw. sieben Stunden gerechnet. Wenn Sie das Kabel während sieben Stunden anschliessen, heisst das: Sie kommen nachhause, Sie stecken das Kabel ein, Sie ziehen sich um, Sie essen noch etwas, dann gehen Sie ins Bett, schlafen sechs Stunden, stehen auf, duschen, rennen wieder zum Auto und fahren wieder ab. Wenn Sie das Kabel sieben Stunden lang einstecken, haben Sie bei 15 Kilowattstunden, die ein Auto durchschnittlich verbraucht, für 100 oder vielleicht 90 Kilometer geladen. Das heisst, Sie können zuhause jede Nacht mit den normalen Installationen Strom für 70 bis 100 Kilometer Reichweite laden, ohne dass Sie irgendeine spezielle Installation brauchen. Das können Sie also auch in einem Mietshaus machen. Das können Sie machen.
Es stellt sich nun die Frage: Wollen wir mehr Luxus finanzieren? Das können wir machen, wenn wir Lust dazu haben. Wir können mehr Luxus finanzieren, das ist natürlich möglich. Wir könnten Wallbox-Ladestationen finanzieren, die in vier Stunden Strom für eine Reichweite von 200 oder 250 Kilometern laden. Wenn Sie jedem zuhause eine Tankstelle ermöglichen wollen, dann machen Sie bitte - das wäre in diesem Falle mein Vorschlag - keine öffentlichen Ladestationen mehr. Das macht dann keinen Sinn mehr. Die öffentlichen Ladestationen sind nämlich leer, sie sind praktisch unbenutzt. Schauen Sie sich einmal im Sommer an, welche Ladestationen wirklich voll besetzt sind, wenn der Verkehr zur Ferienzeit ein Hoch erreicht. Es gibt sicherlich einzelne Punkte, ja, aber fast nirgends sind sie voll besetzt.
Sie können hier mit Fug und Recht dem Mehrheitsantrag zustimmen, Sie werden nicht viel verändern, oder Sie können der Minderheit Zanetti Roberto zustimmen, dann haben Sie 30 Millionen Franken für einen guten Zweck ausgegeben. Das ist die Situation.
Die Notwendigkeit der Förderung von Ladeinfrastrukturen wie vor zehn Jahren, als die Elektromobilität erst aufkam, ist heute nicht mehr gegeben. Ich gehe mit den Geldern vorsichtig um, ich bin der Ansicht, dass man hier gut mit der Mehrheit stimmen kann.
- RedetextSchweiz
Bitte gestatten Sie mir, am Anfang zwei, drei Vorbemerkungen zu machen.
Erstens bin ich Vorsitzender der ständigen parlamentarischen Delegation zur Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der OECD (PD-OECD). Diese Delegation gibt es seit zwei Jahren. In unserem Rat gibt es weitere Kollegen, die mit mir zusammen in dieser Delegation sind. Einer davon ist Erich Ettlin, ein anderer unser "Tessiner" Carlo Sommaruga, und auch Herr Minder ist Mitglied dieser Delegation. Die Delegation war mehrmals bei der OECD, und ich darf Ihnen mitteilen, dass wir dort eigentlich ein gutes Standing haben. Was aber immer kommt, ist, dass die Schweiz im Korruptionsrecht [PAGE 958] keine Whistleblower-Regelung hat. Es hat sich in der Kommission die Frage gestellt, was wir damit tun, und wir haben beschlossen, dass wir die vorliegende Motion einreichen. Ich spreche hier also nicht nur als Motionär, sondern auch im Namen der Delegation.
Zweitens hat Herr Minder den Antrag gestellt, über die Ziffern 1 und 2 der Motion einzeln abzustimmen. Dem schliesse ich mich an. Das ist sinnvoll, weil man die Punkte wirklich einzeln diskutieren kann. Sie werden auch sehen, wenn Sie die Stellungnahme des Bundesrates anschauen, dass die Begründung zu Ziffer 1 eine ganz andere ist als die Begründung zu Ziffer 2. Darum ist es, glaube ich, sinnvoll, dass man über die Ziffern 1 und 2 separat abstimmt. Als Delegationsvorsitzender empfehle ich Ihnen, beide Ziffern anzunehmen. Ich weiss aber, und das werde ich bei den Ausführungen noch sagen, dass es Argumente dafür gibt, Ziffer 2 zum heutigen Zeitpunkt nicht anzunehmen.
Die dritte Vorbemerkung ist, dass wir schon einmal eine solche Vorlage vom Bundesrat bekommen haben; das sehen Sie in der Stellungnahme. Ich glaube, das war im Jahr 2013. Nicht wir, sondern unser Schwesterrat hat die Vorlage dann aber versenkt. Das ist die Situation. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde sie damals in einer sehr unheiligen Allianz versenkt. Hier im Ständerat hat man die Vorlage diskutiert, im Detail beraten und, soweit ich das verfolgt habe, auch unterstützt. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zu Ziffer 1, dass er sich eigentlich nicht in der Lage sehe, von sich aus eine neue Vorlage zu bringen. Darum braucht es diese Motion.
Es stellt sich bei Ziffer 1 also die Frage, ob die Schweiz eine Gesetzgebung für den Schutz von Whistleblowern braucht, ja oder nein. Ich persönlich bin der Ansicht, dass es sich die Schweiz im internationalen Umfeld nicht leisten kann, keine solche Gesetzgebung zu haben. Ich bin aber auch der Ansicht, und das möchte ich Ihnen mitgeben, dass es eine einfache Regelung sein muss und dass sie auch für die Firmen handhabbar sein muss, vielleicht analog der Vorlage, die wir schon hatten. Denn - ich glaube, das darf ich im Namen der Schweizer Wirtschaft sagen - ich gehe fest davon aus, dass sich 99,9 Prozent eigentlich ans Gesetz halten. Es müsste dann wegen dieser 0,1 Prozent, die sich vielleicht nicht immer ans Gesetz halten, eine Organisation aufgebaut werden, die es sonst nie braucht. Darum bitte ich Sie, Ziffer 1 anzunehmen.
In Ziffer 2 geht es um die Bussenregelung. Ich habe Verständnis für die Stellungnahme des Bundesrates. Wir kennen - und jetzt wage ich mich als Elektroingenieur aufs Glatteis - im Verwaltungsrecht eine Höchstbusse von 5 Millionen Franken. Ausser im Wettbewerbsrecht, wo die Bussen höher sein können, ist das eigentlich mehr oder weniger unsere Standardbusse; höhere Beträge kennen wir nicht.
Der Bundesrat verweist darauf, dass er auch die Gewinne einziehen kann und so weiter und so fort. Aber man muss natürlich im internationalen Kontext verstehen: Dass man die Gewinne einzieht, ist eine Selbstverständlichkeit, das ist nicht eine Busse. Es ist nach unserem Verständnis auch klar, dass man bei unrechtmässigem Verhalten Gewinne einzieht; das ist eine Selbstverständlichkeit.
Bei den Bussen sind heute 5 Millionen Franken, je nach der Schwere des Vergehens, ein sehr grosser Betrag, wenn man auch die Grössen der Firmen anschaut, wenn Sie z.[NB]B. meine Firma nähmen. Aber wenn Sie vielleicht einen Weltkonzern nähmen, wäre diese Summe vielleicht aus der Portokasse zu bezahlen. Also müsste man dort etwas mehr Flexibilität vorsehen.
Was ich aber verstehe, und darum habe ich auch ein gewisses Verständnis für den Antrag von Kollege Minder - ich begründe es, damit ich nachher nicht mehr reden muss -, ist, dass Ziffer 2 relativ tief ins Schweizer Verwaltungsrecht eingreift und es vielleicht im Moment auch sinnvoll wäre, einfach Ziffer 1 wieder einmal auf die Traktandenliste zu bringen und Ziffer 2 nicht.
Wenn wir eine Whistleblower-Gesetzgebung haben, gehe ich davon aus, dass die OECD diese akzeptieren wird, unabhängig von Ziffer 2. Das ist mein Gefühl, das ich aufgrund unserer Besuche in Paris habe.
Also stellt sich für den Rat eigentlich die einfache Frage: Ist es Zeit, dieses Geschäft wieder aufzunehmen und dem Bundesrat zu übergeben? Wenn Sie heute Ziffer 1 annehmen, hat der Bundesrat zwei Jahre Zeit, um eine Vorlage vorzulegen, und wir hätten die Vorlage vielleicht Ende der nächsten Legislatur unter Dach und Fach. Wir wären dann, was die Korruptionsbekämpfung betrifft, bei der OECD eigentlich gutgestellt.
Ich hatte einige Vorgespräche zu dieser Sache und möchte einfach einen Punkt noch klarstellen. Es geht nicht nur darum, wie sich Schweizer Konzerne im Ausland verhalten. Es geht auch darum, wie man in der Schweiz wirtschaftet. Ich gestatte mir die Bemerkung, dass es sich vielleicht ab und zu auch lohnt, beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden genauer hinzuschauen. Man muss nicht immer nur ins Ausland schauen. Auf jeden Fall kenne ich zumindest aus meiner Branche einige Fälle, die vor Gericht kamen, die auf Korruption hindeuten und vielleicht mit einer Whistleblower-Gesetzgebung auf Bundes- oder Kantonsebene früher gefunden worden wären. Es gibt also auch gewisse Tatbestände in der Schweiz, die man anschauen sollte.
Ich glaube darum, dass die Gesetzesgrundlage für die Schaffung einer solchen Stelle eine wichtige Funktion hat. Für mich ist es selbstverständlich - und das ist auch noch wichtig für die Materialien -, dass eine solche Stelle keine anderen Interessen ausser die Interessen des Whistleblowings vertreten kann. Man kann nicht Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerinteressen vertreten und eine Whistleblower-Stelle einrichten. Das geht nicht. Eine Whistleblower-Stelle muss anerkannt sein, muss respektiert werden und einen sehr hohen Grad an Neutralität aufweisen. Nur dann wird man auch das Vertrauen haben, sich an diese zu wenden, respektive wird sie das Vertrauen haben, dass ihre Tätigkeiten vonseiten der Verwaltung und vonseiten der Firmen wirklich ernst genommen werden. In der Diskussion war auch klar, dass es ein gewisses Missbrauchspotenzial gibt. Das ist, glaube ich, allen hier im Rate klar.
Ich persönlich wäre darum der Ansicht, dass man Ziffer 1 annehmen soll. Ich persönlich werde auch der Annahme von Ziffer 2 zustimmen. Ich hoffe, Sie werden das auch tun.
- RedetextSchweiz
Ich bitte Sie hier auch, der Minderheit zu folgen.
Ich habe mich bei der Eintretensabstimmung enthalten, weil ich eine gewisse Sympathie für die Idee habe, dass es einen Teillastenausgleich braucht. Ich verstehe dessen Sinn und Zweck, das sage auch ich als Arbeitgeber. Ich bin auch ein Vertreter eines Kantons, der einen solchen Teillastenausgleich hat.
Wenn Sie die Freiheitsgrade anschauen, die die Kantone bei der Familienzulage haben, dann sehen Sie, dass die Kantone auch Freiheitsgrade bezüglich der Finanzierung brauchen. Das ist auch ein wichtiger Entscheid. Schlussendlich werden die Begehrlichkeiten, wenn sie immer zu hundert Prozent bezahlt werden, gegenüber den anderen immer grösser sein, insbesondere bei denen, die Sie vorher als Betroffene bezeichnet haben.
Deswegen habe ich aber nicht das Wort ergriffen. Ich möchte Ihnen für diesen wichtigen Entscheid noch zwei Dinge mitgeben.
Das Erste ist etwas weniger wichtig: Die Familienausgleichskassen sind branchenorientiert und werden über die Branchenverbände geführt. Sie sind ein wichtiges Instrument der Organisation der Firmen und der Branchen. Wenn Sie das jetzt komplett vereinheitlichen, dann wird der Organisationsgrad der Branchen zurückgehen. Eine Schwächung der Zivilgesellschaft ist nicht im Interesse dieses Parlamentes. Ich sage es Ihnen klar und deutlich: Das ist nicht im Interesse dieses Parlamentes! Die Branchenverbände haben heute schon grösste Probleme, ihre Existenz zu sichern und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu finanzieren. Weil die Familienausgleichskassen nicht mehr in der Branche, sondern über den Kanton organisiert sein werden, motivieren Sie dann viele Mitglieder, viele Firmen dazu, aus ihren Branchenverbänden auszutreten. Das sehe ich persönlich als Problem. Ich habe solche Verbände geführt, ich weiss, was es heisst, die Mitgliederbeiträge einzutreiben.
Das Zweite stellt aus meiner Sicht ein grösseres Problem dar. Der Kommissionssprecher hat - ich sage es einmal so - mit Engelsstimme gesagt, wie benachteiligt hier gewisse Branchen gegenüber anderen seien, das sei doch nicht korrekt. Nennen wir es doch beim Namen: Benachteiligt sind die öffentliche Hand, das Gastgewerbe und die Landwirtschaft. Ist das die Exportindustrie? Ich habe dieses Jahr 10 Prozent in Dollar verloren und 5 Prozent in Euro. Wo ist das Subventionsformular, Herr Kommissionssprecher, mit dem ich diese Verluste kompensieren lassen kann? Das sind doch die wichtigen Fragen! Jetzt wollen Sie die Branchen, die im Export tätig sind, mit zusätzlichen Sachen belasten; die ganze [PAGE 868] Maschinenindustrie wird hier zusätzlich belastet. Wollen Sie das verantworten? Haben Sie gesehen, wer heutzutage Entlassungen macht? Es ist nicht die Landwirtschaft, es ist nicht der Staat, und es ist auch nicht das Gastgewerbe.
Sie würden die Exportindustrie mit zusätzlichen Beitragsprozenten belasten, in einer Situation, die ausserordentlich angespannt ist. Das würden Sie hier tun, und das kann ich nicht verantworten.
Ich bitte Sie wirklich, dieses Signal jetzt nicht zu geben, sondern mit der Minderheit zu stimmen.
- RedetextSchweiz
Ich bin eigentlich froh um das Votum von Kollegin Mazzone, weil sie in sachlicher Weise die Unterschiede zwischen den beiden Anträgen dargelegt hat. Das hat nichts mit dem von Herrn Stark vorgebrachten Hinweis auf die Tragik zu tun, dass Wasserkraftwerke nicht gebaut würden, wenn man der Minderheit I (Fässler Daniel) zustimme, und wenn man der Mehrheit zustimme, würden sie gebaut. Das ist etwas weit hergeholt.
Frau Mazzone hat es richtig herausgearbeitet. Es geht eigentlich um Folgendes: Wird man, das ist die Position der Mehrheit, in einer absoluten Notlage auf das Instrument zurückgreifen können, oder wird man, das ist die Position der Minderheit I, schon vor der absoluten Notlage auf das Instrument zurückgreifen können? Was heisst das jetzt in der Praxis für die Konsumentinnen und Konsumenten und für die Wirtschaft? Es ist ein gewisser Zynismus dabei, wenn Sie mit der Mehrheit stimmen. Eine absolute Notlage heisst: Erst wenn sich der Strompreis schon verzehnfacht hat, wenn das Stahlwerk Gerlafingen vielleicht die Tore schliessen muss, weil der Strom so teuer ist, erst dann darf der Bundesrat diese Massnahme ergreifen. Er darf sie aber nicht ergreifen, bevor der Strompreis explodiert. Die Minderheit I gibt dem Bundesrat mehr Flexibilität, dass er diese Massnahme früher ergreifen und früher dämpfend auf den Markt einwirken kann, während die Mehrheit nur ein Eingreifen ultimativ vor der[NB]Notlage[NB]zulassen will. Das ist der einzige sachliche Unterschied.
Darum stimme ich ganz klar für die Minderheit I (Fässler Daniel). [PAGE 808]
- RedetextSchweiz
Ich möchte mich beim Bundesrat dafür bedanken, dass er das Postulat zur Annahme empfiehlt. Da er voll und ganz mit meiner Begründung einverstanden ist, verzichte ich auf ein Votum.
- MotionDirektion
- Postulat
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
- MotionErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
- StändigSchweiz
- Präsident/in29.11.2021 – 03.12.2023
- Spezial
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
- Präsident/in27.11.2017 – 01.12.2019
- Vizepräsident/in10.12.2015 – 26.11.2017
- Ständig
- Spezial
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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