Bruno Frick
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Schwyz
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 31. Mai 1953
- Language
- German
- Address
- Bezirk Einsiedeln
- Kantonsrat
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz· Einsiedeln
- Wikidata
- Q116486
- Source body
- CHE
- Source updated
- 14.11.2025
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
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- RedetextSpeechSchweiz
Ich anerkenne den schwierigen Weg, den unsere Kommission in den letzten Monaten gegangen ist, und ich danke ihr für das Ergebnis, das sie gefunden hat. Sie hat den Weg aus den Emotionen und aus den vielfältigen Interpretationen der Formulierungen hin zu klarer und befreiender Sachlichkeit gefunden. Das Ergebnis unserer Kommission ist gut, ich trage es hundertprozentig mit. Ich möchte darauf hinweisen, dass der geänderte Motionstext nicht nur aus Ziffer 1 besteht; er besteht auch aus den Ziffern 1bis bis 5. Diese sind absolut gleichwertig zu Ziffer 1.
Ich habe in der letzten Session mit total 24 Unterschriften die Motion 11.3549 eingereicht, bei der es vor allem darum geht, wie wir die 40 Prozent Atomstrom, die heute produziert werden, durch andere Energien ersetzen. Das Anliegen meiner Motion ist insbesondere in den Ziffern 3 und 5 des Kommissionsantrages vollständig enthalten. Ich kann daher meine Motion zurückziehen.
Die grosse Herausforderung bleibt der Ersatz der 40 Prozent Atomstrom. Der Ausstieg ist einfach, der Ersatz ist unheimlich schwierig. Dafür braucht es eine Strategie des Bundesrates, die er bereits mit der Botschaft zum Kernenergiegesetz vorlegen will. Wenn wir darüber diskutieren, ist diese Umstiegsstrategie materiell ein Punkt der Vorlage. Sie wird wesentliche Basis für einen allfälligen Volksentscheid sein, den wir anlässlich der Änderung des Kernenergiegesetzes zu treffen haben. 40 Prozent Atomstrom zu ersetzen wird unsere grosse Aufgabe sein - ich wiederhole es. Wir mögen sicher durch effizientere Stromnutzung und andere Einsparungen einen Teil einsparen - das ist möglich -, aber trotzdem wird der Strombedarf insgesamt wachsen; nichts anderes zeichnet sich ab.
Es wird ausgesprochen schwierig und kaum realistisch sein, 40 Prozent durch neue erneuerbare Energien zu ersetzen. Wir sind heute bei etwa 3 bis 4 Promille. Diese nur auf 10 Prozent zu steigern wird eine Herkulesaufgabe sein, die selbst Herkules vor 2500 Jahren kaum gemeistert hätte; wir gehen sie aber an.
Es bleibt die Frage, wie wir den Strom sonst ersetzen. Die schlechte Lösung ist ein Ersatz durch Importe aus dem Ausland, gar durch Atomstrom oder Strom aus thermischen Kraftwerken, wo Kohle oder Gas verbrannt werden. Das ist die eine Möglichkeit. Würden wir diese Importe machen, würden wir unsere Klimapolitik verlassen; das wäre der grosse Nachteil. Andere Möglichkeiten sind der Ausbau unserer Wasserkraft, der Ausbau anderer erneuerbarer Energien im Ausland. Es gibt Möglichkeiten, aber die Aufgabe ist schwierig.
Meiner Ansicht nach wird sich der Erfolg unserer neuen Energiepolitik daran messen, wie glaubwürdig und umsetzbar ein solcher Ersatz des heutigen Atomstroms sein wird. Aber, um bei der Terminologie von heute Morgen zu bleiben, diesen Planungsauftrag erteile ich dem Bundesrat gerne, und ich bin gespannt, wie das Ergebnis lautet. Ich trage es gerne mit, aber es darf nicht darauf hinauslaufen, dass wir den heutigen, internen Atomstrom durch externen, ausländischen Atomstrom ersetzen und dass wir die heutige Klima- und CO2-Politik begraben müssen. Ich wünsche dem Bundesrat Erfolg in seiner Arbeit. Meine Motion ist zurückgezogen.
- RedetextArmeebericht 2010No. 10.089Schweiz
Ich möchte Ihnen vorab für die Diskussion danken; ich stelle fest, dass kein anderer Antrag vorliegt als jener der Kommission.
Zur Diskussion: Ich habe Verständnis dafür, dass Herr Bieri verärgert ist. Wir alle sind hin und wieder in der Mehrheit oder in der Minderheit, und vor allem dann, wenn man sich in der Minderheit wiederfindet, liegt die Luststufe relativ weit unten. Ich muss aber Begriffe wie Verantwortungslosigkeit, Scherbenhaufen usw. zurückweisen. Die treffen nicht zu. Herr Bundesrat Maurer hat nie gesagt, unsere Lösung sei nicht machbar. Er hat sich auf das Jahresziel "Vorlage 2013 und Finanzierung bereits 2013" bezogen - das ist nach dem Finanzhaushaltgesetz nicht machbar. Darauf hatte er sich in dieser Aussage bezogen. Zitate sind immer im Zusammenhang zu sehen, aber Herr Bundesrat Maurer wird sich ja dazu ganz sicher noch äussern.
Ich möchte dem Präsidenten der Finanzkommission und auch Herrn Bürgi für die Klärung danken. Es ist in der Tat so: Die Finanzierung aller Vorhaben, die wir aufgegleist haben, ist nicht einfach; die wird schwierig sein. Aber die Sache sorgfältig zu planen und dann im Ergebnis der Sache zu entscheiden, welche Vorhaben realisiert werden können, das ist absolut unsere Aufgabe. Wir haben alle die gleiche Auffassung, und das Ziel unserer Kommission war ja, wie Herr David ausgeführt hat, die Kongruenz zwischen Grösse, [PAGE 944] Leistungsprofil und finanziellen Mitteln herzustellen; das haben wir getan, und nun sind wir plötzlich um Milliarden abgewichen.
Ich habe es im einleitenden Votum gesagt: Wenn wir die Zusatzbeschaffungen auf etwa 12 bis 15 Jahre umrechnen, dann liegt die bundesrätliche Lösung bei 4,75 Milliarden Franken und unsere bei 5 Milliarden Franken; unsere frühere Lösung hätte bei etwa 5,4 Milliarden Franken gelegen. Diese Differenz von 400 Millionen Franken müssen wir irgendwie hereinbringen. Das kann in der Planung geschehen, weil wir zum Ersten Kreditreste verfügbar haben und weil die Flugzeuge durch den Eurokurs wesentlich günstiger geworden sind; ein Zweites ist, dass wir eine klassische Kampfbrigade zur Unterstützungsbrigade machen. Die Tiger werden früher aus dem Verkehr gezogen; auch einige andere Systeme, die ohnehin auslaufen, werden früher aus dem Verkehr gezogen. Man kann bei den Liegenschaften etwas sparen, und dann kommen wir in die Nähe dessen, was wir einsparen müssen. Diesen Auftrag dürfen wir dem Departement heute mit gutem Gewissen geben. Er ist schwierig finanzierbar, aber lassen wir es planen, und dann entscheiden wir darüber. Diese besonnene Haltung möchten wir zum Auftrag machen.
Nun noch zur Frage des Antrages Hêche: Herr Hêche stellt den Antrag, den er bereits letzte Woche als Minderheitsantrag gestellt hat, wieder. Nun ist die Situation nach dem Verfahrensrecht so - ich zitiere das Parlamentsgesetz, Artikel 89 Absatz 2 -: "Nach der ersten Beratung in jedem Rat beschränkt sich die weitere Beratung ausschliesslich auf die Fragen, über welche keine Einigung zu Stande gekommen ist." Diese Frage - das Gesetz orientiert sich am Begriff "Frage", nicht einmal formell an der Gesetzesbestimmung, sondern an der materiellen Frage - wurde von beiden Räten entschieden; bei uns letzte Woche, im Nationalrat gestern. Man mag das bedauern, aber es besteht keine Differenz mehr.
Wie kann man auf etwas zurückkommen, wenn keine Differenz mehr besteht? Darüber gibt Artikel 89 Absatz 3 Auskunft: "Ein Rat kann nur dann auf andere Fragen zurückkommen, wenn dies als Folge von neuen Beschlüssen nötig wird oder wenn die vorberatenden Kommissionen beider Räte einen gemeinsamen Rückkommensantrag stellen." Weitere Beschlüsse sind nicht getroffen worden, also kann nur Rückkommen beschlossen werden, wenn beide vorberatenden Kommissionen dem zustimmen. In der gestrigen Kommissionssitzung wurde der Antrag gestellt, und die Kommission hat den Antrag abgelehnt. Ich muss hier formell argumentieren, inhaltlich äussere ich mich nicht: Nach dem Verfahrensrecht ist dieser Antrag nicht zulässig. Ich bitte den Präsidenten zu entscheiden: Ungültigerklärung dieses Antrages oder Abstimmung darüber. Aber es wäre eine Gesetzesverletzung, wenn wir diesen Antrag nochmals aufnehmen würden.
- RedetextArmeebericht 2010No. 10.089Schweiz
Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen, nun dem Nationalrat zu folgen. Der Beschluss ist mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst worden. Die Sicherheitspolitische Kommission tagte gestern Nachmittag in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Maurer und auf Wunsch des Bundesrates auch in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Kommission hat auch einen Antrag abgelehnt, das Geschäft auf die nächste Session zu verschieben. Inhaltlich folgt die Sicherheitspolitische Kommission damit dem mittleren Vorschlag des Nationalrates, und wir können das Geschäft im letzten Durchgang - es ist unser dritter - abschliessen. Die drei Varianten seien kurz in Erinnerung gerufen:
Der Bundesrat möchte eine Armee von 80 000 Angehörigen mit einem Jahresbudget von 4,4 Milliarden Franken und eine Sonderfinanzierung der neuen Kampfflugzeuge. Das gibt umgerechnet, dividiert durch zwölf Jahre, etwa 350 Millionen Franken pro Jahr. Also beträgt das Gesamtbudget 4,75 Milliarden Franken, geglättet und gerechnet auf die nächsten zwölf Jahre.
Der Nationalrat will 100 000 Armeeangehörige und 5 Milliarden Franken als "All inclusive"-Lösung, also inklusive Schliessung der Ausrüstungslücken und inklusive Kauf der neuen Kampfflugzeuge.
Unser Rat hat die teuerste Lösung vorgeschlagen, nämlich rund 5 Milliarden Franken jährlich plus die separate Finanzierung der Kampfflugzeuge und der Ausrüstungslücken. Das würde pro Jahr rund 5,4 Milliarden Franken ausmachen.
Also, wir haben drei Lösungen: Bundesrat 4,75 Milliarden, Nationalrat 5 Milliarden und Ständerat bisher 5,4 Milliarden Franken. Wir schliessen uns nun der mittleren Lösung an. Da gilt es deutlich festzuhalten: Es geht hier um einen Planungsauftrag an den Bundesrat. Es geht nicht um Finanzbeschlüsse, es sind keine Ausgaben damit verbunden. Vergleichen wir es mit einem Hausbau: Was wir heute tun, ist, ein Haus im Grundkonzept zu definieren, z. B. ein Sechs-Zimmer-Einfamilienhaus mit einem Kostendach von 700 000 Franken. Das tun wir heute, und wir geben dem Architekten den Auftrag zu planen. Wenn der Architekt mit den Detailplänen und den detaillierten Schätzungen zurückkommt, dann erst treffen wir den Entscheid, zu bauen oder nicht zu bauen. Genau in dieser Situation sind wir heute. Wir erteilen den Planungsauftrag an Bundesrat und Departement, und das Ergebnis wird zurückkommen. Wie wird das Ergebnis zurückkommen? Worüber werden wir zu entscheiden haben?
Der erste Punkt werden die Rüstungsprogramme für den Tiger-Teilersatz und für weitere Beschaffungen sein. Dafür wird der Bundesrat eine Rüstungsbotschaft vorlegen, um die heutigen 50 Tiger-Kampfflugzeuge durch 22 neue zu ersetzen. Die 22 neuen und die 34 heutigen F/A-18 benötigen wir in Friedenszeiten, um die Luftraumüberwachung und den Luftpolizeidienst sicherzustellen. Dieses Rüstungsprogramm erwarten wir im nächsten Jahr. Die Evaluation ist abgeschlossen, die Offerten liegen auf dem Tisch. Das Geschäft ist spruchreif, es ist vom Bundesrat noch zu verabschieden und uns vorzulegen.
Soll dieses Rüstungsgeschäft dem Referendum unterstellt werden? Unser Rat hat diesen Minderheitsantrag Hêche am Donnerstag letzter Woche abgelehnt, und der Nationalrat hat gestern dasselbe getan. Der Kommission lag ein Antrag vor, darauf zurückzukommen, die Kommission kam aber nicht darauf zurück. Jetzt liegt ein Einzelantrag Hêche auf [PAGE 940] Rückkommen vor. Ich werde, nachdem Herr Hêche ihn begründet hat, darauf eingehen.
Nach Ansicht der Kommission gibt es gute Gründe, für Armeefragen, für die Rüstung kein Finanzreferendum einzuführen. Wenn das Referendum in diese Vorlage eingebaut würde, also für Rüstungsgeschäfte, hiesse das, das Referendum später auch für andere Aufgaben - Bildung, Strassenbau, Entwicklungshilfe, Forschung, Sozialausgaben - zuzulassen. Wir würden mit einem Finanzreferendum in Rüstungsfragen die Türe für ein allgemeines Finanzreferendum öffnen. Das war in unserer demokratischen Staatsordnung bisher nicht möglich. Wenn es hier eingeführt würde, bei einem Einzelgeschäft, würde dies bedeuten, die Spielregeln während des laufenden Spiels zu ändern. Darum hat die Kommission entschieden, die Referendumsfrage nicht wiederaufzunehmen und es bei dem zu belassen, was der Nationalrat und der Ständerat entschieden haben. Das ist die erste Umsetzung dieses späteren Planungsauftrages.
Die zweite Umsetzung ist die Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die neue Armee, namentlich des Militärgesetzes. Diese Vorlage erwarten wir bis Ende 2013. Die Beratung kann 2014 abgeschlossen werden. Gegen alle Änderungen, die dannzumal im Gesetz bestimmt werden, ist selbstverständlich das Referendum möglich; es ist nicht eingeschränkt.
Zur Höhe des Kostendachs von 5 Milliarden Franken: Das sind rund 400 Millionen Franken weniger, als wir bisher gewünscht und beschlossen haben. Lässt sich die Armee damit finanzieren? Das ist die Hauptfrage. Unsere Kommission meint: Ja, denn zum einen sind bis Ende dieses Jahres Kreditreste von 600 Millionen Franken vorhanden. Höhere Tranchen würden bereits mit den Budgetposten der Budgets 2014 und 2015 eingestellt - gegenüber heute sind dies rund 600 Millionen Franken -, während die neue Armee erst 2016 umgesetzt wird. Damit wären bereits rund 1,8 Milliarden Franken verfügbar oder 150 Millionen Franken jährlich, wieder zurückgerechnet auf zwölf Jahre.
Nun sind aber zusätzliche Einsparungen möglich, das Departement hat sie bereits genannt. Eine klassische Kampfbrigade zur Unterstützungsbrigade umformen würde etwa 70 Millionen Franken einsparen, und die vorzeitige Ausserbetriebsetzung von Flugzeugen im Zusammenhang mit dem Tiger-Teilersatz würde ebenfalls einen Betrag in dieser Grössenordnung einsparen. Also kämen nochmals etwa 150 Millionen Franken zusammen, und damit wären umgerechnet auf ein Jahr bereits etwa 300 Millionen Franken eingespart. Die restliche Einsparung wird die Armee bewerkstelligen können, das ist im kleinen Prozentbereich, und hier ist es also durchaus möglich. Einsparungen durch Straffungen und Einsparungen ausserhalb des Bereichs der Ausrüstung der Truppe scheinen uns möglich.
So sind wir denn sehr zuversichtlich, dass wir die Armee, die 100 000 Armeeangehörige umfasst und deren Leistungsprofil und Ausrüstung kongruent sind, finanzieren können. Wir reduzieren die Armee damit um rund 35 Prozent, wenn wir die Liquidation der Reserve nicht einrechnen, und erhöhen die Ausgaben für die Armee um 25 Prozent. Selbstverständlich können damit nicht alle Wünsche erfüllt werden, aber es wird eine gute Armee sein.
In den Morgennachrichten sind heute bereits wieder Klagen durchgeklungen, man könne damit die Armee nicht vollständig ausrüsten. Da muss ich an die Adresse des Departementschefs klar sagen: Herr Bundesrat Maurer, das Parlament hat in einem Kraftakt den Karren aus dem Dreck gezogen. Nun steht er wieder auf der Strasse. Diesen Karren fahren nun Sie, um im Jargon eines der nächsten Traktanden zu sprechen: Sie führen den Karren, ohne Wenn und Aber!
Und wenn heute bereits wieder Klagen durchklingen, man könne nicht alles finanzieren, dann weisen wir diese heute zurück. Wir sind nun, meine Damen und Herren hier im Rat und im VBS, am Ende des Jammertals. Was nun kommt, ist Ihre Sache; was Sie, Herr Departementschef, daraus machen, ist Ihre Leistung oder Ihr Fehler. Darauf werden wir Sie behaften, danach werden wir Sie beurteilen. Wir werden an den Taten messen und nicht am Klagen. Das sei hier zuhanden der Öffentlichkeit und im Hinblick auf unsere künftige Arbeit in der Sicherheitspolitischen Kommission klar gesagt. Wir haben den Boden für gute Arbeit gelegt - jetzt säen und ernten Sie. Danach werden Sie beurteilt.
Lassen Sie mich noch auf die Frage eingehen, ob durch diesen Beschluss zum Armeebericht andere politische Bereiche eingeschränkt werden oder, anders gefragt, ob durch das zusätzliche Armeebudget Gelder zulasten von Bildung, Entwicklungshilfe, Sozialausgaben usw. abgezogen werden. Dazu muss ich Ihnen Folgendes in Erinnerung rufen: Der Legislaturfinanzplan sieht für das Jahr 2013 eine Steigerung um 1,5 Milliarden Franken vor, für das Jahr 2014 eine Steigerung um 1,8 Milliarden Franken und für das Jahr 2015 eine Steigerung um 2 Milliarden Franken. Etwa dannzumal wird diese neue Armee in die Realisierungsphase kommen. Sie haben also bereits eine Steigerung von 2 Milliarden Franken eingeplant. Wir haben letztes Jahr die Entwicklungshilfe mit Mehrheitsbeschluss - auch ich habe ihn mitgetragen - um 650 Millionen Franken erhöht. Wenn Sie nun in den nächsten Jahren einmal eine Erhöhung von 600 Millionen Franken zugunsten der Armee machen, dann machen Sie nichts anderes, als den Zuwachs des Budgets zu einem erheblichen Teil für einmal der Armee und nicht anderen Bereichen zuzugestehen.
Damit müssen andere Bereiche nicht bluten. Sie können in einem einzelnen Jahr weniger Zuwachs verzeichnen, als sie vielleicht wünschen. Aber mit Abstrichen müssen wir nicht rechnen. Das steht allerdings unter dem allgemeinen Finanzvorbehalt, dass die Wirtschaft nicht total einbricht, dass wir nicht in eine Finanzkrise geraten, in der die Steuern nicht mehr fliessen usw. Würde eine solche Situation eintreffen, müssten wir selbstverständlich alle bundespolitischen Bereiche überdenken.
Noch eine letzte Bemerkung: Die Kommission ist nicht nur dem Nationalrat gefolgt, sie hat bei Ziffer II Buchstabe c auch eine Zahl geändert. Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Finanzierung den neuen Gegebenheiten ab dem Jahr 2013 entsprechen müsse. Das hat er beschlossen, nachdem er die Botschaft des Bundesrates ursprünglich für 2012 und die Wirkung der Finanzierung für 2013 verlangt hatte. Wenn wir nun mit Zustimmung des Nationalrates die Botschaft für 2013 verlangen, muss auch die Wirkung der Finanzierung erst 2014 eintreten. Das ist die normale Logik. Der Nationalrat hat das noch nicht korrigiert. Diese Änderung müssen wir aus Gründen der Kohärenz des Beschlusses nachvollziehen.
Ich bitte Sie, Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission zu folgen.
- RedetextArmeebericht 2010No. 10.089Schweiz
Ständeräte sind kreativ, und das Arsenal ist schier unerschöpflich, auch wenn es jetzt, wie mir scheint, bildlich gesprochen doch der Griff zur letzten Waffe ist, um das ganze Armeegeschäft, den Armeebericht 2010, nochmals zu verzögern und zu verhindern.
Ich habe das Glück gehabt, dass ich einen Blick auf den handschriftlichen Antrag werfen konnte, der offenbar eingereicht wurde; schriftlich wurde er mir noch nicht ausgeteilt. Es geht offenbar darum, das Geschäft zu verschieben, bis in Sachen Beirat eine Lösung gefunden ist. Da kann ich mich kurzhalten. Zum Ersten: Einen Beirat zu installieren, von dem nicht einmal definiert wird, was seine Aufgaben sind und was er zu tun hat, ist schwierig. Zum Zweiten: In der Politik brauchen die Departemente keinen Beirat. Sie haben Beiräte in Form von 200 National- und 46 Ständeräten. Es ist Sache des Departementes, des Bundesrates und der Institutionen, die Politik zu führen und das Departement zu leiten.
Ich komme nicht umhin, diesen Antrag als den Versuch eines letzten Verzögerungsmanövers zu qualifizieren. Die Kommission - wir werden es nachher in der Beratung sehen - hat sich mit genügender Gründlichkeit dieses Planungsauftrags annehmen und ihn verabschieden können.
Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag Recordon abzulehnen.
- RedetextBankengesetz. Änderung (too big to fail)No. 11.028Schweiz
Meine Minderheit orientiert sich zunächst einmal am Faktum der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat. Der Nationalrat hat nach engagierter Diskussion und in Kenntnis unserer Argumente an seiner Lösung festgehalten. Er tat das mit einem sehr deutlichen Stimmenverhältnis von rund 4 zu 1. Es gilt daher, eine Lösung zu suchen - wir sind ja in der letzten Runde -, die tragfähig ist. Das will ich mit meiner Minderheit tun.
Nun zum Inhalt: Der Nationalrat will die Verordnung des Bundesrates genehmigen - den ersten Erlass, die späteren Änderungen nicht. Wir sind uns in der Kommission darüber einig - die Gründe haben wir bereits in der letzten Runde dargelegt -, dass diese Lösung nicht tragfähig und in der Sache wenig tauglich ist. Die Minderheit nimmt eine Regelung auf, die in der CO2-Gesetzgebung bereits besteht, nämlich das Vetorecht des Parlamentes. [PAGE 929]
Weshalb ist das Vetorecht hier gerechtfertigt? Unsere Gesetzgebung zur "Too big to fail"-Problematik setzt einen sehr weiten Rahmen. Die Konkretisierung obliegt dem Bundesrat. Im Grunde genommen wird der Bundesrat eine gesetzesvertretende Verordnung mit einem sehr grossen Spielraum erlassen. Da ist es sachlich angezeigt, dass sich das Parlament in der Sache äussern kann, und zwar im Sinne eines Genehmigungsvorbehaltes, oder, wenn Sie so wollen, im Sinne eines Vetorechtes. Diese Art der Gesetzgebung ist nicht einmalig; sie hat sich an anderen Orten bewährt.
Nun ist seitens des Bundesrates und der Kommission das Argument hervorgehoben worden, ein solches Vetorecht führe zu einer geteilten Verantwortung. Ich glaube das nicht. Die Verantwortung wird nicht geteilt. Beschlüsse des Bundesrates unterliegen regelmässig dem Genehmigungsvorbehalt des Parlamentes; das gilt für Finanzbeschlüsse, für die Gesetzgebung usw. Der Bundesrat macht die Vorarbeit, und dem Parlament obliegt die Genehmigung.
Zum Verfahren: Wenn wir hier eine Lösung finden, die dem Nationalrat entgegenkommt, können wir die Sache beenden und uns eine Einigungskonferenz ersparen. Wir stehen ja im letzten Durchgang. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat ist abzusehen, dass er an seiner Fassung festhält. Wir werden in der Einigungskonferenz wahrscheinlich auf diese Lösung kommen; das ist abzusehen. Wenn wir sie bereits jetzt beschliessen, ermöglichen wir es dem Nationalrat, die letzte Differenz auszuräumen und uns gegenüber nachzugeben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.
- Motion
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)Vollzug des obligatorischen LehrlingsturnensNo. 94.3366
- Interpellation
- StändigSchweiz
- Präsident/in11.12.2009 – 04.12.2011
- Vizepräsident/in03.12.2007 – 10.12.2009
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Präsident/in10.03.2008 – 04.12.2011
- StändigSchweiz
- Präsident/in10.03.2008 – 04.12.2011
- RatStänderat(SR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)25.11.1991 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Präsident/in26.11.2001 – 30.11.2003
- Vizepräsident/in06.12.1999 – 25.11.2001
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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