BH

Bea Heim

Former member
Sozialdemokratische Partei
SchweizSolothurn

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Solothurn
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
7. April 1946
References & source
Wikidata
Q125425
Source body
CHE
Source updated
14.11.2025
Record updated
24.05.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(14515)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 134 Yes · 58 No · 2 Abst. · 6 Absent
  2. Nein
    Schweiz
    Result: 50 Yes · 132 No · 3 Abst. · 15 Absent
  3. Nein
    Schweiz
    Result: 91 Yes · 53 No · 1 Abst. · 55 Absent
  4. Nein
    Schweiz
    Result: 104 Yes · 57 No · 3 Abst. · 36 Absent
  5. Enthaltung
    Schweiz
    Result: 124 Yes · 32 No · 31 Abst. · 13 Absent
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Speeches(480)
  1. Redetext
    Schweiz

    Es kommt ja nicht oft vor, dass eine Petition Aufnahme in die parlamentarische Beratung findet. Die Petition 18.2005 der Jugendsession 2017, "Digitalisierung und Gesundheitswesen", fordert die Einführung des elektronischen Patientendossiers in allen Sektoren des Gesundheitswesens. Dasselbe empfiehlt auch die Expertengruppe in ihrem Bericht zu Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Sie sehen: Es geht um Kostendämpfung. Die SGK-NR hat darum an ihrer Sitzung vom 24. Oktober des vergangenen Jahres mit 19 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, dieser Petition Folge zu geben und das Anliegen dem Rat mit einer Kommissionsmotion zu unterbreiten.

    Ihre Kommission hat sich zu dieser Motion, "Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen", folgende Überlegungen gemacht. Die Einführung des elektronischen Patientendossiers ist nach Meinung der Kommission ein Schlüsselelement, um Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen zu stärken, unnötige Kosten zu vermeiden und insbesondere im Bereich der Schnittstellen der verschiedenen Versorgungsstrukturen Verbesserungen zu erreichen. Der Nutzen für die Gesundheitseinrichtungen und insbesondere für die Patientinnen und Patienten liegt auf der Hand. Denn der verbesserte, raschere Informationsaustausch unter den Akteuren und den Versicherten wird heutige Mängel bei der Kommunikation beheben.

    Bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers haben wir uns als Parlament aus pragmatischen Gründen für die doppelte Freiwilligkeit entschieden. Das heisst: Wenn nun 2020 das elektronische Patientendossier eingeführt wird, ist es nur für stationäre Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser obligatorisch. Im Rahmen der Vorlage 18.047, "KVG. Zulassung von Leistungserbringern", haben Nationalrat und Ständerat beschlossen, das elektronische Patientendossier auch für Ärztinnen und Ärzte als verpflichtend zu erklären. Diese Motion, die wir Ihnen als Kommission vorlegen, schliesst nun quasi den Kreis. Sie will, dass alle Gesundheitsfachpersonen, die an Behandlungsprozessen mitwirken, sich dem elektronischen Patientendossier[NB]anschliessen. Sie beauftragt daher den Bundesrat, entsprechende Gesetzesänderungen an die Hand zu nehmen.

    Mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen Ihre Kommission Zustimmung zu dieser Motion, damit das elektronische Patientendossier von allen Leistungserbringern möglichst schnell und nun endlich flächendeckend eingeführt wird. Im Namen der Kommission bitte ich Sie um Zustimmung.

    A nome della commissione vi prego di accogliere la mozione.

  2. Redetext
    Schweiz

    Le financement uniforme des services ambulatoires et hospitaliers est en principe une innovation. Elle est importante, parce qu'elle élimine les fausses incitations en matière de soins, mais malheureusement pas toutes, car ce projet en crée de nouvelles.

    Toutefois, comme cela a été souligné lors du débat d'entrée en matière, cette innovation est également extrêmement unilatérale et ne répond pas aux exigences fondamentales des acteurs importants, en particulier pas à celles des cantons.

    Après que notre conseil a décidé d'entrer en matière, nous voulons au moins obtenir quelques améliorations. Le Conseil des Etats aura alors la tâche d'apporter les corrections nécessaires au projet.

    Die Einführung der einheitlichen Finanzierung gelingt nur mit den Kantonen und nicht gegen die Kantone. Sie wissen, es wurde mehrfach betont: Diese Vorlage stösst auf entschiedene Kritik vonseiten der Kantone, auch was die[NB]Kontrollmöglichkeit bezüglich des auf sie entfallenden Rechnungsbetrags betrifft.

    Die Kontrollmöglichkeit für die Kantone stärken und das auch im Gesetz festhalten, das will die Minderheit Carobbio[NB]Guscetti, die ich hier vertreten darf. Denn die Kantone sollen mit dieser Vorlage gegen 10 Milliarden Franken finanzieren. Darum ist es richtig, wenn die Kantone auch Transparenz einfordern. Es ist ganz klar ihre Pflicht, die Kontrolle über den Einsatz der kantonalen Steuermittel zu garantieren. Sie stehen in der Verantwortung gegenüber ihrer Bevölkerung. Sie müssen garantieren können, dass ihre Steuermittel richtig und wirtschaftlich eingesetzt werden. Sie müssen sicher sein und nachweisen können, dass die Leistungen im ambulanten wie im stationären Bereich korrekt abgerechnet und zugeteilt werden - korrekt nach Wohnsitz, Zuständigkeit, Spitalplanung. Darum verlangen die Kantone ihren Einbezug in die Datenkontrolle. Und sie verlangen dies zu Recht, denn ein blindes Vertrauen in die Rechnungskontrolle der Versicherer - diese mögen es gut machen, manchmal aber auch weniger gut, wie Sie alle wissen - würde von den Bürgerinnen und Bürgern als Steuerzahlende nicht akzeptiert und spätestens dann, wenn Probleme auftauchen, auf heftigste Kritik stossen. Es kann nicht angehen, dass nur die Versicherer die Hoheit über die Kostenkontrolle übernehmen und schlussendlich haben.

    Darum verlangt die Minderheit Carobbio Guscetti, dass die gemeinsame Einrichtung die Daten, die die Versicherer den Kantonen übermitteln, kontrolliert. Es geht um die Berechnung der Kantonsbeiträge. Das ist ein zentraler, ein heikler Bereich, umso mehr, als sich die Kosten, die auf die Kantone zukommen werden, nicht im Voraus auf Franken und Rappen genau berechnen lassen. Darum braucht es umso mehr eine Datenkontrolle durch die gemeinsame Einrichtung.

    Ich bitte Sie um Zustimmung zum Minderheitsantrag Carobbio Guscetti bei Artikel 18 Absatz 2octies. Mit unserer Zustimmung dazu nehmen wir das Anliegen der Kantone ernst, und wir verbessern die Chancen, dass die Vereinheitlichung der Finanzierung des ambulanten und des stationären Bereichs schlussendlich Akzeptanz finden kann.

    Auch im Namen der SP-Fraktion teile ich Ihnen mit: Diese Minderheit ist uns sehr wichtig. Wir betonen noch einmal, dass der Einbezug der Kantone in die Datenkontrolle ein wichtiger Schritt ist: ein wichtiger Schritt im Sinne der Respektierung der demokratisch verankerten Aufgabe der Kantone, für eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und für eine effiziente Verwendung der Mittel zu sorgen.

    Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zustimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Was ich Ihnen im Namen der Minderheit und unserer Fraktion beantrage, fusst auf einem Antrag unserer Kollegin und Ärztin Marina Carobbio und auch auf einem Rat von Kinderkrebs Schweiz. Es ist also ein Antrag aus Fachkreisen, die langjährige Erfahrung haben und wissen, dass es kaum eine Situation gibt, die eine Familie mehr belastet als eine lebensbedrohliche Erkrankung eines Kinds.

    Diagnose, lange und schmerzhafte medizinische Behandlungen, ein ungewisser Ausgang des Leidensweges - das bedeutet für diese Familien einen Alltag zwischen Hoffnung, Angst und grosser Hilflosigkeit. Meist beginnt ein langer Kampf gegen die Krankheit, der sich über Jahre hinziehen kann, insbesondere, wenn sich nach vorübergehend erfolgreicher Therapie die Krankheit zurückmeldet und dann bedrohlicher und aggressiver ist als zuvor.

    In der Schweiz erkranken pro Jahr - Sie haben es gehört - 300 Kinder und Jugendliche an Krebs. Fast die Hälfte aller Diagnosen betrifft Säuglinge und Kinder unter vier Jahren. Zum Glück werden 80 Prozent geheilt. Aber in 25 Prozent der Fälle kommt der Krebs wieder, und alles fängt wieder [PAGE 1764] von vorne an: Die Therapie wird nun noch intensiver, noch aggressiver und geht oft an die Grenzen dessen, was ein kindlicher Körper noch aushalten kann; die Spitalaufenthalte werden noch länger, und die Präsenz der Eltern wird umso wichtiger. Wenn schliesslich sogar eine Transplantation von Knochenmark nötig wird oder eine Transplantation von Stammzellen die einzige Chance auf Heilung darstellt, so ist zu bedenken, dass gerade die Stammzellentransplantation bei Kindern nur in Zentren - Zürich, Basel, Bern oder Genf - durchgeführt wird. Das heisst, dass diese Familien zusätzlich lange Anfahrtswege auf sich nehmen müssen.

    In so schweren Zeiten ist die Präsenz eines Elternteils für das Kind absolut zentral, und sie ist, was man weiss und was ich hervorheben möchte, nachweislich positiv für die Heilungschancen. Wenn die Kinder nach der intensiven Therapie das Spital dann verlassen können, brauchen sie weiterhin eine intensive Betreuung, nämlich um auf Anzeichen von Infekten und Blutungen sofort zu reagieren. Also: volle Unterstützung der Eltern.

    In der Botschaft hält der Bundesrat fest, dass die 14 Wochen Pflegeurlaub oft nicht reichen, um die für die Betreuung notwendige Zeit abzudecken. Ja, ein krebskrankes Kind zu betreuen braucht viel Kraft und Zeit, und dies erst recht im Falle eines Rezidivs. Die Diagnose fällt zwar weg, aber die ganze Behandlung beginnt von Neuem. In Abschnitt 3b über die Entschädigung von Eltern, die ein wegen Krankheit gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, hält Artikel 16i Absatz 2 fest: Pro Krankheitsfall oder Unfall entsteht nur ein Anspruch. Ja, und was gilt, wenn der Krebs zurückkommt? Was gilt im Moment eines Rezidivs? Hier gilt es, Klarheit zu schaffen.

    Die Minderheit schlägt darum vor, im Gesetz ergänzend und klärend festzuhalten: Ein Rezidiv gilt als neuer Krankheitsfall. Es gilt, hier Rechtssicherheit zu schaffen. In der Kommission hiess es, der Antrag könne durchaus angenommen werden. Wir meinen: Er muss angenommen werden. Es muss im Gesetz klar stehen, was im Fall eines Wiederkehrens einer schweren Krankheit, also eines Rezidivs, gilt. Ebenso wichtig ist: Ob ein Rezidiv vorliegt, hat einzig die Medizin zu beurteilen. Doch was im Fall eines Rückfalles rechtlich gilt, das ist unserer Meinung nach im Gesetz zu regeln, und was wir Ihnen vorschlagen, ist keine weitere Forderung, ist kein Ausbau, nein, es ist ein Antrag zur Klärung der Situation, damit die Eltern auch wissen, was gilt. Ein Rückfall ist schlimm genug. Solche Situationen dürfen nicht durch rechtliche Unklarheiten zusätzliche Belastungen erfahren.

    Ich bitte Sie daher im Namen unserer Minderheit und im Namen unserer SP-Fraktion: Stimmen Sie unserem Antrag zu.

  4. Redetext
    Schweiz

    Es ist erfreulich, dass sich der Bund bei seinen Projekten konsequent an die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz hält - vorbildlich, so, wie es erwartet wird. Aber weniger vorbildlich zeigt sich der Bund in der Umgebungsgestaltung der bisherigen Bundesbauten in Zollikofen. Wer die Bilder kennt, weiss, dass es eher eine triste, graue Einöde rund um die seit 2013 fertigen Bundesbauten ist - ökologische, naturnahe Umgebungsgestaltung sieht anders aus. Für einige Leute in Zollikofen ist das ein echtes Ärgernis. Sie fordern zu Recht, dass der Bund die Umgebung seiner Bauten ökologisch und nach den Grundsätzen der Biodiversität gestaltet. Angesichts des Bienen- und Insektensterbens und in der Folge des Artenschwundes in der Vogelwelt ist doch Biodiversität schlicht ein Gebot der Zeit. Massnahmen zur Förderung der Biodiversität, sagt das BBL, seien möglich und machbar und, das sagt der Bundespräsident, eine Selbstverständlichkeit. Dem stimmen wir zu. Schliesslich hat der Bund ja auch eine nationale Biodiversitätsstrategie. Aber es geht eben auch darum, das umzusetzen, was auf dem Papier steht, und nicht Bundesbauten mit grauen Betonwüsten zu umgeben. Die Gestaltung des grossen Areals in Zollikofen ist sicher kein Ruhmesblatt, trotz der paar wenigen verirrten Bäume.

    Darum beantragt unsere Minderheit bei Artikel 1 Absatz 2bis des Bundesbeschlusses, eine naturnahe Aussenraumgestaltung an die Hand zu nehmen. Dieser Antrag, ursprünglich von Kollegin Kiener Nellen gestellt, entspricht dem Wunsch der Bevölkerung in Zollikofen. Er entspricht aber auch dem Baureglement von Zollikofen, das Anlagen vorsieht, bei welchen Massnahmen zur Förderung von naturnahen Räumen für Flora und Fauna umzusetzen sind. Deshalb bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

    Ich gebe gerne wieder, was im Papier von Bird Life Schweiz steht, das auf Ihren Tischen liegt: "Das Bauvorhaben Zollikofen hat vier Etappen. Bei den ersten beiden Etappen hat der Bund seine Vorbildfunktion nicht wahrgenommen. Es gibt keinen Raum für Biodiversität. Bitte helfen Sie mit, dass bei der nun anstehenden Bauetappe 3 dringend benötigter Raum für inzwischen selten gewordene Pflanzen- und Tierarten geschaffen werden kann."

    Natürlich braucht es im Moment Zugangspisten zu den Arbeitsplätzen, aber wenn derart nichts vorhanden ist, ist es doch klar, dass wir angesichts dessen, was der Bundespräsident als Selbstverständlichkeit bezeichnet hat, hier auch sichtbare Taten erwarten.

    Ich bitte Sie in diesem Sinn, diesem Antrag zuzustimmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Wenn man sich die Europakarte der Vaterschaftsurlaube einmal anschaut, dann sticht die Schweiz heraus - aber nicht im positiven Sinn, sondern als einziges Land, das keinen Vaterschaftsurlaub kennt. Ich sage es einmal drastisch: Die Schweiz ist eine Wüste, eine Vaterschaftszeitwüste; und ich finde das beschämend. Im übrigen Europa ist der Vaterschaftsurlaub oder eine zwischen Mutter und Vater aufteilbare Elternzeit praktisch überall Selbstverständlichkeit geworden und längst staatlich und grosszügig geregelt.

    In der Schweiz, Sie wissen es, gibt es einen Tag frei nach der Geburt eines Kindes - gerade gleich viel wie fürs Zügeln. Das ist meines Erachtens weit weg von der Wertschätzung und der Anerkennung dessen, was Eltern für die Gesellschaft leisten. In einigen Branchen haben sich die Sozialpartner zwar auf grosszügigere Lösungen geeinigt, doch es braucht eben eine Lösung für alle Väter: ein Recht auf Vaterschaftszeit. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gelebte Gleichberechtigung dürfen nicht länger nur ein Thema für Sonntagsreden sein. Es braucht konkrete, alltagstaugliche Massnahmen. Wir haben jetzt eine Initiative, die allen 4 Wochen Vaterschaftszeit gewähren will. Doch ich meine, selbst mit diesen 20 Tagen Vaterschaftszeit wäre die Schweiz als eines der reichsten Länder erst im Mittelfeld bei den Vaterschaftsurlauben.

    Die Argumente, die ich heute vonseiten der Gegnerschaft gehört habe - tut mir leid -, überzeugen mich nicht. Sie sind nicht stichhaltig. Weder ist der Vaterschaftsurlaub nicht finanzierbar, noch ist er nicht zu organisieren. Mich erinnert das an Ausreden, die zum Teil genau gleich tönten, als es um die Mutterschaftsversicherung ging. Während Jahrzehnten wurde so der Verfassungsauftrag bekämpft, verzögert, verschleppt.

    Die gesellschaftliche Realität in den Familien ist längst eine andere, als sie die Gegnerschaft - die ich als Ewiggestrige bezeichnen würde - zeichnet. Frauen und Männer wollen sich Erwerbs- und Familienarbeit teilen, sich partnerschaftlich um die Kinder, um unsere Zukunft kümmern. Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht ein Thema allein für die Frauen, sondern ein Thema für die Eltern, ein Thema für die Paare.

    Viele Untersuchungen zeigen, dass die fehlende Vereinbarkeit einer der Hauptgründe ist, wieso Paare mit Kindern sich contre coeur die Familienarbeit nicht so aufteilen, wie sie es sich wünschten. Natürlich lösen auch 20 Tage Vaterschaftsurlaub nicht alle Probleme. Aber sie wären ein Zeichen oder, um im Bild zu bleiben, ein Trippelschrittchen in die richtige Richtung. Wenn ich nämlich etwas an der Initiative zu kritisieren hätte, dann wäre es einzig, dass sie in ihrer Forderung sehr bescheiden daherkommt, ja eigentlich mit diesen 20 Tagen bereits einen Kompromiss anbietet. Ich freue mich deshalb sehr, dass meine Partei beschlossen hat, eine Initiative für eine Vaterschafts- und Mutterschaftszeit von je mindestens 14 Wochen sowie eine Elternzeit von 10 Wochen zu lancieren. [PAGE 1466]

    Die 4 Wochen Vaterschaftsurlaub sind deshalb für mich nur eine erste Etappe auf dem Weg zu einer Lösung, die gelebte Gleichstellung tatsächlich ermöglicht. Daher unterstütze ich sie.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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