Josef Leu
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Luzern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 4. September 1950
- Wikidata
- Q138870221
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Hat nicht teilgenommenSchweizOpferhilfegesetz. Totalrevision (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2006 · 06.06.2006Result: 103 Yes · 56 No · 1 Abst. · 40 Absent
- JaSchweizBundesgesetz über die Biersteuer (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2006 · 06.06.2006Result: 98 Yes · 76 No · 2 Abst. · 24 Absent
- JaSchweizResult: 100 Yes · 72 No · 3 Abst. · 25 Absent
- JaSchweizResult: 104 Yes · 70 No · 3 Abst. · 23 Absent
- JaSchweizFinanzierung der FinöV-Projekte. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2005 · 30.05.2005Result: 143 Yes · 42 No · 5 Abst. · 10 Absent
No interests recorded.
No access badges issued.
- RedetextBundesgesetz über die BiersteuerNo. 05.071Schweiz
Ich vertrete für Kollege de Buman den Minderheitsantrag I (de Buman), den ich ebenfalls unterzeichnet habe. Es geht bei der Minderheit I darum, im Interesse des Werkplatzes Schweiz und seiner Wettbewerbsfähigkeit die sogenannte Biersteuer in etwa dem Niveau in unseren Nachbarländern anzupassen. Wir wären damit auf dem Niveau Frankreichs und damit noch immer deutlich über dem Niveau der deutschen Steuern.
Wir können doch nicht immer über die Hochpreisinsel Schweiz jammern und willkürlich die Biersteuer doppelt so hoch wie in unserem grössten Nachbarland halten. Warum die Biersteuer heute viel höher liegt, als es die Bundesverfassung verlangt, haben die beiden Kommissionssprecher hinlänglich erklärt. Der Antrag der Minderheit I ist ein Kompromiss zwischen dem Bundesrat und der Brauereibranche und führt zu einer Reduktion des Biersteuersatzes um etwa 15 Prozent. Dieser Schritt ist aus der Sicht der Minderheit I das absolute Minimum, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Bier - es wurde vorher schon darüber gesprochen - gegenüber Wein und Obstwein, die ja keine Sondersteuer kennen, ohnehin schon diskriminiert wird.
Bundesrat und Ständerat haben richtigerweise bestätigt, dass das Bundesgesetz über die Biersteuer ein reines Steuergesetz ist. Es ist deshalb für die Minderheit I unverständlich, dass unmittelbar vor unseren Beratungen staatlich finanzierte Aktionsgruppen versuchten, das Bundesgesetz über die Biersteuer für Präventionszwecke umzufunktionieren. Steuerpolitik und Alkoholprävention sind nicht zu vermischen.
Dass es leider einzelne Jugendliche gibt, die Alkohol missbrauchen, ist den Schweizer Brauereien ebenfalls bewusst. Sie tragen diesem Umstand Rechnung, indem sie sich an einen strengen Verhaltenskodex halten, der jede Bewerbung oder Verkaufspraxis verbietet, die sich an Heranwachsende wendet. Aber letztlich werden doch alle diese Vorkehren keinen vollen, sondern nur einen teilweisen Erfolg zeitigen. Wieso? Als Vater von vier Söhnen weiss ich, dass Heranwachsende ihre Grenzen ausloten wollen und müssen, auch beim Alkohol, das ist heute kaum anders als früher. Bei diesem Finden des Masses sind alle Jugendlichen gefordert. Wir Erwachsenen müssen ihnen dabei helfen, aber nicht mit billigen Steuerrezepten, sondern mit wohltuender Unterstützung und Begleitung.
Ich danke für Ihre Unterstützung der Minderheit I.
- RedetextSchweiz
Schon zum Zeitpunkt der bundesrätlichen Stellungnahme, also vor mehr als einem Jahr, fand ich die Haltung des Bundesrates in der Frage der Förderung einer unternehmerisch denkenden und handelnden Landwirtschaft zu wenig mutig. Die 1992 mit der Einführung von von der Produktion unabhängigen Direktzahlungen begonnene und mit der "Agrarpolitik 2002" bzw. der "Agrarpolitik 2007" fortgeführte grundlegende Reform der schweizerischen Agrarpolitik zeigt unbestrittenermassen Erfolge und erwünschte Resultate, auch wenn das ursprüngliche Ziel der Reform, die Ausrichtung der Produktion auf den europäischen Markt, etwas in den Hintergrund gerückt ist. Trotzdem genügt aus meiner Sicht die mit der "Agrarpolitik 2011" beabsichtigte Fortsetzung der bisherigen Politik - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf allen Stufen - aus folgenden Gründen nicht:
Die sich in den laufenden WTO-Verhandlungen abzeichnenden Auswirkungen für unsere Landwirtschaft lassen befürchten, dass trotz einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft Marktanteile nicht gehalten und schon gar keine zusätzlichen Marktanteile gewonnen werden können. Die 1992 eingeleitete Reform der Agrarpolitik war immer auf Strukturanpassungen ausgerichtet, die den Generationenwechsel mitberücksichtigten, d. h. auf einen jährlichen Strukturwandel von 2 bis 3 Prozent ausgerichtet waren.
Nach über zehn Jahren werden nun aber die Nachteile unserer Politik immer stärker wahrgenommen. Ich meine damit fehlende Perspektiven, kein absehbares Ende der Abwärtsspirale und das Gefühl, dass die laufend und mit viel Einsatz erbrachten Anpassungsleistungen in unseren Betrieben nicht zum Tragen kommen. Diese Umstände belasten die Landwirtschaft mindestens so stark wie die von ihr seit je als ungenügend empfundene Einkommenssituation. Mit anderen Worten: Die im Vierjahresrhythmus vorgenommenen Reformschritte bringen aus der Sicht der Landwirtschaft immer nur Preiseinbussen, aber keine Perspektiven - abgesehen von einer Ausnahme, von den positiven Erfahrungen mit dem EU-Käseabkommen, welches sinkende Lagerbestände und steigende Preise bedeutet. Nebenbei gesagt: Für mich wäre das Anlass genug, den Ausbau des bestehenden Agrarvertrages mit der EU zu einem Freihandelsabkommen für den gesamten Nahrungsmittelsektor ernsthaft und rasch ins Auge zu fassen.
Zurück zu meiner Motion: Sie könnte aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir uns selber so gut vorbereiten, dass wir solche Perspektiven wie Agrarhandel mit der EU, sollte er Tatsache werden, auch mit Erfolg anpacken können. Insbesondere bei einem meiner Anliegen - nämlich die Einstiegslimite für den Bezug von Direktzahlungen von heute 0,25 auf 0,5 bis 0,6 Standardarbeitskräfte zu erhöhen - hat mich die Zurückhaltung des Bundesrates sehr erstaunt. Wenn ich die sehr kontrovers ausgefallenen Vernehmlassungsantworten zur "Agrarpolitik 2011" überblicke, stelle ich fest, dass ja gerade diese Erhöhung bei vielen Stellungnahmen, vorab auch aus bäuerlichen Kreisen, die am wenigsten bestrittene war. Im Wissen, dass wir damit die Strukturprobleme nicht auf einen Schlag lösen, setzen wir damit ein Zeichen in die richtige Richtung. Es darf ja nicht sein, dass Land zugunsten des Wachstums von anderen nur deswegen nicht freigegeben wird, weil darauf über Direktzahlungen höhere Erträge zu generieren sind als über Zinse durch Verpachtung. Notabene werden solche Kleinstrukturen eben wegen den Direktzahlungen häufig von Leuten gehalten, die schon längst anderweitig auf dem Arbeitsmarkt organisiert sind. Es kommt dazu, dass sich diese Situation auf die Pachtzinse preistreibend auswirkt.
Mit Blick auf die weit einschneidenderen Auswirkungen, die die Landwirtschaft im Rahmen der Veränderungen auch im internationalen Umfeld zu bewältigen hat, bin ich von Folgendem überzeugt - damit komme ich zum Schluss -: Die vorgezogenen Erhöhungen dieser Limite würden die Landwirtschaft in eine bessere Position bringen, bzw. diese wären ein bescheidener, auch aus eigener Kraft verantwortbarer erster Schritt. Dieser würde von vielen Betrieben, die eben auch in Zukunft produzieren wollen und die an eine Landwirtschaft glauben, mitgetragen.
In diesem Sinne bitte ich um Annahme meiner Motion.
- RedetextArbeitsgesetz. ÄnderungNo. 04.073Schweiz
Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird der vorgeschlagenen Änderung des Arbeitsgesetzes zustimmen. Sie bittet Sie also, auf die Vorlage einzutreten und gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit dann auch abzustimmen.
Wir unterstützen die Argumente, wie sie von der Mehrheit bzw. den beiden Kommissionssprechern vorgetragen wurden. Insbesondere sind uns folgende Tatsachen wichtig: Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stellt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit dar. Vor allem leistungsschwächere Jugendliche und solche mit einem frühen Lehrabschluss können früher und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Es kommt dazu, dass wir alles tun müssen, um in den glücklicherweise noch zahlreichen Lehrbetrieben weiterhin die Bereitschaft aufrechtzuerhalten, attraktive Lehrstellen anzubieten oder gar noch auszubauen. Zudem wird die Ungleichbehandlung von ausgebildeten 18-Jährigen oder Gymnasiasten und Praktikanten einerseits und gleichaltrigen Lehrlingen andererseits endlich aufgehoben.
Aus persönlicher Erfahrung als Lehrmeister und auch als Vater von Söhnen, die eine Berufsausbildung gemacht haben - und zwar eine Berufsausbildung, wo auch Nachtarbeit vorkam, wo Sonntagsarbeit vorkam, wo auch Schichtarbeit vorkam, weil es eben zur Branche gehörte -, habe ich hier durchaus positive Erfahrungen gemacht. Ich habe feststellen dürfen, dass meine Söhne stolz waren, wenn ihnen etwas zugetraut wurde, wenn sie sich als nötig vorkamen, als wichtig vorkamen, Arbeitsprozesse auch in der Nacht selbstständig aufrechterhalten zu können. Sie waren stolz darauf, hier etwas zu leisten, sie waren stolz, dass auch etwas von ihnen gefordert wurde. Das hat dazu beigetragen, dass sie lernten, auch in dieser Jugendphase ihre Zeit sehr gut einzuteilen, um trotzdem noch Sport zu treiben, sich in der Schule zu behaupten oder gar die Berufsmaturität zu absolvieren. Das hat wesentlich zur Belastbarkeit, zur Freude an der Leistung und damit auch zum persönlichen Erfolg beigetragen.
Ich bitte Sie also, dieser Revision des Arbeitsgesetzes in der von Bundesrat und Mehrheit der Kommission vorgeschlagenen Form zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates hat an der Sitzung vom 15. Februar 2005 die von der grünen Fraktion am 20. September 2004 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass die Wahrung der inneren Sicherheit völlig entmilitarisiert und gänzlich in den zivilen Bereich übertragen wird.
Die Kommission hat sich bei der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative mit den Rechtsgrundlagen für den Militäreinsatz zur Wahrung der inneren Sicherheit auseinander gesetzt. Der Einsatz der Armee zur Wahrung der inneren Sicherheit wird in Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung wie folgt erwähnt: "Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen." Fest steht allerdings, dass die Rolle der Armee in diesem Bereich subsidiären [PAGE 664] Charakter hat. Dies lässt sich daraus ableiten, dass der Einsatz der Armee Sache des Bundes ist und dass die Ausübung der Polizeihoheit von jeher als kantonale Zuständigkeit betrachtet wird.
Diese Möglichkeit, die Armee subsidiär und auf Ersuchen der zivilen Behörden zur Wahrung der inneren Sicherheit einzusetzen, wird in Artikel 67 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung vorgesehen. Demnach können Truppen zur Verfügung gestellt werden, um zivilen Behörden auf deren Verlangen in Form von Assistenzdiensten Hilfe zu leisten, und zwar zur Wahrung der Lufthoheit, zum Schutz von Personen und von besonders schutzwürdigen Sachen, zum Einsatz im Rahmen der koordinierten Dienste, zur Bewältigung von Katastrophen sowie zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung. Die Aufgabe muss im öffentlichen Interesse liegen, und die Hilfe wird nur so weit geleistet, als es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen.
Die Frage der Armee-Einsätze für die innere Sicherheit wurde im Rahmen der Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (Usis) behandelt. Ziel dieses von den Kantonen in Zusammenarbeit mit dem Bund lancierten Projektes war es, die Strukturmängel des Systems der inneren Sicherheit zu beheben. Nachdem sich der Bundesrat mehrere Jahre mit dieser Frage auseinander gesetzt hatte, entschied er im Rahmen seines Berichtes Usis III vom 6. November 2002, die Armee nach Möglichkeit verstärkt zur subsidiären Unterstützung der zivilen Kräfte im Bereich des Grenz-, Konferenz- und Objektschutzes einzusetzen, das Grenzwachtkorps dauerhaft und verstärkt mit den Mitteln des VBS zu unterstützen, sodass dessen Unterbestände ausgeglichen und die Kontrollen in den internationalen Zügen sichergestellt werden können. Im Rahmen des Berichtes Usis IV vom 24. März 2004 entschied der Bundesrat, ab 2006 die stationären Botschaftsschutzaufgaben - das heisst vor den zu schützenden Gebäuden - und die vorgelagerten stationären Aufgaben dauernd subsidiär durch die Armee wahrnehmen zu lassen, die Armee weiterhin im Bereich der Sicherheit im schweizerischen Luftverkehr subsidiär mit Profikräften, das heisst mit Militärpersonal, einzusetzen.
Diese Entscheide wurden auf der Grundlage der Vorschläge des Berichtes Usis IV und im Einvernehmen mit den Entscheiden der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 20. Februar 2004 gefasst. Die KKJPD stimmte vor allem den im Schlussbericht Usis IV enthaltenen Vorschlägen zum künftigen Aufgabenvollzug der Bundessicherheitspolizei zu.
Diese betrafen die verstärkte Armeeunterstützung im Bereich des Botschafts- und des Personenschutzes sowie im Bereich der Luftverkehrssicherheit.
Im Rahmen der Würdigung der vorliegenden parlamentarischen Initiative ist eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission der Meinung, dass kein Bedarf nach einer Änderung der Rechtsgrundlage oder der heutigen Praxis besteht. Die Subsidiäreinsätze der Armee sind, wie das Rechtsgutachten von Professor René Rhinow bestätigt, durch Verfassung und Gesetz klar definiert. Die Armee wird subsidiär auf Ersuchen der zivilen Behörde eingesetzt und schliesst somit eine Lücke in unserem Sicherheitssystem. Der Polizei fehlen die Mittel, namentlich bei der Luftraumüberwachung, den Verbindungen und den Transportkapazitäten. Die Einsätze der Armee machen diese Defizite wett und ermöglichen den Polizeikräften, sich auf ihre eigentlichen Kernaufgaben zu konzentrieren. Es steht ausser Zweifel, dass die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Gewährleistung der inneren Sicherheit Sache der Polizei sind, doch bleibt die Armee in den Augen der Kommissionsmehrheit eine Partnerin im Bereich der inneren Sicherheit.
Der vom Parlament angenommene sicherheitspolitische Bericht 2000 prägte das Paradigma der Sicherheit durch Kooperation nach innen und aussen. Ein funktionierender zivil-militärischer Sicherheitsverbund ist für die Bewältigung der heutigen Gefahren unterhalb der Kriegsschwelle unerlässlich. Im Bereich der inneren Sicherheit bedeutet dies, dass die Mittel auf eine Weise zusammengeführt werden, dass das bestmögliche Verhältnis zwischen Sicherheitsleistung und eingesetztem Steuerfranken besteht. Der Einsatz der Armee im Bereich der inneren Sicherheit ist die kostengünstigste Variante für die Bundeskasse. Es wäre absurd, die Polizeikräfte nur aufzustocken, um sie für besondere Anlässe zu wappnen. Damit würde einem Polizeistaat der Weg geebnet, da diese Überbestände auch in ordentlichen Lagen beschäftigt werden müssten.
Für die ausserordentlichen Lagen wird das Militär beigezogen. Diese Lösung ist breit akzeptiert und hat sich gut bewährt. Mit einem Verzicht auf die subsidiäre Militärunterstützung würde die Rolle der privaten Sicherheitsfirmen gestärkt, was nicht wünschenswert ist. Das Gewaltmonopol gehört dem Staat und ist somit der demokratischen Kontrolle unterstellt.
Nach Auffassung der Kommissionsminderheit ist die rechtliche Lage nicht so klar, wie es den Anschein macht. Die Bundesverfassung sieht subsidiäre Armee-Einsätze nur zur Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit vor, was im heutigen Zeitpunkt nicht der Fall sei. Zudem werden mit einem dauerhaften Einsatz der Armee zur Wahrung der inneren Sicherheit die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen anders verteilt.
In den Augen der Kommissionsminderheit hält die Armee Ausschau nach neuen Aufgaben. Sie darf keinesfalls zum Mädchen für alles verkommen, das bei Personalmängeln einspringen muss; vielmehr müssen die Polizeibestände verstärkt werden. Die Trennung von Polizei und Armee muss unbedingt aufrechterhalten werden.
Abschliessend beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
- RedetextSchweiz
Bis heute ist es so, dass Ihr Anliegen in den gesetzlichen Grundlagen und in den Verordnungen geregelt ist - wie es dem heutigen Bedürfnis entspricht. Das liesse sich, wenn das notwendig wäre, auch ändern.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Zukunft von SpartenradioprogrammenNo. 93.3620
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Spezial
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 30.06.2006
- Präsident/in26.11.2001 – 30.11.2003
- Vizepräsident/in06.12.1999 – 25.11.2001
- Mitglied04.12.1995 – 05.12.1999
- Ständig
- StändigSchweiz
- Stellvertreter/in01.12.2003 – 30.06.2006
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 30.06.2006
- Parlament (Legislativrat)04.12.1995 – 30.11.2003
- Parlament (Legislativrat)25.11.1991 – 03.12.1995
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0