Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
(18.050)- Abstimmung
- RedetextBeat Walti(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Herr Müller hat mir meine Einleitung weggenommen; ich wiederhole sie trotzdem. Familienpolitik ist nicht nur Sozialpolitik, Familienpolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Die FDP/die Liberalen haben das bereits bei der Debatte über diese Vorlage klar festgehalten. Unter diesem Aspekt beurteilen wir sie auch.
In diesem Sinne möchte ich festhalten - nachdem die FDP/die Liberalen freundlicherweise auch direkt angesprochen wurden -, dass auch Familien mit einem Einkommen von 100[NB]000 Franken oder mehr Familien sind. Sie sind gerade diejenigen, denen wir von der Politik her mit einer Selbstverständlichkeit die vollen Kosten des Lebens aufbürden bzw. überlassen: Sie profitieren nicht von reduzierten Krippentarifen, sie zahlen die vollen Krankenkassenprämien, sie haben keinen Anspruch auf subventionierte Wohnungen - die Liste liesse sich beliebig verlängern. Da finde ich es nicht exotisch, muss ich sagen, wenn man effektiv anfallende Lebenshaltungskosten im Umfang von 10[NB]000 Franken auch bei der direkten Bundessteuer zum Abzug zulässt, wie das die meisten Kantone in dieser Grössenordnung tun.
An die Adresse der besorgten, gleichstellungsorientierten Grünliberalen richte ich gerne den Aufruf, doch mal die Verhältnisse genau anzuschauen. Es sind nämlich gerade auch Eltern in diesen Einkommensklassen, für die es mit Blick auf die berufliche Karriere und Gleichstellung besonders wichtig ist, dass das Steuersystem ein ambitioniertes berufliches Engagement beider Elternteile nicht abstraft. Im Gegenteil ist es richtig, sie in der Zeit des aktiven Familienlebens, das ja schon anspruchsvoll genug ist, nicht noch steuerlich abzustrafen.
Ich freue mich auf eine Diskussion mit der Bevölkerung über die effektive, reale Belastung und Entlastung durch das Steuersystem. Wir bekommen dann einmal die Gelegenheit, die Steuerprogression in der Breite zu diskutieren und zum Beispiel auch zu erwähnen, dass bei den Bundessteuern, die von natürlichen Personen bezahlt werden, 1 Prozent der Steuerpflichtigen 43 Prozent der Erträge an die Bundeskasse abliefern. Ich glaube, diesem Umstand darf man durchaus auch einmal Rechnung tragen.
Wir werden diese Vorlage ohne schlechtes Gewissen unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das auch tun.
[VS]
- RedetextLeo Müller(Die Mitte)Schweiz
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die SP, die Grünliberalen und die Grünen diese Vorlage ablehnen. Wir nehmen also zur Kenntnis, dass diese drei Parteien die Familienförderungsvorlage ablehnen, wir nehmen zur Kenntnis, dass sie es ablehnen, dass künftig Betreuungskosten von den Steuern abgezogen werden können. Wir als CVP sehen das anders. Wir wollen Familienarbeit honorieren, wir wollen die Arbeit für die Kinderbetreuung honorieren. Das wollen wir mit dieser Vorlage. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ab dem ersten Franken, für den Steuern bezahlt werden, Entlastungen erfolgen. Das wollen wir. Wir wollen auch, dass der Bund endlich nachzieht, so wie es viele Kantone vorsehen. Viele Kantone, ich habe es schon einmal gesagt, haben viel höhere Kinderabzüge, als sie der Bund heute hat. Es gilt hier den Kantonen nachzuziehen. Es geht - ich habe auch das schon gesagt, und ich sage es nochmals - um die Balance bei den Steuerentlastungsmassnahmen. Wir haben jetzt mehrere Vorlagen gehabt, bei denen wir Unternehmen entlastet haben. Jetzt sind die natürlichen Personen dran, und jetzt sind insbesondere die Familien dran. Diese Balance wollen wir aufrechterhalten. Deshalb sagen wir Ja zu dieser Vorlage. Meine Damen und Herren, nehmen Sie bitte eines zur Kenntnis: Familienpolitik ist nicht nur immer Sozialpolitik. Familienpolitik ist auch Anerkennungspolitik. Mit dieser Vorlage wollen wir diese Arbeit honorieren. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu dieser Vorlage. Die CVP-Fraktion stimmt ihr geschlossen und vorbehaltlos zu. Wir kämpfen für die Familien, wir stehen für die Familien ein. Ich danke, wenn Sie Gleiches tun.
- RedetextThomas Aeschi(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Kollege Nordmann, ich freue mich auf diesen Abstimmungskampf! Wie viel krampfen die Mütter und Väter in diesem Land, wie viel unentgeltliche und unbezahlte Arbeit leisten die Mütter und Väter für ihre Kinder - und jetzt wollen Sie diese Mütter und Väter, diese Familien, zusätzlich bestrafen. Was wollen Sie? Sie wollen immer mehr Geld, über drei Milliarden Franken, ins Ausland geben; Sie wollen immer mehr Asylanten ins Land holen, die zu 75 Prozent von der Sozialhilfe leben; Sie wollen der EU, die uns konstant erpresst, Milliarden hinterherwerfen; Sie wollen 12 Rappen mehr für jeden Liter Benzin; Sie wollen Ölheizungen verbieten. Was ist das Rezept der SP? Das Rezept sind mehr Steuern und Abgaben, der Mittelstand soll immer mehr geschröpft werden, die Arbeitnehmer - Ihre Arbeitnehmer - sollen immer noch mehr Lohnabzüge bezahlen. Bei diesem Rezept macht die SVP nicht mit. Bereits in der Kommission haben wir den Antrag gestellt, dass Eigenbetreuung und Fremdbetreuung gleich behandelt werden sollen, dass für beide ein Abzug von 25[NB]000 Franken gelten soll. Die CVP-Fraktion hat dann den Kompromiss von 10[NB]000 Franken eingebracht, den wir selbstverständlich unterstützt haben.
Ich bitte Sie, diese Vorlage zu unterstützen. Die SVP kämpft für die Mütter und Väter, die täglich zur Arbeit fahren, die Steuern bezahlen, die eigenverantwortlich handeln und ihre Kinder eben selber erziehen. Stimmen Sie dieser Vorlage zu, und zeigen Sie Anerkennung für diese Mütter und Väter.
Noch ein Wort an Kollegin Moser: Es geht hier eben nicht um Steuergeschenke. Es geht hier um eine Entlastung für diese Mütter und Väter, die heute schon Zehntausende von Franken an Steuern bezahlen. Diese Mütter und Väter gehören etwas entlastet, weil sie heute schon enorm viel leisten. Mit Ihrem System, dem Gutschriftensystem, würden Sie jedem Asylbewerber, der noch keinen Franken in unser System einbezahlt hat, ab dem ersten Tag Gutschriften hinterherwerfen. Wir wollen den Familien helfen, die jahrzehntelang Steuern bezahlt haben, die für unser Land gekrampft haben. Wir wollen endlich die Schweiz, die Schweizerinnen und Schweizer an die erste Stelle setzen, und nicht die Ausländerinnen und Ausländer. (Unruhe)
- RedetextRegula Rytz(Die Grünen)Schweiz
Eigentlich wäre die grüne Fraktion bereit gewesen, die vorgeschlagene Erhöhung des Steuerabzugs für Kinderdrittbetreuungskosten zu unterstützen. Wir sind dabei über unseren Schatten gesprungen, wollten wir doch negative Erwerbsanreize für gut ausgebildete Frauen aus dem Weg räumen. Zu diesem Kompromiss, der 15 Millionen Franken gekostet hätte, stehen wir noch heute.
Doch dies genügte der konservativ-bürgerlichen Mehrheit hier im Rat nicht. Heute zeigt sich vielmehr noch einmal in aller Deutlichkeit, warum die Bevölkerung am 20. Oktober ein neues Parlament, eine neue Mehrheit wählen muss: Aus einer Entlastung bei den Kinderbetreuungskosten hat dieses Rechtsrutschparlament spontan Steuererleichterungen für hohe Einkommen beschlossen. 350 Millionen Franken soll das kosten - das ist inakzeptabel!
Auch Bundespräsident und Finanzminister Ueli Maurer hat klar gesagt, was er von Ihrer Steuer- und Wahlgeschenkpolitik hält, nämlich nichts - gar nichts! Keine einzige Bauernfamilie profitiert von diesem Steuergeschenk. Keine einzige Handwerkerfamilie, keine einzige Familie mit Eltern, die im Pflegebereich arbeiten, wird durch diese Steuergeschenkpolitik entlastet. Denn der grösste Teil, über 70 Prozent dieses [PAGE 1995] 350 Millionen Franken schweren Steuergeschenks, fliesst in die Taschen der 15 Prozent reichsten Familien in diesem Land. Das ist eine Subvention mit der goldenen Giesskanne. Dazu sagen wir Grünen Nein!
Wenn dieses Parlament 350 Millionen Franken für Familienpolitik ausgeben will, dann wäre dieses Geld in höheren Kinderzulagen oder in einem Elternurlaub für alle Familien sehr viel besser investiert. Doch davon wollen weder die CVP noch die FDP-Liberalen, noch die SVP etwas wissen. Sie propagieren hier ein konservatives Familienmodell.
Am meisten erstaunt haben mich an dieser Geschichte die FDP-Liberalen. Die FDP-Liberalen haben diese Giesskannensubvention ja zuerst bekämpft, Daniela Schneeberger im Nationalrat und Andrea Caroni im Ständerat, dies mit dem treffenden Argument, dass dieses Steuergeschenk sozialpolitisch nicht die Leute mit Kindern betrifft, die es wirklich nötig hätten. Doch genau diese FDP-Liberalen stimmen jetzt dem ganzen Zauber plötzlich zu. Ich muss sagen: Ich verstehe Sie nicht. Die FDP-Liberalen waren in dieser Legislatur eine Pirouettenpartei. Wir kennen ja schon die Franchisen-Pirouette, die Versicherungsvertrags-Pirouette oder die Klima-Pirouette - nun kommt noch die Kinderabzugs-Pirouette dazu. Ich wage mir nicht vorzustellen, welchen Rückwärtssalto Sie hier nach den Wahlen, zum Beispiel in der Klimapolitik, noch machen werden. Noch können Sie Rückgrat zeigen: Sagen Sie Nein zu diesem Steuergeschenk!
- RedetextTiana Angelina Moser(Grünliberale Partei)Schweiz
Was bei diesem Geschäft ablief, ist ein Trauerspiel. Da hatten sich Nationalräte und Ständeräte endlich zu einer angemessenen Abzugsmöglichkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung durchgerungen, und dann überlädt die rechtskonservative Mehrheit die Vorlage mit einem völlig unnötigen Steuergeschenk mit der Giesskanne.
Der Abzug für die familienergänzende Kinderbetreuung kommt gezielt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugute. Er generiert zusätzliche Steuereinnahmen und bekämpft den Fachkräftemangel, und es wäre ein kleiner Schritt in Richtung Gleichbehandlung der Familienmodelle - ein kleiner Schritt, der überfällig wäre. Ganz anders die pauschale Erhöhung des Kinderabzugs: Das ist ein Steuergeschenk mit der Giesskanne, das einzig den einkommensstärksten Familien zugutekommt. Es ist entlarvend: Die gleichen Parteien, welche die faire und liberale Individualbesteuerung wegen angeblicher Kosten ablehnen, verteilen nun hier Hunderte von Millionen Franken. Das zeigt, dass es ihnen um etwas ganz anderes geht: Sie wollen das traditionelle Familienmodell noch mehr begünstigen.
Für uns Grünliberale ist eine solche konservative Allianz, inklusive FDP, im Jahr 2019 unverständlich. Das ist nichts anderes als die Familien-Initiative der SVP, die das Volk 2013 abgelehnt hat. Wir lehnen diese Vorlage klar ab. Es ist am neuen Parlament, die dringend nötige Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung umzusetzen, ohne dies mit einem ineffizienten Steuergeschenk von Hunderten Millionen Franken zu verknüpfen.
- RedetextRoger Nordmann(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ce projet passe complètement à côté de ses objectifs. Personne ne l'a mieux expliqué que Monsieur Maurer, président de la Confédération et chef du Département fédéral des finances. Pour les francophones, je me permets de traduire un bref passage de son intervention de mercredi dernier.
Selon lui, une des raisons de rejeter cette proposition serait ses effets. Nous avons toujours prétendu que nous voulions faire quelque chose pour les familles et que ce projet devrait profiter aux familles. Or, si on examine les effets de ces déductions, on doit d'abord constater que 44 pour cent des familles ne paient pas d'impôt fédéral direct et, donc, ne pourraient pas profiter des déductions. 800[NB]000 familles ne sentiraient donc aucun effet de cette révision.
Ensuite, il ajoute qu'environ 700[NB]000 familles, soit environ 40 pour cent d'entre elles, ont un revenu annuel imposable jusqu'à 100[NB]000 francs, soit un revenu mensuel de 10[NB]000 francs ou plus, et que ces familles recevraient un quart des allègements fiscaux.
Il résume donc en disant que 800[NB]000 familles n'obtiendraient rien du tout et que 700[NB]000 familles obtiendraient des allègements qui se monteraient à environ 100 millions de francs, ce qui représenterait un quart des coûts.
Monsieur Maurer, président de la Confédération, poursuit en disant que les "grands profiteurs" seraient les hauts revenus à partir de 100[NB]000 francs de revenu imposable, c'est-à-dire les familles dont le revenu net serait d'environ 150[NB]000 francs. Ces familles-là obtiendraient 250 millions de francs. On peut quand même se poser la question de savoir si on peut encore parler d'un projet de politique familiale si 85 pour cent des familles en profiteraient à peine et que parmi celles-ci figureraient des familles avec un revenu imposable s'élevant jusqu'à 100[NB]000 francs.
Il conclut en disant que ce projet ne s'inscrit pas dans le dossier de la politique familiale: c'est un allègement fiscal pour familles aux revenus élevés. On peut le vouloir, mais on ne peut pas le vendre comme un projet de politique familiale.
In der Tat hat das nichts mit Familienpolitik zu tun. Die Logik dieser Vorlage ist: Wer viel hat, dem wird viel gegeben. 44 Prozent aller Familien bezahlen keine direkte[NB]Bundessteuer und können von den Abzügen nicht profitieren. 800[NB]000 Familien, die Familien mit einem Bruttoeinkommen bis etwa 100[NB]000 Franken, spüren nichts von dieser Revision. Sie gehen leer aus. Die 15 Prozent der Familien mit den höchsten Einkommen hingegen erhalten rund 250 von den 350 verteilten Millionen. Diese Familien erhalten 71 Prozent des Geldes. Die Schicht dazwischen, der oberste Mittelstand, die Familien mit Bruttoeinkommen von 100[NB]000 bis 150[NB]000 Franken - das sind etwa 700[NB]000 Familien -, teilt sich die restlichen 100 Millionen Franken. Das macht also sehr wenig pro Haushalt aus.
Zudem ist der Geschäftstitel nach dieser Hauruck-Übung irreführend. Der offizielle Titel lautet: "Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten". Gemäss Botschaft des Bundesrates kostete das ursprüngliche Projekt - nur die Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuungskosten - 10 Millionen Franken. Jetzt kostet das Ganze 350 Millionen Franken. Der Titel müsste jetzt heissen: "Steuererleichterung für die Familien mit den höchsten Einkommen"!
Die gerechte Verteilung der Steuerlast ist für den gesellschaftlichen Ausgleich zentral. Diese Legislatur endet so, wie sie angefangen hat: mit einer Hauruck-Übung der Bürgerlichen, mit dem Ziel einer Umverteilung von unten nach oben. 2016 musste ich am letzten Freitag der Sommersession das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III ankündigen. Die Bürgerlichen haben nichts gelernt! Ich muss daher jetzt, am letzten Freitag der Herbstsession 2019, am Ende der Legislatur, vor der Schlussabstimmung wieder ein Referendum gegen eine verfehlte steuerpolitische Vorlage ankündigen. Das ist bezeichnend für diese nationalrätliche Legislatur.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextRoberto Zanetti(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich will Sie nicht allzu sehr langweilen. Wir haben heute Morgen eingehend diskutiert. Ich mache ein paar Punkte fest, aufgrund derer ich Sie bitte, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Wir sind uns einig - da besteht wirklich Einigkeit -, dass es verfahrensrechtlich fragwürdig ist. Verfahrenshygienisch aber ist es für mich einfach an der Grenze des Erträglichen, wie hier vorgegangen wurde. Bezüglich der ursprünglichen Zielsetzung der Vorlage - es ging ja eigentlich darum, Erwerbsanreize zu schaffen - schiessen wir hier wirklich vollständig am Ziel vorbei. Die ursprüngliche Vorlage sah ja einen höheren Abzug für Drittbetreuungskosten vor, dies mit Steuerausfällen im Umfang von rund 10 Millionen Franken. Die Wirkung des Erwerbsanreizes auf die Beschäftigung beträgt rund 2500 Stellen. Bei dem jetzt zur Debatte stehenden zusätzlichen Abzug sprechen wir von 350 Millionen Franken Steuerausfällen, und die Wirkung bezüglich Erwerbsanreiz [PAGE 985] ist gleich null. Im schlimmsten Fall wirkt er sogar kontraproduktiv, weil man dann sagt: Was will ich arbeiten gehen, wenn ich höhere allgemeine Kinderabzüge machen kann?
Zudem ist es für mich verteilungspolitisch tatsächlich äusserst fragwürdig und unanständig. Der Abzug beginnt erst ab 110[NB]000 Franken steuerbarem Einkommen zu wirken: Bei einem steuerbaren Einkommen von 110[NB]000 Franken - wir sprechen hier von einem Bruttoeinkommen von 140[NB]000 bis 150[NB]000 Franken - spart man 29 Franken ein! Bei einem Bruttoeinkommen von 150[NB]000 Franken spart man also 29 Franken pro Jahr ein! Ich glaube nicht, dass deshalb jemand arbeiten geht. Die Wirkung ist also gleich null. Wirklich einschenken tut die ganze Angelegenheit je nach Familienkonstellation dann so ab 300[NB]000 bis gegen 1 Million Franken steuerbarem Einkommen. Diese Verteilungswirkung finde ich, so leid es mir tut, unanständig.
Wenn wir dann noch den Kollateralschaden dieser Massnahme anschauen: Eigentlich möchten wir einen Erwerbsanreiz schaffen und nehmen 350 Millionen Franken Ausfall in Kauf. Das Verhältnis zwischen 10 Millionen gemäss der ursprünglichen Massnahme und 350 Millionen ist in jeder Hinsicht disproportional. Ich will ja nicht übertrieben formalistisch sein: Wenn man ein Paket von 350 Millionen schnürt und 10 Millionen Rundungsungenauigkeiten hat, um allenfalls einen schlechten Zustand zu beseitigen, dann, würde ich sagen, kann man den Fünfer gerade sein lassen. Aber wenn es umgekehrt ist - 10 Millionen Wirkung mit 350 Millionen Nebenwirkung -, dann muss ich einfach sagen: Es ist finanzpolitisch frivol, wenn wir so vorgehen. Von der ganzen Geschichte vom Umgang mit den Kantonen will ich gar nicht sprechen. Ich finde es für den Ständerat relativ heikel, so mit den Kantonen umzugehen.
Deshalb noch einmal mein dringender Appell - ansonsten halte ich mich mit dringenden Appellen zurück -: Gehen Sie verfahrensmässig sauber vor, gehen Sie finanzpolitisch verantwortungsvoll vor! Bezüglich der Wirkung im Ziel sollten wir uns bessere Massnahmen vorbehalten und dafür das Geld beiseitelegen. [GZ]
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.
- RedetextPirmin Bischof(Die Mitte)Schweiz
In aller Kürze: Die Einigungskonferenz hat, wie vorhin ausgeführt, heute um 14.00 Uhr stattgefunden. Die Einigungskonferenz hatte zwei Entscheide zu fällen: Zunächst hatte sie über die einzige verbliebene Differenz in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a zu befinden und dann über das gesamte Projekt, es gab also eine Art vorgezogene Gesamtabstimmung in der Einigungskonferenz.
Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a dem Nationalrat zu folgen, und das mit 18 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. In der Gesamtabstimmung stimmte die Einigungskonferenz mit 19 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem so bereinigten Projekt zu und beantragt Ihnen, das ebenfalls zu tun.
Die Einigungskonferenz hat nochmals eine eingehende Debatte geführt. Der Einigungskonferenz hat wie den beiden Kommissionen ein Bericht der Steuerverwaltung vorgelegen. Er behandelt die finanziellen Konsequenzen, die Konsequenzen für die einzelnen Haushalte und Haushaltgruppen. Dabei hat sich zusammengefasst ergeben, dass insgesamt 985[NB]255 Haushalte vom entsprechenden Antrag profitieren würden. Davon haben ungefähr 770[NB]000 Haushalte ein steuerbares Einkommen unter 100[NB]000 Franken, also etwa 78,2 Prozent der betroffenen Haushalte. Hingegen haben gut 214[NB]000 Haushalte ein Einkommen über 100[NB]000 Franken; das sind knapp 22 Prozent.
Das Volumen der "Ausschüttungen" ist umgekehrt: Wenn das Gesamtvolumen der Mindereinnahmen aufsummiert wird, profitieren die Haushalte mit unter 100[NB]000 Franken mit etwa 30 Prozent und diejenigen mit über 100[NB]000 Franken mit etwa 70 Prozent. Die Entlastungen pro Haushalt, gerechnet für Alleinstehende mit zwei Kindern, Einverdiener-Ehepaare mit zwei Kindern, Zweiverdiener-Ehepaare mit zwei Kindern und Zweiverdiener-Konkubinatspaare mit zwei Kindern, sind von der Wirkung her überall gleich: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist die Entlastung pro Haushalt in Franken. Und umgekehrt: Je höher das Einkommen ist, desto tiefer ist die Entlastung prozentual zum bezahlten Steuerbetrag. Das ist von der progressiven Situation her eigentlich klar. Etwa 10 Prozent der Mindereinnahmen würden bei Steuerpflichtigen mit Kindern, die ein steuerbares Einkommen unter 50[NB]000 Franken haben, anfallen. In dieser Situation hat die Einigungskonferenz die am Anfang erwähnten Entscheide gefällt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.
- RedetextJean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Abstimmung
- RedetextUeli Maurer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich äussere mich nicht materiell - das habe ich bereits gemacht -, aber zur Frage, die Herr Rechsteiner gestellt hat.
Wenn Sie dem Ordnungsantrag zustimmen, werden wir uns bemühen, eine Auslegeordnung der entsprechenden Konsequenzen zu machen, und selbstverständlich die Kantone einbeziehen, wobei das dann keine Vernehmlassung ist. Wir müssten das wohl mit der Finanzdirektorenkonferenz noch einmal besprechen, einfach, damit wir dann von den gleichen Zahlen sprechen. Es ist sicher möglich, bis zur Wintersession eine Auslegeordnung zu machen, das zusammenzutragen und die Zahlen mit den Kantonen zu konsolidieren.
- RedetextFilippo Lombardi(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Solo una parola dalla Svizzera italiana per dirvi che ritengo sbagliato reagire come proposto dal collega Rechsteiner. So che questa mattina probabilmente abbiamo preso una decisione particolare, ritirando dall'ordine del giorno un oggetto. Ma non per questo dobbiamo fare il medesimo passo in questo momento. Questo è un oggetto che è stato discusso da entrambe le Camere e che è andato in Conferenza di conciliazione. Ora abbiamo una proposta chiara sul tavolo.
Perciò propongo di respingere la mozione d'ordine Rechsteiner Paul.
- RedetextPirmin Bischof(Die Mitte)Schweiz
Kollege Rechsteiner stellt einen Ordnungsantrag. Der Ordnungsantrag hat der Einigungskonferenz, die heute um 14 Uhr stattgefunden hat, nicht vorgelegen. Die Einigungskonferenz konnte dazu auch nicht Stellung nehmen. Es waren 26 National- und Ständerätinnen und -räte, die die Möglichkeit gehabt hätten, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das ist dort nicht der Fall gewesen. Der Ordnungsantrag an sich ist zulässig. Die Einigungskonferenz hat sich inhaltlich mit der Frage auseinandergesetzt.
Zu Ihrer Orientierung: Die Einigungskonferenz hat sich mit 19 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen für den Beschluss des Nationalrates ausgesprochen. Das gibt wahrscheinlich auch die nötige Klarheit für eine Antwort auf den Ordnungsantrag. Dieser ist im Übrigen nicht vergleichbar mit dem Ordnungsantrag Noser von heute Morgen. Wir hatten heute Morgen eine normale Debatte, wir waren nicht in einem Differenzbereinigungsverfahren und schon gar nicht in einer Einigungskonferenz. In der Einigungskonferenz ist der Antrag eigentlich zulässig, aber er ist aus Gründen, die ich auch nicht kenne, nicht gestellt worden.
Ich beantrage Ihnen Ablehnung des Ordnungsantrages.
- RedetextPaul Rechsteiner(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Wir sind in einer etwas speziellen Ausgangslage, nämlich vor dem Entscheid über das Resultat der Einigungskonferenz. Zu diesem Antrag der Einigungskonferenz kann grundsätzlich nur noch Ja oder Nein gesagt werden. Wir sind also recht spät dran.
Trotzdem ist es so, dass wir in einer Situation sind, wo es um eine Vorlage geht, die erhebliche Auswirkungen hat, namentlich auch auf die Kantone. In dieser Situation habe ich mich heute Morgen vom Ordnungsantrag Noser zum Geschäft 16.077 inspirieren lassen, der sich durchsetzen konnte. Er ist analog formuliert, und ich habe mich auch bei den Parlamentsdiensten versichert, dass das das ist, was jetzt verfahrensmässig noch möglich ist.
Absetzen von der Traktandenliste bedeutet, dass nachher real im Dezember über dieses Resultat entschieden würde. Der grosse Unterschied ist aber - und das ist für diesen Ordnungsantrag entscheidend -, dass unter Einbezug der Stellungnahme der Kantone zu den Resultaten, die jetzt vorliegen, entschieden würde. Diese Resultate werden sich nicht mehr verändern, da die verschiedenen Vorschläge, die auch heute Vormittag noch in Diskussion waren, ausser Abschied und Traktanden gefallen sind. Es geht nur noch um die Stellungnahme der Kantone. Diese sollte man aber einholen können, um zu wissen, wie die Kantone das, gemäss ausdrücklicher Formulierung, auch im Quervergleich der verschiedenen steuerpolitischen Vorlagen behandeln.
Es ist eigentlich nicht üblich, bei einem Ordnungsantrag auch dem Bundesrat noch Fragen zu stellen. Ich möchte dies jetzt aber trotzdem tun. Herr Bundespräsident, was kann konkret gemacht werden, wenn jetzt der Ständerat hier als Zweitrat diesem Ordnungsantrag stattgibt? Was würden Sie tun, um diesen Einbezug der Kantone zu gewährleisten, auch im Wissen um die Folgen, die Sie ja selber analysieren müssen? Was würden Sie tun, wenn dieser Ordnungsantrag durchkommt? [PAGE 984]
- RedetextJean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Abstimmung
- RedetextGuillaume Barazzone(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
C'est très volontiers que je vais rappeler la procédure et le contenu de la proposition de la Conférence de conciliation.
Votre conseil a accepté à une large majorité de maintenir les 10[NB]000 francs de déduction générale par enfant dans la loi sur l'impôt fédéral direct. Ce matin, le Conseil des Etats a de nouveau refusé de justesse, par 23 voix contre 20 et 2 abstentions, la version du Conseil national qui lui était soumise. La Conférence de conciliation s'est réunie aujourd'hui à 14 [PAGE 1910] heures et, par 18 voix contre 7 et 2 abstentions, elle a décidé de maintenir la version du Conseil national concernant l'article 35, soit cette déduction générale de 10[NB]000 francs par enfant.
Ensuite, un deuxième vote est intervenu sur l'ensemble de la loi, et c'est cette proposition qui vous est soumise maintenant; elle comprend à la fois une déduction des frais de garde effectifs, qui passe de 10[NB]000 à 25[NB]000 francs, et une déduction générale de 10[NB]000 francs. Cette proposition a été acceptée par une écrasante majorité de la Conférence de conciliation, soit par 19 voix contre 7 et aucune abstention.
Les arguments, vous les connaissez, et ils ont été évoqués par mon collègue rapporteur de langue allemande. Il s'agit de permettre une déduction pour ceux qui paient aujourd'hui massivement l'impôt fédéral direct - on a parlé de 10 milliards de francs. Il s'agit de familles qui ne sont pas les plus aisées du pays, puisqu'il apparaît que 54 pour cent des montants déductibles concerneront des ménages ayant un revenu annuel imposable entre 50[NB]000 et 150[NB]000 francs. Ce sont donc des familles qui ne sont pas aidées par les communes ou les cantons pour diminuer leurs primes d'assurance-maladie. Ce sont des familles qui paient des coûts de crèche communale extrêmement élevés, qui ne bénéficient d'aucune aide sociale et qui sont ponctionnées beaucoup plus que les autres qui, par définition, ne paient pas l'impôt fédéral direct.
C'est pour toutes ces raisons que la Conférence de conciliation a décidé, à une importante majorité, de proposer le maintien de la position du Conseil national sur la déduction générale de 10[NB]000 francs par enfant, et je vous propose à mon tour de suivre la proposition de la Conférence de conciliation.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0