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Alexander Tschäppät

Former member
Sozialdemokratische Partei
SchweizBern

·

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Bern
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
16. April 1952
Died
4. Mai 2018
References & source
Wikidata
Q74144
Source body
CHE
Source updated
05.08.2026
Record updated
09.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(7323)
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Speeches(34)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ziel der Initiative war es, rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter von gewissen Berufskategorien lebenslänglich - im Initiativtext heisst es "endgültig" - auszuschliessen. Im Widerspruch dazu gilt es, Artikel 36 der Bundesverfassung zu berücksichtigen, gemäss welchem unser Handeln bei der Einschränkung von Grundrechten verhältnismässig sein muss.

    In Bezug auf pädophile Täter setzt der bundesrätliche Entwurf die Forderung der Initianten vollumfänglich durch: Hier ist Nulltoleranz die Maxime, und eine nachträgliche Überprüfung des Tätigkeitsverbots wird unter allen Umständen ausgeschlossen. Aber wie sieht es für die übrigen Täter aus? Sollen sie das Recht haben, nach zehn Jahren überprüfen zu lassen, ob das angeblich lebenslange Berufsverbot aufgehoben werden kann? Der Bundesrat hat hier eine klare Haltung. Die SP-Fraktion bittet Sie, hier den Bundesrat zu unterstützen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

    Lassen Sie mich kurz die Gründe dafür aufführen: Dem Verfassungsauftrag nach verhältnismässigem Handeln wird so nachgelebt. Ich möchte noch einmal wiederholen, was Frau Bundesrätin Sommaruga schon gesagt hat: Wir diskutieren hier nicht darüber, ob das Tätigkeitsverbot nach zehn Jahren aufgehoben wird, sondern ausschliesslich darüber, ob es überhaupt die Möglichkeit geben soll, es aufzuheben.

    Klar ist, dass nie eine Aufhebung erfolgen kann, solange weiterhin ein Risiko besteht. Eine solche Regelung ist auch nicht etwa neu, sondern folgt der strafrechtlichen Maxime, dass Massnahmen nur so lange aufrechtzuerhalten sind, wie es für die Erreichung des Ziels, nämlich Rückfälle zu vermeiden, nötig ist. Wir kennen denn auch im geltenden Recht gewisse Überprüfungsmöglichkeiten, z. B. bei der bedingten Entlassung aus der lebenslänglichen Verwahrung. Auch bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe kennen wir das Prinzip der Überprüfbarkeit. Gleiches gilt auch bei der Überprüfung von Berufsverboten.

    Der Minderheitsantrag entspricht also durchaus einer bewährten Rechtstradition in unserem Lande, beachtet aber auch den Verfassungsauftrag der Verhältnismässigkeit.

    Um die Bedenken der Initianten noch etwas abzuschwächen, lassen Sie mich zum Abschluss noch Folgendes festhalten: Wenn jemand während mindestens zehn Jahren - zehn Jahre nach Strafverbüssung - ein Berufsverbot hatte, dann wird er sich in der Zwischenzeit beruflich sicher neu orientiert haben. Insofern wird es in der Realität meistens nicht mehr darauf ankommen, ob jemand ein lebenslängliches Berufsverbot hat. In der Praxis wird sich daher die Frage nach einer Überprüfung der Aufhebung kaum je stellen.[GZ]

    Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Am 18. Mai 2014 ist die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" mit einem grossen Mehr, mit 63 Prozent, angenommen worden. Einmal mehr steht das Parlament vor dem Dilemma, dass es nicht möglich sein wird, eine neue Verfassungsbestimmung wortgetreu umzusetzen, ohne andere Rechtsnormen zu verletzen. Das Dilemma erinnert, ähnlich wie bei der Masseneinwanderungs-Initiative, an die griechische Tragödie: Was du auch tust, du wirst es bereuen. Eine rigorose Umsetzung dieser Initiative würde elementare Grundsätze unseres Rechtsstaates, insbesondere das Gebot der Verhältnismässigkeit, klar verletzen. Setzen wir sie nicht wortgetreu um, wird man uns vorwerfen, den Volkswillen nicht ernst zu nehmen.

    Bei dieser Ausgangssituation ergeben sich nach Meinung der SP-Fraktion folgende Varianten:

    1. Wir machen kein Ausführungsgesetz und stellen uns auf den Standpunkt, der Initiativtext sei direkt anwendbar. Gegen diese Variante spricht, dass bis jetzt kein Gericht diese Verfassungsbestimmung direkt angewendet hat. Das Parlament riskiert aber auch, seine Aufgabe als Gesetzgeber nicht zu erfüllen und sie stattdessen an die Gerichtsbarkeit zu delegieren. Für uns in der SP-Fraktion ist es deshalb klar, dass wir auf dieses Geschäft eintreten wollen.

    2. Man kann die Verfassungsbestimmung wortgetreu in ein Ausführungsgesetz überführen. Das Gebot der Verhältnismässigkeit wird aber damit nicht berücksichtigt, sondern unnötigerweise sogar verletzt.

    3. Das Ausführungsgesetz wird dergestalt umgesetzt, dass auf der einen Seite klarwird, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und wehrlose Erwachsene kein Pardon verdient. Es muss aber möglich sein, Bagatellfälle vom lebenslänglichen Berufsverbot auszunehmen. Mindestens eine Härtefallklausel ist also zwingende Notwendigkeit, um wenigstens ein Minimum an Verhältnismässigkeit zu haben.

    Der Ständerat hat dies mit der mildesten Formulierung getan, indem er Folgendes festhält: "Das Gericht kann in besonders leichten Fällen ausnahmsweise von der Anordnung eines Tätigkeitsverbots ... absehen, wenn ein solches Verbot nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten ..." Ist der Täter gemäss den international anerkannten Klassifikationskriterien pädophil, darf zwingend nicht vom Tätigkeitsverbot abgesehen werden. Diese weichgespülte Härtefallklausel ist das absolute Minimum dessen, was es braucht, damit die SP-Fraktion dem Geschäft keine Opposition entgegenbringt. Eine schärfere Formulierung der Härtefallklausel war in der Kommission für Rechtsfragen ohne Chance. Obschon für uns klar ist, dass es ein griffiges Gesetz in Bezug auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und wehrlose Erwachsene braucht, werden wir diesem Geschäft nicht zustimmen, wenn nicht einmal die mildeste Form einer Härtefallklausel Eingang in das Gesetz findet. Es kann nicht sein, dass die Gefahr einer Verletzung der Menschenrechtskonvention bei der Umsetzung völlig ausser Acht gelassen wird.

    Zu Diskussionen gibt aber auch die Frage Anlass, ob rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter, die mit einem lebenslänglichen Berufsverbot belegt sind, überhaupt das Recht haben sollen, nach einer gewissen Zeit - nach zehn Jahren - überprüfen zu lassen, ob dieses Berufsverbot noch notwendig ist. Weil der Verfassungstext das Wort "endgültig" verwendet, will die Mehrheit der Kommission diese Kann-Formulierung zur Überprüfung des lebenslänglichen Berufsverbots aus der bundesrätlichen Vorlage nicht übernehmen. Es ist aber durchaus üblich, dass lebenslänglich ausgesprochene Strafen oder verwaltungsrechtliche Berufsausübungsverbote nach einer gewissen Frist auf ihre Notwendigkeit überprüft werden können. Bei Artikel 123c der Bundesverfassung sollte es nicht anders sein. Die SP-Fraktion wird deshalb in diesem Punkt klar der bundesrätlichen Version folgen und bittet Sie, nicht dem Ständerat zu folgen.

    Fazit: Die SP-Fraktion steckt bei dieser Umsetzung in einem Dilemma. Einerseits ist eine strenge Vorgehensweise gegenüber Tätern, die sexuelle Gewalt gegen Kinder ausüben, notwendig. Andererseits muss aber auch in diesem Falle sichergestellt werden, dass die Verfassung und die EMRK nicht verletzt werden. Unsere Fraktion ist bereit, diesem Geschäft auch in seiner engen und sehr scharfen Version zuzustimmen. Unserer Meinung nach sind damit die Initiative und der Wille der Mehrheit unseres Volkes fast vollständig umgesetzt. Die Annahme der Härtefallklausel, die nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen wird, ist für uns aber eine Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit wir diesem Geschäft zustimmen.

    Was die einzelnen Detailanträge betrifft, schliesst sich die SP-Fraktion vollständig dem Bundesrat an.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte kurz drei Themen aus der Arbeit der Neat-Aufsichtsdelegation beleuchten: zuerst die eigentliche Kontrolltätigkeit der Kommission, dann ein paar Bemerkungen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und schliesslich die Zukunft der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD).

    Zur Kontrolltätigkeit der Kommission: Wir hatten letztes Jahr vier Sitzungen und dieses Jahr eine Sitzung mit einem neuen Präsidenten. Für dieses Jahr ist Ständerat Isidor Baumann als Präsident zuständig. Die Themenauswahl war vielfältig, aber grösstenteils unspektakulär. Nach der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels sind dank zunehmender Kostengenauigkeit keine Überraschungen mehr zu erwarten. Die Kostenschätzung inklusive Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer fällt mit 22,6 Milliarden Franken rund 400 Millionen Franken geringer aus als prognostiziert.

    Am 1. Juni 2016 wurde das Werk termingerecht von der Alptransit Gotthard AG an die SBB übergeben. Im Testbetrieb konnte nachgewiesen werden, dass die vom Bund bestellte Höchstgeschwindigkeit von 250 Kilometern pro Stunde mit geeignetem Rollmaterial gefahren werden kann. Die [PAGE 1052] fahrplanmässige Aufnahme des Betriebs erfolgte am 11. Dezember letzten Jahres. Die ersten Erfahrungen sind durchaus positiv. Die Kundenpünktlichkeit beträgt 88 Prozent, die Anschlusspünktlichkeit in Arth-Goldau 97 Prozent. An Werktagen durchqueren 120 Güterzüge den Gotthard. Das entspricht knapp 60 Prozent der aktuellen Trassenkapazität von 210 Zügen. Hier ist also noch Steigerungspotenzial vorhanden. Die aufgetretenen Störungen bewegen sich im Rahmen der Erwartungen.

    Mit der feierlichen Einweihung am 1. Juli 2016 konnte sich die Schweiz weltweit als Land des öffentlichen Verkehrs und höchster Ingenieurskunst in Szene setzen. Welch glückliches Land sind wir doch, wenn medial das Kleid der zuständigen Bundesrätin und der Auftritt leichtbekleideter Schauspielerinnen ebenso viel Aufmerksamkeit bekommt wie die Tatsache, dass die Regierungschefs unserer Nachbarländer voll des Lobes für dieses Jahrhundertbauwerk waren.

    Zum Ceneri-Basistunnel: Der Innenausbau ist weitgehend fertiggestellt. Im Sommer beginnt der Einbau der bahntechnischen Anlagen. Die Planungssicherheit ist aufgrund der beschlossenen Verschiebung des Inbetriebnahmetermins von Dezember 2019 auf Dezember 2020 erheblich gestiegen. Mit einer Zeitspanne von nur acht Monaten für den Probe- und Testbetrieb ist aber das Inbetriebnahmeziel Ende 2020 sehr sportlich. Es bedarf noch grösster Anstrengungen.

    Zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen: Die NAD nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass drei ihrer vier Empfehlungen vom Bundesrat übernommen worden sind. Die vierte Empfehlung betreffend die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes erachtet sie dagegen als noch nicht erfüllt. Die NAD hatte dem Finanzdepartement empfohlen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei komplexen Bauwerken aus der technischen Bewertung und dem Preis das effektiv wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt und auch sichergestellt werden kann, dass eine dem Projekt nutzende höhere Qualität auch einen höheren Preis aufwiegen kann. Hier bittet die Kommission den Bundesrat im Rahmen der Revision der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, diese Empfehlung umzusetzen.

    Zur Zukunft der Neat-Aufsichtsdelegation: Es ist klar, dass mit fortgeschrittenem Bauverlauf am Gotthard und am Ceneri die Kontrollaufgaben der NAD laufend abnehmen und die Auflösung der Kommission ansteht. Logisch wäre eine Auflösung auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Ceneri-Tunnels Ende 2020. Das hätte allerdings den gewichtigen Nachteil, dass das Ende 2019 gewählte Parlament die NAD für nur ein Jahr neu zu besetzen hätte. Die Kommission erachtet ein solches Vorgehen als nicht effizient und beantragt dem Rat deshalb, die Neat-Aufsichtsdelegation auf Ende der Legislatur aufzulösen. Die zu erledigenden Arbeiten werden dann von den Finanzkommissionen und den GPK übernommen.

    Lassen Sie mich abschliessend noch zum Dank kommen. Unzählige Menschen haben zum Gelingen des Baus des längsten Eisenbahntunnels der Welt beigetragen. Ihnen allen sei unser herzlichster Dank ausgesprochen. Während der Bauzeit haben auch einige Mineure ihr Leben verloren. Ihren Familien gebührt unser Ausdruck des Mitgefühls und der echt empfundenen Anteilnahme.

    Die letzte Sitzung der NAD war gleichzeitig auch die letzte Sitzung von Renzo Simoni als CEO der Alptransit Gotthard AG. Er tritt auf Mitte Jahr zurück und wird neu im Verwaltungsrat der Swisscom Einsitz nehmen. Namens des Parlamentes danke ich Renzo Simoni herzlich für seine grosse und erfolgreiche Tätigkeit. Nationalrat Candinas wird anschliessend das Wirken Simonis eingehender würdigen. Zum neuen CEO wurde der bisherige Chef des Rechtsdienstes, Dieter Schwank, gewählt.

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, bis jetzt hat der Bund ja auch finanziert, deshalb ist es nichts Neues. Das Polit-Forum war bis jetzt eine Aufgabe des Bundes, aus der Sie sich jetzt verabschieden wollen. Meine Frage zu Ihrer letzten Aussage lautet: Heisst das, dass der Bund, wenn die Motion abgelehnt würde, bereit wäre, den Käfigturm bis 2021 ohne Mietzins einer allfälligen Nachfolgeorganisation zur Verfügung zu stellen?

  5. Redetext
    Schweiz

    In diesem Land gibt es für fast alle Probleme eine eidgenössische Kommission; sogar für Stalleinrichtungen gibt es eine solche. Aber für Alters- und Generationenfragen gibt es keine; dies in einem Land, dessen Bevölkerung immer älter wird. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik wird im Jahre 2030 ein Viertel aller Einwohnerinnen und Einwohner über 65 Jahre alt sein. Trotzdem gibt es für diese Fragen keine eidgenössische Kommission, die Bestrebungen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten koordiniert.

    Wenn ich heute sehe, was die Städte und Gemeinden an Altersfragen zu lösen haben, muss ich sagen: Die Last und der Aufwand werden immer grösser. Das Ganze muss von den Gemeinden und Städten getragen werden, aber die Koordination auf Ebene der Kantone und des Bundes ist leider nicht sichergestellt.

    Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme ja, das Anliegen sei berechtigt; er hat aber natürlich auch die Aufgabe, die zig Kommissionen, die es gibt und die zum Teil völlig unnötig sind, um eine gewisse Anzahl zu reduzieren. Deshalb sagt er irgendwo in seiner Stellungnahme, er lehne das berechtigte Anliegen "einstweilen" ab. Was immer "einstweilen" auch heisst - ich kann Ihnen dazu sagen: Ich [PAGE 1749] bekomme nächstes Jahr die AHV, und ich hoffe, "einstweilen" bedeute nicht so lange, dass ich es nicht mehr erleben kann.

    Es ist dringend notwendig anzuerkennen, gerade nach der Debatte von gestern und heute, dass Alters- und Generationenfragen übergreifend, also über alle drei Ebenen Bund, Kantone und Städte, gemeinsam mit Privaten beantwortet werden müssen. Wer könnte da am besten die Führung übernehmen? Der Bund, und zwar mit einer koordinierten eidgenössischen Kommission.

    In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, diese Motion anzunehmen.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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