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Armeewaffen gehören ins Zeughaus

(07.498)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz21.12.2007
Speeches(61)
Sorted by Speech date, Descending
61 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Folgegeben ... 82 Stimmen

    Dagegen ... 99 Stimmen

  • Redetext
    Walter Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Seit dem 20. November des letzten Jahres liegt der Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen vor. Die Sicherheitspolitischen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben darüber debattiert; das wurde kommuniziert. Persönlich habe ich den Eindruck, die Mehrheit des Parlamentes habe das nicht zur Kenntnis genommen, wolle das nicht zur Kenntnis nehmen. Insbesondere wollen Sie offenbar die Verbesserungsvorschläge nicht zur Kenntnis nehmen. Sie sind sehr zahlreich, sie sind substanziell und wichtig, und ich denke, sie könnten erfolgreich sein.

    Das überzeugendste Argument gegen ihre eigene Initiative hat die Initiantin geliefert. Sie hat hier an diesem Pult gesagt, die Schweizer Haushalte müssten entwaffnet werden; das [PAGE 396] Waffengesetz sei zu verschärfen. Ich habe daraufhin die parlamentarische Initiative nochmals gelesen: Ich habe nichts, aber auch gar nichts davon gefunden! Wenn Sie schon eine Initiative machen, liebe Kollegin Galladé, dann bleiben Sie bei der Initiative; seien Sie ehrlich, und vertreten Sie diese Initiative! Letztlich geht es eben um die Armeewaffen.

    Es ist auch gesagt worden, dass wir ein Riesenproblem hätten. Wir sprechen bei dieser Initiative über 10 Prozent der Waffen. Damit lösen Sie das Problem nicht! Dazu müssen Sie eine andere Initiative machen, die auf den Punkt bringt, was Sie wirklich wollen. Kollegin Ida Glanzmann hat es treffend formuliert: Zuerst die Munition, dann die Waffen. Vielleicht folgt dann zuletzt die Armee - ich weiss nicht, wohin wir so kommen.

    Ich habe mir gestattet, mir während der Diskussion einige grundsätzliche Gedanken zu machen. Gestatten Sie mir, dass ich dazu, zum Thema Waffen und Freiheit, noch etwas sage: Plötzlich wendet sich diese hart errungene Freiheit gegen uns. Es macht fast den Eindruck, als ob unsere Gesellschaft die über Jahrhunderte errungene und austarierte Freiheit nicht mehr ertragen würde. Man muss die Gesellschaft sozusagen vor der Freiheit wegsperren. Die Waffe als Symbol von Schutz, Freiheit und Verteidigungswillen wird als Bedrohung dieser Freiheit empfunden.

    Wir sind gut beraten, wenn wir unsere Werte nicht einfach über Bord werfen. Wir sind eine Wertegesellschaft - momentan stellen wir diese Werte aber laufend infrage. Ich frage Sie: Was bleibt dann letztlich noch übrig?

    Die Kommission empfiehlt Ihnen mit einer klaren Mehrheit, die parlamentarische Initiative Galladé und die Petition der Berufsschule Mode und Gestaltung abzulehnen.

  • Redetext
    Jean-Pierre Grin(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Après ce débat nourri que je ne voudrais pas trop rallonger, je dirai en résumé ceci. La majorité de la commission est d'avis qu'il ne faut pas minimiser le risque de l'arme à domicile mais pas non plus le diaboliser en l'accusant de tous les maux. C'est pourquoi, dans ses discussions, la majorité de la commission a été sensible au risque relevé par la minorité et souhaite tout mettre en oeuvre pour limiter ce risque au minimum possible.

    J'aimerais aussi vous dire, pour dissiper toute ambiguïté à propos de certaines déclarations, que, lors de sa séance, la commission tout entière a condamné chaque utilisation abusive de toute arme quelle qu'elle soit. Chaque homicide, chaque suicide commis avec une arme est un homicide et un suicide de trop. La commission a beaucoup de compassion pour les familles des victimes frappées par la perte d'un proche.

    Outre ce constat, les avis divergent quant aux mesures à prendre pour faire face à ce problème. Pour la minorité, en obligeant le citoyen-soldat à déposer son arme à l'arsenal, on retire ainsi 10 pour cent de toutes les armes à domicile, proportion que représentent les armes militaires. Mais il restera à domicile tout de même 90 pour cent des armes, celles qui sont privées.

    Pour la majorité, plusieurs pistes existent, qui sont énoncées dans le rapport du groupe du travail saisi de cette question. Il s'agit notamment du dépôt volontaire de l'arme de service à l'arsenal - à l'avenir, cela devrait être une possibilité logique dans tous les cantons - et aussi de la détection des comportements à risque chez les soldats pendant toute la durée de leur service militaire. Selon la majorité de la commission, tout cela doit être examiné plus en détail.

    C'est en se fondant sur ces considérations que la commission vous propose, par 15 voix contre 10, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Galladé, ainsi que de rejeter toutes les autres interventions, qui ont été repoussées à des majorités semblables.

  • Redetext
    Ueli Maurer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Es ist richtig, dass wir im Militär keine solche Statistik haben, weil die meisten dieser Fälle ausserhalb des Militärdienstes passieren, also Sache der Polizei sind. Sie werden nicht einfach automatisch dem Militär gemeldet. Es stellt sich dann auch die Frage, ob es eine Ordonnanzwaffe ist, die jemandem gehört, der noch Militärdienst leistet, oder ob es eine Ordonnanzwaffe ist, die jemand als Militärdienstpflichtiger heimgenommen hat, oder ob es eine Ordonnanzwaffe ist, die jemand geerbt hat. Eine solche Statistik besteht nicht.

    Jetzt sind die Kantone an der Arbeit, um das in Zukunft aufzuschlüsseln. Aber wir werden nicht dazu kommen, im Militär eine Statistik zu führen, einfach weil wir vom Militär auch nicht Einsicht in die Akten haben. Gerade bei Suizidfällen wird nicht immer alles publiziert. Es ist also Sache der Polizei, das festzuhalten. Aber wir werden versuchen, dann aufgrund der Ergebnisse zu erkennen, wo Prävention möglich ist, wo man eingreifen kann. Ich denke, wir werden in Zukunft mehr Daten haben, um präventiv eingreifen zu können. Aber es ist selbst für die Polizei schwierig, zu erkennen und genau festzuhalten, welche Waffe es zu welchem Zeitpunkt war; das wird wahrscheinlich auch in Zukunft nicht ganz lückenlos möglich sein.

  • Redetext
    Jacques Neirynck(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Monsieur le conseiller fédéral, si je vous ai bien compris, le Conseil fédéral ne dispose pas d'une statistique exacte du nombre de morts à cause des armes de service. Néanmoins, durant le débat on a cité le chiffre de 180. Alors, est-ce que cet ordre de grandeur est juste? Est-ce que vous estimez qu'effectivement, il y a 180 morts à cause des armes de service chaque année et, si c'est le cas, à partir de quel chiffre - 200, 300, 400 - estimeriez-vous la situation comme incontrôlée?

  • Redetext
    Ueli Maurer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir müssen uns einfach immer bewusst sein: Es gibt keine absolute Sicherheit. Wir können versuchen, alle Gefahrenherde zu erkennen, wir können sensibilisieren, wir können Massnahmen treffen, wir können versuchen, frühzeitig einzugreifen, wie ich das ausgeführt habe. Aber es gibt keine absolute Lösung, um den Waffenmissbrauch zu verhindern, weil die Leute in jedem Fall zu Waffen kommen. Das hängt mit dem gesellschaftlichen Umfeld zusammen, in dem wir leben. Wir können einfach versuchen, das im Einzelfall frühzeitig zu erkennen, zu sensibilisieren und überall dort einzugreifen, wo es geht.

  • Redetext
    Speech
    Schweiz

    Monsieur le conseiller fédéral, je vous remercie pour toutes vos explications. Je dois dire que celle que vous donnez au sujet de la période de service pourrait permettre effectivement d'aller de l'avant. J'aimerais quand même dire mon étonnement par rapport au fait que vous ne parlez que des 200 000 armes d'ordonnance. Pour les autres armes, vous ne voulez justement pas de registre, alors que pour notre part nous parlons de l'ensemble des armes.

    Ma question est la suivante: comment pouvez-vous nous garantir que vous mettez en place un système qui, en dehors de la période de service, permette un suivi de tous les conscrits avec leur arme dans leur vie privée, personnelle? La plupart du temps, ces gens-là n'ont pas fait l'objet d'un diagnostic relatif à des troubles psychiatriques. Mais ces gens peuvent se retrouver dans un moment de détresse - divorce, chômage, autres causes. Ils ont également des conjoints ou des enfants qui peuvent eux aussi faire usage de l'arme d'ordonnance.

    Ma question est claire: comment pensez-vous garantir un suivi, en dehors de la période de service, de l'utilisation des armes d'ordonnance non seulement par les conscrits, mais aussi par les membres de leur famille, et tenir compte d'une évolution qui pourrait se produire dans leur vie privée, évolution qu'on ne peut pas forcément détecter au départ?

  • Redetext
    Ueli Maurer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Gestatten Sie mir, dass ich vorab zu den Fragen betreffend die Armeewaffe Stellung nehme und dann im Einzelnen noch auf die anderen Vorstösse eingehe. Wir führen die Debatte - wie immer, wenn es um Waffen geht - in einem emotionalen Klima, und das emotionale Klima ist in Anbetracht der Ereignisse der letzten Wochen eher noch aufgeheizt. Es geht darum, dass wir auf der einen Seite die Sorgen und Nöte all jener wahr- und ernst nehmen, die hier ein Verbot fordern, aber auf der anderen Seite auch die Traditionen. Wenn wir über die Armeewaffe sprechen, müssen wir uns vorab klar sein, dass wir von etwa 10 Prozent der Waffen sprechen. Die Zahl wurde mehrmals genannt: Wir rechnen mit etwa 2,2 Millionen Waffen in allen Haushaltungen. Etwa 10 Prozent davon, also 200 000, sind die Ordonnanzwaffen, die von den Wehrmännern heimgenommen werden.

    In Anbetracht des Tötungsdeliktes von Höngg, das heute auch angesprochen wurde, wurde im Departement eine Expertengruppe eingesetzt. Diese hat einen Bericht abgeliefert, den Sie kennen und der Ihnen zur Verfügung steht. Zu diesem Bericht führen wir im Moment Anhörungen durch, und er wurde auch in den SiK der beiden Räte behandelt. Der Bundesrat hat in einer ersten Aussprache ebenfalls dazu Stellung genommen und ist der Meinung, dass an der Heimabgabe der Waffe festgehalten werden soll. In einer zweiten Aussprache wird der Bundesrat auch die Ergebnisse der Debatten in den Räten, also Ihrer Debatte heute, und auch die Entscheide zu den Vorstössen mitberücksichtigen. Er wird dann entscheiden, ob er aufgrund dieser Aussprachen Änderungen im Gesetz oder in der Verordnung vornehmen will, und er wird dann auch die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt", die eingereicht wurde, mitberücksichtigen. Es wird also sozusagen in Kenntnis der Sache eine zweite Aussprache geführt werden, und aufgrund der Ergebnisse werden Ihnen entsprechende Anträge gestellt werden.

    Wenn wir von der Ordonnanzwaffe sprechen, gibt es eigentlich drei Punkte, die wir berücksichtigen müssen. Sie haben heute vor allem die Heimabgabe diskutiert. Es gibt aber auch noch die Frage der Abgabe nach dem obligatorischen Militärdienst und die Frage der Leihwaffe.

    Zuerst zur Frage der Heimabgabe: Wir sind uns bewusst, dass bei der Heimabgabe zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Es ist nicht so, wie dies Herr Nationalrat Jositsch in einer Frage suggeriert hat, dass die Abgabe einfach völlig blind erfolgen würde; das ist keineswegs der Fall. Zum Ersten sind wir im Moment daran, die Frage der Abgabe bei der Rekrutierung zu prüfen, weil wir ja schon dort mögliche Gefahrenherde erkennen und eine Abgabe verhindern müssen, wenn es angezeigt ist. Im Moment - erst seit drei Wochen - läuft in einem der Rekrutierungszentren ein erster Versuch, wo wir im Hinblick auf die Heimabgabe die Wehrmänner daraufhin überprüfen, ob sie bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Das ist aufgrund der gesetzlichen Grundlagen möglich, weil diese Überprüfung für bestimmte Funktionen allenfalls später ohnehin erfolgen muss. Wir machen das jetzt seit gut drei Wochen, und es gibt bereits erste Hinweise auf Möglichkeiten, die Waffe nicht abzugeben, wenn Stellungspflichtige bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Damit haben wir eine erste Möglichkeit, eine Waffe nicht abzugeben. Wir werden diesen Versuch auswerten und dann mit entsprechenden Verfeinerungen in allen Zentren durchführen. Hier haben wir also eine erste Möglichkeit, die Waffe gar nicht abzugeben.

    Zum Zweiten erfolgt eine Überprüfung der Abgabe - ebenfalls aufgrund der gesetzlichen Grundlagen -, indem wir feststellen, ob Wehrmänner in Bezug auf Waffen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, und dann überprüfen, ob die Waffe aufgrund dieser Vorkommnisse entzogen werden muss. Zurzeit laufen rund hundert solche Verfahren. Zuständig sind der Kanton und das Kreiskommando. Also auch hier sind wir daran, das Gefahrenpotenzial zu erkennen und notfalls zu entscheiden, die Waffe nicht abzugeben bzw. wieder einzuziehen.

    Zum Dritten haben Sie im Militärgesetz, das noch in den Räten hängig ist, die automatische Meldung von Vergehen und Verbrechen im Zusammenhang mit der Waffe beschlossen. Es ist also nicht so, wie Frau Glanzmann gesagt hat, dass das nur bei der Rekrutierung geschieht, sondern es soll fortgeführt werden. Mit dieser automatischen Meldung hat man dann wieder die Möglichkeit, dort einzugreifen, wo es angezeigt ist.

    Schliesslich sollen während des Militärdienstes die Kader auf allen Stufen sensibilisiert werden, damit erkannt werden kann, ob ein Gefahrenpotenzial besteht und ob bereits dort eingegriffen werden soll.

    All diese zum Teil bereits bestehenden Massnahmen werden wir jetzt verfeinern und durchführen, und wir hoffen, dass damit bei der Waffenabgabe im Militärdienst ein grosser, ein entscheidender Risikofaktor ausgeblendet werden kann. Zudem prüfen wir die freiwillige Abgabe der Waffe für Leute, die die Waffe nicht zu Hause haben können oder haben wollen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich schon jetzt. Allerdings muss der Wehrmann begründen, warum er die Waffe nicht aufbewahren kann, weil er beispielsweise oft im Ausland ist, in einer WG wohnt usw. Es soll unserer Meinung nach in Zukunft ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenpflicht möglich sein, die Waffe freiwillig zu deponieren. Das gibt dann noch ein logistisches Problem, dessen müssen wir uns bewusst sein, weil der Bund nur noch in vierzehn Kantonen Einrichtungen hat, in denen er Waffen zurücknehmen kann. Wir müssten in den anderen Kantonen dann die Kantone dazu verpflichten. Da ist die Freude - das wissen wir aufgrund der Anhörungen - auf tiefem Niveau, aber das könnte wohl entsprechend gemacht werden.

    Insgesamt glauben wir also, dass wir Massnahmen vorsehen, die die Heimabgabe auch weiterhin rechtfertigen. Es gibt durchaus auch den militärischen Nutzen einer Heimabgabe. Wir haben ja bekanntlich ein Milizheer mit im Vergleich zum Ausland relativ kurzen Ausbildungszeiten. Die obligatorische Schiesspflicht zwischen den WK dient der Waffenfertigkeit, dem Treffen. Es ist in Anbetracht unserer kurzen Ausbildungszeit immer noch sinnvoll, die Leute das obligatorische Schiessen machen zu lassen. Es ist auch eine Art Inspektion der Waffe, die zwischenzeitlich erfolgt. Die Heimabgabe zeigt auch - verschiedene Ratsmitglieder [PAGE 394] haben darauf hingewiesen - die Verantwortung, die der Wehrmann mit dieser Waffe hat. Wir wollen ganz bewusst, dass der Milizsoldat weiss, dass er eine Verantwortung hat und damit sorgfältig umgehen soll.

    Das ist also der Bereich der Heimabgabe, wo der Bundesrat in einer ersten Aussprache festgehalten hat, dass er daran festhalten, aber den Missbrauch einschränken will, wo immer es auch möglich ist; entsprechende Versuche werden wir auswerten.

    Die zweite Frage ist die Abgabe der Waffe nach dem obligatorischen Militärdienst: Die Abgabe erfolgte bis jetzt ohne grosse Formalitäten. Es ist nur noch rund ein Viertel aller Wehrmänner, der die Waffe nach dem obligatorischen Militärdienst behalten will. Das sind zum grössten Teil aktive Schützen, die sich somit auch in Bezug auf eine kompetente Handhabung der Waffe ausweisen können. Hier zeichnet sich aufgrund der Anhörungen der Kantone und der Polizei ab, dass in Zukunft militärische Voraussetzungen und Schiessübungen - Obligatorisches und Feldschiessen - erfüllt sein müssen, wenn jemand seine Waffe behalten will. Dann erfolgt die Abgabe mit einem Waffenerwerbsschein; es erfolgt also bei der Übergabe noch einmal eine Prüfung für diesen Waffenerwerbsschein, die zeigen soll, ob der Erwerber auch befugt ist, diese Waffe zu behalten. Das ist ein grosses Zugeständnis, wenn wir so weit gehen, aber damit hätten wir dann ein Verfahren, wie es bei jedem Erwerb sonst auch gilt.

    Relativ unproblematisch ist die dritte Frage, die Frage der Abgabe von Leihwaffen. Sie wurde heute kaum angesprochen. Eine Leihwaffe erhält, wer sich darüber ausweist, dass er die Waffe für bestimmte Funktionen braucht, also beispielsweise Subalternoffiziere, die noch an der Waffe ausbilden, aber eine Pistole fassen und die Waffe abgeben müssten. Das scheint keine grossen Probleme zu bieten.

    Insgesamt haben wir bei der Ordonnanzwaffe Nutzen und Aufwand abzuwägen. Hier gibt es die berechtigten Anliegen, die heute genannt wurden: auf der einen Seite die Verhinderung von Tötungsdelikten - wobei man auch gleich wieder einschränken kann, dass bei den Heimabgaben während des Militärdienstes eigentlich wenig passiert, soweit wir das feststellen können -, auf der anderen Seite den militärischen Nutzen und die Tradition. Der Bundesrat hat diesen Weg vorgeschlagen. Er bittet Sie, die entsprechenden Vorstösse abzulehnen, weil wir sonst - es wurde heute auch gesagt - auf der einen Seite von den Soldaten fordern, dass sie notfalls bereit sind, für dieses Land ihr Leben zu geben, und sie auf der anderen Seite nicht als würdig erachten, diese Waffe ordentlich aufzubewahren und mit ihr umzugehen.

    In dieser Abwägung stehen auf der einen Seite Hunderttausende von Soldaten und Familien, die während all dieser Jahrzehnte ordentlich, korrekt und richtig gehandelt haben, und auf der anderen Seite steht der Missbrauch. Ich glaube, mit dieser schweizerischen Lösung, die den Missbrauch möglichst eingrenzen soll, haben wir eine Lösung auf dem Tisch bzw. können wir Ihnen eine Lösung präsentieren, die es rechtfertigt, die Waffe auch in Zukunft abzugeben, und es erlaubt, den Missbrauch entsprechend einzuschränken. Zwischen diesen beiden Interessen ist abzuwägen. Ich denke, wir täten all jenen Unrecht, die während Jahrzehnten ordentlich gehandelt haben. Es wäre, um das Sprichwort zu brauchen, ein Ausschütten des Kindes mitsamt dem Bad. Das scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein, weil wir - das abschliessend noch einmal - hier nur von etwa 10 Prozent aller Waffen in Schweizer Haushalten sprechen. Alles Übrige hätten wir damit nicht geregelt. Es ist allen klar: Wer eine Waffe missbrauchen will, wer zu einer Waffe kommen will, dem ist es immer irgendwie möglich. Das kam auch in der Diskussion zum Ausdruck. Wenn man sich auf diese 200 000 Waffen konzentriert, Waffen von Leuten, die regelmässig Militärdienst leisten, wird man der Sache schlicht und einfach nicht ganz gerecht.

    In diesem Sinne bitte ich Sie um Ablehnung der Vorstösse bezüglich der Abgabe der Waffe; wir möchten an der Heimabgabe festhalten und den Missbrauch nach Möglichkeit einschränken.

    Nun noch zu den anderen Vorstössen: Die Motion Bänziger verlangt die freie Abgabe der Waffen bei den Kantonen. Es gibt bereits Kantone, die solche Aktionen durchgeführt haben oder noch planen. Wir sind der Meinung, dass eine Verpflichtung hier nicht mehr notwendig ist; das läuft ohnehin. Wir haben das auch bei den Anhörungen gehört. Es gibt immer wieder Leute, die mit ihrer Waffe kommen und sie abgeben möchten, weil sie keine Beziehung mehr dazu haben. Mir scheint das zu funktionieren, und bei verschiedenen Kantonen plant man auch solche Rückgabeaktionen und damit sozusagen eine Entrümpelung der Estriche. Die Anliegen der Motion werden somit im Alltag eigentlich bereits erfüllt; ich bitte Sie, auch diese Motion abzulehnen.

    Zur Motion Lang 07.3826, "Schaffung eines zentralen Waffenregisters": Dieses Anliegen wurde damals im Rahmen der Revision des Waffengesetzes diskutiert und abgelehnt. Das EJPD führte dann eine zusätzliche Umfrage durch, und - Herr Nationalrat Engelberger hat es erwähnt - in 93 Prozent der Stellungnahmen wurde ein zentrales Waffenregister abgelehnt. Das ist auch der Grund dafür, dass der Bundesrat diese Motion ablehnt: In Anbetracht der Ergebnisse dieser Umfrage scheint es wenig sinnvoll zu sein, gegen die Mehrheit ein solches zentrales Waffenregister zu schaffen.

    Mit der Anpassung an das Schengener Waffenrecht, das am 12. Dezember des letzten Jahres in Kraft getreten ist, wurden in dieser Richtung einige Massnahmen getroffen: Es gibt die Buchführungspflicht der Waffenhändler und die Pflicht zur Aufbewahrung der kopierten Waffenerwerbsscheine. Seither wird auch jede neue Waffe registriert. Nicht registriert werden die 2,2 Millionen Waffen, die schon irgendwo vorhanden sind. Das muss aber wegen Schengen auch nicht erfolgen. Die Kantone führen diese Register jetzt teilweise; aber das Führen eines zentralen Registers, eine Verknüpfung dieser Register, scheint sich unserer Meinung nach nicht aufzudrängen, auch weil es kaum möglich ist, das alles so wirklich zu erfassen.

    Zur Motion Jositsch 07.3845, "Statistische Erfassung des Waffenmissbrauchs": Hier haben wir tatsächlich Lücken, weil es das bisher nicht gab. Es stellt sich hier auch die Frage: Was betrifft das Militär, und was betrifft die Polizei? Bis jetzt wurde diesbezüglich nichts erfasst. Weil dieser Missbrauch ja meistens ausserhalb der Dienstzeit erfolgt, hat das Militär hier keine entsprechende Statistik. Es ist tatsächlich so; das haben Sie bemängelt. Mit der Möglichkeit der Kantone, jetzt eine solche Statistik zu führen, werden wir mehr Hinweise haben und damit auch die entsprechenden Möglichkeiten, Prävention zu betreiben. Es gibt im Moment eine einzige Diplomarbeit, die Arbeit eines Polizisten aus dem Thurgau, der das untersucht hat. Dort könnten sich erste Hinweise ergeben. Hier ist es mit der Beobachtung und den kantonalen Aufzeichnungen in Zukunft möglich, mehr einzugreifen.

    Zur Motion Galladé 07.3846, "Keine Waffen für Jugendliche unter 21 Jahren": Auch diese Motion beantragt der Bundesrat zur Ablehnung. Wir haben uns beim Erwerb der Waffen bisher auf das Mündigkeitsalter beschränkt; mit 18 Jahren, also wenn jemand mündig ist und abstimmen kann, kann er auch eine Waffe erwerben. Es gibt unserer Meinung nach keinen Grund, beim Erwerb der Waffen eine Unterscheidung vorzunehmen und die Limite weiter hinauszuschieben.

    Zur Motion Müller Geri 07.3873, "Keine Waffe ohne Bedarf und ohne erforderliche Fähigkeiten": Die Frage des Bedarfs ist auch in der Volksinitiative enthalten. Wir beantragen Ihnen, diese Motion abzulehnen, weil selbst das Schengen-Waffenrecht den Bedarfsnachweis eigentlich nicht kennt. Bei der Ausstellung des Waffenerwerbsscheins wird zudem auch die charakterliche Eignung festgestellt. Man erkennt dort allenfalls Problemfälle. Wir sind der Meinung, dass das genügt, und lehnen eine Einschränkung beim Bedarf ab - einfach deshalb, weil dies auch im ganzen Schengen-Raum so nicht gegeben ist.

    Insgesamt gibt es, wie wir sehen, wenn wir alle diese Vorstösse betrachten, die Suche nach einem pragmatischen Mittelweg. Es wurden heute auf der einen Seite sehr [PAGE 395] restriktive Forderungen vertreten, auf der anderen Seite haben wir in der Schweiz eine grosse Waffentradition. Wir müssen Massnahmen treffen, die den Missbrauch in Zukunft möglichst verhindern und einschränken. Mit all diesen radikalen Lösungen schaffen Sie nicht mehr Sicherheit, sondern Sie täuschen etwas vor. Sie schaffen radikale Lösungen, die aber das Problem nicht lösen; dessen müssen wir uns einfach bewusst sein. Es scheint aber auch klar zu sein, dass ein völlig liberales Waffenrecht, wie wir es während Jahrhunderten kannten, wie wir es heute noch kennen und wie es viele auch heute noch befürworten, in Anbetracht der Umstände ganz offensichtlich auch nicht mehr möglich ist. Der Mittelweg, den wir jetzt einschlagen, scheint mir ein gangbarer Weg zu sein, um den Missbrauch überall dort einzuschränken, wo es möglich ist - im Wissen darum, dass wir damit auch in Zukunft leider immer wieder mit solchen Fällen leben und uns auseinandersetzen müssen. Aber weder die radikale Lösung auf der linken noch eine völlig freiheitliche auf der anderen Seite lösen letztlich das Problem. Mit diesen Schritten können wir gezielt dort ansetzen, wo man Missbrauch vermutet, wo man Missbrauch bekämpfen kann. Damit, scheint es mir, haben wir eine Lösung, die eigentlich allen gerecht wird. Es ist sozusagen ein typisch schweizerischer Kompromiss.

    In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, alle Vorstösse, die Sie heute behandeln, abzulehnen.

  • Redetext
    Edi Engelberger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich habe diese Umfrage selbstverständlich auch zur Kenntnis genommen. Wir haben aber auch gesehen, wie diese Umfrage schlussendlich gemacht wurde. Mich interessiert in Zukunft wiederum, wie eine gesamtschweizerische Umfrage und eine Vernehmlassung herauskommen werden, wenn es effektiv um die Sache, um die Wurst geht.

  • Redetext
    Josef Lang(Alternative Linke)
    Schweiz

    Geschätzter Kollege Engelberger, die Einführung eines zentralen Waffenregisters bedeutet primär, dass die kantonalen Register und das Armeeregister verknüpft werden. Der Schweizer Schiesssportverband hat eine Umfrage zum zentralen Waffenregister und zu anderen Fragen gemacht. Beim zentralen Waffenregister lautete das Ergebnis der Umfrage - ich wiederhole es - des Schweizer Schiesssportverbandes: 90 Prozent wollen ein Waffenregister, 90 Prozent! Was sagen Sie zur Umfrage Ihres eigenen Verbandes?

  • Redetext
    Edi Engelberger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie haben es gehört: Die FDP-Liberale Fraktion hält mit grosser Mehrheit am Grundsatz der Heimabgabe der persönlichen Waffe während der aktiven Dienstpflicht fest. Wir waren jedoch bereit, als Entgegenkommen die freiwillige, kostenlose Abgabe im Zeughaus zu akzeptieren. Wir begründen dies unter anderem mit dem Vertrauen in den Wehrpflichtigen, ob Frau oder Mann, und der Anerkennung, die der Staat damit den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt, die die Militärdienstpflicht als Milizler - Milizsoldat, -unteroffizier oder -offizier - leisten.

    Mit der gleichen Begründung halten wir auch am Erwerb der Ordonnanzwaffe zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee fest, nachdem die Wehrmänner während der geleisteten Dienstzeit von zweihundert, dreihundert oder mehr Diensttagen den Beweis des Vertrauens und der Selbstverantwortung mit Erfolg erbracht haben. Wieder als Entgegenkommen haben wir 2006 die revidierte Verordnung über die persönliche Ausrüstung von Armeeangehörigen akzeptiert und damit auch eine strengere Regelung und Handhabung angenommen. Dabei wäre noch festzustellen, dass im Jahre 2007 nur noch 23 Prozent der entlassenen Wehrmänner die Waffe behalten haben. Es sind, wie man sieht, wenn man das mit der Zahl lizenzierter Schützen im SSV vergleicht, wohl nur noch lizenzierte Schützen, die das Waffenhandwerk und das Schiessen beherrschen und eben als Sport, zum Teil auch als Spitzensport im SSV betreiben. Im Übrigen hat auch die SiK-NR mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Variante zugestimmt.

    Und nun zu Ihnen, Herr Lang: Sie verlangen mit Ihrer Motion aus dem Jahre 2007 schon wieder ein Waffenregister, obwohl diese Frage mehrmals und gerade vor Kurzem mit der Revision des Waffengesetzes im Parlament und im Bundesrat eingehend diskutiert wurde. Dabei hat die Vernehmlassung zum revidierten Waffengesetz von Ende Dezember 2004, vor gut vier Jahren, klare Ergebnisse gebracht: 93 Prozent oder 580 von 626 Stellungnahmen sagten Nein zu einem zentralen Waffenregister, darunter sieben politische Gruppierungen, sechzehn Kantone, der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter und die grosse Mehrheit der Polizeikommandos der Kantone. Von 427 Privatpersonen äusserten sich lediglich zwei zugunsten einer Registrierung. Nicht nur die hohen Kosten und Umtriebe wegen der komplizierten Erfassung der rund 2,2 Millionen geschätzten Waffen in rund 2,5 Millionen Haushalten, sondern die fehlende Notwendigkeit, so der Bundesrat in seiner Antwort, waren dafür [PAGE 393] ausschlaggebend. Herr Lang, dieses Wochenende habe ich mit einem aktiven Polizeikommandanten in der Schweiz, einem Schweizer, darüber gesprochen, und er hat mir abermals bestätigt, dass ein Waffenregister unverhältnismässig sei bezogen auf den Nutzen, den ein Waffenregister auch für die polizeiliche Arbeit und für einige wenige, die etwas davon erwarten würden, bringe. Hier braucht es kein Entgegenkommen unsererseits. In der Zwischenzeit haben wir auch wegen Schengen weitere Konzessionen gemacht.

    Wir, die Fraktion der FDP-Liberalen, beantragen Ihnen mit einer grossen Mehrheit, alle Vorstösse abzulehnen, der parlamentarischen Initiative Galladé keine Folge zu geben und die Petition zur Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben.

  • Redetext
    Toni Bortoluzzi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ihrer Fantasie kann ich nicht folgen. Ich glaube nicht, dass in Zukunft solche Schnellschüsse geschehen werden. Es geht nicht darum, ob die Einsatzfähigkeit des Soldaten mit seinem Gewehr innert einer Stunde gewährleistet ist. Es geht darum, dass man dem Soldaten die Verantwortung für eine Waffe gibt und dass damit der Wehrwille in unserem Land gestärkt wird. Das bringen wir damit zum Ausdruck. Wir wollen auch nach aussen zeigen, dass wir ein souveräner Staat bleiben wollen. Es ist die Aufgabe des Soldaten, die Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen und für das Land und für seine Souveränität einzustehen. Das ist seine Aufgabe, und mit der Abgabe des Gewehrs an den Soldaten kommt dies zum Ausdruck. Das empfinde ich so.

  • Redetext
    Hans Widmer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Sie wissen, dass Tausende im wehrfähigen Alter zu den Pendlern gehören. Meine Frage lautet: Was nützt ihnen militärisch die Waffe im Schrank, wenn sie z. B. in Bern arbeiten und die militärische Herausforderung im Entlebuch passiert?

  • Redetext
    Toni Bortoluzzi(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir sprechen hier von der persönlichen Waffe des Schweizer Armeeangehörigen. Als ehemaliger Infanteriegrenadier habe ich wenig Verständnis für das Anliegen, die Heimabgabe zu ändern. Die Waffenabgabe hat eine psychologische, aber auch eine politische Bedeutung. Sie ist in erster Linie Ausdruck des Willens zur Landesverteidigung und der Verantwortung des Milizsoldaten, sich der Landesverteidigung zu widmen. Die Militärdienstpflicht ist eben keine gewöhnliche Leistung für das Gemeinwohl, Soldaten sind keine Sozialarbeiter in Uniform, auch wenn man hier im Saal bei sicherheitspolitischen Diskussionen manchmal diesen Eindruck bekommen könnte. Dienst in der Armee zu leisten ist eine einmalige Pflicht an der Gesellschaft. Man kann es sportlich nehmen, das ist auch möglich, aber sie ist mit der Herausforderung verbunden, sein Leben dafür hinzugeben. Damit muss man sich auseinandersetzen. Die persönliche Waffe dient im Fall des Auftrags dazu, dass der Soldat sie verwendet, um damit zu töten, zu verletzen, also allenfalls diese Aufgabe, die einem als Soldat gestellt ist, wahrzunehmen. Es ist unangenehm, sich mit solchen Elementen auseinanderzusetzen, und es ist in unserer Gesellschaft eher verpönt, aber hier wird die Frage nach dem Wehrwillen unserer Gesellschaft gestellt.

    Die persönliche Waffe ist für den Soldaten das Mittel, das er in der Not bei einer Herausforderung einsetzen kann. Aber das Mittel ist nicht mit der Ursache zu verwechseln - und das ist das grösste Problem, das hier diskutiert und falsch ausgelegt wird. Kriege, Suizide, verbrecherische Übergriffe hat es immer gegeben. Die Ursachen dafür haben sich in ihrem Kern kaum verändert: Machtanspruch im Kleinen oder Grossen, Geld, materielle Werte, Unterdrückung, welcher Art auch immer, Einschränkung der persönlichen Freiheit, ob subjektiv empfunden oder nicht, bilden die Ausgangslage. Die Mittel, solche Situationen zu bewältigen, sind für die Betroffenen heute besonders vielfältig, aber es gab sie schon immer, es gab sie schon, als es noch keine Gewehre gab. Wenn es heute mehr Fälle gibt als in früheren Jahrzehnten oder Jahrhunderten - das will ich nicht einmal ausschliessen -, dann hat das nichts, aber auch gar nichts mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu tun. Es gibt dafür immer eine Ursache, die eine Wirkung zur Folge hat. Die Ursache und nicht das Mittel ist das Problem. Wenn Sie hier mit der Aufgabe der Heimabgabe, die Sie wollen, die Verantwortung des einzelnen Soldaten einschränken, ist das kein Beitrag zur Ursachenbekämpfung - im Gegenteil.

    Trotzdem sind die Vorbehalte in der Gesellschaft ernst zu nehmen. Wie kann man die Waffenabgabe an den Soldaten und das damit einhergehende Risiko, das nicht einfach verneint werden kann, möglichst gering halten? Was heisst das? Das heisst Ausbildung, Sicherheit im Umgang, Waffenkenntnis. Dabei gilt es, der Waffe den nötigen Respekt entgegenzubringen - das gehört auch zur Ausbildung -, Sicherheit im Umgang mit der Waffe zu vermitteln, zu beobachten, ob jemand geeignet ist, mit einer Waffe umzugehen; wenn das nicht der Fall ist, muss man auch den Mut haben, solche Leute auszumustern.

    Das Ziel, das in diesen Vorstössen angegeben wird, wird nicht erreicht, indem Sie dem Soldaten das Gewehr wegnehmen. Was Sie damit erreichen, ist die Entmündigung des Soldaten und die Schwächung der Armee und des Wehrwillens, und dem können wir nicht zustimmen.

  • Redetext
    Walter Donzé(Evangelische Volkspartei)
    Schweiz

    An meiner Garderobe hängt keine Armbrust. Ich habe einmal eine persönliche Waffe persönlich vom Kommandanten überreicht bekommen und damit auch Verantwortung wahrgenommen, bis zum Moment, wo ich diese Waffe am Schluss meiner Dienstzeit wieder [PAGE 392] abgegeben habe. Die Problematik, die wir hier besprechen, bewegt allerdings die Gemüter in der Schweiz und auch die Gemüter in der EVP. Uns steht auch noch eine Volksinitiative bevor.

    Das Thema muss breit und sachlich behandelt werden. Für mich steht zum Beispiel durchaus ein Paradigmenwechsel beim Waffengesetz zur Diskussion: Weshalb nicht den Erwerb und den Besitz von Waffen grundsätzlich verbieten und Ausnahmen bewilligen? Heute ist es anders. Mir scheint es aber paradox, wenn wir nun hingehen und diejenigen Leute, die wir mit der Sicherheit für unser Land betrauen, entwaffnen, währenddem privater Waffenbesitz von Schweizern und Ausländern nebenbei geduldet wird. Der Bundesrat hat auch Massnahmen in Bezug auf Freiheiten für die Dienstpflichtigen in Aussicht gestellt.

    Mir ist die parlamentarische Initiative zu strikte und zu eng formuliert. Ich meine, wir brauchen eine breite Diskussion für eine wirkungsorientierte Lösung in Form eines Gegenvorschlags zur Volksinitiative. Deshalb scheint es mir richtig, dass wir die parlamentarische Initiative im heutigen Zeitpunkt ablehnen.

  • Redetext
    Daniel Jositsch(Parteilos)
    Schweiz

    "Wer keine Schusswaffe zur Verfügung hat, benutzt einfach ein anderes Tötungsinstrument." Diese Behauptung habe ich heute Nachmittag schon verschiedentlich gehört; diese Behauptung aber ist falsch. Tötungsdelikte passieren häufig im familiären Umfeld. Der Täter tötet sich, seine Familie und im schlimmsten Fall beide. Die Gefährlichkeit der Schusswaffe ergibt sich aufgrund ihrer raschen Verfügbarkeit. Solche Familiendramen ereignen sich nämlich oft spontan. Der Täter verliert in einer familiären Auseinandersetzung die Nerven, greift zur Schusswaffe, die sich eben im Keller oder im Kleiderschrank befindet, und schreitet zur Tat. Stehen nur andere Tötungsinstrumente wie Messer oder Ähnliches zur Verfügung, ist der innere Widerstand sehr viel grösser. Auch wenn es zynisch tönt, über verschiedene Tötungsmethoden zu philosophieren: Es ist sofort einsehbar, dass solche Familiendramen bevorzugt mit einer Schusswaffe verübt werden. Diese ist rasch in der Anwendung, und es braucht wenig körperlichen Einsatz und Nähe zum Opfer. Vor allem aber ist die Schusswaffe wesentlich gefährlicher. Die Wahrscheinlichkeit, einen Angriff mit einer Schusswaffe zu überleben, liegt bei nur 16 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, einen Angriff mit einer anderen Waffe zu überleben, liegt dagegen bei 51 Prozent, also fast der Hälfte der Angriffe. Erschreckendes Beispiel ist hierbei der heute Nachmittag verschiedentlich erwähnte Amoklauf in Deutschland. Da sehen Sie, mit welcher grausamen Wirksamkeit Schusswaffen eingesetzt werden können.

    Hat der Täter also keine Schusswaffe zur Verfügung, so setzt er seinen Tötungswillen nicht oder immerhin auf eine weniger gefährliche Art und Weise um. Wenn nur schon wenig Zeit verstreicht, weil die Täter nicht gerade handeln können, dann geben die meisten Täter ihre Absichten gänzlich auf. Das alles zeigt, dass wir zum Schutz der Bevölkerung dafür sorgen müssen, dass möglichst keine Schusswaffen in die Hände von Privatpersonen kommen, sofern es keinen vernünftigen und legitimen Grund dafür gibt. Um dies belegen zu lassen, habe ich mit meiner Motion die statistische Erfassung des Schusswaffenmissbrauchs gefordert.

    Ich bitte Sie daher, diese Motion anzunehmen.

  • Redetext
    Sylvia Flückiger-Bäni(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die Schweiz hat eine Milizarmee, und zum Wesen der Milizarmee gehört es, dass jeder Bürger auch ein Angehöriger der Armee ist. Wir unterscheiden in unserem Land nicht zwischen bewaffneten Schutzkräften und Volk. Damit zeigen wir, dass jeder und jede die Verantwortung für das Land mitträgt. Auf der Basis dieser Tradition sind auch Schützenvereine entstanden. Denken wir an die grosse Zahl der Schützen in unserem Land, die ihre Waffen hegen und pflegen - auch ich gehöre zu ihnen. All dies ist möglich, ohne dass jemand zu Schaden kommt. Offensichtlich ist es nicht die Waffe, die den Menschen zum Täter macht, sonst wäre die Schützentradition nicht die friedliche Bewegung, die sie ist. Es ist nicht die Waffe an sich, die tötet, sondern der Mensch, der sie missbraucht. Der simplifizierte Vergleich "Weniger Waffen, weniger Tötungsdelikte und Suizide" ist irreales Wunschdenken. Es ist nicht die Registrierung oder das Verbot des privaten Waffenbesitzes entscheidend, sondern die Erfassung der Personen, denen keine Waffen anvertraut werden dürfen respektive denen die Waffen wegen ihrer Labilität oder Gefährlichkeit rechtzeitig weggenommen werden müssen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind vorhanden. Kriminelle haben auf der ganzen Welt trotz restriktivsten Waffengesetzen immer Waffen oder wissen, wo sie sie beschaffen können.

    Haben wir denn das Vertrauen in unsere Mitbürger tatsächlich so sehr verloren, dass wir die Armeewaffen aus dem Verkehr ziehen wollen? Wo ist da die Logik, wenn wir Soldaten mit der Waffe ausbilden, sie ihnen aber nicht zur Aufbewahrung überlassen? Wie sollen wir im Ernstfall Vertrauen haben, wenn wir den Angehörigen der Armee nicht einmal zutrauen, eine Waffe sicher aufzubewahren? Wie können wir dann von denselben Angehörigen der Armee verlangen, Militärdienst zu leisten, im Notfall unter Einsatz ihres eigenen Lebens?

    Es ist verständlich, dass man sich aufgrund tragischer Vorfälle nach Lösungen umsieht. Dabei darf man aber die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass nicht die Waffen die Täter machen, sondern Täter sich Waffen zu beschaffen wissen, wenn sie kriminelle Absichten haben oder wenn sie psychisch in eine schwere Krise geraten sind, in denen sie nur noch den Tod als Ausweg sehen. Gerade die letzten Wochen haben uns drastisch vor Augen geführt, dass auch schärfere Waffengesetze Bluttaten nicht verhindern können.

    Auch ich will verhindern, dass Menschen durch Waffen zu Schaden kommen. Das gelingt aber nicht durch das Wegsperren von Waffen, sondern durch das Vermitteln von Werten. Wenn wir wirklich etwas tun wollen, müssen wir in unserer Gesellschaft den Sinn des Lebens wieder ins Zentrum stellen, mit Werten wie Eigenverantwortung, Bescheidenheit und Pflichtbewusstsein. Bekämpfen wir also die Ursachen, nicht die Symptome. Sagen wir Nein zur parlamentarischen Initiative Galladé und zu allen weiteren diesbezüglichen Vorstössen.

  • Redetext
    Schweiz

    Il suffit de lire le nombre de questions et de propositions sur les armes déposées dans nos deux conseils pour se rendre compte que la préoccupation des parlementaires est constante depuis les années 1980, mais qu'aucune réponse satisfaisante ne leur a été donnée jusqu'à aujourd'hui.

    C'est dans ce contexte et après le dépôt, en février dernier, de l'initiative populaire "pour la protection face à la violence des armes" que nous sommes appelés une fois de plus à nous prononcer sur le dépôt de l'arme militaire à l'arsenal.

    La loi sur l'armée et l'administration militaire est claire. Elle précise que les militaires "veillent à conserver en lieu sûr et à maintenir en bon état" leur équipement personnel. Actuellement, le dépôt de l'arme n'est possible, moyennant le [PAGE 391] versement d'une taxe, qu'à titre exceptionnel et dans trois cas seulement: pendant un séjour à l'étranger; en cas de changement fréquent de domicile; en cas de résidence à l'étranger à proximité de la frontière. De plus, le dépôt doit faire l'objet d'une demande écrite du militaire auprès du commandement d'arrondissement compétent. Cela signifie que le dépôt de l'arme ne peut pas se faire gratuitement et spontanément et sans motivation écrite. Ces critères restrictifs sont donc dissuasifs, et c'est bien regrettable.

    Le militaire qui ne veut pas porter d'arme doit se justifier et expliquer les raisons qui le poussent à formuler une telle demande. Par contre, aucun justificatif n'est exigé du militaire qui veut garder son arme. Cette attitude de l'armée est pour le moins paradoxale et incompréhensible. A croire qu'un soldat non armé est plus dangereux qu'un soldat armé et qui souhaite le rester!

    De plus, le fait qu'un militaire considère qu'il ne lui est pas possible de conserver son arme en lieu sûr à son domicile ne constitue pas une raison suffisante à l'heure actuelle pour qu'il puisse demander le dépôt de son arme dans une base logistique ou dans un arsenal.

    Les Verts pensent que la notion de sécurité doit être comprise tant du point de vue physique - donc par rapport au domicile du militaire - que du point de vue psychique - c'est-à-dire en tenant compte de l'état psychique du détenteur de l'arme et de celui de ses proches. Les armes doivent rester propriété de l'armée et ne doivent plus être considérées comme faisant partie de l'équipement personnel du militaire. Lors des tirs obligatoires, une arme est mise à disposition du soldat tireur et lui est retirée à la fin de l'exercice. Ainsi, on préserve un entraînement de qualité, tout en améliorant la sécurité de la population.

    Pour le groupe des Verts, il est indispensable de répertorier les armes et de les inscrire dans un registre, car c'est le seul moyen à disposition pour connaître et contrôler le marché lié à ce produit à hauts risques. Les armes à la maison sont dangereuses. La colère, la dépression peuvent parfois conduire à des actes insensés dont les conséquences sont irréversibles. Les drames à répétition, comme les tueries ou les suicides, sont là pour nous le rappeler quasi quotidiennement. Il est de notre devoir d'appliquer ici aussi le principe de précaution et de garder les armes à l'arsenal, ou dans une base logistique, en dehors des périodes de service militaire. Pour une politique de prévention efficace, il est important de limiter le nombre d'armes en circulation dans la population.

    C'est la raison pour laquelle je vous invite à soutenir toutes les propositions allant dans ce sens, notamment l'initiative parlementaire Galladé.

  • Redetext
    Jakob Büchler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die parlamentarische Initiative von Frau Galladé und die dazugehörenden Vorstösse diskutieren wir auf einer sehr emotionalen Ebene. Frau Galladé, ich lasse mich aber nicht so einstufen, dass ich zu Gewalt Hand biete, weil ich Ihre Initiative ablehne. Jedes Todesopfer ist eines zu viel. Ich lege auch meine Interessen offen, ich bin Präsident des St. Gallischen Kantonalschützenverbandes. Ich muss Sie darum bitten, diese Vorstösse abzulehnen.

    Wo liegt das Problem der Waffengewalt? Es liegt in der Berieselung unserer Jugend mit Videospielen, in der stundenlangen Berieselung unserer jungen Menschen, die am Bildschirm eine Waffe als Werkzeug auch nur symbolisch einsetzen, um damit so viele Menschen oder Monster umzulegen wie nur möglich. Dagegen wird nichts unternommen. Unsere Kinder sind bei solchen Videospielen sehr aufnahmefähig. Ich bitte Sie, hier anzusetzen und damit das Problem an der Wurzel zu packen.

    Die Schützenvereine bieten Hand, sie bilden die jungen Menschen am Sportgerät aus. Wir zeigen ihnen den Umgang, wir zeigen ihnen auch, was mit diesem Sportgerät - und ich sage bewusst Sportgerät - alles möglich ist, was zu tun ist und was zu lassen ist. Früher oder später kommt jeder Mensch einmal in Kontakt mit einer Waffe. Wenn er Waffen nur vom Videospiel her kennt, ist die Gefahr natürlich sehr gross, dass diese Waffen dann falsch eingesetzt werden.

    Mit der Initiative werden die Angehörigen der Armee entwaffnet. Der Grundsatz ist dabei: Die Ehrlichen werden entwaffnet, und die Unehrlichen werden ihre Waffen bei sich behalten. Es ist das ausserdienstliche Schiesswesen unserer Soldatinnen und Soldaten, das dazu dient, einen Teil der Ausbildung unserer Milizarmee weiterzuführen.

    Wir haben das Waffengesetz verschärft, wir haben es mit dem Schengen-Abkommen nochmals verschärft. Wir müssen nicht die Symptome bekämpfen, sondern die Ursachen. Ich habe Ihnen gesagt, wo die Ursachen liegen. Das Waffengesetz wurde verschärft. Der sehr traurige Amoklauf in Deutschland zeigt ganz klar, dass es heute leider immer noch vorkommt, dass solche Unfälle oder Verbrechen geschehen. Aber mit dieser Initiative werden wir diesem Problem nicht zu Leibe rücken können.

    Ich bitte Sie, all diese Vorstösse abzulehnen.

  • Redetext
    Bea Heim(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich habe Vertrauen in die Schützentradition, ich habe Vertrauen in die Kreativität all dieser Schützen und Schützinnen. Ich kann Ihnen das auch sagen, weil wir in Olten alljährlich die Bastiansfeier durchführen. Ich sehe, wofür das Herz der Schützen schlägt, und deshalb bin ich überzeugt, dass sie mit einem klaren Zeichen der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nur gewinnen können. Das wäre auch mir recht.

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