Thomas Aeschi
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- Fraktion V
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zug
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 196
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 13. Januar 1979
- Marital status
- verheiratet
- Occupation
- Unternehmer
- Language
- lang_d
- thomas@aeschi.com
- Phone
- +41 79 765 66 41
- Address
- Postfach
6302 Zug - Website
- www.aeschi.com
- Kantonsrat (ZG)
- Schweizerische Volkspartei· SVP
- Wikidata
- Q118558
- Source body
- CHE
- Source updated
- 08.10.2026
- Record updated
- 18.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- NeinSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Access badgeUnnamed guest30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextImmobilienbotschaft zivil 2026No. 26.040Schweiz
Die Liegenschaft Bundesplatz 2 gehört einem ausländischen Immobilienfonds. Können Sie sagen, welche Nettorendite der Schweizer Steuerzahler diesem Immobilienfonds überweist?
- RedetextSchweiz
Frau Bundesrätin, der Bundesrat hatte diese Mehrausgaben nicht beantragt. Kann man also zusammenfassend sagen, dass es dem Bundesrat willkommen wäre, wenn der Ständerat hier wieder auf die bundesrätliche Vorlage zurückgehen und diese Mehrausgaben nicht unterstützen würde?
- RedetextWohnraumförderungsgesetz. ÄnderungNo. 25.065Schweiz
Ich habe zwei Minderheiten, zu denen ich gerne sprechen möchte. Die erste betrifft den Zweck. Der Zweckartikel, also Artikel 1, lautet gemäss dem Entwurf des Bundesrates wie folgt: "Mit diesem Gesetz sollen Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sowie der Zugang zu Wohneigentum gefördert werden." Ich möchte diesen Wortlaut ergänzen durch den Zusatz "mit mindestens einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger".
Wir haben diese Woche hier im Saal über die Lex Koller entschieden. Dabei ging es darum, dafür zu sorgen, dass Wohneigentum wieder vermehrt durch Schweizerinnen und Schweizer erworben werden kann. Wenn wir jetzt schon eine Vorlage zur Förderung von Wohnraum beschliessen, bei der es auch um gemietete Liegenschaften geht, dann soll darin zumindest stehen, dass in erster Linie Schweizerinnen und Schweizer berücksichtigt werden sollen.
Das Gleiche gilt für Artikel 5; hier geht es um die Förderungsgrundsätze. Ich bitte Sie, einem neuen Buchstaben a0 zuzustimmen, gemäss dem "nur Haushalte mit mindestens einer Schweizerin oder einem Schweizer gefördert werden [sollen]. Haushalte bestehend nur aus Ausländerinnen und Ausländern dürfen nach diesem Gesetz nicht gefördert werden". Ich denke, es wäre zielführend, wenn die finanziellen Mittel hier gezielt für Schweizerinnen und Schweizer verwendet würden.
Ich bitte Sie, diese beiden Minderheiten wie auch die Minderheit Hübscher zu unterstützen. Sollten diese Minderheitsanträge nicht angenommen werden, wird die SVP-Fraktion die Gesetzesvorlage ablehnen.
- RedetextSchweiz
Ich beantrage Ihnen, das System der Erhebung der Kopiervergütung nach Artikel 19 Absatz 1 Litera c URG und Artikel 20 Absatz 2 URG aufzuheben. Zur betriebsinternen Information und Dokumentation dürfen heute aus geschützten Büchern, Broschüren und Zeitschriften Fotokopien angefertigt werden. Dafür sieht das Urheberrechtsgesetz eine Vergütung vor. Diese wird aufgrund von Nutzungsannahmen in Form einer Pauschale festgelegt.
Die Verwertungsgesellschaft zieht sie unter anderem von Unternehmen ein, aber auch Bildungseinrichtungen und Bibliotheken sind zur Zahlung der Kopiervergütung verpflichtet. Eine Forderung entsteht bereits dann, wenn die Möglichkeit, Kopien anzufertigen, besteht - unabhängig davon, ob tatsächlich Kopien angefertigt werden. Da sich der Nutzerkreis dieser Werke nicht genau abgrenzen lässt, sind insbesondere alle gewerblichen Unternehmen vergütungspflichtig, die über ein Fotokopiergerät verfügen. Dies gilt nach Bundesgericht beispielsweise auch für Unternehmen, die im technischen Bereich tätig sind, also mit Literatur nichts zu tun haben und eigentlich nur Rechnungen kopieren.
Die Kopiervergütung ist eigentlich ein Relikt aus der vordigitalen Zeit, als das Anfertigen von physischen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke weit verbreitet war. Mit dem technologischen Fortschritt und der zunehmenden Digitalisierung hat sich das Nutzungsverhalten jedoch grundlegend verändert. Heute nutzen die meisten Menschen legale Streaming- und Downloaddienste und insbesondere soziale Medien.
Nicht nur, dass die Erhebung der Kopiervergütung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist - die Verwertungsgesellschaft erstellt jährlich etwa 60 000 Rechnungen, inklusive üppiger Verwaltungskosten -, das alte System benachteiligt auch einzelne Branchen und trägt der Entwicklung im digitalen Bereich nicht Rechnung. Die überfällige Reform der Kopiervergütung ist ein wichtiger Anreiz, um die digitale Transformation voranzutreiben und innovative Geschäftsmodelle zu fördern, die der heutigen Medien-, Dokumentations- und Informationsnutzung entsprechen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative.
- RedetextVerschärfung der Lex KollerNo. 24.3961Schweiz
Es ist mir etwas unangenehm, Sie korrigieren zu müssen, aber erstens wurden die Ziffern 2 und 3 bereits am Tag der Kommissionssitzung zurückgezogen, nicht erst heute - Ihre Mitarbeiter hätten das merken müssen -, und zweitens ist eine Sistierung der Motion nicht möglich; das kann gemäss Parlamentsgesetz nur der Zweitrat machen. Sind Sie einverstanden mit diesen Aussagen?
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionUrheber(-in)
- InterpellationUrheber(-in)
- Fragestunde. Frage
- Ständig
- StändigDelegation EFTA / Europäisches Parlament(Del-EFTA/EU)Schweiz
- Mitgliedsince 17.12.2025
- Präsident/in15.12.2023 – 16.12.2025
- Vizepräsident/in04.12.2023 – 14.12.2023
- Vizepräsident/in17.12.2021 – 03.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 16.12.2021
- Mitglied01.01.2018 – 01.12.2019
- Präsident/in10.12.2015 – 31.12.2017
- Vizepräsident/in30.11.2015 – 09.12.2015
- Vizepräsident/in01.01.2014 – 29.11.2015
- Stellvertreter/in15.12.2011 – 31.12.2013
- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 01.12.2025
- Präsident/in15.12.2023 – 30.11.2025
- Vizepräsident/in04.12.2023 – 14.12.2023
- Vizepräsident/in25.08.2023 – 03.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 24.08.2023
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied08.09.2014 – 29.11.2015
- Spezial
- SpezialWAK-N Subkommission Für einen fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen und Privaten Unternehmen(WAK-N SUBKO 23.462)Schweiz
- Mitgliedsince 28.06.2024
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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