CE
lic. iur.

Corina Eichenberger-Walther

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizAargau

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Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Aargau
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Personal
Gender
Female
Born
14. Oktober 1954
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Q1132782
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CHE
Source updated
14.11.2025
Record updated
03.06.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(107)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat haben am 10. April das Schweizerische Bundesgericht - dieses Mal in Luzern und nicht in Lausanne - besucht und dort mit Präsident Ulrich Meyer, den Mitgliedern der Verwaltungskommission, Bundesrichterin Martha Niquille und Bundesrichter Yves Donzallaz, sowie Generalsekretär Tschümperlin die jährliche Aussprache geführt. Im Anschluss daran führten die Subkommissionen Gespräche mit der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes, Marianne Ryter, dem Präsidenten des Bundesstrafgerichtes, Stephan Blättler, sowie dem Präsidenten des Bundespatentgerichtes, Mark Schweizer.

    Einmal mehr waren die Fallzahlen ein Thema. 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter, 153 Bundesgerichtsschreiberinnen und -schreiber sowie das Gerichtspersonal erledigten insgesamt 8040 Fälle, was einen neuen Rekord darstellt. Die 8000er-Marke ist nun geknackt. Der Output, d. h. die Anzahl erledigter Fälle, überstieg die Eingänge, was sehr erfreulich ist. Ein Vorteil der Flexibilität des Globalbudgets ist, dass die Zahl der Gerichtsschreiberinnen und -schreiber durch eine Verlagerung der Stellen aus den Diensten in die Rechtsprechung leicht gestiegen ist, was zur Erledigung einer höheren Anzahl an Fällen beigetragen hat.

    Beschäftigt haben das Schweizerische Bundesgericht auch das Bundesgerichtsgesetz, das in der parlamentarischen Beratung ist, sowie das Projekt Justitia 4.0. Das Schweizerische Bundesgericht führt zurzeit die Justizkonferenz an; einmal im Jahr treffen sich die Vertreter der obersten Gerichte der 26 Kantone. Im letzten Jahr konnte sie die Governance für dieses Projekt fertigstellen, und das Kick-off-Meeting fand im letzten Februar statt. Dabei ging es um die zentrale Frage der Positionierung der Gerichte innerhalb des Programms "Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz". Die Arbeitsweise wird erleichtert, indem der Zugriff auf die Akten der Vorinstanzen künftig elektronisch zur Verfügung stehen wird, was mehr Effizienz mit sich bringen wird.

    Weiter war die Koordination der Rechtsprechung gemäss Artikel 23 Absatz 1 des Bundesgerichtsgesetzes Thema der Aussprache. Dabei geht es vor allem um Praxisänderungen, zu denen die Vereinigung der betroffenen Abteilungen obligatorisch die Zustimmung zu geben hat. Hat eine Abteilung über eine grundlegende Rechtsfrage zu entscheiden, die mehrere Abteilungen betrifft, so erfolgt die Einholung der Zustimmung auf Beschluss der Abteilung. Künftig soll gar in einem Koordinationsverfahren eine Praxisänderung noch breiter abgestützt werden, im Idealfall durch alle 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Diese Verfahren sind nie öffentlich, da es sich um eine Diskussion über abstrakte Rechtsfragen handelt. Die Entscheidung über solche abstrakte Rechtsfragen ist alsdann für die urteilende Abteilung verbindlich. Die Aufsicht über beziehungsweise Zusammenarbeit mit den erstinstanzlichen Gerichten in Bellinzona und St. Gallen läuft gut und ergab keine speziellen Bemerkungen.

    Die Strafkammern in Bellinzona verzeichneten 73 Eingänge und 72 Erledigungen. Die Zahlen sind im Vergleich zum letzten Jahr hoch. Die Beschwerdekammer hatte 703 Eingänge und 717 Erledigungen, also im Rahmen des Vorjahres. Herausfordernd für das Bundesstrafgericht sind vor allem die unregelmässigen Eingänge in den verschiedenen Landessprachen. Infolge von verschiedenen Personalmutationen brauchte es bei der Besetzung der Verwaltungskommission etwas Flexibilität. Die Funktionsfähigkeit war jedoch nie beeinträchtigt.

    In der Aussprache mit dem Bundesverwaltungsgericht zeigte sich, dass erfreulicherweise mehr Fälle erledigt werden konnten als eingegangen sind. Vor allem erhöhte sich die Zahl der Eingänge im Kartellrecht. Diese Verfahren sind sehr umfangreich und rechtlich komplex, und durch Umorganisation wird da versucht, die Fälle effizient zu verhandeln und die Verfahrensdauer im Griff zu behalten.

    Das Bundespatentgericht funktioniert gut. Es gab 29 Eingänge. Die Zahl der ordentlichen Verfahren hat abgenommen, während die Zahl der summarischen Verfahren gleich geblieben ist. Die mittlere Verfahrensdauer konnte von 541 auf 438 Tage gesenkt werden.

    Generell kann gesagt werden, dass die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte gut funktioniert. Die Aussprache zeigte auch, dass die Zusammenarbeit und der Betrieb in den erstinstanzlichen Gerichten gut laufen.

    Im Namen der Geschäftsprüfungskommission bitte ich Sie, den Jahresbericht der eidgenössischen Gerichte zu genehmigen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die FDP-Liberale Fraktion tritt einstimmig auf das neue Gesetz ein und bittet Sie, dasselbe zu tun.

    Die Zusammenarbeit der Partnerorganisationen in der Vorsorge und Ereignisbewältigung innerhalb des Systems Sicherheit der Schweiz ist von grundlegender Bedeutung und muss gestärkt werden. Eine Verbesserung des Schutzes unserer kritischen Infrastrukturen und der Schutz sowie Abwehrmassnahmen gegen Cyberrisiken und ABC-Risiken sind unumgänglich. Diese Einsätze im Ernstfall werden oft unterschätzt, und die Vernetzung sowie schnelle Handlungsfähigkeit dieser Akteure ist für die Gewährleistung der Sicherheit zugunsten unserer Bevölkerung und möglichst schneller Rettung enorm wichtig.

    Durch das revidierte Gesetz werden nicht nur die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen besser und klarer geregelt, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Alarmierungs- und Telekommunikationssystems mit den entsprechenden Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Dritten. Auf dieser Gesetzesbasis kann dann das Datenverbundsystem, das nach diesem Geschäft diskutiert wird, beschafft und eingeführt werden.

    Im Gesetz werden auch die Anpassungen des Dienstleistungssystems an die aktuellen Erfordernisse und Bedrohungen, die Bestandesfragen, die Reduktion und Flexibilisierung der Schutzdienstpflichtdauer sowie die Führungskompetenzen des Kaders geklärt und gestärkt. Allerdings wird dadurch das Bestandesproblem im Zivilschutz, das aufgrund der differenzierten Tauglichkeit in der Rekrutierung für die Armee geschaffen wurde, leider nicht gelöst. Daran muss noch gearbeitet werden. Generell wird die Leistungs- und Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes verbessert.

    Die FDP-Liberale Fraktion wird die Minderheit Flach, die den Zivildienst in Artikel 3 nicht als Partnerorganisation betrachtet, unterstützen. Der Bevölkerungsschutz wird im Verbund der Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, technische Betriebe, Gesundheitswesen und Zivilschutz durch die Kantone gewährleistet, während der Zivildienst wie die Armee in der Bundeskompetenz liegt. Die Integrierung des Zivildienstes müsste nebst der Klärung der Kompetenzen von Bund und Kantonen auch in der Ausbildung neu organisiert werden.

    Die FDP-Liberale Fraktion befürwortet das heutige System der Schutzraumpflicht bzw. der Ersatzabgabe und ist skeptisch gegenüber Durchdienereinsätzen, die für Engagements bei Einsatz- und Ausbildungsunterstützung, für Einsätze bei Grossanlässen sowie zum Kulturgüterschutz vorgesehen sind. Es war ein ursprünglicher Wunsch der Kantone, der heute vor allem in der Westschweiz Unterstützung findet. Auf die einzelnen Punkte und Minderheiten werden wir später in der Detailberatung eingehen.

    Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Gesetzesvorlage einzutreten.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die FDP-Liberale Fraktion tritt einstimmig auf das Geschäft ein und bittet Sie, dasselbe zu tun. Ebenso lehnt sie alle Minderheitsanträge ab und wird jeweils die Mehrheit unterstützen.

    Das jährliche Treffen in Davos gehört mittlerweile zu den international wichtigen Treffen in unserem Land und stellt eine wertvolle Plattform dar, um die schweizerischen Positionen gegenüber ausländischen Staaten und ihren Regierungen, aber auch gegenüber privaten Unternehmen zu vertreten. Die zwischen den verschiedenen Verantwortungsträgern und auch mit den Mitgliedern unserer Regierung geknüpften Kontakte sind für unser Land von hoher Wichtigkeit. Auch die weltweite Sichtbarkeit und Ausstrahlung des WEF stärken die Stellung der Schweiz als Sitz internationaler Organisationen. [PAGE 1637]

    Davos ist Ende Januar ein Ort der Begegnung und des Dialoges in einem sicheren Land. Dies wollen wir beibehalten. Die Organisation des WEF ist bewährt und erprobt, und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeikorps und der Kantonspolizei Graubünden sowie der Armee läuft gut. Die Kapo Graubünden wird sonst nicht weiter in der Lage sein, die Sicherheit am WEF für die zahlreichen ausländischen Gäste und Mitglieder der verschiedenen Regierungen, auch gemeinsam mit anderen kantonalen Polizeikorps, zu gewährleisten. Für die Armee, die mit etwa 4000 WK-Soldaten Assistenzeinsätze leistet, ist das WEF eine geeignete Möglichkeit eines realen Engagements. Dies rechtfertigt auch diesen Einsatz im Assistenzdienst und die dafür vorgesehenen jährlichen Ausgaben. Diese Mittel stammen aus dem ordentlichen Budget des VBS.

    Die WK-Soldaten leisten während des WEF einen ordentlichen Ausbildungsdienst. Ich konnte anlässlich eines Truppenbesuches im Januar 2017 Einblick erhalten und auch im Kontakt mit den Soldaten feststellen, dass es sich um einen interessanten und herausfordernden Dienst handelt. Die Soldaten müssen dort recht harte Zeiten durchstehen. Damals war die Kälte sehr gross, und draussen die feinen Geräte der Luftabwehr zu bedienen war nicht ganz einfach. Die Bedeutung des WEF rechtfertigt auch die finanzielle Unterstützung der Sicherheitsmassnahmen durch den Bund.

    Die FDP-Liberalen beantragen Ihnen, den Verpflichtungskredit von 11,025 Millionen Franken zu genehmigen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Die Schweiz ist völkerrechtlich verpflichtet, den Schutz von Staats- und Regierungschefs zu gewährleisten. Dieser Schutz fällt nicht in die Verantwortlichkeit des WEF, sondern in diejenige des Bundes und der Kantone. Dazu gibt es den erwähnten etablierten Finanzierungsschlüssel.

    Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Im Rahmen der Diskussion des Nachrichtendienstgesetzes in den Sicherheitspolitischen Kommissionen und alsdann in den Räten stand im Vorfeld der Referendumsabstimmung vom 25. September 2016 die Sicherstellung einer verbesserten und unabhängigen Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes im Vordergrund. In Anbetracht der Einführung der neuen Beschaffungsmassnahmen und damit des Ausbaus der Handlungsfähigkeit des Nachrichtendienstes wurden die verschiedenen Varianten einer strikten und unabhängigen Aufsicht intensiv diskutiert, wohl auch noch als langandauernde Nachwirkung der Fichenaffäre. Noch in der parlamentarischen Beratung wurde die Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes im Gesetz als Ergänzung zur Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation konkretisiert.

    Am 1. September 2017 ist das Nachrichtendienstgesetz in Kraft getreten, und die Aufsichtsbehörde nahm gleichen Datums ihre Arbeit auf. Die Aufsicht wurde so installiert, dass sie rein administrativ beim Generalsekretariat des VBS angesiedelt ist. Hingegen ist sie in ihrer Prüftätigkeit vollkommen unabhängig, sie verfügt über ein eigenes Budget von etwa 2,1 Millionen Franken und ist auch örtlich ausserhalb des VBS angesiedelt. Alle regulatorischen und administrativen Grundlagen sind damit geschaffen. Die Verordnungen gingen ins Konsultationsverfahren bei den beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen und wurden alsdann verabschiedet. Die unabhängige Aufsicht arbeitet seit einem Jahr mit rund zehn Personen, die Rekrutierung für die entsprechenden Funktionen ist abgeschlossen, die letzte Einstellung erfolgte vor Kurzem, und die Behörde ist voll funktionsfähig und aktiv.

    Die Sicherheitspolitische Kommission wird an einer der nächsten Sitzungen den Vorsteher der Behörde kennenlernen und sich ein Bild über die bereits laufenden Arbeiten sowie die künftigen Absichten und das prüfungstechnische Vorgehen machen können.

    Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer letzten Sitzung die Absicht des Bundesrates, die Motion als erfüllt abzuschreiben, diskutiert. Der Bundesrat hat nochmals ausgeführt, dass die Behörde vollständig unabhängig arbeitet und keinerlei Weisungen unterworfen ist. Damit sind die in der parlamentarischen Diskussion und im Abstimmungskampf betonten Anliegen einer griffigen und unabhängigen Aufsicht über den Nachrichtendienst erfüllt. Artikel 76 des Nachrichtendienstgesetzes regelt die Stellung der Aufsichtsbehörde und hält die Weisungsungebundenheit explizit fest. Zudem darf die ebenso aktive und kritische Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation nicht ausser Acht gelassen werden.

    Eine Minderheit der Kommission zweifelt, ob die Aufsicht genügend unabhängig ist, und will den Bericht an den Bundesrat zurückweisen, mit dem Auftrag, nach zweijähriger Tätigkeit die Zweckmässigkeit des Systems zur Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes zu evaluieren und in einem Bericht die Vor- und Nachteile einer von der Bundesverwaltung unabhängigen Aufsichtsbehörde aufzuzeigen.

    Der Bundesrat sicherte in der Kommission zu, dass im Jahr 2020 ohnehin die Kontrolle über die Kabelaufklärung neu zu regeln sei, weshalb dann die Aufsicht generell nochmals angeschaut werde.

    Die Kommission beschloss mit 16 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung, die Motion abzuschreiben, und bittet Sie, dasselbe zu tun.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommissionen des Ständerates und des Nationalrates, die für die Bundesanwaltschaft und das Bundesgericht zuständig sind, haben am 11. April dieses Jahres das Bundesgericht in Lausanne besucht und haben mit dem Präsidenten, Ulrich Meyer, den Mitgliedern der Verwaltungskommission Martha Niquille und Yves Donzallaz sowie dem Generalsekretär, Paul Tschümperlin, ein Gespräch geführt. Im Laufe des Gesprächs kamen die Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Jean-Luc Baechler, des Bundesstrafgerichtes, Tito Ponti, sowie des Bundespatentgerichtes, Mark Schweizer, dazu.

    Vertieft diskutiert wurden im Wesentlichen einmal mehr die steigenden Fallzahlen, das Controlling sowie die Entwicklung in der strafrechtlichen Abteilung, dann der Einsatz der nebenamtlichen Richterinnen und Richter sowie die Gerichtsgebühren in Verfahren vor dem Bundesgericht und vor den erstinstanzlichen Gerichten.

    Zum Bundesgericht: Leider gab es 2017 mit 8027 Fällen wieder einen Rekordeingang. Es konnten ähnlich viele Fälle erledigt werden, sodass die Geschäftslast ungefähr gleich geblieben ist. Im zwölften Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes, dessen Hauptziel eine deutliche und nachhaltige Entlastung des Bundesgerichtes war, muss leider festgestellt werden, dass dieses Ziel verfehlt wurde. Eine Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes steht an und ist notwendig. Eine massive Zunahme gibt es bei den strafrechtlichen Fällen. Sowohl die strafrechtliche Abteilung mit 1500 Fällen als auch die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung, die einige Hundert strafrechtliche Zwischenentscheide zu prüfen hatte, verzeichneten eine Zunahme. In Anbetracht der hohen Fallzahlen halfen andere Abteilungen wo immer möglich aus, was, obwohl es eine Herausforderung darstellte, für die flexible Arbeitsweise beim Bundesgericht spricht. Die Zunahme der Fälle steht in einem klaren Zusammenhang mit der Strafprozessordnung, das heisst mit dem darin installierten Staatsanwaltsmodell und dem damit verbundenen Ausbau der Verteidigungsrechte. Damit können mehr Entscheide angefochten werden.

    Die Situation im Zusammenhang mit den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern, die ja letztes Jahr bereits Thema war, hat sich dank des Einsatzes der Verwaltungskommission erheblich verbessert. Bei den 151 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern gibt es zurzeit viele Rücktritte infolge Pensionierung. Dies wirkt sich, mindestens kurzfristig, auf die Qualität, aber auch auf die Quantität bei der Erledigung von Fällen aus. Die Einarbeitung neuer Mitarbeitender erfordert generell mehr Einsatz.

    Ein Thema war auch die Erhöhung der Gerichtsgebühren. Dabei geht es nicht um eine generelle Erhöhung dieser Gebühren, sondern um die Erhöhung der maximalen Gerichtsgebühr. Es gibt sehr viel mehr Fälle mit sehr hohen Streitsummen, was eine Erhöhung der Obergrenze dieser Gebühren rechtfertigt.

    Das elektronische Gerichtsdossier ist auf Kurs. Das Projekt läuft, und die Kantone machen mit. Die Gesetzesänderung sollte bis Ende August dieses Jahres die Ämterkonsultation durchlaufen haben.

    Zu diskutieren gab es im Weiteren etwas zum Thema Unabhängigkeit der Richter sowie zu den Fragen der Aufhebung der Immunität beziehungsweise der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Richtern, was im letzten Jahr in Bellinzona am Bundesstrafgericht zu einer schwierigen Situation geführt hatte. Unsere Subkommission Gerichte hat beschlossen, sich mit diesen Fragen noch vertieft zu befassen, im Hinblick auf eine für alle Seiten gute Lösung.

    Die Aussprache mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes ergab ebenfalls hohe Fallzahlen und zum Glück fast gleich hohe Erledigungszahlen. Die Geschäftslast ist daher auch hier ungefähr gleich geblieben, wobei sich die Erledigungsdauer - neun Monate - leider gegenüber den letzten Jahren erhöht hat. Dank den zusätzlichen vier Richterinnen und Richtern, die auf zwei Jahre angestellt wurden, können die nun noch vorhandenen Rückstände im Asylbereich abgetragen werden. Dabei handelt es sich meist um kompliziertere Fälle. Der Präsident stellte eine klare Zunahme der Fälle im Kartell- und Wettbewerbsrecht fest. Es mussten dort Massnahmen ergriffen werden, um die Erledigungsdauer im Griff zu behalten. [PAGE 905]

    Auch am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist mit 74 Fällen in diesem Jahr gegenüber 57 Fällen im Vorjahr eine Zunahme der Fälle zu verzeichnen. Dazu gilt es zu erwähnen, dass ein im rechtlichen und tatbeständlichen Umfang sehr grosser Fall mit sehr vielen Zivilklägern das Gericht ausserordentlich stark beschäftigte und es mit den vorhandenen Kapazitäten an seine Grenzen brachte.

    Das Bundespatentgericht mit einem neuen Präsidenten funktioniert sehr gut, erledigt immer noch vergleichsweise sehr viele Fälle und gab keinerlei Anlass zu weiteren Diskussionen.

    Generell darf gesagt werden, dass die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte gut funktioniert und auch die Gespräche mit den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte zeigten, dass die Zusammenarbeit und der Betrieb gut laufen.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der Geschäftsprüfungskommission, den Jahresbericht der eidgenössischen Gerichte gutzuheissen.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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