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WM

Walter Müller

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizSt. Gallen

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
St. Gallen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
25. April 1948
References & source
Wikidata
Q1646725
Source body
CHE
Source updated
11.06.2026
Record updated
30.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(14510)
  1. Ja
    Schweiz
    Einschränkung der "Dumont-Praxis" (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Result: 151 Yes · 29 No · 8 Abst. · 12 Absent
  2. Nein
    Schweiz
    Rüstungsprogramm 2008 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Result: 49 Yes · 131 No · 13 Abst. · 7 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Result: 113 Yes · 48 No · 1 Abst. · 38 Absent
  4. Nein
  5. Ja
    Schweiz
    Result: 136 Yes · 52 No · 6 Abst. · 5 Absent
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Speeches(371)
  1. Redetext
    Schweiz

    Dieses Geschäft hat eine längere Entstehungsgeschichte hinter sich und beleuchtet facettenreich die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Wenn man will, kann man es in gewisser Hinsicht durchaus als Musterbeispiel betrachten. Ob dieses Bild, wenn man dem so sagen will, in einen Rahmen gepresst werden soll, kann man durchaus hinterfragen. Das Resultat wäre vermutlich schlechter, weil die Europäische Union damit einen Durchsetzungshebel hat und faktisch gar nicht verhandeln muss respektive müsste. Es lohnt sich, sich mit einem [PAGE 1771] kurzen Blick zurück nochmals den Ablauf in Erinnerung zu rufen; nicht zuletzt, um dem künftigen Parlament den vorhandenen Verhandlungsspielraum aufzuzeigen.

    Im Mai 2012, vor etwas mehr als sieben Jahren, hat der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen, die EU-Verordnung zur Schaffung einer europäischen IT-Agentur zu übernehmen und die Kompetenz zum Abschluss einer dazu nötigen Zusatzvereinbarung an ihn zu delegieren. Begründet wurde das unter anderem mit der zeitlichen Dringlichkeit. Das Parlament war jedoch der Auffassung, dass der Inhalt der Zusatzvereinbarung nicht hinreichend voraussehbar sei. Konkret bemängelte das Parlament, dass keine Klarheit über die Kosten, die Mitwirkungs- und allenfalls Stimmrechte der Schweiz im Rahmen der IT-Agentur bestehe. Es wies die Vorlage zurück und beauftragte den Bundesrat, zuerst die Zusatzvereinbarung auszuhandeln. Am 6. Juli 2016 hat der Bundesrat die Zusatzbotschaft zur Übernahme der EU-Verordnung zur Errichtung dieser Agentur als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

    Das Parlament hat diesmal in Kenntnis der Zusatzvereinbarung am 16. Dezember 2016 der Übernahme der Verordnung zugestimmt. Die nun zur Genehmigung stehende Zusatzvereinbarung beinhaltet die Modalitäten der effektiven Beteiligung der Schweiz an EU-Lisa. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen der Schweiz und den anderen assoziierten Staaten einerseits und der Europäischen Union andererseits. Sie regelt die Art und den Umfang der Länderbeteiligung und enthält insbesondere Bestimmungen zu Finanzbeiträgen, Personal und Stimmrechten.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Widerstand des Parlamentes hat sich gelohnt. Unsere Mitbestimmung ist deutlich besser als ursprünglich vorgesehen. Die notwendige Klarheit bei der Finanzierung ist erreicht.

    Zum Abschluss meiner Parlamentstätigkeit erlaube ich mir noch einen Wunsch: Als abtretender Nationalrat mit sechzehn Jahren Tätigkeit in der Aussenpolitischen Kommission wünsche ich vom Bundesrat, dass er die von der EU notifizierten Änderungen respektive Weiterentwicklungen mit der notwendigen Gelassenheit angeht und sie dem Parlament nicht in vorauseilendem Gehorsam vorlegt. Das Parlament seinerseits ist gehalten, die notwendigen Klärungen ohne Zeitdruck zu verlangen. Diese Vereinbarung zeigt den Weg dazu auf.

    Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion empfehle ich, das vorhandene Resultat positiv zu würdigen und dem vorliegenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

    Nun noch etwas zu den Mitgliedern der SVP-Fraktion: Sie haben Ihre DNA offengelegt. Sie sprechen ja immer davon, dass man nur verhandeln müsse; gleichzeitig lehnen Sie jedes Resultat, auch wenn es wie im vorliegenden Fall gut ist, konsequent ab. Das lässt etwas erahnen, was Sie eigentlich mit der Begrenzungs-Initiative tun wollen. Dort wollen Sie auch verhandeln, aber am Schluss werden Sie das Resultat auch ablehnen. Das ist keine konstruktive Position.

  2. Redetext
    Schweiz

    Sie haben jetzt sicher unschwer festgestellt, dass die Situation und die Anträge etwas heterogen, etwas kontrovers sind. Es gab sehr viele Anträge aus der Finanzkommission, die zum Teil von der SiK übernommen wurden. Ihre SiK hat sich eingehend mit diesen Anträgen befasst und letztendlich ganz klar entschieden: Wir wollen keine Aufteilung der Kredite, das macht keinen Sinn. Die Beibehaltung eines einzigen Gesamtkredits fördert die Flexibilität und stärkt die Wirkung dieser drei Zentren und die Marke "Maison de la Paix". Es ist auch in unserem Sinn, dass wir mit unseren Finanzmitteln eine möglichst grosse Wirkung für unser Land, aber auch weltweit erreichen.

    Die SiK hat aber auch die Forderung nach einer Klärung des Subventionsverhältnisses beim DCAF aufgenommen. Ich glaube, da sind wir dem berechtigten Anliegen der Finanzkommission entgegengekommen. Der Bundesrat hat bereits erklärt, dass er mit diesem Antrag der Mehrheit leben kann. Das Subventionsverhältnis beim DCAF soll geklärt werden. Das ist in Artikel 1a formuliert. Es beinhaltet in diesem Sinn einen klaren Auftrag an den Bundesrat.

    In diesem Sinn empfehle ich Ihnen aufgrund der sehr heterogenen Anträge einfach: Folgen Sie der klaren Mehrheit Ihrer SiK! Das bedeutet in Konsequenz nur einen Rahmenkredit von 128 Millionen Franken und einen Vorbehalt beim DCAF: Dort sollen die Subventionsverhältnisse abgeklärt und klare Bedingungen geschaffen werden.

    Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Empfehlungen im Rahmen der Mehrheit der SiK folgen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat für die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren einen Rahmenkredit in der Höhe von 128 Millionen Franken für den Zeitraum 2020-2023. Unterstützt werden damit das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für humanitäre Minenräumung sowie das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle von Streitkräften. Damit legt der Bundesrat dem Parlament zum fünften Mal seit 2002 eine Botschaft zu einem Rahmenkredit für die drei Genfer Zentren vor.

    Die drei Zentren wurden von der Schweiz zwischen 1995 und 2000 als Stiftungen des Schweizer Privatrechts mit internationaler Trägerschaft gegründet. Die Zentren haben sich zu weltweit anerkannten Kompetenzzentren entwickelt und leisten Beiträge in der Aussen-, Friedens- und Sicherheitspolitik.

    Ende 2019 läuft der aktuelle Rahmenkredit aus. Für die Fortführung der Arbeit der drei Zentren beantragt der Bundesrat nun eben diesen Kredit von 128 Millionen Franken für die folgenden vier Jahre. Gegenüber den in der Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mitteln entspricht dies einer Erhöhung um 4 Millionen Franken. Diese zusätzlichen Mittel werden vom EDA intern kompensiert.

    Was sind Inhalt und Zielsetzung dieser Vorlage? Mit diesem Finanzbeschluss über die Unterstützung des Bundes für die drei Genfer Zentren können diese an konkreten Bedürfnissen orientierte Lösungen in drei Kernbereichen entwickeln:

    Das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik fördert den sicherheitspolitischen Dialog durch Aus- und Weiterbildungsprogramme für internationale zivile und militärische Fach- und Führungskräfte mit Fokus auf das globalisierte Sicherheitsumfeld.

    Das Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung stärkt die Kapazitäten und das Fachwissen von nationalen und internationalen Partnern für die Beseitigung von Minen und explosiven Kriegsmunitionsrückständen.

    Das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte fördert die wirksame und gute Regierungsführung in einem politisch besonders sensiblen öffentlichen Bereich, dem Sicherheitssektor, und trägt so zur Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und nachhaltigen Entwicklung bei.

    Der vorberatenden Kommission lag auch ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Die Mehrheit der Finanzkommission verlangt die Aufteilung in drei einzelne Verpflichtungskredite und beim Kredit für das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zusätzlich die Regelung des Subventionsverhältnisses zwischen dem Bundesrat und der Stiftung DCAF. Die Produkte, deren effektive Kosten bezahlt werden, sollen in einem Subventionsvertrag genau umschrieben werden. Begründet wird die Auftrennung des Rahmenkredits in drei Verpflichtungskredite sowie die Setzung von Rahmenbedingungen hinsichtlich eines der Zentren damit, dass die drei Zentren grundsätzlich unterschiedlich ausgestaltet sind, was eine gesonderte Betrachtung rechtfertige. Die zusätzlichen Auflagen beim Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte sind begründet durch die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Finanzberichterstattung, welche im Rahmen der Subventionsüberprüfung des DCAF abgegeben wurden und noch nicht vollumfänglich umgesetzt sind. Zur Klärung der Frage, ob die Verträge die Kriterien des Subventionsgesetzes erfüllen, hat die Finanzkommission beim Bundesamt für Justiz ein Rechtsgutachten bestellt.

    Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat eine eingehende Eintretensdebatte geführt, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mitberichtes und der Anträge der Finanzkommission. Die Verdienste der drei Genfer Zentren und die damit verbundene Bedeutung für die Schweiz, für unsere Neutralität wurden durchwegs positiv gewürdigt. Friedensförderung ist notwendiger denn je.

    Gerade weil die Wertschätzung für diese Zentren gross ist, möchte eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission beim Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Subventionsvertrag mit einer genauen Umschreibung der Produkte, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden, sicherstellen. Sie lehnt jedoch eine Aufteilung der Kredite klar ab. Mit einer Aufteilung der Kredite werden gemeinsame Projekte der Zentren komplizierter. Mit der Zusammenlegung zur Marke "Maison de la Paix" kann man die Wirkung der Zentren verstärken und gewinnt Synergien. Dazu kann das Parlament über den Voranschlag jährlich auf die Verteilung des Kredits Einfluss nehmen.

    Ich empfehle Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission Eintreten auf die Vorlage.

    Bei Artikel 1 bitte ich Sie namens der Mehrheit der SiK, der Mehrheit und somit dem Bundesrat zu folgen. Das bedeutet, dass es keine Aufteilung des Rahmenkredits in drei einzelne Kredite gibt.

    Ebenso hat sich die SiK nach Ausmehrung der Konzepte mit 15 zu 9 Stimmen für den zusätzlichen Artikel 1a entschieden. Das bedeutet, dass die Auflage besteht, dass die erste Zahlung an das DCAF frühestens am 1. Januar 2020 fällig wird, jedoch nicht bevor das Subventionsverhältnis zwischen dem Bundesrat und der Stiftung DCAF die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Insbesondere muss der Subventionsvertrag ergänzt werden um die genaue Umschreibung der Produkte, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden sollen.

    Die Minderheiten I und II der SiK wollen eine Aufteilung der Kredite und zusätzliche Auflagen, die Minderheit III will wie die Mehrheit keine Aufteilung der Kredite und auch keine Auflagen beim DCAF.

    Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der SiK zu folgen. Das bedeutet einen einzigen Kredit für alle drei Zentren und beim dritten Zentrum, dem DCAF, zusätzliche Auflagen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Liebe Kollegin, Sie haben mir nicht zugehört. Ich habe gesagt, dass ich den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel unterstütze. Ich war ja Gemüseproduzent, ich kenne die Problematik. Wir sind hier dabei, zusammen die Probleme anzugehen, sie zusammen zu lösen. Ich bin einfach für den kooperativen Ansatz. Ich sage, was ich hier gestern und heute gehört habe, bedeutet, dass die Lösung eine Konfrontation ist. Das ist nicht eine Schweizer Lösung. Wir wollen mit den Konsumenten quasi in einer Sozialpartnerschaft unsere Probleme lösen. Wir wollen gesunde Nahrungsmittel produzieren. Ich kenne die Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten auch, denn ich bin noch Präsident einer grossen Regionalmarketing-Organisation.

    Nochmals: Ich stehe für eine kooperative Lösung, ich stehe für den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Er ist besser als die gesetzliche Regelung.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich äussere mich nur zum Rückweisungsantrag der Minderheit Jans und zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Ich halte übrigens wenig vom Konfrontationskurs, der hier zelebriert wird.

    Warum ist der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel besser? Warum ist er sozusagen eine typisch schweizerische Lösung? Was will er, und wo steht die Umsetzung?

    Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel umfasst alle relevanten Elemente, die zum Ziel haben, die Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Mensch und Umwelt zu reduzieren. Der Rückweisungsantrag der Minderheit Jans mit dem Ziel eines indirekten Gegenvorschlages zur quasi gesetzlichen Verankerung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel umfasst nur einen kleinen Teil dessen; er ist also schlechter.

    Ich bin der Meinung, dass es durchaus zielführend ist, die Risiken von Pflanzenschutzmassnahmen zu halbieren. Das Ziel muss sein, die Pflanzen für die menschliche Ernährung zu schützen und gleichzeitig die Umwelt nicht unnötig zu belasten. Die Suche nach Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz wollen wir gesamtheitlich angehen. Dazu gehören insbesondere die Bildung, die Beratung und die Forschung in der gesamten Breite; nicht zu unterschätzen ist die Begleitung und Evaluierung der Massnahmen. Grösstenteils ist noch nicht genügend bekannt, welche Massnahmen in der Praxis tatsächlich zu einer Reduktion der Risiken von Pflanzenschutzmitteln führen.

    Eine gesetzliche Verankerung von wenigen Punkten ist starr, zu starr, und nicht zwingend erfolgversprechend, da bei Weitem nicht alle Alternativen ökologisch besser abschneiden und durchaus auch kontraproduktiv eine Intensivierung provozieren können. So verlangen alternative Pflanzenschutzmittel oft ein wesentlich engeres Anwendungsintervall, damit ein vergleichbarer Schutz der Pflanzen erreicht werden kann. Eine gesamtheitliche Betrachtung ist somit zwingend. Die einheimische Nahrungsmittelproduktion ist auf eine produzierende Landwirtschaft angewiesen. Die einzige Alternative ist, die Anteile des Imports zu erhöhen. Diese erfüllen kaum die hohen Nachhaltigkeitskriterien, die für Schweizer Produkte gelten. Dazu käme die Vernichtung der Arbeitsplätze in der Verarbeitungsindustrie.

    Mir ist es wichtig, hier und heute festzustellen, dass der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutzmittel in einem breiten Kreis von Interessierten, auch von Linken, in zahlreichen Workshops intensiv beraten und ausgearbeitet worden ist. Auch jetzt wird er aufgrund der gemachten Erfahrungen schon dauernd verbessert.

    Ich habe mich im Kanton St. Gallen - also in meinem Kanton - erkundigt, was bereits heute in der Umsetzung ist. Erwähnen möchte ich folgende Punkte: intensive Messungen [PAGE 1265] in Oberflächengewässern; Erfolgsmonitoring über mehrere Jahre in Zusammenarbeit mit den Landwirten; diverse Versuche zur mechanischen Unkrautbekämpfung; Intensivierung der Forschung; Vorantreiben von Smart Farming; verstärktes Monitoring und Diagnose von Schadenerregern in allen Kulturarten; Prognosemodelle mit mobilen Wetterstationen für einen gezielten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Damit habe ich nur eine Auswahl der vielen Massnahmen erwähnt. Dazu kommt die Bildung und Weiterbildung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Es ist also schon fast bösartig, wenn hier behauptet wird, mantrahaft behauptet wird, es geschehe nichts.

    Wie Sie unschwer feststellen können, ist die Landwirtschaft aktiv - sehr aktiv, ohne gesetzlichen Zwang! Im Kern geht es im Vergleich zwischen dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und dem indirekten Gegenvorschlag um die Frage: Wählen wir einen partizipativen, liberalen Ansatz - man kann dem auch Sozialpartnerschaft zwischen Produzenten und Konsumenten sagen -, oder wählen wir einen autoritativen Ansatz? Ich bin überzeugt, dass das partnerschaftliche Vorgehen erfolgreicher ist, dass es sozusagen dem Erfolgsmodell Schweiz gerecht wird.

    Entscheiden wir uns für Kooperation und nicht für Konfrontation! Entscheiden wir uns für das Zusammengehen! Entscheiden wir uns, dass wir die Probleme zusammen lösen!

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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