Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft. Volksinitiative
(04.054)- Redetext
- AbstimmungSpeechSchweiz
Abstimmung - Vote
[NAM]
Für den Antrag Randegger .... 83 Stimmen
Dagegen .... 96 Stimmen
[VS]
- RedetextThérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextOskar Freysinger(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Bon, après ce débat fleuve qui a duré toute la matinée, je ne vais pas faire très long. Je reprendrai peut-être juste quelques petits [PAGE 814] éléments qui m'ont frappé dans la discussion. Notamment, on a eu une perle de Madame Brunschwig Graf, qui a dit qu'"attendre n'est jamais une solution durable". Je la trouve très belle, puisque l'attente s'inscrit dans la durée et que la durée donne le temps pour qu'on trouve une solution. Nous en concluons donc que l'attente peut, doit être, et est une solution durable!
Le moratoire, finalement, ne permet que de faire ce que Monsieur Randegger exige, c'est-à-dire se donner le temps, justement, de voir si la cohabitation entre les cultures fonctionne et de mesurer quelles sont les implications futures pour une technologie qui est irréversible, comme cela a été dit. Simplement, on va le faire dans cinq ans au lieu de le faire en deux ans. Deux ans semblent un peu courts, quand même, pour arriver à des résultats qui soient fiables. Lorsque Monsieur Randegger parle de la diversité que l'on obtiendrait grâce aux OGM en se basant sur la diversité culturelle et politique en Suisse, alors qu'on sait que les OGM représentent quand même un appauvrissement génétique, je trouve cela un peu fort de "tabac 'transgénique'"!
Quant à la comparaison qu'a faite Monsieur le conseiller fédéral Deiss avec la voiture, alors là, je crois que c'est quand même un peu bancal! Parce que la voiture, cela fait courir un risque individuel - on risque de se casser la figure, mais plus ou moins individuellement -, alors qu'avec les OGM, nous sommes quand même face à un risque collectif dont nous ne connaissons pas tous les aboutissants.
Finalement, j'adresse une petite remarque à notre collègue Jean Fattebert, avec sa patate: la patate transgénique, je la trouve un peu banale; ce que j'aurais attendu comme réussite à ce niveau-là, c'est qu'il nous sorte de la terre les pommes frites chaudes et salées! Cela, ç'aurait été une transgenèse réussie. Car, Monsieur Fattebert, à force de jouer à l'apprenti sorcier, vous allez finir par ressembler à votre patate et ouvrir les yeux lorsqu'il sera trop tard et que les carottes seront cuites! (L'orateur montre une carotte)
- RedetextHans Widmer(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Es wurde mir verschiedentlich gesagt: Sprich dann kurz! Ich werde mich der Kürze befleissigen, aber es gibt doch einige Punkte, die im Namen der Mehrheit der Kommission korrigiert werden müssen.
Zunächst wurde der Vorwurf erhoben, die Initiative sei wissenschaftsfeindlich; dieses Argument sticht nicht. Die Initiative betrifft in keiner Weise die Wissenschaft, sie äussert sich nicht einmal zu den Freisetzungsversuchen. Man sagt, sie behindere psychologisch die Entwicklung der biotechnischen Forschung, man könne in der Schweiz nicht erforschen, was man in der Schweiz nicht anwenden könne. Solch problematische Äusserungen sind nicht überzeugend. Wir entwickeln in der Schweiz vieles, was nicht in der Schweiz zur Anwendung kommt. Das reicht von Satellitenbestandteilen bis zu Arzneimitteln gegen Tropenkrankheiten. Kann man in der Schweiz kein GVO-Pestizid gegen die Tsetsefliege entwickeln, weil man es in der Schweiz nicht einsetzen kann, da es hier keine solchen Fliegen gibt? Mit einer solchen Argumentation erhöhen Sie nur die Chancen dieser Initiative.
Ein weiterer Punkt betrifft die Koexistenz: Das Gentechnikgesetz, dieses gute Gesetz, braucht bezüglich Koexistenz keine Ergänzung; es braucht eine Umsetzung auf der Verordnungsebene. Da gibt es ja keinen Gegenvorschlag; das ist nicht so vorgesehen, das ist auch gut so. Deswegen sind wir von der Kommissionsmehrheit ganz klar für die Ablehnung des Rückweisungsantrages Randegger. Das Problem der Koexistenz ist das Problem der Verhinderung von unerwünschten Weiterverbreitungen von GVO. Das ist das Problem der Koexistenz; das war auch das Hauptthema bei den Beratungen des Gesetzes. Es wurde sehr gründlich diskutiert.
Ich habe noch etwas Ulkiges aus dem Ständerat gehört; es sei dort nämlich der Fall eines Flugpassagiers diskutiert worden, der im Flugzeug GVO-Mais gegessen habe, erst in Kloten auf die Toilette gegangen sei und wegen einer Verdauungsstörung unzerstörte DNA freigesetzt habe. Mehr ins Detail kann und will ich nicht gehen. Die Koexistenz betrifft die Thematik des Verhinderns der Ausbreitung von GVO.
Jetzt aber zu einem Thema, bei dem ich persönlich sehr engagiert bin: Der Initiative den Vorwurf zu machen, sie sei unehrlich, das geht wirklich zu weit. Haben Sie ruhig noch zwei Minuten Geduld, das muss ich etwas ausführen! Die Initiative ist deswegen als unehrlich bezeichnet worden, weil sie nicht Lebensmittel garantiere, welche im Sinne des Lebensmittelgesetzes gentechfrei seien.
Es ist schon etwas seltsam, dass selbst Juristen davon ausgehen, dass sich die Verfassung nach den Gesetzen zu richten habe. Hier geht es um eine Initiative für eine Bestimmung auf Verfassungsebene. Im vorliegenden Fall müssen die beiden Definitionen nicht einmal miteinander übereinstimmen. Die Initiative macht genau jene Einschränkungen, welche zum Schutz der gentechnikfreien Produktion nötig sind. Kein Bauer kann gentechnikfrei produzieren, wenn GVO vom Feld seines Nachbarn auf sein Feld verfrachtet werden. Das will die Initiative verhindern. Der einzelne Bauer kann das nicht verhindern, weil es nicht auf seinem Feld, sondern auf demjenigen des Nachbarn geschieht. Deshalb wirbt sie zu Recht, ehrlich und ohne Taktik mit dem Titel "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft".
Nach der Annahme der Initiative kann aber nicht jeder Bauer in der Schweiz sagen, er habe gentechnikfreie Produkte. Dafür muss er dann noch auf einige andere GVO-Hilfsstoffe verzichten. Das kann er dann freiwillig tun. Dazu braucht er keine Bestimmung in der Verfassung oder im Gesetz. Der Initiativtext beschränkt sich auf jene Bestimmungen, welche auf der Ebene der Verfassung nötig sind, um Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft zu ermöglichen. Da sehe ich keine Differenz zwischen dem Titel und dem Inhalt und damit auch keine Unehrlichkeit; vergessen Sie das. Das finde ich das Unfairste, was in dieser Debatte gesagt worden ist.
- RedetextJoseph Deiss(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Frau Graf, aus genau diesem Grund haben wir ein sehr strenges Gentechnikgesetz erlassen. Artikel 6 Absatz 3 zeigt, dass eine Weiterentwicklung in der Landwirtschaft bei uns sehr eng definierten Bedingungen genügen muss. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir in der Schweiz die notwendigen Instrumente haben, um dieser Gefahr der Nichtrückholbarkeit zu begegnen. Aber Sie wissen besser als ich: Über die Nichtrückholbarkeit dieser neuen modernen Technologie wird nicht die Schweiz entscheiden. Die Dinge gehen weltweit voran, und wir können vielleicht weltweit einen Einfluss ausüben, nicht indem wir uns Scheuklappen anlegen, was ein Moratorium immer bedeutet, sondern indem wir auf diesem Gebiet Kenntnisse haben. Deshalb dürfen wir die Wissenschaft bei uns nicht bremsen, sondern müssen sie vorantreiben.
- RedetextMaya Graf(Die Grünen)Schweiz
Immer wieder werden wir Initianten und Initiantinnen mit dem Vorwurf der Forschungsfeindlichkeit oder Technologiefeindlichkeit konfrontiert.
Kritik an einer neuen Technologie ist immer angebracht. Bei dieser Technologie handelt es sich um eine Technologie, die nicht rückholbar ist, wenn sie einmal in der Umwelt verbreitet ist. Das ist eine neue Art von Technologie, und sie bedroht die Artenvielfalt und die vielfältigen Arten der Produktion. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir für die Zukunft unserer Schweiz, aber auch angesichts der vielen Probleme, die wir auf der Erde haben, auf die Vielfalt der Forschung, auf die Vielfalt der Lösungen und auf die Vielfalt gerade auch von landwirtschaftlichen Lösungsansätzen zählen müssen? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Kritik an dieser Technologie den Umstand betrifft, dass sie nicht rückholbar ist und sie die Artenvielfalt sowie die Vielfalt der Produktionsweisen anderer Systeme bedroht?
- RedetextJoseph Deiss(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Nous disposons d'une loi sur le génie génétique qui est suffisamment sévère pour éviter de tels abus chez nous. Ceci dit, j'ai été frappé par le nombre de fois que les orateurs, ce matin, ont rendu attentif à l'exiguïté du territoire suisse par rapport à la question de la dissémination, sans jamais parler de la proximité de nos pays voisins par rapport à un si petit pays et de la difficulté de toute façon de pouvoir faire face seuls à ces dangers de dissémination.
C'est pourquoi je pense que votre langage, qui met en cause aussi des totalitarismes - vous l'avez dit dans votre intervention tout à l'heure -, n'est pas un motif, à mon avis, de recourir au moratoire, mais bien au contraire doit nous inciter à nous annoncer présents dans ce débat. Et comment voulez-vous être présents si vous n'avez pas les connaissances fondamentales à ce sujet?
- RedetextJosef Zisyadis(Alternative Linke)Schweiz
Monsieur le conseiller fédéral, je vous entends parler de coexistence des cultures - une espèce de confiance aveugle.
Mais quand on voit les dérives actuelles sur le plan mondial, que pense le Conseil fédéral à propos de la dictature qui se met en place avec la mise sous racket des paysans américains ou de cette forme de dictature larvée qui se met en place avec les semences en Irak? Ne voyez-vous pas les dérives possibles de cette façon de faire?
- RedetextJoseph Deiss(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Le moratoire, c'est comme les oeillères: cela permet de ne pas voir ce qui se passe autour de soi. Ceci dit, les autorités fédérales sont conscientes de la nécessité de réglementer l'utilisation du génie génétique dans le domaine non humain. Il y a dix ans déjà, elles ont concrétisé l'article constitutionnel à ce sujet, en insérant des dispositions préventives dans la loi sur les denrées alimentaires, la loi sur la protection de l'environnement et la loi sur les épidémies. Néanmoins, le Conseil fédéral s'est toujours prononcé contre un moratoire, tant lors de la discussion de la loi sur le génie génétique (LGG) que lors de celle sur l'agriculture et dans le message concernant la présente initiative.
Les moratoires ne résolvent pas les problèmes, ils les repoussent. De plus, il ne faut pas oublier qu'une procédure d'autorisation dure plusieurs années, puisqu'elle comprend plusieurs périodes de végétation. Une procédure d'autorisation pourrait donc durer davantage que le moratoire lui-même. En adoptant la loi sur le génie génétique il y a deux ans, vous avez édicté une loi globale pour protéger l'être humain, les animaux et l'environnement. Cette loi prend aussi en compte la diversité biologique et la fertilité du sol, l'intégrité des organismes vivants, le libre choix des consommateurs, et vise à empêcher la fraude sur les produits. Elle suit le principe de précaution: les dangers et les atteintes liés aux organismes génétiquement modifiés doivent être limités le plus tôt possible par l'intervention de l'Etat.
Avec la loi sur le génie génétique, le Parlement a instauré un instrument efficace qui, de l'avis du Conseil fédéral, satisfait largement aux revendications des auteurs de l'initiative. Mon premier message est donc de dire que nous disposons déjà [PAGE 812] de ce qu'il faut. Lisez avec moi l'article 6 alinéa 3 LGG: "La mise en circulation d'organismes génétiquement modifiés destinés à être utilisés dans l'environnement n'est autorisée que si ces organismes ne contiennent pas de gènes introduits par génie génétique qui induisent une résistance aux antibiotiques utilisés en médecine humaine et vétérinaire et si des essais en milieu confiné et des disséminations expérimentales ont établi que ces organismes" - suivent six conditions qui doivent être remplies, je ne vous les cite pas toutes, sauf la lettre e: "ne se propagent pas ni ne propagent leurs propriétés de manière indésirable." Et à l'article 7 LGG, il est question de la protection d'une production exempte d'organismes génétiquement modifiés ainsi que du libre choix des consommateurs.
Pour vous prouver que nous disposons déjà de ce qu'il faut, j'ajoute ceci. Nous avons mis en consultation dans l'administration l'ordonnance qui concerne justement cette question de l'utilisation en milieu ouvert des plantes génétiquement modifiées, et qui traite de la question de la séparation des cultures.
Les besoins de l'agriculture sont largement pris en considération. Plusieurs l'ont souligné: la question que nous abordons aujourd'hui est celle de l'agriculture, mais pas seulement celle de l'agriculture. Les modifications d'ordonnances qui découlent de la loi sur le génie génétique sont en vigueur et assurent que les aliments pour animaux et les denrées alimentaires génétiquement modifiés sont clairement déclarés comme tels et que le flux de ces produits est séparé de celui des produits fabriqués selon des méthodes traditionnelles.
Le Conseil fédéral, comme je l'ai dit, réglementera également la coexistence des cultures traditionnelles et des cultures d'organismes génétiquement modifiés avant de délivrer toute autorisation. Il conviendra notamment de réglementer les distances à respecter entre les cultures traditionnelles et les cultures d'organismes génétiquement modifiés. Différentes études ont été menées sur le sujet, et j'ai mandaté mes services afin qu'ils préparent un projet de disposition d'application de la loi sur le génie génétique qui fixe les conditions-cadres à respecter en matière de coexistence.
En ce qui concerne l'importation et la mise en circulation de plantes génétiquement modifiées au sens de l'initiative, la loi prévoit une procédure d'autorisation comportant des tests effectués en plusieurs étapes définies. Cette procédure oblige les autorités fédérales à analyser à fond tous les risques connus et à ne délivrer une autorisation que si la sécurité de l'être humain, des animaux et de l'environnement est garantie à tous les niveaux. Jusqu'à présent d'ailleurs, aucune demande n'a été déposée pour la culture de plantes génétiquement modifiées, plus exactement pour utiliser des semences génétiquement modifiées à des fins agricoles, forestières ou horticoles.
L'initiative elle-même n'est pas parfaite: elle ne contient pas d'interdiction explicite des importations et de la mise en circulation des aliments pour animaux. Le libellé du texte de l'initiative, et les déclarations des initiants, d'ailleurs, l'attestent. Or le titre de l'initiative - "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" - suscite d'autres attentes. Il peut presque être qualifié de trompeur, puisque l'initiative n'interdit pas non plus l'importation et la mise en circulation de denrées alimentaires génétiquement modifiées.
Le Conseil fédéral est conscient que l'utilisation d'aliments pour animaux et de denrées alimentaires issus de plantes génétiquement modifiées suscite des réactions critiques chez nombre d'agriculteurs et de consommateurs. Cependant, la modification constitutionnelle proposée et le moratoire qu'elle contient ne sont pas nécessaires pour répondre aux exigences de ceux-ci et n'interdiraient pas l'utilisation d'aliments pour animaux et de denrées alimentaires génétiquement modifiés en Suisse.
Avec ses dispositions sur la séparation des flux de produits et la garantie de la liberté de choix du consommateur, la loi sur le génie génétique répond déjà aux préoccupations des milieux agricoles critiques à l'égard du génie génétique. Il n'est pas exclu que l'utilisation du génie génétique dans l'agriculture puisse acquérir plus d'importance à l'avenir: qu'en savons-nous?
L'Union européenne, par exemple, a levé son moratoire de fait et élaboré un ensemble de réglementations qui, comme la loi sur le génie génétique, se fondent sur le principe de précaution et visent à assurer une agriculture durable. En Suisse, comme on le sait, le Parlement a jusqu'à maintenant rejeté les propositions de moratoire lors des délibérations concernant la loi sur le génie génétique et lors de la dernière révision de la loi sur l'agriculture.
Le Conseil fédéral rejette l'initiative populaire pour cinq raisons au moins.
1. L'analyse de l'histoire nous montre qu'il est erroné de bannir certaines technologies. Il est préférable d'analyser soigneusement les risques qui y sont liés et de fixer les limites nécessaires pour les maîtriser. Tel a été le rôle de la loi sur le génie génétique.
2. La production de denrées alimentaires et d'autres produits agricoles en recourant à des animaux génétiquement modifiés est d'ores et déjà interdite, et pas seulement pour cinq ans.
3. Une procédure d'autorisation pour les plantes génétiquement modifiées s'étendrait sur plusieurs années, probablement aussi longtemps que durerait le moratoire. En l'occurrence, l'initiative resterait de facto lettre morte.
4. Il est important que les consommatrices et les consommateurs aient la liberté de choix entre les denrées alimentaires produites selon les méthodes traditionnelles et les denrées génétiquement modifiées. La loi sur le génie génétique garantit cette liberté de choix, avec la déclaration obligatoire des produits contenant des organismes génétiquement modifiés et avec le label "produit sans recours au génie génétique". La coexistence de la production traditionnelle de plantes à côté de la production de plantes génétiquement modifiées sera réglementée avant qu'une autorisation ne soit accordée.
5. En cas d'acceptation de l'initiative, la Suisse perdrait sans aucun doute son attrait dans le monde en tant que site de recherche. Elle émettrait un signal défavorable à la science, ce qui pourrait inciter des chercheurs à émigrer, privant ainsi la Suisse de leur savoir, alors même que leurs recherches et donc leurs essais de dissémination ne seraient pas directement touchés par le moratoire.
Noch einige Worte zum Antrag Randegger auf Rückweisung an den Bundesrat und zum Gegenvorschlag: Die Rückweisung ist nicht notwendig, wenn es um die Sicherstellung der Koexistenz von Kulturen mit GVO und solchen ohne GVO geht, denn das ist in den Artikeln 6 und 7 des Gentechnikgesetzes, die ich soeben vorgelesen habe, bereits geregelt. Es handelt sich um eine der sechs zu erfüllenden Bedingungen für die Erteilung einer Bewilligung zum Inverkehrbringen von GVO. Der Bundesrat weiss um die Bedeutung dieser Bedingung und wird dazu eine Verordnung erlassen, bevor er auf ein allfälliges Gesuch eintritt; diese Verordnung ist in Arbeit. Bei der Prüfung eines Gesuchs geht es in erster Linie um die Evaluation der Ergebnisse der Vorversuche im geschlossenen System und der Freisetzungsversuche. Erst wenn hier die erforderlichen Angaben über die Koexistenz vorliegen, kann über die Bewilligung und über die konkreten Koexistenzbedingungen entschieden werden.
Der Bundesrat erachtet zusätzliche Regelungen über die Koexistenz auf Gesetzesstufe als nicht nötig und empfiehlt Ihnen deshalb auch den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Wir können wohl alle verstehen, dass durch den technischen und den wissenschaftlichen Fortschritt Verunsicherung entstehen kann; die Geschichte beweist das zur Genüge. Im Jahre 1835 zum Beispiel hat das bayerische Ärztekollegium gegen die erste deutsche Eisenbahn geschrieben, die rasche Bewegung werde bei den Passagieren das Delirium furiosum hervorrufen. Oder, etwas näher bei uns: Am 5. März 1911 hatte die Bündner Bevölkerung über das Fahren mit einem Automobil auf dem Kantonsgebiet abzustimmen, und sie lehnte die Benutzung dieser neuartigen Technik per Mehrheitsentscheid ab. Sie sehen es aber auch anhand dessen, was daraus entstanden ist: Verbote und Moratorien [PAGE 813] sind keine Lösungen. Im gegebenen Fall schaden sie dem Forschungs- und Werkplatz Schweiz und somit auch der Landwirtschaft. Ist es nicht die Aufgabe der Politik, des Parlamentes, des Bundesrates, den Weg zu zeigen und die Verunsicherung zu beheben und nicht noch zu vergrössern? Der Bundesrat beantragt nicht das Abenteuer. Wir haben ein Gentechnikgesetz, das streng und umfassend ausgestaltet ist. Aber wissenschaftliche Abschottung geziemt einem Land, welches die wissensbasierte Gesellschaft aufbauen will, sicher nicht.
Ich bitte Sie deshalb, sowohl das Moratorium als auch den Rückweisungsantrag abzulehnen.
- RedetextMax Binder(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich könnte jetzt auch sagen, ich legte meine Interessen offen, und erklären, ich sei kein Gentech-Turbo. Auf unserem Landwirtschaftsbetrieb produzieren wir nach den Richtlinien der integrierten Produktion auf der Basis des ökologischen Leistungsnachweises. Das ist eine von den Konsumentinnen und Konsumenten durchwegs gewünschte Produktionsart.
Wir haben viel über das Pro und das Contra zur Initiative und auch zur Gentechnik ganz generell gehört. Wir haben viel über die Qualität der Landwirtschaft und ihrer Produkte gehört. Wir haben von Frau Fässler gehört, dass es hier und heute um die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft gehe. Ich kann dem eigentlich nicht allzu viel abgewinnen. Heute wird nicht entschieden, ob es in Zukunft eine Schweizer Landwirtschaft geben wird oder nicht. Wir haben auch gehört, was die Bauern produzieren sollen, was die Konsumenten wünschen und kaufen wollen. Wir sind diesbezüglich mit Ihnen einverstanden. Nur eines möchte ich Ihnen zu bedenken geben; Herr Kollege Müller Walter hat es vorhin bereits besagt: Der Konsument und die Konsumentin, die am Abstimmungssonntag ihre Stimme abgeben, sind am Montagmorgen vor dem Ladengestell nicht mehr der gleiche Konsument und die gleiche Konsumentin. Das haben wir untersucht, das trifft zu.
Sie haben weiter gesagt, wir sollten besser sein - auch damit sind wir einverstanden; wir behaupten ja auch, bereits besser zu sein -, wir müssten uns abheben. Wir haben in der Schweiz Labels und Produktionsformen, die sich vom Üblichen abheben. Wir haben aber festgestellt, dass sie irgendwann einmal im Überfluss vorhanden sind und die Konsumenten nicht mehr bereit sind, diese Produkte zu kaufen, zumindest nicht in dieser Menge. Von anderer Seite und an anderer Stelle hören wir dann wieder ganz anderes, nämlich dass wir zu teuer seien; die Produzentenpreise seien zu hoch. Wir hören, dass wir die Kosten senken müssten, gleichzeitig werden aber Auflagen gemacht, die die Kosten steigern. Und gleichzeitig öffnet man auch die Märkte, und wir werden in den freien Wettbewerb entlassen. Dagegen habe ich aber eigentlich grundsätzlich auch nichts.
Dann hören wir noch, dass die Bauern wissen, dass wir in der Schweiz immer teurer sein werden. Wir werden immer teurer sein. Eigentlich wollen wir das nicht, wir wollen eigentlich günstiger werden. Wir wollen irgendwann einmal im Wettbewerb bestehen können.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob eine solche Initiative für ein Moratorium eine Chance oder eine Gefahr sei. Ist es tatsächlich eine Chance, wenn Verbote ausgesprochen werden? Sind Verbote Chancen für die Zukunft? Sind Verbote Chancen für eine Entwicklung? Sind Verbote Chancen für eine junge Generation? Verbote bedeuten für mich Stillstand. Ein Moratorium ist ein Instrument, um sich nicht entscheiden zu müssen. So wird auf dieses Moratorium mit Sicherheit ein zweites folgen. Immerhin kann man sagen, es sei zuerst ein zehn Jahre dauerndes Moratorium vorgesehen gewesen. Man hat dann die Unterstützung landwirtschaftlicher Kreise mit der Halbierung dieser Zehnjahresfrist erkauft. Wer aber dem Traum der gentechfreien Schweiz nachhängt, der kann nicht mit einem fünf Jahre dauernden Moratorium zufrieden sein.
Dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis. Wer eine gentechnikfreie Schweiz will, der kann das nicht befristet machen, sondern der will sie für immer so haben. Dann wird ganz sicher innert dieser fünf Jahre eine zweite Initiative folgen, die dann ein längeres Moratorium fordern wird, damit man sich immer noch nicht entscheiden muss, und irgendwann wird dann die Initiative für ein dauerndes Verbot - nicht mehr für ein Moratorium, sondern für ein Verbot - folgen. Gegen die eigene Überzeugung zu kämpfen, das ist, wie wenn Sie gegen laufende Windmühlen ankämpfen wollten. Nur meine ich: Die Initianten müssten hier eigentlich ehrlich sein. Diese Initiative ist für mich also die Nummer eins in einer Folge weiterer solcher Begehren. Sie ist der Beginn eines endgültigen Verbotes, auch wenn dieses heute als befristet deklariert wird.
Wenn die Schweizer Bauern keine GVO-Produktion wollen, dann tun sie das nicht. Wenn die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten erklären, sie kauften solche Produkte nicht, dann wäre ein Bauer ja eigentlich dumm, wenn er das produzieren würde. Die Schweizer Bauern haben eigentlich erklärt, sie wollten im Moment keine GVO-Produktion betreiben, aber lassen Sie ihnen doch die Freiheit, lassen Sie ihnen die unternehmerische Freiheit zu entscheiden! Und wir lassen Ihnen als Konsumentinnen und Konsumenten bei diesen Produkten letztlich die freie Entscheidung zu wählen, ob Sie das eine oder das andere kaufen wollen. Das Gesetz, das wir gemacht haben, ist sehr streng. Es ist so streng, dass in diesen fünf Jahren vermutlich gar keine kommerzielle Freisetzung erfolgen kann. Aufgrund der Erkenntnisse in dieser Zeit in Bezug auf die Koexistenz zeigt sich, dass ein vernünftiges Nebeneinander möglich sein kann, wie dies in anderen europäischen Staaten auch angestrebt wird.
Im Sinne weiterer Abklärungen in Bezug auf diese Koexistenz scheint es mir deshalb sinnvoll, heute dem Antrag Randegger zuzustimmen, auch wenn ich Ihnen gestehe, dass ich mich eigentlich heute entscheiden möchte. Im Sinne des Friedens bin ich heute aber für den Antrag Randegger.
- RedetextTheophil Pfister(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Unser Land hat sich im Bereich der gentechnisch veränderten Pflanzen in den letzten zehn Jahren einen guten Ruf erworben. Das bekannteste Beispiel schweizerischer Forschung ist der Golden Rice, der bekanntlich schwere Mangelerscheinungen bei einseitiger Ernährung mit Reis für Millionen von Menschen verhindern kann.
Mit dem Gentechnik-Moratorium setzen wir unsere Stellung in Forschung und Entwicklung wie auch künftige Arbeitsplätze und Wertschöpfungen aufs Spiel. Kollegin Gadient hat auf diese Zusammenhänge eindrücklich hingewiesen. Es geht in dieser Initiative nicht um die Landwirtschaft. Hier geht es grundsätzlich um die Entwicklung dieser Technik und damit immer auch um die Forschung. Die Landwirte sind frei, wie sie ihre Zukunft gestalten wollen. Koexistenz wie auch Regionalisierung sind möglich. Unser Land steht heute nicht schlecht da. Wir liegen in der Gentechnikforschung etwa an fünfter Stelle aller Forschungsnationen. Es ist eine Zukunftstechnik, die weit über den grünen Bereich hinaus ihre Ausstrahlung hat. Über 90 Forschungsprojekte sind heute im Gang. Die Gentechnologie ist ein wichtiges Werkzeug, um die Funktionen von Genen und regulatorischen Mechanismen im Pflanzenbau und natürlich auch in anderen Bereichen zu erforschen. Der Wettbewerb um die Früchte dieser Technik läuft. Wer Moratorien aufstellt, kann aber nicht erwarten, dass dieser Wettbewerb stillsteht, er hat danach nur schlechtere Karten oder gar keine mehr.
Für die Beurteilung der Gentechnik müssen wir uns fragen, wo wir in zehn Jahren stehen werden. Ich meine, in zehn Jahren sind die grundlegenden Patente erstellt und erteilt, nicht auf den Genen, sondern auf den Verfahren. In zehn Jahren sind neue Produkte erhältlich, die auch dort Ernten ermöglichen, wo dies heute nicht der Fall ist, z. B. wegen salzhaltigen Böden oder wegen salzhaltigem Wasser. Es gibt Produkte, die resistent sind gegen Schädlinge, auch gegen Viren, die heute riesige Verluste verursachen. Wir streiten nicht mehr um diese Technik, sondern wir nutzen sie im Rahmen der Gesetzgebung. Keine Technik ist ganz ohne Risiko. Die Forschung und der Einsatz haben darum immer in klar geregelten Schritten zu erfolgen, dafür haben wir das neue Gentechnikgesetz. Wir haben heute die Frage zu beantworten, ob wir diese Technik selber mit entwickeln wollen oder ob wir dieses interessante Gebiet anderen überlassen wollen und mit der Zahlung von Lizenzgebühren zufrieden sind.
Wir haben ein strenges Gentechnikgesetz gemacht, und wir haben das Moratorium immer abgelehnt. Das Gentechnikgesetz enthält restriktive Bewilligungsverfahren, Kontrollen, Einschränkungen und Absicherungen. Ein Moratorium führt zu einer teilweisen Aussetzung dieses Gesetzes und zu einer untragbaren Verzögerung. Wer glaubt, dass sich hier in fünf oder zehn Jahren noch gute Einstiegsmöglichkeiten ergeben, macht sich Illusionen. Wenn wir heute nicht einsteigen wollen, nicht den Mut dazu haben, dann sind wir morgen nicht klüger, wir sind dann einfach zu spät dran. Ich möchte dies vorab der jungen Generation sagen. Jede Generation braucht anspruchsvolle Aufgaben- und Betätigungsfelder mit Wertschöpfung, Felder, wo wir an der Spitze [PAGE 811] sind und wo es sich lohnt zu investieren. Die Alternative ist der Abstieg, die Erfolglosigkeit. Wir haben es in der Hand, wohin die Reise geht.
Bedenken wir auch, dass wir uns im Rat intensiv mit dem Gentechnikgesetz und dessen engen Schranken befasst haben. Von uns darf man klare Aussagen erwarten. Wir dürfen sagen, was wir wissen, beispielsweise, dass wir keine Nutztiere verändern, dass eine freie Wahl für die Bürger besteht, dass keine wilde Freisetzung erfolgt. Darum tragen wir auch eine entsprechend grosse Verantwortung, auch für verpasste Chancen. Eine verzagte Schweiz - mutlos und unentschlossen - ist keine schöne Perspektive. Moratorien sind nichts anderes als Ausdruck von Unentschlossenheit und Verzagtheit. Wer den Erfolg will, muss sich dafür einsetzen und kann dann auch die Ernte einfahren.
Wir sollten die Verzagtheit beenden und keine Behinderungen in die Verfassung einfügen.
Die Initiative ist zur Ablehnung zu empfehlen.
- RedetextWalter Müller(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Wir wollen gentechfreien Food - das hat heute Morgen Kollegin Genner in den Saal gerufen. Das wäre schön für uns Bauern, das wäre wirklich wunderbar. Leider ist der "politische Konsument" und derjenige Konsument, der am Verkaufspunkt oder, so schön Neudeutsch gesagt, am "point of sell" den Verkaufsentscheid fällt, eben nicht der Gleiche; das ist nicht das Gleiche. Obwohl ich der Initiative und damit den Initianten sehr viel Sympathie entgegenbringe, lehne ich die Initiative entschieden ab. Die gleichen Kreise, die sich heute sehr landwirtschaftlichfreundlich geben, fordern auch an vorderster Stelle immer mehr Liberalisierung an der Grenze. Damit wird auch die Möglichkeit für immer mehr Importe von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln eröffnet.
Für die Landwirtschaft ist es absolut selbstverständlich, dass die Produktion auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausgerichtet ist. Das gilt aber in erster Linie für diejenigen Konsumenten, die tatsächlich unsere Produkte kaufen, und nicht für den politisch verordneten oder reglementierten Konsumenten. Wir können und dürfen nicht an der Grenze liberalisieren und im eigenen Land dauernd mehr reglementieren. Die Wahlfreiheit darf nicht nur für die Konsumenten gelten, die Wahlfreiheit muss auch für die Produzenten gelten, damit sie auf die Bedürfnisse und die freie Wahl der Konsumenten reagieren können. Da ich der Landwirtschaft die Möglichkeit erhalten will, auf die Bedürfnisse des Marktes zu reagieren, unterstütze ich den Rückweisungsantrag Randegger.
Im Interesse des Marktes müssen gentechnisch veränderte und nicht veränderte Produkte zugelassen sein. Ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass sich ganze Regionen zu gentechnikfreien Zonen erklären und sich damit im Markt einen Vorteil verschaffen wollen, einen Vorteil, der nicht vom Gesetzgeber verordnet wird und der bewirkt, dass das Produkt auch entsprechend positiv vermarktet werden kann. Sie kennen die Diskussionen: Was gesetzlich verlangt wird, darf am Markt nicht speziell als Vorteil angepriesen werden.
Weitere Gründe sprechen für die Ablehnung der Initiative. Sie ist nach meiner Meinung und Einschätzung nicht ehrlich: Die Initianten wollen eigentlich kein Moratorium von fünf Jahren, ihnen geht es vielmehr um ein dauerndes Verbot. Ein fünf Jahre dauerndes Moratorium in die Verfassung zu schreiben, ist verfassungsrechtlich bedenklich und grenzt schon an einen Missbrauch der Verfassung.
Aber auch ganz reale Gründe sprechen für mich als Gemüseproduzenten gegen die Initiative. Wir beziehen das meiste Saatgut aus dem Ausland und sind damit auch bezüglich der Entwicklung im Saatgutbereich vom Ausland abhängig. Als Beispiel erwähne ich, dass für uns die Züchtung von mehltauresistenten Sorten im Anbau von Spinat entscheidend ist. Sollte der Fall eintreten, dass neue, genetisch veränderte Sorten auf den Markt kämen und wir sie nicht einsetzen dürften, so wäre der Anbau in der Schweiz gefährdet oder mit dem Nachteil des vermehrten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln behaftet. Ob das für die einheimische Produktion am Markt noch als Vorteil angepriesen werden könnte, überlasse ich Ihrem Urteil.
Das Signal, das wir für den Wirtschaftsstandort Schweiz mit einem Moratorium in der Verfassung aussenden würden, ginge weit über die Bedeutung eines fünf Jahre dauernden Moratoriums hinaus. Aufstrebende Wirtschaftsstandorte setzen konsequent auf die neue Technologie, und die Forschung geht dorthin, wo sie die notwendigen Freiräume findet und nicht mit zukünftigen Unsicherheiten und Einschränkungen rechnen muss.
Sie müssen wissen und entscheiden, ob Sie den eigentlichen Rohstoff der Schweiz - Bildung und Forschung - weiter vermehren oder in immer weiteren Bereichen ins Ausland verlagern wollen. Damit wandern natürlich auch Arbeitsplätze ab. Wahlfreiheit für den Konsumenten - das ist für mich sehr wichtig - bedingt auch Wahlfreiheit für die Produzenten.
- RedetextKathy Riklin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Gentechnikfreie Landwirtschaft für fünf Jahre: Die Voten, die ich hier gehört habe, haben zum Teil getönt, als ob es um ein absolutes, immerwährendes Gentechnikverbot ginge. Das ist bei dieser Initiative überhaupt nicht der Fall. Die Regelung gilt fünf Jahre, und wie es nachher weitergehen soll, steht noch in den Sternen, bzw. wir werden uns sicher wieder mit dem Thema beschäftigen müssen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir zusammen ein sehr strenges Gen-Lex-Gesetz ausgearbeitet haben. Ich habe mich persönlich auch aktiv dafür eingesetzt. Wir haben in Artikel 12 klar geregelt, wer für die Inverkehrbringung zuständig ist. Es ist der Bundesrat bzw. das Bundesamt, und sie haben es in der Hand, allenfalls sehr strenge Regeln zu erlassen.
Wir haben in Artikel 6 Absatz 3 klare, sehr strenge Bedingungen gestellt. Sie sind wahrscheinlich so streng, dass in [PAGE 810] unserer kleinen Schweiz eine Koexistenz, auch aus wissenschaftlichen Gründen, kaum möglich sein wird. Bleiben wir doch bei diesem Gesetz.
Ich möchte eigentlich den Weg suchen, eine Lösung zu finden, ohne dass es zu einer Volksabstimmung kommen muss - zu einer Volksabstimmung über ein Moratorium, das nur fünf Jahre gelten soll, das uns alle viel Energie und Zeit kosten wird, das auch für den Bund sehr hohe finanzielle Aufwendungen bedeutet und das schlussendlich auch für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht die Lösung bringt, die sie unbedingt haben möchten.
Ich möchte Sie bitten, dem Rückweisungsantrag Randegger zuzustimmen und so mitzuhelfen, eine Lösung zu finden, damit auch die Initianten - ich habe gehört, dass einige Initianten gar nicht so unglücklich wären, wenn sie ihre Initiative zurückziehen könnten - die Möglichkeit haben, die Initiative zurückzuziehen.
- RedetextBrigitta M. Gadient(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Vor drei Jahren haben wir bereits eingehend über die Problematik diskutiert, und grundsätzlich hat sich an der Situation nichts geändert. Ein Moratorium wäre ein negatives Signal, würde zu Verunsicherung führen und hätte so auch schwerwiegende Folgen für die Zukunft der Wissenschaft in unserem Land.
Natürlich nimmt die Initiative die Forschungsprojekte vom Moratorium aus, aber es ist klar, dass schon der Grundsatz als solcher zweifellos zu gewichtigen indirekten Auswirkungen für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Schweiz führen würde. Welche Forscher und Studierenden würden noch die Schweiz als Tätigkeitsgebiet wählen? Die Forschung wäre also sehr stark betroffen, und dies gerade im Bereich einer Zukunftstechnologie, in einem Gebiet mit besonders hohem Innovationspotenzial.
Ein Moratorium suggeriert sodann, dass von gentechnisch erzeugten Lebensmitteln besonders grosse Gefahren ausgehen, ja, dass diese besonders risikobehaftet sind. Dies ist jedoch nach heutigen Erkenntnissen in keiner Art und Weise der Fall. Vielmehr birgt jedes neue Nahrungsmittel eben auch gewisse Risiken mit Bezug auf allfällige Unverträglichkeiten oder Allergien. Über die strengen Anforderungen der Gen-Lex hinauszugehen besteht deshalb keine Notwendigkeit.
Im Rahmen der Gen-Lex haben die Räte beschlossen, kein Moratorium, also kein Verbot, vorzusehen, dafür strenge Bedingungen und Verfahren vorzuschreiben, wie dies im ganzen Wissenschaftsbereich in unserem Land bewährte Praxis ist. Diese Regelungen nehmen die Befürchtungen der Bevölkerung ernst und haben auch zur Folge, dass in den nächsten Jahren in der Schweiz ohnehin kaum mit einer kommerziellen Nutzung zu rechnen ist, sodass das Moratorium faktisch nicht nur überflüssig, sondern auch wirkungslos ist. Aber ich möchte dies noch einmal ausdrücklich festhalten: Ein solches Moratorium würde ein fatales Signal aussenden und so die Möglichkeiten der Schweiz belasten, ihre Kompetenzen schwächen und für uns zukunftsträchtige Technologien mit einem grossen Potenzial gefährden, und das in einem Bereich, in dem die Schweiz heute zu den führenden Nationen zählt. Die Volksinitiative ist deshalb ganz klar abzulehnen.
Nichtsdestotrotz hat sich die Situation im Vergleich zu vor drei Jahren geändert, indem wir nämlich in der Koexistenzfrage weitergekommen sind. Einerseits gibt es entsprechende EU-Programme, anderseits haben Studien ergeben, dass ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten und konventionellen Kulturpflanzen in der Landwirtschaft aus wissenschaftlicher Sicht grundsätzlich möglich ist, dass die vorgegebenen Grenzwerte dabei eingehalten werden können. Es braucht dafür eine entsprechende Koordination betreffend die Fruchtfolgeplanung oder die Isolationsabstände, und es braucht ganz generell sicher einen guten Informationsaustausch zwischen Nachbarn. Es braucht diesbezüglich auch noch weitere Forschung und Vertiefung, aber es macht sicher Sinn, dass man ein solches Nebeneinander in der Produktion möglich macht und so eben auch die verschiedenen Optionen für die Zukunft und auch die Chancen von GVO-Produktion offen hält.
Wenn immer gesagt wird, unsere Konsumentinnen und Konsumenten wollten keine GVO-Produkte: Mit der umfassenden Deklaration können sich die Konsumentinnen und Konsumenten ja eben gerade informieren und haben dann die freie Wahl, welche Produkte sie kaufen wollen.
Ich unterstütze deshalb den Antrag Randegger und beantrage Ihnen, dies ebenfalls zu tun.
- RedetextJosef Zisyadis(Alternative Linke)Schweiz
L'initiative a un énorme avantage, celui de mettre la priorité sur le principe de précaution. Il faut reconnaître que nos connaissances scientifiques sont lacunaires. Les effets de la génétique sur l'environnement donnent lieu à des controverses extrêmement contradictoires. Dès lors, il ne peut y avoir d'autre attitude, pour les politiques [PAGE 809] que nous sommes, qui représentons les citoyens, que d'introduire un moratoire afin d'éviter des interventions irréversibles sur la nature et une contamination insidieuse par des transgènes. Notre devoir, c'est de toujours tenir compte du principe de précaution environnemental. De plus, dans le cas présent, la majorité de la population ne veut pas consommer d'OGM et refuse le génie génétique dans l'agriculture. Eh bien, certains, ici, devraient se réjouir de cette alliance et de ce partenariat entre consommateurs et paysannerie dans la crise actuelle. Ce sont des gages d'avenir et de renouveau. Mais décidément, il y a toujours des gens qui veulent jouer aux apprentis sorciers à la solde de quelque multinationale des "génodollars". Pourtant, le mouvement est prometteur: en Europe et dans le monde entier, ce sont des dizaines de régions qui, les unes après les autres, se déclarent "hors OGM" et qui revendiquent le droit de se protéger de la contamination transgénique. Ce sont ces régions qui préserveront le mieux à l'avenir une agriculture de proximité, un artisanat de qualité, un tourisme durable et une biodiversité qui enrichit notre qualité de vie. Tant qu'il n'y aura pas de législation solide, avec des sanctions contre les responsables de la pollution génétique, il n'y aura aucune raison de sortir d'un moratoire de précaution.
Mais "A gauche toute!" n'est pas seulement favorable à cette initiative en vertu du principe de précaution; il y a aussi, et peut-être surtout, la question démocratique. Les OGM sont une dictature naissante dont les visées ne sont pas seulement le partage du marché, mais l'hégémonie totale, à terme, du marché.
Quelques exemples de ce type sont en voie de réalisation, et de manière totalitaire: le contrat proposé par Monsanto aux agriculteurs désireux d'utiliser des semences transgéniques exige qu'ils abandonnent la pratique séculaire de conservation de leurs semences d'une année sur l'autre. Une fois le contrat signé, les paysans doivent accepter la surveillance de Monsanto; ceux qui ne renouvellent pas le contrat peuvent se voir accusés de viol de brevet si quelques-unes des semences de l'année précédente germent dans un champ reconverti à l'agriculture traditionnelle. Monsanto a intenté 90 procès fondés sur des allégations de violation de contrats et de brevets, et les amendes payées par les agriculteurs américains à Monsanto s'élèvent à ce jour à 15 millions de dollars.
En Irak, les Etats-Unis veulent bouleverser l'agriculture traditionnelle séculaire. Ils ont imposé une nouvelle loi qui s'appelle l'ordre 81, qui oblige les Irakiens à cultiver des semences provenant des multinationales. Treize lauréats du Prix Nobel alternatif ont protesté contre cet ordre 81 qui contraint les paysans à n'utiliser que des semences développées industriellement, génétiquement manipulées, et dont les droits de propriété sont retenus par les entreprises multinationales. Aujourd'hui, 97 pour cent des paysans irakiens réutilisent gratuitement leurs semences; on voit tout ce que cela va changer avec l'occupation américaine.
Tout ceci a un nom: cela s'appelle racket délibéré des multinationales des "génodollars". Ce qui est expérimenté dans certains pays du tiers monde est destiné à se généraliser, et peut-être qu'un jour - ce n'est pas du rêve! - on obtiendra que toute consommation de produits sans OGM soit déclarée néfaste pour la santé!
Cette dictature, il faut pouvoir l'arrêter à temps par une résistance populaire. Nous vous invitons à accepter l'initiative, qui n'est pas seulement sympathique, comme l'ont dit certains, mais qui est surtout nécessaire dans la période actuelle.
- RedetextPeter Föhn(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Diese Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" kann wegweisend sein, und zwar nicht nur für unsere Landwirtschaft oder für unsere Chemieindustrie. Sie kann besonders wegweisend für den Konsumenten im Inland, insbesondere aber auch für den Konsumenten im Ausland sein. Die Behandlung der Initiative, das Pro und Contra, darf auf keinen Fall ein Gegeneinander von Wirtschaft und Landwirtschaft sein. Es muss ein Nebeneinander geben. Es wird ein Nebeneinander von Wirtschaft, das heisst Chemie, und Landwirtschaft geben!
Die Schweiz hat sich schon oft von anderen Staaten abgehoben. Die Schweiz hat schon oft viele und gute Produkte und Dienstleistungen hervorgebracht, auch in der Forschung. Schweizer Produkte haben weltweit einen guten Namen. Dieser gute Name genügt heute nicht mehr. Wir müssen uns irgendwie absetzen, wir müssen uns immer und immer wieder absetzen: absetzen vom weltweiten Standard, absetzen vom weltweiten Durchschnitt. Das heisst nichts anderes, als dass wir auch im Nahrungsmittelbereich ein spezielles Label schaffen müssen. Spezielle Labels können wir nur schaffen, indem wir uns von allen anderen Produkten auf dem Markt klar absetzen. Wir könnten uns unter anderem absetzen, wenn die Schweiz weltweit verkünden könnte, dass von uns nur GVO-freie Nahrungsmittel im Verkauf und nur gentechfreie Schweizer Produkte auf dem Ladentisch und in speziellen Regalen vorzufinden seien. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Schweizer Landwirtschaft nur mit speziellen Produkten, mit Nischenprodukten, überleben kann, denn besonders in unseren Berg- und Randgebieten wird einzig die kleinstrukturierte Landwirtschaft überlebensfähig sein. Bei uns wird im Verhältnis nur sehr wenig produziert. Es muss, global betrachtet, eigentlich sehr wenig abgesetzt werden.
Wenn wir unseren Lebensstandard halten wollen, haben unsere Produkte auch einen entsprechenden und speziellen Preis. Rare, gute, spezielle und einzigartige Produkte dürfen auch etwas kosten. Ja, diese Nischenprodukte, welche sich von anderen Produkten abheben, müssen mehr kosten. Unsere Landwirtschaft wie auch die allgemeine Schweizer Wirtschaft und Industrie haben mit ihrer Kostenstruktur keine Chance, auf dem Weltmarkt zu überleben, wenn wir uns anpassen und das Gleiche produzieren und machen wie der Rest der Welt. Entweder passen wir uns allseits, auch wohlstandsmässig, an - d. h. gleicher Lohn, gleich schlechte Sozialleistungen, gleicher Lebensstandard usw. -, oder wir heben uns irgendwie ab. Das können wir nur mit einem speziellen Label, mit einzigartigen Produkten, tun. Denn wenn ich in meiner Möbelproduktion genau gleiche, vergleichbare oder nur ähnliche Produkte wie die anderen Europäer oder die Asiaten herstellen würde, hätte ich keine Chance zu überleben. Auch ich muss mich irgendwie absetzen: mit Design, Qualität und prompter Bedienung. So darf es auch mehr kosten, ansonsten müsste ich einige Dutzend Arbeitsplätze "zurückfahren".
Geben wir der Landwirtschaft diese Chance, denn sie ist gewillt, einen besonderen Effort zu leisten. Die Bauern sind gewillt, ein "Swiss Label" zu erarbeiten. Geben wir unseren Nahrungsmittelproduzenten, was die Konsumenten in der Schweiz verlangen und was eine besondere Schicht weltweit auch zu bezahlen bereit ist. Mit GVO-freien Produkten könnte sich die Schweizer Landwirtschaft abheben und eben ein spezielles Label schaffen. Unsere Chemie kann genau gleich weiterforschen, der Forschungsplatz Schweiz wird keinesfalls gefährdet. Es gibt ein Nebeneinander. Letztendlich wäre es ein Win-win-Spiel, denn das vorgeschlagene Moratorium gilt nicht auf immer und ewig; man kann damit erste und wichtige Erfahrungen sammeln.
- RedetextChristophe Darbellay(Die Mitte)Schweiz
D'abord, je déclarerai mes liens d'intérêts: je ne défends ici aucun intérêt direct; je suis président du forum "Biotechnologie et alimentation", une mission pour laquelle je ne touche pas un franc; de même, je ne suis lié, ni directement ni indirectement, à aucune entreprise nationale ou multinationale active dans ce secteur. Ce que je défends, c'est la liberté de choix, c'est la déclaration, c'est un discours objectif sur les risques, évidemment, mais également sur les chances de ces nouvelles technologies et surtout, contre la forme d'obscurantisme à laquelle nous assistons depuis maintenant bientôt trois heures.
Il y a des refrains que ce Parlement aime chanter. La question du génie génétique en fait partie, à n'en pas douter, puisque c'est pratiquement la quatrième fois qu'on se prononce sur cet objet. A la fin des années 1990 tout d'abord, le peuple suisse a refusé, dans sa très large majorité, une initiative qui visait à interdire dans tous les secteurs le génie génétique (initiative pour la protection génétique). Le Parlement a discuté du génie génétique dans le cadre du projet Gen-lex, où les tenants d'un moratoire ont perdu - très nettement au Conseil des Etats, un peu moins nettement au Conseil national -, mais ils ont perdu. Ils sont revenus à la charge dans le cadre de la révision de la loi sur l'agriculture; [PAGE 808] ils ont encore perdu. Et nous assistons aujourd'hui au quatrième essai, avec cette initiative populaire qui vise un moratoire de cinq ans.
Un moratoire n'est jamais une solution. Et surtout, celle qui nous est proposée aujourd'hui est issue d'une alliance, déjà chancelante, de forces contraires. C'est dire si ce moratoire est une promesse qui ne pourra pas être tenue parce qu'il nous donnerait l'illusion d'une Suisse exempte d'OGM; mais c'est un mirage, parce que dire que cette Suisse serait sans OGM est un abus de langage, puisqu'on accepte déjà que des produits qui possèdent moins de 0,9 pour cent d'OGM soient déclarés sans OGM. Et nous ne disons pas que nous consommons tous, pratiquement journellement, en voyage ou en Suisse, des produits issus, directement ou indirectement, du génie génétique.
C'est aussi un signal négatif pour la recherche. Même si elle n'est pas concernée directement par le texte de l'initiative, il faudrait être stupide pour investir des millions, voire des milliards dans une technique dont on sait pertinemment qu'elle ne serait jamais acceptée si nous décidions d'un moratoire.
C'est aussi une contrevérité parce que la distinction, en agronomie, entre la recherche fondamentale et la recherche appliquée est purement rhétorique, car cette différence est très difficile à établir: au bout d'un moment, il faut tout de même faire l'essai en plein champ.
Puis, la réalité est la suivante: l'essai du blé de l'Ecole polytechnique fédérale de Zurich, 9 mètres carrés en plein champ - l'espace d'une toute petite chambre d'enfant -, a été rendu très difficile par des années de procédures, des commissions d'experts, des expertises qui avaient décidé de cet essai; mais je vous rappelle qu'il a fallu dérouler des mètres de fil de fer barbelé, de barrières, pour que les gens qui terrorisent aujourd'hui les chercheurs les laissent effectuer leur travail. C'est cela la réalité, et les personnes qui étaient à l'époque contre cet essai sont aujourd'hui aussi impliquées dans la défense de ce moratoire. C'est donc dire que si le lien entre l'initiative et la recherche n'est pas aussi évident à démontrer, il est en tout cas existant.
Cette décision isolerait un peu plus la Suisse, puisque l'Union européenne a renoncé à ce moratoire, il y a déjà deux ans, sur conseil des commissions de la science et du conseil de la médecine. C'est aussi quelque chose, et là on devra attendre l'attitude de l'Organisation mondiale du commerce (OMC) pour savoir si ceci est accepté sur le plan du commerce mondial. Il est vrai qu'il n'y a pas aujourd'hui de plantes miracles dans ces fameuses plantes de première génération, mais nous avons de facto déjà aujourd'hui avec Gen-lex, une des lois les plus sévères du monde, des limites claires qui font que Gen-lex est déjà de facto un moratoire de cinq à sept ans - puisque c'est la durée d'une procédure d'homologation d'un produit génétiquement modifié. Il n'y a pas, aujourd'hui, la fameuse pomme de terre dont parle parfois notre collègue Jean Fattebert, cette pomme de terre qui ferait maigrir. Il n'y a pas encore la pomme résistante de l'Ecole polytechnique fédérale de Zurich qui permettrait d'éviter douze traitements antiparasitaires avec des produits chimiques. Il n'y a pas encore aujourd'hui de plantes, par exemple un blé, qui permettraient de fixer l'azote qui est en abondance dans l'atmosphère que nous respirons. Il n'y a pas encore de plantes très convaincantes pour recultiver un désert. Mais nous ne pouvons pas nous priver du progrès, des progrès de la science. Accepter l'initiative, même si elle est sympathique, serait une erreur.
Je vous enjoins de soutenir la proposition de renvoi Randegger qui donnera le temps d'étudier la question de la coexistence, qui donnera au Conseil fédéral la possibilité de consolider nos connaissances dans ce domaine et aussi d'attendre la position de l'OMC.
Confondre la Constitution avec l'annuaire téléphonique serait inscrire pour cinq ans un moratoire dans la loi, et je pense que se priver, notamment sur le plan scientifique, de ces technologies dans les universités et dans les écoles polytechniques fédérales, ce serait un peu comme si on décidait de gagner la course Paris-Roubaix avec un vélo militaire.
- RedetextMarkus Wäfler(Eidgenössisch-Demokratische Union)Schweiz
Ich gebe hier lediglich meine persönliche Meinung wieder. Noch eine Bemerkung zu meinen Interessenbindungen: Ich bin beruflich in der Herbizid-Entwicklungsabteilung der Firma Syngenta tätig.
Ich beantrage Ihnen, die Minderheit Rutschmann zu unterstützen und diese Initiative aus den nachstehenden Gründen abzulehnen oder eventuell dem Rückweisungsantrag Randegger zuzustimmen. Moratorien tragen kaum zu brauchbaren Problemlösungen bei. Moratorien sind ein Weg, um sich vor Entscheiden und der Übernahme der damit verbundenen Verantwortung zu drücken respektive sie auf andere abzuschieben.
Im Bereich der Gentechnik hat in unserem Land in den letzten ungefähr fünfzehn Jahren eine absolut notwendige öffentliche Debatte über die damit verbundenen Fragen betreffend Ethik, Nutzen, Gefahren und Risiken für Menschen, Natur und Umwelt stattgefunden. Dies nicht zuletzt dank den entsprechenden Volksinitiativen, wie z. B. der damaligen Beobachter-Initiative oder der Gen-Schutz-Initiative, sowie auch dank diversen parlamentarischen Vorstössen. Als Resultat dieser notwendigen demokratischen Auseinandersetzung in diesem Bereich haben wir heute Artikel 120 der Bundesverfassung und - es wurde bereits erwähnt - ein strenges Gentechnikgesetz. Bei sachgemässem Vollzug dieser gesetzlichen Bestimmungen ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Technologie möglich.
Auch bei der Gentechnik ist es wie bei anderen von uns Menschen genutzten Technologien: Das eigentliche Risiko ist nicht die Technologie an sich, sondern der Mensch, der sie nutzt und anwendet, also wir selbst. Wenn Machtstreben und/oder reine Profitgier statt des Willens zu verantwortungsbewusster Problemlösung in der Anwendung irgendwelcher Technologien im Vordergrund stehen, werden die Auswirkungen entsprechend sein.
Persönlich bin ich überzeugt, dass gentechnische Verfahren in der landwirtschaftlichen Produktion durchaus sinnvolle Problemlösungen bieten können. Dabei denke ich nicht nur an die heute im Vordergrund stehenden herbizidresistenten Kulturen oder an die sogenannten BT-Kulturen - diese Bäume werden nach meinem Dafürhalten nicht in den Himmel wachsen. Aber die Gentechnik ermöglicht in der Landwirtschaft z. B. für die Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen neue Alternativen - dies ebenso im Bereich von Pflanzen, welche z. B. wichtige Nährstoffe, Vitamine oder erwünschte medizinisch nutzbare Wirkstoffe produzieren können. Von diversen Vorrednern wurden Beispiele erwähnt.
Es ist meiner Ansicht nach kurzsichtig, aus der Perspektive des Vollgefressenen - entschuldigen Sie bitte diesen Ausdruck, aber er ist zutreffend - solche Möglichkeiten und Alternativen einfach über Bord zu schmeissen, ohne bessere Optionen aufzeigen zu können, dies insbesondere angesichts der internationalen Ernährungssituation.
Wichtig ist nach meiner Ansicht, dass wir in unserem Land die Wahlfreiheit des Konsumenten, aber auch des Landwirts zwischen GVO-Produkten und GVO-freien Produkten durchsetzen. Ich lehne diesbezüglich ein Diktat von beiden Seiten ab.
Ich bin aufgrund von Praxiserfahrungen in der herkömmlichen Pflanzenzüchtung der Ansicht, dass diese beiden Wege möglich sind. Das Gentechnikgesetz ermöglicht dies unter anderem in den Artikeln 16 und 17; notwendig ist dazu natürlich die Schaffung der entsprechenden vertikalen Kettenreproduktion, und zwar von der Saatgutproduktion bis zum Endprodukt.
Die Gentechnik-Moratoriums-Initiative ist unklar. Obwohl sie als Ziel die Erhaltung einer gentechnikfreien Schweizer Landwirtschaft formuliert, lässt sie in ihren Bestimmungen den Import und die Verarbeitung von mit gentechnischen Pflanzen hergestellten Futter- und Nahrungsmitteln zu bzw. verbietet sie nicht. Ebenso ist sie bei der Nutzung von gentechnisch hergestellten veterinärmedizinischen Produkten unklar. Diese Gentechnik-Moratoriums-Initiative ist in der Praxis nicht durchführbar, weil wir in der Schweiz mit unseren kleinen Kulturflächen bei der Produktion von Saat- und Pflanzgut nicht autark sind. Wir sind bei den meisten Kulturen von der Saatgutproduktion im Ausland und somit vom verfügbaren Sortenspektrum abhängig.
Aus meiner Sicht ist diese Initiative auch unglaubwürdig. Die Gentechnik als wissenschaftliche und technische Methode ist an und für sich auch bei den Initianten akzeptiert. Auch die Initianten nehmen die Erkenntnisse und Anwendungen der Gentechnik in den Bereichen Medizin und technische Anwendungen gerne in Anspruch, lehnen sie aber in der Landwirtschaft ab. Ich halte dies für wenig glaubwürdig.
Das geltende Gentechnikgesetz definiert bei den Begriffsdefinitionen in Artikel 5 Absatz 2 die GMO wie folgt: "Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt." Wenn wir im Gentechnikgesetz GMO so definieren - und ich würde sagen, dass diese Definition sachlich richtig ist -, dann ist die Gentechnik-Moratoriums-Initiative um Jahrzehnte zu spät und unnötig, denn seit Jahrzehnten verwenden wir in der schweizerischen Landwirtschaft zum Beispiel in Kleegrasfuttermischungen sogenannte tetraploide Klee- und Raygrassorten, bei welchen mit Hilfe von Kolchizin der Chromosomensatz von diploid auf tetraploid verdoppelt wurde. Auch auf Biobetrieben fressen also "Biokühe" seit Jahrzehnten tetraploide Grasmischungen, also laut der Definition des Gentechnikgesetzes GMO-Futter. Sie geben damit gesunde Biomilch. Wir bauen seit Jahrzehnten Maishybriden an, auch nutzen wir die neue Getreideart Triticale. Beides gibt es in der Natur nicht.
Sachlich ist die vorliegende Gentechnik-Moratoriums-Initiative kaum haltbar. Ich bitte Sie deshalb, sie zur Ablehnung zu empfehlen oder eventualiter dem Rückweisungsantrag Randegger zuzustimmen. Noch besser: Ich empfehle den Initianten, sie zurückzuziehen. Sie schonen damit durch Vermeidung einer unnötigen Abstimmung Ressourcen in der Verwaltung.
- RedetextJosef Leu(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich kann Ihnen nachweisen, Kollege Kunz, dass die Bauern in verschiedenen Entwicklungsländern mit den neuen statt mit den konventionellen Sorten wirtschaftliche Vorteile haben. Das kann ich Ihnen anhand einer Studie beweisen.
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