Jakob Büchler
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- St. Gallen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 29. Mai 1952
- Occupation
- eidg.dipl. Landwirt
- Language
- German
- Kantonsrat
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz· See-Gaster
- Wikidata
- Q119970
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizPatentgesetz. Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 91 Yes · 94 No · 6 Abst. · 9 Absent
- JaSchweizStrafprozessrecht. Vereinheitlichung (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 91 Yes · 52 No · 1 Abst. · 56 Absent
- JaSchweizEinführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte (Motion)NationalratSommersession 2008 · 26.05.2008Result: 84 Yes · 96 No · 2 Abst. · 18 Absent
- JaSchweizAufbewahrung bzw. Abgabe von Ordonnanzwaffen und entsprechender Kriegsmunition (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 97 Yes · 76 No · 1 Abst. · 26 Absent
- JaSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 151 Yes · 0 No · 0 Abst. · 49 Absent
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- RedetextBedürfnisnachweis für WaffenNo. 16.464Schweiz
Geschätzte Frau Kollegin Galladé, wir haben uns in meiner politischen Zeit schon sehr oft über Waffen und das Waffengesetz unterhalten, und ich kann Ihnen auch heute, in meiner letzten halben Stunde in diesem Rat, kein Geschenk machen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat diese parlamentarische Initiative am 31. Oktober 2017 behandelt. Frau Galladé verlangt in ihrem Vorstoss, das Waffengesetz "dahingehend zu ändern, dass allein Personen einen Waffenerwerbsschein erhalten, die dafür ein Bedürfnis nachweisen können". Weiter heisst es: "Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird namentlich bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen können, dass sie die Schusswaffe und die Munition zur Ausübung des Schiesssports bzw. zur Jagd und für das damit verbundene Training benötigen und die zu erwerbende Waffe für die deklarierte Sportdisziplin bzw. Jagd zugelassen ist. Ferner ist nachzuweisen, dass die betreffenden Personen den Schiesssport bzw. die Jagd regelmässig betreiben."
Die Kommission hat natürlich diese parlamentarische Initiative und auch weitere Vorstösse behandelt. In den nächsten Wochen und Monaten steht hier im Rat die EU-Waffenrichtlinie unmittelbar zur Debatte. Es wird auch zu genau diesen Fragen eine breite Diskussion geben. Darum kommt die Kommission mit klarer Mehrheit zum Schluss, dass dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben werden soll. Sie beschloss dies mit 17 zu 8 Stimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Meine letzten Sätze hier, meine Damen und Herren: Ich danke Ihnen für die riesengrosse Anerkennung, die Sie mir an meinem letzten Tag hier im Rat gezollt haben. Danke vielmals für die vorherige Standing Ovation und natürlich für die Blumen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Machet's guet und tschau mitenand! (Grosser Beifall)
- RedetextSchweiz
Hier kann ich es kurz machen: Die KVF hat dem Moratorium bis 2020 für den Serviceabbau bei den SBB-Drittverkaufsstellen zugestimmt. Ich kann damit natürlich leben. Darum ziehe ich diese Motion zurück.
- RedetextDie Schliessung von Poststellen in der Schweiz führt zu einer schlechteren GrundversorgungNo. 16.3865Schweiz
Mit meiner Motion möchte ich erreichen, dass den weitverbreiteten Schliessungen von Poststellen in der Schweiz Einhalt geboten wird. Gerade in ländlichen Regionen werden diese Schliessungen nicht verstanden. Es sind Poststellen, die an den Schaltern gute bis sehr gute Besucherfrequenzen aufweisen können. Ob eine Poststelle gute Zahlen schreibt, interessiert die Verantwortlichen der Post leider nicht.
Es wurde uns nie gesagt, ob unsere Post in der Gemeinde Schänis schwarze Zahlen schreibt oder nicht. Der Gemeinderat meiner Wohngemeinde Schänis hat die Vertreter der Post zu einem offenen Gespräch eingeladen. Die Argumente wurden beiderseits auf den Tisch gelegt. Die Diskussion wurde von beiden Seiten geführt. Doch vonseiten der Postvertreter war überhaupt keine Bereitschaft für ein Entgegenkommen zu spüren. Es wurde auch nicht offengelegt, wie die Poststelle in meiner Gemeinde wirtschaftlich dasteht. Die Zahlen werden nach wie vor nicht offengelegt, auch nicht gegenüber dem Gemeinderat.
Ich frage mich, ob es nicht eine Aufgabe des Service public ist, dass in einer Landgemeinde eine Poststelle weiter betrieben wird. Ich weiss, Frau Bundesrätin, es werden jetzt Agenturen eingeführt. Das weiss ich natürlich zu schätzen. Tatsache ist aber auch - und da komme ich leider ebenfalls zum operativen Bereich -, dass ich sehe, wie Postangestellte bei zweistelligen Minusgraden mit ihren Kleinmotorrädern und dem Anhänger hintendran von Uznach nach Benken fahren, um dort die Post zu verteilen. Da frage ich mich, ob nicht auch im operativen Bereich Handlungsbedarf besteht. Genau [PAGE 312] auf diesen Routen fahren auch Postautos, die eigentlich diese Post auch mitnehmen könnten.
Das sind, ich weiss das, operative Fragen. Aber auch unsere Bevölkerung staunt natürlich, wenn sie das so auf der Strasse sieht. Hingegen geht die Post hin und macht wieder Auszahlungen an der Haustüre. Da staune ich. Die ersten AHV-Renten wurden auch an der Haustüre ausbezahlt. Da hat die Post meiner Meinung nach einen Schritt zurück in die Vergangenheit gemacht.
Ich ziehe meine Motion nicht zurück. Ich weiss natürlich, dass die Motion 17.3356 der KVF-SR, "Strategische Poststellennetz-Planung", im Parlament sehr gut durchgebracht wurde. Meine Motion soll diese Stossrichtung unterstützen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
- RedetextJahresbericht 2017 der GPK und der GPDelNo. 18.004Schweiz
Ich greife hier ein Thema auf, das in der Subkommission der GPK soeben behandelt wurde. Nachdem in der Presse verschiedentlich von einem Impfstoffmangel in der Schweiz berichtet worden war, beschloss die GPK-NR, dieses Thema in ihr Jahresprogramm aufzunehmen. An ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2017 befasste sich die Subkommission EDI/UVEK der GPK mit dieser Problematik und hörte in diesem Zusammenhang Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit und des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic an.
Vor vier Jahren wurden in der Schweiz die ersten Engpässe bei Impfstoffen bekannt. Es fehlen Kombi-Impfungen für Säuglinge gegen Hepatitis A. Und dann gab es keine Tetanusimpfdosen mehr. Dass in einem Land, in dem eher medizinische Überversorgung als Problem gilt, Basismedizin zur Mangelware werden kann, ist erschreckend und ärgerlich zugleich. Doch einfache Lösungen und rasche Abhilfe gibt es nicht.
Das Problem ist weltweit bekannt. Die Impfstoffproduktion ist auf ein paar wenige Herstellerländer beschränkt bei gleichzeitig steigender Nachfrage. Eine Panne oder eine Fehlplanung beim Hersteller hätte globale Folgen. Die Zeiten, in denen in der Schweiz noch die Firma Berna Impfstoffdosen produzierte, sind längst vorbei. Selbst Novartis hat ihre Impfstoffsparte vor einigen Jahren abgestossen, weil sie keinen Gewinn mehr abwarf.
Dass weltweit immer mehr geimpft wird, ist hingegen eine positive Entwicklung. Heute profitieren von der Immunisierung gegen lebensbedrohende Krankheiten nicht nur reiche Länder, sondern auch Schwellenländer und Menschen in der Dritten Welt.
Bis jetzt finden Ärzte und Spitäler in der Schweiz Mittel und Wege, die Engpässe zu überbrücken, teils mit unbefriedigenden Lösungen, indem etwa bei einer einfachen Tetanusimpfung ein Kombischutz verabreicht wird, der auch gegen andere Krankheiten schützt. Ärzte werden zudem zu heiklen Risikoabwägungen gezwungen.
Auch das BAG hielt fest, dass die Schweiz seiner Meinung nach bei Impfstoffen immer häufiger mit Engpässen konfrontiert sein wird, insbesondere aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage und des fehlenden Wettbewerbs in diesem Bereich. Zu den bereits getroffenen Massnahmen zählt das BAG die Einrichtung einer Meldestelle beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, welche die Öffentlichkeit rasch über die sich abzeichnenden Lieferengpässe informiert und wenn nötig Alternativimpfungen empfiehlt. Das BAG betonte, dass die Zusammenarbeit mit der Meldestelle und die entsprechende Information der Ärzteschaft gut funktioniere und ein frühzeitiger Informationsaustausch mit den Produzenten gewährleistet sei.
Auch die Frage nach den Pflichtlagern für Impfstoffreserven kam zur Sprache. Die Produzenten sind heute gesetzlich verpflichtet, solche anzulegen, wobei sich der Aufbau der Pflichtlager aufgrund der Versorgungsprobleme als kompliziert erweist. Aus Sicht des BAG sollten zusätzliche Massnahmen, namentlich die Einführung eines staatlich zentralisierten Bestellsystems, wie es zahlreiche europäische Länder bereits kennen, geprüft werden. Um ein solches System realisieren zu können, müsste der Gesetzgeber tätig werden. Mit dem BAG wurden auch weitere Aspekte diskutiert, beispielsweise die Möglichkeit, dass der Bund in Notfällen Impfstoffe über die Armeeapotheke einkauft und damit die Erhöhung der Attraktivität des Schweizer Marktes erreicht.
Die GPK-NR hat anhand der erhaltenen Informationen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht in dieser Angelegenheit keine Mängel in der Geschäftsführung erkannt. Sie erachtet es aber derzeit als notwendig, dass der Impfstoffmangel weiterhin im Auge behalten wird. Die Kommission richtete auch ein Schreiben an die Legislativkommission, die SGK-NR, dass sie sich über dieses Problem unterhalten soll. Damit ist das Problem angesprochen und wird auch auf dem Tisch bleiben.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit bei meinem wahrscheinlich letzten Votum an diesem Platz. (Beifall)
- RedetextSchweiz
Ich spreche im Auftrag der CVP-Fraktion.
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe wurde nötig wegen der Weiterentwicklung der Armee. Die Ersatzabgabepflicht dauert heute vom 20. bis zum 30. Altersjahr. Neu dauert sie vom 19. bis zum 37. Altersjahr, für Männer, die weder Militär- noch Zivil-, noch Zivilschutzdienst leisten. Diese Wehrpflichtersatzabgabe ist keine Strafsteuer, sondern eine Ersatzabgabe für nichtgeleistete Dienste.
Für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die gesamten Diensttage nicht vollständig geleistet haben, wird eine Abschlussersatzabgabe eingeführt. Diese Regelung unterstützt die CVP-Fraktion. Und, Frau Seiler Graf, das ist keine Strafe, das ist eine logische Folge. Schon in der Volksschule war es so: Wer seine Hausaufgaben nicht macht, muss nachsitzen.
Mit der Weiterentwicklung der Armee wurde beschlossen, dass der Start der Rekrutenschule bis zum 25. Altersjahr verschoben werden kann. Damit wurde berücksichtigt, dass die jungen Leute in diesem Alter noch sehr oft in der Ausbildung sind und diese zuerst abschliessen möchten, bevor sie mit dem Militärdienst beginnen. Damit wird festgelegt, dass die Zeit vor Beginn der Rekrutenschule abgabefrei ist.
Indem die Verjährung der Ersatzabgabe neu an die rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer anknüpft, wird sichergestellt, dass alle Ersatzabgabepflichtigen, auch solche in langwierigen Rechtsverfahren - und die gibt es leider auch -, diese Ersatzabgabe bezahlen müssen.
Der Bundesrat verzichtet darauf, dass die Behörden gültige Dokumente wie Pass und ID einziehen oder nicht ausstellen können, wenn die Wehrpflichtersatzabgabe nicht bezahlt wird. Obwohl in der Vernehmlassung 16 Kantone die Sanktion "Nichtausstellen des Passes und der ID" unterstützt haben, will der Bundesrat diese Sicherheitsmassnahme aus völkerrechtlichen Gründen nicht einführen.
Der Bundesrat belässt die Mindestabgabe bei 400 Franken. Den Ansatz für die Berechnung der Ersatzabgabe belässt er bei 3 Prozent des Nettoeinkommens. Die Anträge auf Erhöhung der Mindestabgabe wurden abgelehnt mit der Begründung, dass meistens junge Studierende mit einem kleinen Einkommen davon betroffen wären. Die CVP-Fraktion lehnt den Minderheitsantrag aus der SP-Fraktion klar ab, welcher die Ersatzabgabe der Progression anpassen möchte, weil damit ein riesengrosser administrativer Aufwand verbunden wäre.
Die CVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu und wird alle Minderheitsanträge ablehnen.
- GesetzgebungsgeschäftBeteiligung
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)2012. Nationalstrassen fertig gestellt!No. 04.3008
- Interpellation
- StändigSchweiz
- Mitglied10.12.2015 – 08.03.2018
- Mitglied30.11.2015 – 09.12.2015
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 08.03.2018
- Mitglied23.12.2011 – 29.11.2015
- StändigSchweiz
- Stellvertreter/in30.11.2015 – 09.12.2015
- Stellvertreter/in15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- StändigSchweiz
- Mitglied30.11.2015 – 08.03.2018
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Präsident/in11.12.2009 – 04.12.2011
- Vizepräsident/in03.12.2007 – 10.12.2009
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission Gerichte/BA(GPK-N Gerichte/BA)Schweiz
- Mitglied30.11.2015 – 08.03.2018
- Mitglied23.12.2011 – 29.11.2015
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0