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Jahresbericht 2015 der GPK und der GPDel

(16.004)Geschäft des ParlamentsErledigt
Schweiz29.01.2016
Speeches(14)
Sorted by Speech date, Descending
14 Results
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Jakob Büchler(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ein Schwerpunkt der Arbeit unserer GPK war die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik. Am 28. Februar 2014 veröffentlichte die GPK-NR ihren Bericht über die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik, in dem sie zwei Empfehlungen an den Bundesrat richtete. Diese zielten auf eine Verbesserung der Gesamtsicht in der Aussenpolitik ab sowie auf eine Optimierung, das heisst Beschleunigung, der Verfahren bei der Zusammenarbeit verschiedener Bundesstellen. Insgesamt kam die GPK zum Schluss, dass die interdepartementale Zusammenarbeit gut funktioniert und keine schwerwiegenden Probleme bereitet.

    Der Bundesrat akzeptierte die beiden Empfehlungen in ihrem Grundsatz. Seine Stellungnahme blieb aber aus der Sicht der GPK-NR in verschiedenen Punkten zu vage. Daher bat sie den Bundesrat mit Schreiben vom 6. November 2014 um präzisere bzw. ergänzende Auskünfte dazu, mit welchen Massnahmen und in welchem Zeitrahmen die Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden sollen.

    Der Antwortbrief des Bundesrates vom 21. Januar 2015 enthielt immer noch nicht alle gewünschten Angaben. So beschloss die GPK-NR, die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik anlässlich der Anhörungen zum Geschäftsbericht des Bundesrates im Mai 2015 zu thematisieren. Alle Departementsvorsteherinnen und -vorsteher wurden erstens gefragt, wie sie sicherstellen, dass sie einen guten Überblick über die aussenpolitischen Geschäfte ihres Departementes haben und dass sich die Fachämter ihres Departementes bei aussenpolitischen Themen mit dem EDA koordinieren. Zweitens wurden sie gefragt, wie viele Ressourcen in ihren Departementen und insbesondere in deren Generalsekretariaten für die Abstimmung von aussenpolitischen Geschäften mit dem EDA und dessen Fachämtern eingesetzt werden. Drittens wurden sie gefragt, in welchen Politikbereichen sie die Erarbeitung einer aussenpolitischen Sektorstrategie als sinnvoll erachten.

    Die Auswertung der Anhörungen zeigte, dass die Bedeutung, die aussenpolitischen Themen und der Koordination mit dem EDA beigemessen wird, ziemlich variiert. Dies gilt ebenso für die Massnahmen, die getroffen werden, um einen Überblick über diese Themen zu haben und sie mit dem EDA abzustimmen. Die Kommission nahm aber auch zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit mit dem EDA gemäss Angaben der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher mehrheitlich gut funktioniert oder sich in den letzten Jahren zumindest verbessert hat. Deshalb entschied die GPK des Nationalrates im September 2015, die Inspektion abzuschliessen. In einem Schreiben an den Bundesrat kündigte sie jedoch an, die Thematik aufmerksam weiterzuverfolgen und sich im Rahmen einer in ein bis zwei Jahren stattfindenden Nachkontrolle erneut mit den offenen Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen zu befassen.

  • Redetext
    Yvonne Feri(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Schön, dass Sie noch da sind - ich weiss, der GPK-Bericht ist nicht so interessant. Das müssen wir widerlegen, bzw. wir könnten es widerlegen, indem Sie ihn lesen würden.

    Die Oberaufsicht wahrzunehmen erfordert viel Zeit, professionelle Arbeit und eine Kommission, die aktiv mitarbeitet. Die SP-Fraktion bedankt sich beim GPK-Sekretariat für die grossartige Arbeit. Ohne dieses wäre die Kommission zeitlich wie auch inhaltlich stark überfordert. Wie so oft befassen wir uns vor allem mit Dingen und Angelegenheiten, die nicht gut funktionieren. Dabei geht oftmals vergessen, dass es zig Dinge gibt, die sehr gut funktionieren und zu keinen Beschwerden Anlass geben. Das sollten wir nicht vergessen - nein, im Gegenteil, dies sollte auch einmal gewürdigt werden.

    Ich nehme kurz auf drei Punkte Bezug.

    Zuerst zur HSBC Private Bank, besser bekannt unter "Swissleaks": Recherchen ergaben mögliche Zusammenhänge von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei bei einer Schweizer Filiale der Grossbank HSBC. Die GPK-SR beschloss aufgrund von diversen Medienberichten, mit der Finma eine Aussprache zu deren Aufsicht über die HSBC Schweiz zu führen. Dabei wurde wiederholt festgestellt, dass die Grundlagen für die Bekämpfung der Geldwäscherei in den letzten Jahren wesentlich verbessert wurden und die Finma gerade in Bezug auf die HSBC Schweiz verschiedene Massnahmen getroffen hat, auf präventiver wie auch auf überwachender Ebene. Insofern kam die GPK-SR zum Schluss, dass kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Die SP-Fraktion ist jedoch nach wie vor überzeugt, dass es im Bereich von Steuerhinterziehung, Umgang mit Potentatengeldern und Geldwäscherei immer noch Handlungsbedarf gibt, und dies nicht festgemacht an einer einzelnen Bank, sondern im Allgemeinen. Fälle wie "Swissleaks" bestätigen dieses Ansinnen.

    Zur Protokollführung im Bundesrat: Schon einige Male haben wir uns damit befasst. Eigentlich erstaunlich, gibt es doch klare gesetzliche Vorgaben. Trotzdem darf man sich die Frage in Erinnerung rufen: Was soll ein Protokoll der Sitzung einer Kollegialbehörde beinhalten und aufzeigen? Worin besteht der Unterschied zum Protokoll der Sitzung einer Legislativkommission bzw. eines Parlamentes? Es ist wichtig, dass die Mitglieder des Bundesrates innerhalb des Gremiums offen und frei diskutieren können, ohne dass die einzelnen Meinungen nach aussen dringen. Jedoch müssen die Beschlüsse auch nachvollziehbar sein. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ist deshalb Folgendes festgeschrieben: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten. Das Bundesratsprotokoll gewährleistet deren Nachvollziehbarkeit; es dient dem Bundesrat als Führungsinstrument." Um dies zu gewährleisten, braucht es eine Protokollführung, welche über genügend Ressourcen verfügt. Unser Parlament muss dafür die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen.

    Zum letzten Punkt, dem Thema Beschwerderecht in Strafsachen: Unsere Gerichte sind masslos überlastet, dies aus verschiedensten Gründen, welche aus diversen Statistiken herausgelesen werden können. Zur Lösung dieses Problems gibt es zwei Wege: Die Gerichte bekommen mehr personelle Ressourcen, oder die Anzahl Beschwerden muss reduziert werden. Die GPK stellte fest, dass die Beschwerden in Strafsachen von einfach Geschädigten der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes einen erheblichen Aufwand verursachen, ohne dass sie für die Betroffenen von Nutzen sind. Die Beschwerden richten sich fast ausschliesslich gegen staatsanwaltliche Beschlüsse zur Verfahrenseinstellung und nicht gegen Urteile. Es handelt sich meist um Betrugsklagen. Die Erledigung solcher kleinen, aber oft relativ schwierigen Wirtschaftsfälle beschäftigt neben den urteilenden Richtern drei bis fünf Gerichtsschreibende. Wichtig beim Beschwerderecht ist: Opfer von Verletzungen der körperlichen, geistigen, psychischen oder sexuellen Integrität sollen weiterhin eine Beschwerdemöglichkeit haben.

    Die GPK ersuchte deshalb die zuständige Kommission für Rechtsfragen, bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit das Beschwerderecht für die einfach Geschädigten wieder abzuschaffen bzw. es auf Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes einzuschränken - da darf es wirklich nicht verändert werden. Es handelt sich dabei um ein schönes Beispiel für das Zusammenspiel der GPK mit einer Legislativkommission. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Nachmittag.

  • Redetext
    Jacques Nicolet(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Il m'incombe de vous faire le rapport en langue française de la sous-commission DFI/DETEC de la Commission de gestion, précisant d'emblée que, comme un certain nombre de collègues de ladite commission, je ne siégeais pas dans cette commission ni même dans ce Parlement durant l'année 2015.

    L'activité du Département fédéral de l'intérieur a été examinée principalement par la sous-commission soeur du Conseil des Etats, et, sommairement, je me bornerai à ne mentionner que les sujets qui ont été évalués par cette sous-commission, à savoir l'admission et le réexamen des médicaments figurant sur la liste des spécialités, l'organisation de la lutte contre la pandémie de grippe, le pilotage des assurances sociales par le Conseil fédéral, la surveillance du marché des dispositifs médicaux exercée par Swissmedic.

    La sous-commission DFI/DETEC de la Commission de gestion de ce conseil a, quant à elle, porté son attention sur le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication. Mon commentaire ne portera que sur quelques éléments de notre rapport. Des irrégularités dans la gestion des fonds issus de la taxe d'élimination anticipée sur le verre ont été portées à la connaissance de la commission. Une entreprise privée, mandatée par l'Office fédéral de l'environnement (OFEV), sur laquelle reposaient certains doutes, a été sous le coup d'une enquête administrative, diligentée par l'OFEV. Cette enquête ayant confirmé que l'entreprise en question avait utilisé abusivement les recettes de la taxe à hauteur de 1,6 million de francs, l'OFEV a déposé une plainte pénale auprès du Ministère public de la Confédération contre ladite société dont le contrat avec l'OFEV a immédiatement été dénoncé.

    La commission a examiné le rapport d'enquête de l'OFEV en mars 2015. Cette enquête mettait en lumière plusieurs manquements au niveau de l'organisation de la taxe d'élimination anticipée sur le verre, manquements qui trouvaient leurs causes dans la loi, dans l'ordonnance et dans l'organisation de l'office. La commission relève avec satisfaction que des mesures ont été prises par l'OFEV, des mesures de correction et d'amélioration étant en cours, d'une part, et les montants indûment prélevés ayant été restitués, d'autre part.

    Le souci du maintien de la superficie des terres cultivables a également occupé ladite commission. Il ressort d'un rapport du Contrôle parlementaire de l'administration que la Suisse perd chaque année 3400 hectares de terres cultivables, comme cela a été relevé par un de mes préopinants. Forte de ce constat, la commission a adressé au Conseil fédéral quatre recommandations et un postulat visant à mieux protéger les terres cultivables.

    Voilà un bref commentaire sur les travaux de la commission. Je vous invite à prendre acte de son rapport annuel 2015.

    Les investigations de la commission pour l'année en cours porteront notamment sur les dossiers suivants: le suivi du dossier du maintien de la superficie des terres cultivables; l'analyse du rapport du Conseil fédéral sur la réalisation des objectifs stratégiques; les rapports de gestion 2015 concernant La Poste, Swisscom, les CFF et Skyguide, ainsi que l'examen des centres d'observation médicale de l'assurance-invalidité. [PAGE 328]

  • Redetext
    Luzi Stamm(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    "Geschäftsprüfungskommission. Jahresbericht 2015": Was ist die Geschäftsprüfungskommission? Gemäss Seite 12 unseres Berichtes haben sich 25 Mitglieder der GPK des Nationalrates und die Mitglieder der GPK des Ständerates sinngemäss mit folgenden Aufgaben zu beschäftigen: Die Geschäftsprüfungskommissionen nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte wahr. Bei der Ausübung des Auftrages überprüfen die Kommissionen hauptsächlich, ob die Bundesbehörden die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig vollziehen.

    Da haben wir als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission also die Möglichkeit, Inspektionen und Evaluationen durchzuführen - eine eigentlich faszinierende Aufgabe, wenn wir als Nationalrätinnen und Nationalräte diese Aufgabe wirklich wahrnehmen. Es ist eine unglaubliche Vielfalt, aus der wir auswählen können. Als Stichwort nenne ich z. B. das Thema Beschaffungswesen, von dem auf Seite 10 des Berichtes die Rede ist. Man hörte von Untersuchungen betreffend Computer oder von denjenigen betreffend Autobahnen. Sind diese Aufgaben richtig vergeben? Wenn man sich da ins Detail vertieft, kann das sehr interessant sein. Die Vielfalt geht z. B. bis hin zu der Frage, wie der Bund auf eine Grippeepidemie reagieren soll.

    Das Jahr 2015 wurde im Bericht in sehr vielen Seiten zusammengefasst. Untersucht wurden unter anderem auch die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Wenn man das liest, sieht man, dass auch dort die Bürokratie gross ist. Wenn man dann die Personenfreizügigkeit hat, ist die damit verbundene Bürokratie in jedem einzelnen Fall trotzdem noch gross.

    Der Ausblick auf 2016 freut mich: Ich habe die Freude, die neunköpfige Delegation zu präsidieren. Es geht um das EJPD, das Justiz- und Polizeidepartement, unter anderem um die Aufgabe Asyl. Wir werden diese faszinierende Arbeit bereits in diesem Monat angehen. Werden die Asylzentren, die nun geplant sind, effizient verwaltet? Was läuft im Asylwesen? Macht das die Bundesverwaltung optimal? Macht sie es effizient? Die Arbeit geht uns nicht aus.

  • Redetext
    Corina Eichenberger-Walther(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich darf Ihnen den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation übermitteln. Die Geschäftsprüfungsdelegation überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Dazu gehören der zivile Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Militärische Nachrichtendienst (MND) sowie das Zentrum für elektronische Operationen der Armee. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereiche des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation.

    Ebenso wie die Geschäftsprüfungskommission legt auch die Geschäftsprüfungsdelegation den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Sie versteht ihre Oberaufsicht in erster Linie als Kontrolle darüber, wie die Exekutive ihre Aufsicht wahrnimmt. Für die Aufsicht über den Nachrichtendienst verfügt der Vorsteher des VBS über ein eigenes Kontrollorgan. Die Geschäftsprüfungsdelegation erhält die Inspektionsberichte der Nachrichtendienstaufsicht und verfolgt, wie die vom Vorsteher angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden.

    Als die Geschäftsprüfungsdelegation im Jahre 2008 die gesetzlichen Grundlagen für den zivilen Nachrichtendienst des Bundes schuf, war es ihre Absicht, dass nachrichtendienstliche Aufgaben militärischer Art durch den Nachrichtendienst der Armee und nicht mehr durch den zivilen Nachrichtendienst erfüllt würden. Eine Inspektion durch die Nachrichtendienstaufsicht ergab, dass sich Organisationseinheiten im NDB weiterhin mit militärischen Themen befassten, insbesondere im Bereich der Luftkriegsführung. Der Vorsteher [PAGE 327] des VBS folgte dann der Empfehlung der Nachrichtendienstaufsicht, diese Zellen in den Militärischen Nachrichtendienst zu überführen.

    Neben den Inspektionsberichten der Nachrichtendienstaufsicht hat die Geschäftsprüfungsdelegation auch den Jahresbericht der Unabhängigen Kontrollinstanz über die Funkaufklärung behandelt und traf sich wie jedes Jahr mit der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Weiter nahm die Geschäftsprüfungsdelegation die regelmässigen Berichterstattungen des Bundesrates und des VBS entgegen. Dazu gehört der Bericht über die ausgestellten Tarnidentitäten, mit welchen der Nachrichtendienst des Bundes seine Mitarbeitenden und diejenigen der kantonalen Staatsschutzorgane sowie Informanten ausstatten kann. Auch der Bericht über die ausgesprochenen Tätigkeitsverbote gehört dazu.

    Weiter befasste sich die GPDel mit der Berichterstattung an den Chef VBS über die Operationen, mit denen der NDB Quellen im In- und Ausland führt. Nachdem die Nachrichtendienstaufsicht zum Schluss gekommen war, dass die Beurteilung der Operationen verbessert werden könnte, wenn der NDB dafür einheitliche Kriterien verwenden würde, setzte sich auch die GPDel für dieses Anliegen ein. Im Oktober 2015 begrüsste die GPDel die neuen Kriterien, welche nun erstmals für die Berichterstattung 2016 Anwendung finden.

    Im Frühjahr 2015 prüfte die GPDel den aktualisierten Grundauftrag des NDB und bat in der Folge den Bundesrat, den Kreis der möglichen Informationsempfänger des NDB im Lichte der gesetzlichen Vorgaben anzupassen, was alsdann geschehen ist.

    Im Zusammenhang mit dem Problem der Dschihad-Reisenden besuchte die GPDel bei der Bundeskriminalpolizei die Stelle zur Bekämpfung des Dschihadismus im Internet und beim NDB verschiedene Bereiche, die zusammen das Dschihadismus-Monitoring des Dienstes im Internet durchführen. Weiter liess sich die GPDel über die Arbeiten der Task-Force Tetra informieren, die unter der Leitung des Fedpol steht. Für die GPDel ist es dabei unabdingbar, dass auch die Armee in die Eventualplanung mit den Kantonen für den Fall eines Attentates mit einbezogen wird.

    Die GPDel beschäftigte sich auch mit der Nachkontrolle zu ihrer Inspektion zum Datendiebstahl im NDB im Jahr 2012. Nachdem die Delegation im Sommer 2013 ihren Bericht abgegeben hatte, setzte der Bundesrat raschestmöglich den grösseren Teil der Empfehlungen um. Im Jahr 2015 überprüfte die GPDel diese Umsetzung nochmals und konnte, wie gesagt, diese Untersuchung abschliessen.

  • Redetext
    Alexander Tschäppät(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich erlaube mir, Sie kurz über zwei Themen des letzten Jahres zu orientieren. Das eine ist die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat, das andere die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes.

    Zur Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat: Abklärungen der PVK haben ergeben, dass trotz Verbesserungen als Folge der Affäre Roland Nef das Wahlverfahren durch den Bundesrat nach wie vor mangelhaft ist. Die Auswahl der von der Exekutive zu ernennenden Führungskräfte erfolgt hauptsächlich innerhalb der Departemente. Diese führen das gesamte Auswahlverfahren für künftige Kader durch, womit die Wahlzuständigkeit des Bundesrates faktisch auf eine blosse Bestätigung reduziert wird. Aufgrund des fehlenden Einbezugs in den Selektionsprozess kann der Bundesrat nicht für die Qualität der auf Departementsebene durchgeführten Auswahlverfahren bürgen. Die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat erfolgt also oft, ohne dass sich dieser überhaupt in qualitativer Hinsicht ein Bild von den Kandidaturen gemacht hat. Einem Wahlvorschlag ohne Kenntnis des vorausgehenden Selektionsprozesses zuzustimmen heisst, die Verantwortung für die Wahl seiner obersten Kader unkontrolliert zu delegieren.

    Wegen der unterschiedlichen Auswahlverfahren der einzelnen Departemente und der chronisch fehlenden Informationen zu den Wahlvorschlägen gibt es deshalb grundsätzlich zwei Szenarien für die künftige Ernennung der obersten Kader: Entweder man verzichtet ganz auf die Wahl durch den Bundesrat, oder aber man vereinheitlicht einen Selektionsprozess konsequent, indem ein Standardverfahren festgelegt wird und die Unterlagen stets dem Bundesrat auch unterbreitet werden. Für die GPK ist klar, dass nur das Zweite infrage kommen kann, da die obersten Kader wesentlichen Einfluss auf den Betrieb der Bundesverwaltung haben.

    Die GPK hat dem Bundesrat sechs Empfehlungen abgegeben, um sicherzustellen, dass die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat künftig nicht reine Routine oder gar reine Farce bleibt. Insbesondere wird aus Sicht der GPK Folgendes gewünscht: ein einheitliches Wahlverfahren wie auch eine konsequente Durchführung einer erweiterten Personensicherheitsprüfung mit Befragung vor der Ernennung, dazu ein transparentes Auswahlverfahren. Der Bundesrat hat erfreulicherweise diese Empfehlungen im Wesentlichen aufgenommen und für die Departemente verbindliche Weisungen erlassen, sodass die GPK ihre Inspektion abschliessen konnte.

    Die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlands war ein anderes Thema, das uns stark beschäftigt hat. Es wird uns noch während mehrerer Jahren weiterhin beschäftigen. Die Evaluation der PVK kommt zu alarmierenden Ergebnissen: Die Schweiz verliert jährlich 3400 Hektaren landwirtschaftlichen Kulturlands. Wichtigster Faktor dafür ist die Ausbreitung der Siedlungsfläche. Die GPK kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die bundesrätlichen Vorgaben nicht genügen, um diesen Verlust, vor allem auch der Fruchtfolgeflächen, zu verhindern. Insbesondere schützt das Raumplanungsgesetz das Kulturland nur schwach und überlässt den Kantonen einen zu grossen Ermessensspielraum im Vollzug. Die schwache Stellung des Kulturlandschutzes wird insbesondere im Vergleich mit dem Waldschutz offensichtlich, bei dem im Gegensatz zum Kulturlandschutz ein Rodungsverbot und eine Kompensationspflicht auf Bundesebene bestehen. Die Kompensation von Waldrodungen erfolgt zudem häufig auf Kosten landwirtschaftlichen Kulturlands. Ob es sich daher im heutigen Zeitpunkt noch rechtfertigt, den sich immer mehr ausbreitenden Wald stärker zu schützen als das immer rarer werdende Kulturland, darf mit Fug bezweifelt werden. Die GPK hat deshalb zu dieser Frage das Postulat 15.4088 eingereicht, welches ja dieser Rat in dieser Woche diskussionslos angenommen hat. Im Weiteren formulierte sie vier Empfehlungen, die auf einen besseren Schutz des Kulturlands durch den Bund abzielen. Dem Bundesrat wird empfohlen, eine stärkere gesetzliche Verankerung des Kulturlandschutzes und insbesondere die Einführung einer bundesrechtlichen Kompensationspflicht für die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zu prüfen.

    Die GPK stellen weiter fest, dass der Bund seine Aufsichtsfunktion im Bereiche Kulturlandschutz nur zurückhaltend wahrnimmt. Und schliesslich wies die Kommission den Bundesrat auch darauf hin, dass dem Schutze des Kulturlandes, auch bei raumwirksamen Projekten des Bundes wie zum Beispiel beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, ein zu geringer Stellenwert eingeräumt wird. Gemessen am Gesamtkulturlandverbrauch ist dieser Verlust zwar gering, aber nach unserer Meinung kommt dem Bund hier klar eine Vorbildfunktion zu.

    Die GPK erwarten bis Mitte April dieses Jahres eine Stellungnahme des Bundesrates. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, ist für uns in der Kommission klar, und wir werden Sie auch auf dem Laufenden halten.

  • Redetext
    Schweiz

    Die Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen ist sehr interessant und vielfältig. Oft erhält man dabei Einblicke in Bereiche, die bei der übrigen Ratsarbeit tabu sind oder nicht im gleichen Mass hinterfragt oder ausgeleuchtet werden können. Allerdings muss man sich dabei bewusst sein, dass die Arbeiten der Verwaltung kritisch geprüft und begleitet werden und somit manchmal eben auch eine kritische Haltung gegenüber unserer Arbeit vorhanden ist. Trotzdem möchte ich allen, die im vergangenen Jahr konstruktiv mit unserer Kommission zusammengearbeitet haben, danken.

    Ich möchte kurz die Berichterstattung im Jahresbericht der GPK über die Ruag erwähnen. Bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 2015 der Ruag wurde die neue Eignerstrategie diskutiert, die bis dahin vom Bundesrat noch nicht verabschiedet worden war. Der Bundesrat legt in dieser Strategie jeweils die Schwerpunkte für die Geschäftsleitung der Ruag fest. Die Ruag legte im Geschäftsbericht 2014 dar, dass sie verschiedene Standorte in der Schweiz schliessen respektive verlagern wolle. Das heisst konkret, dass Randregionen Arbeitsplätze verlieren und diese in grössere Zentren oder sogar ins Ausland verlagert werden. In diesem Geschäftsbericht wurde auch aufgezeigt, dass der Stellenbestand der Ruag 2014 in der Schweiz gesunken ist, während gleichzeitig im Ausland mehr Arbeitsstellen geschaffen wurden.

    Die GPK beschlossen daraufhin, dem Bundesrat zu beantragen, folgende Punkte in die neue Eignerstrategie aufzunehmen: Vorgaben zur regionalpolitischen Verteilung der Standorte bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den Randregionen; Vorgaben zum Erhalt bzw. zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz, ganz besonders bei der Erschliessung von neuen Geschäftsfeldern. Konkret verlangten wir, dass eine obligatorische Prüfung gemacht werde, ob Arbeitsplätze im Ausland oder in der Schweiz angesiedelt werden könnten.

    Diese Anliegen wurden auch in der Sicherheitspolitischen Kommission, die die Eignerstrategie zur Konsultation einsehen konnte, diskutiert. Die Kommission bestätigte zuhanden der GPK, dass diese Anliegen aufgenommen wurden. Der Bundesrat ist jetzt gefordert, bei der Überwachung der Eignerstrategie ein besonderes Augenmerk auf diese Forderungen zu legen.

    Ein weiteres Geschäft, dem zuerst die GPDel und dann die GPK vermehrt Aufmerksamkeit schenkte, war die nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken. Für uns ist es wichtig, dass die Strategie in allen Departementen umgesetzt wird, aber ganz besonders wichtig, dass man sich auch abspricht und die diversen Massnahmen untereinander abgestimmt werden. Die GPK wird sich dieses Jahr über den Fortschritt der Massnahmen in den verschiedenen Departementen erkundigen.

    Im letzten Frühjahr besuchte die Subkommission EDA/VBS im Rahmen eines Dienststellenbesuches das Rekrutierungszentrum der Armee in Windisch. Dabei wollten wir uns ein Bild davon machen, wie heute diese Rekrutierung stattfindet. Wir setzten uns mit den Aufgaben des Zentrums, der [PAGE 326] Organisation und den vielfältigen Herausforderungen auseinander. Es braucht eine gute Organisation, um die jungen Leute während ihrer Rekrutierung zu betreuen. Alle werden dabei einer Personensicherheitsprüfung unterzogen. Wir stellten fest, dass es dort Stellen gibt, die befristet sind und bald abgebaut werden. Die Personensicherheitsprüfung trägt viel dazu bei, dass risikobehaftete Personen bei der Rekrutierung erfasst und teilweise gar nicht erst zur Armee zugelassen werden. Aus diesem Grund machen wir uns Sorgen, dass bei einem Abbau des Personals diese Sicherheit in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden könnte bzw. die Prüfung nicht mehr im gleichen Rahmen gemacht werden könnte.

    Ein weiteres Problem, auf das wir aufmerksam gemacht wurden, ist der Ärztemangel, einerseits im Rekrutierungszentrum, andererseits bei der Armee im Allgemeinen. Thematisiert wurde bei diesem Besuch ebenfalls der Stellenwert des Sports, dies vor allem während der Ausbildungen und der WK in der Armee. Unsere offenen Fragen dazu fassen wir dann in einem Brief an den Departementsvorsteher zusammen. Wir werden weiterverfolgen, wie die Armee diese Probleme anpackt.

    Dies war nur ein kurzer Einblick in unsere interessante Arbeit. An dieser Stelle danke ich auch dem Sekretariat der GPK, welches dabei immer wertvolle Unterstützung geleistet hat.

  • Redetext
    Alfred Heer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Den Jahresbericht 2015 haben Sie bereits schriftlich erhalten, und ich bin sicher, dass Sie ihn alle aufmerksam gelesen haben. Ich möchte mich an dieser Stelle deshalb darauf beschränken, einige wesentliche Punkte und Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission des Jahres 2015 hervorzuheben.

    Die GPK nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der eidgenössischen Gerichte sowie der anderen Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die GPK überprüfen hauptsächlich, ob die Behörden im Sinne der Verfassung und der Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig erfüllt werden. Zudem überprüft die GPK die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns. Dazu ist die GPK in Subkommissionen gegliedert. Es sind dies folgende: EDA/VBS, EJPD/Bundeskanzlei, EFD/WBF, EDI/UVEK sowie Gerichte und Bundesanwaltschaft. Sie werden anschliessend von den Mitgliedern dieser Subkommissionen Details zu ihrer Arbeit aus dem Jahr 2015 vernehmen.

    Eine wichtige Schlussfolgerung der GPK aus dem Jahr 2015 resultierte aus der Arbeitsgruppe Insieme. Es wurde bei der Untersuchung dieses EDV-Debakels festgestellt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Eidgenössischer Finanzkontrolle und GPK nötig und sinnvoll wäre. Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt Mängel fest, ohne dass die GPK darüber informiert werden kann. Motionen, welche diese Schwachstelle in der Aufsicht beheben sollen, wurden bereits eingereicht. Mit den Motionen soll sichergestellt werden, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle die GPK ordentlich über festgestellte Mängel in der Verwaltung orientieren und die GPK diesen dann auch nachgehen und entsprechende Empfehlungen abgeben kann, wie wir das ja immer in Fällen tun, in welchen wir eine Untersuchung durchführen.

    Eine wichtige Funktion für die GPK hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, welche Evaluationen für die GPK vornimmt. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle ist ein wichtiges Instrument für die GPK, um die Wirksamkeit der Verwaltung zu überprüfen. Als Beispiel möge Ihnen die Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen dienen, die im Jahresbericht unter Ziffer 3.1.1 aufgeführt ist. Sie finden auf Seite 11 des Jahresberichtes auch eine Auflistung über Abklärungen, welche neu im Jahresbericht aufgeführt sind. Ich verzichte darauf, im Detail darauf einzugehen, weil Sie dies schriftlich vorliegen haben.

    Die GPK ist die Anlaufstelle für alle, wenn es darum geht, die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns zu überprüfen. Diese Aufgabe gilt es gewissenhaft und mit Nachdruck zu verfolgen. Ich möchte an dieser Stelle deshalb auch dem Sekretariat der GPK der ständerätlichen Schwesterkommission, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle sowie allen Mitgliedern für die Mitarbeit und Unterstützung herzlich danken!

    Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mitteilen, dass auch Sie sich jederzeit an die GPK wenden können, wenn Sie Hinweise auf unrechtmässiges Verhalten der Verwaltung erhalten haben sollten.

  • Redetext
    Ivo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Claude Hêche(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Mon rapport se limitera à l'examen de l'objet relatif à la garantie de l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation de l'administration fédérale décentralisée.

    Pour mémoire, le 27 janvier 2013, les Commissions de gestion des Chambres fédérales ont chargé le Contrôle parlementaire de l'administration de procéder à une évaluation de la thématique que je viens de citer. Parmi les seize autorités recensées, la commission en a sélectionné cinq en vue d'une analyse détaillée: Swissmedic, l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire, l'Autorité fédérale de surveillance en matière de révision, la Commission fédérale de la communication et la Commission de la concurrence. [PAGE 62]

    L'évaluation a notamment porté sur ce que le Conseil fédéral entreprend dans la limite de ses compétences pour garantir l'indépendance de ces autorités. Le 6 octobre 2015, la Commission de gestion a publié son rapport d'enquête dans lequel elle est arrivée à la conclusion que les normes régissant l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation étaient hétérogènes et parfois lacunaires. Il manque par exemple, pour certaines autorités, des dispositions légales visant à éviter les conflits d'intérêts ou à définir des profils d'exigences pour les organes dirigeants.

    En conséquence, la Commission de gestion a formulé quatre recommandations à l'intention du Conseil fédéral, demandant notamment:

    - premièrement, que le Conseil fédéral élabore un concept visant à harmoniser les normes régissant l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation;

    - deuxièmement, que le Conseil fédéral veille dans le cadre de futurs projets de loi à ce que des normes suffisamment détaillées régissent l'indépendance des autorités de surveillance et de régulation à tous les niveaux sur la base d'un concept uniforme;

    - troisièmement, que le Conseil fédéral s'assure que les profils d'exigences précis et transparents soient définis concernant la nomination des organes dirigeants des autorités de surveillance et de régulation et d'accorder davantage d'importance aux compétences de pilotage et de surveillance dont il dispose à travers ces nominations;

    - quatrièmement, que le Conseil fédéral examine les mesures qui seraient susceptibles de renforcer la sensibilisation à l'indépendance au sein des autorités de surveillance et de régulation.

    Dans la foulée, la Commission de gestion a demandé au Conseil fédéral de lui faire part d'ici à la mi-janvier de cette année de sa position sur les constats et les quatre recommandations qu'elle a formulés, ce que le Conseil fédéral a fait lors de sa séance du 18 décembre 2015. La Commission de gestion va donc prochainement se prononcer sur l'avis du Conseil fédéral et examiner par quelles mesures et dans quel délai ces recommandations seront mises en oeuvre.

  • Redetext
    Claude Janiak(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich berichte Ihnen über die Arbeiten der Subkommission EDA/VBS. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass wir gerade gestern einen Bericht veröffentlicht haben, an dem wir im letzten Jahr gearbeitet haben. Er trägt den Titel "Geeignetes Personal im diplomatischen Dienst"; darin wird die Frage aufgeworfen, ob das heute gültige Karrieresystem noch zeitgemäss ist.

    Die GPK beauftragte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Jahre 2013 mit einer Evaluation der internationalen Kooperationen im Bereich der militärischen Ausbildung und Rüstung. Es sollte Klarheit geschaffen werden über die rechtlichen und strategischen Vorgaben für die Kooperationen, die Einhaltung dieser Vorgaben in der Praxis sowie die Abstimmung der Kooperationen auf andere aussenpolitische Interessen. Wir haben in der Folge fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Die Kommission stiess vor allem im Bereich der internationalen Rüstungskooperation auf verschiedene Mängel. Sie stellte fest, dass es dort nicht nur an klaren strategischen Vorgaben fehlt, sondern auch an einer Steuerung der Kooperationen, an Transparenz und teilweise sogar an einer angemessenen Einschätzung der rechtlichen Verbindlichkeit der Abkommen und Vereinbarungen. Mit ihren Empfehlungen forderte die GPK des Ständerates den Bundesrat auf, diese Mängel zu beheben - das machen wir immer, wenn wir Empfehlungen an den Bundesrat richten. Aus Sicht der Kommission müssen die strategischen Vorgaben und Ziele für internationale Kooperationen sowohl im Ausbildungsbereich als auch im Rüstungsbereich sinnvoll konkretisiert werden. Nur auf dieser Grundlage ist es möglich zu überprüfen, ob diese Kooperationen die Schweizer Armee tatsächlich dabei unterstützen, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

    Wir haben auch verlangt, dass die rechtliche Verbindlichkeit der Abkommen sowie der davon abhängigen Genehmigungsverfahren geklärt wird. Wir haben da feststellen müssen, dass das nicht immer klar geregelt ist, dass auch nicht klar geregelt ist, wer hier den Segen dazu geben muss. Vor allem haben wir auch eine stärkere Beachtung der aussenpolitischen Wirkung von Kooperationen sowie den angemessenen Einbezug des EDA beim Abschluss von Abkommen verlangt.

    Wir haben uns letztes Jahr auch intensiv mit den strategischen Zielen des Bundesrates für die Ruag Holding AG befasst. Wir stellten im Frühjahr 2015 bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 2014 der Ruag sowie des Berichtes des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele der Ruag fest, dass die Ruag verschiedene Standorte in der Schweiz schliessen und dabei zahlreiche Arbeitsplätze aus Randregionen in die grösseren Zentren verschieben wird. Gleichzeitig nahmen wir zur Kenntnis, dass der Stellenbestand der Ruag in der Schweiz im Jahr 2014 sank, während die Zahl der Stellen im Ausland anstieg.

    Den GPK war bekannt, dass der Bundesrat, allerdings mit Verspätung, im Frühjahr 2015 noch daran war, die strategischen Ziele für die Ruag für die Jahre 2015 bis 2018 zu erarbeiten. Da das Parlament gemäss Artikel 28 des Parlamentsgesetzes die Möglichkeit hat, bei der Festlegung der strategischen Ziele für verselbstständigte Einheiten mitzuwirken und dazu dem Bundesrat Aufträge zu erteilen, beschlossen die GPK, mit einem solchen Auftrag an den Bundesrat zu gelangen. Mit Schreiben vom 3. Juni 2015 luden wir den Bundesrat ein, in die künftigen Ziele für die Ruag folgende Punkte aufzunehmen: Vorgaben zur regionalpolitischen Verteilung der Standorte bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Randregionen sowie Vorgaben bezüglich des Erhalts bzw. der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei der Erschliessung von neuen Geschäftsfeldern. Da der Bundesrat die strategischen Ziele für die Ruag jeweils den Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Konsultation zu unterbreiten hat, wandten wir uns gleichzeitig mit einem Schreiben an die beiden SiK und baten sie, dem Anliegen der beiden GPK im Rahmen ihrer Befassung mit den neuen Zielvorgaben für die Ruag besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

    In seinem Antwortschreiben vom 1. Juli 2015 teilte der Vorsteher des VBS den beiden GPK mit, dass ihre Anliegen im Entwurf der neuen strategischen Ziele für die Ruag berücksichtigt würden. Der Entwurf enthalte Vorgaben, mit denen bestimmt werde, dass die Ruag ihr Immobilienportfolio künftig nicht allein nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften habe, sondern dass sie dabei auch regionalpolitische Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen solle.

    Die GPK kam zum Schluss, dass damit ihrem ersten Anliegen, nämlich dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den Randregionen, nicht genügend Rechnung getragen wurde. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates gelangte im Rahmen der Konsultation zu den überarbeiteten strategischen Zielen für die Ruag zur selben Ansicht. In ihrer diesbezüglichen Stellungnahme an den Bundesrat von Ende August 2015 schloss sich die SiK des Ständerates daher der Forderung der beiden GPK an.

    Die GPK werden sich dieses Jahr ebenfalls wieder, und zwar im April 2016 an der ordentlichen Sitzung mit der Ruag, mit den strategischen Zielen der Ruag befassen und dann sehen, ob die Versprechungen, die gemacht worden sind, auch eingehalten werden.

  • Redetext
    Alex Kuprecht(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Die Geschäftsprüfungsdelegation überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Dazu gehören der zivile Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Militärische Nachrichtendienst (MND) sowie das Zentrum für elektronische Operationen der Armee. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht durch die GPDel. Ebenso wie die GPK legt auch die GPDel den Schwerpunkt ihrer Kontrolltätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Ihre Oberaufsicht versteht die GPDel in erster Linie als Kontrolle darüber, wie die Exekutive ihre Aufsicht wahrnimmt.

    Für seine Aufsicht über den Nachrichtendienst verfügt der Vorsteher des VBS über ein eigenes Kontrollorgan. Die GPDel erhält die Inspektionsberichte dieser Aufsichtsbehörde und verfolgt, wie die vom Vorsteher des VBS angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden. Als die GPDel im Jahre 2008 die gesetzlichen Grundlagen für den zivilen Nachrichtendienst schaffen half, war es ihre Absicht, dass nachrichtendienstliche Aufgaben militärischer Art durch den Nachrichtendienst der Armee und nicht mehr durch den zivilen Nachrichtendienst erfüllt würden. Eine Inspektion der Aufsicht über den Nachrichtendienst ergab jedoch, dass sich Organisationseinheiten im NDB weiterhin mit militärischen Themen befassten, insbesondere im Bereich der Luftkriegsführung. Der Vorsteher des VBS folgte den Empfehlungen der Aufsicht über den Nachrichtendienst, militärische Nachrichtendienstzellen im Militärischen Nachrichtendienst zu konzentrieren und damit einen streitkräfteübergreifenden Nachrichtendienst zu schaffen.

    Die GPDel begrüsste dieses Vorhaben im Februar 2015 explizit. Als die Umsetzung beim NDB und bei der Armee auf Schwierigkeiten stiess, wurde die GPDel erneut aktiv. Ende Dezember informierte der Vorsteher des VBS dann die Verwaltungsdelegation, dass per 1. Januar 2016 die Stellen der Gruppe Luftkriegsführung vom NDB zum Militärischen Nachrichtendienst transferiert würden und dass nun auch die langfristige Finanzierung geregelt sei.

    Neben den Inspektionsberichten der Aufsicht über den Nachrichtendienst hat die GPDel auch den Jahresbericht der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung behandelt und sich wie jedes Jahr mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft getroffen. Weiter nahm die GPDel die regelmässigen Berichterstattungen des Bundesrates und des VBS entgegen. Dazu gehören der Bericht über die Tarnidentitäten, mit welchen der Nachrichtendienst des Bundes seine Mitarbeitenden und diejenigen der kantonalen Staatsschutzorgane sowie Informanten ausstatten kann, sowie der Bericht über die ausgesprochenen Tätigkeitsverbote.

    Weiter befasste sich die GPDel mit der Berichterstattung an den Chef VBS über die Operationen, mit denen der NDB menschliche Quellen im In- und Ausland führt. Nachdem die Nachrichtendienstaufsicht zum Schluss gekommen war, dass die Beurteilung der Operationen verbessert werden könnte, wenn der NDB dafür einheitliche Kriterien verwenden würde, setzte sich auch die GPDel für dieses Anliegen ein. Im Oktober 2015 begrüsste die GPDel die neuen Kriterien, welche die Nachrichtendienstaufsicht mit dem NDB erarbeitet hatte. Sie sollen bei der Berichterstattung 2016 dann erstmals zur Anwendung gelangen.

    Im Frühjahr 2015 überprüfte die GPDel den aktualisierten Grundauftrag des Nachrichtendienstes des Bundes. In der Folge bat sie den Bundesrat, den Kreis der möglichen Informationsempfänger des NDB im Lichte der gesetzlichen Vorgaben anzupassen, was der Bundesrat noch vor Jahresende tat.

    Im Zusammenhang mit dem Problem der Dschihad-Reisen besuchte die GPDel bei der Bundeskriminalpolizei und beim NDB die Stellen zur Bekämpfung des Dschihadismus im Internet. Das sind verschiedene Bereiche, die zusammen das Dschihadismus-Monitoring im Internet durchführen. Weiter liess sich die GPDel über die Arbeiten der Task-Force Tetra informieren, die unter der Leitung von Fedpol steht. Für die GPDel war es unabdingbar, dass auch die Armee in die Eventualplanung der Kantone für den Fall eines Attentates einbezogen würde. Sie wandte sich deshalb mit dieser Forderung an den Sicherheitsausschuss des Bundesrates.

    Im April 2014 hatte sich die GPDel mit einem Mitbericht in die Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes eingebracht. Es ging dabei vornehmlich um Verbesserungsvorschläge aus der Perspektive der Aufsichts- und Kontrollverfahren. Nachdem der Nationalrat bereits einen Teil der Anträge der GPDel akzeptiert hatte, übernahm der Ständerat im Jahr 2015 weitere Vorschläge der GPDel. Letztlich gehen drei Viertel der Bestimmungen, die gegenüber dem Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes geändert wurden, direkt oder indirekt auf Anträge zurück, die auf den jahrelangen Erfahrungen der GPDel oder ihrer Präsidenten basieren.

    Bereits im Jahr 2010 hatte die GPDel von der Absicht des NDB erfahren, eine Begleitgruppe zur Ausarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes einzusetzen. Im Frühjahr 2015 beschäftigte sich die Öffentlichkeit mit der Existenz dieses Gremiums. Anfang Sommer liess sich die GPDel deshalb vom NDB einen Überblick über die Tätigkeit, welche die [PAGE 61] Gruppe während knapp drei Jahren bis November 2013 ausgeübt hatte, geben.

    Nach der Verabschiedung des Gesetzes beschloss die GPDel, dem Bundesrat mitzuteilen, dass sie gestützt auf Artikel 151 des Parlamentsgesetzes die Entwürfe der Verordnungen zum Nachrichtendienstgesetz zur Konsultation erhalten wolle. In ihrem Schreiben vom 5. November 2015 an den Bundesrat wies die GPDel ferner darauf hin, dass ihr der rechtzeitige Aufbau der neuen unabhängigen Aufsichtsbehörde gemäss den Artikeln 76 bis 78 des neuen Nachrichtendienstgesetzes sehr wichtig sei, weshalb sie den Bundesrat auch bat, sie darüber informiert zu halten.

    Im November 2015 konnte die GPDel ihre Nachkontrolle zu ihrer Inspektion zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst des Bundes von 2012 abschliessen. Nachdem die Delegation im Sommer 2013 ihren Bericht abgegeben hatte, setzte der Bundesrat rasch den grössten Teil der Empfehlungen um. Im Jahr 2015 überprüfte die GPDel dann noch die Umsetzung der letzten Empfehlungen, die das Risikomanagement, die Sicherheitskonzepte für die Systeme des NDB sowie des VBS sowie die Überprüfung der Informatiksicherheit auf Stufe Bund betrafen.

    Auf Wunsch einer österreichischen Delegation von Parlamentarierinnen und Parlamentariern und Beamten des Innenministeriums, die sich Anfang 2015 in Bern über das neue Nachrichtendienstgesetz informieren wollte, kam es auch zu einer Aussprache mit der Geschäftsprüfungsdelegation. Im Oktober 2015 reiste die Geschäftsprüfungsdelegation selbst nach Paris und traf dort die parlamentarische Nachrichtendienstdelegation, welche die Oberaufsicht über die französischen Nachrichtendienste ausübt. Diese ist wie die GPDel ein Organ aus Mitgliedern beider Kammern des Parlamentes, sie besteht aus vier Senatoren und vier Abgeordneten. Die Informationen, die die GPDel dabei erhielt, sind für sie sehr wertvoll und geben Hinweise über das Funktionieren der Aufsichten anderer Länder über ihre Nachrichtendienste.

    So weit die Berichterstattung aus der Geschäftsprüfungsdelegation.

  • Redetext
    Hans Stöckli(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Da wir noch eine halbe Stunde zur Verfügung haben, werden wir uns insgesamt kurzfassen. Ich empfehle Ihnen aber, den Jahresbericht selbst noch als Bettlektüre zu geniessen. Wir haben uns in der GPK sehr angestrengt, um Ihnen einen substanziellen, guten Bericht vorlegen zu können. Er wurde am 29. Januar 2016 einstimmig gutgeheissen, und wir haben beschlossen, ihn zu veröffentlichen. Er stützt sich auf Artikel 157 des Parlamentsgesetzes und wurde im Vorfeld den betroffenen Behörden zur Stellungnahme unterbreitet. Die jeweiligen Einwände oder Verbesserungsvorschläge wurden soweit möglich berücksichtigt. Dieser Bericht gibt einen vollständigen Überblick über die Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im letzten Jahr. Er enthält Informationen über die Arbeitsmethoden und über die Arbeitsprozesse, über die Probleme mit bestimmten Aufsichtsgeschäften und die jeweils erzielten Resultate. Der Bericht enthält auch viele Informationen, die bisher nie veröffentlicht wurden; er ist also eine Fundgrube auch für findige Journalisten.

    Kollege Kuprecht wird das Kapitel zur Geschäftsprüfungsdelegation erörtern, Kollege Janiak dasjenige der Subkommission EDA/VBS und Kollege Hêche zu guter Letzt noch die Geschäfte der Subkommission EDI/UVEK.

    Ich überspringe hier die Einführungsvoten zum Funktionieren und zur rechtlichen Grundlage der Geschäftsprüfungskommission. Ich sage nur, wie wichtig die Oberaufsicht in einem Rechtsstaat ist. In einem Rechtsstaat haben auch die Bürgerinnen und Bürger Anspruch darauf, die Arbeit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, im Sinne der Dienstleistung, erklärt zu bekommen. Die GPK hat äusserst weitgehende Aufsichts- und Einsichtsrechte, und diese werden von uns auch entsprechend in Anspruch genommen. Auch das Amtsgeheimnis ist - ausgenommen sind die Geheimhaltungsverpflichteten - keine Barriere für unsere Tätigkeit.

    Am 29. Januar letzten Jahres haben wir bei der Beratung des Jahresprogramms gestützt auf die vorgängige Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle folgende Themenbereiche zur Untersuchung ausgeschieden: einerseits die elektronische Auszählung von Stimmen, das E-Counting, andererseits - ganz wichtig - die Auswirkungen der Freihandelsabkommen. Und wir haben auch ein Reservethema definiert, nämlich die Verwendung unterschiedlicher Bevölkerungsszenarien; wir haben vorhin ja bei der Problematik des Bundesamtes für Statistik gesehen, welche Bedeutung das hat. Dieses Reservethema wurde leider nicht bearbeitet, weil die beiden erstgenannten Themen die Arbeitskräfte genügend absorbierten.

    Im letzten Jahr wurden verschiedene Untersuchungen aus früheren Jahren abgeschlossen. Zur Untersuchung betreffend die externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung: Der Bericht stammt vom 24. März 2015, und er stellt fest, dass zwar der Rückgriff der Bundesverwaltung auf externe Mitarbeitende in gewissen Fällen gerechtfertigt und zweckmässig sei, aber in der aktuellen Praxis mehrere Punkte anzupassen seien - das ist noch diplomatisch ausgedrückt. Nachdem der Bundesrat in den meisten beanstandeten Bereichen Anpassungen in Aussicht gestellt hatte, entschied die GPK-SR, vorerst Ruhe zu geben und dann in zwei Jahren eine Nachkontrolle zu machen. Betreffend die Untersuchung der Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der zentralen Verwaltung haben wir ebenfalls teilweise Lücken entdeckt und ein uneinheitliches Vorgehen bemerkt. Wir haben dem Bundesrat bis Anfang dieses Jahres eine Frist eingeräumt, um Stellung nehmen zu können.

    Über die Untersuchung betreffend die internationale Kooperation bei der militärischen Ausbildung wird Kollege Janiak berichten.

    Last, but not least haben wir uns auch intensiv mit der Inspektion der Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat auseinandergesetzt. Der Bericht vom 15. November 2013 sah sechs Empfehlungen vor, welche der Bundesrat mehrheitlich befolgen wollte. Wir haben dann in der Inspektion im Juni das Geschäft vorderhand abschliessen können und eine Nachkontrolle in zwei Jahren in Aussicht gestellt.

    Die Nachkontrollen sind von grösster Bedeutung, weil sie eben dann zeigen, dass wir nicht nur untersuchen, sondern uns auch dafür interessieren, welche Folgen unsere Untersuchungen gehabt haben. So haben wir zahlreiche Nachkontrollen durchgeführt. Ich erwähne nur die wichtigsten: die Inspektion zur Organisation der Bekämpfung der Grippeepidemie, die Steuerung der Sozialversicherung durch den Bundesrat.

    Ein Thema, das uns sehr stark beschäftigte, war der Beizug von Experten durch die Bundesverwaltung. Im Rahmen dieser Untersuchung prüfte die GPK-SR insbesondere, welche Lehren aus den beschaffungsrechtlichen Vorfällen im Staatssekretariat für Wirtschaft und im Bundesamt für Strassen im Hinblick auf den Aufbau eines flächendeckenden Beschaffungscontrollings und eines Vertragsmanagements der Bundesverwaltung zu ziehen sind.

    Im Weiteren haben wir Abklärungen zu den folgenden Themen beschlossen und zum Teil auch durchgeführt:

    In Bezug auf die Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die HSBC Private Bank Suisse AG, welcher Fälle von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei vorgeworfen wurden, haben wir verschiedene Gespräche geführt und Untersuchungshandlungen vorgenommen. An der Sitzung vom 21. Mai des letzten Jahres ist die GPK-SR zum Schluss gekommen, dass aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht kein Handlungsbedarf besteht.

    Wir haben Abklärungen zur Überwachung des Medizinproduktemarktes durch Swissmedic vorgenommen. Darüber wird Herr Kollege Hêche berichten. [PAGE 60]

    Sodann haben wir Abklärungen zur Personalsituation in der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgenommen: Gewisse Mitarbeitende hatten in der Öffentlichkeit starke Kritik geübt. Wir haben unter anderem mit dem Direktor Gespräche geführt und festgestellt, dass die Empfehlungen, welche er zusammen mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle erlassen hat, umgesetzt worden sind, sodass aufseiten der GPK kein weiterer Handlungsbedarf mehr bestanden hat.

    Abklärungen zu den Sicherheitsfragen betreffend die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, welche tätlichen Angriffen ausgesetzt waren, sind ebenfalls vorgenommen worden. Nachdem der Rat die Motion Berberat 14.3579 abgelehnt hat, welche verlangt hatte, dass die Strafverfolgung von Delikten gegen Magistratspersonen von Amtes wegen zu eröffnen sei, sind die Abklärungen nicht weiterverfolgt worden.

    Wir haben Abklärungen betreffend das umstrittene Open-Source-Projekt von Open Justitia vorgenommen und festgestellt, dass kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht, weil das Bundesgericht von sich aus auf die Fortsetzung des Projektes verzichtet hat, zumindest so lange, wie keine gesetzliche Grundlage dafür besteht.

    Dann haben wir Abklärungen betreffend die Aufhebung des Beschwerderechtes in Strafsachen von einfach Geschädigten vorgenommen. Ich will darauf verzichten, das weiter auszuführen. Interessierte können es nachlesen.

    Und schliesslich gab es Abklärungen betreffend die veralteten Abhöranlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Es ist erfreulich festzustellen, dass sich das neue System technisch offenbar besser in die Landschaft einfügt.

    Wir haben insgesamt zwölf Medienmitteilungen verfasst, der Öffentlichkeit acht Berichte zur Verfügung gestellt und einen Brief an den Bundesrat geschickt.

    Zum Schluss noch ein Wort zu den Folgen des Insieme-Berichtes, welchen wir ja zusammen mit der anderen Aufsichtskommission, der Finanzkommission, in den Jahren 2013 bis 2015 erstellt haben: Wir haben dann festgestellt, dass auch in der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden Handlungsbedarf gegeben ist und dass die Informationsflüsse neu zu regeln sind. Gestützt auf diese Tatsachen haben wir entsprechende Vorstösse eingereicht. Die Motionen, die der Bundesrat jetzt bearbeitet, sollten dazu führen, dass im Sommer 2016 unseren Aufsichtskommissionen Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet werden.

    Schliesslich vielleicht noch die Kritik: Wir haben vieles entdeckt und festgestellt, was nicht funktioniert. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir über eine sehr gute Verwaltung verfügen, die insgesamt sehr gute Arbeit leistet. Dementsprechend hat die Arbeit der GPK Sinn ergeben. Damit die Verwaltung aber ihre Arbeit künftig weiterhin gut erledigen kann, muss sie gestärkt werden.

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