Ueli Maurer
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Zürich
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. Dezember 1950
- Occupation
- Geschäftsführer
- Language
- German
- Address
- Vorsteher Eidgenössisches Finanzdepartement / Bundeshaus Ost
3003 Bern
- Kantonsrat
- Schweizerische Volkspartei· XI Hinwil
- Wikidata
- Q123979
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizFür die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Volksinitiative (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 190 Yes · 0 No · 1 Abst. · 9 Absent
- JaSchweizResult: 57 Yes · 66 No · 49 Abst. · 28 Absent
- JaSchweizResult: 141 Yes · 7 No · 3 Abst. · 49 Absent
- NeinSchweizResult: 121 Yes · 57 No · 9 Abst. · 13 Absent
- JaSchweizResult: 178 Yes · 7 No · 3 Abst. · 12 Absent
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- RedetextBeteiligung des Bundes beim Aufbau und Betrieb des Nationalen Testinstituts für CybersicherheitNo. 20.4495Schweiz
Wir sagen in der Antwort auf diese Motion, dass wir die Cybersicherheit ebenfalls als etwas Zentrales betrachten. Ich würde nicht gerade so weit gehen wie Herr Salzmann, der gesagt hat, dass Cybersicherheit eine Staatsaufgabe sei. Der Staat kann am Ende des Tages nicht die Verantwortung für die Sicherheit von Hunderttausenden von Geräten übernehmen. Es braucht also solche Institute wie die, über die wir jetzt sprechen, die die staatliche Aufgabe ergänzen.
Um vielleicht noch einmal in Erinnerung zu rufen, was der Staat bereits jetzt macht: Für die strategische Cyberabwehr haben wir das Cyberkommando der Armee, das wir ausbauen, das ist für die Sicherheit des Landes von Bedeutung. Wir haben jetzt beschlossen, das Bundesamt für Cybersicherheit zu schaffen, das soll im nächsten Jahr auf- und ausgebaut [PAGE 1322] werden, damit haben wir ein zusätzliches Element. Und nicht zu vergessen: Auch die ETH und die EPFL machen mit Steuergeldern sehr viel für die Cybersicherheit, sie forschen und stehen auch für die Privatwirtschaft zur Verfügung. Das ist also das, was der Staat bereits jetzt macht.
Wenn wir die Motion genau lesen, sehen wir, dass sie eigentlich eine - wenn ich es etwas salopp sagen kann - Lex Zug zur Unterstützung dieses Instituts fordert. Dieses hat einen cleveren Titel gewählt: "Nationales Institut". Wir stellen fest, dass es andere Anbieter gibt, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind. Sie haben nicht schon das Level von Zug erreicht, aber es gibt zahlreiche Anbieter, die in diesem Bereich tätig sind. Der Bund möchte eigentlich darauf verzichten, dass man sich auf dieses Institut konzentriert, das jetzt im Aufbau ist, das eine Startfinanzierung hat. Der Bund ist der Meinung, dass man allenfalls auch andere Initiativen unterstützen muss.
Wenn Sie der Motion zustimmen, müssen wir eine Lex Zug schaffen. Wir würden nämlich eine gesetzliche Grundlage benötigen, um dieses Institut unterstützen zu können. Das heisst, es würde etwas lange dauern. Daher würde ich Sie bitten, die Motion nicht anzunehmen.
In der Vorlage zum Gesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben ist ein Artikel enthalten, der eine Unterstützung innovativer Projekte in diesem Bereich generell ermöglicht. Das ist für uns die gesetzliche Grundlage. Wir können Zug nicht als Sonderfall behandeln, sondern es gibt andere mögliche Elemente. Das ist ja ein Gebiet, das sich technologisch sehr rasch weiterentwickelt. Mit dem Gesetz, das im kommenden März nach der Differenzbereinigung vom Parlament verabschiedet werden wird, wird uns eine Grundlage vorliegen. Wir haben vorgesehen, dass wir dann mit dieser gesetzlichen Grundlage auch den Kanton Zug unterstützen können, wenn die erforderlichen[NB]Bedingungen[NB]erfüllt sind. Wir haben bisher immer entsprechend geantwortet - das vielleicht an die Adresse von Herrn Michel.
Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht wieder eine breite "Subventionitis" veranstalten. Grundsätzlich sind nämlich all jene, die ein Instrument einsetzen, dafür verantwortlich, für die entsprechende Sicherheit zu sorgen. Die Sicherheit und die Prüfung der Sicherheit darf auch etwas kosten. Daher sehen wir nicht vor, dass der Staat diese Aufgabe vollständig übernimmt.
Es gibt die staatlichen Instrumente, die ich Ihnen genannt habe. Daneben möchten wir auch, dass sich private Anbieter um die Cybersicherheit kümmern. Diese Anbieter können mit der gesetzlichen Grundlage unterstützt werden. So gesehen, würde ich also sagen, dass das Parlament uns und die Motion mit der Ergänzung des EMBAG bereits überholt hat. Damit wird die gesetzliche Grundlage vorliegen, die entsprechende Bestimmung ist nicht bestritten. Sie wird im März zur Verfügung stehen.
Das Gesetz ist keine Lex Zug, sondern es bietet dem Bund die Möglichkeit, auch andere Projekte zu unterstützen, wenn sie gewissen Kriterien genügen. Das Ziel des Gesetzes ist jedoch keine staatliche Subventionierung der Sicherheit, sondern eine Unterstützung und ein Anschub von innovativen Projekten.
Das hat der Kanton Zug hier in vorbildlicher Weise gemacht, das muss man sagen. Er hat sofort die Initiative ergriffen. Damit hat er wahrscheinlich wieder einen Standortvorteil geschaffen, den man dann später beklagen kann. Es sind die Macherqualitäten, die aus Zug kommen, das muss man fairerweise sagen. Der Kanton Zug hat natürlich auch die Mittel dazu. Ich glaube, dass wir mit dem Gesetz im Sinne des Motionärs gut unterwegs sind. Damit ist die Annahme der Motion nicht notwendig.
Wenn Sie diese Motion annehmen würden, dann würden wir, stelle ich mir vor, wohl auf den Gesetzesartikel verweisen, und sie würde Ende des nächsten Jahres abgeschrieben. Denn ich glaube nicht, dass wir neben dem, was wir schon haben, noch eine Lex Zug machen würden. Das wäre meine Beurteilung.
Daher bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen.
- RedetextStopp dem MilchchaosNo. 21.3055Schweiz
Wir haben dieses Thema ja schon einmal behandelt. Vielleicht vorab noch einmal: Veredelungsverkehr nennt man den Bereich, in dem Ware in die Schweiz importiert, hier verarbeitet oder eben veredelt und dann wieder ausgeführt wird. Es findet also ein Verarbeitungsprozess in der Schweiz statt. Das ist für die Schweizer Industrie grundsätzlich von Bedeutung und wichtig. Das gilt auch in Bezug auf landwirtschaftliche Produkte.
Bei der Milch haben wir hier eine Einschränkung: Der Veredelungsverkehr kann nur bewilligt werden, wenn die Milch in der Schweiz nicht in genügender Menge vorhanden ist. In diesem Jahr waren es bis jetzt zwei solche Gesuche, die bewilligt wurden. Das wird den Verbänden und Organisationen jeweils gemeldet; sie können Einsprache erheben. Wenn keine Einsprache erfolgt, wird das entsprechend bewilligt.
Ich glaube nicht, dass hier eine Qualitätseinbusse erfolgt, denn es darf nicht deklariert werden: "Käse aus der Schweiz". Es wird einfach hier verarbeitet. Das wird auch entsprechend kontrolliert. Aus unserer Sicht wäre es nicht logisch, hier für einen kleinen Bereich eine Einschränkung zu machen. Die Sensibilität ist mit diesen Motionen und der ganzen Diskussion geweckt worden. Wir schauen das genau an.
Ich habe einmal für mich jede Veredelung angeschaut. Jeder Import von Milchprodukten geht auch über mein Pult, einfach, damit ich weiss, was läuft. Das sind relativ kleine, harmlose Mengen, und sie werden immer ohne irgendwelche Einsprachen von den entsprechenden Produzentenorganisationen genehmigt. Das ist breit abgestützt, und ich glaube nicht, dass wir hier von Milchchaos sprechen können. Aber es ist natürlich auch eine Chance für die Schweizer Bauern, diese Mengen selbst zu produzieren, dann muss man sie nicht zur [PAGE 1319] Veredelung importieren. Wenn wir das anschauen: In diesem Jahr waren es einmal 2 Millionen und einmal 4 Millionen Liter Biomilch, die offenbar gefehlt haben.
Ich bitte Sie also, die Motion, wie Sie es schon mit der vorherigen gemacht haben, nicht anzunehmen.
- RedetextSchweiz
Was Herr Schmid mit seiner Motion will, entspricht eigentlich auch unserer Absicht und unserem Willen. Wir würden damit der gelebten Praxis eine Rechtsgrundlage verschaffen. Die fehlende Rechtsgrundlage führt [PAGE 1318] sehr oft zu Unsicherheiten. Wenn wir die Motion so umsetzen, führt das - einfach, damit das auch erwähnt ist - zu einem kleinen Einnahmeausfall. Wir gehen von einem tiefen einstelligen Millionenbetrag aus. Aber wir hätten dann in den Grenzregionen Klarheit geschaffen. Das ist gerade in diesen Bereichen im Alltag von Wichtigkeit.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Wir sind bereit, sie zu übernehmen.
- RedetextErrichtung eines souveränen StaatsfondsNo. 22.3153Schweiz
In der Diskussion sprechen wir über zwei Dinge: einerseits über den Staatsfonds und andererseits über die Währungspolitik der Nationalbank. Diese Vermischung macht mir etwas Sorge. Wenn wir die Motion gemäss ihrem Wortlaut umsetzten, würden wir doch in wesentlichen Punkten von liberalen Werten unserer Wirtschaft abweichen; dies, indem der Staat nämlich zunehmend in Unternehmen eingreifen würde, die er übernimmt, oder in Unternehmen, in die er investiert.
Das muss nicht in jedem Fall schlecht sein, aber die Gefahr bei solchen Fonds würde ja wohl darin bestehen, dass die Privatwirtschaft die Gewinne einstreicht und der Staat die Risiken finanzieren muss. Das ist die Gefahr, denn wir haben einen Finanzplatz und Kapitalmarkt, der sehr wohl über Mittel verfügt und der sie dort einsetzt, wo er dann auch Gewinne erwartet. Das ist ein wenig die Gefahr, dass wir hier eine Industriepolitik betreiben, die dann auch von politischen Abhängigkeiten geprägt sein wird.
Schauen wir andere Staatsfonds an - Norwegen wurde genannt, Sie können auch die Golfstaaten nehmen -, dann sehen wir, dass diese einen anderen Zweck haben. Mit den Fonds wird versucht, Einnahmen, die der Staat macht, dem Konsum zu entziehen, indem sie für die Zukunft auf die hohe Kante gelegt werden. Wir verfügen nicht über Rohstoffe, deren Erlös wir im Staatsfonds auf die Seite legen können, sondern der Staatsfonds, wie ihn die Motion vorsieht, würde vom möglichen Vermögen der Nationalbank zehren; das ist eine völlig andere Voraussetzung.
Die Frage des Staatsfonds beschäftigt den Bundesrat auch schon eine Weile. Im Finanzausschuss haben wir, auch mit Fachleuten, verschiedene Modelle geprüft. Wir arbeiten [PAGE 1317] weiter daran. Wir schliessen einen Staatsfonds nicht aus. Wir würden aber, wenn schon, ein völlig anderes Modell vorsehen, nämlich mit einer beschränkten Hebelwirkung des Staates und privaten Kapitalgebern. Die Idee, die wir dort im Moment verfolgen, ist eher die, dass wir zukunftsgerichtete Industrien oder Technologien fördern, die nicht so recht vom Fleck kommen, dies aber nur als Hebelwirkung, denn die Privatindustrie soll sich daran beteiligen.
Wenn die Schweiz eine Chance hat, die sie nicht verpassen darf, dann diejenige, dass sie weiter an der Weltspitze bleibt: mit neuen Technologien, mit Innovationen. Wenn schon, wäre dort allenfalls einmal ein gewisser Anschub möglich. Aber in bestehende Strukturen einzugreifen und Kapitalien umzuschichten, wie es in der Motion beschrieben wird, das sehen wir eher nicht. Das ist mit ein wichtiger Grund, weshalb wir meinen, dass die Idee eines solchen Staatsfonds, wie er hier dargelegt wird, unserer bisherigen Politik, unserer Einstellung und unserer wirtschaftlichen Betrachtung eigentlich nicht entspricht.
Die Schweiz ist ja erfolgreich. Vielleicht ist sie gerade deshalb so erfolgreich, weil der Staat nicht überall mitmischt und eingreift, weil wir das dem Privatsektor überlassen, mit allen Vor- und Nachteilen, die sich daraus ergeben. Ich glaube auch nicht, dass der Staat das auf die Dauer besser machen kann als die Privatwirtschaft, die sich täglich in diesem Umfeld bewegt. So betrachtet, hat der Staatsfonds für uns in dieser Form keine Bedeutung. Aber, wie gesagt, wir arbeiten daran. Es ginge wohl eher darum, neuen Technologien einen gewissen Schub zu verleihen, damit die Schweiz diesbezüglich weiterhin an der Weltspitze bleibt, zusammen mit unseren technischen Hochschulen, den ETH, und den[NB]Universitäten.[NB]Wenn[NB]schon, dann müssten wir das unterstützen.
Nun zur Vermischung mit der Politik der Nationalbank: Herr Rieder führt die Verluste der Nationalbank an. Hier wage ich zu behaupten, ein solcher Staatsfonds hätte genau die gleichen Verluste erlitten, da er sich im gleichen Anlageumfeld bewegen müsste wie die Nationalbank. Folglich glaube ich nicht, dass ein Staatsfonds hier wesentlich besser wäre als die Nationalbank. Aber das ist eigentlich nicht unbedingt die Frage. Die Arbeit der Nationalbank muss vielmehr nach ihren Resultaten beurteilt werden. Wenn wir die Währungs- und Geldpolitik unserer Nationalbank mit derjenigen anderer Nationalbanken vergleichen - und da können Sie praktisch jede Notenbank auf der ganzen Welt nehmen -, dann ist das Resultat der Schweizerischen Nationalbank hervorragend.
Dass die Schweiz eine tiefe Inflation hat, dass sie Wirtschaftswachstum hat, dass sie einen funktionierenden Exportmarkt hat, ist im Wesentlichen das Verdienst der Nationalbank. Das ist die Hauptaufgabe der Nationalbank. Sobald wir beginnen, bei der Nationalbank einzugreifen, verwischen wir die klare Abtrennung und die Unabhängigkeit der Nationalbank.
Die Nationalbank hat vielleicht, im Nachhinein betrachtet, auch einmal da und dort etwas nicht elegant gemacht. Vergleichen Sie aber die Resultate der Schweizer Wirtschaft mit der Wirtschaft aller unserer Nachbarländer. Dass die Schweiz heute deutlich besser dasteht, dass sie die Krisen besser gemeistert hat, ist ein zentrales Verdienst der Nationalbank. Da können wir noch so viele Gesetze und Motionen und Vorstösse machen - das hat nicht das gleiche Gewicht wie die geradlinige Währungspolitik, die die Nationalbank betreibt. Da sollten und dürfen wir uns nicht einmischen, das müssen wir der Nationalbank überlassen.
Die Verluste, die sie jetzt einfährt, würde auch ein solcher Fonds einfahren. Sie sind das Resultat der Währungspolitik. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist aber ausserordentlich. Man kann der Nationalbank für diese Arbeit nur ein Kompliment machen. Sie geht Risiken ein zugunsten der Schweizer Wirtschaft, zugunsten des Werkplatzes, zugunsten aller Arbeitsplätze. Das hat sie in der Summe gut gemacht, das muss einfach festgehalten werden. Eine Vermischung ist gefährlich, weil der Einfluss der Politik auf die Nationalbank dann einfach gross wird. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die die Nationalbank immer kritiklos behandeln. Wir führen sehr ernsthafte und kritische Gespräche miteinander, aber das Resultat stimmt, das muss einmal festgehalten werden. Eine Vermischung wäre gefährlich.
Aus dieser Sicht ist das Modell eines Staatsfonds, das hier vorliegt, nicht das, was wir brauchen. Es würde zu mehr staatlicher Einflussnahme und zu einer staatlichen Übernahme der Risiken führen. Die Gewinne würden bei der Privatwirtschaft bleiben, das würde man sehen. In diesen Bereichen bestehen genügend Instrumente. Eine Vermischung von Nationalbank, Währungspolitik, staatlicher Tätigkeit und Investitionsfonds darf es aus meiner Sicht einfach nicht geben. Die Unabhängigkeit der Nationalbank ist ein zentrales Gut.
Daher bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Wie gesagt, der Bundesrat verfolgt die Idee eines Staatsfonds mit einem völlig anderen Blick nach wie vor ein bisschen. Ich nehme an, dass Sie nächstes Jahr einen Bericht dazu erhalten werden. Wir haben ja auch schon Postulate dazu erhalten. Die Motion führt aber nicht zum Ziel. Ich bitte Sie, sie abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Die Motion tönt ja sympathisch, und wir überlegen uns und haben uns überlegt, ob sie in der Umsetzung einen Mehrwert bringen würde bzw. über welche Instrumente wir noch nicht verfügen und was wir tatsächlich verbessern könnten. Das ist einfach etwas schwierig, weil alles, was hier aufgeführt wird, durch die Realität praktisch im Halbjahresrhythmus überholt wird.
Nehmen Sie nur dieses Jahr: Wir hatten im Dezember eine Reihe von Vorstössen, die Sie im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise angenommen haben, für Verbilligungen in allen möglichen Bereichen, um die Kaufkraft zu erhalten. Dann hatten wir dieses Jahr die Gegenvorschläge zur Prämien-Entlastungs-Initiative und zur Gletscher-Initiative. Das hat dazu geführt, dass wir Mitte des Jahres etwa 2,5 Milliarden Franken an zusätzlichen Ausgaben einzuplanen hatten. Sie haben das zum Glück jetzt mindestens im Ständerat vorerst wieder gebodigt. Es wechselt also innerhalb von drei, vier Monaten um Milliarden von Franken. Das ist ein Problem. Da können wir steuern und Pläne machen, wie wir wollen, wir werden durch das Parlament, das die Budgethoheit hat, immer wieder übersteuert. Das ist wohl der Dialog, den wir führen.
Wir haben ja eine mittelfristige Finanzplanung, zusammen mit der Legislaturplanung. Da bilden wir ab, was über die Legislaturplanung in das Budget einfliessen soll, und wir zeigen auch auf, welche langfristigen Auswirkungen das haben kann. Ein Problem ist eine gewisse Intransparenz in der Rechnung, und diese wird, wenn man ehrlich ist, von Jahr zu Jahr etwas grösser und tatsächlich komplexer. Das ist einmal durch die gebundenen Ausgaben verursacht. Dort steigen die Kosten überdurchschnittlich. Was zum Beispiel den Beitrag des Bundes an die AHV betrifft, so steigen die Ausgaben für die AHV etwa doppelt so rasch wie die Teuerung. Das Gleiche haben wir bei den Ergänzungsleistungen und bei der Prämienverbilligung. Dieser Anstieg der gebundenen Beiträge, die schneller wachsen als das Bundesbudget, führt dazu, dass der Handlungsspielraum beim Budget immer kleiner geworden ist. Gleichzeitig haben wir in den letzten Jahren zusätzliche gebundene Ausgaben geschaffen: den Bahninfrastrukturfonds (BIF), den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Der Handlungsspielraum des Parlamentes ist also immer kleiner geworden, und man müsste wohl eher auch dort ansetzen.
Ich habe zwar im Protokoll der Kommission gelesen, dass Sie nicht davon ausgehen, dass es einen Zusatzaufwand gibt. Aber wenn Sie dann die Motion wieder lesen, sehen Sie: Wenn über die Departemente hinaus eine Planung erstellt werden soll, dann ist das mit Mehraufwand verbunden, denn dann kämpft die Eidgenössische Finanzverwaltung monatelang mit allen Departementen, um Prioritäten festzulegen, und im Bundesrat findet das Gleiche statt. Am Schluss hätten Sie ein Papier, das Sie beraten können. Die Gefahr ist: Wenn es im Bundesrat verabschiedet wurde, dann ist wahrscheinlich schon einiges wieder überholt, bis es zu Ihnen zur Beratung kommt.
Wir würden Sie bitten, mit den bestehenden Instrumenten und Papieren zu arbeiten und, wenn Fragen bestehen, allenfalls zusätzliche Informationen einzuholen und auf ein neues Instrument, das mindestens Gefahr läuft, ein Papiertiger zu werden, zu verzichten. Wir haben durchaus Verständnis für das Anliegen und teilen Ihre Besorgnis, glauben aber, dass das Instrument, wie es hier gefordert wird, nicht zu einer Verbesserung führt. Es verbessert weder die Planung der Verwaltung innerhalb der Departemente, noch bringt es einen Mehrwert für Sie.
Daher bitte ich Sie, auf diese Motion zu verzichten. Sie bringt aus unserer Sicht mehr Bürokratie bzw. mehr Aufwand als Nutzen.
- PostulatDirektionÄnderung der Finanzierung über den StrassenfondsNo. 313/1988
- AnfrageDirektion
- AnfrageErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
- PostulatErstunterzeichnerin / Erstunterzeichner
- PostulatMitunterzeichnerin / Mitunterzeichner
- RatBundesrat(BR)
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2020 – 31.12.2022
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2019 – 31.12.2019
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2018 – 31.12.2018
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2016 – 31.12.2017
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2014 – 31.12.2015
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2013 – 31.12.2013
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2012 – 31.12.2012
- Regierung (Exekutivrat)01.01.2009 – 31.12.2011
- StändigSchweiz
- Präsident/in03.12.2007 – 31.12.2008
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 31.12.2008
- Spezial
- StändigFinanzkommission/Subkommission 8 (UVEK)NR(FK/Subko. 8-N)Schweiz
- Mitglied03.12.2007 – 31.12.2008
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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