Pirmin Bischof
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Fraktion M-E
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Solothurn
- Chamber / sector
- SR
- Seat number
- 41
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 24. Februar 1959
- Occupation
- Rechtsanwalt/anwältin und Notar/in
- bischof@law-firm.ch
- Phone
- +41 32 333 33 11
- Address
- Müllerhof
4500 Solothurn - Website
- www.pirmin-bischof.ch
- Wikidata
- Q121853
- Source body
- CHE
- Source updated
- 04.06.2026
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaUntitled votingSchweiz
- JaUntitled votingSchweiz
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- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- LobbyistTaddei Marco · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSchweizerischer Verband freier Berufe SVFB
- LobbyistDurst Marcel · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizAssociation Spitex privée Suisse ASPS
- RedetextHeilmittelgesetz (Revision 3a). ÄnderungNo. 25.074Schweiz
Ich möchte die Kommission jetzt etwas in Schutz nehmen. Es ist zwar etwas schnell gegangen mit diesem Antrag, aber wir haben einfach festgestellt - und ich argumentiere jetzt im Gegensatz zu Frau Kollegin Wasserfallen aus dem Blickwinkel eines Kantons mit Selbstdispensation -, dass man die selbstdispensierende Ärzteschaft hier einfach vergessen hat. Ich habe nichts dagegen, wenn man das im Zweitrat noch einmal anschaut und eine saubere Abgrenzung macht. Aber es besteht die Gefahr, dass die selbstdispensierenden Ärzte in den Kantonen, die Selbstdispensation zulassen, namentlich im Heimbereich oder im ländlichen Bereich, eben dann den Kürzeren ziehen, und das wäre gar nicht im Sinne der Selbstversorgung. Wenn Sie wissen, wie schwierig es heute ist, Hausärztinnen und Hausärzte oder Kinderärztinnen und Kinderärzte, namentlich auf dem Land, zu finden, dann sollten Sie ihnen nicht noch zusätzliche Prügel zwischen die Beine werfen. Aber der Zweitrat wird das sicher noch genauer anschauen, und dann kommen wir auch noch einmal darauf zurück.
- RedetextSchweiz
Namens der knappen Minderheit - das Stimmenverhältnis war 7 zu 6 - beantrage ich Ihnen, die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundesteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
Was will die Initiative? Sie sehen es auf der Fahne, die Initiative will etwas sehr Einfaches. Sie möchte, dass, wie das heute auf Bundesebene und in den Kantonen schon der Fall ist, die Einkommen eines Ehepaars bei den Steuern zusammengerechnet und Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Zusammenrechnen heisst, dass für beide Ehepartner eine Steuererklärung gemacht wird - nicht zwei. Das Modell der Rechnung ist in der Initiative offen gelassen, wie das der Kommissionssprecher richtig gesagt hat. Es ist ein Splittingmodell, ein Voll- oder Teilsplitting, möglich, wie es schon heute in den meisten Kantonen besteht. Aber es ist auch die sogenannte alternative Steuerberechnung möglich, die der Bundesrat in einer eigenen Vorlage auch schon einmal vorgeschlagen hatte. Das ist der inhaltliche Teil der Initiative.
Die Übergangsbestimmungen sind nicht ganz unwesentlich. Sie legen fest, dass der Bundesgesetzgeber, also wir, drei Jahre Zeit hat, um die Initiative umzusetzen. Wenn dies in diesen drei Jahren nicht gelingt, ist der Bundesrat verpflichtet, auf dem Verordnungsweg - hier ist die Wahl der Methode getroffen - die alternative Steuerberechnung einzuführen. "Alternative Steuerberechnung" klingt kompliziert, ist aber eigentlich einfach. Die alternative Steuerberechnung nimmt für jedes Ehepaar aus beiden Welten das Beste in die Steuerrechnung. Zu Deutsch heisst das: Zunächst wird für die Steuern die Gemeinschaftsbesteuerung mit einem Frankenbetrag berechnet; dann wird für dieses Ehepaar, auch mit einem Frankenbetrag, die Individualbesteuerung berechnet; und der billigere der beiden Frankenbeträge wird dann in Rechnung gestellt. Also ist dann für jedes Ehepaar die günstigere Lösung aus diesen beiden Welten die tatsächliche Steuerrechnung.
Sie spüren es: Dieses Modell ist das Gegenmodell zur Individualbesteuerung, das hat auch der Kommissionssprecher gesagt. Die Individualbesteuerung wurde am 8. März vom Volk angenommen. Leider konnte das Volk nicht über beide Welten abstimmen, weil hier beschlossen wurde, dass die Frage der Initiative, über die wir heute sprechen, sistiert wird, bis die Individualbesteuerung zur Volksabstimmung gekommen ist.
Jetzt gibt es halt eine gestaffelte Abstimmung. Am 8. März fand die Abstimmung über die Individualbesteuerung statt, die zu einem Ja des Volkes geführt hat. Irgendwann Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres kommt die Abstimmung über die jetzt vorliegende Initiative, die eine Verfassungsinitiative ist. Die Abstimmung über die Individualbesteuerung war "nur" eine Gesetzesabstimmung.
Warum soll man die Initiative entgegen der Individualbesteuerung annehmen? Ich glaube, es gibt drei Argumente für die Initiative.
Die Initiative schafft erstens keine neuen Diskriminierungen. Die Initiative anerkennt, dass es unterschiedliche Lebensmodelle gibt. Es gibt nicht ein einziges Modell, das steuerlich zu bevorzugen ist. Eine moderne Art von Gleichstellung bedeutet nicht, dass alle gleich leben und gleich arbeiten müssen. Ein Paar kann sich entscheiden, Vollzeit, Teilzeit oder mit einer unterschiedlichen Aufteilung von Erwerbs- und Care-Arbeit zu leben. Ob beide Partner gleich viel verdienen oder ob ein Elternteil vorübergehend beruflich zurücksteckt oder ob einer eine Weiterbildung absolviert oder den Schritt in die Selbstständigkeit wählt oder Angehörige pflegt oder sich bewusst für ein klassisches oder partnerschaftliches Erwerbsmodell entscheidet, hat nicht der Steuervogt zu entscheiden, sondern hat jedes Paar selbst zu entscheiden. Gerade Familien, in denen ein Elternteil das Arbeitspensum reduziert und externe Betreuungskosten selbst trägt, werden durch die Individualbesteuerung massiv steuerlich belastet. Das trifft dann insbesondere Mittelstandsfamilien mit ungleicher Einkommensverteilung. Die vorliegende Initiative anerkennt die Care-Arbeit - wie man heute modern sagt - als wertvolle Arbeit und bestraft sie nicht steuerlich. Wer sich entscheidet, Angehörige zu pflegen oder zu den Kindern zu schauen und die Kinder zu erziehen, soll steuerlich nicht schlechter behandelt werden als das Ehepaar, das zweimal 100 Prozent verdient. Es wird mit der Initiative auf gleiche Weise besteuert wie ein Ehepaar mit demselben Einkommen.
Der Vorteil Nummer eins lautet also: keine neuen Diskriminierungen.
Die Initiative hat einen zweiten Vorteil. Sie ist einfach - sie ist einfach. Sie baut auf dem bestehenden System in Bund und Kantonen auf, wohlgemerkt, und vermeidet den kompletten Umbau unseres Steuerwesens. Ehepaare werden weiterhin gemeinsam veranlagt, ergänzt durch eine einfache Vergleichsrechnung, die ich Ihnen am Anfang aufgezeigt habe. Die Individualbesteuerung auf der anderen Seite würde Millionen von zusätzlichen Steuerveranlagungen und einen erheblichen administrativen Aufwand kreieren. Die Initiative belässt das heute bewährte Verfahrenssystem, das wir in Bund und Kantonen haben, stellt nicht das Ganze auf den Kopf und schafft damit auch kein verfahrensmässiges Chaos, wie das die Individualbesteuerung tun würde. Also, zweiter Vorteil: Die Initiative ist die wesentlich einfachere Lösung.
Der dritte Vorteil der Initiative: Die Kantone müssen keinen Systemwechsel vornehmen. Die Fairness-Initiative, wie wir sie auch nennen, betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer und greift nicht in die Steuerhoheit der Kantone ein. Damit respektiert die Initiative den föderalen Aufbau der Schweiz und zwingt die Kantone, die alle die Heiratsstrafe ja schon abgeschafft haben, nicht dazu, völlig unnötigerweise das ganze Steuersystem auf den Kopf zu stellen. Nicht zu Unrecht haben die Kantone - in einem der ganz seltenen Fälle in der Geschichte unseres Bundesstaates - das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen. Das Volk hat anders entschieden; das ist zu respektieren. Aber für die Kantone wäre die Umsetzung eine riesige Herausforderung und würde grosse zusätzliche Kosten mit sich bringen. Es ist nach den bisherigen Informationen von bis zu 2000 zusätzlichen Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten die Rede, die angestellt werden müssten - für nichts, für die Behebung der Heiratsstrafe, die bereits behoben ist. Die Gesamtkosten der beiden Systeme dürften vergleichbar sein. Ich sage das absichtlich sehr vorsichtig. Bei der Initiative, über die wir jetzt sprechen, ist nach Schätzungen des Bundesrates von Kosten von 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken die Rede, bei der Individualbesteuerung von 630 Millionen. Also wenn Sie 700 und 630 Millionen einander gegenüberstellen, ist das vergleichbar. Aber die Aussagekraft ist äusserst gering, weil wir in keiner Weise wissen, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen würden. Dort kann dies dann zu grösseren Verwerfungen führen.
Sie sehen also, dass die Initiative gegenüber dem System der Individualbesteuerung erhebliche Vorteile bringt. Nun ist zu Recht die Frage gestellt worden, was geschieht, wenn das Volk die Initiative annimmt. Bringt das Probleme, oder bringt es keine Probleme? Es bringt keine Probleme. Die Rechtslage ist eigentlich klar. Auf Bundesebene, und auf diese bezieht sich diese neue Verfassungsnorm der Initiative, gilt ab Annahme der Initiative durch das Volk das System der Gemeinschaftsbesteuerung, wie es bisher schon gegolten hat. Das bedeutet, dass ab diesem Tag das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verfassungswidrig ist, jedenfalls auf der Ebene der Bundessteuer. Es ist verfassungswidrig, und der Gesetzgeber kann das neue System der Initiative umsetzen. Wenn er das innerhalb von drei Jahren nicht schafft, ist der Bundesrat bereits aufgrund dieser neu geltenden Verfassungsnorm verpflichtet, die Gemeinschaftsbesteuerung auf Bundesebene auf dem Verordnungsweg durchzusetzen, das heisst, das vom Volk angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in diesem Bereich auf Verordnungsebene wieder aufzuheben und durch die Gemeinschaftsbesteuerung zu ersetzen. Das ist verfassungsrechtlich klar.
Etwas schwieriger ist die Frage des kantonalen Rechts. Es ist so, dass die Initiative, wie ich Ihnen gesagt habe, rein vom Wortlaut her nur die Bundessteuer betrifft. Warum nur die Bundessteuer? Der Grund ist, dass die Normen, die die Initiative neu einführen möchte, die Gemeinschaftsbesteuerung und die Nichtdiskriminierung der Ehepaare, nur auf Bundessteuerebene bestehen. Deshalb bestreicht die Initiative auch nur die Bundessteuer. Die Wirkung erstreckt sich also zunächst nur auf die Bundessteuer, aber der Gesetzgeber hat den Auftrag, ein harmonisches Steuerrecht in der Schweiz herzustellen oder zu bewahren. Das ist der Verfassungsauftrag, der sich aus Artikel 129 der Bundesverfassung ergibt. Und der Bundesrat hat in der Botschaft völlig zu Recht geschrieben: "Der Verfassungsauftrag zur Harmonisierung der Einkommenssteuer von Bund und Kantonen (Art. 129 BV) und verwaltungsökonomische Aspekte würden allerdings faktisch den Spielraum des Bundesgesetzgebers, im StHG eine individuelle Besteuerung vorzusehen, stark einschränken." Der Bundesgesetzgeber ist also durch die Verfassung aufgerufen, ein harmonisches Steuerrecht auch nach Annahme der Initiative wieder herzustellen, und das wäre durch eine Änderung nicht nur des Bundessteuergesetzes, sondern auch des Steuerharmonisierungsgesetzes mit Wirkung für die kantonalen Steuern, nämlich mit der Übernahme der Bestimmungen der Gemeinschaftsbesteuerung, herbeizuführen.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen mit der Minderheit der Kommission, wo der Entscheid knapp ausfiel, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.
- RedetextEventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. VerpflichtungskreditNo. 25.087Schweiz
Auch hier beantragt Ihnen Ihre WAK mit 11 zu 2 Stimmen, den Minderheitsantrag abzulehnen. Die Begründung habe ich bereits geliefert.
- RedetextEventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. VerpflichtungskreditNo. 25.087Schweiz
Die Minderheit Maillard Pierre-Yves beantragt, den Betrag von 150 Millionen auf 300 Millionen Franken zu verdoppeln. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, dies insbesondere mit Blick auf die Bundesfinanzen. Wir haben es hier zwar nicht mit eigentlichen Ausgaben zu tun, aber - ich zitiere Peter Hegglin, der in der WAK-S über den Antrag in der Finanzkommission gesprochen hat-: "Bei den Beiträgen handelt es sich zwar nicht um A-fonds-perdu-Beiträge, die gewährt werden, aber die Ausgabenbremse müsste trotzdem eingehalten werden. Das hat einen entsprechenden Einfluss auf den Voranschlag und das Budget, weil es ausgabenwirksam wäre. In Anbetracht der Spardiskussionen, die wir im Frühjahr geführt haben, fand es die Kommission" - gemeint ist die Finanzkommission - "richtig, dem austarierten Vorschlag des Bundesrates zu folgen und keine Aufstockung vorzunehmen." Das beantrage ich Ihnen auch namens der Mehrheit der WAK-S.
- RedetextEventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. VerpflichtungskreditNo. 25.087Schweiz
Wohnungsknappheit und die Wohnungskrise sind in vielen Teilen der Schweiz Sorgen von Schweizerinnen und Schweizern, die weit oben im Sorgenbarometer rangieren. Die beiden Geschäfte, die wir jetzt behandeln, unterstreichen die Verstetigung und Verlängerung der beiden klassischen Mittel der sogenannten indirekten Wohnbauförderung in der Schweiz. Es handelt sich um eine Fortführung und um eine leichte Aufstockung dieser Massnahmen. Umso mehr mag es erstaunen, wie umstritten diese beiden Geschäfte in der Kommission schon waren. Um das zu illustrieren, beginne ich mit den Resultaten der Abstimmungen über die beiden Vorlagen in der Kommission. Auf das erste Geschäft, den Fonds de Roulement, wurde bei 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung nur dank dem Stichentscheid des Präsidenten eingetreten. Beim zweiten Geschäft, das die Bürgschaftsverpflichtungen im gleichen Bereich umfasst, wurde das Eintreten mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. In der Detailberatung wurden dann in beiden Geschäften Aufstockungen von grossen Mehrheiten abgelehnt.
Wie kommt es zu dieser Umstrittenheit, und worum geht es? Beim sogenannten Fonds de Roulement geht es darum, dass der gemeinnützige Wohnungsbau mit Darlehen gefördert werden kann. In der vorliegenden Vorlage soll für die Jahre 2030 bis 2034 eine Aufstockung von 150 Millionen Franken vorgenommen werden. Der Bundesrat bezieht sich dabei ausdrücklich auf die am 14. Juni zur Abstimmung kommende Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)". Der Bundesrat lehnt diese Initiative bekanntlich ab, bestreitet aber die Herausforderungen nicht, insbesondere auch im Bereich der Wohnraumpolitik. Er verweist dort auf die Begleitmassnahmen, die er vorsieht. Ich komme nachher noch darauf zurück, insbesondere auf die vergünstigte Darlehensgewährung, die weitergeführt werden soll. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Nachfrage nach wie vor das Angebot übersteige und dass darum in vielen Bereichen der Schweiz eine Wohnraumknappheit bestehe, und zwar nicht nur in städtischen Regionen, sondern auch etwa in touristischen Berggemeinden und Agglomerationsgebieten. Betroffen seien vor allem tiefe Einkommen. Der gemeinnützige Wohnungsbau, um den es in beiden Vorlagen geht, sei ein geeignetes Mittel, um die entsprechende Knappheit zu verringern.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass in diesem Bereich bereits Aufstockungen stattgefunden haben. Auf Grundlage der Verfassung und des Wohnraumförderungsgesetzes haben wir hier ein klassisches Mittel der Wohnraumförderung. Bereits 2020 wurde im Rahmen eines Gegenvorschlags zu einer abgelehnten Volksinitiative eine Aufstockung um 250 Millionen Franken für zehn Jahre vorgenommen. Die jetzt vorgeschlagene Aufstockung von 150 Millionen Franken würde eine Aufstockung des Fonds auf 900 Millionen Franken ermöglichen. Dadurch wäre es möglich, jährlich etwa 36 Millionen Franken für entsprechende Darlehen zur Verfügung zu stellen. Das ist zwar weniger als im Durchschnitt der letzten 20 Jahre, da waren es etwa 46 Millionen Franken. Wenn die Aufstockung heute aber abgelehnt würde, so der Bundesrat, müssten die entsprechenden Darlehenssummen massiv reduziert werden.
Der Nationalrat hat die erste Vorlage mit 129 zu 62 Stimmen und die zweite mit 130 zu 62 Stimmen angenommen, also beide relativ deutlich.
Bei den Bürgschaftsinstrumenten, also der zweiten Vorlage, beantragt der Bundesrat die Weiterführung und einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033. Damit sollen Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Es handelt sich also nicht um Bundesausgaben, sondern um reine Verbürgungen. Tatsächlich wurden bereits Rahmenkredite im Umfang von 1,7 Milliarden Franken ausgeschöpft, und die entsprechenden Bürgschaften haben zur Finanzierung von etwa 38 000 Wohnungen in über 1000 Liegenschaften geführt. Die Bürgschaften haben bisher erfreulicherweise zu keinem einzigen Ausfall zulasten des Bundes geführt.
Ihre Kommission hat sich eingehend mit den beiden Vorlagen beschäftigt und zunächst eine Lagebeurteilung vorgenommen. Die Lagebeurteilung ist, um es zusammenzufassen, unerfreulich. Wir haben heute die Situation, dass im Schnitt der Jahre 2014 bis 2023 pro Jahr ungefähr 48 000 neue Haushalte entstanden sind - 48 000 neue Haushalte. Diese 48 000 neuen Haushalte gehen zu rund 60 Prozent auf Zuwanderung zurück, zu rund 25 Prozent auf die Verkleinerung der Haushaltsgrösse und zu rund 15 Prozent auf den immer noch bestehenden Geburtenüberschuss, der allerdings in der Schweiz auch zurückgeht. Bei den Zuwanderern sind 90 Prozent auf Zuwanderer aus der EU in den Arbeitsmarkt zurückzuführen.
Das ist die Nachfrageseite, 48 000 neue Haushalte. Und wie sieht jetzt die Angebotsseite aus?
Aus Sicht Ihrer Kommission ist diese schon erstaunlich. Seit 2018, trotz ständiger Zunahme der Zahl an Haushalten, die nachfragen, geht der Wohnungsbau zurück. Er nimmt nicht zu, er geht zurück. Die Leerwohnungsziffer hat im Jahre 2025 gesamtschweizerisch einen Satz von 1 Prozent erreicht; ein ausserordentlich tiefer Satz. Innerhalb von fünf Jahren hat sich der Leerwohnungsbestand um 38,5 Prozent reduziert. Die Anzahl der Baubewilligungen zwischen 2016 und 2023 ist auch nicht gestiegen, sondern von 51 000 auf 36 000 Wohneinheiten zurückgegangen. Im Jahre 2024 hat sich nach dem Extremjahr 2023 zwar eine leichte Lockerung ergeben, aber es zeigt sich - die Kommission hat auch die ersten Zahlen für 2026 nachgefragt -, dass diese Lockerung nur vorübergehend war und insbesondere die Zahl der Baugesuche weiterhin zurückgeht.
Bei dieser unerfreulichen Ausgangslage hat der Bundesrat im Jahre 2024 einen sogenannten Aktionsplan verabschiedet. Dieser Aktionsplan umfasst grob gesehen drei Themenbereiche: Bereich 1 nennt sich "Innenentwicklung erleichtern und qualitätsvoll umsetzen". Hier geht es im Wesentlichen um raumplanerische Massnahmen; es geht um die Verdichtung. Der zweite Bereich trägt den Titel "Verfahren stärken und beschleunigen". Hier soll die Zahl von Einsprachen reduziert werden, und es sollen die Verfahren beschleunigt werden. Der dritte Bereich dieses Aktionsplans, über den sprechen wir heute, betrifft das Zurverfügungstellen von "genügend preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum". Der Aktionsplan umfasst insgesamt über 30 Massnahmen. Der Bundesrat hat im Frühjahr 2025 eine Umfrage bei den betroffenen Kreisen durchgeführt, um den Effekt und die Effizienz dieser Massnahmen herauszufinden. Das Resultat war, dass zwar ein Teil der Massnahmen bereits in Umsetzung ist, wobei sich aber "die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiterhin verschlechtert hat und es vor allem an preisgünstigem Wohnraum mangelt".
Nun, die beiden Massnahmen, über die wir heute sprechen, basieren vollumfänglich auf der Bundesverfassung, auf Artikel 108, der dem Bundesrat den Auftrag gibt, preisgünstigen Wohnraum zu fördern, nebst anderen Massnahmen. Das Hauptmittel gesetzgeberischer Art ist das Wohnbauförderungsgesetz von 2003.
Die Kommission ist sich bewusst, dass der sogenannte gemeinnützige Wohnungsbau - die indirekte Wohnbauförderung über namentlich genossenschaftlich geprägte Träger - nur etwa 3,9 Prozent der bewohnten Wohnungen in der Schweiz ausmacht. Die Massnahmen, über die wir heute sprechen, können eine Wohnraumkrise in den betroffenen Gebieten nicht vollständig beseitigen. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Auffassung, dass sich diese Massnahmen bewährt haben und zur Stabilisierung des schwierigen Wohnungsmarktes in der Schweiz beitragen.
Die Nachfrage nach Darlehen aus dem Fonds de Roulement belief sich in den letzten zwei Jahrzehnten auf jährlich etwa 46 Millionen Franken. Damit konnten pro Jahr durchschnittlich 1400 Wohnungen gefördert werden. Im letzten statistisch erfassten Jahr, 2024, lag die Darlehenssumme bei gut 92 Millionen Franken. Damit konnten 1990 Wohnungen gefördert werden.
Zu dieser Ausgangslage hat die Kommission einen Mitbericht der Finanzkommission beigezogen. Die Finanzkommission befürwortet beide Vorlagen unverändert, bezeichnet die Massnahmen als gut und wirksam und weist darauf hin, dass die Kredite auf ein Volumen von 900 Millionen Franken anstiegen. Damit würden ab 2030 etwa 45 Millionen Franken pro Jahr als Darlehen gewährt.
Die Kommission hat verschiedene kritische Fragen gestellt. Sie stellte zunächst die Frage der Gemeinnützigkeit. Es wäre gesetzlich an sich möglich, nicht nur gemeinnützigen, sondern auch kommerziellen Wohnungsbau zu unterstützen, sofern preiswerte Wohnungen produziert werden. Das Parlament hat aber 2003 beschlossen, diesen Bereich der kommerziellen Wohnraumförderung nicht mehr zu subventionieren und die entsprechenden Massnahmen zu sistieren, sodass wir heute eigentlich bei einer rein genossenschaftlichen Wohnbauförderung sind und mit dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates auch bei dieser bleiben.
Bei der Gemeinnützigkeit hat sich die Kommission auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob wirklich nur bedürftige Personen in den Genuss von gemeinnützigem Wohnungsbau kommen. Sie musste aber feststellen, dass dies im Kompetenzbereich der Kantone liegt und die Kantone aufgefordert sind, sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen von dieser Hilfe profitieren können.
Was den Rückgang der Baubewilligungen und der Bautätigkeit betrifft: Ihre Kommission ist sich bewusst, dass mit den vorliegenden Massnahmen hierzu nicht viel erreicht werden kann. Raumplanerische Massnahmen sind nötig; sie wurden zum Teil vom Bundesrat bereits angegangen. Ihre WAK erkennt hier grossen Handlungsbedarf, es handelt sich aber um Fälle für die UREK. Das Gleiche gilt für die Verfahrensbeschleunigungen. Sie werden nach wie vor ungenügend umgesetzt. Das beeinträchtigt den Wohnungsbau und verzögert ihn stark.
In Anbetracht all dieser Überlegungen ist die Kommission der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen samt Aufstockung dazu führen, dass ein bewährtes und eigentlich effizientes Mittel weitergeführt wird. Die Aufstockung soll dazu dienen, die Unterstützung und die Bautätigkeit im genossenschaftlichen Wohnungsbauwesen im bisherigen Mass aufrechtzuerhalten. Die Aufstockung soll also nur dazu führen, dass das bisherige Mass erhalten werden kann. Eine Streichung dieser Aufstockung würde dazu führen, dass die entsprechenden Wohnbautätigkeit reduziert werden müsste. Das möchte die Mehrheit Ihrer Kommission nicht.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit der Kommissionsmehrheit, auf die beiden Vorlagen einzutreten und Ihnen am Schluss zuzustimmen. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.
- Parlamentarische InitiativeUrheber(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
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- StändigSchweiz
- Mitgliedsince 15.12.2023
- Präsident/in04.12.2023 – 14.12.2023
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- Vizepräsident/in02.12.2019 – 28.11.2021
- Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- SpezialInformationsreise der APK-S 2023 nach Indien(APK-S 23-06)Schweiz
- Präsident/insince 04.12.2023
- Präsident/in06.07.2023 – 03.12.2023
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- Präsident/insince 04.12.2023
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- Präsident/in01.12.2020 – 03.12.2023
- Präsident/in18.05.2020 – 15.11.2020
- StändigSchweiz
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